Ist das wichtig?
Heer muss Frauen und Männer beim Soldatenhaarschnitt gleich behandeln

Müssen Soldaten beim Bundesheer kurze Haare haben – Soldatinnen aber nicht? Das war bisher so, jetzt aber nicht mehr. Der Verfassungsgerichtshof hat die Frisurvorschriften des Bundesheers aufgehoben, weil sie Männer und Frauen ungleich behandeln. Ein Vorarlberger Oberstleutnant hat jahrelang dagegen gekämpft und jetzt recht bekommen. Georg erklärt, wie das Verfahren gelaufen ist, warum der VfGH gleich drei Probleme mit den Vorschriften hatte und was diese Entscheidung über unsere Grundrechte und die Grenzen staatlicher Eingriffe ins Privatleben aussagt.

Wollt ihr mehr wissen?

TranskriptHi, grüß euch, herzlich willkommen bei „Ist das wichtig?" vom 2. April. Schlechte Nachrichten für alle Eltern, die hoffen, dass ihr Sohn beim Bundesheer endlich einmal eine gescheite Frisur bekommt. Der Verfassungsgerichtshof hat nämlich entschieden, dass die Frisurvorschriften des Bundesheers, die zwischen Männern und Frauen unterscheiden, sofort unverzüglich aufzuheben sind, weil es nicht angehen kann, dass Männern zwangsweise ein Kurzhaarschnitt vorgeschrieben wird, während Frauen Pferdeschwanz, lange Haare völlig unproblematisch haben dürfen.

Wie genau diese Entscheidung zustande gekommen ist, wer da dagegen vorgegangen ist und was das über unser Recht auf Privatleben aussagt, das werden wir in den nächsten paar Minuten besprechen. Mein Name ist Georg Renner, ich bin seit 18 Jahren politischer Journalist, und das hier ist „Ist das wichtig?" – Politik für Einsteiger. Ein Podcast, in dem wir aktuelle politische Ereignisse, oder in dem Fall Entscheidungen, so besprechen, dass man sie auch nebenbei gut verstehen kann.

Und wie immer die Bitte: Abonniert „Ist das wichtig?" bei Apple, bei Spotify und empfehlt mich weiter. Es wäre mir eine große Hilfe, wenn „Ist das wichtig?" weiter so gesund wachsen kann wie in den letzten Wochen, und damit könnte ich das hier weiterhin und länger machen. Vielen Dank dafür.

Und jetzt zurück zum Bundesheer und seinen Frisuren.

Also Georg, was ist passiert?

Der Verfassungsgerichtshof, kurz der VfGH, jenes Höchstgericht, das über Grundrechtsfragen entscheidet – wenn Gesetze und Verordnungen zum Beispiel gegen verfassungsrechtlich gewährte Rechte verstoßen –, der hat entschieden, dass die Frisurvorschriften des Bundesheers gesetzwidrig sind und daher unverzüglich aufzuheben sind. Seit Dezember 2017 gibt es nämlich einen Erlass des damaligen Verteidigungsministers, der zwischen Männern und Frauen beim Bundesheer, also Soldatinnen und Soldaten, unterschieden hat. Sehr verkürzt gesagt: Männer mussten immer kurze Haare tragen, Frauen dagegen durften sich die Haare zu einem langen Pferdeschwanz zusammenbinden.

Und der VfGH hat diesen Erlass jetzt gekippt – aus formalen Gründen, weil er in Wirklichkeit eine Verordnung war, zu dem Unterschied kommen wir später noch ein bisschen, und nie ordentlich kundgemacht worden ist – und aus inhaltlichen Gründen, weil die Unterscheidung zwischen Männern und Frauen das Recht auf Privatleben und den Gleichheitsgrundsatz verletzt.

Sehr vereinfacht gesagt, in der Entscheidung steht drinnen: Ja, okay, entweder es gibt einen sachlichen Grund dafür, warum Soldaten einen Kurzhaarschnitt haben müssen – zum Beispiel weil dann die ABC-Schutzmaske besser passt –, oder es gibt keinen Grund, dann darf man es ihnen nicht vorschreiben, weil der Staat darf, Gleichheitssatz, Sachlichkeitsgebot, nur Vorschriften machen, die auch sachlich gerechtfertigt sind. Und wenn es diese guten Gründe gibt, dann muss er es allen Soldatinnen und Soldaten vorschreiben und nicht nur den Männern, weil es kann ja nicht sein, dass – weiß nicht – diese Schutzmasken zum Beispiel, die oft als Begründung für Frisur- und Bartvorschriften genannt werden, dass die bei Frauen anders wirken als bei Männern. Entweder ist der Pferdeschwanz im Weg oder eben nicht.

Und wer sind die alle?

