Die Dunkelkammer
History. AfD/FPÖ: Sind Rechtsradikale zwangsläufig Verfassungsfeinde?

Von Christa Zöchling. Die deutsche Debatte über ein Verbot der AfD geht in die nächste Runde, vor allem, weil die AfD mittlerweile stark genug wäre, die liberale Demokratie zu stürzen. Um die FPÖ ist es in dieser Hinsicht immer ruhig geblieben. Warum?

Christa Zöchling
Guten Tag, hier ist Christa Zöchling. Ich begrüße Sie zur neuen "Dunkelkammer" aus der Reihe History. Dieses Mal geht es um den Umgang mit Rechtsextremismus. In Deutschland und Österreich wird das ja sehr verschieden gehandhabt; dabei spielen natürlich historische Erfahrungen eine Rolle.
Eine erste Beobachtung: Vor Wochen schon haben große deutsche Zeitungen auf ihren Websites die Mitgliederkartei der NSDAP sowie der SS mit einfachen Suchfunktionen öffentlich gemacht. Jeder, jede konnte nachsehen, ob Opa oder Oma dabei gewesen waren. In Deutschland gab es geradezu einen Run auf diese Seiten. In Zeitungen erschienen Geschichten, wie einem das Herz schwer wird, wenn man geglaubt oder gehofft hat, keine Nazis in der Familie zu haben, und dann stellt sich heraus: Der liebe Opa war aktiver Parteigenosse oder gar bei der SS.
In Österreich ist es um diese Kartei verdächtig ruhig geblieben. Es gab keine öffentlichen Geständnisse. Dabei waren schätzungsweise 820.000 Österreicher und Österreicherinnen Mitglied der NSDAP gewesen. Genauer kann man es nicht sagen, nicht alle Akten sind ja erhalten. Also gehen wir mal aus von etwa 12 Prozent, gemessen an der Gesamtbevölkerung, das heißt mit Kindern, Frauen und Greisen. Das passt freilich so gar nicht zu dem nationalen Mythos, Österreich sei das erste Opfer Hitlers gewesen.
Eine zweite Beobachtung: Seit 5 Jahren wird in Deutschland über ein Verbot der AfD debattiert. Doch keiner kam jemals auf die Idee, die FPÖ einer solchen "Prüfung" zu unterziehen. Derzeit gilt die Bundes-AfD als eine in Teilen rechtsextreme Partei. Einige Landesorganisationen, wie die von Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Brandenburg, gar als gesichert rechtsextrem. Das beruht auf der Einschätzung des deutschen Verfassungsschutzes.
Die besonders radikale Jugendorganisation der AfD hatte sich im März 2025 selbst aufgelöst und größtenteils mit denselben Leuten unter neuem Namen wiedergegründet. Sie heißt jetzt "Generation Deutschland". Wenn seriöse deutsche Medien über die AfD berichten, wird sie immer als eine in Teilen rechtsextreme Partei tituliert. Das klingt wie der automatisierte Zusatz in der Werbung für Medikamente: "Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie..." etc. etc.
Warum ist eigentlich die FPÖ niemals in die Verbotsdebatte gerutscht? Rechtsextreme und der repräsentativen Demokratie widersprechende Forderungen gäbe es ja genug. Die politische Kultur in Deutschland ist von Anfang an strenger mit ihrer Vergangenheit umgegangen. Deutschland und der Holocaust standen ja international am Pranger. Eine Opfererzählung wäre da einfach lächerlich gewesen.
Während in Österreich ehemalige Nationalsozialisten die Vorläuferpartei der FPÖ gründeten, sich deutschnationale Burschenschafter wieder auf ihren Buden versammelten und mit Fackeln und einschlägigen Uniformstücken und Losungen am Wiener Ring marschierten, fand in Deutschland das erste Verbotsverfahren statt. Es betraf die Sozialistische Reichspartei. Auch sie war von ehemaligen Nazis gegründet worden, die NS-Verbrechen und Holocaust leugneten oder verharmlosten. Freilich waren echte Fanatiker darunter, die gegen die, ich zitiere, "Scheißdemokratie in Deutschland" hetzten und von den alliierten Besatzungsbehörden als gefährlich eingestuft wurden. Den Antrag auf Verbot dieser Partei hatte die konservative Regierung unter Kanzler Konrad Adenauer eingebracht.
