Ist das wichtig?
Wögingers neuer Prozess und das Diversions-Dilemma

In Linz startet am 11. Februar der Prozess gegen ÖVP-Klubobmann August Wöginger - schon wieder. Worum es dabei geht und warum die zunächst angenommene Diversion und deren Aufhebung ein rechtsstaatliches Problem sind, besprechen wir in sieben Fragen: - Was ist passiert? - Wer sind die alle? - Warum disktuieren wir darüber? - Wie betrifft das uns? - Ist es schon fix? - Woher wissen wir das? - Ist das wichtig?

Wollt Ihr mehr wissen? Der Fall Wöginger war bei uns schon mehrmals Thema:

Transkript:

Hi, grüß euch. Herzlich willkommen bei „Ist das wichtig?" vom 10. Februar. Morgen, am 11. Februar, geht in Linz der Prozess gegen August Wöginger, ÖVP-Klubobmann, und andere Angeklagte weiter, und zwar wegen Amtsmissbrauch beziehungsweise Anstiftung, Bestimmung zum Amtsmissbrauch. Es geht um Postenschacher im Finanzministerium, um einen Spitzenjob, den Wöginger und die anderen Beschuldigten einem ÖVP-Parteifreund zugeschanzt haben sollen.

Ich möchte noch mal kurz in Erinnerung rufen, weil ab morgen sicher die Nachrichten wieder voll von diesem Prozess sein werden, worum es da eigentlich geht und was dieses Diversionsdilemma ist, in das Wöginger da hineingeraten ist und das tatsächlich, egal wie man zu der Sache steht, ein ziemliches rechtsstaatliches Problem zu sein scheint.

Mein Name ist Georg Renner, ich bin seit 18 Jahren politischer Journalist, und das hier ist „Ist das wichtig?" – Politik für Einsteiger. Ein Podcast, in dem wir aktuelle politische Entwicklungen so beschreiben, dass man sie auch nebenbei gut verstehen kann.

Also Georg, was ist passiert?

Morgen, am 11. Februar, beginnt am Landesgericht Linz der Prozess gegen ÖVP-Klubobmann August Wöginger und zwei Finanzbeamte von Neuem. Der Vorwurf lautet im Wesentlichen Amtsmissbrauch. Wöginger soll 2017, also vor mittlerweile neun Jahren, beim damaligen Generalsekretär im Finanzministerium, Thomas Schmid, dafür interveniert haben, dass der dafür sorgt, dass ein Parteifreund, ein ÖVP-Bürgermeister aus dem oberösterreichischen Mühlviertel, den Posten als Vorstand im Finanzamt Braunau bekommt. Und das, obwohl es eine ganz klar besser qualifizierte Bewerberin gab: Christa Scharf, die damals schon 35 Jahre Berufserfahrung in genau diesem Finanzamt hatte und dann aber nachgereiht worden ist gegenüber diesem Finanzbeamten, der erst im zweiten Bildungsweg überhaupt Jus studiert hat und erst ganz kurz in der Finanzverwaltung war und im Gegensatz zu Frau Scharf auch keine Führungserfahrung aufgewiesen hat. Trotzdem hat der den Job bekommen, und Christa Scharf ist leer ausgegangen.

Wer sich jetzt an Folge 97 erinnert: Im Oktober hat dieser Prozess schon einmal stattgefunden. Alle drei Angeklagten, auch ÖVP-Klubobmann Wöginger, haben damals am ersten Prozesstag eine sogenannte Verantwortungsübernahme abgegeben und eine Diversion beantragt. Das Gericht hat dann zugestimmt, Wöginger hat 44.000 Euro Geldbuße aufgebrummt bekommen, und damit wäre die Sache eigentlich erledigt gewesen. Es hätte keinen Schuldspruch gegeben. Wöginger hat gesagt: „Ja, okay, es hat nicht ganz gepasst, was da passiert ist, aber ich sage nicht, dass ich schuldig bin." Das Gericht hat gesagt: „Okay, wir sehen alle, es ist was passiert, aber wir gehen dem jetzt nicht weiter nach. Sie zahlen eine Geldbuße und eine kleine Entschädigung an die Finanzbeamtin, die da übergangen worden ist, und lassen wir es gut sein." Das ist im Wesentlichen dieses Modell Diversion.