Der Verfassungsgerichtshof ist eines der drei Höchstgerichte in Österreich. Die anderen beiden, Verwaltungsgerichtshof und Oberster Gerichtshof, entscheiden in anderen Angelegenheiten. Der Verfassungsgerichtshof entscheidet als kleinstes dieser drei Höchstgerichte – sind nur 14 Richterinnen und Richter – über Grundrechtsfragen, Grundrechtsverletzungen. Also wenn der Staat irgendetwas tut, was in unsere verfassungsrechtlich gewährten Grundrechte eingreift. Zum Beispiel, wenn die Polizei in unser Haus eindringt, ohne einen Durchsuchungsbefehl. Oder aber auch, wenn ein Gesetz gegen Verfassungsrecht verstößt.

Verfassungsrecht ist im Stufenbau unserer Rechtsordnung, wie man so schön sagt, ein Stückchen weit oberhalb normaler Gesetze angesiedelt. Und das heißt, alle normalen Gesetze, die mit einfacher Mehrheit in unserem Parlament beschlossen werden, müssen sich ans Verfassungsrecht, das mit einer höheren Mehrheit zu beschließen ist, Zweidrittelmehrheit, halten. Und wenn ein Gesetz gegen ein Verfassungsgesetz verstößt, dann hebt es der Verfassungsgerichtshof auf. Und genauso geht es bei Rechtsakten weiter, die weiter unten in diesem Stufenbau angesiedelt sind.

Verordnungen zum Beispiel, das sind Entscheidungen, die einzelne Ministerinnen oder Minister treffen können, das sind auch Grundregeln, die für alle gelten, also eine allgemeine Geltung haben, die müssen den Gesetzen entsprechen. Da muss es eine Grundlage in einem Gesetz geben, das dem Minister erlaubt, etwas zu verordnen. Und die Verordnung muss sich an diesen Korridor halten, der im Gesetz vorgegeben ist. Und wenn das nicht so ist, dann hebt der Verfassungsgerichtshof die Verordnung wegen Gesetzwidrigkeit auf. Und so weiter.

Zweiter Akteur in diesem Zusammenhang ist ein Soldat aus Vorarlberg, ein Oberstleutnant, der sich 2023 bewusst entschieden hat, seine Haare wachsen zu lassen und zu einem Pferdeschwanz zusammenzubinden, so wie es Soldatinnen seit 2017 erlaubt ist. Er hat von sich aus ein Disziplinarverfahren gegen sich beantragt, hat Selbstanzeige erstattet, weil er genau diesen Erlass von 2017, in dem die Frisuren geregelt waren, für gesetzwidrig gehalten hat. Für diskriminierend. Er hat dafür eine Geldstrafe von 3.000 Euro bekommen, die dann später auf 2.200 Euro heruntergesetzt worden ist. Und damit, mit dieser Geldstrafe, ist er dann zum Verfassungsgerichtshof gegangen, hat gesagt: Das greift in meine Grundrechte ein, und außerdem ist dieser Erlass gesetzwidrig.

Und der VfGH, der hat im Oktober 2025, also vor ein paar Monaten dann, eben ein Prüfverfahren eingeleitet. Das macht das Gericht generell nur, wenn es ernsthafte Bedenken gegen die Verfassungskonformität einer bestimmten Regelung hat. Da hat man schon ungefähr gewusst, in welche Richtung das gehen wird. Und ja, genau so ist jetzt die Entscheidung ausgefallen. Dieser Erlass von 2017, der Frauen erlaubt, lange Haare zu haben, und Männern nicht, der muss jetzt aufgehoben werden.

Und warum diskutieren die darüber?

Im Wesentlichen hat der VfGH, der Verfassungsgerichtshof, drei Probleme gefunden. Erstens: Dieser Erlass war in Wirklichkeit eine Verordnung oder hätte eine Verordnung sein müssen. Dieser Unterschied ist wichtig. Ein Erlass, das ist eine interne Dienstanweisung in einem Ministerium. Aber Frisurvorschriften greifen so weit ins Privatleben ein – weil das ja meine private Sache ist, wenn ich am Abend aus dem Beruf herauskomme, aus der Arbeit herauskomme, beim Bundesheer zum Beispiel, habe ich ja diese Frisur weiterhin –, und dieser Erlass kann nicht so weit ins Privatleben eingreifen, der kann nur in die dienstlichen Belange eingreifen.

Für Verordnungen aber, mit denen man so etwas regeln könnte, braucht es eine gesetzliche Grundlage und eine Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt. Beides hat es hier nicht gegeben. Dieser Erlass war also damit schon aus formalen Gründen gesetzwidrig.

