Die Dunkelkammer
Der Fall Pilnacek #35: Der U-Ausschuss, Tage 15 & 16
- hochgeladen von Felix Keiser
Am 12. und am 13. Mai wurde der Pilnacek-Untersuchungsausschuss mit den Befragungen von vier weiteren Auskunftspersonen fortgesetzt. Geladen waren der frühere Chefermittler des Landeskriminalamts Niederösterreich, eine Oberstaatsanwältin der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft sowie zwei Vertreterinnen der Staatsanwaltschaft Krems, einerseits die Behördenleiterin, andererseits eine damals fallführende Staatsanwältin. Im Zentrum der beiden Tagen standen abermals Pilnaceks Datenträger, ganz konkret das Mobiltelefon, der Laptop und die Smartwatch – und wieder ging es auch um die Frage, für wen, wann und warum Pilnaceks Suizid feststand.
Michael Nikbakhsh
Herzlich willkommen zur 325. Ausgabe der "Dunkelkammer". Mein Name ist Michael Nikbakhsh, und mit dieser Folge setzen wir die Berichterstattung zum Fall Pilgerfahrt fort. Am 12. und am 13. Mai wurde im Parlament wieder befragt, 4 Auskunftspersonen waren geladen, allesamt Behördenvertreter. Als da waren der frühere Chefinspektor und Leiter der Mordkommission des Landeskriminalamts Niederösterreich, eine Oberstaatsanwältin der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, sowie 2 Vertreterinnen der Staatsanwaltschaft Krems, einerseits die Behördenleiterin, andererseits eine damals fallführende Staatsanwältin. Im Zentrum der beiden Tage standen abermals Pilgerfahrtsdatenträger, ganz konkret das Mobiltelefon, die Smartwatch und der Laptop. Und wieder ging es auch um die Frage: Für wen, wann und warum Pilgerfahrt Suizid feststand. Das besprechen wir heute. Wir: Das sind Katharina Pagitz, hallo Kati.
Katharina Pagitz
Hallo Nick.
Michael Nikbakhsh
Und Maxmillian Langer, hallo Max.
Maxmillian Langer
Hallo Nick.
Michael Nikbakhsh
Ihr habt jetzt 2-mal die Nachberichterstattung ohne mich gemacht, und ich freue mich festzustellen: Es hat prima geklappt. Eigentlich braucht ihr mich gar nicht mehr. So gesehen kann ich mich halt zurücklehnen.
Katharina Pagitz
Also, zu dritt ist es schon auch sehr nett, wenn wir das machen.
Maxmillian Langer
Ja, ich finde es auch besser.
Michael Nikbakhsh
Das war jetzt nett von euch. Das motiviert mich doch, weiterzumachen. Wir fangen an mit dem Max. Du warst am 1. der beiden Tage, die wir heute besprechen, dabei. Geladen waren zunächst der frühere Chefermittler des Landeskriminalamts Niederösterreich, Hannes Fellner, Leiter der Mordkommission, mittlerweile Hofrat im Innenministerium, und im Anschluss daran eine Oberstaatsanwältin der WKStA. Ich habe es ja angekündigt: Die Datenträger standen im Zentrum, insbesondere das Mobiltelefon, Smartwatch und Laptop. Darauf wollen wir uns heute auch konzentrieren. Und mit einer für mich ganz zentralen - und wie ich meine, darüber hinaus ganz zentralen - Frage: Warum war das Handy für den Chefermittler des LKA Niederösterreich am Morgen des Auffindens des Leichnams von Christian Pilgerfahrt am 20. Oktober 2023 kein Beweismittel?
Maxmillian Langer
Ja. Fellner sagt, dass aus seiner Sicht hatte das überhaupt keine Relevanz. Er erzählt, dass das Handy ja gar nicht bei Christian Pilgerfahrt war. Das Handy war im Haus, er hat es dort zurückgelassen, und deswegen wurde es nie als Beweismittel gesehen.
Michael Nikbakhsh
Weil er offenbar der Meinung war, auf dem Handy kann nichts drauf sein, das in irgendeiner Beziehung zum Tod stehen könnte, weil er es nicht dabei hatte.
Maxmillian Langer
So ist es.
Michael Nikbakhsh
Tatsächlich beurteilen hätte man das meines Erachtens erst können, wenn man ins Handy hineingeschaut hätte. Weil wir bis heute nicht wissen, welche Art von Kommunikation es gegeben hat, bevor er das Haus verlassen hat. Und ob die Kommunikation, die er hatte - die ist ja mehrfach... wir haben das mehrfach erzählt schon, nicht? - dass er hat in dieser Nacht mit Leuten kommuniziert, nach Aussagen von Anna P. und Karin Wurm. Nur: Wir wissen tatsächlich nicht, mit wem, bis auf eine einzige Person, das ist Sebastian Kurz. Und was sich in den Augenblicken, bevor er das Haus verlassen hat, in seinen Chatverläufen abbildet, das wissen wir nicht. Das heißt, wir wissen nicht, ob es einen Zusammenhang zwischen der Kommunikation und dem Verlassen des Hauses gibt.
Maxmillian Langer
Genau.
Michael Nikbakhsh
Das Handy wird also nicht sichergestellt. Und wie wir das auch schon berichtet haben: Es ist ziemlich flott an den Anwalt von Pilgerfahrt, Caroline List, ausgefolgt, nämlich noch am selben Tag, am 20. Oktober 2023.
Maxmillian Langer
Genau, an Rüdiger Schender. Und zwar erzählt Fellner davon, dass das eigentlich reiner Zufall war. Er hat mit Schender kommuniziert, und eigentlich wäre ausgemacht gewesen, dass er es am 23. oder 24. Oktober abholen kann, also Montag oder Dienstag. Der Anwalt hat aber gesagt, er fährt jetzt spontan in sein Ferienhaus. Wir haben das letzte Woche, die Kathi und ich, schon erwähnt in unserer Aufzeichnung. Er fährt in sein Ferienhaus und kann am Weg von Wien nach Oberösterreich, kann er eben auf der PMAuton stehen bleiben und die Gegenstände, die persönlichen, abholen.
Michael Nikbakhsh
Und so ist es dann auch am 20. Oktober 2023 passiert, und zwar, glaube ich, gegen 17 Uhr.
Maxmillian Langer
Gegen 17 Uhr hat er das dann abgeholt, genau.
Michael Nikbakhsh
Also die Geschwindigkeit, mit der das übergeben wurde, wird erklärt mit: Der Anwalt war zufällig in der Nähe.
Maxmillian Langer
So ist es.
Michael Nikbakhsh
Oder auf dem Weg. Ausgefolgt wurden - wir haben es ja mehrfach beschrieben - am Nachmittag des 20. Oktober 2023 das Handy, die Schlüssel, die Brieftasche, und der offenbar PIN-Code zu dem Handy waren. Und ich darf an der Stelle gleich sagen: Alle Beteiligten, die potenziell mit diesem Handy zu tun hatten, sagen übereinstimmend aus, dass sie nicht ins Handy hineingeschaut haben. Trifft das zu?
