Ist das wichtig?
Norbert Hofer, der Koran und die Redefreiheit

Die Staatsanwaltschaft Wien will gegen den burgenländischen FPÖ-Politker Norbert Hofer ermitteln – wegen einer Aussage aus dem Jahr 2020, in der er den Koran als gefährlicher als Corona bezeichnete. Dafür muss seine parlamentarische Immunität aufgehoben werden. In dieser Folge erklären wir, was Immunität eigentlich ist, warum der Nationalrat damals einstimmig dagegen war, sie aufzuheben – und warum es im Burgenland jetzt anders laufen könnte.

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Transkript
Hi, grüß euch, herzlich willkommen bei „Ist das wichtig?" vom 24. Februar. Wir sprechen heute wieder über einen Fall, wo sich, was wir hier ja öfter haben, Justiz und Politik ein bisschen überschneiden. Die Staatsanwaltschaft will nämlich gegen den burgenländischen FPÖ-Politiker Norbert Hofer ermitteln, weil der den Koran, das heilige Buch der Muslime, mit Corona verglichen hat, sogar schlimmer als Corona befunden hat. Das könnte Verhetzung sein, sagt die Staatsanwaltschaft, und will deswegen Norbert Hofers politische Immunität aufheben lassen.

Ich finde diesen Fall aus zwei Aspekten, aus zwei Sichtweisen spannend. Einerseits, wenn er ein bisschen diese Bedeutung der Meinungsfreiheit auslotet: Was kann man in Österreich straffrei sagen? Was ist strafbar? Welche Regeln gelten da für Politikerinnen und Politiker? Und wo droht einem dann eben eine Strafe?

Und andererseits gibt es mir einen guten Anlass, einmal ein bisschen allgemeiner über die parlamentarische Immunität zu sprechen, also warum wir Politikerinnen und Politiker unter bestimmten Bedingungen von der Strafbarkeit ausnehmen und wie die Staatsanwaltschaft damit umgehen kann, wenn sie trotzdem eine Straftat vermutet. Das alles werden wir jetzt in den nächsten paar Minuten besprechen. Mein Name ist Georg Renner, ich bin seit 18 Jahren politischer Journalist, und das hier ist „Ist das wichtig?" – Politik für Einsteiger. Ein Podcast, in dem wir über aktuelle politische Entwicklungen so reden, dass man sie auch beim Nebenbei-Hören gut verstehen kann.

Also Georg, was ist passiert?

Die Staatsanwaltschaft Wien will Ermittlungen gegen Norbert Hofer aufnehmen, den Klubobmann der FPÖ, der Freiheitlichen Partei, im burgenländischen Landtag. Es geht da um eine schon relativ alte Aussage, eine Aussage von einer Kundgebung der Freiheitlichen am Viktor-Adler-Markt, also in Wien, die schon im Juni 2020 während der ersten Corona-Welle gefallen ist.

Hofer hat damals vor ein paar Hundert bis über 2.000 Leuten gesagt: „Ich fürchte mich nicht vor Corona, Corona ist nicht gefährlich. Da ist der Koran gefährlicher, meine Lieben." Und die Staatsanwaltschaft, die sieht da in dieser Aussage den Verdacht auf Verhetzung und Herabwürdigung religiöser Lehren. Beides ist in Österreich nach dem Strafgesetzbuch strafbar, dann muss die Staatsanwaltschaft ermitteln, und wenn sie zu dem Schluss kommt: „Ja, das ist Verhetzung oder Herabwürdigung religiöser Lehren", dann muss sie Anklage erheben.

Die Staatsanwaltschaft ist jetzt nicht sechs Jahre lang untätig gewesen, die wollte eigentlich schon damals ermitteln, aber Norbert Hofer war zu diesem Zeitpunkt Dritter Nationalratspräsident und hat damit als Abgeordneter die sogenannte Immunität genossen. Die Staatsanwaltschaft hat also den Nationalrat um Erlaubnis bitten müssen, um gegen ihn zu ermitteln, und der Nationalrat, der wichtigere Teil unseres Parlaments, hat damals einstimmig, also nicht nur mit den FPÖ-Stimmen, sondern mit Stimmen aller Parteien gesagt: „Nein, der wird nicht ausgeliefert, seine Immunität wird nicht aufgehoben, weil diese Aussage steht im Zusammenhang mit Hofers politischer Tätigkeit."