Zweiter Grund: Die Europäische Menschenrechtskonvention, die bei uns im Verfassungsrang steht, schützt das Recht auf Privatleben. Und zu diesem Recht auf Privatleben gehört eben auch das äußere Erscheinungsbild. Der Staat darf da eingreifen, aber nur mit guten Gründen. Er muss argumentieren, warum er solche Grundrechte einschränkt. Der VfGH hat schon gesagt, es kann sinnvoll sein, die Haartracht beim Bundesheer zu regeln, etwa wegen Unfallverhütung, weil lange Haare sich – weiß nicht – hausnummer in Panzerketten verfangen können. Oder aus Hygienegründen, wenn man in der Kaserne schläft, im Einsatz ist und so weiter, da sind kurze Haare besser zu pflegen. Aber wenn diese Gründe eben so gewichtig wären, dann müssten sie halt für Männer und Frauen gleichermaßen gelten. Dass nur Männer kurze Haare haben müssen – und da gräbt sich aus Sicht des VfGH die Argumentation des Verteidigungsministeriums.

Und drittens, der Kern der Sache, wenn man so will, ist halt die Geschlechterdiskriminierung. Artikel 14 der Menschenrechtskonvention verbietet eine Benachteiligung aufgrund des Geschlechts. Das Verteidigungsministerium hat da ins Treffen geführt – es gibt ein Verfahren vom VfGH, bei dem eben der Beschwerdeführer sagt, warum er das für ungerechtfertigt hält, und auf der anderen Seite steht das Verteidigungsministerium, das sagt, warum es diese Regelung für eine gute Sache hält –, und die haben eben argumentiert: Naja, man will den Frauenanteil beim Bundesheer erhöhen und Soldatinnen nicht mit so strengen Vorschriften abschrecken, dass sie sich die Haare kurz schneiden müssen.

Der VfGH hat das – und ich kann das einigermaßen nachvollziehen – nicht gelten lassen. Es gibt keinen sachlichen Grund, warum ein Pferdeschwanz bei einer Frau im Panzer weniger unfallgefährlich sein soll als bei einem Mann. Und das Ziel, den Frauenanteil beim Bundesheer zu erhöhen, das rechtfertigt nicht, Männer strenger zu behandeln, sagt der VfGH.

Okay, und wie betrifft das uns?

Direkt betrifft das jetzt einmal die rund 16.000 Berufssoldatinnen und Berufssoldaten beim Bundesheer, für die diese Frisurregelung allgemein aufgehoben ist. Und natürlich Grundwehrdiener – da muss man nicht gendern, gibt es ja nur Männer. Für die ist der Erlass jetzt einmal aufgehoben, und das Bundesheer kann jetzt neue Regeln erlassen. Aber die müssen eben den Linien folgen, die in diesem VfGH-Erkenntnis aufgestellt werden: müssen geschlechtsneutral formuliert sein, auf einer ordentlichen gesetzlichen Grundlage bestehen und die Geschlechter eben gleich behandeln.

Dahinter steht natürlich eine grundsätzlichere Frage: Wie weit darf der Staat dem Einzelnen reinreden, wie er oder sie auszusehen hat, auch wenn er für den Staat arbeitet? Haartracht ist Teil der Identität eines Menschen, sagt der VfGH. Und selbst beim Militär gibt es Grenzen. Man kann schon sagen, okay, man will, dass alle Soldaten ungefähr ähnlich ausschauen mit einer Standardsoldatenfrisur, aber der Staat darf solche Vorschriften nicht ohne einen sachlichen Grund machen. Und vor allem darf er auch nicht ohne sachlichen Grund zwischen Männern und Frauen unterscheiden.

Side note übrigens: Bei der Polizei gab es bis 2017 ähnliche Frisurregelungen, aber die sind damals schon geschlechtsneutral formuliert worden.

Und ist das schon fix?

Das Erkenntnis ist jetzt gefallen und publik gemacht worden. Der Erlass ist aufgehoben. Der VfGH hat schon am 9. März entschieden, aber erst heute, 2. April, ist dieses Erkenntnis kundgemacht worden auf der Website des Verfassungsgerichtshofs.

Der Ball liegt jetzt bei der Verteidigungsministerin Klaudia Tanner von der ÖVP, Chefin des Bundesheers in der Bundesregierung. Die muss jetzt einerseits die Aufhebung im Bundesgesetzblatt kundmachen, und dann wird sich das Ministerium überlegen müssen, wie werden wir das in Zukunft regeln. Und zwar so, dass es allen gerecht wird und sachlich gerechtfertigt ist und natürlich auch formal den richtigen Charakter hat, also in Form einer Verordnung erlassen wird und nicht als Erlass. Wie das ausschauen wird, da sind wir gespannt.

Aber was mit dem heutigen Erkenntnis ziemlich klar ist: Eine Regelung, die nur Männern vorschreibt, wie ihre Frisur auszuschauen hat, wenn man auch Soldatinnen beim Bundesheer hat, das wird nicht mehr gehen.

Und woher weißt du das eigentlich?

