Ist das wichtig?
Armin Wolf zeigt Twitter an

ORF-Moderator Armin Wolf und Medienanwältin Maria Windhager zeigen X, Mutterkonzern der ehemals als "Twitter" bekannten Social Media-Plattform, wegen Begünstigung an - weil es sich weigert, mit den österreichischen Behörden bei der Verfolgung strafrechtlich relevanter Unterstellungen zu kooperieren. Die Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Wien könnte zu einer überfälligen Klärung im Verhältnis zwischen Social-Riesen und europäischen Rechtsstaaten führen.

Wollt Ihr mehr wissen?

Transkript:

Hi, grüß euch, herzlich willkommen bei "Ist das wichtig?" vom 27.10. Es sind gerade Herbstferien und das heißt auch, dass innenpolitisch nicht ganz so viel los ist wie in einer normalen Woche. Das gibt uns bei "Ist das wichtig?" aber auch die Gelegenheit, uns einem Fall ein bisschen ausführlicher zu widmen, der heute, finde ich, politisch sehr, sehr interessant ist, obwohl er nichts mit der Regierung zu tun hat, nichts mit dem Parlament, nichts mit den Parteien – zumindest nicht unmittelbar.

Es geht darum, wie wir unsere Öffentlichkeit gestalten, wer in Österreich was sagen darf und was nicht, und ob man seine Rechte im digitalen Raum, in den sogenannten sozialen Medien, auf Social Media, auch einklagen kann, wie man es im normalen Austausch tut. Die Rede ist von einer Anzeige, die ORF-Moderator und Social-Media-Star Armin Wolf gegen X, die Mutterfirma dessen, was früher Twitter war, eingebracht hat.

Worum es da genau geht, das schauen wir uns in den nächsten paar Minuten an, und wir besprechen auch, warum das eine politisch interessante Frage ist, warum das für die Frage relevant ist, wie wir unser Zusammenleben hier in Österreich gestalten können.

Mein Name ist Georg Renner, ich bin seit 18 Jahren politischer Journalist und das hier ist "Ist das wichtig? Politik für Einsteiger", ein Podcast, in dem wir aktuelle politische Entwicklungen so besprechen, dass man sie auch nebenbei gut verstehen kann.

Also Georg, was ist passiert?

Armin Wolf, den die meisten oder zumindest viele von euch vielleicht als Moderator der "Zeit im Bild 2" im ORF kennen, hat gemeinsam mit der Medienanwältin Maria Windhager eine Sachverhaltsdarstellung bei der Staatsanwaltschaft Wien eingebracht, also eine Anzeige erstattet, und zwar eine Anzeige gegen die Social-Media-Plattform X, das ehemalige Twitter, bzw. deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Das klingt jetzt total technisch, aber die Geschichte dahinter ist sehr, sehr bemerkenswert und könnte mittel- bis langfristig Auswirkungen darauf haben, wie Rechtsverletzungen im Social-Media-Raum verfolgt werden oder eben nicht.

Folgendes ist passiert: Ein anonymer User oder vielleicht eine Userin hatte unter falschem Namen dort auf X einen Account betrieben und mit diesem Wolf immer wieder beleidigt und verleumdet. Praktisch jeder Tweet von diesem User, dieser Userin war Wolf zufolge eine Beleidigung, Verleumdung, üble Nachrede oder Kreditschädigung. Ihr könnt die ganze Geschichte übrigens auf Armin Wolfs Blog nachlesen. Ich stelle euch den Link natürlich in die Shownotes.

Und der Sukkus der Geschichte ist: Armin Wolf hat mit seinem bisherigen Anwalt lange Zeit versucht, dieses Users habhaft zu werden, also X dazu zu bringen, ihm den Namen und die Daten dieses Users oder dieser Userin herauszugeben, weil die haben ja zumindest die IP-Adresse dieses Users und wissen eigentlich, wer das ist und sollten ihn identifizieren können.

Da hat sich X, die Mutterfirma von Twitter, aber trotz mehrfacher Aufforderung geweigert, erstens diese Postings zu löschen und zweitens die Nutzerdaten herauszugeben. Auch als das Straflandesgericht Wien auf Anzeige Wolfs hin gesagt hat: "Gebt uns die Nutzerdaten heraus, damit wir diesen anonymen Troll verklagen können", hat X das einfach ignoriert.

