Ist das wichtig?
Ein Student zwingt die Uni Wien, Notenstatistiken herauszugeben

Ein Student hat die Universität Wien per Informationsfreiheitsgesetz gezwungen, umfassende Notenstatistiken und Lehrveranstaltungsevaluierungen herauszugeben. Das Bundesverwaltungsgericht hat ihm Recht gegeben – und damit ein Urteil gefällt, das weit über die Theologie hinausgeht. Georg erklärt, was das neue Informationsfreiheitsgesetz ist, was die Uni jetzt offenlegen muss und warum das für Studierende an allen Hochschulen spannend werden könnte.


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Transkript

Hi, grüß euch, herzlich willkommen bei „Ist das wichtig?" am 5. März. Heute befassen wir uns mal nicht mit einem aktuellen politischen Prozess, wo es darum geht, welche Gesetze beschlossen werden und welche nicht, sondern mit einem spannenden Fall, der auf den Ergebnissen der Politik von vor zwei, drei Jahren basiert. Ein Student der Universität Wien hat seine Hochschule nämlich per Informationsfreiheitsgesetz gezwungen, umfassende Statistiken zu Noten zu veröffentlichen sowie Lehrveranstaltungsevaluierungen ebenfalls öffentlich zu machen. Und das heißt letzten Endes nicht weniger, als dass Studierende jetzt auf einmal ziemlich Einblick darin bekommen können, welche Professoren, welche Vortragenden welche Noten geben, wo es härter ist, wo mehr Leute durchkommen und so weiter. Spannendes Beispiel in Transparenz: Wir schauen uns in den nächsten paar Minuten an, erstens, wie es zu diesem Urteil gekommen ist, was die Uni jetzt tatsächlich alles offenlegen muss und welcher politische Prozess dazu geführt hat, dass auf einmal wir Bürgerinnen und Bürger solche Transparenzeinsichten bekommen.

Mein Name ist Georg Renner, ich bin seit 18 Jahren politischer Journalist, und das hier ist „Ist das wichtig?" – Politik für Einsteiger. Ein Podcast, in dem wir aktuelle politische Entwicklungen so erklären, dass man sie auch nebenbei gut verstehen kann.

Also Georg, was ist passiert?

Vor ein paar Tagen ist das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts veröffentlicht worden. Das Bundesverwaltungsgericht stellt einen Großteil seiner Entscheidungen im Rechtsinformationssystem des Bundes online, man kann das alles nachlesen. Und eine Entscheidung in diesen Veröffentlichungen ist sehr, sehr spannend. Ein Theologiestudent und Studienvertreter an der Universität Wien hat nämlich die Uni geklagt darauf, dass sie Notenstatistiken und Lehrveranstaltungsevaluierungen ihm herausgeben muss, und er könnte sie dann theoretisch veröffentlichen. Und das ist eine große Entwicklung.

Warum? Weil bisher einfach keine individuellen Statistiken veröffentlicht wurden zu Lehrveranstaltungen: welche Noten, also wie viele Fünfer in einer Lehrveranstaltung gegeben wurden, wie viele Einser, Zweier, Dreier und so weiter. Und auch die Evaluierungen – also das Dokument, das Lehrveranstaltungsleiterinnen und Lehrveranstaltungsleiter bekommen nach einer anonymisierten Befragung ihrer Studentinnen und Studenten – sind bisher geheim gehalten worden. Ich kenne das selber, ich habe ja mehrfach an Journalismus-FHs unterrichtet. Man bekommt diese Evaluierungsergebnisse, da stehen manchmal nette, manchmal weniger nette Sachen drin über die Vortragenden und was man besser machen könnte, aber die waren bisher eben nur für den Lehrveranstaltungsleiter und für die Uni bestimmt, beziehungsweise die Hochschule. Studierende haben diese Ergebnisse in der Regel nicht bekommen.

