Ist das wichtig?
Kommt das Kopftuch jetzt in die Verfassung?

Die Begutachtungsfrist für das Kopftuchverbot für unter-14-Jährige ist zu Ende - und eine Aufhebung des Gesetzes sehr wahrscheinlich, sollte es so beschlossen werden, wie die Regierung es ursprünglich vorgelegt hat. Ein Ausweg könnte sein, das Gesetz eine Stufe höher zu legen - und in die Verfassung zu schreiben.

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Transkript:

Hi, grüß euch. Herzlich willkommen bei „Ist das wichtig?" vom 24. Oktober. Heute ist eine Art Update-Folge. Mir geht's bei „Ist das wichtig?" auch immer wieder drum, Themen zu verfolgen, die die Politik halt länger beschäftigen. Es ist ja selten so, dass die Politik sagt: „So, und das machen wir jetzt so", und dann kommt das sofort. Nein, Politik ist über weite Strecken ein Prozess. Ein Gesetz hat sehr, sehr viele Stufen, die es durchlaufen muss, bevor es zu einer Regel wird, die für uns alle gilt. Und heute beschäftigen wir uns mit dem Kopftuchverbot für unter 14-Jährige. Das war hier schon mal Thema in Folge 85, das jetzt gerade eine weitere solche Stufe genommen hat. Was das für eine Stufe ist, was sich beim Kopftuchverbot noch ändern könnte und natürlich auch, worum es da überhaupt geht – das besprechen wir in den nächsten paar Minuten.

Mein Name ist Georg Renner, ich bin seit 18 Jahren politischer Journalist und das hier ist „Ist das wichtig? – Politik für Einsteiger". Ein Podcast, in dem wir aktuelle politische Ereignisse immer so erklären, dass man sie auch nebenbei gut verstehen kann.

**Also Georg, was ist passiert?**

Gestern Abend ist die Begutachtungsfrist für das geplante Kopftuchverbot für Mädchen bis zur 8. Schulstufe, also bis zum 14. Geburtstag, abgelaufen. Die Regierung will, dass Mädchen bis 14 – bis sie religionsmündig sind, also sich theoretisch ihre Religion selber aussuchen könnten – kein Kopftuch mehr in der Schule tragen dürfen. Das soll verboten werden, und zwar per Gesetz.

Das ist schon der zweite Anlauf für so ein Verbot. 2019 hat die damalige türkis-blaue Regierung unter einem gewissen Sebastian Kurz schon einmal ein Kopftuchverbot nur für Volksschulen beschlossen. Aber das hat damals der Verfassungsgerichtshof 2020 wieder aufgehoben. Er hat gesagt, als oberster Hüter unserer Grundrechte: Es verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz und die religiöse Neutralität des Staates, wenn man nur einer Religion, nämlich dem Islam, ein solches Verbot auferlegt und sagt: „Okay, nur muslimische Mädchen dürfen ihre Kleidungstracht nicht tragen." Es werden aber nicht zum Beispiel die jüdische Kippa oder der Turban, die Patka der Sikhs, gleichzeitig auch verboten.

Jetzt versucht es die derzeitige Regierungskoalition aus ÖVP – da ist das besonders wichtig –, der SPÖ und den NEOS noch einmal mit einem Kopftuchverbot. Der Gesetzesentwurf, den die Integrationsministerin Claudia Plakolm und Bildungsminister Christoph Wiederkehr da im September vorgelegt haben, der soll diesmal verfassungskonform sein und, wenn es nach denen geht, es auch durch den Verfassungsgerichtshof schaffen.

Es geht offiziell ums Kindeswohl und die Gleichberechtigung von Mädchen, die sollen da geschützt werden. Und das Verbot soll eigentlich schon mit dem zweiten Semester 2026 in Kraft treten – wenn's denn hält.

Und dieses Gesetz, das sie da formuliert haben, das haben sie im September in Begutachtung geschickt. Das heißt, ganz viele Institutionen, ganz verschiedene Expertinnen und Experten, aber auch Privatpersonen haben auf der Parlaments-Homepage ihre Meinung dazu sagen können. Und die überwiegende Meinung von rechtskundigen Personen – also zum Beispiel vom Verfassungsdienst, von der Vertretung der österreichischen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, vom Justizministerium – geht in die Richtung: Das wird sich nicht ausgehen. Der Verfassungsgerichtshof wird dieses Gesetz wieder verfassungswidrig befinden, wenn das so beschlossen wird.

