Die Dunkelkammer
Der Fall Pilnacek #34: Der U-Ausschuss, Tage 13 & 14

Von Katharina Pagitz und Maximilian Langer. Am 6. und 7. Mai wurde der Pilnacek-Untersuchungsausschuss mit der Befragung von vier weiteren Auskunftspersonen fortgesetzt. Geladen waren ein Oberstaatsanwalt der Oberstaatsanwaltschaft (OStA) Wien, der die Fachaufsicht über die Pilnacek-Ermittlungen ausübt; ein Polizist vom Landeskriminalamt (LKA) Niederösterreich, der mit dem ursprünglichen Ermittlungsverfahren befasst war; Stefan Pfandler, der Leiter des Landeskriminalamts (LKA) Niederösterreich; sowie Caroline List, die Präsidentin des Straflandesgerichts (LGS) Graz und Witwe von Christian Pilnacek.

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Katharina Pagitz
Hallo und herzlich willkommen zu einer weiteren Ausgabe der Dunkelkammer und der Folge 34 der Reihe "Der Fall Pillnatschek". Mein Name ist Katharina Pagitz. In der vorhergehenden Folge zum laufenden parlamentarischen Urschuss haben wir zwar anklingen lassen, dass wir das nächste Mal wieder zu dritt berichten werden, aber unser geschätzter Kollege und Chef, Michael Nikbakhsh, ist auch heute leider wieder verhindert. Deswegen zeichnen wir diese Ausgabe auch wieder zu zweit auf. Wir, das sind mein Kollege Maximilian Langer und ich. Hallo Max.
Maximilian Langer
Hallo Kati.
Katharina Pagitz
Wir beide fassen heute wieder die zwei jüngsten Urschusstage zusammen. Konkret geht es um den 6. und 7. Mai. Vorweg kann ich gleich einmal sagen, dass wir diesmal eine Art Smartphone-Woche hatten, denn es ging an beiden Tagen viel um Behnertjecks mittlerweile zerstörtes Smartphone. Ich war am Mittwoch vor Ort, also dem 6. Mai. Geladen waren ein Oberstaatsanwalt der Oberstaatsanwaltschaft Wien, er übt die Fachaufsicht über die Pillnatschek-Ermittlungen aus, und nach ihm wurde ein Polizist vom Landeskriminalamt Niederösterreich befragt. Er war mit dem ursprünglichen Ermittlungsverfahren befasst. Am 7. Mai, also am Donnerstag, war dann Max vor Ort. Als erste Auskunftsperson wurde Stefan Pfandler befragt, der Leiter des Landeskriminalamts Niederösterreich, das eben auch die Ermittlungen im Fall Pillnatschek geleitet hat. Nach ihm nahmen die Witwe des verstorbenen Justizsektionschefs Caroline List im Lokal 1 Platz. List ist Präsidentin des Straflandesgerichts Graz und hat bereits vor ihrer Befragung für Schlagzeilen gesorgt, denn sie hatte bereits vorab angekündigt, den Ausschluss der Öffentlichkeit bei ihrer Befragung im Urschuss zu beantragen. Wie das Ganze dann am Donnerstag ausgesehen hat, besprechen wir gleich, denn wir starten wie immer chronologisch und beginnen mit den Befragungen des Oberstaatsanwalts und des Polizisten. Daher übergebe ich jetzt auch an Max.
Maximilian Langer
Danke dir, Kati. Als erste Auskunftsperson war am Mittwoch Oberstaatsanwalt R. geladen. Er ist für die Oberstaatsanwaltschaft Wien tätig und übt derzeit die Fachaufsicht über diverse Verfahren der Causa Pillnatschek aus. Darunter fällt auch die Prüfung der Staatsanwaltschaft Eisenstadt, ob die Ermittlungen rund um Pillnatscheks Tod neu aufgerollt werden müssen. War das bei der Befragung Thema, und wenn ja, wissen wir dazu jetzt mehr?
Katharina Pagitz
Ja, vielleicht vorab zur Erinnerung, damit man das ein bisschen einordnen kann, weil das Verfahren jetzt ja doch schon einige Stationen hinter sich hat. Also nach Pillnatscheks Tod im Oktober 2023 führte ja die Staatsanwaltschaft Krems das Ermittlungsverfahren und kam zum Schluss, dass kein Fremdverschulden vorliege. Wie wir wissen, wurde die Verfahrensführung ja scharf kritisiert, und im September des Vorjahres hat die Staatsanwaltschaft Eisenstadt auf Anordnung der Oberstaatsanwaltschaft Wien dann neue Untersuchungen eingeleitet. Und natürlich war das Thema bei der Befragung des Oberstaatsanwalts, da er ja die Fachaufsicht hat. Und wie du schon gesagt hast, mit dem Fall ist er übrigens seit Februar 2025 betraut beziehungsweise involviert und hat ihn von einem Kollegen übertragen bekommen. Zum Stand der Dinge wissen wir jetzt durch seine Befragung aber nicht wirklich Genaueres, nur dass eben ein Vorhabensbericht ans Justizministerium übermittelt wurde. Er konnte nur so viel sagen, dass das Verfahren noch offen ist und das Ministerium noch nicht entschieden hat.
Maximilian Langer
Gut. Ich habe aber gelesen, dass er ausgeführt hat, warum die OSTA das Verfahren überhaupt an die Staatsanwaltschaft Eisenstadt weitergegeben hat.