Also kurz gesagt: Ein österreichisches Gericht hat da Daten von einer Firma verlangt, die in Österreich operiert – weil es sind ja viele Österreicherinnen und Österreicher auf X, auf Twitter aktiv, ich auch. Aber obwohl das österreichische Gericht gesagt hat "Hey, gebt uns das!", hat das Unternehmen hinter diesem Nachrichtendienst, hinter diesem Social-Media-Service, das einfach ignoriert und gesagt: Nein.

Armin Wolf hat dann weiter probiert, noch über offizielle Rechtshilfeansuchen an die US-Behörden, wo Twitter ja sitzt, in den USA, an die Daten dieses Users zu kommen. Zuerst in Irland, wo die europäische X-Zentrale stationiert ist, und dann eben langfristig auch bei der US-Justiz. Aber er ist überall abgeblitzt. In Irland haben sie gesagt, die Nutzerdaten sind nicht in der EU gespeichert, also unterfallen nicht der irischen Jurisdiktion. Und in den USA haben die Justizbehörden gesagt, man ist überlastet und die Straftat sei nicht schwer genug, dass man da jetzt im Auftrag von Österreicherinnen und Österreichern aktiv werden würde.

Und deswegen geht Wolf jetzt diesen Weg, eine Anzeige bei der österreichischen Staatsanwaltschaft gegen X direkt einzubringen, und zwar wegen des Delikts der sogenannten Begünstigung. Und das macht er nicht allein, sondern mit einer der prominentesten Rechtsanwältinnen Österreichs, der Medienanwältin Maria Windhager.

Und wer sind die alle?

Zunächst einmal haben wir da Armin Wolf, der ist nicht nur irgendein ORF-Journalist, sondern möglicherweise auch der bekannteste Nachrichtenmoderator des Landes, moderiert seit sehr, sehr vielen Jahren die wichtigste Nachrichtensendung des ORF, die "Zeit im Bild 2". Bekannt ist er aber letztendlich auch dafür, dass er in den sozialen Medien und da ursprünglich vor allem auf X, mittlerweile nur mehr auf Bluesky, dem Ableger oder Klon von Twitter, aber eben sehr aktiv ist.

Und man kann schon sagen, Wolf hat Twitter in Österreich federführend attraktiv gemacht für viele, viele Menschen, die sich mit Politik und aktuellen Nachrichten befassen. Und wie sehr, sehr viele Prominente und besonders viele Prominente, die im ORF aktiv sind, ist er auf Twitter/X immer wieder Beschimpfungen, Verleumdungen und Unterstellungen ausgesetzt. Und dagegen wehrt er sich, wie ich finde, sehr, sehr nachvollziehbarerweise.

Dann ist Maria Windhager mittlerweile quasi als Anwältin auch für ihn aktiv, die man, glaube ich, als die renommierteste Medienanwältin Österreichs bezeichnen kann. Medienanwälte, das sind Menschen, die sich damit beschäftigen, dass man in der Öffentlichkeit einfach nicht alles akzeptieren muss, was über einen gesagt und berichtet wird. Da gibt es unterschiedlichste Varianten, wie man dagegen vorgehen kann.

Man kann das Medium klagen, man kann versuchen, die Person, die irgendwas behauptet, direkt zu klagen, und manchmal kann es auch strafrechtliche Konsequenzen haben. Das ist nicht unbedingt eine Frage der Meinungsfreiheit. Man will einfach nicht, dass einem irgendwer zum Beispiel eine Straftat nachsagt, die man nicht begangen hat. Gegen solche Dinge kann man sich genauso wie gegen alle möglichen Beschimpfungen – nicht aber gegen simple, sachliche Kritik – wehren.

Und dafür gibt es Medienanwältinnen, Medienanwälte, und Windhager hat viel Erfahrung, zum Beispiel was das angeht, sich gegen solche Behauptungen in Social Media zu wehren. Sie hat zum Beispiel 2019 ein bahnbrechendes Urteil gegen Facebook vor dem Europäischen Gerichtshof erwirkt und mehrere Prozesse gegen die Plattform gewonnen. Sie weiß also ziemlich genau, was sie tut, wenn sie gegen Social-Media-Konzerne vorgeht.

Und zuletzt haben wir X, das ehemalige Twitter selbst. Die Plattform gehört mittlerweile dem reichsten Mann der Welt, Elon Musk. Der hat Twitter ja 2022 gekauft, in X umbenannt und seither vieles verändert. Er hat einen großen Teil des Personals entlassen und ausgetauscht, darunter auch Faktencheckerinnen und Moderatoren. Und er inszeniert sich immer wieder gern als Kämpfer für die Meinungsfreiheit und steuert seine Unternehmen auch in dieser Hinsicht in die Richtung, dass sie mit vielen, vielen juristischen Ansuchen aus Europa nicht mehr kooperieren.