**Und wer sind die alle?**

Wir müssen uns jetzt nicht ganz lange aufhalten damit, wer die alle sind, aber primär in der Verantwortung ist hier einerseits die ÖVP. Wie gesagt, Integrationsministerin Claudia Plakolm – eine, ich würde sagen, Rechtsauslegerin in der Partei, die für die Nulltoleranzpolitik der ÖVP gegenüber Migrantinnen und Migranten, aber vor allem auch gegenüber dem Islam steht. Die ist federführend für dieses Gesetz verantwortlich. Formal vorgelegt hat es aber Bildungsminister Christoph Wiederkehr, der gehört den NEOS an. Und alle drei Parteien in der Koalition – ÖVP, SPÖ und NEOS – stehen hinter dem Verbot.

Warum sind diese drei Parteien in der Regierung? Kurzer Exkurs: Vor etwas mehr als einem Jahr haben wir einen neuen Nationalrat gewählt. Das ist der wichtigste Teil unseres Parlaments, der die Gesetze beschließt, die dann für uns alle in Österreich gelten. Auf Basis des Ergebnisses dieser Wahl – 29. September 2024 – ist die FPÖ stärkste Partei geworden, dahinter ÖVP, dahinter SPÖ, dahinter NEOS, dahinter die Grünen. Haben sich drei dieser Parteien zusammengefunden, die eine Mehrheit haben, die also gemeinsam Gesetze beschließen können – nämlich eben ÖVP, SPÖ und NEOS.

Weil sie diese Mehrheit haben, können sie jetzt – die nächsten von jetzt an nur mehr vier Jahre lang – beschließen, was in Österreich an Gesetzen gilt und was eben verboten ist, zum Beispiel das Kopftuch. Und sie stellen auch eben die Ministerinnen und Minister, die dafür verantwortlich sind, dass diese Gesetze dann ausgeführt werden. Zum Beispiel das Integrationsministerium in Gestalt von Claudia Plakolm oder das Bildungsministerium von Christoph Wiederkehr. Das heißt, das geht alles immer auf unsere Wahl bei der Nationalratswahl 2024 zurück.

Sie können eben nicht alle Gesetze beschließen. Unsere Verfassung setzt ja auch dem Nationalrat Grenzen, welche Regeln er beschließen kann und welche er nicht beschließen kann. Zum Beispiel muss er eben Gleiches gleich behandeln und seine Gesetze immer sachlich rechtfertigen. Das ist ein Gebot, das in unserer Bundesverfassung steht, die die Grundlagen für unseren Staat legt. Das ist ein Gesetzesdokument, das quasi über allen anderen Gesetzen steht und die Regeln festlegt – einerseits, wie Gesetze beschlossen werden, und was die Grenzen solcher Gesetzesbeschlüsse sind. Und wenn die Koalition dagegen verstößt, dann können diese Gesetze vor den Verfassungsgerichtshof – eines unserer drei Höchstgerichte – gebracht werden, und das kann das Gesetz wieder aufheben.

Und genau das droht diesem Gesetz jetzt. Sollten das nur diese drei Parteien miteinander beschließen, mit einer sogenannten einfachen Mehrheit – mit der die meisten Gesetze in Österreich beschlossen werden –, dann kann das Gesetz vor den Verfassungsgerichtshof kommen. Und der kann prüfen: Passt das mit den Grundrechten und vor allem mit diesem Gleichheitsgrundsatz zusammen?

**Und warum diskutieren die da darüber?**

Es geht da um eine ganz grundsätzliche Abwägung. Letztlich einerseits die Religionsfreiheit – das Recht, seine Religion frei auszuüben und auch religiöse Kleidung zu tragen. Und auf der anderen Seite argumentiert vor allem die Regierungskoalition mit dem Kindeswohl und der Gleichberechtigung von Mädchen.

