Bühneneingang
Kulturjournalismus vor Gericht: Die Causa Birkmeir vs. Pesl
Ausgangspunkt dieser Episode ist eine Klage von Thomas Birkmeir, langjähriger Direktor des Theaters der Jugend, gegen den Kulturjournalisten Martin Pesl – wegen eines FALTER-Artikels, den Pesl zusätzlich auf eigenen Kanälen veröffentlicht hat. Folge 99 zeichnet nach, welche medial behandelten Vorwürfe gegen Birkmeir im Raum stehen, wie Pesls strittiger Text die Debatte rund um das Theater der Jugend zuspitzt und an welchen Formulierungen und Veröffentlichungsformen Birkmeirs Anwält:innen einen Entschädigungsanspruch festmachen. Es geht außerdem um das Mediengesetz, um Verdachtsberichterstattung, um die Frage, ab wann journalistische Inhalte als üble Nachrede gewertet werden – und vor allem darum, welche rechtlichen und finanziellen Risiken insbesondere freie Journalist:innen eingehen, wenn sie Missstände im Kulturbetrieb zum Thema machen.
Fabian Burstein
Hallo und herzlich willkommen am Bühneneingang. Mein Name ist Fabian Burstein, ich bin Kulturmanager und Autor, und in diesem Podcast zeige ich euch den Kulturbetrieb von innen, so wie er wirklich ist.
In Folge 99 wird am Bühneneingang nicht nur über Kultur geredet, vielmehr geht es um das Risiko, das mit diesem Reden über Kultur einhergeht. Konkret wurden mir Details zu einer juristischen Auseinandersetzung zugetragen, die derzeit am Landesgericht für Strafsachen in Wien ausgefochten wird. Der langjährige Intendant des Theaters der Jugend in Wien, Thomas Birkmeir, der auch schon Thema einer Folge mit dem Investigativpodcast "Die Dunkelkammer" war, hat Klage gegen den freien Journalisten Martin Pesl eingebracht, als Reaktion auf einen Text im Falter rund um die neue Leiterin Asli Kischlal, in dem Folge gegen Birkmeir mit thematisiert worden. Das Besondere an dieser Klage: Es geht auch um Sachverhalte, über die an anderer Stelle ungeklagt medial berichtet wurde. Wie passt das zusammen? In dieser Folge geht es um einen scheinbaren Nebenschauplatz des kritischen Journalismus, um Fallstricke der sogenannten Verdachtsberichterstattung und um die Frage, was man aus den Details eines Artikels wirklich herauslesen kann.
Ja, herzlich willkommen bei dieser Premiere. Der Bühneneingang versucht sich an einer kleinen Gerichtsreportage, oder besser gesagt an der Subsumierung einer bemerkenswerten Klage im Kulturkontext, die bereits am Landesgericht für Strafsachen verhandelt wurde und im Übrigen Ende Juni einen zweiten Verhandlungstag bekommt. Antragssteller ist eben Thomas Birkmeir, seines Zeichens noch Intendant des Theaters der Jugend in Wien. Und eben dieser Thomas Birkmeir stellte am 23.12.25 sogenannte medienrechtliche Anträge nach § 6 Mediengesetz und beruft sich dabei auf den Tatbestand der üblen Nachrede. Die ist in § 111 StGB geregelt. Deshalb steht Martin Pesl vor einem Gericht, das sich eben mit Strafsachen beschäftigt.
So, und das ist wahrlich kein Zuckerschlecken. Ich zitiere hier aus dem entsprechenden Paragrafen: "Wer einen anderen in einer für einen Dritten wahrnehmbaren Weise einer verächtlichen Eigenschaft oder Gesinnung zeigt oder eines unehrenhaften Verhaltens oder eines gegen die guten Sitten verstoßenden Verhaltens beschuldigt, das geeignet ist, ihn in der öffentlichen Meinung verächtlich zu machen oder herabzusetzen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen. Wer die Tat in einem Druckwerk im Rundfunk oder sonst auf eine Weise begeht, wodurch die üble Nachrede einer breiten Öffentlichkeit zugänglich wird, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen zu bestrafen." Soweit der Gesetzestext. Hier geht es also um was?
