Bühneneingang
Kann das Informationsfreiheitsgesetz Förderwillkür und Postenschacher in der Kultur beenden? - mit Hans Peter Lehofer

Fotocredit: Anna-Lisa Bier

Im September 2025 läutete das Inkrafttreten des Informationsfreiheitsgesetzes eine neue Ära in Österreich ein: 100 Jahre Amtsgeheimnis wurden durch weitreichende Informationspflichten für staatliche Institutionen abgelöst. Aber was bedeutet das neue Gesetz eigentlich für den Kulturbetrieb? Gehören willkürlich anmutende Förderentscheidungen und intransparente Stellenbesetzungsverfahren nun endlich der Vergangenheit an? Worüber müssen Kulturämter und staatsnahe Kunstinstitutionen zukünftig Auskunft geben und wo stößt die Informationspflicht an ihre Grenzen? Folge 72 greift auf die Expertise von Prof. Hans Peter Lehofer zurück, der zu den renommiertesten Expert:innen für Verwaltungsrecht und Medienregulierung zählt.

Fabian Burstein
Hallo und herzlich willkommen am Bühneneingang. Mein Name ist Fabian Burstein, ich bin Kulturmanager und Autor und in diesem Podcast zeige ich euch den Kulturbetrieb von innen, so wie er wirklich ist.

Mein heutiger Gast ist Hans Peter Lehofer. Als Jurist gehört er zu den ganz großen Routiniers des österreichischen Rechtssystems und zu den meistbefragten Expert:innen, wenn es um das noch junge Informationsfreiheitsgesetz und seine konkreten Auswirkungen auf Transparenz und Governance geht.

Hans Peter Lehofer war Leiter der Kommunikationsbehörde Austria, wurde 2003 an den Verwaltungsgerichtshof berufen und dort 2017 zum Leiter des Evidenzbüros bestellt. Mittlerweile ist der Präsident des Senats 3, der sich schwerpunktmäßig mit Fragen der Bundesverwaltung, aber auch mit heiklen Themen wie dem Volksgruppengesetz befasst. Als Professor an der WU Wien ist er es zudem gewohnt, komplexe Sachverhalte verständlich zu vermitteln. Wir gehen heute der Frage nach, was ein historisch bedeutendes Konvolut wie das Informationsfreiheitsgesetz eigentlich ganz konkret mit dem Kulturbetrieb zu tun hat.

Lieber Herr Prof. Lehofer, herzlichen Dank für Ihre Zeit.

Hans Peter Lehofer
Gerne, danke für die Einladung.

Fabian Burstein
Ich will ganz von vorne beginnen. Ganz von vorne heißt beim Bühneneingang, dass wir ein paar so strukturelle Dinge klären. Sie sind ja am Verwaltungsgerichtshof. Vielen Menschen ist ja gar nicht so bewusst, wie das, die Wechselwirkung der unterschiedlichen Gerichte in Österreich beschaffen ist. Was macht der Verwaltungsgerichtshof?

Hans Peter Lehofer

Der Verwaltungsgerichtshof ist die oberste Instanz für die Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Verwaltung. Das heißt, wenn eine Verwaltungsbehörde einen Bescheid erlässt und man dagegen Beschwerde erhebt, kommt man zunächst zu einem Verwaltungsgericht des Landes oder zum Verwaltungsgericht des Bundes und danach kann man bei grundsätzlichen Rechtsfragen noch den Verwaltungsgerichtshof anrufen. Das heißt, wir sind nicht für kriminelle Strafsachen zuständig und wir sind auch nicht für zivilrechtliche Streitigkeiten zuständig, sondern Streitigkeiten im Wesentlichen mit Behörden.

Fabian Burstein
Das heißt, wenn ich jetzt Schwierigkeiten habe mit einem Amt oder Schwierigkeiten und natürlich unter Anführungszeichen, wenn mir eine Entscheidung nicht passt, dann gehe ich einen Instanzenweg, der dann im in der höchsten Eskalationsstufe bei Ihnen landet.

Hans Peter Lehofer

Genau das wäre also, wenn Sie einen Bescheid bekämpfen und dann mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts des Landes oder des Bundes nicht zufrieden sind, dann können Sie das noch probieren.

Fabian Burstein

Wir sprechen heute schwerpunktmäßig über dieses Informationsfreiheitsgesetz, kurz IFG, das ja wirklich eine historische Zäsur ist. Es ist am 1. September 2025 in Kraft getreten. Es hat das, dieses sogenannte Amtsgeheimnis abgelöst, eine Ära beendet, möchte ich sagen. Wie würden Sie das jetzt als Verwaltungsjurist sehen? Ist das eine längst überfällige Evolution? Ist das etwas Außergewöhnliches, was in anderen Ländern ganz anders ist? Wie würden Sie das einordnen?

Hans Peter Lehofer
Man kann es zunächst einmal schon als einen Paradigmenwechsel bezeichnen, weil wir eben fast 100 Jahre, fast exakt 100 Jahre, die Amtsverschwiegenheit als Verfassungsprinzip in Österreich hatten. Am 1. Oktober 2025, ah 1925, wurde die Amtsverschwiegenheit als Grundsatz in die Bundesverfassung aufgenommen und am 1. September 2025 wurde das rausgenommen und durch diesen Transparenzgrundsatz ersetzt, durch dieses auch verfassungsrechtlich nunmehr gewährleistete Recht auf Zugang zu Informationen. Zugleich darf man nicht übersehen, dass solche Veränderungen natürlich graduell auch passieren, auch durch den Einfluss etwa der Rechtsprechung internationaler Gerichte. Etwa durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, der in manchen Bereichen aus dem Recht auf freie Meinungsäußerung auch abgeleitet hat, ein Recht auf Zugang zu Informationen, die man dann weiter verbreiten möchte. Und das wurde auch schon in der Rechtsprechung in Österreich teilweise nachgezogen. Das heißt, es hat schon eine Entwicklung in diese Richtung gegeben, aber jetzt ist diese Entwicklung sozusagen auch im Gesetz angekommen.

Zugleich hat es auch in Österreich schon seit 1987 ein Recht auf Auskunft gegeben von Behörden, wo man jetzt nicht direkt Zugang zu den Dokumenten bekommen könnte, aber doch eine Behörde fragen über bestimmte Informationen und da musste man auch Auskunft bekommen, ebenfalls mit bestimmten Ausnahmen. Also so neu ist der Grundsatz, dass man sich bei der Behörde informieren kann, nicht, aber es ist doch jetzt einerseits eben der unmittelbare Zugang zu den Dokumenten möglich und es ist auch ein verfassungsgesetzlich gewährleistetes Recht.

Fabian Burstein
Wie würden Sie das einschätzen? War das wirklich politischer Wille, dass man das verändert oder Oder war der Druck so groß, etwa aus anderen Rechtsprechungsdimensionen, wie Sie es genannt haben, zum Beispiel von der europäischen Ebene, dass man immer mal gesagt hat, okay, irgendwann mal wird es gekippt oder in einem Verfahren enden, wir müssen das jetzt einfach reparieren?

Hans Peter Lehofer

Also ich glaube, es ist jetzt nicht unmittelbar eine Reparatur, aber es war ein lange verfolgtes Anliegen und es ist halt ein Thema, das immer wieder gekommen ist, insbesondere natürlich von Journalisten- und Journalistinnenvereinigungen, aber auch auf internationaler Ebene in diversen Berichten über die Rechtsstaatlichkeit. Da ist ja ein Grundsatz der Transparenz der öffentlichen Verwaltung. Auch in der Europäischen Union gibt es diesen Transparenzgrundsatz und das Recht auf Zugang zu Dokumenten der Europäischen Union. Die nordischen Staaten sind ja sowieso Vorreiter seit vielen Jahrzehnten, teilweise Jahrhunderten. Und es war dann halt oft in so Berichten drinnen, dass man gesagt hat, in Österreich gibt es dieses Recht nicht. Und das hat natürlich auch zu einer Herunterstufung in diversen solchen Rankings geführt. Diese Rankings sind jetzt natürlich nicht immer sehr verlässlich, aber es schaut halt nicht gut aus, wenn man in so einem Ranking weiter unten steht, obwohl vielleicht über dieses Auskunftsrecht ohnedies viele Informationen zugänglich waren.

Und so hat das, glaube ich, immer wieder zu Anläufen geführt, dass man das einmal auch umdreht und ein Recht auf Zugang zu Informationen verankert. Es hat ja schon mehrere Anläufe gegeben. Es war 2014 schon einmal sehr nahe dran, es war 2021 schon relativ nahe dran und dann hat man es halt geschafft und das nunmehr sozusagen 2024 beschlossen und 2025 verwirklicht.

Fabian Burstein

So wie Sie das jetzt beschreiben, also Die Situation ab 1. September 25 klingt das wie ein Rechtszustand, der eigentlich fast selbstverständlich ist bzw. selbstverständlich sein sollte, weil die res publica, der Staat, der gehört uns ja allen. Und insofern ist es ja nur schlüssig, dass wir Einblick in die Prozesse einer Verwaltung haben. Vice versa: Was war denn dann eigentlich der große Vorzug des Amtsgeheimnisses? Warum hat man das denn so kultiviert und daran so festgehalten?

