Die Dunkelkammer
Der Fall Pilnacek #38: Der U-Ausschuss, Tage 19 & 20
- hochgeladen von Felix Keiser
Am 24. und am 25. Juni wurde der Pilnacek-Untersuchungsausschuss mit den Befragungen von vier weiteren Auskunftspersonen fortgesetzt. Geladen waren: der Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Wien Johann Fuchs und dazu die Gerichtsmediziner Christian Matzenauer, Stefano Longato und Michael Tsokos.
Die Oberstaatsanwaltschaft Wien begehrt zu Gesprächsteilen zwischen Michael Nikbakhsh und Maximilian Langer betreffend die U-Ausschuss-Befragung von Johann Fuchs folgende Richtigstellung: „Der Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Wien, Mag. Fuchs, wurde in seiner Befragung im ,Untersuchungsausschuss betreffend der Klärung politischer Einflussnahme auf Ermittlungen in der Causa Pilnacek' am 24. Juni 2026 nicht, wie von Maximilian Langer unrichtig ausgeführt, von NAbg. Kai Jan Krainer zu einem Ermittlungsverfahren der WKStA gegen zwei Beamte des LKA NÖ und einer dazugehörigen Einstellungsbegründung sowie einer damit in Zusammenhang stehenden Weisung befragt. Demgemäß stimmen alle Bezug habenden weiteren Äußerungen des Maximilian Langer ebenso nicht. Richtig ist, dass Mag. Fuchs zu dem Sachverhalt vom Abgeordneten MMag. Dr. Schilchegger befragt wurde und diesem gegenüber angab, überhaupt nicht in diese Vorgänge involviert gewesen zu sein."
Michael Nikbakhsh
Herzlich willkommen zu einer weiteren Ausgabe der "Dunkelkammer". Mein Name ist Michael Nikbakhsh, und mit mir im Studio sind Katharina Pagitz, hallo Kati.
Katharina Pagitz
Hallo Nik.
Michael Nikbakhsh
Und Maximilian Langer, hallo Max.
Maximilian Langer
Hallo Nik.
Michael Nikbakhsh
Mit der heutigen Aufzeichnung schicken wir den Pilnacek-U-Ausschuss in die Sommerpause. Im Herbst geht es dann weiter: einstweilender Rückblick auf die Befragungen am 24. und am 25. Juni.
Vier Auskunftspersonen waren geladen: der Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Wien Johann Fuchs und dazu drei Gerichtsmediziner. Als da wären: Christian Matzenauer, Wiener Facharzt für Gerichtsmedizin, das ist der Mann, der PilnacekLeichnam am 26. Oktober 2023 obduziert hatte.
Dann Stefano Longato, ein Innsbrucker Gerichtsmediziner. Er hatte für Peter Pilz erstes Pilnacek-Buch Matzenauers gerichtsmedizinisches Gutachten und die begleitenden chemisch-toxikologischen und histologischen Befunde untersucht.
Und dann noch Michael Tsokos, ein Berliner Gerichtsmediziner, der für Pilnacek-Freundin Karin Wurm eine Stellungnahme zu Matzenauers Arbeit abgegeben hatte. Auch die wurde in Peter Pilz' erstem Buch verarbeitet.
Kati, Max, wir wollen ausnahmsweise nicht in chronologischer Reihenfolge vorgehen, sondern vielmehr versuchen, das thematisch zu ordnen.
Maximilian Langer
Lasst uns mit den Gerichtsmedizinern und damit Christian Matzenauer beginnen. Matzenauer hat in seinem Gutachten 2023 festgestellt: Pilnacek sei ertrunken. Hat sich daran etwas geändert?
Katharina Pagitz
Nein, daran hat sich nichts geändert.
Michael Nikbakhsh
Haben die Abgeordneten viel Zeit auf das gerichtsmedizinische Gutachten verwendet? Oder war es vielmehr so, wie ich es jedenfalls aus dem Lesen der Ticker mitgenommen habe, dass es eigentlich bei der Befragung Matzenauers mehr um die Kritik an seiner Arbeit durch Michael Tsokos ging? Täuscht dieser Eindruck?
Katharina Pagitz
Nein, der täuscht tatsächlich nicht. Vor allem wurde er auf Tsokos' Arbeit angesprochen, also auf diese gerichtsmedizinische Stellungnahme, die du eben erwähnt hast. Und da wurde er eben hauptsächlich darauf angesprochen, dass Tsokos ja erwähnt, dass für ihn nicht die Diagnose so eindeutig wäre durch Ertrinken.
Er sagt, es gebe Befunde, die auf Ertrinken zutreffen, aber es gebe auch Befunde, die fehlen. Und Tsokos hat da eben hauptsächlich angeführt, dass im Matzenauer-Gutachten die Ertrinkungsdiagnose aufgrund von einem erhöhten Aufkommen durch Kieselalgen festgestellt wurde.
Und Tsokos sagt eben: In Deutschland wäre der Nachweis dieser Algen kein Beweis für den Tod durch Ertrinken. Er fügt aber dann auch hinzu, dass er sich ein bisschen eingelesen hat und dass er dadurch festgestellt hat, dass es Unterschiede gebe in Österreich und Deutschland, denn in Österreich wäre es üblicher, mit diesem Nachweis von Kieselalgen zu arbeiten.
Michael Nikbakhsh
Man muss vielleicht dazu sagen: Tsokos hatte die Fotos des Leichnams von Pilnacek bei seiner Arbeit nicht vorliegen, hat sich aber unter anderem mit Ertrinkungsmerkmalen - okay, für die hätte er jetzt wahrscheinlich nicht zwingend Fotos gebraucht - beschäftigt, nämlich mit fehlenden Ertrinkungsmerkmalen.
Soweit ich das in Erinnerung habe, war eines dieser fehlenden Ertrinkungsmerkmale der sogenannte Schaumpilz. Also das tritt beim Ertrinken aber nicht nur auf, ist ein Zeichen, aber kommt vor. Kommt sehr oft vor, aber offenbar eben nicht nur. Und da entsteht beim Ertrinken, soweit ich das verstanden habe, ein Luft-Wasser-Gemisch, das sich dann quasi ablegt in den Atemwegen.