Ein paar Tage später ist aber die Wendung gekommen. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, WKStA, die war zwar im Gerichtssaal noch einverstanden. Staatsanwälte sind ja die Ankläger, die immer überlegen: Kann man dem Beschuldigten was zulasten legen? Und wenn ja, die das dann vor Gericht durchargumentieren. Diese Staatsanwälte haben im Gerichtssaal noch gesagt: „Ja, okay, wir können uns so eine Diversion schon vorstellen. Es ist zwar ein absoluter Grenzfall, aber grundsätzlich okay." Das hat nur dann im Dienstweg nicht gehalten. Die Oberstaatsanwaltschaft Wien, die Aufsichtsbehörde über die Korruptionsstaatsanwälte, hat sie dann angewiesen, Beschwerde einzulegen, also ein Rechtsmittel anzuwenden, dass eben diese Diversion nicht gültig ist und der Prozess stattfinden muss.

Das hat dann das Oberlandesgericht Linz beurteilt, diese Beschwerde der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, und hat gesagt: „Ja, das ist berechtigt, diese Beschwerde. Die Voraussetzungen für eine Diversion liegen bei so einem Fall von Amtsmissbrauch gar nicht vor, weil der Schaden nicht bloß geringfügig gewesen sei und die Schuld auch nicht als leicht zu sehen sei." Diversion ist eigentlich gemacht für ganz kleine Fälle, Ladendiebstähle, wo alles klar ist und wo man nicht lange prozessieren muss, wo es allen Beteiligten Ressourcen erspart, zu sagen: „Okay, Geldbuße oder irgendeine andere Form von Tatausgleich und lassen wir es gut sein." Aber für so einen öffentlichkeitswirksamen Fall, wo ein Klubobmann, also eine mächtige Persönlichkeit in einer Partei, angeklagt ist, war das nicht gedacht. Und das hat auch das Oberlandesgericht Linz dann so gesehen. Die Generalprokuratur hat das dann noch bestätigt, und es gab über 700 Eingaben von Bürgerinnen und Bürgern, die diese Diversion auch noch bekämpft haben. Und deswegen findet dieser Prozess jetzt eben neu statt.

Und wer sind die alle?

August Wöginger ist Klubobmann der ÖVP im Nationalrat, also der Leiter des Parlamentsteams der Volkspartei, der zweitgrößten Partei in unserem Parlament. Klubobmann ist eine der wichtigsten Funktionen in einer Partei und ganz besonders in einer Regierungspartei. Und Wöginger ist tatsächlich eine zentrale Figur der Volkspartei. Er ist seit über 20 Jahren Mitglied des Nationalrats, er ist Oberösterreicher, und er bestreitet die Vorwürfe. Er hat angekündigt, auch bei einer Verurteilung Klubobmann bleiben zu wollen.

Seine beiden Mitangeklagten sind Beamte aus dem Finanzministerium, die wir jetzt nicht identifizieren müssen, weil sie meiner Ansicht nach keine Personen öffentlichen Interesses sind. Die sind in der Begutachtungskommission in diesem Fall gesessen. Das ist jene Kommission, jenes Team, das beurteilen soll, wer der geeignetste Kandidat oder wer die geeignetsten Kandidaten für einen bestimmten Job in der öffentlichen Verwaltung sind. Und die beiden sollen diesen ÖVP-Bürgermeister, der den Job dann am Ende bekommen hat, aus parteipolitischen Gründen gepusht haben, das Hearing in die entsprechende Richtung gelenkt haben und ihn schlussendlich am besten bewertet haben, entgegen der objektiven Tatsachen, die dann später in einem Beschwerdeverfahren festgestellt worden sind, nämlich dass die Finanzbeamtin Scharf viel besser qualifiziert gewesen wäre.

Eine weitere Schlüsselfigur ist Thomas Schmid. Er soll am 9. März, also in einem Monat erst, als Kronzeuge aussagen, als zentraler, entscheidender Belastungszeuge gegen die Angeklagten. In sichergestellten Chats hat Schmid nach der erfolgreichen Postenbesetzung an Wöginger geschrieben: „Wir haben es geschafft, der Bürgermeister schuldet dir etwas." Wöginger hat geantwortet, er sei total happy.

Und dann gibt es eben noch Christa Scharf, die Geschädigte. Staatliche Stellen haben inzwischen bestätigt – die Gleichbehandlungsanwaltschaft, das Bundesverwaltungsgericht, das diese Besetzung neu aufgerollt hat und so weiter –, die haben alle bestätigt, dass das eine Diskriminierung war. Frau Scharf soll am 5. März als Zeugin aussagen und hat diesen Fall auch vor allem gegenüber der Zeitschrift Falter öffentlich dargelegt, sodass wir alle Tatsachen in der Hand haben, von außen sehen können, wie da Postenschacher betrieben worden ist.