Hans Peter Lehofer
Transparenz ist nie uneingeschränkt. Es ist ja auch immer die wie vereinbart man das etwa mit Fragen des Datenschutzes, Fragen persönlicher Daten und auch der Vertraulichkeit, die man ja manchmal braucht. Wenn ich sozusagen Kinderbeihilfe beantrage, geht es vielleicht niemandem etwas an, wie viele Kinder ich habe oder mit wem ich eigentlich Kind habe oder ähnliches. Also es ist ja alle diese Fragen sind immer so ein bisschen ein Abgleich zwischen der schrankenlosen Transparenz, die jetzt auch niemand wirklich will, weil das ist ja auch. Ich möchte mich nicht vor meinen Nachbarn, Nachbarinnen vielleicht in allen meinen Details offenlegen und der Transparenz, die der Staat schon gewährleisten muss, damit man sich über das Funktionieren des Gemeinwesens sozusagen unterrichten kann. Und das ist, ich glaube, das ist einfach eine Entwicklung, die man hier austarieren muss oder Fragen, die man hier austarieren muss. Und das ist auch eine bisschen eine reformatorische Entwicklung. Das ist ein Pendelschlag vielleicht manchmal in die eine oder in die andere Richtung.

Und jetzt hat es einmal dazu geführt, dass wir hier dieses dieses Grundsatz, das Prinzip umgekehrt haben im Gesetz. Und das ist, glaube ich jetzt schon, das ist etwas, was uns jetzt sozusagen auf die Höhe der Zeit bringt. Das ist etwa europäischer Standard. In den meisten europäischen Staaten ist das so vorgesehen. Die heiklen Fragen sind dann immer die Ausnahmen und auch welche Einheiten des Staates werden davon erfasst, weil wir reden ja oft vom Zugang zu Behördendaten, staatlichen Daten. Oft muss man ja auch klären, wo ist denn überhaupt der Staat drinnen? Ist das jetzt sozusagen nur der Bund, die Länder, die Gemeinden, die Gemeindeunternehmen, die Bundesunternehmen oder ähnliches? Also das ist ja auch immer noch etwas, wo man dann in verschiedenen Abstufungen diese Transparenz noch unterschiedlich gestalten kann.

Fabian Burstein
Darauf werden wir noch eingehen, wenn wir uns dann spezifisch auf die Themen Kunst und Kultur stürzen. Zunächst möchte ich Sie ganz frech einfach anzapfen, weil Sie so viel zu dem Thema wissen, dass die Hörerinnen und Hörer mal ganz allgemein Bescheid wissen und dass wir dann immer konkreter werden. Ihre Vita hat ja eine große Besonderheit. Sie haben ja nicht nur eine reine Laufbahn an Gerichten, sondern Sie waren ja auch selbst Teil schon der Verwaltung. Das heißt, Sie kennen beide Seiten, Sie kennen das gesamte Bild. Jetzt haben mir immer wieder Menschen erzählt rund um dieses Informationsfreiheitsgesetz, dass es, dass das größte Problem sein wird, dieser große Mentalitätswechsel. Also dass Sie weniger denken, dass die technische Umsetzung so kompliziert ist, sondern dass das einfach ein kompletter anderer State of Mind ist. Sehen Sie das genauso oder ist das eine Ausflucht?

Hans Peter Lehofer
Ich glaube, dass das wirklich ein Problem ist oder dass das immer auch das Hindernis war, es auch jetzt schon, bevor das Informationsfreiheitsgesetz in Kraft getreten ist, so zu leben, dass Transparenz als Grundsatz und die Geheimhaltung als Ausnahme gesehen wurde. Es war ja jetzt schon möglich, Auskunft zu erlangen, wenn keine überwiegenden Interessen einer betroffenen Person dagegen gestanden sind oder keine Sicherheits- oder Staatsgeheimnisse vorlagen. Aber der Grundsatz war immer noch: Lieber geheimhalten als etwas zu sagen. Noch dazu, wo die Verletzung der Amtsverschwiegenheit ja strafrechtlich sanktioniert ist.

Das heißt, als Beamter, der die Amtsverschwiegenheit verletzt, ist man sozusagen strafrechtlich verantwortlich. Während wenn ich eine Information einfach nicht rausgebe, bin ich sozusagen auf der sicheren Seite als Beamter, als Beamtin. Und das wird sich sozusagen auch durch das neue Gesetz jetzt nicht wirklich ändern. Aber ich glaube schon, dass sozusagen die Gesetzgebung und auch die begleitenden Vorhaben, die hier gesetzt wurden. Das Register der Informationen, das öffentlich zugänglich ist, auch die Fortbildung für die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und viele Publikationen und die ganze öffentliche Aufmerksamkeit jetzt schon sehr viel dazu beitragen können, dass man ein bisschen mit einem anderen Blick hineingeht.

Von einem Tag auf den anderen ändert sich so eine Mentalität sicher nicht. Und ich glaube, gerade zu Beginn wird es auch noch so sein, dass viele sagen: Im Zweifel sage ich einmal lieber nichts und lasse mir es dann vielleicht von dem Gericht sagen, ob ich etwas hätte sagen müssen. Bis sich das einmal eingespielt hat, wird es vielleicht ein paar Monate, vielleicht auch Jahre dauern.

Fabian Burstein
Sie sind ja konkret Senatspräsident und zwar von Senat 3, der ja mit solchen Fragen befasst ist. Haben Sie die Sorge, dass Sie, wenn man jetzt den Instanzenzug dazurechnet, dass Sie in zwei, drei Jahren plötzlich überflutet werden mit höchst instanzlichen Entscheidungsfällen, wo genau sowas diskutiert und gestritten wird?

Hans Peter Lehofer
Kann ich jetzt einmal mich ein wenig rausnehmen, weil mein Senat in Zukunft für diese Sachen nicht mehr zuständig sein wird.

Fabian Burstein
Ah, okay.

Hans Peter Lehofer
Ist in der Geschäftsverteilung sozusagen einem Senat zugeordnet. Aber ich glaube ganz allgemein gesagt, natürlich rechnen wir jetzt mit einem Mehranfall an Fällen, die vor allem einmal bei den Verwaltungsgerichten der Länder und des Bundes anfallen, also in erster Instanz. Und die dann danach halt auch an den Verwaltungsgerichtshof, aber primär zunächst auch einmal an den Verfassungsgerichtshof herangetragen werden. Denn wir müssen ja damit sozusagen, es ist ein verfassungsgesetzlich gewährleistetes Recht, das heißt der Verfassungsgerichtshof ist hier einmal der primäre oberste Entscheidungsträger.

Das wird zunehmen. Das glaube ich auch, dass auch beim Verwaltungsgerichtshof mehr Fälle anfallen werden. Aber ich rechne jetzt nicht mit dieser Flut. Als das Auskunftspflichtgesetz eingeführt wurde, hat es auch einen kurzen Peak gegeben, wo Anfragen sozusagen in die Höhe gegangen sind. Aber so spannend sind die Dinge dann ja auch nicht, dass man jeden Tag irgendwelche Anfragen stellt. Und ich glaube auch, dass mit der proaktiven Veröffentlichung. Der sogenannten proaktiven Veröffentlichung, das heißt, dass die Behörden von sich aus sehr viele Informationen schon ins Netz stellen müssen, dass hier einige oder sehr viele Informationsbegehren auch schon bedient werden, dass wir daher also nicht so viele Streitfälle haben werden.

Fabian Burstein
Lassen Sie uns das einmal konkret durchspielen. Wie schaffe ich es jetzt, wenn ich ein gewisses Informationsbegehren habe, mir dieses IFG zunutze zu machen? Wie funktioniert das ganz konkret? Welche Informationen darf ich da einfordern? Wie gehe ich konkret vor, dass ich eine gute Chance habe, dass das, was ich wissen will, dass ich das auch bekomme?

Hans Peter Lehofer
Das Wichtigste ist, dass man mal ungefähr weiß oder möglichst präzise weiß, was man wissen will und wer die Information hält. Das heißt, ich muss mir überlegen, bei welcher Stelle kann ich diese Informationen anfragen. Das hat keinen Sinn, wenn ich beim Gemeindeamt eine Betriebsanlagenbewilligung eines Unternehmens anschauen will, weil das ist Sache der Bezirksverwaltungsbehörde sozusagen. Also wenn ich weiß, welche Information ich will und muss ich mal die Stelle identifizieren, die diese Informationen hat. Es muss eigentlich immer nur diese Stelle Auskunft geben oder die Information zugänglich machen, die auch die Herrschaft über die Information hat, vereinfacht gesagt. Das andere ist, dass man die Information natürlich möglichst präzise bezeichnen sollte. Das heißt, ich möchte wissen, wie der Jahresabschluss der Gemeinde XY für das Jahr 2023 war und nicht: Ich möchte einfach alle Zahlen zu den Finanzen der Gemeinde haben. Das heißt, ich muss sie präzise bezeichnen. Das heißt, ich sollte mir überlegen, was es konkret ist, welche Information ich haben will oder welchen Vertrag ich einsehen will, welches Gutachten oder ähnliches. Und dann kann an sich die Information formfrei verlangt werden. Das heißt, ich kann anrufen, ich kann eine Mail schreiben, ich kann das schriftlich machen, ich kann das persönlich machen.

Fabian Burstein
Aber das ist ja eine wichtige Information. Das heißt, der klare Appell ist, nachdem ich genau identifiziert habe, wo diese Information liegen könnte, dass ich eben nicht verschwurbelt eine allgemeine Anfrage: So wie würden Sie die wirtschaftliche Situation Situation von einer Gemeinde oder einem Unternehmen beurteilen? Sondern: Ich will genau wissen, dieses Dokument, diesen Abschluss, diesen Vertrag, was steht da drin?