Maxmillian Langer
Trifft zu.
Michael Nikbakhsh
Also, ich hätte es nicht anders vernommen. Bisher hat sich niemand zu erkennen gegeben, der da hineingeschaut hätte.
Maxmillian Langer
Mir wäre auch nichts aufgefallen.
Michael Nikbakhsh
Also, das Handy wird an den Anwalt der Witwe übergeben, zusammen mit den anderen Gegenständen. Und Caroline List hat ja bei ihrem Auftritt im Untersuchungsausschuss - ihr hatte das schon abgehandelt - in ihrem Eingangsstatement unter anderem erwähnt, dass sie einen Anruf bekommen hat am 26. Oktober 2023. Das war der Tag der Obduktion, also 6 Tage nach dem Tod, vom Chefermittler Fellner. Und Fellner hat ihr mitgeteilt, dass Fremdverschulden auszuschließen sei. Und ab dem Punkt war das Handy auch für sie kein Beweismittel mehr, und sie hat es dann nach eigener Darstellung mit einem Bunsenbrenner vernichtet. Wurde Fellner im Ausschuss darauf angesprochen, warum er die Witwe noch am Tag der Obduktion angerufen hat, die zu dem Zeitpunkt jetzt auch noch keine Parteienstellung im Verfahren hatte? Aus welchem Grund er noch an diesem Tag angerufen hat und was der genaue Inhalt des Gesprächs war?
Maxmillian Langer
Also, ich kann mich jetzt nicht daran erinnern, dass er darauf angesprochen wurde. Was ich jetzt etwas komisch finde, aber ja.
Michael Nikbakhsh
Ja, ich habe in den Tickern jetzt nachgeschaut. Ich habe nämlich auch nichts gefunden. Jetzt habe ich mir gedacht, möglicherweise wurde da was übersehen, aber offenbar kam das schlicht und einfach nicht zur Sprache. Okay, also das Handy hat keine polizeiliche Relevanz. Die Kommunikation auf dem Handy demnach ebenso wenig, weil das Handy ja im Haus lag, als Pilgerfahrt das Haus verlassen hat. Ganz anders verhielt es sich dann mit der Smartwatch. Die war dann plötzlich doch von Interesse.
Maxmillian Langer
Die war von Interesse. Fellner sagt aus, weil die Smartwatch eben am Handgelenk von Christian Pilgerfahrt war, galt es dann auch mehr oder weniger als Beweismittel. Redet dann aber auch davon, dass diese Auswertung von der Smartwatch eigentlich eine reine Fleißaufgabe von der Polizei war, also sie hätten das ja gar nicht machen müssen. Er erzählt dann auch, sie haben ja gar nicht ermittelt, als ob jetzt irgendwer ermordet worden wäre. Also, alles nur Fleißaufgabe von Seiten der Polizei.
Michael Nikbakhsh
An dem Punkt vielleicht die Präzisierung: Auch für Fellner stand bereits am Vormittag des 20. Oktober das Suizid fest.
Maxmillian Langer
Ja, für Fellner war relativ klar, dass kein Fremdverschulden vorliegt. Er selber war aber gar nicht am Auffindungsort. Er meinte, das ist aber ganz üblich. Ihm wurde einfach nur berichtet davon, und er meinte, die Spezialisten sagten, es ist von keinem Fremdverschulden auszugehen.
Michael Nikbakhsh
Hat er eigentlich selber das Wort Suizid in den Mund genommen? Oder hat er immer nur von kein Fremdverschulden geredet? Weil ein Unfall wäre ja auch kein Fremdverschulden.
Maxmillian Langer
Es war immer nur von kein Fremdverschulden die Rede.
Michael Nikbakhsh
Stichwort Smartwatch. Also, die Smartwatch hat einen insofern interessanten Weg hinter sich, als dass nicht ganz klar ist, wo sie 6 Tage lang war. Sie wurde beim Auffinden des Leichnams quasi festgestellt, dass sie eine Uhr trägt. Was daraus in den Akten wurde, ist vollkommen unklar. Sie taucht dann 6 Tage später bei der Obduktion mit dem Leichnam in einem Sackerl wieder auf und wird zunächst nicht ausgewertet, zunächst nicht gesichert. Das passiert erst einige Wochen später. Da bekommt das Bundeskriminalamt einen Auftrag. Da ging es dann jetzt auch im Ausschuss um Begrifflichkeiten: Einen Auftrag, sie zu sichern oder auszuwerten.
Maxmillian Langer
Ja, da hat die Verfahrensrichterin Edwards ein paar Worte darüber verloren. Und zwar: Die Begriffe Sicherung, Auswertung und Aufbereitung, die waren vor 2025 gar nicht in der SPO, STPO festgehalten. Fellner meinte auch, dass er grundsätzlich in den 33 Jahren, in denen er Polizist war, nie mit einer Smartwatch beziehungsweise einmal mit einer Smartwatch zu tun hatte. Und erzählt dann auch, dass die Polizisten mittlerweile gar nicht mehr zurechtkommen mit diesen Begriffen Sicherung, Auswertung, Aufbearbeitung.
Michael Nikbakhsh
Also, Tatsache ist: Das Bundeskriminalamt hat dann schlussendlich eine, jedenfalls eine Sicherung, vorgenommen. Und aus dieser Sicherung will der Chefermittler herausgelesen haben, dass keine Gesundheitsdaten auf der Uhr drauf waren. Das war, das traue ich mich jetzt sagen, schlicht und ergreifend falsch. Es ist nach allem, was wir wissen, waren Gesundheitsdaten auf der Uhr.
Maxmillian Langer
Ja, er erklärt es so, dass er eben dieses 1200-seitige PDF-Dokument bekommen hat, sich das angeschaut hat, und dort ist dann drinnen gestanden: Geodaten beziehungsweise Helfdaten: 0. Und er schiebt es mehr oder weniger auf das Programm, das sich die Polizei angeschafft hat, das, by the way, sehr teuer gewesen sein soll. Also, ich glaube, 4.000 bis 6.000 Euro hat das Programm gekostet. Konnte anscheinend aber nicht, konnte diese Geodaten oder Helfdaten anscheinend nicht auswerten.
Michael Nikbakhsh
Ja, Tatsache ist: Diese Daten wurden erst durch einen Experten der Justiz ausgewertet, der auch schon im Ausschuss war. Der hat dann tatsächlich eine Auswertung und nicht bloß eine Sicherung vorgenommen. Aber ich frage jetzt noch einmal: Das Handy ist kein Beweismittel. Das Suizid steht für die allermeisten handelnden Personen auf Behördenseite von Anfang an fest. Dann gibt es noch die gerichtsmedizinische Untersuchung. Die stellt zwar keinen, die spricht zwar dann nicht von Suizid, aber sagt Fremdverschulden. Es schaut nicht nach Fremdverschulden aus. Und dennoch wird im Anschluss daran die Uhr zur Auswertung/Sicherung ans Bundeskriminalamt verschickt. Also, Wochen, nachdem das eigentlich alles durch war, hat das Fellner in irgendeiner Form erklären können, warum er das dann noch gemacht hat?
