Cash or Crash
Dauerbrenner Erbschaftssteuer: Ein Streitfall in Zahlen

Soll in Österreich eine Erbschaftssteuer eingeführt werden? Diese Frage spaltet aktuell das Land. Die Bruchlinien verlaufen dabei häufig zwischen Erben und Nichterben. Auffallend ist jedenfalls, dass über kaum ein wirtschaftliches Thema so emotional diskutiert wird. Die Erbschaftssteuer ist Thema an den Stammtischen, am Arbeitsplatz und in der Politik.

Herzlich willkommen zu meinem Podcast "Cash or Crash". Mein Name ist Wolfgang Unterhuber. Ich bin seit 30 Jahren Wirtschaftsjournalist, und in meinem Podcast erzähle ich euch jede Woche etwas über die Hintergründe zu wichtigen Wirtschaftsthemen. Vor allem aber sage ich euch, was dieses Thema für eure Geldbörse bedeutet.

Hallo zusammen zu einer weiteren Folge von meinem Podcast. Soll in Österreich eine Erbschaftssteuer eingeführt werden? Diese Frage spaltet aktuell wieder einmal das Land. Die Bruchlinien verlaufen dabei nach meiner Beobachtung häufig zwischen Erben und Nicht-Erben. Auffallend ist jedenfalls, dass über kaum ein anderes wirtschaftliches Thema so emotional diskutiert wird. Die Erbschaftssteuer ist ein Thema an den Stammtischen, am Arbeitsplatz und in der Politik sowieso. Aus der SPÖ kam ja zuletzt der Vorschlag, eine Volksbefragung über dieses Thema abzuhalten. Und die Grünen haben Mitte Februar mit einer Unterschriftenpetition begonnen, um für die Einführung einer Erbschaftssteuer zu trommeln. Ich bin daher unter anderem der Frage nachgegangen, ob Erbschaften in Österreich tatsächlich nicht besteuert werden, wie oft behauptet wird, oder welche Zahlen, die im Zusammenhang mit einer Erbschaftssteuer genannt werden, überhaupt seriös sind, und welche Positionen die Parteien dazu haben und welche Konsequenzen die Einführung einer Erbschaftssteuer hätte.

Beginnen wir einmal ganz vorne: Gab es in Österreich schon einmal eine Erbschaftssteuer? Ja, es gab eine bis 2008. Die Steuersätze variierten damals je nach der Höhe des Erbes so zwischen zwei und 60 %. Diese sogenannte Erbschafts- und Schenkungssteuer ist aber dann mit 1. August 2008 ausgelaufen. Der Verfassungsgerichtshof hat das damalige Modell als verfassungswidrig eingestuft, und die damalige SPÖ-ÖVP-Regierung hat dann keine neue Erbschaftssteuer mehr eingeführt.

Zahlt man also in Österreich keine Steuer mehr, wenn man etwas erbt? Doch, man zahlt, wenn man erbt. Diese Steuer heißt aber eben nicht Erbschaftssteuer, sondern Grunderwerbsteuer. Da komme ich aber später noch dazu, gleich. Es stimmt aber nicht also, wie oft behauptet wird oder auch zu hören und zu lesen ist, dass man keine Steuer bezahlt, wenn man erbt. Und wann zahlt man diese Grunderwerbsteuer? Na, wenn man zum Beispiel ein Haus, ein Betriebsgebäude, eine Eigentumswohnung oder einen Grund kauft oder eben erbt. So, wie hoch ist jetzt eigentlich diese Grunderwerbsteuer, wenn man ein Haus erbt oder eben eine Eigentumswohnung zum Beispiel? Da wird dieser Wert zunächst einmal ermittelt. Das ist der sogenannte Grundstückswert, und der wird berechnet von Experten, Sachverständigen, Anwälten, Notaren oder Maklern.

Ja, und jetzt ist die Frage natürlich: Wie hoch ist diese Grunderwerbsteuer, wenn ich den Wert einmal habe? Die Grunderwerbsteuer ist gestaffelt. Für die ersten 250.000 zahlt man ein halbes Prozent, das ist immer so, also 1.250 € umgerechnet. Für die nächsten 150.000 zahlt man dann immer 2 %, das sind also immer 3.000 €. Also das heißt, unter 400.000 zahlt man ein bisschen so über 4.000 € Grunderwerbsteuer, und ab 400.000 € zahlt man immer 3,5 %.
Damit ihr euch jetzt darunter etwas vorstellen könnt, würde ich sagen, ich bringe euch ein Beispiel. Jemand erbt also eine Wohnung mit einem Grundstückswert von 500.000 €. Für die ersten 250.000 zahle ich eben 1.250 €, für die nächsten 150.000 eben die 2 %, also die 3.000 €. Dann sind jetzt noch 100.000 offen. Für die zahlen wir 3,5 %, also 3.500 €. Zahlt unser Erbe also 7.750 € an Grunderwerbsteuer.