Hans Peter Lehofer
Genau. Also es geht nicht um Einschätzungen oder Beurteilungen. Das heißt, man kann jetzt nicht Wie würden Sie so etwas sehen? Also es ist jetzt nicht so eine Auskunft, die man vielleicht von einem Minister oder einer Ministerin im Rahmen eines parlamentarischen Fragerechts abfragen kann, sondern es geht darum, dass eine vorhandene Aufzeichnung, in welcher Form auch immer die Aufzeichnung ist, aber es kann eine Tonaufzeichnung, eine Bildaufzeichnung oder ein Text sein, dass eine vorhandene Aufzeichnung eingesehen werden kann. Ich kann nicht einfach fragen: Wie würden Sie etwas sagen? Oder ich kann jetzt nicht um eine Rechtsauskunft erfragen. Die Frage: Ist es zulässig, dass ich mein Haus dort baue? Ist kein Antrag auf Zugang zu Information. Ich kann sagen, ich möchte Zugang zum Flächenwidmungsplan haben, der ist ohne dies veröffentlicht, aber ich sage mal als Beispiel oder zu bestimmten Umständen hier zu den Einbauten, zu den Kanal, Lage der Kanäle oder der Stromversorgung. Ich kann nicht einfach fragen: Darf ich jetzt etwas tun? Das wäre eine Rechtsauskunft. Und das ist nicht Gegenstand des Informationsfreiheitsgesetzes.

Fabian Burstein
Aber was schon, um bei dem Beispiel zu bleiben, Gegenstand von so etwas sein könnte, dass ich sage: Ich möchte interne Protokolle haben, wo konkret die Beschlusslage zu diesem Flächenwidmungsplan sich konstituiert hat und wo zum Beispiel Protokolle da sind, die rund um dieses Verfahren geführt wurden?

Hans Peter Lehofer
Ja, das wären ganz konkrete Aufzeichnungen. Das Erste ist halt immer, man muss schauen, gibt es eine Information, die dort vorhanden ist? Also Informationen, die nicht vorhanden sind, zu denen kann man auch keinen Zugang bekommen? Das ist klar. Und das Zweite ist, und das ist dann das nächste Thema, dem wir uns vielleicht dann widmen werden, Kann die Information überhaupt herausgegeben werden oder gibt es da Geheimhaltungsgründe? Das sind zwei Dinge, die man auseinanderhalten muss. Das heißt, gibt es einen Information, zu der grundsätzlich Zugang zu geben ist. Und dann, wenn es diese Information gibt, gibt es dann vielleicht Ausnahmen, warum man dann doch nicht den Zugang zumindest zum gesamten Dokument gibt.

Aber auch die Frage, ob es eine Information gibt, ist halt oft schon eine schwierige, weil ein Gedanke, der im Kopf einer Mitarbeiterin ist, ist keine Information, die aufgezeichnet ist. Das heißt, es hat gerade einen Fall gegeben, den das Landesverwaltungsgericht Kärnten entschieden hat, wo eine Bürgermeisterin Informationen eingeholt hat telefonisch und die nirgends niedergeschrieben hat, keinen Aktenvermerk gemacht hat usw. Da gibt es keine Aufzeichnung. Also was sie dort an Auskünften bekommen hat von dem vom Amt der Landesregierung, das ist keine Information, zu der man Zugang gewähren kann, weil es einfach nirgends aufgezeichnet war.

Fabian Burstein
Wobei das, was Sie da sagen, für das uralte österreichische Sprichwort spricht: Jedes Schriftl ein Giftl.

Hans Peter Lehofer
Eh, also das ist natürlich und es gibt natürlich auch die Befürchtung, dass man, wenn man Angst hat davor Zugang zu Informationen zu gewähren, natürlich eine Flucht nach außen probiert. Und das kann sein, zum Beispiel Informationen überhaupt nicht erst herzustellen, sondern sie einfach im Kopf sozusagen zu behalten. Oder es gibt ja auch keinen Zugang zu persönlichen Notizen eines Mitarbeiters oder einer Mitarbeiterin. Das ist das, was ich mir jetzt mitschreibe, wenn ich gerade eine Sitzung habe, um später das Protokoll zu schreiben. Das ist eine persönliche Notiz, wo ich vielleicht noch ein Dudel an den Rand zeichne oder ähnliches. Dazu kann ich nicht Zugang bekommen zum Protokoll dann schon. Und jetzt gibt es ein bisschen eine Tendenz, dass man manche Dinge sozusagen zu persönlichen Aufzeichnungen.

Fabian Burstein
Informell, wie man so schön sagt.

Hans Peter Lehofer
Genau, informell. Sagt, das sind ein persönliche Aufzeichnungen. Da muss man aufpassen, weil sozusagen, wenn das System hat und wenn die persönlichen Aufzeichnungen dann tatsächlich dazu dienen, im Nachhinein zu sagen, okay, wir haben dieses oder jenes beschlossen nach meinen Aufzeichnungen, dann ist es schon ein amtliches Dokument. Also es geht wirklich nur um Sachen, die ich persönlich jetzt mitnotiert habe, aber die ich brauche für meine Gedächtnisstütze, damit ich dann den Aktenvermerk, den Entwurf oder was immer schreibe.

Fabian Burstein

Auch ein ganz wichtiger Hinweis oder eine wichtige Abgrenzung für Nichtjuristinnen und -juristen. Das Informationsfreiheitsgesetz ist jetzt nicht wie eine Hausdurchsuchung. Nach dem Motto: Alles, was im Ministerium rumliegt, darf ich abräumen, sondern es geht wirklich um formell verschriftlichte oder formelle Informationen, die auch als solche irgendwo festgehalten sind.

Hans Peter Lehofer

Das sind Aufzeichnungen, die amtlichen Zwecken oder wenn es Unternehmen betrifft, unternehmerischen Zwecken dienen.

Fabian Burstein
Sie haben jetzt diese Ausnahmen angesprochen, diese, wenn man es böse ausdrücken würde, diese Schlupflöcher. Was sind denn die ganz großen Ausnahmen, die ich zur Kenntnis nehmen muss, wenn ich so ein Informationsbegehren habe und dann mir jemand sagt: Nein, aus den Gründen XY geht das nicht.

Hans Peter Lehofer

Also es gibt eine Reihe von Geheimhaltungsgründen, die sind im Wesentlichen, glaube ich, erschließen sich die selbst. Das sind die großen staatspolitischen Gründe mal. Aus Gründen der nationalen Sicherheit, ein Aufmarschplan des Bundesheers zum Beispiel hat er sozusagen solche Dinge aus außenpolitischen Interessen, die geheimen Verhandlungen, die jemand führt mit einem fremden Staat im Interesse der umfassenden Landesverteidigung. Das heißt eben zum Beispiel Daten zur Einsatzfähigkeit des Bundesheers wahrscheinlich wären auch, sind geheim zu halten. Dann gibt es ein paar Sachen, die sozusagen auch ähnlich noch sind, also die notwendig ist zur Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung und ähnliches. Aber durchaus relevant sind Sachen, also Geheimhaltungsgründe, die die Vorbereitung einer Entscheidung betreffen. Das heißt, alles, was die Vorbereitung einer Entscheidung gefährden kann, darf so lange auch noch nicht öffentlich gemacht werden, solange die Entscheidung nicht getroffen ist.

Das heißt die Beratungen eines Kollegialorgans, zum Beispiel Gutachten, die in ein Verfahren eingeholt werden, das noch nicht abgeschlossen ist, wo die Entscheidungsfindung vielleicht gefährdet wäre. Die Beratungen von Kollegialorganern etwa dürfen nicht öffentlich gemacht werden. Und dann gibt es eine Gruppe von Geheimhaltungsgründen, die im Wesentlichen darauf hinauslaufen, dass man Interessen gegeneinander abwägt, und zwar das Interesse an Zugang zu Information, zu Interessen, die von einer Informationsgewährung betroffen sind, die dieser Informationsgewährung entgegenstehen. Das sind also berechtigte Interessen anderer Personen. Und die ergeben sich zum Beispiel daraus, dass man sagt, das sind meine personenbezogenen Daten, an deren Geheimhaltung ich ein schutzwürdiges Interesse habe, also klassisch Datenschutz. Dazu zählt aber auch das Urheberrecht. Also wenn ich ein Schriftsteller bin, will ich nicht, dass mein Werk sozusagen vervielfältigt wird, weil dann kann ich es vielleicht nicht mehr verkaufen, wenn jeder sozusagen beim bei der Literaturförderungsstelle anfragt und sagt, okay, kopiert man mal sozusagen das darf man.

Fabian Burstein
Darf man nicht die Fahnen der eingereichten Manuskripte holen, sozusagen.

Hans Peter Lehofer
Urheberrechtlicher Schutz, andere Bankgeheimnis oder ähnliche Schutzrechte. Geistiges Eigentum.

Fabian Burstein

Also auch keine Kontonummern und so weiter.

Hans Peter Lehofer
Also soweit Kontonummer von Personen sind, die nicht damit einverstanden sind oder nicht öffentliche Institutionen sind, wäre das etwas, was man nicht herausgeben darf. Da muss es bei diesem überwiegenden berechtigten Interesse, muss es aber immer so eine Interessenabwägung geben. Da muss man sich wirklich überlegen, welche Interessen sprechen jetzt für die Offenlegung und welche Interessen sprechen dafür, dass diese anderen Interessen überwiegen und daher das nicht herausgegeben werden darf ja. Es kann durchaus sein, dass man sagt: Es gibt zwar ein Interesse am Schutz personenbezogener Daten, das ist anerkannt, aber weil du etwa als Gutachter für eine Behörde wissen musstest, dass du ein Gutachten erstellst, das vielleicht dann diskutiert wird, dann kannst du jetzt kein großes personenbezogenes Interesse haben, dass diese Daten, das du das Gutachten erstellt hast, geheim bleibt. Was anders ist es, wenn ich meine Gesundheitsdaten oder ähnliches hergebe.