Und das Bundesverwaltungsgericht hat jetzt auf ein Informationsfreiheitsbegehren – was das ist, dazu kommen wir in den nächsten paar Minuten noch – dieses Studenten entschieden: Ja, die Uni muss das weitgehend herausgeben. Sehr verkürzt heißt es in diesem Urteil: Der Beschwerde wird teilweise Folge gegeben und die Universität Wien gemäß Informationsfreiheitsgesetz aufgetragen, dem Beschwerdeführer binnen vier Wochen Zugang zu folgenden Informationen zu gewähren. Erstens: Statistiken zu Noten und Prüfungsergebnissen – Anzahl der Teilnehmer, durchschnittliche Note, Notenverteilung, Abbruchquote – je Lehrveranstaltung der Universität Wien seit dem Wintersemester 2023, soweit diese Informationen je Lehrveranstaltung mindestens fünf Studierende betreffen. Und zweitens: Ergebnisse der universitätseinheitlichen Lehrveranstaltungsevaluierungen je Lehrveranstaltung der Universität Wien seit dem Wintersemester 2023, soweit diese Informationen je evaluierter Lehrveranstaltung mindestens fünf Studierende betreffen.

Also sehr vereinfacht gesagt: Die Uni Wien muss nicht nur die Theologie, sondern alle Lehrveranstaltungsstatistiken, Notenstatistiken, Evaluierungen, Abbruchquoten – wie viele Studierende aus einem Kurs ausgestiegen sind und so weiter –, das alles dem Studenten, der da geklagt hat, übergeben. Das ist ziemlich umfassend. Einzige Beschränkung ist: Wenn es eine Lehrveranstaltung mit weniger als fünf Studierenden war, dann muss man es nicht herausgeben, damit da auch keine Rückschlüsse gezogen werden können, welche Noten welcher Student hat und eventuell welche Evaluierungsergebnisse wer abgegeben hat. Das ist die einzige Einschränkung. Es ist ziemlich umfassend, wird der Uni ziemlich viel Arbeit bereiten. Kurz gesagt: Die Uni könnte theoretisch noch einen weiteren Rechtsweg gehen, vom Bundesverwaltungsgericht zum Verwaltungsgerichtshof oder zum Verfassungsgerichtshof. Ob sie das tut, ist noch offen, aber sehr wahrscheinlich wird sie das herausgeben müssen.

Und wer sind die alle?

Ich werde mich jetzt nicht lange aufhalten damit, wer die Universität Wien ist. Das ist die größte Hochschule im Land. Da kann man unterschiedlichste Sachen studieren. Interessanter ist, glaube ich, in dem Fall die Person des Antragstellers und das Bundesverwaltungsgericht.

Der Antragsteller – wir wissen nicht viel über ihn, das Urteil ist anonymisiert worden – ist jedenfalls Mitglied der Studierendenvertretung in Theologie, also er studiert Theologie an der Universität Wien und hat in dieser Eigenschaft als Studienvertreter eben ein sehr, sehr umfassendes Informationsfreiheitsbegehren geschrieben.

Informationsfreiheitsbegehren – kommen wir gleich dazu – konnte man ab dem 1. September stellen, und schon am 1. September hat er per Mail bei der Uni eben beantragt, all diese Statistiken, die wir zuerst erwähnt haben: Notenstatistiken, Evaluierungen, Abbruchquoten, Notenverteilung, Durchschnittsnote und, und, und. Das heißt, der hat offensichtlich schon darauf gewartet, dass das Informationsfreiheitsgesetz endlich mit 1. September 2025 in Kraft tritt, und sofort dieses Begehren gestellt.

Die Uni Wien hat sich dagegen gewehrt, vertreten durch Anwältinnen und Anwälte, hat dagegengehalten. Und dieser Fall ist dann schließlich vors Bundesverwaltungsgericht gegangen, das eben entscheiden muss in Sachen der Informationsfreiheit auf Bundesebene.

Und das Bundesverwaltungsgericht, das ist eine jener Instanzen, die die Einhaltung von Bundesgesetzen durch Bundesbehörden überwacht und entscheidet, wenn es Streit gibt zwischen Bürgern und Behörden. Das hat eben jetzt entschieden, diesem Informationsfreiheitsbegehren weitgehend Recht zu geben. Der Student, oder besser gesagt der Studentenvertreter, hat das Recht, diese umfassenden Informationen zu bekommen, und der Uni aufgetragen, das jetzt binnen vier Wochen umzusetzen.

Und warum diskutieren die darüber?

