Bühneneingang
UPDATE: Vergleich in der Causa Birkmeir vs. Pesl ... und was das mit dem Schauspielhaus Wien zu tun hat
Ein Vergleich beendet das Verfahren zwischen dem ehemaligen Theater-der-Jugend-Direktor Thomas Birkmeir und dem Journalisten Martin Pesl. Doch das Update zu Folge 99 führt zu größeren Fragen: Wie autonom sind öffentlich geförderte Kulturvereine wirklich? Und warum gelten bei Theater der Jugend und Theaterverein Wien offenbar unterschiedliche Maßstäbe? Eine Solo-Folge über Verdachtsberichterstattung, brisante Zeug:innen, Kulturpolitik, das Schauspielhaus Wien und den kulturpolitischen Maschinenraum der Stadtregierung.
Fabian Burstein
Hallo und herzlich willkommen am Bühneneingang. Mein Name ist Fabian Burstein; ich bin Kulturmanager und Autor, und in diesem Podcast zeige ich euch den Kulturbetrieb von innen, so wie er wirklich ist.
Willkommen zu einem kurzen Update am Bühneneingang. Es geht um das Verfahren Birkmeir gegen Pesl, das uns in Folge 99 beschäftigt hat und inzwischen in einem Vergleich gemündet ist. Dennoch gibt es Erkenntnisse, die über den juristischen Konflikt zwischen dem langjährigen Direktor des Theaters der Jugend, Thomas Birkmeir, und dem Journalisten Martin Pesl hinausgehen. Im Zentrum der Folge stehen natürlich die Risiken freier Berichterstattung, aber nun auch der Schutz von Zeug:innen und eine grundsätzliche Frage: Wie weit reicht die Autonomie von Kulturvereinen, wenn sie öffentlich gefördert werden? Der Blick verschiebt sich anhand einer potenziellen Zeugin vom Theater der Jugend zum Schauspielhaus Wien und damit in den politischen Maschinenraum der Stadt Wien.
Ja, heute nach einigen Hörer:innen-Nachfragen ein kurzes Update zu Folge 99, in der es um einen juristischen Konflikt zwischen dem langjährigen Direktor des Theaters der Jugend, Thomas Birkmeir, und dem Kulturjournalisten Martin Pesl ging. Anlass war ein Faltertext von Pesl, der primär eigentlich die designierte Birkmeir-Nachfolgerin Asli Kischlal vorstellen sollte, aber eben auch Vorwürfe zum Führungsstil Birkmeirs aufgegriffen hat. Der bestreitet eben diese Vorwürfe. Das Besondere war, dass Martin Pesl nicht in erster Linie für den Artikel im Falter, sondern als Medieninhaber seiner eigenen Website und Social-Media-Kanäle belangt wurde, auf denen der Text eben zunächst auch abrufbar war.
Der Fall zeigt einfach, wie schnell freie Journalist:innen bei Verdachtsberichterstattung persönlich ins rechtliche Risiko gehen. Übrigens auch dann, wenn sie über bereits veröffentlichte Recherchen berichten. Wenn euch da die Details interessieren, hört euch am besten nochmals die Folge an. Ich will jetzt nicht jede einzelne Facette nochmals nacherzählen, deshalb am besten in die Bühneneingang-Vergangenheit switchen.
Ich hatte mir jedenfalls für den 18. August, also den Tag, an dem diese Folge erscheint, schon einen Termin am Landesgericht für Strafsachen in Wien eingetragen. Da wäre nämlich die nächste Verhandlung anberaumt gewesen. Doch dann gab es Ende Juli eine doch, würde ich sagen, überraschende Wende. Die Anwältin von Thomas Birkmeir hatte der Anwältin von Martin Pesl wohl kurz davor ein Vergleichsangebot unterbreitet.