Christian Pilnacek hatte diesen Schaumpilz nicht. Er hatte ihn bei der Obduktion am 26. Oktober nicht, und laut dem kriminalpolizeilichen Tatortbericht hatte er diesen auch am Tag der Auffindung, am 20. Oktober 2023, nicht. Was wurde da über den Schaumpilz gesprochen?
Katharina Pagitz
Es wurde gesprochen, vor allem mit Tsokos wurde darüber gesprochen. Vielleicht noch zu den Unterlagen, die er hatte, wie du eben schon gesagt hast: Er hatte keine Lichtbilder und auch nichts zur Auffindungssituation. Und auch keine Bilder von der Obduktion, das sagt Tsokos auch sehr, sehr oft in seiner Befragung. Er hatte das Obduktionsprotokoll, chemische Analysen und Amtsvermerke.
Und zu dem Schaumpilz: Er sagt eben, dass es bei Süßwasser-Ertrinken eben üblich sei, dass man diesen Schaumpilz findet. Und weil er dann auch gefragt wurde, wie er sich dann damit verhält, ob man dann Reste später auch noch nachweisen kann.
Also die Abgeordneten wollten da hinaus, dass eben die Obduktion von Pilnacek ja erst sechs Tage später stattfand. Und Tsokos sagt da eben, man würde das auch später noch nachweisen können, also zum Beispiel im Bronchien, Mund und Rachenraum würde man dann auch noch Reste finden. Soweit ich weiß, steht auch im Ergänzungsgutachten von Matzenauer nochmal drin, dass kein Schaumpilz nachgewiesen wurde.
Michael Nikbakhsh
Ist für die Medienöffentlichkeit, die dort war, am Ende dieser beiden Befragungstage jetzt eigentlich klarer geworden, wie es sich mit dem Ertrinkungstod verhält? Haben wir Gewissheit geschaffen, oder bleibt da jetzt an der Feststellung auch ein Zweifel?
Katharina Pagitz
Ich würde sagen, durch Tsokos' Befragung: Er wollte sich eben nicht zu 100 Prozent festlegen. Denn er hat eben gesagt, es gebe eben Befunde, die für Ertrinken sprechen, aber auch welche, die fehlen. Er führt aber auch an, dass das Gutachten von Matzenauer gut ist, er hätte nur noch weitere Nachfragen. Das sei auch so üblich bei so einer Stellungnahme. Also er sagt prinzipiell: ein solides Gutachten, aber er hätte eben noch weitere Fragen.
Katharina Pagitz
Was auch noch erwähnenswert ist: Es wurde ja nach Tsokos' Befragung von ihm in einen abhörsicheren Raum verlegt. Da wurden ihm Akten vorgelegt, die unter der Geheimhaltungsstufe 3 liegen. Das heißt, die Medienöffentlichkeit wurde ausgeschlossen. Und was da passiert ist, wissen wir tatsächlich nicht.
Michael Nikbakhsh
Tatsache ist: Es gab dann kurz nachdem die Abgeordneten in den sogenannten Bunker?
Katharina Pagitz
Bunker wird da umgangssprachlich bezeichnet, genau.
Michael Nikbakhsh
Tatsächlich heißt der Oskar Kokoschka?
Katharina Pagitz
Kokoschka.
Michael Nikbakhsh
Saal? Raum? Zimmer?
Katharina Pagitz
Saal, glaube ich.
Michael Nikbakhsh
Saal. Ist es ein Saal? Ihr wart ja nicht dort, oder? Wir müssen mal herausfinden, wie groß dieser Raum ist, ob es wirklich ein Saal ist. Egal.
Also es gab eine Unterbrechung der medienöffentlichen Sitzung, die verlegt wurde in einen vertraulichen Rahmen, und da wurde Tsokos etwas gezeigt. Und dann kam in zeitlicher Nähe dazu schon eine Presseaussendung der ÖVP, und wenn ich das richtig gelesen habe, war recht ein Wirbel dann im Ausschuss, weil die ÖVP und der Abgeordnete Hanger sich den Vorwurf eingehandelt hatten, sie hätten Teile aus diesem nicht öffentlichen Meeting im abhörsicheren Raum veröffentlicht.
Hanger hat das bestritten. Du hast den öffentlichen Teil mitverfolgt, und du hast auch das gesehen, was in der Presseaussendung war. Wurde das, was in der Presseaussendung genannt wurde, so öffentlich besprochen?
Katharina Pagitz
Ich würde sagen, nicht in dieser Deutlichkeit. Vielleicht noch als Nachtrag: Lokal Oskar Kokoschka heißt er.
Michael Nikbakhsh
Lokal, vielen Dank.
Katharina Pagitz
Genau, bitte gerne. Und konkret ging es eben um eine Presseaussendung von der ÖVP, die war, glaube ich, um kurz vor halb 3 draußen. Also wir haben schon begonnen mit der zweiten Befragung an dem Tag.
Und dann wurde von der FPÖ, seitens der FPÖ, eine Geschäftsordnungsdebatte eben angerissen und darauf hingewiesen, dass es eben diese Presseaussendung geben würde und dass man die eben bitte prüfen solle, denn man meine, dass da möglicherweise gegen die Verschwiegenheitspflichten aus der geheimen Sitzung verstoßen worden wäre.
Und ja, ich kann gern die erste Passage vorlesen, um die es geht. Das wäre, Zitat: "Es gab keine Fremdeinwirkung, Christian Pilnacek ist eindeutig ertrunken als Folge eines Selbstmordes oder Unfalls. Gleich drei Pathologen haben nacheinander als Auskunftspersonen unter Wahrheitspflicht ihre Expertise eingebracht und damit alle Verschwörungstheorien der FPÖ endgültig pulverisiert."
So ist die Einleitung eben von dieser Presseaussendung, und die hat ordentlich für Furore gesorgt. Also es gab dann eine Stehung, wir mussten dann raus, und wir wissen auch nicht ganz, was da gesprochen wurde. Also so wie ich das vernommen habe, geht das jetzt zur Prüfung.