Der VfGH, der Verfassungsgerichtshof, publiziert seine Entscheidungen immer auf seiner Website. Die kann man nachlesen. Das habe ich getan. Ich stelle euch den Link dazu in die Shownotes.

Also ist das wichtig?

Naja, ich finde es eine lustige Angelegenheit. Es ist jetzt nicht wichtig, muss man ehrlicherweise sagen. Natürlich betrifft es ein paar tausend Menschen, aber ich glaube, die meisten Soldaten werden ungefähr gewusst haben, worauf sie sich beim Bundesheer einlassen, und werden damit gerechnet haben, dort mit nicht allzu langen Haaren hingehen zu können.

Aber was ich sehr spannend finde an dieser Entscheidung, ist: Es zeigt halt, wie solche jahrzehnte- oder in dem Fall wahrscheinlich jahrhundertealte Traditionen im Lichte der Menschenrechte, im Lichte unserer Grundrechte immer wieder hinterfragt und überprüft werden müssen. Wahrscheinlich hätte man über Jahrzehnte gesagt: Naja, ist völlig klar, wer zum Bundesheer geht, der muss sich die Haare abscheren lassen und muss eine soldatische Frisur haben.

Und jetzt, seit ein paar Jahrzehnten – seit, glaube ich, etwa 30 Jahren – sind Frauen beim Bundesheer ebenfalls in soldatischen Rollen, und da hat man irgendwie nie die Frage gestellt: Hey, okay, wie macht man das? Frauen wollen tendenziell längere Haare haben als Männer. Geht sich das irgendwie aus mit Formvorschriften, und müsste man die nicht gleich behandeln? Und genau so funktioniert halt Rechtsweiterentwicklung, dass irgendwann wer kommt und sagt: Hey, okay, ich verstehe nicht, warum diese Vorschriften für mich gelten. Vielleicht kann man es ja nachvollziehen, dass alle kurze Haare haben sollen, aber für meine Kolleginnen gelten die nicht. Ginge natürlich genauso umgekehrt, wenn die Vorschriften andersrum wären.

Und das finde ich schon einen spannenden Zug, dass es da einen Verfassungsgerichtshof gibt, der dann sagt: Ja, okay, das ist tatsächlich rechtswidrig, das geht nicht so. Du hast völlig recht und bekommst jetzt recht, und deswegen wird diese Regelung aufgehoben. Also ich finde, die Entscheidung für sich ist wahrscheinlich nicht besonders relevant. Vielleicht schreien jetzt die Soldatinnen und Soldaten im Publikum auf, weil sie sagen, okay, es ist total wichtig, dass man kurze Haare hat, weil militärisch erstens, zweitens, drittens – Schutzmasken, Hygiene und so weiter. Aber ich finde es spannend, dass man diesen Weg gehen kann, und das ist halt ein Wesen unseres Rechtsstaats, dass Ministerinnen und Minister nicht total ungebrochene Macht haben, sondern ihre Entscheidungen, zum Beispiel auf Diskriminierung, immer von Gerichten überprüft werden können. Und das ist die Lektion, die man, glaube ich, aus dieser Geschichte mitnehmen kann.

Und das war es mit dieser Folge. „Ist das wichtig? – Politik für Einsteiger." Die Idee dieses Podcasts ist, ein Einsteigerprogramm für Menschen zu bieten, die sich zwar für Politik interessieren, aber sich nicht jeden Tag damit beschäftigen. Ich freue mich über euer Feedback an podcast@istdaswichtig.at oder per Sprachnachricht an die WhatsApp-Nummer in den Shownotes. Und falls ihr in diesem Umfeld Werbung machen wollt, wendet euch bitte an office@missing-link.media.

Wenn ihr euch für Formate für Fortgeschrittene interessiert, möchte ich euch noch meine beiden E-Mail-Newsletter ans Herz legen: den Leitfaden, in dem ich immer dienstags aktuelle politische Themen für das Magazin Datum kommentiere, und „Einfach Politik", eine sachpolitische Analyse für die WZ, die jeden Donnerstag erscheint. Die Links zur kostenlosen Anmeldung für beide stelle ich euch in die Shownotes.

Und falls ihr mehr hören wollt: Ich gehöre auch zum Team von „Ganz offen gesagt", Österreichs bestem Gesprächspodcast für Politikinteressierte. „Ist das wichtig?" ist ein Podcast von mir, Georg Renner, in Kooperation mit Missing Link. Produziert hat uns Konstantin Kaltenegger. Die zusätzliche Audiostimme ist von Maria Renner, Logo und Design von Lilly Panholzer. Danke für Titel und Idee an Andreas Sator, Host des Podcasts „Erklär mir die Welt".

Danke fürs Zuhören. Bis zum nächsten Mal. Adieu.

Autor:in:

Georg Renner

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