Meinem Informationsstand nach sieht der Vergleich in etwa wie folgt aus: Die Birkmeir-Seite zieht die Anträge zurück und übernimmt sämtliche Gerichtskosten. Dafür verpflichtet sich Martin Pesl, einzelne Inhalte seines Artikels eben vom Juni 2025 nicht zu wiederholen und eine sogenannte Richtigstellung auf seine Kanäle zu bringen. Tatsächlich ist diese Richtigstellung seit 28. Juli online und sie besagt Folgendes, ich zitiere da jetzt einfach wortwörtlich: "Ich habe in meinem im Falter und auf www.falter.at veröffentlichten und hier weiterverbreiteten Artikel vom 24.06.25 unter der Überschrift 'Theater der Jugend mit neuer Chefin: Hier wird nicht mehr herumgebrüllt' berichtet, dass Thomas Birkmeir als künstlerischer Leiter des Theaters der Jugend herumgebrüllt habe und er im Zuge von Vorwürfen wegen seines Führungsstils seinen Rücktritt bekannt gegeben habe. Richtig ist, dass Herr Birkmeir nicht mit Schauspielerinnen und Schauspielern herumgebrüllt hat. Ebenso stand seine bereits im Jänner 2025 vereinbarte und öffentlich bekannt gemachte Vertragsbeendigung nicht im Zusammenhang mit später erhobenen Vorwürfen. Ich bedauere die unrichtige Darstellung."
Ich könnte mir vorstellen, dass diese Entwicklung für Martin Pesl eine große Erleichterung war. Auch im Journalismus und gerade für freie Journalist:innen gilt: Choose your battles. Insofern ist es schon verständlich, wenn man die Perspektive einer vielleicht riskanten rechtlichen Auseinandersetzung gegen einen vielleicht durchaus schmerzlichen, aber gerade noch akzeptablen Vergleich eintauscht. Mir ist da wichtig, auch ein bisschen den Pragmatismus herauszustreichen, den man da unter Umständen walten lassen muss.
Ich habe mir aber im Zuge dieser Wende schon die Frage gestellt, was den bis dahin sehr selbstbewusst wirkenden Thomas Birkmeir und seine Rechtsvertretung zum Einlecken gebracht hat, nämlich Einlenken in Form eines Vergleichs. Ich habe ja die diversen Schriftsätze gelesen und da war eine große Selbstsicherheit spürbar. Martin Pesl und seine Anwältin Maria Windhager, die hier auch schon zu Gast war, hätten wohl den Versuch starten müssen, vor Gericht den Wahrheitsbeweis für die strittigen Vorwürfe zu erbringen. Und so viel stand bereits vor dem 18. August fest, das hat zu einer umfangreichen Liste an geladenen Zeug:innen geführt.
Ich habe mich persönlich gefragt, war auf dieser Zeug:innen-Liste vielleicht die berühmte Smoking Gun in Form einer Protagonistin beziehungsweise eines Protagonisten, mit der die Vorwürfe gegen Birkmeir vielleicht vor Gericht ein glaubwürdiges Antlitz bekommen hätten. War es im Lichte bestimmter Zeug:innen plötzlich eben doch zu riskant, die Formulierungen in Pesls Text mit allerletzter Konsequenz zu bekämpfen? Ich habe mir daraufhin die Zeug:innen-Liste besorgt. Und ich darf berichten, dass darauf prominente Namen und auch echte Insider:innen zu finden waren.
Aber ich habe wieder etwas gelernt. Das liebe ich so am Bühneneingang. Ich lerne ständig neue Dinge aus dieser journalistisch-medialen Praxis. Es gibt nämlich das sogenannte Recht auf informationelle Selbstbestimmung in Österreich, im Wesentlichen durch das Grundrecht auf Datenschutz festgeschrieben. Ich kann also nicht einfach so Zeug:innen eines Verfahrens outen. Jede natürliche Person hat Anspruch darauf, dass ihre personenbezogenen Daten geheim bleiben, sofern daran ein schutzwürdiges Interesse besteht. Und bei näherer Betrachtung besteht dieses schutzwürdige Interesse grosso modo bei den Zeug:innen in diesem Verfahren.