Denn eigentlich war auch vereinbart, dass alles, was in diesem unter Anführungszeichen "Bunker" besprochen wurde, dann nochmal geprüft wird, rechtlich, und dass es dann vielleicht irgendwie eine Zusammenfassung oder so etwas davon geben würde. Aber wie gesagt, das musste eben erst alles rechtlich geprüft werden, was da rausgehen darf und was nicht. Und darauf hätten sich die Abgeordneten auch geeinigt.
Maximilian Langer
Zur Vollständigkeit halber: Auch am Mittwoch wurde Longato eben in diesen Bunker gebracht. Ihm wurden dort offenbar die Akten der Geheimstufe 3 eben vorgelegt. Und ich glaube, es war sogar Premiere, dass diese Akten von Geheimstufe 3 überhaupt einmal vorgelegt wurden.
Katharina Pagitz
Ich habe mich auch ein bisschen umgehört. Die Journalistinnen und Journalisten, die schon länger bei Untersuchungsausschüssen dabei sind, haben auch gesagt, sie hätten das noch nicht erlebt, dass in diesem Bunker eben verlegt wurde.
Michael Nikbakhsh
Ich finde das wirklich bemerkenswert. Wirklich, wirklich bemerkenswert, mit welcher Selbstverständlichkeit mittlerweile die Suizidannahme oder die eigentlich Feststellung seitens der Behörden aufgeweicht wird: Na ja, könnte ja auch ein Unfall gewesen sein. Also fürs Protokoll: Ich habe das hier in der Dunkelkammer schon gesagt. Ein Unfall ist kein Selbstmord. Wenn das jetzt wirklich so wäre, dann wären die Schlussfolgerungen der Staatsanwaltschaft Krems und die des Landeskriminalamts Niederösterreich schlicht und einfach falsch. Punkt eins.
Und Punkt zwei: Wenn es ein Unfall war, dann hätte die ÖVP versucht, aus einem zum Selbstmord umgedeuteten Vorgang politisches Kapital zu schlagen. Auch darüber müsste man mal diskutieren. Aber der Reihe nach: Selbstmord oder Unfall, das war ein zweiter Bereich, der jetzt quasi im Ausschuss an diesen beiden Tagen mit Blick auf die Gerichtsmediziner zur Sprache kam. Wo stehen wir da jetzt?
Also ich nehme jetzt aus der Presseaussendung, die offenbar ein Ergebnis des Bunkers war, mit, dass selbst da jetzt nicht ganz klar ist, was könnte das gewesen sein. Vielleicht zur Einordnung: Der Gerichtsmediziner Matzenauer hatte nicht den Auftrag, festzustellen, welche Todesumstände zum Ertrinken geführt haben. Das ist Aufgabe der Behörden, der Polizei, der Staatsanwaltschaft.
Er hat im Pilz-Verfahren, das war seine bisher, soweit ich weiß, einzige öffentliche Stellungnahme dazu, gesagt, er neigt dem Suizid zu. Mehr wollte er sich nicht festlegen. Wie ist das im Ausschuss diskutiert worden?
Katharina Pagitz
Nein, das kam so nicht zur Sprache. Er wurde gefragt, eben das, was du jetzt gerade ausgeführt hast, die Festlegung der Todesursache sei eben nicht die alleinige Aufgabe des Gerichtsmediziners, hat er gesagt. Da ist eigentlich die Aufgabe, jetzt Feststellung Suizid oder Unfall, die Aufgabe der Ermittler oder der Staatsanwaltschaft. Das hat er im Untersuchungsausschuss gesagt.
Maximilian Langer
Auch Longato spricht eben darüber und sagt, dass ein Suizid aus medizinischer Sicht jetzt gar nicht bestätigt oder ausgeschlossen werden kann. Im Ausschuss kam ein Dokument zur Sprache.
Michael Nikbakhsh
Es handelt sich um einen Amtsvermerk der Polizei in Niederösterreich, und zwar der Verkehrsabteilung, die Bezug genommen hat auf eine Information aus dem sogenannten Lagezentrum des Innenministeriums. Und das muss am Morgen des 20. Oktober gewesen sein.
Und im Lagezentrum des Innenministeriums ging man offenbar am Vormittag des 20. Oktober davon aus, dass Christian Pilnacek schon die Geisterfahrt dazu verwenden hätte wollen, um sich das Leben zu nehmen. Da ist die Rede von einer möglichen oder angenommenen suizidalen Geisterfahrt. Ich glaube, das kam bei deiner Befragung zur Sprache.
Katharina Pagitz
Das kam bei Tsokos sehr theoretisch zur Ansprache. Da wurde eben gefragt, ob ihm schon einmal so etwas untergekommen sei in seiner Arbeit als Mediziner. Und er meint eben, wäre ihm jetzt nicht untergekommen, in der Sekunde ist dann auch die Verfahrensrichterin übrigens eingeschritten und hat eben gesagt, das ist etwas Spekulatives. Aber Tsokos hat das eben so geantwortet, dass es ihm bisher noch nicht untergekommen wäre.
Michael Nikbakhsh
Das ist ein tatsächlich überraschender Twist, weil bisher hat es geheißen, vonseiten der Behörden, damit meine ich also die Polizei in Niederösterreich, das Landeskriminalamt, die Staatsanwaltschaft Krems, dass wir es hier mit einem Suizid zu tun haben, der die Folge einer Führerscheinabnahme war nach einer Geisterfahrt. Jetzt kommt ein Baustein dazu, dass eigentlich schon die Geisterfahrt dazu verwendet hätte werden sollen. Das würde jetzt aber bedingen, dass ein Auslöser davor zu suchen ist. Die Geisterfahrt oder die Führerscheinabnahme könnten dann dieser Auslöser ja kaum noch sein.
Was für mich allerdings interessant ist, ist: Es ist vollkommen unklar, wie das Lagezentrum im Innenministerium zu dieser Annahme kam am 20. Oktober. Der Fabian Schmidt hat gemeinsam mit mir beim Innenministerium angefragt, wie man zu dieser Einschätzung kam. Wir haben keine Antwort bekommen.