Auch wenn Martin Pesl, das muss man schon auch sagen, nicht unmittelbar Gefängnis droht. Birkmeirs Anwälte stellen in dem Schriftsatz Anträge gemäß Mediengesetz auf Entschädigung, eine Urteilsveröffentlichung und Kostenersatz. Antragsgegner ist eben Martin Pesl. Und hier wird es besonders. Er ist nämlich nicht als Autor des Falter adressiert, sondern in allererster Linie als Medieninhaber seiner eigenen Online-Kanäle. Ihr erinnert euch, ich habe im Intro von einem Faltertext gesprochen. Diesen Text hat Martin Pesl eben auch auf seinem Blog und über Social Media geteilt. Und genau hier setzen die Rechtsanwälte von Birkmeir an. Sie wollen Pesl als Medieninhaber dieser ihm zuzuordnenden Seiten belangen.
Aber damit das Ganze wirklich gut verständlich ist, fange ich vielleicht von vorne an. Die Causa Birkmeir beginnt im Februar 25 mit einem Artikel der Journalistinnen Helene Dallinger, Clara Wutti und Anna Wielander im Standard. Helene Dallinger und Anna Wielander waren hier bereits zu Gast und haben Michael Nikbakhsh und mir über ihre Recherchen zum Theater der Jugend erzählt. Der Standard berichtete damals, ehemalige Mitarbeiterinnen würden ein, Zitat, "System aus Angst und Machtmissbrauch" schildern. Birkmeir soll das Theater und die Angestellten wieder, Zitat, "wie sein Eigentum" behandelt haben. Es ist in dem Artikel, den ich auch in den Shownotes verlinke, von problematischen Arbeitsbedingungen und auch von verbalen wie körperlichen Übergriffen die Rede. Genannt werden da auch sexistische und durchaus herabwürdigende Aussagen, die eben Birkmeir zugeschrieben werden. Birkmeir und das Theater bestreiten in dem Artikel explizit die Vorwürfe und weisen sie als unwahr zurück. Auch das sei hier betont.
Auch Thomas Trenkler vom Kurier griff die Causa damals auf. Ex-Mitarbeiterinnen und insbesondere eine Betroffene, mit der offenbar gesprochen wurde, würden von einem miserablen Betriebsklima am Theater der Jugend berichten, in dem Thomas Birkmeir und zwei weitere Personen, Zitat, "ein schreckliches Trio" gebildet haben sollen, unter dem viele gelitten hätten. So schildert es zumindest der Text im Kurier. Beispiele hierfür seien die unflexible Handhabung von Arbeitszeiten, Schwierigkeiten bei Sonderurlaub, Stillpausen und Elternteilzeit und auch emotionaler Druck bis hin zum Burnout. Trenkler bezieht sich im Übrigen auch auf den Standardtext. Wäre all das zutreffend, würde es um wirklich schwere Vorwürfe gehen.
Und dass ich hier bewusst den Konjunktiv verwende, hat gute Gründe. Wir sprechen hier von Verdachtsberichterstattung, die strengen Regeln unterworfen ist. Unter anderem darf die Sprache keine Vorverurteilung mittransportieren. Es wäre also fatal, wenn ich die Vorwürfe, die in den Artikeln genannt werden, als faktische Sachverhalte wiedergeben würde. So etwas zu betonen ist keine Koketterie, genauso wenig wie zum Beispiel der Verweis, dass die Unschuldsvermutung gilt. Der ein oder andere mag das vielleicht für eine Spitzfindigkeit halten. Man muss aber schon sagen, dass es natürlich gut ist, dass auch Menschen, denen Schwerwiegendes vorgeworfen wird, klare Rechte haben und geschützt werden.
Hier geht es schließlich um Existenzen. Und zum anderen greifen Thomas Birkmeirs Anwälte äußerst geschickt um genau solche unter Anführungsstrichen Spitzfindigkeiten. Mir liegt der immerhin 57 Seiten starke Schriftsatz vor, und er offenbart eine Strategie, die meiner Meinung nach auf das schwächste Glied in der journalistischen Kette, nämlich den freien Journalisten, abzielt. Deshalb ist der Fall auch, das sage ich ganz ehrlich, für den Bühneneingang so relevant. Er sensibilisiert für die Risiken, die sogar in der Sekundärberichterstattung, also in der Berichterstattung über Berichterstattung schlummern.
So, was hat Martin Pesl also im Zuge der Vorstellung der neuen Theater der Jugendintendantin geschrieben, das die Birkmeir-Anwälte auf den Plan gerufen hat, und was sind eben die entscheidenden juristischen Gegenargumente? Im Zentrum der Klage steht ein Text von Martin Pesl eben im Falter. Online trägt er sinngemäß den Titel, ich zitiere da, "Theater der Jugend mit neuer Chefin, hier wird nicht mehr herumgebrüllt". Und im gedruckten Falter lautet die Unterzeile: "Die designierte Leiterin des Theaters der Jugend, Asli Kischlal, ist das exakte Gegenteil ihres Vorgängers." Genau hier setzt nämlich die Klage an. Die Anwältinnen von Thomas Birkmeir argumentieren schon, diese Kombination erwecke beim Publikum einen ganz klaren Eindruck, nämlich früher sei im Theater der Jugend eben doch herumgebrüllt worden, und zwar von jenem Vorgänger, der hier nicht mehr beim Namen, aber durch die Funktion klar erkennbar sei.