Bei Wahlen im Norden Deutschlands waren die Rechtsextremen auf 11 Prozent, in einzelnen Wahlkreisen sogar auf 30 Prozent gekommen. 1952 wurde die Partei dann behördlich aufgelöst. Ihr Vermögen wurde eingezogen. Ein Teil ihrer Aktivisten hat später die NPD aus der Taufe gehoben.
Deutschland ist nach seiner Verfassung eine wehrhafte Demokratie. Verfassungsfeinde sollen eben nicht unter Berufung auf die Freiheiten, die das Grundgesetz gewährt, den Bestand des Staates gefährden. Nur Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat können das Verbot einer Partei in Deutschland beantragen. Das Urteil wird dann vom Bundesverfassungsgericht gefällt. Eine Gesinnung allein darf in einem solchen Verfahren nie ausschlaggebend sein für ein Verbot. Es müssen konkrete Ziele, Planungen und Handlungen für ein Untergraben der parlamentarischen Demokratie nachweisbar sein.
Vier Jahre nach der Reichspartei, also 1956, wurde auch die KPD, die kommunistische Partei Deutschlands, verboten. Beide Parteien, also die rechtsradikale Reichspartei wie auch die Kommunisten, waren von der Sowjetunion finanziert worden. Ja, man staune. Beide lehnten die Parteiendemokratie ab und behaupteten, den eigentlichen Volkswillen zu verkörpern. Die Kommunisten zielten theoretisch auf eine Diktatur des Proletariats, was für sie jedoch nicht auf der Tagesordnung stehe, wie sie im Verfahren vorbrachten. Sie wurden trotzdem verboten.
Historiker analysierten später, dass damals der Kalte Krieg war eben erst ausgerufen worden, die kommunistische Gesinnung doch etwas stärker gewichtet worden war, als die Verfassung es vorgesehen hätte. 1968 wurde die verbotene Partei als GKP neu gegründet. Sie steht bis heute unter Beobachtung des Verfassungsschutzes.
Und wieder ein halbes Jahrhundert später wurde ein Verbotsverfahren gegen die rechtsextreme NPD angestrengt. Im Beweisverfahren stellte sich allerdings heraus, dass einige Indizien von Verbindungsleuten des Verfassungsschutzes stammten und verdeckte Ermittler eingesetzt worden waren. Das geht in einer Demokratie nun gar nicht. Das Bundesgericht brach das Verfahren ab. Im Jahr 2017 wurde noch einmal ein Anlauf unternommen, ob die NPD die freiheitlich-demokratische Grundordnung gefährdet. Das Ergebnis lautete im Prinzip ja, doch diese Partei sei viel zu schwach, um ihre Pläne verwirklichen zu können. Also kein Ergebnis, kein Verbot.
Und nun droht diesmal mit dem Argument der Durchsetzungsfähigkeit eine neue AfD-Verbotsdebatte. Denn die AfD wäre zweifellos stark genug. Im Osten Deutschlands erzielt sie Werte jenseits von 30 Prozent, und auch im Westen legt sie zunehmend zu.
Ein Expertenteam der Gesellschaft für Freiheitsrechte, das ist eine NGO, die sich aus privaten Spenden finanziert, hat sich ein Jahr lang Partei- und Wahlprogramme, Interviews und Social-Media-Auftritte einzelner AfD-Politiker und Politikerinnen angesehen und beurteilt. Das Gutachten mit Quellenteil hat einen Umfang von 3.000 Seiten. Das Ergebnis: Die AfD habe sich in den vergangenen Jahren stark radikalisiert und sei eine Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Ein Verbotsverfahren könnte erfolgreich sein.
Die AfD akzeptiere zwar formell die Grundprinzipien der deutschen Verfassung, stelle jedoch die Gleichheit aller Menschen stark infrage. Sie schaffe auch ein Klima von Druck und Angst, indem sie politische Gegner bedrohe, sie als Feinde des Volkes darstelle und strafrechtlich verfolgen lassen wolle, nicht wegen krimineller Machenschaften, sondern wegen politischer Entscheidungen, die der AfD nicht passen. Auch FPÖ-Chef Herbert Kickl hatte übrigens 2024 mit einer Fahndungsliste seine politischen Gegner bedroht. In den Büros von AfD-Abgeordneten tummeln sich parlamentarische Mitarbeiter aus dem rechtsextremen Milieu, Burschenschafter, Aktivisten der Identitären und Ideologen der neuen Rechten, wie übrigens auch bei der FPÖ.