Tatsache ist, dass im Bericht der Autobahnpolizeiinspektion Stockerau festgehalten wurde, dass Pilnacek relativ zivilisiert als Geisterfahrer unterwegs war. Er hatte 13 Begegnungen mit anderen Fahrzeugen, die alle unfallfrei absolviert wurden. Die 14. war dann das Polizeiauto, das ihm den Weg versperrt hat. Und er hat sein Fahrzeug vor dem Polizeiwagen angehalten und hat gesagt, er dürfte falsch aufgefahren sein. Und er hat sich eh gewundert über die vielen Autos, die ihn beim Entgegenkommen geblendet haben.
Da ist nichts in dem Bericht der Autobahnpolizeiinspektion Stockerau, das darauf hindeuten würde, dass wir es hier mit jemandem zu tun hätten, der keine Lust mehr auf Leben gehabt hätte. So. Also wie gesagt, das Lagezentrum kam zu dieser Einschätzung. Dieser Amtsvermerk existiert, hat es aber dann auch nicht in den Abschlussbericht der Polizei geschafft. Das heißt, es gibt nur an diesem Morgen dieses eine Fragment, wo steht: "Suizidale Geisterfahrt", das taucht dann nie mehr wieder auf, weil mittlerweile halten wir ja beim suizidalen Ertrinken in Folge der Geisterfahrt. Also so haben sich die Dinge da, so haben sich die Dinge da entwickelt.
Ja, und ein Gedanke noch, um das abzuschließen: Soweit ich weiß, hat die Polizei, wenn sie Grund zu der Annahme hat, dass hier jemand sich selbst gefährden könnte, auch eine Obsorgepflicht, dass man schaut, dass dieser Mensch Hilfe bekommt und nicht einfach weggeschickt wird. Aber das nur am Rande.
Katharina Pagitz
Genau. Also es gibt jetzt noch einen Zusatz zu dem Ertrinkungstod oder den Kieselalgen im Allgemeinen, weil es wurde dann Matzenauer auch konkret darauf angesprochen, dass Tsokos eben von diesen Kieselalgen gesprochen hätte und dass das eben für ihn kein eindeutiger Nachweis für Ertrinkungstod gewesen wäre, weil man die quasi, er hat sinngemäß gesagt, eh überall finden würde. Und Matzenauer hat da geantwortet, er hat da gelächelt und er hat gesagt, na ja, er hofft nicht.
Und dann hat die Verfahrensrichterin noch auf das Obergutachten, würde ich es jetzt bezeichnen, von der Innsbrucker Expertin Elke Doberenz hingewiesen. Das war jene Medizinerin, die von der STA Eisenstadt beauftragt wurde, und die hat sich alle Gutachten angesehen. Und die kam zu dem Befund, dass es eben typische Befunde für einen Ertrinkungstod gäbe. Und sie bemängelt auch Tsokos Stellungnahme und dass gewisse Sachen eben fachlich nicht haltbar wären.
Tsokos wurde dann darauf auch angesprochen, und er sagt eben, wie ich schon erwähnt habe, dass er sehr wohl Befunde für einen Ertrinkungstod fand, die auch Doberenz fand, aber dass es eben auch untypische Anzeichen eben gegeben hätte. Und Edwards stellte dann eben sehr abschließend die Frage: "Ist Herr Pilnacek jetzt ertrunken oder nicht?" Und Tsokos antwortete dann: "Möglicherweise."
Michael Nikbakhsh
Möglicherweise. Also mir fällt schon auf, dass in diesem Fall, wir bleiben überwiegend im Bereich der Wahrscheinlichkeiten. Niemand will sich so wirklich, wirklich, wirklich festlegen. Es ist am ehesten, am wahrscheinlichsten möglicherweise. Aber okay, gut.
Also um auch hier zusammenzufassen: Also es gibt ein Obergutachten der Innsbrucker Gerichtsmedizinerin Elke Doberenz, die davon liegt, also uns jetzt nur mal die Presseaussendung vor, eine Zusammenfassung, und da sind einige Absätze zitiert. Und ihre Conclusio ist, dass man es am ehesten mit suizidalem Ertrinken zu tun hat.
Okay, also wir haben diese zwei Aspekte, die Frage quasi Suizid, ja oder nein, da liegen meines Erachtens jetzt doch, auch mit Blick auf diesen Amtsvermerk, zu den Annahmen des Lagezentrums im BMI. Das sind interessante Fragen, die sich da für mich noch stellen. Die Gerichtsmediziner haben, glaube ich, alle betont, dass es nicht ihre Aufgabe war, festzustellen, warum jemand quasi zu Tode gekommen ist, sondern nur die eigentliche Todesursache festzustellen. Da sind wir jetzt beim Ertrinken, aber das ist, glaube ich, weitestgehend undisputed, wenigstens das. Ja.
Ein weiterer interessanter Aspekt sind Verletzungen, die Pilnaceks Leichnam aufgewiesen hat. Abschürfungen, Einblutungen, wir hatten das hier ja schon oft. Und auch das Zustandekommen dieser Verletzungen ist nicht restlos zu klären. Da gibt es zum Beispiel eine Wunde an der Schläfe, da weiß man nicht so recht, wie die zustande gekommen sein soll. Es gibt ein Sturzgeschehen, das angenommen wurde. Wir haben aber hier schon mehrfach ausgeführt, dass es keine Spuren eines Sturzes gibt. Die Kleidung war verschlampt, man weiß nicht recht, wo er sich verschlampt hätte, weil es entsprechende Schurzen eben nicht festgestellt werden konnten.
Und zu den Wunden: Die wurden so grob in zwei Kategorien geteilt. Kann mit dem Ertrinkungstod in Verbindung stehen, beziehungsweise kann im Zuge der Bergung des Leichnams durch Verletzungen entstanden sein, die die Feuerwehr, insbesondere die Feuerwehr, verursacht hätte, mit einem Haken, mit dem sie ihn aus dem Wasser gezogen haben. Was wurde zu der, insbesondere der Wunde am Kopf, ausgeführt? Ist das eine Verletzung, die bei der Bergung entstanden wäre?
Maximilian Langer
Laut Longato kann das nicht durch die Bergung entstanden sein. Diese Behauptung ging ja von einer Staatsanwältin der STA Krems.
Katharina Pagitz
Der Leiterin der Staatsanwaltschaft.
