Ist das wichtig?
Der VfGH erlaubt Social Egg Freezing

Der Verfassungsgerichtshof, eines der österreichischen Höchstgerichte, hat entschieden: Mit 1. April 2027 tritt das Verbot des "Social Egg Freezing" außer Kraft. Pauschal zu verbieten, dass Frauen sich Eizellen entnehmen lassen, um sie später nutzen zu können, um Kinder zu bekommen, sei verfassungswidrig.

Wollt Ihr mehr wissen?

Transkript:

Hi, grüß euch! Herzlich willkommen bei "Ist das wichtig?" am 21. Oktober.

Heute geht es um eine fast schon existenzielle Frage: Der Verfassungsgerichtshof, eines unserer Höchstgerichte, hat sich mit der Frage beschäftigt, ob junge Frauen sich selbst Eizellen entnehmen lassen dürfen - für den Fall, dass sie später in ihrem Leben mal schwanger werden wollen, aber jetzt gerade nicht in der Situation dafür sind. Also quasi Eizellen auf Eis legen, Eizellen in Reserve halten dürfen.

Und der Verfassungsgerichtshof hat gesagt: Ja! Zumindest das pauschale Verbot dieses sogenannten "Social Egg Freezing" ist verfassungswidrig - das muss jungen Frauen in Zukunft erlaubt sein. Wie er diese Entscheidung begründet, warum das bisher überhaupt verboten war und wie es jetzt weitergeht, wenn man das machen will - das erklären wir in den nächsten paar Minuten.

Mein Name ist Georg Renner, ich bin seit 18 Jahren politischer Journalist, und das hier ist "Ist das wichtig? Politik für Einsteiger" - ein Podcast, in dem wir aktuelle politische Entwicklungen so einordnen, dass man sie auch nebenbei gut verstehen kann.

**Also Georg, was ist passiert?**

Der Verfassungsgerichtshof hat heute entschieden: Das bisherige Verbot des sogenannten Social Egg Freezing ist verfassungswidrig. Eine Frau hatte dort eine Beschwerde eingebracht, weil sie ihre Eizellen für später einfrieren lassen wollte - und zwar ohne medizinischen Grund. Also nicht, weil sie irgendeine Krankheit hatte, die sie irgendwann unfruchtbar machen könnte, sondern einfach, weil sie jetzt noch keinen akuten Kinderwunsch hatte, aber vielleicht mal später Kinder bekommen und dafür junge, gesunde Eizellen auf Lager haben wollte.

Bisher war das in Österreich verboten - dieses sogenannte Social Egg Freezing, also Egg Freezing aus sozialen, nicht aus medizinischen Gründen. Bisher war es nur erlaubt, wenn es eben einen medizinischen Grund gab. Zum Beispiel wenn eine Frau eine Chemotherapie gegen Krebs brauchte - dann war es möglich, sich Eizellen auf Reserve entnehmen zu lassen, um später Kinder zu bekommen.

Aber der Verfassungsgerichtshof, der VfGH, hat jetzt entschieden: Dieses pauschale Verbot ist unverhältnismäßig und verstößt gegen das Grundrecht auf Privatleben. Das steht in Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention und ist damit Teil der österreichischen Bundesverfassung - also des Dokuments, das die meisten unserer Grundrechte garantiert.

Der VfGH hat erklärt: Ab 1. April 2027 - in etwa eineinhalb Jahren - ist auch in Österreich Social Egg Freezing erlaubt. Österreich reiht sich damit ein in eine lange Liste europäischer Länder, in denen das schon längst möglich ist: Deutschland, Tschechien, Spanien, Großbritannien, die Niederlande und viele andere. Österreich ist da ein Nachzügler bei dieser Technologie.

**Und wer sind die alle?**

Als erstes haben wir mal den Verfassungsgerichtshof. Der ist eines der drei Höchstgerichte in Österreich - neben dem Obersten Gerichtshof für Zivil- und Strafrechtssachen und neben dem Verwaltungsgerichtshof für Verwaltungsfragen. Der Verfassungsgerichtshof ist das Gericht, das darüber entscheidet, ob Gesetze, Verordnungen oder einzelne Rechtsakte unsere Grundrechte verletzen.

Der VfGH hat da eine Sonderrolle im Zusammenspiel mit der Politik, weil er einzelne Gesetze, die der Nationalrat beschließt - den wir gewählt haben - daraufhin überprüfen kann, ob sie mit diesen Grundrechten vereinbar sind, ob diese Gesetze nicht vielleicht gegen unsere Grundrechte verstoßen.