Maxmillian Langer
Ja, das war eine reine Fleißaufgabe von der Polizei, laut dem Chefermittler, um eben den Fußweg festzustellen beziehungsweise den Todeszeitpunkt einzugrenzen. Und er sagt dann aber noch dazu, dass sie das nur gemacht haben, weil Pilgerfahrt das war. Wenn das jetzt eine andere Person gewesen wäre, hätten sie das vermutlich nie gemacht.
Michael Nikbakhsh
Ich verstehe immer noch nicht, warum das nicht fürs Handy gegolten hätte. Aber gut. Nächstes Stichwort Laptop. Also, wir haben festgestellt: Am Handy bestand kein besonderes Interesse, an der Smartwatch ein verspätetes Interesse, und am Laptop ein mehr oder weniger durchgehendes Interesse. Also, der Chefermittler hat mehrfach versucht, herauszufinden, was aus dem Laptop wurde. Er hat dazu auch mehrfach bei Anna P. und Karin Wurm nachgefragt. Hat er erklärt, warum er selbst ein so großes Interesse an dem Laptop hatte?
Maxmillian Langer
Ja, das Interesse hat mit einem Telefonat, das entweder von Schender oder List geführt wurde. Einer der beiden hat nachgefragt, wo denn der Laptop sei. List hat ihn dann, oder List oder Schender haben dann Fellner sucht, zu schauen, wo denn der Laptop ist. Weil Caroline List war sich ziemlich sicher, dass der Laptop im Haus sein muss. Er war nämlich nicht im Auto, und Christian Pilgerfahrt hatte den immer bei sich. Daher wohl das große Interesse.
Michael Nikbakhsh
Eines noch: Nach allem, was wir bisher überblicken, hat die Staatsanwaltschaft Krems lange Zeit nicht erfahren, dass es das Handy gab, also jedenfalls die Polizei vorübergehend im Besitz des Handys war, und dass es, praktisch in Windeseile, an den Anwalt der Witwe ausgefolgt wurde. Wie hat das der Chefermittler erklärt?
Maxmillian Langer
Er meinte schon, dass die Staatsanwaltschaft informiert wurde darüber, dass die Gegenstände ausgefolgt wurden. Bericht hat es aber nie einen gegeben, der das irgendwie nachvollziehen hätte können. Erst viel später, 2024.
Michael Nikbakhsh
Das heißt, er hat dort, er hätte dort angerufen und das mündlich mitgeteilt.
Maxmillian Langer
Genau.
Michael Nikbakhsh
Soweit ich weiß, sind auf der anderen Seite die Staatsanwältinnen der Staatsanwaltschaft Krems, die dann am Tag darauf befragt wurden, die sich nicht recht daran erinnern konnten. Aber dazu kommen wir mit der Kathi dann ohnehin noch. Abgesehen von den Datenträgern hat sich im Verlauf des Ausschusses so eine kleine Marotte herausgeprägt, es werden alle Ermittler auf Thermometer angesprochen. Das scheint den Abgeordneten irgendwie gut zu gefallen. Ist ein nur vermeintliches Detail. Ich halte es schon für essentiell, dass man Temperaturmesseinrichtungen mitführt, wenn man tote Menschen untersucht. Allerdings ist es so, dass es dort, wir haben es ja bereits mehrfach besprochen, am 20. Oktober niemand ein Thermometer mit hatte. Im Tatortkoffer war keins. Die herbeigerufene Notärztin hatte keins. Das einzige Thermometer, das verfügbar war, war eines in einer Funkstreife, die dort geparkt war. Wie hat denn der Chefermittler das Fehlen von Thermometern in den Tatortkoffern erklärt?
Maxmillian Langer
Ja, er hat es grundsätzlich so erklärt, dass es überhaupt keine Thermometer in Tatortkoffern gibt. Das war früher mal so, dass man geeichte Thermometer hatte. Die mussten halt jedes Jahr neu geeicht werden. Und aus Kosten-Nutzen-Gründen hat man das einfach abgeschafft, weil das zahlt sich anscheinend nicht mehr aus.
Michael Nikbakhsh
Das scheint bisher niemandem wirklich abgegangen zu sein. Gut, Befragung Fellner war damit abgeschlossen, und im Anschluss an ihn kam dann eine Oberstaatsanwältin der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, die mit dem Fall Pilgerfahrt auf mehrere Arten in Berührung gekommen ist. Es gab ein mittlerweile eingestelltes Amtsmissbrauchsverfahren gegen Fellner, einen Kollegen und unbekannte Täter, im Zusammenhang mit dem, insbesondere mit dem Umgang des Handys. Beweismittel: Ja, nein. Amtsmissbrauch: Ja, nein. Dieses Verfahren wurde eingestellt. Dazu kommen wir noch. Dann gibt es ein bis heute anhängiges Verfahren der WKSTA zum sogenannten Pilgerfahrt-Tape. Das ist dieser Mitschnitt, der Ende 2023 nach Pilgerfahrts-Tod öffentlich wurde, wo Pilgerfahrt politische Interventionen beklagt. Da ermittelt die WKSTA bis heute gegen unbekannte Täter, wegen mutmaßlicher politischer Interventionen bei Christian Pilgerfahrt. Und dann gibt es noch ein drittes Verfahren gegen Anna P. und Karin Wurm, wegen des Verdachts der falschen Beweisaussage und der Wahrheitspflicht als Zeuginnen in Einvernahmen. Da bin ich übrigens als Zeuge geladen. Aber das nur am Rande. Nun gut. Was mir aufgefallen ist beim Nachlesen: Es gibt einen entscheidenden Unterschied in den Aussagen der Oberstaatsanwältin zu denen des Chefermittlers, nämlich für die WKSTA war das Handy von Christian Pilgerfahrt sehr wohl ein Beweismittel.
Maxmillian Langer
Es war ein Beweismittel, weil man zu dem Zeitpunkt ja noch nicht feststellen konnte, woran Christian Pilgerfahrt gestorben ist. Es hat eine Obduktion erst viel später, also am 26. Oktober, stattgefunden. Für die WKSTA deswegen total unverständlich, dass man das Handy am 20. Oktober schon ausfolgt.
Michael Nikbakhsh
Also, vielleicht zum rechtlichen Rahmen: Am 20. Oktober wurde bei der Staatsanwaltschaft Krems ein Verfahren wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung des Christian Pilgerfahrt Gerichte gegen unbekannte Täter eröffnet. Und im Zuge dessen wäre nach allem, was ich bisher gehört hatte, eine Sicherstellung des Handys ja überhaupt kein Problem gewesen auf Grundlage dieses Verfahrens. Und ich denke, das sieht die WKSTA ja genauso.