In der Antragsschrift heißt es, der durchschnittliche Leser würde die Passage wohl so verstehen, dass Birkmeir als künstlerischer Direktor Schauspielerinnen angeschrien oder angebrüllt habe. Im nächsten Schritt erzählt Martin Pesl die Vorgeschichte. Er schreibt, seit 2002 habe Thomas Birkmeir an der Spitze des Hauses gestanden und im Jänner 2025 habe er bekannt gegeben mit Ende der Saison 25/26 abzutreten. In der ursprünglichen Fassung des Textes formuliert er zusätzlich, dieser Rückzug sei, Zitat, "im Zuge von Vorwürfen wegen seines Führungsstils erfolgt". Für Birkmeir ist genau dieser Konnex zentral.
Die Klage legt da eine Chronologie vor. Sie sagt, der Intendant habe dem Vorstand bereits im Oktober 24 mitgeteilt, seine Tätigkeit vorzeitig beenden zu wollen. Im Jänner sei eine einvernehmliche Beendigung auf eigenen Wunsch, auf eigenen Wunsch ist das Argument, per OTS kommuniziert worden. Die Standardrecherchen seien im Erst danach öffentlich geworden. Und aus Sicht der Klägerseite stellt die Formulierung im Zuge von Vorwürfen daher eine falsche Tatsachenbehauptung dar, die eben suggerieren würde, Birkmeir sei unter dem Druck der Anschuldigungen zurückgetreten und eben nicht aus freien Stücken.
Dann rückt Pesl in seinem Bericht, eben der paradoxerweise eigentlich über seine Nachfolgerin ist, also über Birkmeirs Nachfolgerin, den Kontrast zur Nachfolgerin ins Zentrum. Er beschreibt, wie in der Szene die Bestellung von Asli Kischlal bejubelt werde. Sie stehe, Zitat, "praktisch in jeder Hinsicht für das Gegenteil ihres Vorgängers". Und im selben Absatz verweist er auf den Standard der Vorwürfe, ehemaliger Mitarbeiterinnen gesammelt hatte. Die Klage liest diese Kombination eben als Verdichtung. Wenn die Nachfolgerin quasi als positiv gesetztes Gegenbild beschrieben werde, gleichzeitig aber die Vorwürfe gegen den Vorgänger aufgelistet werden, dann entstehe für Leserinnen folgender Eindruck: Genau diese verbale und körperliche Gewalt werde Birkmeir tatsächlich zugeschrieben. Kischlal sei in jeder Hinsicht das Gegenteil. Die Anwältinnen halten fest, Pesl verstärke damit die vom Standard dokumentierten Vorwürfe und stelle sie als im Kern eben zutreffend dar.
Pesl weist im Text übrigens darauf hin, Birkmeir habe all diese Vorwürfe zurückgewiesen, also dieser Hinweis ist enthalten. Er belässt es aber nicht dabei, sondern ergänzt eine eigene Beobachtung, nämlich eine, ich zitiere, unter Anführungsstrichen, "gewisse Übergriffigkeit" sei auch außerhalb der Proben zu erkennen, etwa wenn der Direktor bei Premieren Journalistinnen begrüße, komme er ihnen, Zitat, "unangenehm nahe". Auch daran stört sich die Klägerseite. In der Schrift heißt es, der Autor mache sich damit, die vom Standard gesammelten Vorwürfe ganz wichtige Formulierung zu eigen und ziehe eben eine Linie darüber hinaus vom eben angeblich ruppigen Umgang mit Mitarbeiterinnen bis zu einem Verhalten, das auch zum Beispiel bei Premieren als grenzüberschreitend empfunden werde. So was sei, so die Argumentation, eben rechtlich übersetzt, der Vorwurf eines, und da sind wir wieder bei dieser üblen Nachrede, eines unehrenhaften Verhaltens.