Weil es spannend ist, welche Informationen der Staat uns herausgeben muss. Wir haben das schon x-mal besprochen in der vorigen Legislaturperiode, der vorigen Gesetzgebungsperiode. Wir hatten damals eine Regierung aus ÖVP und Grünen. Beschlossen worden ist, Österreich bekommt ein Informationsfreiheitsgesetz. Das Informationsfreiheitsgesetz hat das damalige Amtsgeheimnis abgelöst. Sehr, sehr vereinfacht gesagt hat das geheißen: Bisher hatten staatliche Institutionen – also Behörden, aber zum Beispiel eben auch Hochschulen – alle Informationen geheim zu halten, die sie aus ihrer amtlichen Tätigkeit heraus bekommen haben. Das heißt, in der Regel durften Ministerien, durften Behörden, durften Ämter, Universitäten, Schulen und so weiter nicht einfach so Informationen rausgeben, sondern nur eben in speziell geregelten Fällen. Und mit dem Informationsfreiheitsgesetz hat sich das grundsätzlich umgedreht. Das heißt, erstens müssen Ämter, Behörden und so weiter, staatliche Institutionen, Informationen proaktiv, also von sich aus, anbieten. Und zweitens: Grundsätzlich haben Bürgerinnen und Bürger das Recht, Informationen von Ämtern einzufordern. Also wir können Ämter alles fragen, was die wissen, und nur wenn es einige Ausnahmen gibt – zum Beispiel die nationale Sicherheit, zum Beispiel, dass individuelle Daten gefährdet sind und so weiter –, nur unter einer bestimmten Zahl von Gründen darf das Amt, darf die Behörde die Herausgabe dieser Informationen verweigern.

Das ist ein ziemlicher Paradigmenwechsel, und in Kraft getreten ist dieses Gesetz, das im Endeffekt dann ÖVP, Grüne und die SPÖ gemeinsam beschlossen haben in der letzten Legislaturperiode, jetzt mit 1. September 2025. Und jetzt sind wir gerade in einem Prozess, wo viele Bürgerinnen und Bürger ausloten: Okay, was für Informationen können wir denn da gerade abfragen? Ich selber habe auch einige Informationsfreiheitsbegehren laufen, aber dieses Urteil, das da jetzt vom Bundesverwaltungsgericht getroffen worden ist, ist eines der spannendsten im Bildungsbereich, weil es einfach ganz, ganz umfassende Informationen der Uni aufträgt, zu veröffentlichen.

Ihr müsst euch vorstellen: Für jede Professorin, für jeden Professor, für jeden Lehrveranstaltungsleiter ist das vielleicht potenziell recht unangenehm, wenn auf einmal Studierende sehen: Okay, jetzt gibt es da einen Professor, der lässt fast alle bei Prüfungen durchfallen. Oder vielleicht andere: Naja, okay, der gibt lauter Einser, bei dem muss man sich offensichtlich nicht anstrengen. Das sind Informationen, die in Studierendenkreisen natürlich immer schon kursiert sind. Wenn ich mich an meine eigene Zeit an der Uni zurückdenke, da hat es immer geheißen: Okay, wenn du es dir bei einem Antritt aussuchen kannst, bei wem du die Prüfung machst, geh zu dem und dem Professor in dem und dem Fach, weil der prüft nicht so streng.

Der gibt meistens positive Noten her, weil er – weiß nicht – vielleicht sich die Arbeit nicht machen will, jemanden durchfallen zu lassen, und so weiter. Und der andere hat halt geheißen: Naja, wenn du es kannst, dann meide den, weil der prüft sehr, sehr streng, da fallen sehr viele durch. Und solche Flüsternetzwerke hat es natürlich immer schon gegeben. Auf Gerüchtebasis, die ÖH hat, glaube ich, auch intern schon immer solche Informationen gesammelt, aber jetzt müssen diese Informationen eben tatsächlich transparent zur Verfügung gestellt werden. Statistisch belegt. Das heißt, jetzt gibt es kein Herumgeheimnisse mehr: Wo ist ein guter Prof, wo ein schlechter, wo ein leichter, wo ein schwerer – sondern jetzt kann man schauen: Okay, wie sind die Notenstatistiken, wer entscheidet bei welcher Prüfung wie? Große Entwicklung.

Wenn diese Entscheidung hält – kann ja sein, wie gesagt, dass die Uni noch einmal in Berufung geht, vom Bundesverwaltungsgericht in die nächste Instanz zum Verwaltungsgerichtshof oder theoretisch sogar zum Verfassungsgerichtshof –, könnte sich das noch ändern. Ich glaube es aber nicht, weil das Informationsfreiheitsgesetz tatsächlich ziemlich weitgehende Informationsrechte einräumt, und ich könnte mir schon vorstellen, dass diese Entscheidung so stehen bleibt und dass Unis solche Informationen jetzt tatsächlich zur Verfügung stellen müssen.