Jetzt werden natürlich alle von euch, die schon einmal ein Haus oder eine Wohnung geerbt haben oder auch gekauft haben, sagen: "Hey, Moment, das ist ja nicht alles." Das stimmt. Das hat jetzt mit Erbschaften in diesem Sinne nichts mehr zu tun, weil es ja auch immer bezahlt wird, also auch bei Käufen. Und in unserem Fall wären das also, wenn wir es bei 500.000 belassen, dann wären das alleine für die Grundbucheintragung noch einmal 5.500 € ungefähr. Und dann kommen natürlich noch die Kosten dazu für Notar, Anwalt, Sachverständige. Ja, also in Summe, wer eine Wohnung im Wert von 500.000 € erbt, kommt ungefähr nach meiner Berechnung auf 15.000 bis 20.000 € insgesamt an Steuer und Kosten.

Aber wie sieht das jetzt bei einem Millionenerbe aus? Und da bringe ich euch am besten auch ein Beispiel. Ja, nehmen wir jetzt an, jemand erbt ein Mietshaus um 2 Millionen €, ein kleines Haus mit ein paar Wohnungen nur. Aber sagen wir, der Wert, der ermittelt wird, beträgt also 2 Millionen €. Für die ersten 400.000, wie schon beim vorherigen Beispiel, zahle ich auch hier Grunderwerbsteuer, also ungefähr über 4.000 €. Bleiben aber dann auf die 2 Millionen noch 1,6 Millionen offen. Für die zahlt man eben 3,5 %, und das ist hier schon ein höherer Betrag, nämlich 56.000 €. Plus die 4.000 noch macht also eine Grunderwerbsteuer von 60.000 €. Fazit also: Höhere Grund- und Immobilienerbschaften werden also auch viel höher besteuert als kleinere Erbschaften.

Jetzt werdet ihr euch die Frage stellen: Das ist ja fein. Wie viel Geld nimmt der Staat eigentlich da aus der Grunderwerbsteuer ein? 2024 waren es in Summe rund 1,2 Milliarden € insgesamt. Wie viel davon stammen von Erbschaften und wie viel davon von Kaufabschlüssen? Da sind die Angaben durchaus unterschiedlich, weil es natürlich vom jeweiligen Jahr abhängt. Aber die Angaben, dass der Erbanteil aus der Grunderwerbsteuer ungefähr bei 10 % liegt, die werden am häufigsten genannt. Ja, wären also etwas über 100, 120 Millionen €. Diese Steuereinnahmen fließen übrigens an die Gemeinden zu 94 %. Das ist insofern wichtig, weil aktuell in der Argumentation ja immer wieder gesagt wird, eine Erbschaftssteuer könnte für die Schulen und Kindergärten eingesetzt werden. Das passiert aber jetzt schon, weil eben die Gemeinden das Steuergeld dafür erhalten.

Jetzt wird sich noch einer die Frage stellen, oder jetzt werden sich von euch ein paar noch die Frage stellen: Wie ist das mit Bargeld? Wenn man Bargeld, Wertpapiere oder Sparbücher erbt bzw. geschenkt bekommt, zahlt man keine Steuern. Man muss aber die Summe, also wenn sie höher ist, wenn sie 50.000 € übersteigt, dem Finanzamt melden.
Jetzt ist die Frage: Wie ist eigentlich die Position der einzelnen Parlamentsparteien? Viele von euch werden vielleicht mitbekommen haben, die Grünen haben eine Petition eben gestartet, Mitte Februar, für die Einführung einer Erbschaftssteuer, weil die Grünen ganz klar für diese Steuer sind. Und zwar: Wer Geld, Haus, Wohnung, Grund oder Boden oder ein Betriebsgebäude erbt, soll Erbschaftssteuer zahlen. Im Modell soll die Erbschaftssteuer allerdings erst ab einem Betrag von einer Million € wirksam werden, beziehungsweise erst ab 1,5 Millionen, wenn ein geerbtes Haus auch selbst genutzt wird. Wenn also jemand ein Haus erbt mit einem Wert von 1,1 Millionen € und darin wohnt, zahlt er noch null Erbschaftssteuer. Wenn er nicht darin wohnt, zahlt er für die 100.000 € über der Million und nicht für die ganzen 1,1 Millionen € Erbschaftssteuer. Das heißt, er würde nur für die 100.000 € über der Million zahlen, eben aber da schon 25 %, also 25.000 €. Das Modell der Grünen sieht so aus, dass diese 25 % bei einem Erbe gelten von einer Million bis 5 Millionen. Bei einem Erbe von 5 bis 10 Millionen soll dann 30 % Erbschaftssteuer bezahlt werden und ab 10 Millionen 35 %. Dafür soll bis zu einem Erbe von 1 Million die Grunderwerbsteuer, von der wir vorher geredet haben, bei Erbschaften gestrichen werden.