Das ist ein komplexes Zusammenspiel, denn Verfassungsdokumente, wo unsere Grundrechte verankert sind - wie die Europäische Menschenrechtskonvention oder unser Bundesverfassungsgesetz, das Staatsgrundgesetz und andere - die sind großteils historische Dokumente. Sie haben also in vielen Belangen nicht voraussehen können, was es einst für Technologien geben würde und wie sich die mit unseren Grundrechten vertragen.

Der Verfassungsgerichtshof kann eben überprüfen, ob Gesetze, die schon in Kenntnis dieser modernen Technologien beschlossen worden sind, zu den Grundrechten passen, die in den Verfassungsdokumenten festgelegt worden sind.

Genau das ist jetzt passiert: Der VfGH hat gesagt, es gibt dieses einfachgesetzliche - also nur vom Nationalrat mit einfacher Mehrheit beschlossene - Fortpflanzungsmedizingesetz, in dem unter anderem dieses pauschale Verbot des Social Egg Freezing geregelt ist, im Paragraf 2b des Fortpflanzungsmedizingesetzes.

Er hat das jetzt verglichen mit unseren Grundrechten - zum Beispiel eben diesem Recht auf Privat- und Familienleben im Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention. Und er hat gesagt: Wenn wir den Menschen zugestehen müssen, dass sie ein Recht auf Privat- und Familienleben haben, dann heißt das letztendlich auch: Wenn eine Frau sagt, sie will später mal Kinder bekommen und sich durch technische, medizinische Möglichkeiten, die es jetzt gibt, ihre Eizellen auf Eis legen lassen - dann ist das ihre private Entscheidung. Da hat der Staat und der einfache Gesetzgeber nichts dagegen vorzubringen.

Deswegen ist jetzt dieser Teil des Fortpflanzungsmedizingesetzes, der Paragraf 2b, verfassungswidrig und wird damit mittelfristig aufgehoben. So eine Entscheidung kann in Österreich nur der Verfassungsgerichtshof treffen: Gesetze als verfassungswidrig zu erklären und deswegen aufzuheben.

**Und warum diskutieren die darüber?**

Im Kern geht es um eine ganz grundsätzliche Frage: Wer entscheidet über die Familienplanung einer Frau, einer Familie - sie selbst oder der Staat?

Die Befürworter dieses Social Egg Freezing sagen: Es geht um Selbstbestimmung. Frauen sollen die Möglichkeit haben, ihre Fruchtbarkeit zu erhalten, wenn sie das wollen. Der Eingriff betrifft ja nur sie selbst, da braucht niemand mitzureden.

Die meisten Frauen, die Social Freezing nutzen wollen, tun das nicht primär wegen der Karriere - das ist so das Klischee, das man im Kopf hat. Die Hauptgründe sind: Der passende Partner fehlt, man will erst finanziell stabil sein und so weiter.

Die Geburtenrate in Österreich ist übrigens 2024 auf ein Rekordtief gefallen - nur noch 1,31 Kinder pro Frau bei der Fertilitätsrate, also weit unter der sogenannten Reproduktionsrate von zwei Kindern pro Frau. Bei Akademikerinnen zwischen 35 und 39 sind sogar 36 Prozent kinderlos. Das könnte sich theoretisch ändern, wenn man Frauen erlaubt, diese modernen Technologien zu nutzen - die Eizellen auf Eis zu legen und später Kinder zu bekommen.

Die Gegner einer solchen Freigabe warnen vor verschiedenen Risiken: Spätere Schwangerschaften haben häufiger Komplikationen. Außerdem könnte es einen gesellschaftlichen Druck geben, dass von Frauen erwartet wird, quasi ihre Eizellen einzufrieren.

Die Regierung, die das alte Gesetz - das jetzt aufgehoben wird - verteidigen musste, hat das als Hauptargument gegen eine Aufhebung gebracht. Sie sagte, da würde Druck auf Frauen gemacht, diese Möglichkeit zu nutzen. Sie führte zum Beispiel ins Treffen, dass 2014 US-Firmen ihren Mitarbeiterinnen angeboten haben, dieses Social Egg Freezing zu übernehmen - Kostenpunkt bis zu 20.000 Dollar. Mit dem Argument: Die Unternehmen wollen die Mitarbeiterinnen auf dem Höhepunkt ihrer Leistungsfähigkeit in der Firma halten, statt familienfreundliche Arbeitsbedingungen zu schaffen. Die Befürchtung ist, dass Social Egg Freezing zu mehr Druck auf Frauen führt, das dann auch tatsächlich zu nutzen.

Aber dem hat der Verfassungsgerichtshof jetzt eine Absage erteilt und gesagt: Da steht es dem Gesetzgeber nicht zu, über solche Motive und Motivationen zu urteilen.