Seither hat sich aber was Entscheidendes geändert. Norbert Hofer sitzt seit gut einem Jahr nicht mehr im Nationalrat, also im Parlament für ganz Österreich, sondern nur noch – unter Anführungszeichen – im burgenländischen Landtag, also dem Landesparlament von Burgenland. Und dort schaut die politische Lage und offensichtlich auch die Einschätzung dieser Situation ganz anders aus.

Im Burgenland regiert derzeit eine Koalition aus SPÖ und Grünen, und die FPÖ ist, wie auch im nationalen Parlament, in Opposition, das heißt, sie regiert nicht mit. Und diese Regierungskoalition, dieses Team aus SPÖ und Grünen, die die Mehrheit im burgenländischen Landtag haben, die haben heute angekündigt, sie werden der Auslieferung jetzt zustimmen. Die SPÖ, die die große Mehrheit im burgenländischen Landtag hat, die habe das bisher bei allen Auslieferungsanträgen so gehandhabt, und auch die Grünen werden zustimmen.

Die FPÖ, Hofers Partei, die ist naturgemäß dagegen und sieht einen Angriff auf das freie Wort, und die ÖVP im Burgenland hat sich noch nicht entschieden. Die Entscheidung wird dann in ein paar Wochen fallen, zuerst im Immunitätsausschuss des burgenländischen Landtags am 11. März, und im Landtag selbst wird dann am 26. März abgestimmt, ob die Staatsanwaltschaft die Erlaubnis hat, gegen Norbert Hofer zu ermitteln oder eben nicht.

Und wer sind die alle?

Einerseits haben wir Norbert Hofer, 54 Jahre alt, und er ist einer der bekannteren freiheitlichen Politiker in Österreich. Er war 2016 FPÖ-Kandidat für die Bundespräsidentenwahl, hat damals nur ganz knapp gegen Alexander Van der Bellen verloren, der heute unser Bundespräsident ist. Norbert Hofer war dann Dritter Nationalratspräsident, also eine sehr wichtige Funktion im österreichischen Parlament, war kurze Zeit Verkehrsminister und dann auch eine Zeit lang FPÖ-Bundesparteichef, also der oberste Chef der Freiheitlichen in Österreich.

Die Freiheitlichen, seine Partei, das ist derzeit österreichweit im österreichischen Nationalrat die größte Partei, sie haben bei der Nationalratswahl 2024 die meisten Stimmen erhalten. Trotzdem ist die Partei nicht Teil der österreichischen Bundesregierung. Sie ist in Opposition, weil sie nach der Wahl zwar die meisten Stimmen gehabt hat im Parlament, aber keine Mehrheit gefunden hat. Das heißt, es wollte keine andere Partei mit ihr zusammenarbeiten und eine Mehrheit bilden, um gemeinsam Gesetze zu beschließen. Deswegen ist die FPÖ in Opposition geblieben. Und Norbert Hofer, der ist überhaupt ins Burgenland übersiedelt, wo er auch herkommt, um dort zunächst Landesparteichef und jetzt Klubobmann zu werden, also der Chef des FPÖ-Teams im burgenländischen Landtag.

Auf der anderen Seite steht die Staatsanwaltschaft Wien. Staatsanwaltschaften, das ist eine Behörde, die der österreichischen Bundesregierung unterstellt ist, und ihre Aufgabe ist es, Straftaten zu verfolgen, also zu ermitteln und danach, wenn sich die Ermittlungen verdichten, dass jemand was angestellt hat – ein Dieb, ein Mörder oder eben jemand, der Verhetzung betrieben haben könnte –, den dann anzuklagen und vor Gericht eine Strafe zu fordern. Also die Staatsanwaltschaften sind die Anklagebehörde in Österreich.

Die Justiz besteht im Wesentlichen, im Strafbereich zumindest, aus drei Teilen: einerseits die Richterschaft, die dann entscheidet, ob jemand wirklich schuldig ist oder freigesprochen wird. Die Staatsanwaltschaft, die anklagt und Beweise vorlegt, warum jemand was angestellt haben soll. Und auf der anderen Seite stehen dann eben die Angeklagten. Das wäre in diesem Fall, wenn sich die Ermittlungen verdichten sollten, Norbert Hofer. Und das ist diese Dreiteilung, die Rollenteilung in der österreichischen Justiz. Und am Anfang ist einmal die Staatsanwaltschaft aktiv, die ermittelt, unter anderem unter Zuhilfenahme der Polizei, ob überhaupt einmal eine Straftat vorliegt. Und das versucht sie jetzt bei Norbert Hofer.