Die Befürworter sagen – eben zum Beispiel Plakolm und Wiederkehr –, kleine Mädchen würden durch das Kopftuch sexualisiert und in traditionelle Rollenbilder gedrängt. Es würde irgendwie die Frau, das Mädchen, abgewertet, dadurch, dass sie das Kopftuch tragen muss, der Mann nicht. Sie könnten sich dadurch nicht frei entwickeln und werden von klein auf anders behandelt als Buben. Eine französische Studie, mit der Plakolm da immer wieder argumentiert, zeigt angeblich, dass ein Kopftuchverbot die Bildungschancen von Mädchen verbessern würde.

Die Gegner auf der anderen Seite argumentieren: Das Verbot diskriminiert gerade muslimische Mädchen und grenzt sie noch mehr aus, statt sie zu schützen. Es greift in die Religionsfreiheit und das Elternrecht auf religiöse Erziehung ein. Und außerdem: Wenn man wirklich gegen Unterdrückung vorgehen will – Unterdrückung eben dieser Mädchen –, warum setzt man dann bei ihnen an und verbietet ihnen etwas und nicht bei den Unterdrückern?

Spannend ist gleichzeitig allerdings auch – abseits dieser Argumentation Pro und Kontra, da gibt es wirklich viele Argumente und ich finde, man kann beide Argumentationen gut führen, nämlich einerseits für und auch andererseits gegen ein Verbot – wirklich spannend ist aber auch die politische Dimension. Es gibt nämlich einen Trick, wie man an dieser Prüfung durch den Verfassungsgerichtshof vorbei kann und auch an dem Gleichheitssatz: nämlich indem man ein solches Verbot auch direkt in die Verfassung schreibt, also als sogenanntes Verfassungsgesetz beschließt. Das geht, dann kann es der VfGH praktisch nicht mehr prüfen. Aber man braucht dazu eine größere Mehrheit als bei einem normalen Gesetz. Für ein normales Gesetz reicht die Hälfte der 183 Abgeordneten im Nationalrat. Für eine Verfassungsmehrheit braucht es aber zwei Drittel der Abgeordneten im Nationalrat.

Und die ÖVP wirbt jetzt – nach dieser umfassenden Kritik und dem Hinweis darauf, dass dieses Gesetz, das das Kopftuchverbot für bis 14 einführen soll, verfassungswidrig sein könnte – eben dann doch noch dafür, dass man das mit so einer Zweidrittelmehrheit beschließt. Da bräuchte man aber dann die Stimmen von zumindest einer der beiden Parteien, die nicht in der Regierungskoalition vertreten sind: entweder der Freiheitlichen Partei, der FPÖ, oder der Grünen.

Und das ist eine politische Frage. Beide Parteien – sowohl die FPÖ als auch die Grünen – wären wahrscheinlich grundsätzlich dafür zu haben für ein Kopftuchverbot. Denen wird man aber wahrscheinlich irgendwas anbieten müssen dafür, dass sie bei so einem Gesetzesvorschlag mitgehen.

**Okay, und wie betrifft das uns?**

Na ja, wenn das Gesetz kommt, betrifft es erst einmal nur eine relativ kleine Gruppe: muslimische Mädchen unter 14 Jahren, die schon ein Kopftuch tragen. Wie viele das genau sind, weiß niemand so richtig. Es gibt keine verlässlichen Zahlen dazu, auch die Regierung hat sich gar nicht recht bemüht, dazu zu sagen, wie viele Leute das überhaupt betreffen wird.

Für Schulen und Lehrerinnen und Lehrer wird das bedeuten: Sie müssten dieses Verbot durchsetzen – zuerst die Lehrerinnen und Lehrer, dann die Direktorinnen und Direktoren. Die müssten kontrollieren und bei Verstößen eben Strafen bis zu 1.000 Euro gegen die Eltern verhängen lassen. Das könnte natürlich zu Konflikten führen, gerade zwischen Schulen und Elternhäusern, mit denen es vielleicht ohnehin schon nicht immer ganz leicht ist, über die Schulkarriere der Kinder zu reden.