Das war tatsächlich vor einigen Jahren noch besser, hat aber nie perfekt funktioniert. Man muss da Herrn Musk jetzt nicht unmittelbar in die Verantwortung nehmen. Das ist schon ein langjähriges Problem von Social-Media-Plattformen, dass sie nur sehr, sehr träge und langsam dem europäischen Recht entsprechen. Aber Musk inszeniert diesen Kampf um die Meinungsfreiheit und gegen die angeblich überschießenden Maßnahmen, die es in diesem Zusammenhang in Europa gibt, immer wieder sehr, sehr aktiv. Und das wird natürlich auch eine Rolle spielen.

Und warum diskutieren die darüber?

Der entscheidende Punkt ist: Wolf und Windhager werfen X-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeitern mit dieser Anzeige Begünstigung vor. Das ist der Straftatbestand nach Paragraph 299 des österreichischen Strafgesetzbuches, das der österreichische Nationalrat beschlossen hat, also unser Parlament verabschiedet hat, und ist einfach eine der vielen, vielen Strafbestimmungen, die es in Österreich gibt. Genauso wie Mord strafbar ist, ist eben auch so eine Begünstigung strafbar, weil es unser Gesetzgeber so entschieden hat.

Die Idee dahinter, hinter dieser Begünstigung, ist: Wenn jemand einem Straftäter, einer Straftäterin hilft, sich der Verfolgung durch die Polizei, durch die Staatsanwaltschaft zu entziehen, dann macht er sich selbst strafbar. Also wenn ich einen Mörder verstecke, begünstige ich den quasi. Und genau das wirft man jetzt X bzw. Twitter vor: dass sie durch die Verweigerung dieser Datenherausgabe, um die sich Wolf redlich bemüht hat gemeinsam mit seinem Anwalt, diesen anonymen Troll schützen und ihm dadurch helfen, sich der Strafverfolgung zu entziehen.

So ein Vorwurf ist keine rein österreichische Angelegenheit. In Deutschland ermittelt die Staatsanwaltschaft Göttingen bereits in einem ähnlichen Fall gegen einige Manager von X wegen Strafvereitelung – das ist im Wesentlichen dasselbe Delikt in Deutschland. X hat nämlich auch in Deutschland die Zusammenarbeit mit den Behörden im Sommer vergangenen Jahres 2024 weitgehend eingestellt.

Die Plattform begründet es ganz offen damit, dass sie sich den "überzogenen Forderungen" deutscher Behörden widersetze und die Meinungsfreiheit verteidige. Sie sprechen da von "thought crimes", Gedankenverbrechen, wenn es um Beleidigungen oder Hasspostings geht. Und das ist natürlich die Angelegenheit, um die es da eigentlich nicht gehen sollte.

Da geht es tatsächlich eben um üble Nachrede und eindeutig – aus meiner Laiensicht zumindest eindeutig – strafbare oder zumindest zivilrechtlich verfolgbare problematische Äußerungen. Das ist keine Frage der Meinungsfreiheit. Wenn man jemanden beschimpft und ihm alle möglichen Beschimpfungen an den Hals wünscht, dann ist das keine Sache mehr, die man einfach so mit Meinungsfreiheit argumentieren kann.

OK, und wie betrifft das uns?

Naja, uns alle. Wir sind ja Nutzerinnen und Nutzer von Social Media. Die meisten Österreicherinnen und Österreicher sind auf einer dieser gigantischen, weltweit operierenden Plattformen unterwegs. Ob es jetzt Instagram ist, ob es Twitter ist, Bluesky, Facebook, you name it.

Und es geht da um die ganz, ganz grundsätzliche Frage: Können österreichische Behörden, österreichische Gerichte sich durchsetzen? Gelten österreichische, europäische Gesetze auch für internationale Tech-Konzerne? Oder können die, weil sie in den USA sitzen und die US-Behörden offenbar nicht bereit sind, diese Dinge zu verfolgen, können sich die einfach über unsere Rechtsprechung hinwegsetzen?