Und warum diskutieren die da darüber?

Ich finde, der spannendste Aspekt dieses Falls – ich finde Postenschacher total arg, kann man vorausschicken, hört euch die vorigen Folgen zum Fall Wöginger an, das ist eigentlich ziemlich klar, dass das Postenschacher war. Die Frage ist aber: Ist das strafrechtlich relevant, wenn da jemand einen Parteifreund über Einflussnahme im Finanzministerium gegenüber anderen Bewerberinnen und Bewerbern, die vielleicht besser qualifiziert waren, vorziehen lässt, begünstigt?

Und der spannende Aspekt dieses Falls ist das Diversionsdilemma. Eine Diversion ist, wir haben es zuerst schon kurz angerissen, vereinfacht gesagt eine Alternative zu einem normalen Strafprozess. Wenn der Sachverhalt klar geklärt ist und die Schuld nicht allzu schwer wiegt, kann das Gericht oder im Vorfeld auch die Staatsanwaltschaft anbieten, das Verfahren gegen eine Geldbuße oder andere Formen des Tatausgleichs einzustellen. Es gibt dann keine Verurteilung, keine Vorstrafe, sondern eher quasi den erhobenen Zeigefinger: „Bitte, wir wissen alle, das war nicht okay, aber ihr zahlt jetzt diese einmalige Geldbuße oder ihr leistet jetzt ein paar Stunden gemeinnützige Arbeit, und wir reden nicht mehr darüber." Aber das ist eben ein entscheidender Punkt: Für so eine Diversion braucht es eine Verantwortungsübernahme. Also der Angeklagte, die Beschuldigten müssen anerkennen, dass der Sachverhalt, den die Staatsanwaltschaft darlegt, im Wesentlichen stimmt – also juristisch kein volles Schuldeingeständnis, aber man sagt: „Ja, da ist was passiert, und ich übernehme die Verantwortung dafür."

Und in der Konstellation, die da jetzt ab morgen wieder verhandelt wird, ist ein gewisses Dilemma drin. Wöginger hat im Oktober vor Gericht gesagt: „Mit dem heutigen Wissen würde ich das in dieser Form nicht mehr tun. Es tut mir wirklich leid." Sein Anwalt hat gesagt: „Es war nicht seine Absicht, aber es ist auf sein Handeln zurückzuführen, dass die besser qualifizierte Bewerberin nicht zum Zug gekommen ist." Und jetzt ist Wochen später diese Diversion aufgehoben worden, und der Prozess geht von vorne los. Und plötzlich heißt es: Diese Verantwortungsübernahme war kein Schuldeingeständnis. Man habe halt nur den Weg des kürzeren Verfahrens wählen wollen. Wöginger bestreitet seine Schuld und strebt einen Freispruch an, der theoretisch durchaus möglich ist, weil auch wenn der Sachverhalt geklärt ist, heißt ja noch lange nicht, dass das rechtlich auch tatsächlich die Kriterien für einen Amtsmissbrauch erfüllt. Das muss eben jetzt das Gericht entscheiden.

Juristisch geht das, diese Verantwortungsübernahme. Die werden im neuen Prozess formal ausgeblendet. Aber natürlich sitzt da dieselbe Richterin, der Wöginger vor ein paar Monaten noch gesagt hat: „Ja, im Wesentlichen ist das so passiert." Und ihr müsst euch das vorstellen: Da ist jemand angeklagt und sagt: „Okay, ich übernehme die Verantwortung", in der Hoffnung, eben diese Diversion zu bekommen und dass das dann erledigt ist. Aber ein richtiges Geständnis will er eigentlich nicht ablegen. Aber auf einmal, wenn diese Diversion dann Monate später aufgehoben wird, schaut das natürlich ganz, ganz blöd aus, und es ist ein bisschen ein Problem, denn im österreichischen Strafprozess gilt der Grundsatz: Man muss sich nicht selbst belasten.

Also das Gericht muss auch aufgrund von Zeugenaussagen, aufgrund von Beweisen feststellen können, dass man schuldig ist, auch ohne dass man sich selbst belastet. Und das ist ein grundsätzliches Recht im Strafprozess, sich nicht selbst belasten zu müssen. Und das wird tatsächlich von diesem Diversionsdilemma ein bisschen angeknabbert. Wenn man sagt: „Okay, ich erkenne an, dass dieser Sachverhalt so ist", ist das schon ein sehr, sehr weiter Schritt dazu, sich selbst belastet zu haben, in der Hoffnung, eben auf diese Diversion zu kommen, was man in einem normalen Strafprozess aber nicht müsste. Und das ist eben dieses Risiko, das da offensichtlich wird bei der Diversion: Wenn sie nicht hält, steht man schlechter da als davor, weil man einfach schon gesagt hat: „Ja, ich erkenne an, dass das so war."