**Okay, und wie betrifft das uns?**

Direkt betroffen sind erstmal die Frauen, die überlegen, ob sie ihre Eizellen einfrieren lassen wollen. Für die wird es ab April 2027 deutlich einfacher und wahrscheinlich auch etwas günstiger, weil sie nicht mehr ins Ausland müssen, um das zu machen.

Die Frage, die im Raum bleibt: Wer kann, wer will sich so ein Egg Freezing tatsächlich leisten? 7.000 bis 8.000 Euro plus Lagerkosten sind da der Kostenpunkt. Die Bioethikkommission hat sogar vorgeschlagen, dass der Staat finanziell benachteiligten Frauen dabei helfen könnte. Ob das kommt, ist aber völlig offen.

Für alle anderen könnte diese Entscheidung trotzdem relevant sein, weil sie zeigt, wie sich unsere Gesellschaft verändert. Früher haben sehr viele Menschen schon Mitte 20 Kinder bekommen. Heute studiert man viel länger, baut erstmal eine Karriere auf, sucht länger nach dem richtigen Partner oder der richtigen Partnerin. Der Kinderwunsch - wenn er überhaupt da ist - verschiebt sich immer weiter nach hinten. Und da spielt halt teilweise die Biologie nicht mehr mit.

Frauen sind am fruchtbarsten zwischen 20 und 30, ab 35 sinkt die Fruchtbarkeit dann rapide. Social Freezing ist ein bisschen der Versuch, dieses Problem auch technisch anzugehen, technisch zu lösen und technisch den Kinderwunsch längerfristig zu ermöglichen.

Die Grundfrage, die dahinter steht, ist aber eine gesamthafte, ethische: Ist das die richtige Lösung? Oder sollten wir nicht lieber die gesellschaftlichen Bedingungen ändern - bessere Kinderbetreuung, familienfreundliche Arbeitsplätze, mehr finanzielle Unterstützung für junge Familien? Das ist eben die politische Frage.

Politisch war Social Egg Freezing übrigens lange Zeit nicht wirklich auf dem Tableau. Dieses pauschale Verbot der Entnahme - ich habe da ein bisschen nachgelesen im Gesetzgebungsprozess zum Fortpflanzungsmedizingesetz - ist eigentlich eher unversehens 2004 und dann 2015 hineingekommen. Der Gedanke war damals eher, Möglichkeiten zu schaffen für kranke Frauen, die sich ihre Eizellen entnehmen und einfrieren lassen wollen, und denen die Möglichkeit zu geben. Dieses Fortpflanzungsmedizingesetz war eigentlich ein ziemlicher Fortschritt in der Liberalisierung. Erst in den letzten 10-15 Jahren ist diese Diskussion aufgekommen, ob man dieses Social Freezing nicht auch erlauben sollte. War aber politisch bisher kein großes Thema.

**Und ist das schon fix?**

Ja und nein. Der VfGH hat jetzt dieses Erkenntnis gesprochen, das liegt jetzt am Tisch. Damit ist klar: Spätestens mit 1. April 2027 tritt dieser Paragraf 2b im Fortpflanzungsmedizingesetz, dieses pauschale Verbot, außer Kraft.

Das heißt aber: Der Gesetzgeber, der Nationalrat - den wir letztes Jahr im September neu gewählt haben - hat jetzt eineinhalb Jahre Zeit, da eine Nachfolgeregelung einzuführen. Denn der VfGH sagt klar: Dieses pauschale Verbot geht nicht, aber der Gesetzgeber kann sehr wohl in dieser Übergangszeit etliche Dinge regeln.

Zum Beispiel Altersgrenzen - ab wann und bis wann soll die Entnahme und Verwendung der Eizellen erlaubt sein? Er kann bestimmte medizinische Vorgaben machen, welche Dinge beachtet werden müssen, welche Voraussetzungen es gibt und so weiter. Auch Aufklärungs- und Beratungspflichten könnten vorgeschrieben werden, damit Frauen wirklich frei entscheiden und damit eben kein Druck auf dieses Egg Freezing entsteht. Es könnte Regeln für Werbung geben - womit Fortpflanzungsmedizinerinnen und -mediziner werben dürfen für Egg Freezing, damit da keine falschen Erwartungen geweckt werden.

Der VfGH hat auch klargestellt: Medizinisch indiziertes Egg Freezing und Social Egg Freezing müssen nicht gleich behandelt werden. Bei einer drohenden Chemotherapie zum Beispiel könnte es andere Altersgrenzen geben als beim Social Freezing. Es sind viele Fragen zu beantworten, denen muss sich die Politik jetzt annehmen, und die müssen bis März 2027 geklärt sein.