Und warum diskutieren die darüber?

Da machen wir mal einen Schritt zurück und fragen: Was ist diese Immunität eigentlich, die die Staatsanwaltschaft da jetzt aufheben lassen will? Immunität bedeutet, sehr vereinfacht gesagt: Abgeordnete, also Politikerinnen und Politiker, die in ein parlamentarisches Amt gewählt wurden, also in einem Parlament sitzen oder in einem Landtag, die können nicht einfach so von der Staatsanwaltschaft verfolgt werden.

Das klingt jetzt nach einem ganz tollen Politikerprivileg, hat aber gute historische Gründe. Die Immunität stammt aus einer Zeit, in der die Gefahr bestand, dass eine Regierung, die ja der Staatsanwaltschaft vorgesetzt ist, der Staatsanwaltschaft Weisungen geben kann, was die machen soll. Und in dieser Zeit bestand eben die Gefahr, dass eine Regierung oder vielleicht ein König, ein Kaiser die Justiz missbraucht, um unliebsame Abgeordnete aus dem Verkehr zu ziehen, dass der sagt: „Okay, klagt den mal an, damit ich ihn los bin, weil der kritisiert mich dort."

Die Immunität schützt nicht grundsätzlich den einzelnen Abgeordneten, sondern die Funktionsfähigkeit des Parlaments als Ganzes. In Österreich gibt es – wird jetzt schon sehr, sehr detailliert, aber sagen wir es, damit ihr es einmal gehört habt – drei Arten dieser Immunität von Politikerinnen und Politikern.

Erstens die berufliche Immunität. Fürs Abstimmungsverhalten im Parlament dürfen Abgeordnete niemals verfolgt werden, für ihre Äußerungen im Parlament grundsätzlich nur vom Parlament selbst zur Rechenschaft gezogen werden. Also das ist diese berufliche Immunität als Abgeordneter, da darf jemand überhaupt nicht verfolgt werden. Das garantiert die freie Rede, das freie Wort im Parlament selbst.

Zweitens die sachliche Immunität, die weniger Politikerinnen und Politiker schützt, sondern die Berichterstattung über das, was im Parlament gesagt wird. Die ist auch ausgenommen von jeder Strafbarkeit. Medien dürfen frei berichten, was halt im Parlamentsplenum gesagt wird, in Diskussionen dort.

Hier in diesem Fall geht es jetzt um die sogenannte außerberufliche Immunität. Und das ist die, um die es sich eben bei Norbert Hofer dreht. Wenn ein Abgeordneter, der zwar Abgeordneter ist, aber außerhalb des Parlaments etwas möglicherweise Strafbares getan haben soll, dann ist er nicht absolut immun, da kann es schon die Verfolgung geben, aber die Justiz, die Staatsanwaltschaft, muss sich zuerst die Erlaubnis von dem Parlament holen, damit die Parlamentarier und Parlamentarierinnen eben sagen könnten: „Na halt, Moment, du wirst nur verfolgt, weil die Regierung dich lästig findet, dich liefern wir nicht aus, du bleibst schon immun, auch wenn die sagen, du hättest außerhalb des Parlaments irgendwas angestellt." Aber das ist eben eine Abstimmung im Parlament.

Da gibt es in jedem Parlament, im Nationalrat oder eben auch im burgenländischen Landtag, einen Immunitätsausschuss, wo solche Fälle dann diskutiert werden. Das heißt, die Staatsanwaltschaft, wenn die sagt: „Okay, da könnte was passiert sein, da könnte ein Abgeordneter oder eine Abgeordnete etwas angestellt haben", die stellen einen Antrag ans Parlament und sagen: „Wir würden gerne ermitteln gegen den Abgeordneten so und so, Norbert Hofer in diesem Fall, dürfen wir das?" Und nur, wenn eine parlamentarische Mehrheit zuerst in diesem Ausschuss und dann in dem jeweiligen Parlament, also dem Nationalrat oder dem Landtag, dem zustimmt, dann darf die Staatsanwaltschaft überhaupt erst die Ermittlungen aufnehmen. Und in diesem Prozess sind wir jetzt eben gerade.