Fabian Burstein
Aber wenn ich Sie da richtig verstanden habe, ich sehe an dem Punkt eine große Schonfrist für die Verwaltungen. Und das ist genau diese Interessensabwägung, wo dann in weiterer Folge sicher einige gerichtliche Entscheidungen fallen werden zugunsten oder zuungunsten der Informationsgewährung und dann anhand der Rechtsprechung wird sich das dann sukzessive konkretisieren, was die Leute einfach rausgeben und was nicht. Sehe ich das richtig?

Hans Peter Lehofer
Ich glaube, das wird tatsächlich so sein. Es gibt ein paar Aspekte, über die man jetzt einmal nachdenkt und wo es dann erst aus der Rechtsprechung heraus Leitlinien geben wird, wie so etwas dann im Wesentlichen Hand zu haben ist. Aber es gibt schon ein paar so Dinge, wo man, glaube ich, sich jetzt schon anhalten kann. Es gibt ja Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu diesem Informationszugangsrecht, das sich aus der Menschenrechtskonvention ergibt und wo er sozusagen so eben typischerweise darauf abstellt, alles was die Funktion des Gemeinwesens betrifft, also die Verwendung öffentlicher Gelder und so, da gibt es in der Regel ein Informationsinteresse und weniger Informationsinteresse gibt es naturgemäß an privaten Daten, die jetzt nicht wesentlich sind für irgendeine Angelegenheit von allgemeinem Interesse.

Fabian Burstein
So, und da bin ich jetzt an dem Punkt, wo ich hin wollte in diesem Kunst- und Kultur-Podcast, nachdem wir diese wichtigen Grundsätze geklärt haben und uns ein bisschen herangetastet haben an dieses Rechtsprinzip, an dieses Neue, will ich das erste Ding auf den Tisch legen, was uns in der Kunst und Kulturbranche wahrscheinlich wie auch andere Branchen umtreibt und das ist das Förderwesen. Ja, es gibt insbesondere bei der Vergabe von Kulturförderungen traditionell sehr viele Vorwürfe der Intransparenz. Es gibt Bereiche, die mehr betroffen sind, Bereiche, die weniger betroffen sind. Traditionell ist zum Beispiel die Verlagsförderung Gegenstand von sehr, sehr viel Kritik. Wer sitzt da drinnen? Wie werden die Leute ausgesucht? Wie verlaufen die Beratungen etc. Jetzt mal eine Grundsatzfrage. Förderentscheidungen: Von der Ablehnung bis hin zur Begründung der Höhe der Zuwendung. Muss sowas offengelegt werden oder nicht?

Hans Peter Lehofer
Ich glaube, ich wäre kein Jurist, wenn ich nicht sagen würde: Es kommt drauf an. Aber es ist tatsächlich eine sehr spannende Frage, die sich auch in anderen Bereichen stellt. Grundsätzlich geht es jetzt hier um die Verwendung öffentlicher Gelder. Das heißt, es gibt ein hohes Interesse daran, dass die Verwendung öffentlicher Gelder im Wesentlichen transparent erfolgt. Das heißt, wenn ich hier Mittel zur Verfügung stelle, dann muss ich ja ohnedies bestimmten Leitlinien oder Richtlinien folgen, weil sonst dürfte ich es ja gar nicht als Beihilfen ausschütten. Es ist ja etwas, was sozusagen auch unionsrechtlich notwendig ist, dass ich hier etwas notifiziere, dass ich Richtlinien habe. Und ich sehe jetzt nicht aus meiner Sicht, was daran geheimhaltungswürdig ist, wer etwa in einer Jury sitzt, die über diese Förderungen entscheidet.

Also das ist etwas, was überhaupt nicht nachvollziehbar für mich wäre, wenn man okay, ich sage dir nicht, wer in dieser Jury gesessen ist, weil da kann es aus meiner Sicht. Das ist keine private Funktion. Das ist nicht, was ich in meinem privaten inneren persönlichen Wirkungskreis mache, sondern da übe ich eine Art öffentliche Funktion aus. Das aus meiner Sicht das ist ein Punkt, wo ich überhaupt kein Verständnis hätte, dass es geheim bleibt.

Schwierig ist die Frage der Entscheidungsvorbereitung. Also alles, was der unbeeinträchtigten Entscheidungsvorbereitung dient, kann geheim gehalten werden. Das heißt Beratungsgespräche, das, was sozusagen zur Vorbereitung man offen erörtert gegebenenfalls und wo man sozusagen sich kein Blatt vor den Mund nimmt in einer Jury, so ein Beratungsprotokoll, da glaube ich, dass man das tatsächlich gegebenenfalls zunächst einmal zumindest bis zur Entscheidung natürlich geheim halten kann. Danach kann es natürlich auch noch eine Frage sein, ob das dann, wenn man eine die Diskussion, die zur Entscheidung geführt hat, offenlegt, ob das dann für weitere Entscheidungen nicht auch ein Priorität sein kann. Sonst traut sich jemand nicht mehr zu sagen, weil er sagt, ich weiß nicht, gegen den Schriftsteller, aha, der so eine große Rolle spielt in unserem Land, traue ich mich dann in der Jurysitzung nichts mehr vorbringen, weil sonst wäre ich überhaupt nicht mehr, kann ich selber nicht mehr publizieren oder ähnliches.

Da kann man drüber diskutieren, aber sozusagen die Ergebnisse, die Fördersummen, auch die Begründung, warum eine Förderung gegeben wird, sehe ich überhaupt keinen Grund, warum so etwas geheim gehalten werden sollte. Aber sicher wird es da noch das eine oder andere geben in der Rechtsprechung, was hier vielleicht noch thematisiert werden muss. Es kann Aspekte geben bei Förderungen, die heikel sind. Das betrifft insbesondere alles, was von den Förderungswerbern vorgelegt werden muss. Das heißt, wenn ich sozusagen meine Buchhaltung offenlegen muss, um eine Förderung zu bekommen und darin offenlege, welche Schulden ich habe, welche Ausgaben ich habe für Mitarbeitende und so weiter, dann glaube ich schon, dass man hier argumentieren kann, dass diese Daten geschützt sind, weil es sind personenbezogene Daten des Unternehmens, das eine Förderung beantragt oder der Person, die eine Förderung beantragt. Aber die Frage, welche Förderung dann gegeben wird, also welche staatlichen Mittel ausgeschüttet werden und warum, das glaube ich, ist schon offenzulegen.

Fabian Burstein
Soweit ich das überblicken kann, sind Jurys eh meistens werden bekannt gegeben, also die Menschen, die dann dort sitzen mittlerweile. Das war früher, glaube ich, auch anders, aber mittlerweile ist es so. Was in dem Kontext noch immer für große Aufregung oft sorgt, ist der Umstand oder die Frage: Wie sind genau diese Leute natürlich in die Jury gekommen? Weil man natürlich von gewissen Menschen gewisse Entscheidungen erwarten kann, weil auch bestimmte Abhängigkeitsverhältnisse dahinterstecken. Was sehen Sie hier für Hebel, um Information zu generieren, die dann wiederum für Transparenz sorgt?

Hans Peter Lehofer
Ich glaube, die Entscheidung, wen man in welche Jury beruft, das ist eigentlich nicht etwas, was man mit Mitteln der Informationsfreiheit in den Griff kriegt. Ja weil die Frage, wenn sich der Bundesminister, die Frau Bundesministerin in den Kopf setzt, ich möchte für die Architekturjury Architekten, Architektin XY heranziehen, dann ist das sozusagen als solche, da gibt es keine Information, außer dass sie sagt: Lieber Herr Dipl. Ingenieur, ich lade Sie ein, Teil der Jury zu werden. Aber sie sagt ja nicht, warum sie ihn gewählt hat, sondern es ist, weil sie vielleicht von ihm politische Entscheidungen will, weil man das unterstellen will. Aber ich glaube, das kann man mit Mitteln der Informationsfreiheit nicht in den Griff kriegen, dass man hier eine allfällige politische Auswahl oder ähnliches. Was man natürlich indirekt ein bisschen in den Griff kriegen kann, ist, dass man systematisch Daten erhebt und sagt, wer ist denn bisher immer in diese Jurys gekommen und daraus gegebenenfalls zusammenstellen kann. Wir wissen genau, die werden wieder bestellt, die genau diese Entscheidungen getroffen hat. Also ich glaube, Daten sammeln zu strukturieren und ein bisschen zusammenzustellen, das kann man schon machen und damit gegebenenfalls Argumente finden, warum diese Entscheidung etwa nicht nachvollziehbar war.

Aber die Entscheidung bekämpfen, wer in welche Jury kommt, das kann man Mitteln der Informationsfreiheit eigentlich nicht. Aber ich glaube tatsächlich so Sachen wie, wenn es zum Beispiel auch Fragen gibt, könnte man fragen: Wer wurde denn überhaupt angefragt? Oder wer wurde denn sozusagen eingeladen? Oder bei Ausschreibungen oder Ähnliches. Wer wurde überhaupt alles angefragt? Das könnte man schon sozusagen reinkriegen und dann kann man gegebenenfalls politische Kritik daran knüpfen, dass die und die gar nicht gefragt wurden. Aber sozusagen so Entscheidungshinterfragungen kann man damit eigentlich nicht lösen, weil das würde darauf hinauflaufen zu sagen: Erklären Sie uns bitte, warum der oder diejenige gewählt wurde. Und das gibt das IFG nicht her.