Ich will das ganz praktisch erklären. Man stelle sich einfach vor, eine Schauspielerin wäre zum Beispiel bereit, auszusagen und vor Gericht von Missständen zu berichten. Das wäre mit einem hohen sozialen Risiko innerhalb der Kulturblase verbunden, weil da oft so Verratsnarrative greifen. Sie könnte das aber zumindest mit der Gewissheit tun, dass ihr Mut vielleicht systemische Konsequenzen hat, eben in Form eines entsprechenden Urteils. Wenn ich nun aber ohne den Anreiz einer gesamtgesellschaftlichen Wirkung, weil der Prozess ist ja abgeblasen, die Aussagebereitschaft einer Person öffentlich mache, bleibt eben nur noch das soziale Risiko. Und davor muss man Menschen schützen. Und das finde ich auch richtig gut so.
Natürlich gibt es aber gewichtige Ausnahmen, nämlich wenn ein überwiegendes öffentliches Interesse existiert. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn per se exponierte Personen, Politiker:innen etwa, beziehungsweise Menschen mit maßgeblicher politischer Verantwortung involviert sind und eben der Sachverhalt auch diese Tätigkeit berührt. Und deshalb möchte ich in einem Fall eine Ausnahme machen und eine gelistete Zeugin namhaft machen, nämlich die Wiener Kulturstadträtin Veronika Kaup-Hasler. Ich glaube nämlich, Stichwort öffentliches Interesse, dass ihre Aussage enorm wichtig gewesen wäre. Und zwar nicht nur für die Causa Birkmeir, sondern insbesondere für das Verständnis dafür, wie die Stadt Wien mit Kulturinstitutionen umgeht, die in eigentlich unabhängigen Institutionen, Vereinen organisiert sind. Man hätte eben unter Wahrheitspflicht, das ist ja das Spezifikum vor Gericht, einen Einblick in den Maschinenraum der politischen Entscheidungsprozesse im Stadtratsbüro bekommen.
So, und warum ist das so relevant? Das Theater der Jugend ist keine städtische Institution, sondern ein per se unabhängiger Rechtsträger, nämlich das sogenannte Vereintheater der Jugend.
Als der Standard seinerzeit zu den Vorwürfen gegen Birkmeir bei der Wiener Kulturstadträtin recherchiert hat, kam heraus, dass die Vorwürfe dort bereits seit 2021 bekannt waren und trotzdem eine Verlängerung von Birkmeir 2022 ganz offensichtlich möglich war. Veronika Kaup-Hasler bringt dafür in dem Artikel des Standard eine aus meiner Sicht durchaus nachvollziehbare, zumindest strategisch nachvollziehbare Erklärung, nämlich dass die Einflussmöglichkeiten aufgrund rechtlicher Rahmenbedingungen klar begrenzt sein. Und in einem Statement heißt es zudem, eine solche Entscheidung, nämlich die Nichtverlängerung, hätte einen Konsens im Vereinsvorstand in Abstimmung mit den anderen Fördergebern erfordert.
Also hier wird ganz klar darauf hingewiesen, dass es eben unabhängige Strukturen gibt, die man nicht einfach so per Weisung beeinflussen kann. Es wird also klar auf die unabhängige Verantwortung des Vereins verwiesen.
So, und jetzt wird es brisant. Denn all das, was hier aus meiner Sicht durchaus zu Recht ins Treffen geführt werden kann, hatte bei der bevorstehenden De-facto-Fusion von Schauspielhaus Wien und Theater offenbar keine Bedeutung. Die Details könnt ihr in den Folgen 94 und 95 nachhören. Das Schauspielhaus ist im Eigentum der Stadt Wien. Das Theater gehört dem Theaterverein.