Katharina Pagitz
Genau. Also Oberstaatsanwalt R., Entschuldigung, damit ich das Wort auch rauskriege, hat eben vor dem Urschuss gesagt, dass Krems, Zitat, "keine Fehler gemacht hat". Vielmehr sei die STA Krems unter Beschuss gekommen, vor allem eben medial. Das ergibt laut R. dann eine Anscheinsbefangenheit. Daher hat die OSTA Wien das Verfahren an Eisenstadt weitergegeben, denn da gehe es auch um das Vertrauen der Bevölkerung, hat er sinngemäß gesagt. Und er sagte dann sinngemäß noch weiter, dass man der Bevölkerung das Gefühl geben möchte, dass das Richtige passiert. Er wurde dann auch noch konkret gefragt, warum die STA Eisenstadt das dann bekommen hat, und er antwortete dann darauf, das müsse man seinen Vorgesetzten fragen.
Maximilian Langer
Jetzt hast du gerade das magische Wort "medialer Beschuss" erwähnt. Was meint er damit genau? Hat er das irgendwie ausgeführt?
Katharina Pagitz
Ja, er hat das tatsächlich ausgeführt. Er sagte, dass die Kritik an der STA Krems teilweise, Zitat, "viel zu arg" gewesen sei und eine Staatsanwältin als, Zitat, "vertrottelt" hingestellt worden wäre. Wegen einem Bericht habe er dann auch amtswegig ein Verfahren eingeleitet, also konkret wegen Behördenbeleidigung. Da geht es um die Paragrafen 115 und 116 Strafgesetzbuch. Er hat dann noch gesagt, man versuche, nicht wehleidig zu sein, aber in dem Fall sei eben die Sache aus seiner Sicht zu weit gegangen. Konkret ging es da um einen Artikel von Zack Zack, soweit ich mich erinnere. Das Verfahren ist aber, glaube ich, noch offen, und es gilt natürlich auch die Unschuldsvermutung. Vielleicht auch noch interessant: Er führte auch aus, dass der Ausgangspunkt der Übertragung des Verfahrens von Krems nach Eisenstadt ein Erlass des Ministeriums war, und dieser hat auf einen kritischen Medienbericht Bezug genommen. Und der Suxus wäre dann eben sinngemäß gewesen, die Öffentlichkeit attackiert die Kremser Staatsanwaltschaft, um da Druck rauszunehmen, wird das Verfahren also übertragen.
Maximilian Langer
Okay. Ich habe in den Tickern auch ein bisschen mitlesen können, und da stand ja unter anderem, dass die STA Krems jetzt gar nicht so erfreut war, dass das Verfahren nach Eisenstadt ging.
Katharina Pagitz
Ja, genau, da wurde sein Zitat vielfach aufgegriffen mit dem Angefressen-Sein. Genau. Also er hat gesagt, Krems sei, Zitat, "eben angefressen" gewesen. Man habe den Kolleginnen in Eisenstadt sogar anfangs Einsicht in die Notizen der Staatsanwältin über Ermittlungen verwehrt. Konkret ging es da eben um ein sogenanntes Tagebuch. Das habe dann die Oberstaatsanwaltschaft Wien dann per Weisung gelöst. Und ein Abgeordneter hat dann auch noch konkret nach Telefonaten mit Krems gefragt, die man in den Akten sehen könne. Da sagte der Oberstaatsanwalt, dass das Höflichkeitsanrufe bei der STA Krems waren, denn man wollte den Kremsern mitteilen, dass das eben nur geschehe, also diese Übergabe des Verfahrens, weil die STA Krems aus der Schusslinie, weil man eben die STA Krems aus der Schusslinie nehmen wollte und nicht, weil sie eben Fehler gemacht habe.
Maximilian Langer
Okay. Dann lassen wir das jetzt mal einfach so stehen und gehen weiter im Themenblock, und zwar zum Einstellungsbericht der WKSDA gegen zwei Polizisten. Konkret ging es um den Vorwurf eines möglichen Amtsmissbrauchs zweier Polizisten. Mittlerweile ist das Verfahren eingestellt. Für Aufsehen sorgte das Ganze, weil die Oberstaatsanwaltschaft Wien die Einstellungsbegründung der WKSDA in den meisten Punkten abgeändert hat. Zum Beispiel nannte die WKSDA eben Pillnatscheks Smartphone ein wesentliches Beweismittel. Die Oberstaatsanwaltschaft sprach von einem potenziellen Beweismittel. Konnte R. hierzu irgendetwas sagen?