Die Petition der Grünen läuft noch immer. Zum Zeitpunkt, da ich diesen Podcast aufnehme, wollte dann noch wissen, wie lange sie eigentlich noch läuft. Und die Antwort war wörtlich: "Solange die Dynamik in der Zivilgesellschaft spürbar ist." So lauten also Antworten, wenn man Parteien eine Frage stellt. Das heißt, man wird die Petition so lange laufen lassen, solange es dort Unterschriften gibt. Weil ich noch ein Detail am Rande herausgefunden habe. Wie ich erfahren konnte, kann die Petition übrigens also von allen unterschrieben werden, nicht nur von Wahlberechtigten, sondern auch von Minderjährigen zum Beispiel oder Personen ohne Staatsbürgerschaft. Warum sage ich das jetzt? Weil es zum politischen Geschäft gehört, Jubelmeldungen über unterschriebene Petitionen zu verbreiten. Da sollte man eben dann auch wissen, wer da alles unterschreiben durfte.

Wie schaut das jetzt bei der SPÖ aus? Wenig überraschend, das werdet ihr wissen: Die SPÖ ist natürlich auch für die Einführung einer Erbschaftssteuer. Sie hat dazu 2023 ein Modell vorgestellt, das ziemlich identisch ist mit dem Modell, das jetzt die Grünen vorgestellt haben. Also die Grünen haben da das meiste eigentlich von der SPÖ übernommen. Deswegen will ich das jetzt auch nicht wiederholen, also mit den gleichen Stufen an Steuersätzen und auch, dass es unter einer Million also keine Versteuerung geben soll.

Die ÖVP lehnt die Erbschaftssteuer strikt ab. Ja, sie sagt das Eigentum muss geschützt werden und außerdem sei das vererbte Vermögen ja bereits durch Arbeit entstanden und so bereits mehrfach versteuert worden. Auch die Freiheitliche Partei lehnt eine Erbschaftssteuer ab. Sie bezeichnet das als Angriff auf das Eigentum und auf die Leistung und auf die Familienbetriebe. Die Partei argumentiert, wie die ÖVP, ähnlich damit auch, dass ja bereits hier versteuertes Eigentum nicht noch einmal besteuert werden dürfe. Und auch die NEOS sind gegen eine Erbschaftssteuer und sie verweisen noch zusätzlich darauf, dass Österreich ohnedies schon weltweit ein Land mit den höchsten Steuern ist und man keine neue Steuer mehr brauche.

So wie die Parteien agieren auch ihre Vorfeldorganisationen. Die Wirtschaftskammer und die Industriellenvereinigung sind natürlich ganz klar gegen eine Erbschaftssteuer. Die Arbeiterkammer und der Gewerkschaftsbund sind dafür. Die Vertreter der Wirtschaft verweisen auch darauf, dass vor allem Betriebe von einer Erbschaftssteuer voll betroffen wären und die eine solche Steuer möglicherweise gar nicht zahlen könnten und den Betrieb dann zusperren oder verkaufen müssten. Und das wäre übrigens tatsächlich ein Problem, weshalb es jetzt zum Beispiel schon bei der Grunderwerbsteuer für land- und forstwirtschaftliche Betriebe Ausnahmeregelungen gibt. Die Befürworter sehen in einer Erbschaftssteuer mehr Gerechtigkeit, weil ja nur höhere Erbschaften ab einer Million € besteuert würden und es somit nur die Reichen treffen würde.