Vor einem Jahr, im Juli 2025, wurde zudem ein internes Strategiepapier der AfD geleakt. Demnach peilt sie aktuell an, die Brandmauer gegen sie einzubrechen, indem sie lagerübergreifende Koalitionen zu verhindern sucht und einen Keil zwischen Union und SPD treibt. In einem wichtigen Fall ist der AfD das schon gelungen. So hat sie etwa mit falschen Behauptungen die Ernennung der Richterin Frauke Prosius-Gersdorff als Verfassungsrichterin hintertreiben können. Kanzler Friedrich Merz ist nämlich eingeknickt.
AfD und FPÖ stimmen insgesamt in vielen Politikbereichen überein. Da wäre zum Beispiel die Einschüchterung von Staatsbediensteten. Beide streben anonyme Meldestellen für politisierende Lehrer und Lehrerinnen an. Die FPÖ plant zusätzlich auch noch Freimaurerlisten. Die AfD will eine groß angelegte Remigration, in der auch Deutsche mit Migrationsgeschichte ausgebürgert werden. Die FPÖ wiederum will Zuwanderung bei, ich zitiere, "geringen Achtung unseres Landes und Volkes" die Staatsbürgerschaft wieder aberkennen. Die FPÖ hat vor, das Asylgesetz mittels eines Notgesetzes auszuhebeln, Fremdenschnellgerichte einzuführen. Beide Parteien wollen den Familiennachzug stoppen, Abschiebungen auch in Länder forcieren, in denen gefoltert wird. Die Leistungen für Asylwerber wollen beide Parteien auf mehr oder weniger existenzielle Grundbedürfnisse, Brot, Bett und Seife beschränken und medizinische Versorgung nur in Notfällen gewähren.
In Brandenburg will die AfD Flüchtlingen den Besuch von öffentlichen Veranstaltungen verbieten. In Sachsen-Anhalt will die AfD Sonderklassen für Flüchtlingskinder einrichten, nicht zum Spracherwerb, sondern für die Dauer ihrer gesamten Schullaufbahn. Laut AfD soll die finanzielle Förderung von Geburten nur besonderen deutschen Familien zugutekommen. Binationale Partnerschaften wären zum Beispiel ausgeschlossen.
Auch die FPÖ hat schon einmal ein eigenes Versicherungssystem mit geringeren Leistungen für Zugewanderte vorgeschlagen. Die AfD verlangt, dass in der Kriminalstatistik immer der Migrationshintergrund angegeben wird. Die FPÖ verwendet schon die reine Anzeigenstatistik zur Anti-Ausländerhetze.
Bei Herabwürdigungen von Transpersonen gehen AfD und FPÖ im Gleichschritt, auch im Versuch, schwule Männer in die Nähe von Pädophilie zu rücken. Behauptungen, sogenannte kulturfreie Menschen seien mit der deutschen oder österreichischen Kultur inkompatibel, sind in AfD und FPÖ weit verbreitet.
Als die Burschenschaften in Österreich ihre Homepages noch etwas offener gestalteten, konnte man etwa bei der Aldanya den Standpunkt finden, ich zitiere: "All die Flüchtlinge, die aus einem fernen Raum mit anderer Kultur zu uns kommen, haben von der nationalen Kultur des Aufnehmerlandes keine Ahnung und werden auch niemals eine Ahnung haben. Die Integration der Flüchtlinge ist eigentlich eine kulturelle und menschenrechtliche Vergewaltigung. Jedes Volk hat nicht nur einen Volkscharakter und eine eigene kulturelle Identität, sondern auch einen eigenen Lebensraum. Und dort sollen sie auch bleiben", so die Botschaft.