Katharina Pagitz
Ich muss sagen, es war alles diesbezüglich auch ein bisschen verwirrend, und es wurde sehr, sehr juristisch an einem Punkt, muss ich zugeben. Aber zusammengefasst sagte er sinngemäß, das Einstellungsvorhaben der WKSDA stammt von Dezember 2024. Er übernahm den Akt, wie ich schon gesagt habe, eben im Februar, und da lag der Vorhabensbericht eigentlich schon im Ministerium. Dann kamen aber neue Aussagen von Anna P. und dann auch von Karim Wurm. Deswegen wollte die WKSDA, Zitat, wie er das eben sagt, auf die Stopptaste drücken. Grundsätzlich hätten dann aber die Aussagen, die hinzugekommen wären, in den Augen der WKSDA aber nichts an der Sache geändert. Danach habe er sich dann alles angeschaut und ihm sei ein Fehler im Vorhabensbericht untergekommen und habe eben entsprechende Weisungen erteilt. Das Ergebnis der WKSDA, also die Einstellung, habe er zwar geteilt, aber die Begründung habe er, also bei der Begründung habe er eben eine Änderung angeregt. Die Staatsanwältin habe es seiner Meinung nach völlig korrekt ermittelt, aber dann eine rechtlich falsche Einordnung getroffen, führte dann er eben aus. Sinngemäß wiedergegeben hat die WKSDA den Befugnismissbrauch nicht richtig ausgeführt. Zudem sei von einer freiwilligen Übergabe des Handys die Rede gewesen, gleichzeitig aber auch von einer Sicherstellung, und das hat laut dem Oberstaatsanwalt eben nicht ganz zusammengepasst. Und in der Einstellungsbegründung sollten keine juristischen Fehler seiner Meinung nach sein, denn die wurde ja dann auch veröffentlicht, und der Fall hatte ja maximales öffentliches Interesse. Der Staatsanwalt sagt dann, dass er möglichst wenig und auch transparent in den WKSDA-Vorhabensbericht eingreifen wollte. Er habe, Zitat, "absichtlich und nicht, weil ich zu blöd bin, etwas zu verschleiern", angewiesen, eben diese Änderungen vorzunehmen und diese dann auch ausgewiesen. Und es wurde dann auch die Frage gestellt, wie oft eben auch so großzügige Änderungen vorkommen. Und er hat dann auch angegeben, dass er einmal eine Einstellungsbegründung komplett ausgetauscht hat. In dem Fall habe er es aber nicht getan, weil er ja Teilen der Begründung der WKSDA zugestimmt hat.
Maximilian Langer
Hat er dann auch ausgeführt, warum das Handy von einem wesentlichen Beweismittel zu einem potenziellen Beweismittel wurde?
Katharina Pagitz
Ja, das sei es eben nicht um die Änderung des Beweiswertes des Handys gegangen, sondern die WKSDA habe in ihrem Vorhabensbericht nicht alle rechtlichen Erwägungen und Feststellungen genau angeführt. Und die Prüfung der Oberstaatsanwaltschaft habe sich nur auf den Vorwurf des Amtsmissbrauchs bezogen.
Maximilian Langer
Okay. Wie sieht es jetzt mit der Frage nach der Sicherstellung des Handys aus? Wäre die rechtlich zulässig gewesen, laut dem Oberstaatsanwalt?
Katharina Pagitz
Ja, die Frage wurde gestellt, und da wurde auch ein bisschen diskutiert. Zumindest gibt es unterschiedliche Rechtsauffassungen. Also laut R. wäre es möglich gewesen, das Smartphone sicherzustellen, denn den Standpunkt habe er auf jeden Fall in diesem Einstellungsbericht eingenommen. Eine Sicherstellung sei im Ermessen der Polizisten gelegen, führt er aber dann an. Und dem Oberstaatsanwalt war dann aber auch wichtig anzuführen, dass selbst wenn die Sicherstellung zulässig gewesen wäre, kein Befugnismissbrauch der Ermittler vorliegt.
Maximilian Langer
So, jetzt haben wir ganz viel Juristisches gehört. Und jetzt abschließend noch die Frage: Habe ich jetzt noch irgendwas Wichtiges vergessen zu fragen?
Katharina Pagitz
Wichtig, aber zumindest finde ich es spannend, und es ist nicht juristisch tatsächlich. Es gab die sogenannte Zwinkerkausa, wie es betitelt wurde. Da ging es darum, dass Gernot Damann von der FPÖ, will der eben beobachtet haben, dass der Oberstaatsanwalt dem ÖVP-Kollegen Jakob Grüner zugezwinkert hat und bei bestimmten Themen Augenkontakt mit Andreas Hanger gehabt hätte. Da spricht er den Juristen dann auch an, und der sagt, er kenne beide Abgeordneten nicht. Ein paar der Abgeordneten kenne er aus dem Fernsehen, und, Zitat, "alle Zwinkerzustände sind unabsichtlich", hat er gesagt. Als dann Jakob Grüner an der Reihe war von der ÖVP, stellte der dann nochmals mit Nachdruck klar, dass er den Oberstaatsanwalt weder kennt noch mit ihm vorab irgendwelchen Kontakt gehabt hätte. Ich muss sagen, es hat ein bisschen die Stimmung beschrieben an dem Tag, denn generell war die zwischen vor allem ÖVP und FPÖ, ich würde sagen, etwas geladen.
Maximilian Langer
Also, dann lassen wir das einmal so stehen. Und ob der Oberstaatsanwalt jetzt Jakob Grüner zugezwinkert hat oder nicht, ja. Springen wir weiter und gehen zur nächsten Auskunftsperson. Die zweite Person an diesem Tag, die befragt wurde, war ein Polizist vom Landeskriminalamt Niederösterreich. Der Polizist war an den Ermittlungen nach der Auffindung von Pillnatscheks Leiche beteiligt. P. war einer der beiden Polizisten, gegen den die WKSDA wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs ermittelte. Dieses Verfahren wurde eingestellt, das haben wir eh schon erwähnt. Inhaltlich ging es da unter anderem um den Umgang mit Pillnatscheks Smartphone. Das wurde ja am 20. Oktober 2023 an den Anwalt von Pillnatschek und dessen Witwe Caroline List übergeben. Wie ist P. denn zu dem Fall Pillnatschek eigentlich gekommen?