Maxmillian Langer
Das sieht sie genauso.
Michael Nikbakhsh
Umso mehr, als ja dann die Smartwatch sehr wohl sichergestellt wurde und anschließend einer, was auch immer, Auswertung zugeführt wurde. Habe ich das richtig gelesen? Für die WKSTA-Staatsanwältin war das Handy wie ein Abschiedsbrief. Hat sie das so gesagt?
Maxmillian Langer
Ja, hat sie.
Michael Nikbakhsh
Ich erwähne das nämlich deshalb, weil wir kommen noch zu einem Abschiedsbrief im Verlauf der heutigen Sendung. Zum einzigen Artefakt, das quasi auf einen Abschied von Christian Pilgerfahrt schließen ließ. Das ist eine interessante Geschichte, dazu kommen wir noch.
Maxmillian Langer
Ja, zu dem Abschiedsbrief: Sie erzählte eben im Ausschuss, dass das Handy durchaus relevant gewesen wäre, weil man hätte ja eben Nachrichten, die Christian Pilgerfahrt vermutlich geschrieben hätte, an andere Personen. Man hätte ja nachvollziehen können, was er dann bis zum Zeitpunkt seines Todes gemacht hat.
Michael Nikbakhsh
Wie hat denn die Staatsanwältin der WKSTA diese Ermittlungen, die da gelaufen sind, insgesamt qualifiziert?
Maxmillian Langer
Ja, sie redet zum einen von objektiven Tatbestand und zum anderen von subjektivem Tatbestand. Vielleicht ganz kurz zur Erklärung: Der objektive Tatbestand ist der äußere Ablauf. Und da sieht die WKSTA eben einen ganz klaren Fehler von Seiten der Polizei. Der subjektive Tatbestand aber, das ist die innere Einstellung, den sieht sie eben nicht gegeben. Also, sie sagt, die WKSTA geht jetzt nicht davon aus, dass die Polizisten bewusst so gehandelt haben, um dem Staat zu schaden.
Michael Nikbakhsh
Aber sie geht eben davon aus, dass rund um die Ermittlungen Fehler passiert sind, im Zusammenhang mit dem, also insbesondere im Zusammenhang mit dem Umgang Handy.
Maxmillian Langer
Genau.
Michael Nikbakhsh
Das Verfahren gegen Fellner und einen Kollegen wurde eingestellt. Es gab dazu auch eine Weisung der Oberstaatsanwaltschaft Wien, die ihr bereits berücksichtigt habt. Da müssen wir jetzt nicht noch einmal extra drauf eingehen. Die ÖVP-Fraktion hat mit Blick auf den Umgang Handy kritisiert, dass die WKSTA das Ding ja selber auch nicht sichergestellt hat, beziehungsweise erst draufgekommen ist, als es zu spät war.
Maxmillian Langer
Ja, dazu sagt die Oberstaatsanwältin, dass sie im Zuge des Ermittlungsverfahrens vom Pilgerfahrt-Tape 2024, also konkret im Jänner 2024, schon den Gedanken gehabt haben, dass man dieses Handy sicherstellt. Schlussendlich hat man das aber dann noch nicht gemacht.
Michael Nikbakhsh
Sicher auch ein Versäumnis in dem Fall auf Ebene der WKSTA. Am Ende hätte es nichts mehr gebracht, weil es ja angeblich vernichtet wurde. Wobei wir jetzt gar nicht so genau wissen, wann Caroline List das Handy vernichtet hat.
Maxmillian Langer
Einige Wochen danach. Also, das hat sie zumindest letzte Woche im Ausschuss so ausgesagt. Sie hat es noch etwas, also kurze Zeit hat sie es ja noch behalten, aber nach einigen Wochen dann eben vernichtet.
Michael Nikbakhsh
Ist sie eigentlich gefragt worden, was sie mit der SIM-Karte gemacht hat?
Maxmillian Langer
Nein.
Michael Nikbakhsh
Vielleicht eins noch: Eine Rufdatenrückerfassung, also eine Erhebung, da kann man, glaube ich, drei Monate in die Vergangenheit anfordern lassen als Behörde bei den Mobilfunkbetreibern, sprich herauszufinden, wer wann wie lange mit wem telefoniert hat. Das hat es nicht gegeben. Warum?
Maxmillian Langer
Die WKSTA hat sich zwar intensiv damit befasst, ist aber dann im Endeffekt zum Schluss gekommen, dass es nicht notwendig ist. Warum? Weil es aus Sicht der WKSTA überhaupt keinen Sinn gemacht hätte. Pilgerfahrt hat laut WKSTA hauptsächlich mit WhatsApp kommuniziert. Das wäre mit dieser Rufdatenrückerfassung nicht nachvollziehbar gewesen. Also, deswegen hat man es dann auch nicht gemacht.
Michael Nikbakhsh
Wir haben einen Einblick bekommen in die Rufdaten über die mit der Smartwatch synchronisierten Anrufe. Da haben wir aber festgestellt, das ist nicht sehr zuverlässig, weil die Smartwatch nicht 100 Prozent zuverlässig synchronisiert. Das heißt, wir haben auch keinen Überblick, mit wem Christian Pilgerfahrt in dieser Nacht vor seinem Tod jetzt telefoniert hätte über die offene Leitung.
Maxmillian Langer
So ist es.
Michael Nikbakhsh
Nach meinem Verständnis gab es dann auch noch ein Thema bei der Befragung der Oberstaatsanwältin. Das war eine Whistleblower-Meldung, die bei der WKSTA eingegangen ist, anonym, die sich auf Kommunikation von Christian Pilgerfahrt bezieht, und zwar zu dem Zeitpunkt, wo er im Auto von Anna P. sitzt, nach der Geisterfahrt. Sie hat ihn abgeholt am 19. in der Nacht. Kurz vor dreiviertel zwölf sind sie losgefahren von dieser Park-and-Ride-Anlage, wo Pilgerfahrt das Auto hat abstellen müssen. Und dann kam wenig später nach dem Tod eben eine anonyme Meldung bei der WKSTA, laut der Pilgerfahrt mit vier Personen Kontakt hatte.
Maxmillian Langer
So konkret wurde es gar nicht. Aber was sie gesagt hat, dass er eben angeblich diverse Leute angeschrieben haben soll, die ihm eben helfen sollten, wahrscheinlich seinen Führerschein zurückzubekommen. Und dem Vernehmen nach war eine Person davon Wolfgang Sobotka.
Michael Nikbakhsh
Der, soweit ich mich erinnere, wir haben das schon einmal angefragt vor einiger Zeit, in Kenntnis dieser anonymen Anzeige, jeden Kontakt zu Christian Pilgerfahrt in dieser Nacht bestreitet. Also, was es damit wirklich auf sich hat, wie gesagt, anonyme Meldung, da kommt man nicht viel weiter.
Maxmillian Langer
Sie meinte dazu, dass man vielleicht die Handydaten dazu gebraucht hätte, um das nachzuvollziehen. Aber ja.