Okay, und wie betrifft das uns?

Zum einen finde ich es mal eine super Sache, wenn solche Informationen auf den Tisch kommen, weil es uns einfach leichter macht, Entscheidungen zu treffen. In dem Fall jetzt, okay, die Studierenden an der Uni Wien, aber wenn das bei der Uni Wien durchgeht, ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass das an allen Universitäten, an allen Hochschulen durchgeht, dass die solche Informationen herausgeben müssen. Und das finde ich eine super Sache, weil wir Bürgerinnen und Bürger einfach besser uns auf den Umgang mit dem Staat einstellen können, wenn einigermaßen offensichtlich ist, wie dort Entscheidungen getroffen werden, wie Noten gegeben werden, welche Lehrveranstaltungen gut sind, welche schlechter.

Das ermöglicht unseren Studierenden einerseits, bessere Entscheidungen für ihre eigene Studienlaufbahn zu treffen, und andererseits zwingt es natürlich auch die Institutionen, bei der Qualitätssicherung ein bisschen genauer hinzuschauen. Weil natürlich theoretisch – ich weiß jetzt nicht, wie die Notenverteilung an der Theologie an der Uni ist –, aber theoretisch, wenn da ein Professor immer nur Einser hergegeben hat, dann ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass der sich einfach nicht viel Mühe gemacht hat, seine Tests so zu gestalten, dass sie wirklich gerecht die Studierenden beurteilen.

Oder umgekehrt kann man so natürlich schauen: Okay, da ist ein Prof, der – weiß nicht – die Hälfte seiner Studierenden regelmäßig durchfallen lässt, der eine hohe Abbruchquote hat und so weiter. Natürlich wäre es jetzt schon Aufgabe der Uni gewesen, da genau hinzuschauen, und vielleicht hat sie das auch getan, wir werden sehen. Aber natürlich, solchen problematischen Vortragenden sollte man irgendwie mal sagen: Hey, okay, kannst du deine Lehrveranstaltung anpassen? Weil offensichtlich lernen die Studierenden entweder nicht genug bei dir oder sind die Kriterien zu hart, was auch immer.

Aber jetzt, wenn das alles öffentlich ist, dann gibt es natürlich einen Druck auf die Institution, bessere Arbeit zu machen. Und das ist die Essenz dieses Informationsfreiheitsgesetzes. Wenn das Schule macht und solche Informationen öffentlich werden – von der Auftragsvergabe in kleinen Gemeinden über, was mein Wunsch wäre, Maturastatistiken, an welchem Gymnasium viele Maturanten durchfallen, an welchem wenige und so weiter –, wenn solche Informationen öffentlich werden, ermöglicht das einerseits uns Bürgerinnen und Bürgern, bessere Entscheidungen zu treffen, und andererseits zwingt es die Institutionen, ihre Entscheidungen gut zu begründen, gut zu argumentieren und einfach bessere Entscheidungen zu treffen, weil man Angst haben muss, dass alles öffentlich wird.

Und ist das schon fix?

Nein, wie gesagt, das Informationsfreiheitsgesetz sieht einen ganz klaren Instanzenzug vor. Erstens kann jedermann in Österreich formlos Informationen bei jeder staatlichen Stelle beantragen: Gemeinde, Landesregierung, Schule, Universität und so weiter. Dann kann man erstens einmal diese Institution zwingen, diese Anfrage zu beantworten. Theoretisch hat die vier Wochen Zeit. Wenn sie die Information nicht beantwortet, dann kann man einen Bescheid beantragen, also dass die ganz offiziell und begründet erklärt, warum sie die Information nicht rausgibt. Und mit diesem Bescheid kann man dann eben zu übergeordneten Verwaltungsgerichten gehen, in dem Fall zum Bundesverwaltungsgericht, das diese Sache entschieden hat.

Dort gibt es dann eine Verhandlung, wo diskutiert wird: Okay, welchen Status hat derjenige, der diese Frage stellt? Hat der irgendein besonderes Recht, weitergehendes Recht, umfassende Informationen zu bekommen, oder nur punktuell eine Auskunft? In diesem Fall ist entschieden worden – weil der Beschwerdeführer, also dieser Student, auch gleichzeitig Studienvertreter ist –, dass er ein sehr, sehr umfassendes Informationsrecht hat.