Okay, und wie betrifft das uns?

Erstens, das haben wir in den vorigen Folgen schon ein paar Mal besprochen: Es geht um Postenschacher, also darum, wie Spitzenjobs in der Verwaltung nach Qualifikation vergeben werden oder eben nach Parteibuch. Dass irgendwelche Parteigünstlinge, die bei Weitem schlechter qualifiziert sind, noch nicht so lange Erfahrung gesammelt haben, wirklich qualifizierten Beamtinnen und Beamten oder Mitarbeitern des öffentlichen Dienstes vorgezogen werden. Das ist eine österreichische Grundkrankheit, ein Grundübel unserer Republik. Gerade hat Transparency International in seinem Korruptionsindex auch wieder festgestellt, dass Postenschacher, also diese Besetzung von Spitzenjobs in der Verwaltung durch Parteigünstlinge, ein Grundübel in Österreich ist. Und es ist einfach bizarr, wenn da Leute sich jahrzehntelang abrackern und dann kommt irgendein Parteiheini daher, der dann einen Job bekommt, nur weil er halt den Draht zum Klubobmann hat. Das ist eine Sore.

Aber davon zu trennen ist die Frage: Ist das strafrechtlich relevant? Und das hat nicht unmittelbar miteinander zu tun, weil das Strafrecht – das eine ist ein politisches Übel, das man politisch angehen kann und sollte, das andere ist das Strafrecht. Und da gelten eben das Strafgesetzbuch und die Strafprozessgesetze, und um die geht es jetzt in diesem Prozess.

Zweitens zeigt dieser Fall eben ein Dilemma in unserem Justizsystem auf. Dass eine Diversion erst gewährt wird und dann auf Beschwerde aufgehoben wird, ist schon ungewöhnlich. Und es gab da in den letzten Monaten, nachdem diese Aufhebung geschehen ist, tatsächlich Kritik daran, wie wir mit der Diversion umgehen. Denn es entscheidet jetzt dieselbe Richterin wie im ersten Verfahren, die eigentlich schon diese Diversion gewähren wollte, weil sie gesagt hat: „Okay, die Schuld ist nicht schwer." Und das Oberlandesgericht hat ihr jetzt aufgetragen: „Doch, die Schuld ist schwer."

Das durchbricht aus meiner Sicht tatsächlich ein bisschen die Grundsätze eines Strafverfahrens. Und da sollte sich der Gesetzgeber – Achtung, Ironie, dessen Teil Wöginger selbst ist – sich tatsächlich Gedanken machen, ob man das, losgelöst von diesem Anlassfall, in den nächsten Jahren nicht vielleicht ein bisschen besser ausdifferenziert, repariert, ob nicht vielleicht ein anderes Gericht jetzt über diesen Fall befinden sollte als jenes, das einmal der Diversion stattgegeben hat. Das wirft viele, viele rechtliche Fragen auf, die, glaube ich, nicht sauber mit den Rechten eines Angeklagten, eines Beschuldigten auf einen Nenner zu bringen sind.

Und ist das schon fix?

Nein, fix ist gar nichts. Der Prozess beginnt morgen erst richtig. Es sind für einen Strafprozess sehr lange 13 Verhandlungstage angesetzt, 31 Zeugen sind eingeladen. Die wichtigsten Termine sind, wie schon gesagt, am 5. März Christa Scharf als Zeugin, und mit großer Spannung erwartet am 9. März Thomas Schmid, der als Kronzeuge in vielen, vielen unterschiedlichen Verfahren inzwischen ehemalige Weggefährten belastet. Ein Urteil wird erst für Mitte bis Ende April erwartet.

Und ganz wichtig: Fix ist nichts. Es gilt die Unschuldsvermutung. Wöginger sagt, er habe lediglich Bürgeranliegen weitergeleitet, und das Gericht wird jetzt zu prüfen haben: Erfüllt das die Bestimmungen des Amtsmissbrauchs beziehungsweise der Bestimmung zum Amtsmissbrauch, weil Wöginger diese Entscheidung ja nicht selber getroffen hat, sondern eben einen mächtigen Beamten, Thomas Schmid, gebeten hat, da was zu machen?