Maximilian Langer
Leiterin der Staatsanwaltschaft, die meinte, dass das durch die Bergung entstanden ist, diese Wunde. Longato sagt im Endeffekt dazu: Wenn man bereits verstorben ist, kann so eine Blutung nicht mehr entstehen. Das kann nur entstanden sein, während Pilnacek noch am Leben war. Ich halte das für einen ganz zentralen Punkt. Ich denke, dass die Gerichtsmedizin problemlos in der Lage sein muss, festzustellen, ob eine Wunde zu Lebzeiten oder postmortem herbeigeführt wurde.
Katharina Pagitz
Matzenauer wurde übrigens auch zu dieser Wunde befragt und gerade zu dieser Aussage eben von der Leiterin der Staatsanwaltschaft Krems. Und er sagt, er weiß nicht, wie diese Annahme zustande kam. Also das stand bei ihm auch nicht so im Gutachten, hat er gemeint. Bei ihm steht eben, dass die Verletzung von einem Sturzgeschehen ausgeht, einem multiplen.
Maximilian Langer
Davon geht auch Longato aus, also er geht auch von einem Sturz aus und redet dann davon, dass Stürze ja nicht standardisiert sind. Das heißt, er kann jetzt auch nicht sagen, wie oft ist Pilnacek gestürzt. Er redet aber davon, dass es durchaus öfter vorgekommen sein könnte, dass Pilnacek nicht nur einmal irgendwo runtergefallen sei, sondern wirklich öfter, vielleicht beim Raufklettern runtergefallen, nochmal raufklettern, nochmal runtergefallen. Also er meinte, das ist durchaus möglich.
Katharina Pagitz
Tsokos wurde auch gefragt, und er sagt eben, er hat kein Material von der Bergung vorliegen, deswegen weiß er auch nicht, wie diese Verletzungen entstehen können. Also er wollte sich da nicht festlegen. Er kann nur sagen, dass die eben nicht todesursächlich gewesen wären.
Maximilian Langer
Und weil du vorhin noch über die erdigen Anhaftungen gesprochen hast: Longato hat auch darüber geredet und meinte natürlich, dass er jetzt, also er kann es sich nicht erklären, aber er meint auch, es könnte ja beim Herausholen der Leiche irgendwie der Schuh abgestriffen worden sein von Pilnacek und dadurch irgendwelche erdigen Anhaftungen dann an den Fuß gekommen sein. Aber er kann es sich nicht erklären.
Michael Nikbakhsh
Wir reden von, genau, wir reden von Erde auf den Fußsohlen, glaube ich, die da festgestellt wurde. Aber er war darüber hinaus weil die Kleidung verschmutzt, großflächig. Und da war eben die Frage, wo wäre der Gatsch hergekommen.
Maximilian Langer
Und weil das, glaube ich, im Matzenauer Gutachten ist ja auch teilweise von beschuhten Fußtritten die Rede, also dass das durchaus möglich gewesen sein könnte. Dazu wird er gefragt, Longato, und meinte, dass er das so jetzt gar nicht interpretieren würde, sagt aber auch, natürlich könnte das auch ein Schlag gewesen sein. Er würde das nur nicht so interpretieren.
Katharina Pagitz
Matzenauer wurde zu diesen beschuhten Fußtritten übrigens nicht befragt. Also das war kein Thema bei seiner Befragung.
Michael Nikbakhsh
Also vielleicht zur Orientierung: Matzenauer hat zwei Gutachten geschrieben, das gerichtsmedizinische Gutachten, das 2023 fertiggestellt wurde, und dann ein sogenanntes Ergänzungsgutachten, das Ende 2025 erstellt wurde, eben auch in Reaktion auf die Kritik an Matzenauers Arbeit, insbesondere von Tsokos.
Und in diesem zweiten ergänzenden Gutachten taucht etwas auf, das im ersten Gutachten eben nicht auftauchte. Da wurden die Verletzungen ausschließlich entweder der Bergung oder einem Sturzgeschehen. Es waren drei Punkte, Entschuldigung: Bergung, Sturzgeschehen und Ertrinkungsvorgang. Diese Verletzungsmuster wurden da quasi eingereiht in diese drei Möglichkeiten.
Aber im Ergänzungsgutachten hat Matzenauer das dann erweitert, dass einzelne Verletzungen durch, wie er es genannt hat, beschuhte Fußtritte entstanden sein könnten. Er hat also schlicht und einfach eine weitere Ebene aufgemacht und wurde aber offenbar nicht darauf angesprochen im Ausschuss. Interessant.
Katharina Pagitz
Nein, wurde er nicht. Also es war kein Thema bei seiner Befragung.
Michael Nikbakhsh
Okay, also ich nehme bis hierhin mit: Es gibt, ich sage jetzt mal, größtmöglichen wissenschaftlichen Konsens mit offenen Fragen, dass Christian Pilnacek ertrunken sei. Punkt eins. Punkt zwei: Es gibt keinen so großen Konsens mehr zur Frage, was ihn quasi dazu bewogen hat. Stichwort Suizid. Das wird nun ergänzt um eine, steht jetzt einfach offenbar gleich auf, plötzlich, um die Frage: Na, könnte auch ein, oder vielleicht könnte auch ein Unfall gewesen sein.
Das würde für mich jetzt allerdings wieder die Frage aufwerfen, was denn dann zu dem Unfall geführt hätte. Aber ich muss da gar nicht weitermachen. Ich finde es wirklich überraschend, dass das jetzt einfach so als mögliche Variante in den Raum gestellt wird. Noch einmal, ich habe schon gesagt, ein Unfall ist kein Suizid. Das ist schlicht und einfach etwas anderes. Damit wären die Berichte, die auf Seiten der Staatsanwaltschaft Krems und des Landeskriminalamts Niederösterreich entstanden sind, die Schlussfolgerungen daraus schlicht und einfach falsch. Also zumindest, was die Schlussfolgerung Suizid betrifft.
Gut, sei es drum. Wissen wir mittlerweile ein wenig genauer, wann Christian Pilnacek gestorben sein könnte? Stichwort Todeszeit. Was wir bisher haben, ist auch das etwas rätselhaft. Die Smartwatch-Gesundheitsdaten, die darauf hindeuten, dass die Uhr noch gegen 4 Uhr Vitalzeichen aufgezeichnet hat und dann nicht mehr, aber schon gegen halb 2 ins Wasser gekommen sein könnte. Also damit wäre zumindest die Uhr mehr und möglicherweise Christian Pilnacek mehrere Stunden im Wasser gewesen. Hält man es überhaupt so lange im Wasser, im doch sehr kalten Oktober-Donau-Wasser aus?