Katharina Pagitz
Vielleicht noch vorab: P. hielt eben ein längeres Eingangsstatement und sagte gleich zu Beginn, Zitat, "der Suizid stand und steht für mich außer Zweifel". Er argumentiert das dann auch mit seiner Erfahrung und Fakten vor Ort. Zum Beispiel habe es keinen einzigen Hinweis auf andere Personen am Fundort gegeben. Also, das war Teil seines Eingangsstatements. Aber zurück jetzt zu deiner Frage: Am 20. Oktober 2023 hat Kontrollinspektor P. in Wiener Neustadt an einem Mordfall gearbeitet. Er sagte, er ist 18 Jahre lang im Kriminaldienst tätig bei der Abteilung Leib und Leben. Und gegen 10:30 Uhr hat er einen Anruf von seinem Abteilungsleiter bekommen. Er sollte sich eben vergewissern, ob tatsächlich die Leiche von Christian Pillnatschek in Rossatz gefunden worden sei. Das habe er dann in Erfahrung gebracht, und dann gegen so circa 13:00 Uhr wäre er dann in Mautern angekommen. Er sagt dann auch, dass er bei prominenten und glamourösen Fällen, da werde er eben gebeten, diesen Fall zu übernehmen, das entspräche der üblichen Praxis. Nur zur Erklärung: Glamouröse Fälle sind eben jene Fälle, die unter hohem Medieninteresse stehen. Und bevor du fragst, ja, P. war auch bei dem zweitägigen Seminar beziehungsweise der Informationsveranstaltung seines Arbeitgebers Anfang des Jahres. Und wer war seine Vertrauensperson?
Maximilian Langer
Poppenwimmer oder Hohemann?
Katharina Pagitz
In dem Fall Poppenwimmer.
Maximilian Langer
Hätten wir das geklärt. Und wurde er gefragt, welche Aufgaben er denn vor Ort dann übernommen hat?
Katharina Pagitz
Karin Wurm und Anna B. wurden als letzte Kontakte Pillnatscheks einvernommen, und er selbst habe Karin Wurm einvernommen. So gegen 14:30 Uhr gibt er in seiner Aussage an. Wurm habe erwähnt, dass noch persönliche Gegenstände im Haus wären. Und nach der Einvernahme hätten Wurm und P. gefragt, also Anna P., was sie mit den Gegenständen eben machen sollen. Er und sein Kollege Chefinspektor Fellner teilten ihnen dann mit, dass sie in die Verlassenschaft gehören und an Familienangehörige zu übergeben sind. Sinngemäß hieß es dann weiter, dass die beiden Frauen unter einer enormen Trauerbelastung gelitten hätten und weil man die Damen eben nicht nochmals den Weg an die PE Mautern antreten lassen wollte beziehungsweise ihnen den Weg ersparen wollte, hätten ein Kollege und er die Gegenstände dann abgeholt. Er sei dann eben nach Rossatz gefahren, habe eben diese Gegenstände entgegengenommen. Und er betont da eben auch mehrfach, dass diese Übergabe eben freiwillig gewesen wäre. Die Gegenstände hätte er dann in einem Gefrierbeutel übergeben bekommen, da war eben Handy, Schlüssel und noch ein paar Dinge drinnen. Und so circa eineinhalb Stunden nach der Abholung bei den beiden Frauen in Rossatz, das müsste dann, glaube ich, so circa gegen 17:00 Uhr gewesen sein, kam es dann laut P. zur Übergabe des Handys an den Anwalt Pillnatscheks Rüdiger Schender. Schender sei zur Dienststelle gekommen im Auftrag von List, also Pillnatscheks Witwe. Aber dazu kommen wir ja dann sicher noch, weil Karin List wurde ja auch befragt, wie wir schon in der Einleitung gehört haben.
Maximilian Langer
Ja, dazu kann ich dann vielleicht ein bisschen mehr erzählen. Der Anwalt war ja dann doch recht rasch vor Ort. Weiß er, warum genau Schender informiert wurde beziehungsweise das Handy und die weiteren Gegenstände abgeholt hat?
Katharina Pagitz
Nein, dazu hatte er keine Wahrnehmungen. Er weiß eben nur, dass es Kontakt zwischen Fellner und Schender gegeben habe. Bei ihm hat sich auch niemand direkt gemeldet, weil er wurde auch konkret danach gefragt. Er hat auch erst auf der Dienststelle erfahren, dass der Anwalt vorbeikommen würde und die Sachen eben abholen werde. Er sagt dann auch noch, dass Frau Wurm wollte, dass die Sachen an die Familie Pillnatscheks übergeben werden. Und er führte dann auch im Verlauf seiner Befragung noch aus, dass die Polizei nicht für die Verlassenschaft zu sorgen habe. Er habe dafür gesorgt, dass die Familie die Gegenstände bekomme, und die sei dann für die Verlassenschaft zuständig.
Maximilian Langer
Ja, über das, wie Schender an die Gegenstände gekommen ist, darüber werden wir eben später noch ein bisschen reden. Warum wurde denn das Handy überhaupt übergeben und nicht das Beweismittel gesehen? War das Thema in seiner Befragung?
Katharina Pagitz
Ja, das war Thema. Er sagte da eben, aufgrund der Spurenlage nach 15:30 Uhr habe es eben keine Anzeichen für eine Fremdeinwirkung gegeben. Und er dürfe und könne nicht einfach in ein Handy reinschauen. Das Handy wurde eben freiwillig von Pillnatschek an dem Ort zurückgelassen, und niemand habe das Handy als Beweismittel gesehen, hat er eben in seiner Befragung angegeben. Er führt dann auch noch aus, dass es zwar politisch sicher, Zitat, "super interessant" gewesen wäre, das Handy sicherzustellen, aber rechtlich sei es einfach nicht gedeckt gewesen. Er sagte dann noch, Zitat, "ein Handy sagt mir keine Todesursache", Zitat Ende. Also für ihn war es kein kriminaltechnisches Beweismittel.