Kommen wir jetzt zur nächsten Frage. Bei der ganzen Debatte werden sehr viele Zahlen genannt und da stellt sich eben die Frage, ob die wirklich seriös sind. Die Grünen erwarten sich von einer Erbschaftssteuer jährliche Einnahmen von rund 1,5 Milliarden € und die SPÖ kam bei ihren Berechnungen sogar auf 5 Milliarden €. Stellt sich also die Frage zunächst einmal, wie viel die Erbschaftssteuer eigentlich vor 2008 gebracht hat. Und da gibt es ja ganz klare Zahlen. 2007 hat die Erbschaftssteuer 111 Millionen € gebracht und im Durchschnitt die fünf Jahre davor waren es immer so 150 Millionen €. Das ist also ziemlich weit weg von den Annahmen der Grünen oder der Sozialdemokraten.
Die Befürworter einer Erbschaftssteuer argumentieren aber damit, dass in den kommenden Jahren die Zahl der Erbschaften ja massiv steigen würde und damit auch die Einnahmen aus einer Erbschaftssteuer. Wie sieht es da aus? Aktuell beträgt das jährliche Erbvermögen in Österreich laut Nationalbank 15 Milliarden € jährlich und bis 2050 soll dieser Betrag sich mehr als verdreifachen. Klingt viel. Derzeit aber beträgt das durchschnittliche Vermögen, das in Österreich vererbt wird, zwischen 20.000 und 25.000 €, also eher im, sage ich einmal vorsichtig, unteren Bereich. Nur an der Spitze der Vermögenspyramide, wenn man das so formulieren will, werden höhere Summen vererbt. Das oberste ein Prozent der Bevölkerung erbt jährlich im Schnitt über 3 Millionen €.

Soweit jetzt einmal so gut oder so schlecht, je nach Gesichtspunkt. Daraus lässt sich aber noch immer schwer ableiten, was eine Erbschaftssteuer jetzt tatsächlich bringen würde. Also habe ich einen Blick ins Ausland geworfen, weil da stellt sich die Frage: Wie schaut es denn in anderen EU-Ländern aus? Und da beziehe ich mich jetzt auf Angaben von der OECD, die vor einigen Jahren einen Bericht über die Erbschaftsbesteuerung in der EU vorgelegt hat. Aktuell haben 20 EU-Länder eine Erbschaftssteuer. Mit Ausnahme von Belgien und Frankreich liegt der Anteil der Erbschaftssteuereinnahmen in Relation jetzt zum gesamten Steueraufkommen bei unter einem. In Spanien macht die Erbschaftssteuer 0,58 % von allen Steuereinnahmen aus. In Deutschland sind es 0,5 % ungefähr. Nehmen wir jetzt also einmal an, eine Erbschaftssteuer würde in Österreich wie in Deutschland 0,5 % der Steuereinnahmen betragen. Wie viel wäre das also? Hier haben ja 2024 die Steuereinnahmen laut Statistik Austria insgesamt 216 Milliarden € betragen. Ein halbes Prozent davon wäre also etwas mehr als über einer Milliarde.

Welche Auswirkungen hätte die Einführung einer Erbschaftssteuer auf die Geldbörse der Erbinnen und Erben? Na ja, für die Erbschaften über einer Million wären die Folgen bei den Modellen der SPÖ und bei den Grünen durchaus erheblich. Vorausgesetzt natürlich, eine Erbschaftssteuer wäre wirklich erst ab einer Million zu zahlen, wie das die beiden Parteien behaupten. Glauben wir jetzt einmal diesem Modell und schauen uns an, was das für die Erbschaften über einer Million in Zahlen bedeuten würde. Derzeit, wir erinnern uns, beträgt der Grunderwerbssteuersatz dafür 3,5 %. Dann aber wären es statt 3,5 % auf einen Schlag 25 %. Erinnern wir uns jetzt an das Beispiel vom Anfang. Jemand erbt also ein Zinshaus um 2 Millionen. In Summe muss der Erbe hier, wie wir ausgerechnet haben, derzeit rund 60.000 € an Grunderwerbsteuer zahlen. Bei einer Erbschaftssteuer nach dem Modell der Grünen und der SPÖ müsste er zwar für die erste Million vielleicht keine Steuer mehr bezahlen, aber für die zweite. Und da würden sofort die 25 % fällig werden, also 250.000 €.
Jetzt gibt es mehrere Möglichkeiten. Wenn der Erbe von Haus aus reich ist, wird er die 250.000 € aufbringen, wenn er zum Beispiel zu dem einem Prozent gehört, das jährlich ein paar Millionen erbt. Wenn er jetzt aber zu den Normalsterblichen zählt, muss er sich Folgendes überlegen: Will ich einen Kredit aufnehmen um die 250.000 € und also die Mieter betreuen und den Kredit mit Zinsen zurückbezahlen? Das ist die erste Möglichkeit. Oder verkaufe ich einfach mein Erbe, weil, wie gesagt, die 250.000 € ich eigentlich nirgendwo herumliegen habe? Wahrscheinlich, sage ich einmal, wird der Erbe das Zinshaus verkaufen. Und wer kann sich das leisten? Die Immobiliengroßkonzerne, die dann von diesem Modell profitieren würden. Übrigens, wenn ich ein Erbe oder eben ein Haus verkaufe, das wissen wahrscheinlich die Betroffenen, zahle ich dann auch Steuer? Da wird dann der Gewinn versteuert, je nachdem, wann das Haus gebaut wurde. Also wie alt es ist, beträgt die Immobilienertragssteuer 14 % oder 30 %.