Maximilian Langer
Longato sagt zumindest, dass es ja rein theoretisch sein hätte können, dass Christian Pilnacek ohnmächtig im Wasser gelegen ist. Er kommt auf eine Todeszeit zwischen 3 und 4 Uhr.
Er hat das jetzt nicht anhand der Smartwatch-Daten, sondern einfach, er hat eine grobe Berechnung gemacht, die sich auf chemischen Vorgängen einfach beruht und ist dann auf 3 bis 4 Uhr gekommen. Also das ist ja eigentlich relativ gleich mit den Daten von der Uhr, dass um 4 Uhr dann die letzten Herzschlagraten sind.
Katharina Pagitz
Bei der Befragung von Matzenauer war die Todeszeit beziehungsweise der Todeszeitpunkt auch Thema, jetzt eher auf einer mehr theoretischen Ebene. Und da sagt er eben, dass in den allermeisten Fällen der Todeszeitpunkt für die Ermittlerinnen völlig uninteressant ist, denn die Todeszeiteinschätzung spiele eben nur bei Tötungsdelikten eine Rolle.
Und da hat er auch wiederholt, dass es ja bei diesem Fall nicht so gewesen wäre, weil ja kein Fremdverschulden vorliegen würde. Er wurde dann auch später gefragt, wie das dann aussieht, wenn dann doch Fremdverschulden festgestellt wird. Und dann sagt er eben, dann müsste man anhand von vorliegenden Parametern, wie zum Beispiel jetzt Leichenflecken oder der Totenstarre, unter Anführungszeichen zurückrechnen.
Michael Nikbakhsh
Das führt mich zu der Frage, was es mit den Thermometern auf sich hat, die ja hier immer wieder ein Thema waren, die offensichtlich auch die Abgeordneten sehr beschäftigen. Also zur Erinnerung: Es wurden Temperaturmessungen nicht vorgenommen.
Temperaturmessungen, die im Tatortleitfaden der Polizei angeführt sind, hat es nicht gegeben. Erstens, weil es keine Thermometer in der Nähe gab. Tatsächlich wurde nur die Umgebungstemperatur gemessen, die Wassertemperatur wurde nicht gemessen, die Körpertemperatur wurde nicht gemessen und die sogenannte Körperkerntemperatur wurde nicht gemessen.
Habe ich das aber schon richtig verstanden, dass das Parameter sind, die für die Bestimmung einer Todeszeit zumindest nicht ganz uninteressant wären?
Katharina Pagitz
Ja, das sagt ja auch die Obergutachterin aus Innsbruck. Die hat das ja anscheinend in ihrem Gutachten auch kritisiert. Zumindest wurde das im Untersuchungsausschuss so zusammengefasst.
Und Matzenauer sagt da, weil es darum geht, dass eben die Innsbrucker Gutachterin darauf hinweist, dass dann eine bestimmte Methode eben zur Feststellung des Todeszeitraums nicht angewendet werden kann. Und er sagt da eben, wenn die Temperatur nicht gemessen wird, kann er diese Methode auch nicht anwenden, weil die eben auch nicht vorhanden sind.
Und seines Wissens nach messe man in Österreich, also die Polizei, nicht die Temperatur, weder des Wassers noch des Körpers. Genau, und auch den Tatortleitfaden, der sage ihm nichts, den habe er noch nie gesehen.
Maximilian Langer
Bezüglich Wassertemperatur und Messungen und ob man ein Thermometer dabei hat, das dürfte anscheinend in der Schweiz anders sein. Stefano Longato war nämlich dort Gerichtsmediziner, ich glaube, St. Gallen. Und er meinte, dass man da immer zum Leichenfundort fährt und eben diese ganzen Sachen als Gerichtsmediziner, also Körper- und Wassertemperatur, abnimmt. Und dort haben die Ärztinnen halt auch ein Thermometer dabei.
Katharina Pagitz
Das war auch bei Tsokos Thema. Der arbeitet ja in Berlin. Und auch er sagt, er ist eigentlich bei den Obduktionen dann vor Ort und er nimmt diese Temperaturen. Und er sagt auch, dass sowohl die Ärzte als auch die Polizei Thermometer hätten.
Und gerade dieses Vor-Ort-Sein bei einer Obduktion war dann auch bei Matzenauer Thema, weil er eben gefragt wurde, wie oft das bei ihm jetzt eben passiert, dass er eben vor Ort ist bei einer Obduktion.
Und er kann dann nur schätzen, also er würde jetzt sagen, für Niederösterreich, wo er hauptsächlich tätig ist, wären das bei so 130 bis 140 Obduktionen zehnmal jährlich. Und die teilt er sich dann mit einem Kollegen, also fünfmal jährlich wäre er vor Ort. Und hauptsächlich wäre das dann eben, wenn ein Verdacht auf Fremdverschulden bestehe, dann würde er im Heben fahren und dann würde auch er selbst diese Temperatur nehmen.
Michael Nikbakhsh
Jetzt bin ich schon wieder verwirrt. Am Morgen des 20. Oktober war eine Ärztin dort, Dagmar Weh, aus der Gemeinde, die gerufen wird im Bezirk, wenn tote Menschen gefunden werden. Die konnte Fremdverschulden nicht ausschließen, weil sie die Todesursache nicht feststellen konnte. Wäre das dann nicht ein Fall für Matzenauer gewesen?
Katharina Pagitz
Soweit wir wissen, von den Befragungen von den Polizistinnen und Polizisten, war für sie ja klar, dass Fremdverschulden ausgeschlossen war, also bei den bisherigen Befragungen. Soweit ich mich erinnern kann, war das jetzt der Tenor. Korrigiert es mich, falls es da was anderes war, aber...
Ja, das stimmt schon. Jetzt gibt es aber auch offenbar keine Einigkeit in der Fachwelt darüber, ob es erstens Thermometer an Auffindungs- oder Tatorten braucht und zweitens, ob Temperaturmessungen überhaupt erforderlich und erfolgversprechend sind.