Ganz grundsätzlich geht es aber um die Frage: Wie weit darf und soll der Staat in religiöse Praktiken eingreifen? Heute das Kopftuch bei Kindern – was kommt morgen? Wie gesagt, die Kippa, das Kreuzketterl, das Kreuz an der Schulwand – das sind alles Fragen, die Österreich bisher immer sehr, sehr traditionell beantwortet hat. Nämlich: „Okay, das Kreuz an der Schulwand muss bleiben, aber das Kopftuch muss weg." Während zum Beispiel Frankreich da einen komplett laizistischen Weg geht. Das heißt, gar keine religiösen Symbole in der Schule erlaubt. Das heißt, da ist das Kreuz, das Kreuzketterl genauso verboten wie das Kopftuch.

Und es geht natürlich letzten Endes auch um den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Wie gehen wir mit Menschen um, die eben nicht der Mehrheitsgesellschaft angehören? Schon jetzt nutzen extremistische Gruppen oder radikale Islam-TikToker das Thema für ihre Zwecke, um da Enttäuschte von der Gesellschaft zu mobilisieren und eben ihre Anhänger zu bekommen. Die Islamische Glaubensgemeinschaft Österreich – die offizielle Vertretung der Musliminnen und Muslime in Österreich – die warnt jetzt schon davor, dass dieses Verbot die Gesellschaft weiter spalten könnte, statt Integration zu fördern.

**Und ist das schon fix?**

Eben nicht. Nein. Wie gesagt, jetzt sind wir in diesem Stadium, wo jede Expertin, jeder Experte, aber auch Privatpersonen ihre Meinung zu diesem Gesetz abgeben konnten. Und das kann man alles auf der Parlaments-Homepage nachlesen. Mehr als 500 Stellungnahmen sind da eingegangen.

Jetzt ist es wieder formal: Das Bildungsministerium, gemeinsam mit dem Integrationsapparat im Bundeskanzleramt, ist dafür verantwortlich, das einzuarbeiten und einen neuen Gesetzesentwurf vorzulegen. Das kann jetzt wieder ein paar Wochen bis Monate dauern, und am Ende wird wahrscheinlich die Bundesregierung gemeinsam einen Entwurf beschließen, wie dieses Kopftuchverbot am Ende aussehen kann.

Und wenn da davor steht „Verfassungsgesetz" – damit es eben nicht der Verfassungsgerichtshof prüfen kann? Wird es wohl Verhandlungen geben müssen. Nicht nur mit den Regierungsparteien – ÖVP, SPÖ und NEOS –, sondern auch zumindest mit einer der anderen beiden Parteien im Nationalrat – FPÖ und Grünen –, um auf diese benötigte Zweidrittelmehrheit zu kommen.

Das müsste eigentlich einigermaßen schnell gehen, weil damit das Ganze im Sommersemester 2026 in Kraft treten kann – also im Februar nächsten Jahres. Müsste das spätestens wahrscheinlich im Dezember beschlossen werden. Wir werden sehen, ob das tatsächlich so schnell kommt und vor allem, ob diese Verhandlungen um eine solche Mehrheit stattfinden können.

Das war ja auch in der Regierungskoalition – also in diesem Team, das sich da zusammengefunden hat – nicht unumstritten. Die SPÖ, hat das Profil berichtet, war zum Beispiel von Anfang an eigentlich dagegen, das als Verfassungsgesetz zu beschließen, weil sie nicht den Anschein erwecken wollte, da mit der FPÖ – mit der sie spinnefeind ist – irgendwie kooperieren zu wollen. Und das heißt, diesen gordischen Knoten wird man irgendwie durchschlagen müssen. Oder das Gesetz komplett umformulieren, damit es vielleicht doch noch verfassungskonform sein könnte.

**Und woher weißt du das eigentlich?**

Na ja, dieser ganze Begutachtungsprozess, der ist öffentlich. Das heißt, alle diese Stellungnahmen, die zu diesem Gesetz eingegangen sind, kann man auf der Parlaments-Homepage nachlesen. Ich verlinke euch das in den Show Notes.

Ich habe zu dem Thema schon lange recherchiert und vor allem auch die juristischen Fallstricke ein bisschen aufgelistet, die es da gibt. Ich habe eine lange Geschichte im Magazin Datum dazu geschrieben. Auch die verlinke ich euch ganz selbstlos in den Show Notes. Ich habe auch einen Kommentar im Datum Leitfaden – in meinem wöchentlichen Politik-Newsletter – geschrieben, den ich euch ebenfalls verlinke.