Maximilian Langer
Moment. Hat nicht vorhin der Oberstaatsanwalt gesagt, dass eine Sicherstellung rechtlich möglich gewesen wäre?
Katharina Pagitz
Ja, hat er, beziehungsweise er hat den Standpunkt eingenommen für den besagten Einstellungsbericht, über den wir vorhin gesprochen haben. Und er hat aber auch angegeben, dass es auch noch andere Rechtsmeinungen diesbezüglich gibt. Er hat aber noch gesagt, dass die Sicherstellung im Ermessen der Polizisten gelegen wäre.
Maximilian Langer
Interessant. Dann lassen wir auch das einmal so stehen. Hat er noch etwas zum eingestellten Ermittlungsverfahren wegen Amtsmissbrauchs, wo er als Verdächtiger geführt wurde, gesagt?
Katharina Pagitz
Ja, er sprach da von konstruierten Vorwürfen und weise eben diese alle zurück. Er sagt auch, Zitat, "das sei einfach nicht richtig gewesen". Er habe das so als starkes Stückel empfunden und sich ungleich behandelt gefühlt, denn jeder wisse eben, dass er politisch gesehen zu niemandem dazugehöre.
Maximilian Langer
Okay. Haben wir sonst noch irgendwas Wichtiges vergessen?
Katharina Pagitz
Vielleicht, weil es ja der konkrete Untersuchungsgegenstand ist. Er wurde auch gefragt bezüglich politischer Einflussnahme auf Ermittlungen, und da hat er gesagt, er hat absolut keine Wahrnehmungen dazu.
Maximilian Langer
Okay. Ja, dann gehen wir mal weiter. Ja, liebe Hörerinnen und Hörer, wir haben ja den Anspruch, auch Stimmen aus den unterschiedlichsten Fraktionen zu Wort kommen zu lassen. Diesmal ist uns das leider aber nicht gelungen. Wir versprechen, wir bemühen uns für das nächste Mal dafür umso mehr. Gut, das war dein erster Urschusstag, Kati. Wir wechseln jetzt kurz mal die Rollen.
Katharina Pagitz
Ja, Max, du warst ja am Donnerstag vor Ort. Wir haben ja bereits gehört, dass Stefan Pfandler als erste Auskunftsperson geladen war. Er ist der Chef des Landeskriminalamts Niederösterreich und seit mehr als zwei Jahren mit der Causa Pillnatschek befasst. Zentral bei seiner Befragung war ja, wie schon vorher angesprochen, die Übergabe des Smartphones an den Anwalt Rüdiger Schender, wobei das Handy ja dann in weiterer Folge bei Pillnatscheks Witwe Caroline List landete. Hat es bei seiner Befragung eben Aufschluss darüber gegeben, warum das Handy dann so schnell bei dem Anwalt gelandet ist?
Maximilian Langer
Ja, mehr oder weniger. Fangen wir vielleicht damit an, wie der Leiter des Kriminalamts Niederösterreich überhaupt vom Ableben des Christian Pillnatschek erfahren hat.
Katharina Pagitz
Können wir gern. Dann fangen wir damit an.
Maximilian Langer
Pfandler sagt eben aus, dass er am Morgen des 20. Oktobers 2023 auf Dienstreise in Oberösterreich gewesen ist. Gegen 9 oder 10 wurde er dann vom Direktor des BKAs gefragt, ob er wisse, dass Pillnatschek tot aufgefunden wurde. Dort hat er laut eigener Aussage das erste Mal eben davon erfahren. Etwa eine Dreiviertelstunde später habe ihm sein Stellvertreter dann eben mitgeteilt, dass Pillnatschek tatsächlich tot aufgefunden wurde. Und dann, eineinhalb Stunden nach der Rückmeldung und Bestätigung, wurde der Fall vom Landeskriminalamt dann überhaupt übernommen. Das dürfte so gegen halb 11, 11 gewesen sein. Und Pfandler sagt dann auch aus, dass diese Amtshandlung aufgrund der Prominenz des Falls gewesen sein soll. Und führt dann dazu noch aus, das ist ein Zitat, "wäre das ein Weinbauer aus Rossatz gewesen, dann hätten sie wohl nicht übernommen".
Katharina Pagitz
Wir haben ja vorhin bei Polizisten P. bereits gehört, dass dann auch relativ bald der Anwalt der Witwe Caroline List sich eingeschaltet hat. Gab es dazu weitere Aufschlüsse?
Maximilian Langer
Der Anwalt, also Rüdiger Schender, hatte mehrmals versucht, den Kontakt aufzunehmen. Im Endeffekt hat er sich eben dann darüber echauffiert bei der Polizei, dass die Medien über den Tod berichteten, die Polizei aber sich bei den Angehörigen überhaupt nicht gemeldet hätte. Als er dann gegen 13 oder 14 Uhr mit dem Anwalt telefoniert hat, also mit Schender, soll es noch gar nicht um irgendwelche Ausfolgungen von Gegenständen gegangen sein. Da, so sagt es zumindest Pfandler, habe man eher darüber geredet, ob er sich, also Pfandler, bei ihm melden könne, wenn die Polizei Caroline List befragen wollen würde.
Katharina Pagitz
Mhm. Aber dennoch wurden dann dem Anwalt noch am selben Tag das Smartphone und andere persönliche Gegenstände ausgehändigt.