Und dann theoretisch gegen diese Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts – in dem Stadium ist der Fall jetzt – kann man noch weitergehen zum Verwaltungsgerichtshof oder theoretisch zum Verfassungsgerichtshof, den beiden Höchstgerichten, die über Angelegenheiten zwischen Bürgern und Verwaltung endgültig entscheiden. Ob die Uni Wien das macht und Berufung gegen diesen Bescheid einlegt beim Verwaltungsgerichtshof, ist derzeit noch offen. Wir werden sehen. Aber jedenfalls klar ist: Dieses Informationsfreiheitsgesetz gilt, und ihr alle könnt jetzt schon IFG-Begehren, also Begehren nach dem Informationsfreiheitsgesetz, stellen. Wenn ihr nicht wisst, wie das geht und da ein bisschen Hilfe braucht: FragDenStaat.at, eine Website des Forums Informationsfreiheit, einer NGO, die sich sehr stark dafür eingesetzt hat, das Informationsfreiheitsgesetz umzusetzen. Die hat eine Anleitung, und man kann direkt über deren Webseite auch solche Anfragen stellen.

Und woher weißt du das eigentlich?

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in dieser Sache steht online. Wie viele Urteile des Bundesverwaltungsgerichts steht es im Rechtsinformationssystem des Bundes. Vollinhaltlich abzurufen, nur anonymisiert. Ich verlinke euch das Urteil in den Shownotes. Mein Kollege Benedikt Kommenda von der Tageszeitung Die Presse, der dort immer wieder über rechtliche Themen schreibt, hat auch einen ausführlichen Artikel zu dem Thema geschrieben. Den verlinke ich euch ebenfalls in den Shownotes.

Also, ist das wichtig?

Ja, ich meine natürlich, der Fall ist jetzt wahrscheinlich vor allem dann interessant, wenn man selber gerade irgendeinen Bezug zu einer Uni hat. Und kann natürlich auch sein, dass es unangenehm ist für Lehrveranstaltungsleiter und -leiterinnen, dass die Evaluierungsergebnisse über ihre Lehrveranstaltungen jetzt veröffentlicht werden. Aber insgesamt ist es eine große, wichtige und, ich finde, tolle Sache, dass solche Informationen jetzt öffentlich werden.

Weil der Staat arbeitet für uns, der sollte einfach nichts verstecken, und Informationen sollten möglichst transparent und öffentlich sein. In dem Fall wirklich wichtige Sache, wirklich wichtiges Urteil.

Und das war es mit dieser Folge. „Ist das wichtig? – Politik für Einsteiger." Die Idee dieses Podcasts ist, ein Einsteigerprogramm für Menschen zu bieten, die sich zwar für Politik interessieren, aber sich nicht jeden Tag damit beschäftigen. Ich freue mich über euer Feedback an podcast@istdaswichtig.at oder per Sprachnachricht an die WhatsApp-Nummer in den Shownotes. Und falls ihr in diesem Umfeld Werbung machen wollt, wendet euch bitte an office@missing-link.media.

Wenn ihr euch für Formate für Fortgeschrittene interessiert, möchte ich euch noch meine beiden E-Mail-Newsletter ans Herz legen: den Leitfaden, in dem ich immer dienstags aktuelle politische Themen für das Magazin Datum kommentiere, und „Einfach Politik", eine sachpolitische Analyse für die WZ, die jeden Donnerstag erscheint. Die Links zur kostenlosen Anmeldung für beide stelle ich euch in die Shownotes.

Und falls ihr mehr hören wollt: Ich gehöre auch zum Team von „Ganz offen gesagt", Österreichs bestem Gesprächspodcast für Politikinteressierte. „Ist das wichtig?" ist ein Podcast von mir, Georg Renner, in Kooperation mit Missing Link. Produziert hat uns Konstantin Kaltenegger. Die zusätzliche Audiostimme ist von Maria Renner, Logo und Design von Lilly Panholzer. Danke für Titel und Idee an Andreas Sator, Host des Podcasts „Erklär mir die Welt".

Danke fürs Zuhören. Bis zum nächsten Mal. Adieu.

Autor:in:

Georg Renner

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