Und vor allem beim Amtsmissbrauch ist auch die Wissentlichkeit notwendig. Das heißt, Wöginger hätte gewusst haben müssen, dass eine besser qualifizierte Bewerberin durch diese Intervention diskriminiert wird. Und ob das nachgewiesen werden kann, ist völlig offen. Ein Freispruch ist durchaus möglich, ein Schuldspruch natürlich auch. Genau dafür gibt es eben diesen Prozess, das festzustellen.

Und woher weißt du das eigentlich?

Ich verfolge diese Causa schon sehr lange und habe schon sehr, sehr oft über diese diversen Chatprotokolle von Thomas Schmid, die in diesem und anderen Prozessen eine Rolle spielen, berichtet. Aktuell relevant sind vor allem die Presseinformationen des Landesgerichts Linz beziehungsweise des Oberlandesgerichts Linz und der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft. Das sind so die wichtigsten Quellen.

Und ich habe es schon in den vorigen Folgen verlinkt: Auch der Fall von Christa Scharf, die da diskriminiert worden ist durch dieses Hearing und durch die darauf folgende Entscheidung, eben diesen neuen Beamten ihr vorzuziehen, der ist umfangreich dokumentiert. Die Prozessabfolge und die Urteile am Bundesverwaltungsgericht, mit der diese Sache dann entschieden worden ist, die sind alle öffentlich. Ich habe darauf schon letztes Mal verlinkt. Ich verlinke sie euch auch jetzt wieder in den Shownotes.

Also, ist das wichtig?

Ich würde jetzt an eurer Stelle nicht jeden einzelnen Tag dieses Wöginger-Prozesses aufmerksam verfolgen. Es ist, finde ich, ein wichtiger Prozess, weil Postenschacher, wie gesagt, so ein österreichisches Grundübel ist. Etablierte Parteien, die ihren Mitgliedern Jobs zuschanzen, machen letzten Endes die Verwaltung schlechter, weil sie fleißige Beamtinnen und Beamte demotivieren, die sich nicht einer Partei andienen. Und das ist ein Grundübel.

Ich finde es gut, dass so etwas jetzt öffentlich verhandelt wird und mal klargestellt wird: Ist das eigentlich strafbar, wenn so etwas passiert, oder nicht? Die andere Seite, diese Frage: Wie gehen wir mit Diversionen um, die dann wieder aufgehoben werden? Und was wollen wir überhaupt mit diesem seit 20 Jahren etablierten Werkzeug der Diversion im Strafprozess? Das ist eine tatsächlich wichtige Grundsatzfrage, auch über die politische Bedeutung dieses Falles hinaus. Ich fände es sehr gut, wenn sich die Strafjustizpolitik das in den nächsten Monaten und Jahren ein bisschen genauer anschaut und da vielleicht das eine oder andere novelliert. Insofern auf alle Fälle ein spannender Fall, den man weiter verfolgen sollte.

Und das war es mit dieser Folge „Ist das wichtig? Politik für Einsteiger". Die Idee dieses Podcasts ist, ein Einsteigerprogramm für Menschen zu bieten, die sich zwar für Politik interessieren, aber sich nicht jeden Tag damit beschäftigen. Ich freue mich über euer Feedback an podcast@istdaswichtig.at oder per Sprachnachricht an die WhatsApp-Nummer in den Shownotes. Und falls ihr in diesem Umfeld Werbung machen wollt, wendet euch bitte an office@missing-link.media.

Wenn ihr euch für Formate für Fortgeschrittene interessiert, möchte ich euch noch meine beiden E-Mail-Newsletter ans Herz legen: den Leitfaden, in dem ich immer dienstags aktuelle politische Themen für das Magazin Datum kommentiere, und „Einfach Politik", eine sachpolitische Analyse für die WZ, die jeden Donnerstag erscheint. Die Links zur kostenlosen Anmeldung für beide stelle ich euch in die Shownotes.

Und falls ihr mehr hören wollt: Ich gehöre auch zum Team von „Ganz offen gesagt", Österreichs bestem Gesprächspodcast für Politikinteressierte.

„Ist das wichtig?" ist ein Podcast von mir, Georg Renner, in Kooperation mit Missing Link. Produziert hat uns Konstantin Kaltenegger. Die zusätzliche Audiostimme ist von Maria Renner, Logo und Design von Lilly Panholzer. Danke für Titel und Idee an Andreas Sator, Host des Podcasts „Erklär mir die Welt". Danke fürs Zuhören. Bis zum nächsten Mal. Adieu.

Autor:in:

Georg Renner

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