Maximilian Langer
Das ist richtig. Und wenn man Pfandlers Aussage glaubt, aufgrund eines reinen Zufalls. Der sagt nämlich aus, dass der Anwalt am Nachmittag sowieso am Weg von Wien nach Oberösterreich gewesen wäre und in Mautern stehen bleiben hätte können, um die Gegenstände eben so abzuholen und entgegenzunehmen.
Katharina Pagitz
Dann noch ein anderes Thema. Bei der Befragung am vorherigen Tag haben wir ja sehr viel über Handy-Sicherstellungen gehört und dazu auch unterschiedliche Rechtsmeinungen gehört. Wurde Pfandler eben dazu befragt, zu dieser Handy-Sicherstellung?
Maximilian Langer
Ja, wurde er. Seine Antwort, warum sie das Smartphone gleich ausgehändigt haben, sagt er zum einen, dass eben nicht von Fremdverschulden auszugehen war, das hast du jetzt eh auch schon ein bisschen ausgeführt, und deswegen auch keine Sicherstellung des Smartphones durch die Kriminalpolizei möglich war. Und das ist insofern spannend, weil bevor er das Handy hergegeben hat, er schon von der anstehenden Obduktion gewusst haben soll. Warum er das Handy dann trotzdem hergegeben hat, obwohl später erst die Obduktion gewesen ist, die über die tatsächliche Todesursache aufklären soll, darüber wurde eben im Ausschuss gefragt. Und seine Antwort darauf: Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Gut, er erzählt dann auch, dass es eine klare Richtlinie geben soll, welche Gegenstände man aushändigt und welche nicht. Dinge mit geringem Wert sollen hergegeben werden dürfen, und laut Pfandler ist ein gebrauchtes Smartphone eben ein Ding, das man hergeben darf.
Katharina Pagitz
Wenn du jetzt darüber redest, das war tatsächlich auch bei Polizisten P. die Frage mit diesem geringen Wert von Gegenständen. Und er hat auch das Gleiche gesagt, dass diese Gegenstände eben von geringem Wert gewesen wären. Aber jetzt zur Übergabe selbst: Wurde dann erst fünf Monate danach, also im März 2024, ein Nachtragsbericht verfasst? Wurde er gefragt, warum der erst Monate danach angefertigt wurde?
Maximilian Langer
Laut Pfandler hat das mit der zunehmenden Medienberichterstattung zu tun. Er wollte aus Eigeninitiative heraus im Nachtragsbericht eben über die Übergabe beziehungsweise über die Übernahme berichten an die Staatsanwaltschaft.
Katharina Pagitz
Ich habe dann auch im Ticker gesehen, dass die Logfiles wieder Thema waren, also Logfiles in den Akten. Was hat es denn damit auf sich?
Maximilian Langer
Ja, Pfandler sagt, dass es selbstverständlich Zugriffe von ihm und seinen Kollegen auf den Akt gab, auch nach Einstellung des Falls. Da nennt er eben zum Beispiel wegen dem Amtshilfeverfahren, wegen Medienanfragen, wegen einer Volksanwaltschaftsprüfung. Es gab eben laut Pfandler genug Gründe, sich den Akt anzusehen. Und ja, deswegen gibt es eben Zugriffe auch von Pfandler da auf diese Logfiles.
Katharina Pagitz
Zum Thema Smartwatch: Das kam im Untersuchungsausschuss auch auf. Da wurde, glaube ich, nachgefragt, warum die Smartwatch eben im Gegensatz zum Smartphone sichergestellt und ausgewertet wurde.
Maximilian Langer
Na ja, Pfandler sagt aus, dass Pillnatschek die Uhr eben bei sich getragen hat und sich die Polizei durch die Auswertung einen ein bisschen exakteren Todeszeitpunkt erhofft hätte. Er sagt aber auch, dass die Smartwatch eben nie als Smoking Gun gesehen wurde von der Polizei. Vielleicht noch kurz zur Auswertung: Pfandler erzählt eben von einem Bericht, in dem von Schwimmbewegungen geschrieben wurde.
Katharina Pagitz
Warte. Welcher Bericht? Ist das einer von denen, den wir schon kennen?
Maximilian Langer
Ja, Achtung, das ist jetzt nicht die knapp 1200-seitige Auswertung der Smartwatch von der Polizei und auch nicht der von der Justiz, sondern das ist ein anderer. Das Parlament kennt diesen Bericht auch nicht. Und entstanden ist dieser Bericht aufgrund erster medialer Berichterstattungen. Und da hat Pfandler seine Datenforensiker eben gebeten, einen Blick auf die Daten zu werfen. Die hätten dann festgestellt, dass möglicherweise Gesundheits- und Bewegungsdaten vorhanden sein könnten. Und mit ihrer Software wären sie da jetzt aber nicht wirklich weitergekommen. Den entsprechenden Bericht hat er auch begonnen zu schreiben. Inzwischen war aber die Zuständigkeit von der STR Krems nach Eisenstadt übergegangen, und die haben eben dann gesagt, dass es nicht mehr nötig ist, einen Bericht zu erstellen, weil die WK-STA die Daten schon erhoben hat.
Katharina Pagitz
Spannend. Na gut. Ich habe auch gelesen, dass die mitgebrachte Vertrauensperson, das war wieder Linda Poppenwillmer, Grund für eine Geschäftsordnungsdebatte war. Was war da denn los?