Fabian Burstein
Das ist aber eine wichtige Festlegung wiederum. Sie sagen nämlich klipp und klar, auch dieses Gesetz wird uns nicht davon entbinden, eine gesunde politische Kultur zu entwickeln, ja. Also wir können nicht mit Einzelgesetzen politische Ethik betreiben.

Hans Peter Lehofer
Also das Gesetz ersetzt sowieso auch keine Ethik. Und ich glaube, man kann jedes Gesetz gut oder schlecht auch leben, aber ich glaube, man darf sich auch nicht zu viel von dem erwarten. Ja, man kann bestimmte Dinge leichter jetzt einsehen, aber dass man jetzt eine Verwaltungskultur damit ändert, ändert. Noch dazu eine, die jetzt gar nicht auf die Verschleierung von Informationen raus ist, sondern die einfach sagt: Ich suche meine Jury jetzt so, wie ich es gerne hätte, oder ich wähle meine Geschäftsführer und Geschäftsführerinnen so wie ich es gerne hätte und vergebe die Förderungen nach Gutsherrnart. Als solches, das als solches wird man kaum in den Griff kriegen, weil da kann man dann die Informationen haben und da kann man vielleicht ich zeige auf, dass diese Gruppe so viele Förderungen gekriegt hat und eine vergleichbare, die viel bessere Kritiken hätte oder was immer gar nichts. Aber erzwingen, dass die andere Gruppe auch was kriegt, kann man damit nicht.

Fabian Burstein

Aber Sie haben schon eine interessante Facette, einen interessanten Hebel angeführt, nämlich die Datenerhebung. Natürlich kann ich über die Zeitachse, über die Länge gewisse Tendenzen nachvollziehen. Deshalb jetzt eine ganz entscheidende Frage: Gilt das Informationsfreiheitsgesetz ab 1. September für alle Informationen, die ab 1. September 25 angelegt wurden, oder gilt das auch in die Vergangenheit, also in eine Zeit, wo sich die Leute vermeintlich sicher waren, dass sie nicht einem Mal einem Informationsfreiheitsgesetz ausgeliefert sein werden?

Hans Peter Lehofer
Grundsätzlich gilt das Gesetz ab 1.9. 2025 aber es steht nichts dem entgegen, dass man Informationen abfragt, die früher entstanden sind. Die Veröffentlichungspflicht, also dieses proaktive Information, wie man das nennt, die besteht nur für solche, die ab jetzt anfallen. Aber dass man Daten abfragt, so sie noch vorhanden sind, die früher angefallen sind, das ist sozusagen durchaus möglich.

Fabian Burstein
Aber glauben Sie, dass da jetzt der eine oder andere Verwaltungsbedienstete einen Schweißausbruch kriegt?

Hans Peter Lehofer
Das ist, glaube ich, sehr unterschiedlich. Ich habe jetzt gerade vor kurzem mit Menschen geredet, die damit zu tun hatten, die berichtet haben von Gemeinden. Und da gibt es Gemeinden, in denen es tatsächlich ab dem 1. September eine Vielzahl von Anfragen gegeben hat und Gemeinden, die noch keine einzige Anfrage bekommen hat. Das hängt halt sehr davon ab, wie konkret jetzt bestimmte Konstellationen sind. Wenn zum Beispiel eine aktive Bürgerinitiative oder eine aktive Opposition jetzt auf diese Chance gewartet hat, endlich einmal alles fragen zu können, was man sozusagen bisher nicht erfahren hat, dann kann das natürlich schon dazu führen, dass viele Informationen angefragt werden. Es gibt einige Menschen, die bewusst jetzt sozusagen schon gesammelt haben. Was kann ich ab 1. September abfragen?

Also diesen Peak, dieses Ansteigen jetzt einmal vielen Informationswünschen, den wird schon geben. Ich glaube, dass sich das relativ rasch einpendeln wird und ich glaube auch, dass sozusagen eine gewisse Ermüdung eintreten wird bei den Leuten, die sozusagen jetzt mal euphorisch sagen, ich fange zum Datensammeln an und ich glaube, dass dann ein paar Leute überbleiben werden oder ein paar Institutionen überbleiben werden, die konsequent Dinge nachfragen und auf die man sich dann auch von der Verwaltung her auch einstellen kann. Weil ich weiß, ich weiß, dass in Wien initiative Menschen gibt, die wollen genau wissen, wo welche Bäume gefällt werden und warum nach dem Wiener Baumschutz, was ist. Das weiß ich jetzt mittlerweile. Da hat es auch Verfahren schon gegeben. Also diese Daten werde ich mir so aufbereiten, dass ich die rasch rausgeben kann. Ich weiß, dass bestimmte Daten halt sozusagen regelmäßig abgefragt werden.

Wenn ich jetzt im Kulturbereich vielleicht daran denke, dass ich weiß, es wird Nachfragen geben im Förderbereich, im Theater, ich weiß es nicht, wo. In der bildenden Kunst, dann muss man sich halt einmal darauf einstellen und wahrscheinlich intern wird man sich akkordieren und sagen, was geben wir raus, wie geben wir es raus, wie bereiten wir es auf, dass wir es rasch haben, was wir rausgeben, wo und wie begründen wir, was wir nicht rausgeben wollen. Da wird man sich einmal akkordieren, so wie bei jeder neuen Herausforderung durch ein neues Gesetz wird es einmal so etwas wie einen unter Anführungszeichen Erlass oder ein Verwaltungs-Agreement geben, dass man sagt, wie gehen wir systematisch damit um.

Und wenn es zu missbräuchlichen Abfragen kommt, also jemand, der nur abfragt, um die Behörde zu belästigen, die kann man ablehnen. Also wenn ich jetzt sage, ich will einfach aus Prinzip und stelle jetzt jeden Tag eine Anfrage zu irgendwas anderem Unsinnigem, was ich für nichts brauche, wenn er sozusagen wirklich missbräuchlich ist, kein Informationsinteresse dahinter ist, dann kann man es eh ablehnen. Aber wenn jemand sagt, ich dokumentiere jetzt die Förderungsentscheidungen in der bildenden kunst der letzten 20 Jahre und das führe ich Jahr für Jahr fort, damit ich das irgendwie weiß, das ist ein legitimes Anliegen und dem muss man, glaube ich, ins Auge sehen und das muss man halt dann entsprechend behandeln.

Fabian Burstein

Aber wenn ich Sie richtig verstehe, dass man jetzt Einblick bekommt, beispielsweise in die Gutachten zu den Förderentscheidungen, das ist keine gmahde Wiesn, oder?

Hans Peter Lehofer
Das ist keine gmahde Wiesn, um es mal so zu sagen. Es ist jetzt nicht mit Förderentscheidungen zu tun. Es ist jetzt vor kurzem in der Zeitung gestanden. Harald Mahrer, frühere oder immer noch Wirtschaftskammer-Präsident, was der jetzt zurücklegen wird, wurde ja vor kurzem zum Professor ernannt, also dieser Udo-Jürgens-Professor, wie man so schön sagt,

Fabian Burstein
Ja.

Hans Peter Lehofer
Dieser Berufstitelprofessor.

Fabian Burstein

Ja.

Hans Peter Lehofer
Und da muss es ja noch ein Gutachten geben. 

Fabian Burstein
Ja.

Hans Peter Lehofer
Und dieses Gutachten wurde angefragt und da hat die Behörde gesagt, das können sie nicht herausgeben aus Schutz, aus Datenschutzgründen. Das halte ich für absurd. Noch dazu, wo sie bei anderen solchen Professorenernennungen diese Gutachten schon herausgegeben haben und auch gesagt haben, wer Gutachter ist. Aber es ist, wie man sieht, keine gemahde Wiesn. Also es gibt tatsächlich Menschen, die sagen, ja, das könnte sozusagen nachteilig sein, es könnten Dinge drinnen stehen, die ja vielleicht jetzt nachteilig sind für die betroffene Person, kreditschädigende Ehre berühren oder ähnliches. Aber ich würde mal sagen, der Name der gutachtenden Person, der kann kein Geheimnis sein, weil das ist ein Wissenschaftler, Wissenschaftlerin, die dafür einstehen muss. Und dann gibt es ja noch immer den Grundsatz, dass die Information so weit herauszugeben ist, soweit sich die Interessen jetzt eben nicht, soweit nicht überwiegenden Interessen entgegenstehen. Das heißt aber, dass ich zumindest jene Teile herausgeben muss, bei denen das nicht der Fall ist. Das heißt, wenn dort irgendwas drinstehen würde, wo ich jetzt auf private Befindlichkeiten schließen könnte, wo der Schutz der personenbezogenen Daten überwiegen würde, dann kann ich das ja rausnehmen, dann kann ich diesen Absatz rausnehmen gegebenenfalls oder diesen Absatz schwärzen. Aber das Prinzip, einfach nichts herauszugeben, das geht eigentlich nicht mehr.

Fabian Burstein
Ah ja, ich verstehe. Das heißt, man kann mit teil-heiklen Daten nicht argumentieren, dass man den ganzen Datensatz nicht rausgibt, sondern man müsste es machen, wie beim Untersuchungsausschuss. Da kennt man das ja, dann kommen die geschwärzten Daten.