Michael Nikbakhsh
Ja, was man nicht hat, hat man nicht. Damit schließen wir diesen Befragungstag. Lieber Max, vielen Dank. Und jetzt komme ich zur Kathi, die geduldig dagesessen ist und darauf gewartet hat, dass endlich der zweite Ausschusstag zum Thema wird. Und das ist jetzt der Fall. Am 13. Mai waren zwei Staatsanwältinnen der Staatsanwaltschaft Krems geladen, die Behördenleiterin Susanne Weidecker und eine fallführende Kollegin. Den Anfang machte Frau Weidecker.
Katharina Pagitz
Genau. Also, die Leiterin der Staatsanwaltschaft Krems, das ist sie übrigens seit 2012. Und die STA Krems war eben zuständig für die Ermittlungen nach dem Auffinden von Christian Pilgerfahrt am 20. Oktober 2023. Und bei ihrer Befragung gab sie eben an, dass die Ermittlungen konkret geführt wurden und es keine Fehler gegeben habe. Die Polizei habe ausgezeichnete Arbeit geleistet, sagt sie. Und weiter sagt sie dann, dass von Anfang an feststand, dass man eben, also man ging von Anfang an von einem Suizid aus, hat sie eben in ihrer Befragung auch noch ausgeführt.
Michael Nikbakhsh
Ich halte das weiterhin für einen wichtigen Punkt, weil die einzige Person, die am Tag des Auffindens des Leichnams medizinisch geschult war, war die Gemeindeärztin, die die Totenbeschau vorgenommen hat. Und die konnte Fremdverschulden nicht ausschließen. Und sechs Tage später bei der Obduktion wurde jedenfalls das Suizid nicht festgestellt. Tatsächlich habe ich, soweit ich das überblicke, überhaupt nur einmal in einem Gutachten den Suizid gefunden. Und das war das letzte Gutachten, das erstellt wurde, das sogenannte Innsbrucker Gutachten, das eine Art Obergutachten zu allen Gutachten war. Da steht es das erste Mal drin. Bis dahin nirgends. Hat sie irgendwie begründet, warum das für die Staatsanwaltschaft Krems so früh feststand?
Katharina Pagitz
Also, sie hat zuerst einmal ausgeführt, dass es eben darum ging, bei den Ermittlungen zu schauen, ob Fremdverschulden vorliegt oder eben nicht. Und weil du es eben angesprochen hast, nachdem die Gemeindeärztin eben das nicht ausschließen konnte, wurde auch eine Obduktion angeordnet. Und da sagt sie eben dazu, bei der Obduktion werden die Gerichtsmediziner*innen eben damit beauftragt, die Todesursache festzustellen. Also, das wäre dann in dem Fall eben, in diesem Gutachten hat es eben gelautet: Tod durch Ertrinken. Und man beauftragt diese eben mit der Feststellung der Todesursache eben nicht zur Bewertung, ob das dann ein Suizid oder ein Unfall war. Sie sagt dann eben, dass sie aus dem Gutachten und den Polizeiberichten ihre Schlüsse ziehen.
Michael Nikbakhsh
Ja, in dem Fall wurden die Schlüsse gezogen, noch bevor ein Gutachten vorlag. Das ist ja das, was mir aufgefallen ist, nämlich, dass das Suizid offenbar für die allermeisten Beteiligten schon am Morgen des Auffindens des Leichnams feststand, wie wohl eben die anwesende Ärztin das Fremdverschulden nicht ausschließen wollte. Diesen Widerspruch, den müssen wir einfach so stehen lassen. Wir hatten das Handy mit dem Max besprochen. Ist die Behördenleiterin auf den Umgang mit dem Handy angesprochen worden, wann sie zum Beispiel erfahren hat, dass es eines gegeben hat, beziehungsweise dass es der Witwe ausgefolgt wurde?
Katharina Pagitz
Ja, das war Thema bei ihrer Befragung. Sie wurde konkret danach gefragt, wann sie dem von dem Handy erfahren habe. Und ganz genau kann sie das nicht mehr sagen, das weiß sie nicht. Sie sagt aber spätestens aus dem Abschlussbericht der Polizei, also Anfang 2024. Und sie ordnet das dann aber auch als nebensächlich ein, weil das Handy wäre ja kein Beweismittel gewesen.
Michael Nikbakhsh
Ganz im Gegensatz zur Smartwatch hat die Behördenleiterin von der Auswertung oder der Sicherung, wie immer wir das jetzt nennen wollen, der Smartwatch, Kenntnis gehabt?
Katharina Pagitz
Ja, soweit. Also vielleicht noch einmal vorhin, weil es auch immer um Sicherstellung Handy, ja, nein, Sicherstellung Smartwatch, das hat sie eigentlich auch sehr ausführlich erklärt und auch ausgeholt. Denn sie sagt, die STA hat nur eine Obduktion anordnen können, weil da braucht man keinen Anfangsverdacht. Für alle weiteren Fälle, also für eine Sicherstellung des Smartphones oder auch eine Rückdatenruferfassung oder eine Standortbestimmung, bräuchte man eben einen konkreten Verdacht. Und diesen Verdacht hätte es in diesem Fall eben nicht gegeben. Und bei der Smartwatch hätte das dann eben etwas anders ausgesehen, da die Smartwatch ja am Leichnam war und mit dem Leichnam sichergestellt wurde. Und sie sagt dann auch, dass der Chefinspektor Fellner die ja behalten habe, um eben den Weg Pilgerfahrts nachzeichnen zu können. Und sie sagt auch, wenn die Uhr eben da war, dürfte man die auch sinngemäß nach damaliger Rechtslage auch sicherstellen und auswerten.
Michael Nikbakhsh
Ich kapiere das nicht. Ich sage es euch, wie es ist: Es gab ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung gegen unbekannte Täter. Das ist zumindest mal ein Rahmen, in dem das passiert ist. Und in diesem Rahmen wurde offenbar die Smartwatch ja letztlich auch sichergestellt. Und warum in dem Rahmen das Handy nicht hätte sichergestellt werden können, entzieht sich meinem Verständnis. Aber gut, ich bin ja auch weder Staatsanwalt noch Polizist. Ein weiteres vermeintliches Detail, halte ich aber für durchaus wichtig, Christian Pilgerfahrt hatte eine Wunde am Kopf. Und soweit ich das überblicke, hat die Leiterin der Staatsanwaltschaft Krems diese Wunde so interpretiert, sie sei bei der Bergung des Leichnams durch die freiwillige Feuerwehr entstanden. Stimmt das?
Katharina Pagitz
Genau. Sie wurde auch darauf angesprochen im Untersuchungsausschuss. Und sie hat eben gesagt, sie hat aus den Akten, die ihr vorgelegen sind, eben den Schluss gezogen und ist davon ausgegangen, dass diese Verletzung von der Bergung gekommen ist. Sie sagt eben, sie geht im besten Wissen und Gewissen davon aus, dass diese Wunde bei dieser Bergung entstanden ist. Und sie hat das so interpretiert.