**Und woher weißt du das eigentlich?**

Hauptquelle ist das heute veröffentlichte Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs, das auf der VfGH-Website veröffentlicht worden ist - die stelle ich euch natürlich in die Show Notes. Es gibt dazu auch einige interessante Aussendungen, zum Beispiel von Fortpflanzungsmedizinerinnen und -medizinern, die das natürlich begrüßen, und auch von den Grünen, die das Erkenntnis ebenfalls begrüßen. Die sind tendenziell die liberalste Partei in puncto Frauen- und reproduktionsmedizinischer Rechte, die im österreichischen Nationalrat vertreten ist. Von anderen Parteien habe ich bisher noch keine Reaktionen gesehen. Es gibt auch einige gute Hintergrundberichte, zum Beispiel von meinen Kolleginnen und Kollegen beim Profil und der WZ, die mit betroffenen Frauen gesprochen haben.

**Also: Ist das wichtig?**

Ich finde schon. Nicht weil jetzt plötzlich tausende Frauen ihre Eizellen einfrieren lassen werden - die Zahlen aus anderen Ländern zeigen, dass das eine ziemlich überschaubare Gruppe sein dürfte. Aber es ist ein wichtiges Signal, finde ich.

Der Verfassungsgerichtshof wird mehr und mehr zu einer Institution, die gesellschaftlichen Fortschritt in Österreich verbrieft und dafür sorgt, dass Grundrechte auch in einem Zeitalter, in dem technisch und medizinisch viel mehr möglich ist als noch vor einigen Jahrzehnten, gewahrt bleiben. Er erklärt uns, was Grundrechte eigentlich bedeuten. Ich finde das eine spannende Entscheidung.

Es zeigt halt, wie gesagt, wie sich unsere Gesellschaft verändert. Ich persönlich halte ja diese demografische Frage - wie viele oder wie wenige Kinder bekommen wir und welche Auswirkungen hat das auf unsere Gesellschaft, unsere Wirtschaft, unsere Sozialsysteme, unsere Demokratie - für eine der spannendsten unserer Zeit. Auf diesem Sektor spielen natürlich auch solche fortpflanzungsmedizinischen Fragen eine große Rolle.

Ich finde es jedenfalls spannend, was der VfGH da jetzt erklärt hat. Und ich glaube, man kann unterstreichen: Social Egg Freezing ist sicher keine perfekte Lösung, aber es gibt Frauen eine Option mehr, wie sie mit den Ansprüchen dieser Welt umgehen können.

---

Und das war's mit dieser Folge "Ist das wichtig? Politik für Einsteiger". Die Idee dieses Podcasts ist, ein Einsteigerprogramm für Menschen zu bieten, die sich zwar für Politik interessieren, aber sich nicht jeden Tag damit beschäftigen.

Ich freue mich über euer Feedback an podcast@istdaswichtig.at oder per Sprachnachricht an die WhatsApp-Nummer in den Show Notes. Und falls ihr in diesem Umfeld Werbung machen wollt, wendet euch bitte an office@missing-link.media.

Wenn ihr euch für Formate für Fortgeschrittene interessiert, möchte ich euch noch meine beiden E-Mail-Newsletter ans Herz legen: den Leitfaden, in dem ich immer dienstags aktuelle politische Themen für das Magazin Datum kommentiere, und Einfachpolitik, eine sachpolitische Analyse für die WZ, die jeden Donnerstag erscheint. Die Links zur kostenlosen Anmeldung für beide stelle ich euch in die Show Notes.

Und falls ihr mehr hören wollt: Ich gehöre auch zum Team von "Ganz offen gesagt", Österreichs bestem Gesprächspodcast für Politik-Interessierte.

"Ist das wichtig?" ist ein Podcast von mir, Georg Renner, in Kooperation mit Missing Link. Produziert hat uns Konstantin Kaltenegger, die zusätzliche Audiostimme ist von Maria Renner, Logo und Design von Lilly Panholzer. Danke für Titel und Idee an Andreas Sator, Host des Podcasts "Erklär mir die Welt".

Danke fürs Zuhören, bis zum nächsten Mal!

Autor:in:

Georg Renner

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

Eine/r folgt diesem Profil

Video einbetten

Es können nur einzelne Videos der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Playlists, Streams oder Übersichtsseiten.

Abbrechen

Karte einbetten

Abbrechen

Social-Media Link einfügen

Es können nur einzelne Beiträge der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Übersichtsseiten.

Abbrechen

Code einbetten

Funktionalität des eingebetteten Codes ohne Gewähr. Bitte Einbettungen für Video, Social, Link und Maps mit dem vom System vorgesehenen Einbettungsfuntkionen vornehmen.
Abbrechen

Beitrag oder Bildergalerie einbetten

Abbrechen

Schnappschuss einbetten

Abbrechen

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.