Oder anders gefragt, ich glaube, du hast es eh schon ausgeführt, Matzenauer wurde das auch gefragt, also was wäre gewesen, wenn die Obduktion sechs Tage später Hinweise auf Fremdverschulden ergeben hätte, dann hätte man Temperaturmessungen eigentlich gebraucht, die man nicht hatte, und dann hätte man sich anhand anderer Parameter an die Todeszeit herangetastet.
Katharina Pagitz
Ich habe vorher eh schon erwähnt, dass man sich dann über andere Parameter eben zurücktastet. Also er wurde jetzt nicht auf den Fall Pilnacek aktiv so angesprochen, aber er wurde theoretisch eben gefragt, was dann eben wäre, wenn es doch Fremdverschulden wäre. Und da hat er eben gesagt, man müsste das dann eben über Leichenflecken und so zurückrechnen.
Und weil du jetzt gesagt hast, Temperaturen, Tsokos wurde auch befragt in den Temperaturen. Und er sagt eben, dass diese Wasser- und vor allem diese Körperkerntemperatur schon wichtig sein, denn kalte Temperaturen können Todesanzeichen, also wie zum Beispiel das Eintreten der Leichenstarre oder auch Leichenflecken, verzögern. Und wenn es eben wärmer wird, kann das auch beschleunigt werden. Und deswegen wäre es dann eben schon auch wichtig, diese Temperaturen zu nehmen.
Michael Nikbakhsh
Abschließend noch eine Frage: Zwischen der Auffindung des Leichnames und der Obduktion vergingen sechs Tage. Wurde das im Zuge der Befragungen problematisiert oder ist das kein Problem?
Maximilian Langer
Von Seiten Longatos nicht. Er meinte, wenn der Leichnam gut gelagert ist, und das dürfte bei Pilnacek der Fall gewesen sein, dann ist das überhaupt kein Problem.
Katharina Pagitz
Die Abgeordneten haben Matzenauer auch darauf angesprochen, und er hat eben auch gesagt, bei guter Kühlung wäre das eben kein Problem. Das hat er auch damals der Fallführenden Staatsanwältin eben mitgeteilt, die ihn damals beauftragt hat. Und bei Tsokos war es auch Thema. Der hat auch gesagt, bei ausreichender Kühlung wäre es kein Problem.
Er wurde dann aber auch gefragt, was, wenn das sein Fall in Deutschland wäre, also konkret in Berlin. Und er sagt eben, er würde vor Ort hinfahren und dann als erstes gleich natürlich mit den Polizistinnen und Polizisten sprechen, die vor Ort sind, aber auch mit den Leuten, die die Person gefunden haben, die nach ihren Eindrücken fragen und nach etwaigem Fotomaterial. Und er fügt dann hinzu, dass die Obduktion bei ihm eine Sofortsektion gewesen wäre. Also diese Obduktion hätte dann binnen Stunden erfolgt.
Er sagt eben, gerade bei so einem Fall wäre das nötig gewesen, weil man eben, Singemäß sagt er, eben schon gewusst hätte, dass das eben große Wellen schlägt, aufgrund dessen, dass die Person eben recht bekannt war.
Er fügt dann aber auch hinzu natürlich, dass in Berlin eine Sondersituation ist, weil die sehr gut ausgestattet sind und eine hohe Personaldecke haben. Also er sagt, er möchte da jetzt nicht den Eindruck erwecken, dass er besserwisserisch ist. Er weiß schon auch, dass es in ländlicheren Regionen die Personaldecke einfach nicht gibt und dass er da schon eine Sondersituation in Berlin hat.
Michael Nikbakhsh
War es das mit Gerichtsmedizin?
Maximilian Langer
Ich würde schon sagen.
Michael Nikbakhsh
Dann kommen wir zur Auskunftsperson Johann Fuchs, Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Wien. Ich habe den immer als engen Freund von Christian Pilnacek gesehen und auch so bezeichnet. War er das nach eigener Darstellung?
Maximilian Langer
Also Fuchs bezeichnet sich nicht als engen Freund von Pilnacek . Er meint, sie hatten ein kollegiales Verhältnis zueinander. Und sowieso ab der Suspendierung von Christian Pilnacek 2020/2021 hat dieser Kontakt dann immer mehr abgenommen. Also Arbeitskollegen.
Michael Nikbakhsh
Er war mit den Ermittlungen im Fall Pilnacek ja direkt nicht befasst. Oberstaatsanwälte führen ja keine Ermittlungen, sind aber die Fachaufsicht über die jeweiligen Staatsanwaltschaften. Das wären in dem Fall tatsächlich jedenfalls zwei Staatsanwaltschaften gewesen.
Einmal die Staatsanwaltschaft Krems, die ja den Todesfall Pilnacek untersucht hat. Dieses Verfahren ist geschlossen. Es ging dann auch nach Eisenstadt. Dort wurde es ebenfalls geschlossen. Es ist geschlossen.
Und dann gab es noch einen zweiten Verfahrenskomplex, der teilweise noch nicht geschlossen ist. Da ging es um, bei der WKStA, um den Verdacht des Amtsmissbrauchs, der sich gegen mehrere Kriminalisten in Niederösterreich richtete. Hat Fuchs ausgeführt, wie er mit diesen Verfahren, ob und wie er mit diesen Verfahren in Berührung gekommen ist?
Maximilian Langer
Klar, er hat einmal erzählt, dass er grundsätzlich nie in die Ermittlungsarbeit eingebunden war. Und zu seiner Rolle erzählt er, dass er eigentlich nur Berichte approbiert hat. Er war nicht aktenführender Oberstaatsanwalt. Vielleicht kurze Begriffsdefinition: Approbieren heißt so viel wie genehmigen, unterzeichnen, wenn ich jetzt richtig bin.
Michael Nikbakhsh
Na ja, würde ich dir jetzt nicht dramatisch widersprechen.
Maximilian Langer
Aber sonst erzählt er vielleicht noch, dass es ein großes Interesse vom BMJ, also vom Justizministerium, gegeben hat, was in dem Verfahren vorgeht. Die Staatsanwältin aus Krems hat ihm da telefonisch die Ergebnisse der Obduktion erklärt. Und diese Informationen hat er dann an die Zuständigen weitergeleitet vom BMJ. So viel zu seiner Rolle.