Michael Nikbakhsh
Interessante Interpretation vor dem Hintergrund, dass die befragten Feuerwehrleute ausschließen, Christian Pilgerfahrt bei der Bergung verletzt zu haben am Kopf. Und auch der gerichtsmedizinische Gutachter zu der Annahme kam, das sei wohl Teil des Sturzgeschehens gewesen und nicht bei der Bergung passiert. Ist die Staatsanwältin auf diesen Widerspruch angesprochen worden?
Katharina Pagitz
Er wurde zumindest kundgetan. Ihre genaue Antwort darauf weiß ich nicht. Ich weiß nicht, ob das frageformuliert war. Ich weiß nur noch, dass sie gesagt haben hat, dass für sie diese Wunde auf den Bildern eben frisch ausgesehen hat und das eben auch in ihren Schluss mit eingeflossen sei.
Michael Nikbakhsh
Habe ich es richtig verstanden, die einzige konkrete schriftliche Ermittlungsanordnung, die es von Seiten der Staatsanwaltschaft Krems gegeben hat, war die Obduktion, die am 20. Oktober 2023 angeordnet wurde?
Katharina Pagitz
Genau. Die Frage wurde ja auch genau so gestellt. Und sie sagt eben, es ist völlig unmöglich, der Polizei alles vorzugeben. Und im konkreten Fall habe es auch überhaupt keinen Anlass gegeben, sich in die Arbeit des LKA Niederösterreichs eben einzumischen. Sie sagt eben auch, dass laut der Strafprozessordnung die Polizei spätestens nach drei Monaten an die STA berichten muss, und das sei in dem Fall auch geschehen. Sie bekommen dann einen Abschlussbericht von der Polizei. Und sie sagt dann eben, entweder reicht uns das oder wir geben ergänzende Ermittlungshandlungen in Auftrag. Und sie führt dann auch noch im Allgemeinen aus, dass oft die Kriminalpolizei den gesamten Fall ab der Anzeige eben ermittelt. Davon erfahre dann die STA auch, wie schon erwähnt, in diesem Abschlussbericht. Und sie sagt dann auch, sie bekommen den Großteil der Verfahren unter Anführungszeichen "fertig ermittelt". Und das sei angesichts der Personalausstattung in der STA auch gut so. Und vielleicht auch noch davor, sie lobt die Polizeiarbeit in ihrer Aussage auch sehr oft. Und sie sagt zum Beispiel auch, sie habe noch nie eine so schöne Ermittlung in einem Leichenakt gesehen, also eine Aufzeichnung. Hat sie sinngemäß so gesagt.
Michael Nikbakhsh
Also Lob von der Staatsanwaltschaft an die Adresse der Polizei. Dies vor dem Hintergrund, dass ja Abgeordnete kritisiert hatten, dass die Staatsanwaltschaft Krems in diesem Verfahren nicht die Herrin des Verfahrens war, wie es eigentlich vorgesehen ist, sondern allenfalls das Beivager des Landeskriminalamts Niederösterreich. Okay, also Lob von Seiten der Staatsanwaltschaft für die Polizeiarbeit. Im Anschluss an die Behördenleiterin war dann die damals fallführende Staatsanwältin in Krems geladen. Sie hat einen Akt geführt, der bekanntermaßen relativ bald wieder geschlossen wurde. Was mir da aufgefallen ist beim Nachlesen, ist, auch die fallführende Staatsanwältin war relativ rasch davon überzeugt, dass wir es mit einem Suizid zu tun hatten.
Katharina Pagitz
Ja, also sie wurde gefragt wegen Suizid oder Unfall, und da wollte sie eigentlich, also da wollte sie eigentlich nicht wirklich was dazu sagen, weil sie hat gesagt, ihre Aufgabe war es eben, festzustellen, ob Fremdverschulden eben ausgeschlossen werden kann.
Michael Nikbakhsh
Also man hätte den Unfall da auch zugelassen als Möglichkeit.
Katharina Pagitz
Die konkrete Nachfrage war nicht, aber so wie ich es verstanden habe, wollte sie eben nur so weit gehen, dass sie eben sagt, Fremdverschulden ausgeschlossen, ja oder nein.
Michael Nikbakhsh
Jedenfalls war es für die Staatsanwältin auch ausgeschlossen.
Katharina Pagitz
Beim Fremdverschulden, ja.
Michael Nikbakhsh
Ein Indiz, das vorgebracht wurde, ist ein vermeintliches Abschieds-SMS, auf das die Staatsanwältin angesprochen wurde. Ein Abschieds-SMS, das dann auch in den Akten der Staatsanwaltschaft eine Rolle spielte als Indiz dafür, dass Christian Pilgerfahrt sich das Leben genommen hat. Nämlich eine Nachricht, die er am 19. Oktober nach der Geisterfahrt an einen Bekannten geschrieben hat. Ein knappes SMS, genau genommen waren es zwei innerhalb von 20 Minuten. Das erste war ein Affen-Emoji mit dem Wort "Verkehrskontrolle" und das zweite, das dann um 23:44 Uhr abgesetzt wurde. Das hatte lediglich den Inhalt: "Bin fertig, kann nicht mehr. Alles Liebe." Ich komme dann gleich noch genauer drauf. Die Staatsanwältin wurde auf diese Nachricht angesprochen und für sie war das eine Abschiedsnachricht.
Katharina Pagitz
Ja, also nach mehrmaligen Nachfragen, weil wie gesagt, sie wollte sich nicht äußern, Suizid oder Unfall. Es ist dann tatsächlich auch die Verfahrensrichterin Edwards mal eingeschritten und hat eben gesagt, dass das eine subjektive Interpretation ist und keine Tatsachenwahrnehmung, ob das jetzt eine Abschiedsnachricht ist oder nicht. Sie hat dann gesagt, ja, sie interpretiere das schon als eine Abschiedsnachricht.