Maximilian Langer
Zur Geschäftsordnungsdebatte: Sophie Watschke meinte, dass die Vertrauensperson Einfluss auf die Antworten nimmt. Es wurde dann eben gefragt, ob sie einen Ausschluss von Poppenwillmer beantragt. Das hat sie dann aber nicht gemacht. Der Verfahrensrichter hat jetzt auch noch dazu gesagt, dass er jetzt auch nicht wirklich einen Grund dafür gesehen hätte, dass man Poppenwillmer ausschließen könnte.
Katharina Pagitz
Und vollständigkeitshalber: War Pfandler auch bei dem Seminar?
Maximilian Langer
Puh. Ob er jetzt bei dem Seminar war, weiß ich nicht. Ich glaube, das war jetzt auch nicht wirklich Thema beim Urschuss.
Katharina Pagitz
Dann würde ich sagen, wir gehen weiter zur nächsten Auskunftsperson. Nach Pfandler wurde ja Caroline List befragt, die Witwe von Christian Pillnatschek und Präsidentin des Straflandesgerichts Graz. Wie wir bereits gehört haben, hat ihr Anwalt Eisenberger im Vorfeld einen Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit gestellt. Im Ticker habe ich dann auch gelesen, dass es vor Lists Befragung eine intensive Geschäftsordnungsdebatte gegeben hat, ob Lists Antrag denn durchgeht. Dem Antrag wurde dann nicht stattgegeben und List befragt. Was war denn die Begründung für den Antrag?
Maximilian Langer
Na ja, Caroline List wollte die Öffentlichkeit ausschließen lassen, weil sie meinte, dass man nicht kontrollieren könne, was die Medien jetzt berichten und was sie nicht berichten. Ihre Vertrauensperson hat im Vorfeld den mündlichen Antrag sogar online gestellt, wo unter anderem drinnen gestanden ist, dass sie diesen Antrag eben stellt, um ihr Privatleben zu schützen.
Katharina Pagitz
Na gut, das klingt auch vielleicht nach mehr Geschäftsordnungsdebatten beziehungsweise auch Fragen, ob Fragen überhaupt zulässig sind.
Maximilian Langer
Ja und nein. Also Caroline List hat selber immer wieder betont, wenn irgendwas in ihre Privatsphäre reingegangen wäre, dass sie da eben nicht darauf antworten wollen würde.
Katharina Pagitz
Dann gehen wir weiter und bleiben aber thematisch beim Handy. Wie wir ja schon gehört haben, ist das ja dann schlussendlich bei Caroline List gelandet. Wann und wie hat sie denn das erhalten?
Maximilian Langer
Also erhalten hat sie es, wie eh schon vorher, bei der anderen Auskunftsperson, also bei Pfandler, ausgeführt, von ihrem Anwalt. Der war ja auf dem Weg in sein Wochenenddomizil in Oberösterreich. Sie sagt dann auch, dass die Initiative, das Handy zu bekommen, gar nicht von ihr oder ihrem Anwalt ausgegangen sei. Ich glaube, wann sie es genau erhalten hat, kam entweder nicht zur Sprache oder sie konnte sich zumindest nicht daran erinnern.
Katharina Pagitz
Mhm. Und die Frage, die uns jetzt alle brennend interessiert, ist natürlich: Was ist mit dem Handy passiert? Denn angeblich wurde das Smartphone ja mit einem Bunsenbrenner vernichtet. Kam das bei Lists Befragung zur Sprache?
Maximilian Langer
Ja, brennende Frage, schönes Wortspiel. Das kam eigentlich gar nicht zur Sprache und wurde als Teil der Privatsphäre gewertet. Sie wurde noch dazu befragt, ob sie irgendwelche Anweisungen bekommen hat, das Handy zu vernichten. Diese Frage war zulässig. Beantwortet hat sie das einfach mit einem klaren Nein.
Katharina Pagitz
Ich habe auch gelesen, dass sie gesagt hat, dass sie das Handy wieder übergeben hätte, also an die Polizei, wenn darum ersucht worden wäre, oder?
Maximilian Langer
Genau so ist es. Also zumindest so hat sie es vom Urschuss aus gesagt. Die ermittelnden Behörden hätten sich allerdings erst 2024 wegen des Handys bei ihr gemeldet. In ihrem Eingangsstatement hat sie dann auch gesagt, dass, wenn jemand in den Wochen nach dem Tod gefragt hätte, ob man das Handy aushändigen soll, hätte sie das einfach gemacht.
Katharina Pagitz
Pillnatscheks Laptop landete ja im Gegensatz zum Smartphone nicht bei Caroline List. Was hat sie denn dazu gesagt? Ich habe gesehen, dass der Laptop laut ihr passwortgeschützt gewesen sei.
Maximilian Langer
List erzählt dabei von zwei Laptops, die eben Christian Pillnatschek gehörten. Der eine, der wurde ihm nach seiner Suspendierung 2021 weggenommen. Der andere, das ist auch der Laptop, von dem wir hier immer reden, das war sein privater. Caroline List sagt, dass beide Laptops passwortgeschützt waren, und sie redet davon, dass irgendjemand diesen Laptop geknackt haben muss. Und auf die Frage, woher sie das weiß, meint sie, Christian Pillnatschek hat immer neben ihr gearbeitet, und sie weiß einfach, dass ihr Mann ein Passwort am Laptop hatte.
Katharina Pagitz
Ja, zu dem Passwort und dem Laptop: Bisher beim Untersuchungsausschuss gibt es da ja widersprüchliche Angaben. Auskunftspersonen haben bisher auch schon gesagt, dass eben kein Passwort auf dem Laptop gewesen wäre. Na gut, weil das thematisch jetzt passt: In der Brieftasche von Pillnatschek, die dann an Caroline List übergeben wurde, waren ja einige Passwörter. Was hat sie denn dazu gesagt?