Michael Nikbakhsh
Die Befragung hat, glaube ich, auch nicht die vollen vier Stunden in Anspruch genommen, oder doch?
Maximilian Langer
Ich glaube schon, ja.
Michael Nikbakhsh
Ah, tatsächlich, doch.
Maximilian Langer
Tatsächlich vier Stunden.
Michael Nikbakhsh
Was hat das so lange gedauert?
Maximilian Langer
Ich kann es wirklich nicht erklären. Es waren teilweise ein bisschen ein Hickhack zwischen Jan Greiner und Fuchs. Sie haben sich immer mit Herr Doktor und Herr Professor angesprochen. Dann hat auch da Hanger einmal eingegriffen in das Ganze. Er hat gesagt, man soll bitte respektvoll miteinander umgehen, woraufhin der Greiner gesagt hat, jetzt ignorieren wir mal den Hanger. Also es ist ein bisschen ein Hin und Her gewesen.
Michael Nikbakhsh
Magst du eins noch? Ich habe es gesagt, es gab ein Ermittlungsverfahren der WKStA, das sich jedenfalls gegen zwei Beamte des Landeskriminalamts Niederösterreich richtete. Das wurde eingestellt. Es laufen noch Ermittlungen weiter, aber gegen diese Beamten wurde eingestellt.
Es gab dazu eine Einstellungsbegründung der WKStA. Die war sehr kritisch. Und die wurde dann, wie soll ich sagen, auf Weisung der Oberstaatsanwaltschaft Wien redaktionell abgesoftet.
Also die Oberstaatsanwaltschaft Wien hat der WKStA aufgetragen, einzelne Formulierungen zu schwächen. War Johann Fuchs in diesen redaktionellen Prozess irgendwie involviert?
Maximilian Langer
Nicht wirklich. Er wird gefragt, ob das üblich ist, dass da detailliert so eingegriffen wird. Er sagt dazu, dass die OSTA eben macht, was zu machen ist. Und wird dann auch gefragt, ob er das irgendwie alles gelesen hätte. Und meines Verständnis nach war es einfach so, dass er den Absatz, den die Kollegin von ihm geändert hat, das hat er sich durchgelesen. Mehr dann aber auch nicht.
Michael Nikbakhsh
Also ich nehme da jetzt mit, Johann Fuchs selber hat die Einstellung der WKStA nicht umgeschrieben, sondern das wurde in der Oberstaatsanwaltschaft gemacht und er hat es auf den Tisch bekommen und, wie er sagt, approbiert.
Maximilian Langer
Approbiert hat er es.
Michael Nikbakhsh
Eine Sache noch, das Pilnacek-Tape, das ja bei uns auch immer wieder mal vorkam. Geheimer Mitschnitt eines Gesprächs im kleinen Kreis, Juli '23, Christian Pilnacek redet vor Leuten über politische Interventionen, insbesondere der ÖVP, oder eigentlich nur der ÖVP, in Ermittlungen einzugreifen.
Also man habe ihn unter Druck gesetzt, bei ihm angeklopft, das zu tun. Das hat er damals vor Zeugen gesagt. Christian Mathura war einer davon, hat das aufgezeichnet. Das Tape wurde nach seinem Tod öffentlich.
Christian Pilnacek hat nach eigener Aussage Druck verspürt, politischen Druck verspürt, auf Ermittlungen Einfluss zu nehmen. Hat das Johann Fuchs mitbekommen?
Maximilian Langer
Er hat es nicht mitbekommen. Er hat keine Wahrnehmung zu der Einflussnahme auf Pilnacek und meint, dass, wenn es eine gegeben haben sollte, dass Pilnacek die erfolgreich abgeblockt hat. Er war aber überrascht über die Aussagen Pilnaceks . Das erwähnt er schon noch im Ausschuss.
Und vielleicht noch was anderes: Caroline Lis, die Witwe von Christian Pilnacek, hat in dem Zusammenhang im Urschuss ja gesagt, dass es immer wieder vorkommt in dem Beruf, dass jemand versucht, Einfluss zu nehmen.
Dann wird Fuchs halt auch gefragt, ob auf ihn versucht wird, Einfluss zu nehmen. Und er meint nur, dass er sowieso den Ruf hat, dass sowas bei ihm nicht möglich ist und deswegen passiert das auch gar nicht bei ihm.
Michael Nikbakhsh
Liebe Kati, lieber Max, wir sind am Schluss der letzten Episode vor der Sommerpause. Im Herbst geht es weiter, im September, wann?
Katharina Pagitz
Angedacht sind jetzt 16., 17., was ich vernehme, ist aber, glaube ich, noch nicht ganz fix. Also Mitte/Ende September soll es weitergehen.
Michael Nikbakhsh
Ich würde jetzt mal schätzen, dann im Herbst verschiebt sich der Fokus dahin, wo der Ausschuss eigentlich von Anfang an hätte sein sollen, nämlich bei der vermuteten unsachlich-politischen Einflussnahme auf die Ermittlungen. Soll heißen, es ist dann mit dem Erscheinen von politischen Entscheidungsträgern endlich mal zu rechnen.
Katharina Pagitz
Genau, was man vernehmt, wird es jetzt dann politisch.
Michael Nikbakhsh
Kati, Max, ihr werdet im Herbst den Ausschuss weiter für die Dunkelhammer beobachten?
Maximilian Langer
Auf jeden Fall.
Katharina Pagitz
Gerne.
Michael Nikbakhsh
Großartig. In diesem Sinne, vielen Dank fürs Zuhören. Wir melden uns in dieser Sache im Herbst wieder. Dankeschön.
Maximilian Langer
Dankeschön.
Katharina Pagitz
Danke.
Michael Nikbakhsh
Das war die heutige Ausgabe der Dunkelkammer. Wenn ihr unser Medium mit einem Abo oder einer Spende unterstützen wollt, die Links dazu gibt es auf www.dunkelkammer.at. Hinweise und Feedback bitte an redaktion@dunkelkammer.at. Vielen Dank fürs Zuhören.
Autor:in:Livio Koppe |
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