In der AfD heißt es, ich zitiere: "Diese Menschen werden wollen und können sich nicht integrieren." Eine der wichtigsten Fragen für ein Parteienverbot lautet freilich: Will die AfD die parlamentarische Demokratie abschaffen? Dafür haben Experten bisher Indizien, aber keine schlagenden Beweise gefunden.
Die FPÖ hat sich in dieser Hinsicht immer schon viel expliziter geäußert. Der langjährige Parteichef Jörg Haider etwa sprach einst vom, ich zitiere, "Sturm auf das System". Man werde die Republik ausmisten, den Parteienstaat überwinden und das Parlament entmachten zugunsten der plebiszitären Demokratie. Kanzler und Präsident sollen zusammengelegt werden, parlamentarische Abstimmungen durch Volksentscheide ersetzt. Das Volk stehe über dem Verfassungsgerichtshof. Das war das Konzept der Dritten Republik.
Sein Nachfolger Herbert Kickl ist da schon eine Spur vorsichtiger. Doch mit Plänen zur Schwächung des Parlamentarismus und einer Änderung der Fassung hält auch er nicht hinterm Berg. Im Wahlprogramm von 2024 hat Kickl angekündigt, er wolle uns die Freiheit wieder zurückgeben. Die Freiheit über Regierung, Raum und Volk. Denn es gehe darum, die Abwärtsspirale der Zersetzung zu stoppen. Man beachte die Begriffe Raum, Volk und Zersetzung. Sie stammen aus einer dunklen Zeit.
Die FPÖ verlangt in diesem Wahlprogramm, dass, Zitat, "eine Gesetzgebung unabhängig vom Willen des Nationalrats möglich sein muss", und zwar mit Volksinitiativen. Wenn das Volk es will, so hat Kickl dann im Wahlkampf erläutert, könne das auch die Wiedereinführung der Todesstrafe bedeuten. Das Volk, also die Volksinitiative, solle auch die Regierung oder einzelne Minister absetzen können.
Wer aber ist das Volk? Nach Kickls Verständnis müsse die, ich zitiere, "Homogenität des österreichischen Staatsvolks" wiederhergestellt werden. Ja, das letzte Mal, als dies mit Gewalt geschehen ist, war die Ideologie des Rassenantisemitismus die treibende Kraft dabei, und sie ist in die Vernichtung des europäischen Judentums gemündet. Schuld am Verlust der Homogenität sind nach Ansicht von Kickl die europäischen Gerichtshöfe. Kickl meint, deshalb müsse die Verfassung geändert werden, und zwar in einer Volksinitiative.
Das alles sind ziemlich unverhohlene Pläne zur Änderung der Parteien-Demokratie, wie wir sie heute kennen. Die FPÖ kann sich solche Aussagen leisten. Denn die österreichische Verfassung beruht nicht auf dem Prinzip der wehrhaften Demokratie. Ihr Architekt, der Verfassungsjurist Hans Kelsen, war nämlich davon überzeugt, dass Demokratie letztlich nur durch demokratische Überzeugungen und demokratische Praxis geschützt werden könne. Verbote und Einschränkungen, so Kelsens Warnung, könnten dazu führen, dass politische Konflikte an Gerichte ausgelagert werden.
Es gibt in Österreich eigentlich keine Möglichkeit, Parteien verbieten zu lassen. Es sei denn, sie verstoßen gegen das in der Verfassung verankerte NS-Verbotsgesetz, oder sie wollen wirklich ganz explizit bestimmte Staatsbürger vom Wahlrecht ausschließen. Oder die Verfassung wird geändert. Und die FPÖ hat das vor. Laut Kickl soll die Bundesverfassung derart geändert werden, dass sie, ich zitiere, "vor Übergriffen der EU, der Weltgesundheitsorganisation und des Weltklimarates" schützt. Laut FPÖ-Programm soll auch das Prinzip der wehrhaften Demokratie in der österreichischen Verfassung verankert werden.
Das klingt irgendwie alarmierend. Sieht sich Kickl schon als Volkskanzler mit absoluter Mehrheit, der dann daran denken könnte, seine Gegner verbieten zu lassen?
Ja, und mit dieser Überlegung verabschiede ich mich heute von Ihnen, Ihre Christa Zöchling. Danke schön.

Autor:in:

Livio Koppe

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