Bei einer Aussage auf einer politischen Kundgebung zum Beispiel, wie es Norbert Hofer getan hat, muss das Parlament entscheiden, und dem Wortlaut des Gesetzes nach heißt es: „Wenn ein Zusammenhang mit der politischen Tätigkeit des Abgeordneten besteht, dann ist er immun." Und das ist jetzt eben die große Frage. Und ich finde das persönlich – das ist jetzt eine Meinung und kein Fakt – ich finde das persönlich reichlich kurios, weil was soll denn eine politische Kundgebung, eine Rede bei einer politischen Kundgebung sonst sein als etwas, das mit der politischen Tätigkeit eines Abgeordneten zu tun hat? Ich finde das reichlich kurios, dass der burgenländische Landtag da jetzt sagt: „Ja, ja, macht es ruhig, ermittelt ruhig", weil das eigentlich müssen jetzt die burgenländischen Politikerinnen und Politiker, in dem Fall die Mehrheit von SPÖ und Grünen, sagen: „Nein, nein, diese Kundgebung, das hat nichts mit der politischen Tätigkeit von Norbert Hofer zu tun gehabt, das war quasi sein Privatvergnügen." Ich finde das, wie gesagt, kurios, aber wie gesagt, das ist die Entscheidung des burgenländischen Landtags jetzt.

Okay, und wie betrifft das uns?

Direkt betrifft es uns als einfache Bürgerinnen und Bürger jetzt einmal nicht unmittelbar. Wenn wir so eine Aussage tätigen, dann ist es sehr wahrscheinlich – weil wir haben keine Immunität, das haben eben nur Parlamentarierinnen und Parlamentarier –, dass die Staatsanwaltschaft einfach zu ermitteln beginnt.

Grundsätzlich aber wird gerade auf der ganzen Welt, in allen westlichen Staaten und vor allem auch in europäischen Staaten diskutiert, wie angemessen in einer modernen politischen Demokratie noch die Gesetze sind, die die Meinungsfreiheit berühren. Denn natürlich kann man sagen: „Ja, okay, theoretisch ist es Verhetzung und die Herabwürdigung religiöser Lehren nach dem Strafgesetzbuch, den Koran mit einer tödlichen Krankheit zu vergleichen."

Auf der anderen Seite kann man auch argumentieren – wäre persönlich meine Argumentation: „Na ja, das ist eine Meinungsäußerung, ich finde es persönlich falsch und unsinnig, aber man soll das schon sagen dürfen in der politischen Debatte." Und das ist letzten Endes auch wieder eine politische Frage. Einerseits: Was machen wir für Strafgesetze? Was schützen wir mit unseren Strafgesetzen? Schützen wir jedes heilige Buch oder soll man über religiöse Lehren sagen können, was man will?

Und wie weit legt die Staatsanwaltschaft und wie weit legen die Gerichte dann diese Strafbestimmungen aus und wofür wird man verurteilt, wofür nicht? Ganz, ganz spannende Frage, und die betrifft eben nicht nur Politikerinnen und Politiker, sondern jeden, der im Internet postet und vielleicht auch was gegen den Koran posten will. Oder jemanden, der etwas gegen die Bibel posten will, was auch immer.

Natürlich, solche gerade prominenten Fälle, wenn Politikerinnen und Politiker zur Rechenschaft gezogen werden, sind aus zwei Gründen sensibel. Einerseits, weil es die gewählten Abgeordneten betrifft. Norbert Hofer sitzt ja zum Beispiel als vom Burgenland gewählter Vertreter und damals Spitzenkandidat der burgenländischen Freiheitlichen im Landtag und hat so seine Immunität bekommen.

Und andererseits, weil solche Fälle natürlich eine Vorbildwirkung haben und sich manche Leute vielleicht auch dann mehr zurückhalten bei ihrer Meinungsäußerung. Das kann natürlich gut sein im Fall von wirklich arger Verhetzung, wo man wirklich zur Gewalt gegen bestimmte Bevölkerungsgruppen aufruft, aber es kann natürlich auch zu weit gehen und eine politische Debatte verunmöglichen. Und insofern betrifft uns das indirekt letzten Endes alle.

Und ist das schon fix?

Nein, wie gesagt, der burgenländische Landtag ist da noch in einem Entscheidungsprozess. Ausschusssitzung ist am 11. März und Ende März dann die burgenländische Landtagssitzung. Aber wenn SPÖ und Grüne ihre heutige Ankündigung umsetzen, dann werden sie der Auslieferung, also der Aufhebung von Norbert Hofers Immunität, zustimmen. Es gibt auch keinen Grund zu erwarten, dass sich ihre Meinung bis dahin radikal ändert.