Hans Peter Lehofer
Das ist auch ein Weg, wie man einfach damit umgehen kann. Da gibt es manche, die jetzt derzeit routinemäßig einfach alles auslacken, sozusagen schwärzen. Das halte ich für ein bisschen übertrieben. Man müsste eigentlich bei jeder Person, die man da jetzt rausstreicht, vielleicht nachdenken, ob das jetzt zulässig ist oder nicht. Aber grundsätzlich ist das der Zugang. Ich kann nicht verweigern, den Zugang zu Information, wenn nur ein Teil der Information geheim zu halten ist. Also wenn nur zum Beispiel personenbezogene Daten da drinnen sind, wie Namen, Adressen, Geburtsdaten, irgendwelche high kein persönlichen Dinge, da muss ich halt das andere zugänglich machen, den Rest schwärzen oder rausschneiden.

Fabian Burstein
Sie haben etwas weiter vorne im Gespräch angedeutet, dass es auch interessanten Klärungsbedarf geben wird, wer von diesem IFG als Körperschaft eigentlich erfasst ist. Also es gibt ja nicht nur Verwaltungseinheiten, sondern es gibt ja auch, wie man so schön sagt, den staatsnahen Bereich. Wir wissen ja zum Beispiel von der Stadt Wien, die sehr gerne und zwar insbesondere im Kunst- und Kulturbereich sehr gerne auslagert in GesmbHs. Und die Kritik daran umfasst meistens auch den Vorwurf: Ja, das machen die deshalb, weil sie dadurch gewisse Kontrollmechanismen ausschalten, weil gewisse Gremien, Ausschüsse dann nicht mehr zuständig sind, weil die Unternehmen ja quasi dann freien Unternehmensmarkt, nicht ganz am freien Unternehmensmarkt, weil sie haben schon meistens strenge Widmungen, aber sie sind dann GesmbHs, es gilt das GesmbH-Recht und so weiter und so fort. Wie schätzen Sie das ein? Wird es auch für die eng? Werden die in Zukunft auch Informationen rausgeben müssen?

Hans Peter Lehofer
Ja, überwiegend schon. Es ist so, diese Ausgliederungen um Kontrollmechanismen sozusagen zu umgehen, wenn man es sozusagen kritisch sehen will, da geht es ja meistens darum, dass der politische Kontrollmechanismus sozusagen ausgeschaltet werden soll. Interpellation im parlamentarischen Bereich, solange nicht der Rechnungshof-Kontrollmechanismus ausgeschaltet wird, solange sind sie umfasst vom Informationsfreiheitsgesetz. Das heißt auch Unternehmen, Stiftungen, Fonds und dergleichen, die vereinfacht gesagt der Kontrolle des Rechnungshofs unterliegen, die sind auch verpflichtet nach dem Informationsfreiheitsgesetz Informationen herauszugeben. Die müssen jetzt nicht proaktiv veröffentlichen, aber sie müssen auf Anfrage Informationen in gleicher Weise zugänglich machen, wie Organe des Bundes oder der Gemeinden oder Länder, die Verwaltungsaufgaben haben. Das heißt, dass ich eine GmbH gründe und an der zu 100 Prozent beteiligt bin oder überwiegend beteiligt bin, ändert nichts daran, dass diese GmbH dann auch Informationen herausgeben muss.

Fabian Burstein
Das heißt aber im Klartext, ich könnte zum Beispiel die gesamte Wien Holding mit Anfragen auf den Kopf stellen.

Hans Peter Lehofer

Ja, also auf den Kopf stellen wird man es nicht können, weil wenn die Anfragen so intensiv sind, dass sie die Erfüllung der Aufgaben tatsächlich gefährden.

Fabian Burstein

Das ist sozusagen, das ist die Grenze.

Hans Peter Lehofer

Ja, das ist die Grenze. Ja, das ist der 9 Absatz 3 sozusagen, wenn die Teilung der Information die sonstige Tätigkeit wesentlich und unverhältnismäßig beeinträchtigen würde. Also so weit darf man es nicht treiben. Aber ich kann natürlich die Wien Holding, wenn sie der Rechnungshofkontrolle unterliegt, entsprechend mit Fragen sozusagen heranziehen, ja.

Fabian Burstein
Das heißt, ich habe sehr viele, also ich meine, das ist ja ein klassisches Szenario, beispielsweise in den Ausschüssen des Gemeinderats, dass mehr oder weniger Stadträte sagen, kann ich nichts sagen, weil eben ausgelagert, bin ich nicht verpflichtet, will ich nicht, darf ich nicht und so weiter. Also da gibt es jetzt schon sehr massive Umgehungskonstruktionen, die die greifen könnten.

Hans Peter Lehofer

Da bin ich. Das ist ganz sicher so. Also diese Informationen, die jetzt sozusagen vielleicht politisch nicht herausgegeben werden, weil der Stadtrat oder die Stadträtin sich abputzen kann und sagen, das weiß ich gar nicht, das wird sozusagen herauszugeben sein. Es gibt dann interessante Fragen, die sind dann juristisch spannend, wie weit die im Rahmen der Aufsicht, also der Bestellung von Eigentümervertretern, der Aufsichtsräte, wie weit die Informationen, die dann doch wieder beim Land oder bei der Stadt landen, wie weit die auch vom Land herauszugeben sind. Ich bin überzeugt, dass das so ist. Es gibt auch Entscheidungen zum alten Auskunftspflichtgesetz, wo das so ist, wo man sagt, die Informationen, die man im Rahmen der Aufsichtstätigkeit über die Wiener Linien zum Beispiel gesammelt hat, müssen natürlich auch von der Verwaltung herausgegeben werden. Aber ich kann unmittelbar bei den Unternehmen ansetzen und sagen, die Informationen, die du als Unternehmen hast, über die Förderungen, über den Betrieb dieser Kulturstätten oder ähnliches, die sind unterliegen dem Informationsfreiheitsgesetz und die sind herauszugeben.

Es ist in diesem Bereich verfahrensmäßig ein bisschen anders, weil wenn wir eine Information von einem Verwaltungsorgan anfragen und das Verwaltungsorgan gibt die Information nicht heraus, dann muss ich von dem einen Bescheid verlangen und gegen den Bescheid kann ich dann Beschwerde erheben. Nachdem diese GmbHs aber jetzt keine Bescheide erlassen, ist es dort so, dass ich schon dann, wenn ich die Information nicht bekomme, direkt zum Verwaltungsgericht gehen kann und sozusagen diese Streitigkeit dann an das Verwaltungsgericht herantrage, ohne dass es einen Bescheid vorher gibt.

Fabian Burstein
Aha, das heißt, da hat der Gesetzgeber antizipiert. Hat gesagt, okay, da haben wir eine organisatorische Lücke, wir haben nicht dieses Bescheidswesen, deshalb mache ich eine Tür früher auf, damit da nicht so eine Blockade ist. Das heißt, da muss ich nicht vorher zum Beispiel zum Aufsichtsrat gehen oder so.

Hans Peter Lehofer

Genau, also sobald diese GmbH mir sagt, die Information gebe ich nicht raus, weil die halte ich geheim zum Schutz personenbezogener Daten zum Beispiel kann ich das ans Verwaltungsgericht herantragen und sagen, ich will diese Streitigkeit entschieden haben. Ich will, dass ihr sagt, muss es herausgegeben werden oder nicht.

Fabian Burstein
Und wo, wenn ich jetzt bei der. Sie haben ja gesagt, wichtig ist auch immer die zielgerichtete Nachfrage, also dass ich nicht irgendwo anfrage, sondern dass ich bei der Person auch davon ausgehen darf, dass die Bescheid weiß. Wo frage ich dann an? Beim Geschäftsführer?

Hans Peter Lehofer
Grundsätzlich bei dem aussenvertretungsbefugten Organ. Also ich muss es jetzt nicht an den Geschäftsführer adressieren. Wenn ich es adressiere an die XY Theater GmbH, dann muss ich davon ausgehen, dass es dort der verantwortlichen Person zukommt. Und der Prozessgegner in dem Sinn ist die GmbH. Das heißt, das ist jetzt nicht so wie ich bei Bund, Länder, Gemeinden, dann sagt der Bundesminister als Behörde, sondern da ist tatsächlich die GmbH, die wird vertreten von dem Geschäftsführer. Aber grundsätzlich ist es die GmbH.

Fabian Burstein
Wir kommen da jetzt an einen zweiten Punkt, der die Kulturszene da massiv umtreibt, neben dem Förderwesen. Es ist einmal mehr auch wieder ein Bereich, der auch in anderen Branchen von Bedeutung ist und das ist das Thema Besetzung von Schlüsselpositionen, ja. Es ist das, was wir als Ämterkorruption, wenn man es ganz hart ausdrückt, kennen. Es ist das, was, wenn man wienerisch sagt, der Postenschacher oder die Freunderlwirtschaft. Also da gibt es ja auch massive Interessen, dass da ein bisschen Licht ins Dunkel kommt. Welche Hebel sehen Sie da zum Beispiel bei der Bestellung von Intendant:innen, Direktor:innen? Da ist es ja oft besonders heikel. Welche Unterlagen im Besetzungsprozess dürfte ich jetzt zum Beispiel als interessierter Journalist, als interessierte Journalistin abfragen? Kann ich da Hearing-Protokolle einsehen? Was ist davon erfasst?

Hans Peter Lehofer

Das ist eine sehr gute Frage, auf die wirklich keine endgültige Antwort weiß. Das ist etwas, wo wir wirklich warten müssen, wie die Rechtsprechung reagieren wird, insbesondere auch vom Verfassungsgerichtshof, weil es hier um ganz wichtige Fragen auch des Schutzes der persönlichen Daten geht. Und die Frage ist, ist allein meine Bewerbung für eine im öffentlichen Bereich liegende Stelle schon Rechtfertigung genug, dass ich diese Bewerbung, diese Bewerbung öffentlich mach? Weil das ist das Hauptargument gegen eine Transparenz in dem Bereich ist ja immer, dann bewirbt sich keiner mehr, wenn er weiß, er wird dann durch den Kakao gezogen, weil vorher schon klar ist, oder der Arbeitgeber dieser Person ist dann sozusagen sauer, wenn er weiß, der oder die hat sich beworben für eine andere Stelle.