Die nicht alleine vertretungsberechtigte Leiterin des Theaters, Sarah Ostertag, hatte für ihre Schauspielhausbewerbung das ihr anvertraute Haus offenbar in ein verschränktes Bewerbungskonzept eingebracht. Und die Jury, die wohlgemerkt für das städtische Schauspielhaus und nicht für den Theaterverein gearbeitet hat, hatte kurzerhand entschlossen, dass man das genauso machen soll. Das Besondere ist nur, dass es nicht dabei geblieben ist, dass die das empfohlen haben.
Im Anschluss wurde in einer Pressekonferenz, zu der die Stadt Wien geladen hatte, Vollzug also die tatsächliche Bestellung von Sarah Ostertag und die tatsächliche Realisierung ihres Konzepts Schauspielhaus plus Theater, das eigentlich dem Theaterverein gehört, vermeldet. Ich habe dann im Nachgang beim Theaterverein nachgefragt. Immerhin auch ein eigenständiger Rechtsträger mit Vorstand, Geschäftsführung und Statut.
Und in einem Statement haben die dortigen Verantwortlichen wirklich unmissverständlich klar gemacht, dass sie erstens Sarah Ostertag nicht bevollmächtigt hatten, das ihr anvertraute Haus in Gespräche rund um eine gemeinsame Dachmarke mit einem anderen Rechtsträger einzubringen und zweitens über die Verschränkung dabei in juristischen Personen, Schauspielhaus Wien GmbH und Theater, eben lediglich informiert wurden, ohne an der eigentlichen Entscheidung mitzuwirken.
So, was ist jetzt das öffentliche Interesse an der Namhaftmachung der Zeugin Veronika Kaup-Hasler im Fall Birkmeir gegen Pesl? Ganz einfach, hier werden übergeordnete realpolitische Sachverhalte vor Gericht also unter Wahrheitspflicht und nicht unter dem Deckmantel einer guten öffentlichen Darstellung aufgedröselt worden, die eben nun, und davon bin ich überzeugt, anderweitig geklärt werden müssen.
Ganz konkrete Relevanz entfaltet das zum Beispiel bei der nach wie vor schwelenden Causa rund um die Nichtverlängerung des aktuellen Leitungsteams des Schauspielhauses Wien und der Bestellung von Sarah Ostertag inklusive der De-facto-Einverleibung eines Hauses des Theatervereins Wien unter der Dachmarke Schauspielhaus. Was ist der Unterschied zwischen dem Verein Theater der Jugend und dem Theaterverein, wenn es um die Anerkennung der Entscheidungsautonomie eines eigenständigen Rechtsträgers geht?
Und was bedeutet es sowohl politisch als auch juristisch, wenn die Autonomie eines wirtschaftlich abhängigen Fördernehmers kurzerhand per Willensbekundung einer amtierenden Stadträtin ausgehebelt wird? Hier hat ein renommierter Investigativjournalist kürzlich eine bemerkenswerte Einschätzung mit mir geteilt, nämlich dass die Schauspielhaus-Sache längst nicht mehr nur eine Kulturgeschicht, sondern im Kern eine brisante Wirtschaftscausa sei. Und genau dieser Causa muss man nun ohne das Verfahren Birkmeir gegen Pesl nachgehen. Dafür durch Berichterstattung/Analyse zu sensibilisieren, ist aus meiner Sicht definitiv ein überwiegend öffentliches Interesse.
Danke, dass ihr beim Bühneneingang vorbeigeschaut habt. Ich würde mich freuen, wenn ihr den Podcast abonniert, in eurem Netzwerk teilt und auf der Plattform eures Vertrauens mit fünf Sternen bewertet.
Feedback und Geschichten aus dem Inneren des Kulturbetriebs sind natürlich herzlich willkommen. Schreibt mir am besten eine E-Mail. Die Adresse findet ihr auf www.buehneneingang.at, Buehneneingang mit ue. Alle Nachrichten werden natürlich streng vertraulich behandelt.
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In diesem Sinne, bis hoffentlich bald am Bühneneingang.
Autor:in:Livio Koppe |
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