Maximilian Langer
Ja, sie hat gemeint, dass es diese Passwörter gegeben hat in der Brieftasche, und sie hätte auch versucht, das Handy zu entsperren mit diesen Passwörtern. Das hat allerdings nicht funktioniert.
Katharina Pagitz
Wir haben in den vorherigen Befragungen ja bereits von einem Telefonat zwischen Anna P. und Caroline List gehört. Da ging es unter anderem eben auch um einen Laptop. Wurde sie dazu befragt?
Maximilian Langer
Wurde sie. Das Gespräch ist ja von Anna P. aufgezeichnet worden. Und sie wurde auch gefragt, wie die Stimmung bei diesem Telefonat war. Ausgesagt hat sie dazu nur, dass sie P. eben darum gebeten hat, ihr Pillnatscheks Sachen wieder zurückzugeben und Anna P. nicht wirklich verängstigt auf sie gewirkt hätte. Auf den Laptop ganz generell angesprochen, hat sie sich gewundert, dass der nicht bei seinen persönlichen Gegenständen dabei gewesen ist, die ihr übergeben wurden. Weil Pillnatschek hatte ja immer in seiner Aktentasche, die hatte er immer bei sich, und dort war auch der Laptop drinnen. Und das hat sie auch dem Chefermittler Fellner mitgeteilt. List meinte eben, dass dieser Laptop eben dann nur in dem Haus in Rossatz sein könnte. Und der Chefermittler hat ihr gesagt, ja, die Damen sind gerade auf Urlaub. Später habe ich ihm mitgeteilt, dass der Laptop nicht da ist, und das sollte so gegen Ende Oktober, Anfang November gewesen sein.
Katharina Pagitz
Ja. Wie wir wissen, hat der Laptop ja eine doch etwas längere Reise hinter sich und ist dann schlussendlich bei der WK-STA beziehungsweise der Kräutner-Kommission gelandet. Na gut, dann springen wir weiter. Mögliche Beratungstätigkeiten von Christian Pillnatschek sind ja auch immer wieder Thema im Urschuss. Wurde Caroline List dazu befragt? Hat er sie dazu Wahrnehmungen?
Maximilian Langer
Keine Wahrnehmungen, dass Pillnatschek nach seiner Suspendierung Beratungstätigkeiten für Politiker gemacht hätte. Sie wurde dann auch gefragt, ob er kurz beraten hätte. Auch da konnte sie nicht wirklich was dazu sagen.
Katharina Pagitz
Und weiters Thema sind auch immer wieder Interventionen. Wie sieht es denn damit aus? Wurde sie dazu auch befragt?
Maximilian Langer
Ja, das war ein bisschen ein Hin und Her zwischen den Abgeordneten und Caroline List. List sagte, dass in den Jobs, die sie hat beziehungsweise Pillnatschek gehabt hat, quasi täglich jemand mit einem Anliegen daherkommt. Das ist unser tägliches Leben, sagt sie eben. Andere Wahrnehmungen hätte sie dazu nicht. Ob auch Politiker mit ihren Anliegen zu Pillnatschek gekommen sind, wird sie gefragt. Ja, sie meint dazu, das ist eine unsachgemäße Frage. Pillnatschek hatte viele Kontakte, das gehöre eben zu seiner Arbeit, sagt sie dann noch weiter aus.
Katharina Pagitz
Okay. Dann vielleicht noch, was auch immer ein großes Thema ist, ist ja der viel erwähnte geplante Hauskauf von Christian Pillnatschek in Rossatzbach. Eine Zwischenfinanzierung hätte ja über den deutschen Unternehmer Wolfgang Rauball erfolgen sollen, und als Käufer wäre dann eine Schweizer Gesellschaft aufgetreten. Hatte sie denn Wahrnehmungen dazu?
Maximilian Langer
Auch dazu hatte sie keine Wahrnehmungen, also zu dieser Zwischenfinanzierung. Und sagt dann auch noch, Wolfgang Rauball hat sie noch nie in ihrem Leben gesehen.
Katharina Pagitz
Gut, ich würde sagen, wir machen da jetzt einen Punkt und einen Schlussstrich für heute, wollen aber noch ganz kurz auf weitere Entwicklungen rund um die Causa Pillnatschek hinweisen. Max, da weißt du mehr.
Maximilian Langer
Ja, wie der Standard berichtet hat, müssen sich Anna P. und Karin Wurm nun vor Gericht verantworten. Ihnen wird von der WK-STA vorgeworfen, falsche Aussagen über den Verbleib des Laptops von Christian Pillnatschek ausgesagt zu haben. Ja, wir werden sehen, was da noch kommt. Für beide gilt aber selbstverständlich die Unschuldsvermutung.
Katharina Pagitz
Na gut, dann sage ich, wir belassen es hierbei und hören uns hoffentlich das nächste Mal wieder. Die nächsten Befragungen sind übrigens für den 12. und 13. Mai angesetzt. Am Dienstag kommen Polizeibeamter Fellner und eine WK-STA-Oberstaatsanwältin und am Mittwoch zwei Kremser Staatsanwältinnen.
Maximilian Langer
Und dann zeichnen wir hoffentlich wieder mal zu dritt auf.
Katharina Pagitz
Vielen lieben Dank fürs Zuhören und bis zum nächsten Mal.
Maximilian Langer
Danke schön.

Autor:in:

Felix Keiser

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