Und das ist tatsächlich eine sehr, sehr zentrale rechtsstaatliche Frage. Wenn man mal Opfer von Beleidigungen oder Verleumdungen im Internet wird – das kann ja sehr schnell passieren – dann ist die Frage: Kann ich mich bei X dagegen wehren? Kann ich dafür sorgen, dass solche Beschimpfungen dort gelöscht werden, auch wenn diese Gerüchte über mich, über uns, anonym verbreitet werden unter diesem Schutzmantel der angeblichen Meinungsfreiheit?

Momentan ist es, wie Wolf recht überzeugend schildert in seinem Blog, offenbar so, dass man keine Chance hat, gegen irgendwelche Unterstellungen oder Anwürfe vorzugehen. Die Plattform löscht die Inhalte nicht und gibt auch keine Daten heraus. Das heißt, die Täter bleiben anonym, ungestraft, und diese üblen Behauptungen bleiben im Internet stehen.

Und es geht um die Frage der Rechtsdurchsetzung generell. Wenn große Tech-Konzerne einfach durch ihre Internationalität sich weigern können, mit unserer Justiz zusammenzuarbeiten, dann ist das ein Problem. Weil entweder gilt die Justiz für alle in Österreich, oder ein Konzern ist dann der Dumme oder ein Unternehmen ist dann das Dumme, wenn es den Sitz hier in Österreich hat. Aber wenn es ihn irgendwo jenseits des Ozeans hat, kann es machen, was es will. Das ist kein zufriedenstellender Zustand in einem Rechtsstaat.

Und ist das schon fix?

Gar nichts ist fix. Die Staatsanwaltschaft Wien muss jetzt mal entscheiden, wie sie mit dieser Anzeige, dieser Sachverhaltsdarstellung von Windhager im Auftrag von Wolf umgeht und ob sie dann tatsächlich Ermittlungen gegen X-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter aufnimmt.

Wenn ja, kann das natürlich spannend werden, ob man die zur Verantwortung ziehen kann und will – die sitzen ja nicht in Österreich. Aber Begünstigung ist ein sogenanntes Offizialdelikt. Das heißt, die Staatsanwaltschaft muss von Amts wegen, also von sich aus, tätig werden. Da müssen jetzt Wolf und Windhager eigentlich nichts mehr machen. Wenn die Staatsanwaltschaft entscheidet, diesen Fall zu verfolgen, dann muss sie das auch tun und den aktiv von sich aus betreiben.

Das heißt, da muss ein Staatsanwalt dafür zuständig werden und der muss dann schauen, wie er rechtlich vorgeht. Armin Wolf hat sich diesem Strafverfahren als Privatbeteiligter angeschlossen, das heißt, er hat Akteneinsicht und erfährt, was in diesem Fall weiter passieren wird, und hat versprochen, uns da auf dem Blog am Laufenden zu halten.

In Deutschland wiederum läuft dieses Verfahren der Staatsanwaltschaft Göttingen bereits. Die hat sich eben entschlossen, ein solches Verfahren zu führen und hat drei Manager der Firma X ins Visier genommen, zwei davon US-Staatsbürger. Auch wie das ausgeht: völlig offen.

Und woher weißt du das eigentlich?

Armin Wolf hat diesen Fall öffentlich gemacht, auch mit dem Hintergedanken vermutlich, jetzt mal da die Politik darauf aufmerksam machen zu wollen und das Ganze als einen Vorgang darzustellen und zu framen, wie es halt auch ist, der uns alle letztendlich betrifft. Alle, die sich in Social Media bewegen, und alle, die vielleicht auf Social Media beschimpft werden, denen irgendwas unterstellt wird oder denen vielleicht sogar Straftaten nachgesagt werden.

Das ist eine spannende Geschichte und ich finde es super, dass er das relativ transparent auf seinem Blog arminwolf.at dargestellt hat, in mittlerweile mehreren Folgen, mehreren Blogeinträgen. Ich verlinke euch beide in den Shownotes.

Dann gibt es noch weitere Berichterstattung dazu. Bei Medienfragen ist meistens der Standard immer ziemlich weit vorne dabei auf derstandard.at. Ich verlinke euch auch dort einen Bericht zur Causa, und in deutschen Medien gibt es ebenfalls Berichte über diesen Fall in Göttingen und was die Staatsanwaltschaft dort tut. Auch da stelle ich euch einen Link in die Shownotes.

Was die rechtliche Einordnung angeht: Der Paragraph 299 Strafgesetzbuch zur Begünstigung ist wie alle österreichischen Gesetze öffentlich einsehbar und den verlinke ich euch auch noch gerne.

Also, ist das wichtig?