Michael Nikbakhsh
Dazu muss man jetzt vielleicht Folgendes wissen: Also diese Abschiedsnachricht hat Christian Pilgerfahrt am 19. Oktober um 23:44 Uhr geschrieben, geschickt an seinen Freund Ulrich Wüllenweber. Der war schon in der Dunkelkammer, dazu komme ich gleich. 23:44 Uhr ist deshalb interessant, weil das war faktisch zeitgleich mit der Abfahrt von der Park-and-Ride-Anlage, wo ihn ja Anna P. abgeholt hatte. Laut den Polizeiprotokollen hat Anna P. um 23:41 Uhr die Autoschlüssel von Pilgerfahrts Lexus in die Hand gedrückt bekommen von der Polizei. Zu dem Zeitpunkt ist Pilgerfahrt entweder bereits am Beifahrersitz bei ihr gesessen oder stand vor ihr am Auto. Jedenfalls drei Minuten, nachdem Anna P. die Autoschlüssel übernommen hat, hat Pilgerfahrt um 23:44 Uhr eben diese Nachricht dann seinen Freund Ulrich Wüllenweber geschickt. Dazu muss man auch wissen, die beiden wären an dem Abend eigentlich verabredet gewesen in Wien. Und Pilgerfahrt kam eben nicht. Dann steigt er ins Auto, da sitzt bereits darin, dann fahren sie nach Rossartz. Dafür geht nochmal dreiviertel Stunde plus. Dann ist er im Haus in Rossartz, dann holt er sich noch was zu trinken, raucht, chattet, das hat er im Auto auch schon gemacht, und dann verlässt er irgendwann das Haus. Ulrich Wüllenweber, der diese letzte bekannte Nachricht bekommen hat, wusste zu dem Zeitpunkt, dass er bei der Polizei ausgesagt hat, nicht, dass Pilgerfahrt noch Stunden am Leben war, dass er noch mit anderen Leuten Kontakt hatte. Er hat das damals in einer ersten Einvernahme selbst als Abschiedsnachricht interpretiert und nicht als Absage. Er hat das dann aber später relativiert, einfach mit dem Wissen, dass er gewonnen hat. Und er hat sich vor allem über eines gewundert, dass er nämlich der Einzige ist, der bis heute in Erscheinung getreten ist, der eine Abschiedsnachricht von Christian Pilgerfahrt erhalten hätte. Und sonst niemand. Wenn es die gegeben hat, es ist bisher niemand in Erscheinung getreten. Und ich schlage vor, wir hören einfach mal rein, was Ulrich Wüllenweber zu dieser vermeintlichen Abschiedsnachricht zu sagen hatte. Der nachfolgende Einspieler ist aus der Dunkelkammer Nummer 198. Bitte sehr.
Katharina Pagitz
Wenn man jetzt mal über diese ganze Zeit drüber hinweg schaut, wir sprechen ja jetzt zwischenzeitlich von Juni 25, wo wenn er ja auch sehr, sehr viele Sachen rausgeschickt hat, es müsste doch irgendwo tatsächlich mal irgendeiner aus der Versenkung rauskommen und sagen, ich habe auch eine SMS oder eine Verabschiedung oder eine E-Mail oder irgendwas bekommen, die ähnlich ist oder wo tatsächlich vielleicht sogar noch mehr drinsteht, wie das, was Christian an mich geschickt hat.
Michael Nikbakhsh
Habe ich mir auch gedacht. Also es gäbe eine Reihe von Personen, zu denen er einerseits direkten Kontakt hatte, also Anna P. zum Beispiel oder eben auch Karin Wurm, auch seine Ehefrau, er hat ja Familie. Tatsächlich sind sie die einzige Person, von der wir wissen, dass sie eine Nachricht bekommen hat, die in diesen Kontext gesetzt werden kann. Also ich vermisse ein wenig die anderen Nachrichten, offen gestanden.
Katharina Pagitz
Ja, zumindest an die Kinder oder sowas, dass er vielleicht dann noch was geschickt hätte. Also er saß ja, glaube ich, dann schon noch eine gewisse Zeit im Auto, bis er ja da im Haus angekommen ist. Und wenn man jetzt, gut, ich bin kein Psychologe und kein Psychiater, es kann natürlich schon sein, wo er natürlich da alles eingeprasselt ist. Wie gesagt, in der Nacht habe ich ja das mit der Geisterfahrt ja auch noch nicht gewusst. Und das ist natürlich dann schon nochmal eine ganz andere Geschichte, wie wenn ich ja nur in einer Verkehrskontrolle mit Alkohol erwischt werde. Dass er da vielleicht, wenn man es jetzt mal so sieht, wie ich es am Anfang auch gesehen habe, dass er da tatsächlich so weit war, dass er sagt, ich beende alles. Wenn er dann aber noch weitere SMS und alles geschickt hat und das nicht irgendwo natürlich jetzt was Weiteres auftaucht und keiner kommt jetzt nach der langen Zeit und sagt, ich habe auch was Ähnliches bekommen, kann man es eigentlich fast nicht mehr dahingehend sehen, dass es eine Verabschiedungsnachricht war, sondern dass es tatsächlich, ich bin fertig, weil ich werde jetzt komplett durch die Kloake gezogen.
Michael Nikbakhsh
Ja, also der Empfänger des Abschieds deutet diesen mittlerweile, das Gespräch haben wir im Juni 25 geführt, hat sich an der Haltung des Herrn Wüllenweber nichts geändert. Wir haben erst vor nicht allzu langer Zeit wieder telefoniert. Also er selber sieht das nicht als Abschiedsnachricht in dem Kontext. Aber ich glaube, die Staatsanwältin ist dabei geblieben.
Katharina Pagitz
Ja, also ihr wurde dann auch von den Abgeordneten vorgelegt. Ich glaube, bei der WKSDA hat er ja dann auch gesagt, dass er es nicht mehr als Abschiedsnachricht sieht. Diese Aussage hat sie nicht gekannt, wurde ihr noch vorgelegt. Und sie hat sich dann bedankt, weil das wusste sie nicht. Aber sie ist dann bei der Einschätzung geblieben mit der Abschiedsnachricht.
Michael Nikbakhsh
Also sie hat tatsächlich nicht gewusst, dass der Zeuge Wüllenweber das relativiert hat.
Katharina Pagitz
Ja, weil das Verfahren bei der STA Krems zu dem Zeitpunkt, soweit ich weiß, ja dann schon abgeschlossen war.
Michael Nikbakhsh
Nur weil bisher niemand in Erscheinung getreten ist, der oder die eine Abschiedsnachricht sonst noch bekommen hätte, heißt ja nicht, dass es die nicht gegeben hat. Es könnte ja sein, dass es die gegeben hat. Hat die Staatsanwaltschaft Krems in diese Richtung versucht, Klarheit zu schaffen?
Katharina Pagitz
Es wurde nachgefragt von den Abgeordneten, ob die Staatsanwältin eben Wahrnehmung hätte, dass Angehörige gefragt wurden nach Abschiedsnachrichten. Und sie hat gesagt, nein, da hat sie keine Wahrnehmungen dazu. Und es wurde dann auch weiter gefragt, ob sie Überlegungen mitbekommen hat, dass man eben explizit nach Abschiedsnachrichten in diesem Handy eben nachsieht. Und auch dazu hat sie keine Wahrnehmungen gehabt.
Michael Nikbakhsh
Jedenfalls war das Handy auch für die Staatsanwältin kein Beweismittel von Relevanz, weil es gar kein Beweismittel war.
Katharina Pagitz
Genau. Das betont sie in ihrer Aussage eben auch, dass es kein Beweismittel war. Sie sagt dann auch, das Mobiltelefon hätte auch gar nicht sichergestellt werden können. Es hätte nur passieren können, wenn es Anhaltspunkte für ein Fremdverschulden gegeben hätte. Und das hat es nicht. Deswegen wäre eine Sicherstellung eben unzulässig gewesen und auch in späterer Folge auch eine Auswertung des Handys. Das Handy war in keiner Weise ein Beweismittel.