Und das ist tatsächlich, glaube ich, im Einzelfall schwer abzuklären. Ich bin persönlich der Meinung, dass die Bewerbung für eine hervorgehobene Position in einem öffentlichen Unternehmen oder für ein öffentliches Amt jetzt nichts ist, was ehrenrührig ist per se und was man daher geheim halten müsste. Also wenn ich mich jetzt bewerbe, ich sage es einmal aus meinem Bereich für den Verfassungsgerichtshof oder für den Verwaltungsgerichtshof oder für irgendeine andere hervorgehobene Position, dann glaube ich, kann ich damit rechnen oder spricht nichts dagegen, dass so etwas öffentlich gemacht wird.

Wenn das was ist, wo ich sage, das ist eine untergeordnete Position, Abteilungsleiterin, Abteilungsleiter irgendwo sozusagen auf der zweiten Ebene, dritten Ebene vielleicht, dann ist es schon ein bisschen schwerer zu sagen, das ist etwas, was ich jedenfalls transparent machen kann. Aber derzeit ist es auch so, dass tatsächlich auch die Bewerbungen für die obersten hervorgehobensten Funktionen in der Praxis einfach nicht offengelegt werden. Mit dem Argument, das sind vertrauliche Bewerbungsunterlagen und es dient dem Schutz der persönlichen Daten der bewerbenden Person. Das könnte man, glaube ich, anders sehen. Ich sehe aber momentan, glaube ich, die überwiegende Position, die überwiegende Meinung auch in juristischen Kreisen ist eher, dass man da zurückhaltend ist. Das heißt eben, wenn ich jetzt sage Intendantenstellen von Theaterhäusern oder was auch immer, dass man daher sagen wird, ich sage gar nicht, wer sich beworben hat. Es gibt diese Minimaltransparenz, dass man sagt, wie viele haben sich beworben, die auch gesetzlich vorgeschrieben ist ein Stellenbesetzungsgesetz, wie viele davon Frauen, wie viele davon Männer, aber nicht wer.

Und ich glaube, da sehe ich momentan nicht sehr viel Bewegung. Ich glaube, dass man da tatsächlich weiterdenken könnte, aber es spricht natürlich schon noch vieles dafür zu sagen, dass dieser Bewerbungsprozess leiden könnte und das will man jetzt auch nicht. Aber da bin ich selber ein bisschen ambivalent und ich kann leider überhaupt keine endgültige Antwort geben.

Fabian Burstein
Naja, da ist genau das, was Sie beschreiben, sehr gut. Das ist wahrscheinlich eine Abwägungsfrage. Das umgekehrte Argument ist, dass sich derzeit, das hört man auch aus den Findungskommissionen, überproportional wenig gute, also überproportional wenig ist widersprüchlich, aber weniger gute Leute bewerben, weil quasi, weil man weiß in Österreich, das ist vorgeschachert und da bewerbe ich mich gar nicht.

Hans Peter Lehofer
Das ist tatsächlich ein ganz großes politisches Problem aus meiner Sicht. Das sehe ich aus meinem Bereich. Wenn sie einen Anhang zum Regierungsübereinkommen drinnen stehen haben, wer das Vorschlagsrecht für die Stelle hat, dann weiß man, wenn man dieser Partei nicht nahe steht, dann bewirbt man sich gar nicht. Das kann man jetzt als neue Transparenz ansehen, aber es ist an sich nicht die Qualifikation, die da entscheidend ist. Also oder man kann ein bisschen drüber nachdenken, ob das dann wirklich die Qualifikation ist. Und es gibt tatsächlich die Tendenz zu sagen, da bewerbe ich mich gar nicht.

Wenn diese Prozesse, das ist ein gutes Gegenargument zu sagen, wenn diese Prozesse so transparent wären, dass man sagt, ich weiß, der oder die hat sich auch beworben und die Auswahl, die jetzt getroffen wird, die ist überhaupt nur verständlich, wenn man das parteipolitisch denkt, dann wäre das natürlich ein Vorteil und könnte das sozusagen ein bisschen eindämmen. Ja, vielleicht ist das auch der Grund, warum man da so zögerlich ist.

Fabian Burstein

Ja, Sie sind ja Kommunikations- und Medienexperte auch noch einmal als Fachfeld, als Unterfachfeld. Und da gibt es wirklich ein extrem prominentes Beispiel, das ist der Chefposten des ORF. Der per se als Unternehmung ja hoch attraktiv wäre für, sage ich einmal, Landesanstalten Chefs in Deutschland, für Europa Chefs von Netflix und so weiter und so fort. Die sagen, sie wollen einmal in einen großen öffentlich rechtlichen Rundfunk gehen und wo es nicht die entsprechende Bewerber:innenstruktur gibt. Weil ich meine, da lacht sich ja jeder tot, wenn man sagt, das ist ein objektives Verfahren oder?

Hans Peter Lehofer
Ich halte mich da ein bisschen zurück. Aber ich glaube, der Eindruck ist nicht ganz falsch, dass man da in den politisch besetzten Freundeskreisen eine gewisse Vorauswahl trifft und dass es oft eher ein bisschen sportlich gesehen wird, dass man sich auch noch bewirbt. Aber wir haben es ja gesehen bei den Bewerbungsrunden, die es gegeben hat, dass sozusagen aus dem internationalen Bereich jetzt nicht wirklich sich viele beworben haben. Ja, das ist sozusagen ein typisches Beispiel. Ich glaube tatsächlich, dass sozusagen es eher eine Kultur der Besetzung ist und dieser Fragen weniger Transparenzfrage. Aber natürlich könnte eine höhere Transparenz über den Ablauf des Bewerbungsverfahrens auch wer sich beworben hat, ein bisschen vielleicht dazu beitragen. Aber das löst tatsächlich nicht die Probleme, dass man sagt, wie geht man jetzt wirklich mit persönlichen Daten um oder mit den Konzepten, die vorgelegt werden. Es ist, glaube ich, schwierig. Wenn Sie sagen, als potenzielle Intendantin, Intendant eines Theaters, sagen, sie legen ein Konzept vor, wie sie das Theater führen wollen in den nächsten fünf Jahren und dann lesen sie das Konzept in der Zeitung. Und ich weiß nicht, dass der Theater in Bochum sagt, super Konzept, machen wir jetzt. Ist auch nicht das, was sie wollen.

Fabian Burstein
Ja, ja gut. Und einen anderen Bereich, wo es ja auch spannend wäre, nämlich wenn man sagt, man dokumentiert die Beratungen, weil dort würden ja die Vertreterin, Vertreter, die Karten auf den Tisch legen und sagen, mein Eigentümervertreter hat gesagt, ich will den haben und deshalb bitte kriegen wir das Einschieben hin. Das wird man nicht freikriegen, weil Sie haben ja gesagt, diese beratenden Dokumente, das wird nichts, das sieht man nicht.

Hans Peter Lehofer

Das glaube ich, wird. Sozusagen, wenn man jetzt sagt, die Beratungsprotokolle werden offengelegt, dann wird in den Beratungsprotokollen nichts drinnen stehen, so realistisch muss man sein. Dann werden diese Beratungen vorher stattfinden und dann wird man sich vorher darauf einigen und überlegen, was passiert und die Beratungsprotokolle lauten dann nach eingehender Beratung beschließt. Das war es dann. Also das ist, glaube ich, das kann man damit nicht ganz in den Griff bekommen.

Fabian Burstein
Nur noch historisch, wie wir gesagt haben. Aber Sie glauben, das wird es nicht?

Hans Peter Lehofer
Ich glaube, dass es dafür nicht geeignet ist. Das ist eine Frage der Kultur, wie man mit Besetzungen umgeht. Ich glaube schon, dass man jetzt unter Anführungszeichen ein bisschen lästig sein kann in dem Bereich und hier mehr Transparenz reinbringen kann. Aber ich glaube, das ist sozusagen unter Anführungszeichen ein Zangenangriff, dass man hier von mehreren Seiten kommt, von der Transparenzseite und von der Governance.Seite, dass man sagt, so kann man eigentlich nicht besetzen und dass man da auch ein bisschen vielleicht auch mit der Rechtsprechung, wie wir sehen, Besetzung des Finanzamts Braunau oder ähnliches, einmal in die Richtung kommt zu sagen, es ist nicht so, dass man straflos unsachlich Einfluss nehmen kann. Es geht immer um die Frage: Ist das unsachlich, Wenn man. Ich glaube, man muss ein bisschen unterscheiden, weil das ist natürlich legitim vom Eigentümervertreter einer Bundes oder Landesorganisation, einer Landes-GmbH zu sagen, die Ausrichtung dieses Theaters soll mehr auf Zeitgenössisches kommen, auf Experimentelles, auf Klassisches, was auch immer. Sozusagen Strategie festzulegen ist das eine, aber dann unsachlich zu differenzieren. Also dass ich jemanden ausschließt, der sagt, ich mache jetzt technisches Theater, weil das ist ein klassisches Haus, das ist okay.