Ich finde schon, weil ein großer Teil unserer österreichischen Öffentlichkeit sich einfach inzwischen in Social-Media-Räumen abspielt, ob das auf Reddit ist, auf LinkedIn, ob auf Twitter, auf Instagram und so weiter. Das sind einfach Plattformen, die unser aller Leben direkt oder indirekt betreffen, weil auch ein guter Teil der politischen Debatte inzwischen dort stattfindet.

Und wenn Österreich, wenn die österreichischen Behörden, die österreichische Politik, der österreichische Staat nicht in der Lage ist, für die Einhaltung seiner Regeln dort zu sorgen, dann wäre das eine schlimme Sache. Weil jede Zeitung, die in Österreich publiziert und hier einen Sitz hat, ist natürlich an die österreichischen Gesetze gebunden. Und wenn ein Gericht bei der anfragt "OK, wer hat diesen und diesen Leserbrief veröffentlicht, weil da steht was Strafbares drin", dann kann man die natürlich zwingen, die Daten herzugeben.

Wenn aber dasselbe in einem Twitter-Kommentar erscheint, dann kann man das offenbar nicht verfolgen. Und das ist kein erstrebenswerter Zustand, weil das heißt letztendlich, dass der öffentliche Raum ein gesetzloser Ort ist. Und das hält dann natürlich viele Leute – vor allem jene, die nicht die Ressourcen haben, sich per Anwalt zu wehren und da groß selber Nachforschungen zu betreiben, wer das denn sein könnte, der da Übles über einen postet – gerade solche Leute werden sich halt in Zukunft zurückhalten, öffentlich aktiv zu werden.

Und ein öffentlicher Raum, ob der jetzt im Digitalen ist oder im analogen Bereich, der sollte natürlich für alle öffentlich sein und für alle zugänglich sein und für alle gewisse Sicherheit bieten, dass man sich da nicht irgendwas Übles nachsagen lassen muss. Und wenn es doch passiert, dass man da Rechtswege hat, die man beschreiten kann, um das zu klären. Und ich find, darum geht es bei diesem Fall, und ich finde es gut, dass das jetzt einmal ausjudiziert wird. Mal schauen, wo das alles hinführt.

Und das war's mit dieser Folge "Ist das wichtig? Politik für Einsteiger". Die Idee dieses Podcasts ist, ein Einsteigerprogramm für Menschen zu bieten, die sich zwar für Politik interessieren, aber sich nicht jeden Tag damit beschäftigen.

Ich freue mich über euer Feedback an podcast@istdaswichtig.at oder per Sprachnachricht an die WhatsApp-Nummer in den Shownotes. Und falls ihr in diesem Umfeld Werbung machen wollt, wendet euch bitte an office@missinglinkedia.com.

Wenn ihr euch für Formate für Fortgeschrittene interessiert, möchte ich euch noch meine beiden E-Mail-Newsletter ans Herz legen: den "Leitfaden", in dem ich immer dienstags aktuelle politische Themen für das Magazin Datum kommentiere, und "Einfach Politik", eine sachpolitische Analyse für die WZ, die jeden Donnerstag erscheint. Die Links zur kostenlosen Anmeldung für beide stelle ich euch in die Shownotes.

Und falls ihr mehr hören wollt: Ich gehöre auch zum Team von "Ganz offen gesagt", Österreichs bestem Gesprächspodcast für Politikinteressierte.

"Ist das wichtig?" ist ein Podcast von mir, Georg Renner, in Kooperation mit Missing Link. Produziert hat uns Konstantin Kaltenegger. Die zusätzliche Audiostimme ist von Maria Renner, Logo und Design von Lilly Panholzer. Danke für Titel und Idee an Andreas Sator, Host des Podcasts "Erklär mir die Welt".

Danke fürs Zuhören! Bis zum nächsten Mal. Adieu.

Missing Link.

Autor:in:

Georg Renner

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

Eine/r folgt diesem Profil

Video einbetten

Es können nur einzelne Videos der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Playlists, Streams oder Übersichtsseiten.

Abbrechen

Karte einbetten

Abbrechen

Social-Media Link einfügen

Es können nur einzelne Beiträge der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Übersichtsseiten.

Abbrechen

Code einbetten

Funktionalität des eingebetteten Codes ohne Gewähr. Bitte Einbettungen für Video, Social, Link und Maps mit dem vom System vorgesehenen Einbettungsfuntkionen vornehmen.
Abbrechen

Beitrag oder Bildergalerie einbetten

Abbrechen

Schnappschuss einbetten

Abbrechen

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.