Michael Nikbakhsh
Okay, also es gab keine Anhaltspunkte für ein Fremdverschulden, dessen ungeachtet hat die anwesende Ärztin Fremdverschulden nicht ausschließen können und eine Obduktion angeregt. Die wurde dann auch angeordnet von der Staatsanwaltschaft Krems, obwohl die Staatsanwaltschaft Krems selbst keine Anhaltspunkte für Fremdverschulden hatte. Warum haben sie die Obduktion dann überhaupt angeordnet?
Katharina Pagitz
Also angeordnet wurde sie eben einerseits, weil, wie du eben erwähnt hast, die Ärztin eben gesagt hat, sie kann kein Fremdverschulden ausschließen. Und auf der anderen Seite, das war jetzt vorher noch nicht Thema, es gab ja ein Mail von ihrer Vorgesetzten am Vormittag, dass eine Obduktion durchzuführen sei. Da hat die Leiterin, über die wir vorher gesprochen haben, aber gesagt, das ist passiert aufgrund dessen, dass es sich eben um Pilgerfahrt gehandelt hat und dass es die mediale Berichterstattung eben gegeben habe. Deswegen hat man dann eine Obduktion durchgeführt.
Michael Nikbakhsh
Also weil Christian Pilgerfahrt so prominent war.
Katharina Pagitz
Genau, weil es eben ein glamouröser Fall war in dem Fall.
Michael Nikbakhsh
Wir haben schon mit dem Marx erläutert, dass es laut der Aussage des Chefermittlers Fellner keine schriftliche Dokumentation gibt, was die Existenz und die Übergabe des Handys an den Anwalt der Witwe betrifft. Also sprich, die Staatsanwaltschaft Krems hat schriftlich nichts bekommen, dass sie darauf hinwies. Haben sie es trotzdem erfahren?
Katharina Pagitz
Also sie wurde auch gefragt, wie das war mit dem Handy und wann sie erfahren hat davon. Und sie sagt eben auch, sie kann sich nicht an ein konkretes Gespräch über dieses Handy erinnern. Sie kann es aber auch nicht ausschließen. Es kam dann ein bisschen Licht ins Dunkel in das Ganze, weil dann gefragt wurde, ob es vielleicht ein allgemeines Gespräch mit Chefinspektor Fellner über private oder persönliche Gegenstände von Christian Pilgerfahrt gab. Und da hat sie gesagt, das könnte natürlich sein. Das würde aber dann auch erklären, warum das für sie irrelevant war, weil ja diese persönlichen Gegenstände für sie in Ermittlungsverfahren keine Relevanz hatten.
Michael Nikbakhsh
Und wie war das mit der Smartwatch? Hatte die dann doch Relevanz aus der Sicht der Staatsanwaltschaft Krems?
Katharina Pagitz
Bei der Smartwatch eben, wie gesagt, ist die Situation laut der Aussage von den Staatsanwältinnen eine andere, eben weil sie am Körper war und dort sichergestellt wurde. Und die Staatsanwältin, die eben fallführend war, die sagt eben auch, dass Chefinspektor Fellner ihr eben mitgeteilt habe, dass er diese Smartwatch eben auswerten wolle. Sie hat sich dann einverstanden erklärt. Und die weiteren Schritte wurden dann eben von der Polizei eingeleitet. Und Fellner habe sie dann eben danach über das Ergebnis informiert, eben dass keine Helfdaten und Bewegungsdaten zu finden seien auf dieser Smartwatch.
Michael Nikbakhsh
Es gab diese Sicherung und einen 1200-seitigen Bericht des Bundeskriminalamts, der ans LKA Niederösterreich ging zum Inhalt der Smartwatch, den der Chefermittler Fellner nicht wirklich gelesen hat, soweit ich mich erinnere. Aber hat die Staatsanwaltschaft Krems in diesen je hineingeschaut? Weiß man das?
Katharina Pagitz
Sie wurde, glaube ich, nicht konkret gefragt, ob sie hineingeschaut hat. Sie hat eben nur gesagt, dass ihr Chefinspektor Fellner mitgeteilt habe, was eben das Ergebnis wäre. Und es geht ja dann auch um diese, wir haben es auch schon öfters angesprochen, diese Datenlage mit 0 kB, also dass in diesem Folder keine Daten gewesen wären. Und das wäre ihr auch so mitgeteilt worden. Also sie sagt dann auch sinngemäß, dass Fellner vermutlich eben auch nur sich das angesehen habe und nachdem da ja 0 drinsteht, vorne in dieser Auflistung, dass es sehr vermutlich dann auch die Annahme getroffen hat, dass es eben 0 sind.
Michael Nikbakhsh
Ich gehe davon aus, dass auch die Staatsanwältin die Arbeit der Polizei gelobt hat?
Katharina Pagitz
Ja.
Maxmillian Langer
Der Vollständigkeit halber auch die Polizei lobt, die Arbeit der Polizei.
Katharina Pagitz
Was mir vielleicht noch einfällt, ist, in ihrem Anfangsstatement hat die Staatsanwältin auch gesagt, dass dieses Verfahren für sie jetzt kein unter Anführungszeichen Jahrhundertereignis war. Es war einer ihrer über 600 Fälle in dem Jahr. Und zugeteilt ist sie in der Javarden per Zufall. Also der Verteilungslauf in der Staatsanwaltschaft Krems ist eben zufällig. Man bekommt da zufällig einen Fall zugeteilt. Und sie sagt, der habe sich nicht wirklich viel unterschieden von anderen Fällen, vielleicht durch die Berichtspflicht. Aber sonst wäre bezüglich ihren Ermittlungstätigkeiten eben keine Besonderheiten aufgekommen.
Michael Nikbakhsh
Also mit Blick darauf, dass dieser Fall jetzt einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss beschäftigt, weiß ich nicht, ob es eine gute oder schlechte Nachricht ist, wenn eine Staatsanwältin sagt, sie hat den Fall wie jeden anderen auch behandelt. Ich lasse das jetzt einfach mal so stehen. Nächster Befragungstag ist dann der, korrigiert es mich, 17. Juni.
Katharina Pagitz
17. und 18., genau.
Michael Nikbakhsh
Wir werden weiter darüber berichten. Wir haben uns mal vorgenommen, das bis zur Sommerpause durchzuziehen, mit eurer freundlichen Unterstützung. Wir werden dann auch zur Sommerpause hin mal eine Zwischenbilanz machen. Dafür erscheint es jetzt noch zu früh. Und ich glaube, es lässt sich schon absehen, dass dieser Ausschuss uns auch noch in den Herbst 2026 hineinbegleiten wird. Liebe Kati, lieber Max, vielen Dank.
Katharina Pagitz
Dankeschön.
Maxmillian Langer
Ja, vielen Dank.
Autor:in:Felix Keiser |
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