Und danach heißt es auch noch lange nicht Anklage. Die Staatsanwaltschaft fängt dann erst einmal an zu ermitteln und diesen Fall einzuschätzen und zu sichten. Die müssen schon, bevor sie überhaupt Ermittlungen aufnehmen, eben dieses Ansuchen stellen. Und dann werden sie sich den Fall ganz genau anschauen, wenn diese Immunität aufgehoben wird, und danach entscheiden, ob sie ihn anklagen, ob sie den Fall zurücklegen, ob sie ihn irgendwie anders erledigen. Also wir sind da noch sehr, sehr am Anfang dieses Prozesses.

Und woher weißt du das eigentlich?

Nun, die ersten Medienberichte waren im Kurier. Der hat es aus dem Burgenland erfahren, dass beim Landtag eben dieser Antrag auf die Aufhebung der Immunität eingegangen ist. Seither gab es etliche Äußerungen, vor allem der Freiheitlichen, dazu, die die freie Rede beeinträchtigt sehen. Und heute hat die burgenländische SPÖ öffentlich gemacht, dass sie dieser Auslieferung zustimmen werden, weil der burgenländische Landtag allen Auslieferungen generell zustimme.

Also, ist das wichtig?

Na ja, ich würde jetzt sagen, es ist kein Fall, der uns in unserem alltäglichen Leben allzu intensiv berührt, aber es zahlt sich schon immer aus, ein bisschen darauf zu achten: „Hey, wo geht dieser Staat hin? Weswegen ermittelt die Justiz? Übertreiben die Behörden da mit solchen Ermittlungen oder ist es eh in Ordnung, weil wir solche Meinungsäußerungen eigentlich nicht in der Öffentlichkeit haben wollen?" Auch das sind alles legitime Positionen, und es zahlt sich für Justizpolitikerinnen und -politiker und für jeden Bürger, der an Meinungsfreiheit interessiert ist, natürlich immer wieder aus, da ein bisschen genauer hinzuschauen. Letzten Endes geht es nicht nur um die Freiheitlichen, sondern tatsächlich um die Freiheit. Und wenn ich mir meine persönliche Meinung erlauben darf: Ich habe es eh schon gesagt, ich halte nichts von dieser Aussage, aber ich finde auch nicht, dass sie strafbar sein sollte. Und drittens, ich finde auch, ja, wenn ein Politiker bei einer politischen Kundgebung etwas sagt, dann ist da ein eindeutiger Zusammenhang mit seiner politischen Tätigkeit da und ich finde, seine Immunität sollte da gelten.

Aber bitte, das ist nur meine Meinung, macht euch selber ein Bild. Ich stelle euch in die Shownotes wie immer ein paar Links, wo ihr mehr dazu lesen könnt. Und das war's mit dieser Folge „Ist das wichtig? Politik für Einsteiger". Die Idee dieses Podcasts ist, ein Einsteigerprogramm für Menschen zu bieten, die sich zwar für Politik interessieren, aber sich nicht jeden Tag damit beschäftigen. Ich freue mich über euer Feedback an podcast@istdaswichtig.at oder per Sprachnachricht an die WhatsApp-Nummer in den Shownotes. Und falls ihr in diesem Umfeld Werbung machen wollt, wendet euch bitte an office@missing-link.media.

Wenn ihr euch für Formate für Fortgeschrittene interessiert, möchte ich euch noch meine beiden E-Mail-Newsletter ans Herz legen: den Leitfaden, in dem ich immer dienstags aktuelle politische Themen für das Magazin Datum kommentiere, und „Einfach Politik", eine sachpolitische Analyse für die WZ, die jeden Donnerstag erscheint. Die Links zur kostenlosen Anmeldung für beide stelle ich euch in die Shownotes.

Und falls ihr mehr hören wollt: Ich gehöre auch zum Team von „Ganz offen gesagt", Österreichs bestem Gesprächspodcast für Politikinteressierte. „Ist das wichtig?" ist ein Podcast von mir, Georg Renner, in Kooperation mit Missing Link. Produziert hat uns Konstantin Kaltenegger. Die zusätzliche Audiostimme ist von Maria Renner, Logo und Design von Lilly Panholzer. Danke für Titel und Idee an Andreas Sator, Host des Podcasts „Erklär mir die Welt". Danke fürs Zuhören. Bis zum nächsten Mal. Adieu.

Autor:in:

Georg Renner

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