Wenn man diese Bausteine also zusammennimmt, dann versteht Birkmeirs Seite den Faltertext eben als eine Art Abrechnung mit einem Intendanten, dem nicht nur ganz normale Führungsfehler, sondern eben massive Übergriffe zugeschrieben werden und der deshalb seinen Posten räumen musste, was ja ganz klar verneint wird, diese Kausalität. Genau gegen dieses Gesamtbild richtet sich der medienrechtliche Entschädigungsantrag, der Martin Pesl trifft.
Was ist dann passiert? Nach der Veröffentlichung hat sich der Falter auf medienrechtlichen Druck von Birkmeir hin bewegt. Der Falter hat in einer redaktionellen Richtstellung festgehalten, dass Thomas Birkmeir nicht mit Schauspielerinnen herumgebrüllt habe und dass seine bereits im Jahr 25 bekanntgegebene Vertragsbeendigung nicht im Zusammenhang mit später erhobenen Vorwürfen über seinen Führungsstil gestanden sei. Die Redaktion bezeichnete die frühere Darstellung sogar als unrichtig und sagte, sie bedauert sie. Der Artikel ist dann von Falter D runtergenommen worden. Martin Pesl hat die Fassung auf seiner Webseite, so wie die Posts auf seinen Social-Media-Kanälen, erst später entfernt.
So, warum ist das wichtig? Genau diese Zwischenphase, in der die Richtigstellung schon existiert, der Text aber weiterhin auf den eigenen Kanälen eines freien Journalisten abrufbar ist, wird zumindest meinem Verständnis nach nun zum zentralen Ansatzpunkt der Klage gegen ihn. Und diese Klage zeigt eben, dass freie Medienproduzentinnen rechtlich schnell selbst als Medieninhaberinnen gelten und somit auch persönlich ins Risiko gehen, auch wenn der ursprüngliche Text in einem größeren Medium bereits erschienen ist.
Und noch etwas ist aus meiner Sicht wirklich bemerkenswert. So wie ich die Klage lese, interpretiert die Birkmeir-Seite den Umstand, dass Pesl sich die im Standard publizierten Vorwürfe eben, unter Anführungsstrichen, zu eigen macht, als klagsfähigen Sachverhalt, ohne dass die Primärquelle, also der Standard, geklagt worden wäre. Vor diesem Hintergrund scheint es nun so zu sein, dass Martin Pesl quasi autark den Wahrheitsbeweis für die erhobenen Vorwürfe antreten muss. Das erklärt auch, warum laut Berichten aus der ersten Gerichtsverhandlung der Standardartikel und seine Quellen stark in den Fokus gerückt sind. Mit dem aus meiner Sicht sehr verständlichen Hinweis auf den Quellenschutz dürfte diese Fährte aber nicht ergiebig gewesen sein. Umso spannender wird es, welche neuen Zeugen beim zweiten Termin Ende Juni geladen werden.
Martin Pesl wird übrigens von der bekannten Medienanwältin Maria Windhager vertreten, die auch schon am Bühneneingang zu Gast war. Persönlicher Tippfolge 85 ist wirklich empfehlenswert, weil sie total wertvolle Einblicke an der Schnittstelle von Kultur und Medienrecht gibt. Noch eine weitere Einschätzung. Meinerseits aus Sicht der Birkmeir-Seite ist das Vorgehen in Hinblick auf den vielbeschworenen Gerichtssaal namens Öffentlichkeit strategisch durchaus nachvollziehbar. Denn gesetzt den Fall, man möchte auf juristischem Wege schwerwiegende mediale Vorwürfe entkräften, ist es natürlich auf den ersten Blick einfacher, einen freien Journalisten über Texte auf Privatblog und Social-Media-Kanäle zu klagen, als etwa den Standard, den Kurier oder den Falter. Wenn Birkmeir aber auf diesem vermeintlichen Nebenschauplatz wirklich gewinnt, hat das natürlich entlassendes Potenzial für seine Gesamterzählung. In diesem Sinne schaue ich gespannt auf die Verhandlung am 29. Juni am Landesgericht für Strafsachen in Wien, was die neu geladenen Zeugen zum Beispiel aus ihrem Erfahrungskosmos direkt mit Thomas Birkmeir berichten, könnte da maßgeblich für den Richterspruch sein.
Danke, dass ihr beim Bühneneingang vorbeigeschaut habt. Ich würde mich freuen, wenn ihr den Podcast abonniert, in eurem Netzwerk teilt und auf der Plattform eures Vertrauens mit fünf Sternen bewertet. Feedback und Geschichten aus dem Inneren des Kulturbetriebs sind natürlich herzlich willkommen.
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In diesem Sinne, bis hoffentlich bald am Bühneneingang.
Autor:in:Livio Koppe |
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