Und dann gibt es noch eine volkswirtschaftliche Folge, die indirekt zumindest auch unsere Geldbörse betreffen könnte. Kritiker sagen immer: Na ja, man weiß dann nie, wo die Steuereinnahmen hinfließen und die könnten dann im Verwaltungsapparat vielleicht versanden. Die Grünen und die SPÖ sagen: Na ja, das stimmt nicht. Wir wollen das Geld ja sozusagen in die Schulen und Kindergärten geben. Das heißt, die Erbschaftssteuer müsste dann sofort den Gemeinden zugefügt werden, weil die ja bisher schon mit den Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer Schulen und Kindergärten finanzieren.

Interessant ist vielleicht noch abschließend, dass Grüne und SPÖ eigentlich noch nie auf die Idee gekommen sind, die Grunderwerbsteuer einfach zu erhöhen und vorzuschlagen, dass man ab einer Million € nicht 3,5 %, sondern einen etwas höheren Prozentsatz an Steuer bezahlen könnte bei einem Erbe. Warum ist das so? Na ja, das lässt sich wahrscheinlich propagandistisch, sage ich einmal, weniger leicht verkaufen, weil Begriffe wie Millionärssteuer und Reichensteuer sind halt sexier, sage ich einmal, als wie Erhöhung der Grunderwerbsteuer.

Aber grundsätzlich habe ich auch für Erben zumindest eine gute Nachricht. Die Einführung einer Erbschaftssteuer liegt derzeit nämlich eher in weiter Ferne. Wie schon gesagt, es sind ja nur die SPÖ und die Grünen dafür. Und die Wahrscheinlichkeit, dass beide Parteien bei Nationalratswahlen eine absolute Mehrheit bekommen, liegt eher derzeit bei null. Erben können also aufatmen. In nächster Zeit wird es sicherlich keine Erbschaftssteuer geben.
Nicht-Erben werden sich wahrscheinlich nach wie vor darüber aufregen und die bisherigen Verhältnisse kritisieren. Aber auf jeden Fall bleibt also das Thema weiterhin am Tisch und sicherlich ein gutes Streitthema für den Stammtisch, wie gesagt, oder am Arbeitsplatz.
Wo immer ihr auch seid: Danke fürs Zuhören, liebe Hörerinnen und Hörer. Ich wünsche euch noch eine schöne Zeit. Nicht so sehr aufregen, wenn ihr über die Erbschaftssteuer streitet. Und bis zum nächsten Mal.

Das war's für heute, liebe Hörerinnen und Hörer. Danke, wenn ihr Cash or Crash weiterempfehlt und abonniert. Wenn ihr mir schreiben wollt, schickt mir bitte eine Mail an cashorcrash@missing-link.media. Für Anregungen, Fragen und auch Kritik bin ich dankbar. Bis bald, euer Wolfgang Unterhuber.

Autor:in:

Wolfgang Unterhuber

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

Eine/r folgt diesem Profil

Video einbetten

Es können nur einzelne Videos der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Playlists, Streams oder Übersichtsseiten.

Abbrechen

Karte einbetten

Abbrechen

Social-Media Link einfügen

Es können nur einzelne Beiträge der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Übersichtsseiten.

Abbrechen

Code einbetten

Funktionalität des eingebetteten Codes ohne Gewähr. Bitte Einbettungen für Video, Social, Link und Maps mit dem vom System vorgesehenen Einbettungsfuntkionen vornehmen.
Abbrechen

Beitrag oder Bildergalerie einbetten

Abbrechen

Schnappschuss einbetten

Abbrechen

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.