Aber zu sagen, ich habe hier zwei super zeitgenössische, aktuelle, experimentelle Menschen, was auch immer. Und ich nehme den einen, weil er irgendwie bei dem Verein, dem ich nahestehe, schon öfter mal kostenlos gearbeitet hat, das wäre unsachlich. Und diese Bestellung wäre tatsächlich auch, wenn man es dokumentieren kann, wahrscheinlich amtsmissbräuchlich. Das ist aber immer eine Frage: Kann man sowas beweisen? Das ist etwas, was man mit der Informationsfreiheit jetzt auch nicht leichter oder sehr viel leichter machen kann. Aber man kann vielleicht ein bisschen mehr Zugang zu ein paar Informationen bekommen, die einen Nachweis oder eine Vermutungskette verbessern können.

Fabian Burstein

Das ist im Übrigen eine Diskussion, die ich hier am Bühneneingang auch schon mit Kulturpolitiker:innen geführt habe, wo mein Argument war, vielleicht hat man mit dieser Ausschreibungspflicht sich gar keinen Gefallen getan, denn letztendlich hat man politische Entscheider:innen und von der Verantwortung entbunden, zu ihrem Wort zu stehen und zu sagen, ich will das und das aus folgenden gut dokumentierten Gründen und hat eben solche Blackboxen geschafft, wo dann erst wieder interveniert wird, aber mit viel weniger Möglichkeiten, Konsequenzen zu ziehen.

Hans Peter Lehofer

Ja, aber ich glaube, es ist tatsächlich eine Frage eher der Ausschreibungsgestaltung. Man kann sich ja trauen zu Ich schreibe in die Ausschreibung hinein, wie will ich dieses Theater führen? Also wo soll das am Ende dieses 5-Jahres oder 7-Jahres Zyklus haben?
Wo soll das hingehen? Dann brauche ich mich nicht bewerben, wenn ich weiß, ich will eine bestimmte Form des Theaters machen und das Haus soll aber woanders hingehen. Diese Sachen sollte man tatsächlich halt, glaube ich, in der Ausschreibung drinnen haben. Und zu sagen, ich lege das offen, da gibt es eine kulturpolitische Entscheidung dahinter, die haben wir uns überlegt. Ich bin gewählt, ich will, ich weiß nicht, ich mache jetzt ein anderes Beispiel. Ich bin jetzt FPÖ-Kulturstadtrat, ich will heimattreue Kultur machen oder wie man es dort heißt. Dann sage ich, dieses Haus soll heimattreues Theater machen. Dann weiß ich, ich brauche mir jetzt, wenn ich ein linker alternativer Theaterregisseur bin, brauche ich mich wahrscheinlich jetzt nicht groß bewerben dafür.

Das wäre ehrlicher zu sagen, ich positioniere dieses Haus, ich bin demokratisch legitimiert durch die Wahl und ich sage, das soll in diese Richtung gehen. Um es in diese Richtung einmal so an einem anderen Beispiel zu sehen, aber zu sagen, ich schreibe offen aus und dann suche ich mir den aus. Das ist, glaube ich, jetzt eher policymäßig nicht gut.

Fabian Burstein
Ich will abschließend noch ein bisschen auf die demokratiepolitische Dimension eingehen, insbesondere weil ich ja weiß, dass sie eben auch nebst dieser Informationsfreiheitsgesetzgebung ja auch viel mit Medien zu tun gehabt haben, sich sehr gut auskennen, was Kommunikationsregulierung betrifft und so weiter und so fort. Jetzt einmal ein bisschen größer gedacht. Wir sind jetzt sehr ins Detail gegangen, haben uns quasi die Niederungen, die Untiefen der Verwaltung vorgenommen. Aber welche Rolle spielt denn dieses Informationsfreiheitsgesetz denn wirklich jetzt für eine freie und auch kritische, sowohl Kultur- als auch Medienlandschaft?

Hans Peter Lehofer
Tief durchatmen, ja. Es gibt, ich glaube, es ist schon wichtig, dass dieses Gesetz einmal die Möglichkeit auch gerade Journalistinnen und Journalisten in die Hand gibt, dort und da über die schnellen Anfragen hinaus gründlicher zu recherchieren, wenn man sich die Zeit nimmt, wenn man sozusagen sich die Mühe nimmt, ein paar Fragen systematisch, diesen Fragen systematischer nachzugehen. Also das verbessert ein wenig die Möglichkeiten, zu Informationen zu kommen.

Das ist auch für Kulturschaffende, die einen oder anderen, die sozusagen jetzt auch recherchemäßig, es gibt ja sehr viel Gutes, gerade im Theater, wo ich mehr affin bin, wo man sagt, da wird auch etwas aufgearbeitet, gesellschaftlich aufgearbeitet und wo man so einen Zugang auch zu Informationen braucht, auch das, glaube ich, sollte man nicht unterschätzen. Da kann man vielleicht doch leichter, als dass man nicht immer nur mehr in Archiven wühlen muss, sondern vielleicht ein bisschen sozusagen zeitnaher auch schon Geschichte aufarbeiten und mitarbeiten.

Also glaube ich, das verbessert die Möglichkeiten schon. Zugleich darf man die Wirkung von unseren Gesetzen nie überschätzen. Es ist etwas, was ein paar Möglichkeiten in die Hand gibt, aber es ist nicht etwas, das jetzt die Gesellschaft ändert. Das ist sozusagen nicht etwas, was von heute auf morgen die Welt besser macht.

Fabian Burstein
Das heißt, wir können einmal mehr Gesetze nicht quasi an die Stelle von einem verantwortungsvollen politischen Handeln setzen.

Hans Peter Lehofer
Ein Gesetz ist immer nur ein Mittel. Es muss auch vollzogen werden, das muss umgesetzt werden. Es gibt da und dort, gerade beim IFG, beim Informationsfreiheitsgesetz ist es so, dass es jetzt ein paar mehr Möglichkeiten, Personen an die Hand gibt, zu Informationen zu kommen. Das ist, glaube ich, sehr sinnvoll. Das kann vieles sozusagen leichter möglich machen, aber es ist natürlich kein Wundermittel.

Fabian Burstein
Hand aufs Herz. Haben Sie schon eine Anfrage nach dem neuen IFG gestellt?

Hans Peter Lehofer
Habe ich, ja, habe ich. Zwei habe ich gestellt, weil ich was wissen wollte. Eine wurde sehr korrekt beantwortet, von der anderen warte ich noch.

Fabian Burstein
Und wollen Sie erzählen, um was es da ging?

Hans Peter Lehofer
Das kann man sagen, das ist ja kein Geheimnis, ich bin ja auch transparent. Das eine ist die Teilnahme des Staatssekretärs Pröll an dieser Moving Mountains Veranstaltung, so eine Lobbyveranstaltung, wo ich jetzt die Unterlagen, die im BKA vorhanden sind, bekommen habe. Mit Ausnahme, dass dort die Einladenden geschwärzt wurde. Was ich nicht verstehe, weil in der Zeitung ist schon, dass es Guttenberg und Kurz waren, aber die Unterlagen, die dort vorhanden sind, das sind nicht viele, die wurden mir korrekt geschickt. Wollte ich einfach wissen, was da ist. Und das zweite ist eine ganz banale Geschichte zur Wirtschaftsagentur Wien, wo ich sozusagen die Statuten der Satzung des Fonds einsehen wollte. Die denken noch darüber nach. Ich denke das müsste jetzt nicht so, wäre nicht so kompliziert, das hätte man schon schicken können, aber werden wir sehen. Die Frist ist noch nicht aus.

Fabian Burstein
Werden Sie demnächst eine zweite Frage an die Wirtschaftsagentur stellen wegen der Geschäftsführungsbesetzung mit einem ÖVP nahen Politiker?

Hans Peter Lehofer
Das hat mich vor dem Hintergrund ein bisschen interessiert, weil ich finde. Ich finde. Ich bin als Jurist ist man immer ein bisschen kritisch, was man in den Medien manchmal liest, natürlich. Wenn man sagt, okay, da ist ein bisschen unsauber geredet worden, man wundert sich dann manchmal, da werden Interviews in den Zeitungen publiziert über die Frage, ob das ein Geschäftsführer ist, für den man Stellenbesetzung gebraucht hätte oder nicht. Aber die Frage, ob es dort überhaupt eine Geschäftsführungsposition gibt, die nämlich bei einem Fonds nach dem Wiener Stiftungs- und Fondsgesetz ganz anders gelöst ist, nämlich nur in der Satzung ablesbar ist, als bei einer GmbH. Das wird dort nicht gestellt und das wollte ich eigentlich nur wissen. Es ist jetzt ein rein persönliches Interesse, weil ich denke, es ist interessant, dass man in einer Wirtschaftsagentur sozusagen nicht nach außen klar kommuniziert, wer die verantwortlichen Personen sind, sondern so einen Smokescreen aufzieht. Und sagt, das sind zwar Geschäftsführer, die aber offensichtlich in vollkommen unterschiedlicher Funktion tätig sind. Das finde ich interessant. Jetzt eher aus der Kommunikationssicht, sondern von der politisch interessiert es mich eigentlich nicht wirklich.

Fabian Burstein
Lieber Herr Prof. Lehofer, vielen lieben Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, da wirklich so ausführlich Auskunft zu geben. Sie publizieren ja auch regelmäßig auf Ihrem Blog. Den Link werde ich in die Show Notes stellen, dass die Leute da auch ein bisschen mitlesen können. Es war für mich extrem interessant. Danke. Ich hoffe, ich darf sie, wenn ich wieder eine juristische Frage zur Kultur habe, wieder anrufen.

Hans Peter Lehofer

Gerne. Danke.

Autor:in:

Fabian Burstein

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