Da sehe ich eben drei Möglichkeiten, diesen Widerspruch zwischen Religionsfreiheit und Kopftuchverbot aufzulösen: Erstens kann man natürlich akzeptieren, dass es dieses Kopftuchverbot gibt. Zweitens könnte man jegliche religiöse Kleidung verbieten, also auch das Kreuzketterl oder die jüdische Kippa. Oder drittens: Man schreibt es in die Verfassung. Und das dürfte jetzt – wenn ich die Integrationsministerin heute im Ö1 Mittagsjournal richtig verstanden habe – am ehesten der Weg sein, der gegangen wird. Auch darauf verlinke ich euch in den Show Notes.

**Also: Ist das wichtig?**

Es ist eine spannende Frage. Einerseits geht es da tatsächlich – das kann man schon argumentieren, und der Regierung teilweise glauben – geht es natürlich auch um die Gleichberechtigung der Mädchen. Das ist tatsächlich nicht jedermanns Sache, dass schon kleine Kinder in manchen Fällen Kopftücher aufsetzen müssen und dazu gezwungen werden, vielleicht von ihren Eltern. Es gibt schon gute Argumente dafür, da einen „Safe Space" in der Schule zu schaffen, wo man offensichtliche Ausweise einer religiösen Identität nicht tragen darf.

Man kann auf der anderen Seite hinterfragen, ob es sinnvoll ist, da jetzt nur das Kopftuch herauszugreifen und ob man da nicht alle religiösen Erkennungszeichen irgendwie mitnehmen sollte – kann man argumentieren. Die andere Frage ist tatsächlich: Na ja, okay, was geht es den Staat an, was ich meinen Kindern anziehe oder was meine Kinder sich selber aussuchen anzuziehen? Und auch diese Frage kann man stellen und da sagen: „Okay, das ist Sache der freien Bürgerinnen und Bürger."

Ich finde da tatsächlich beide Seiten sehr, sehr gut argumentierbar und kann auch ein bisschen nachvollziehen, wenn Kritiker dieser Verbote argumentieren: „Na ja, okay, wenn jemand dazu gezwungen wird – sei es von Mitschülerinnen oder Mitschülern, die da einen auf Generation Islam machen und sagen: ‚Wer nicht das Kopftuch aufsetzt, ist ungläubig' – warum man da nicht diese Mitschüler in die Verantwortung nimmt, statt die Schülerinnen und Schüler, die halt eh dann betroffen sind?"

Wie gesagt, es ist eine spannende, diffizile Debatte. Da gibt es, finde ich, keine einfachen Antworten, und ich lade jeden dazu ein, sich selber eine Meinung dazu zu bilden. Und ich bin gespannt, wie es weitergeht. Das Thema wird uns sicher noch weiter begleiten. Wenn es dann wirklich ins Parlament kommt zum Beschluss, melde ich mich natürlich wieder zu diesem Thema.

Und das war's mit dieser Folge „Ist das wichtig? – Politik für Einsteiger". Die Idee dieses Podcasts ist, ein Einsteigerprogramm für Menschen zu bieten, die sich zwar für Politik interessieren, aber sich nicht jeden Tag damit beschäftigen.

Ich freue mich über euer Feedback an podcast@istdaswichtig.at oder per Sprachnachricht an die WhatsApp-Nummer in den Show Notes. Und falls ihr in diesem Umfeld Werbung machen wollt, wendet euch bitte an office@missing-link.media.

Wenn ihr euch für Formate für Fortgeschrittene interessiert, möchte ich euch noch meine beiden E-Mail-Newsletter ans Herz legen: Den Leitfaden, in dem ich immer dienstags aktuelle politische Themen für das Magazin Datum kommentiere. Und Einfach Politik, eine sachpolitische Analyse für die WZ, die jeden Donnerstag erscheint. Die Links zur kostenlosen Anmeldung für beide stelle ich euch in die Show Notes.

Und falls ihr mehr hören wollt: Ich gehöre auch zum Team von „Ganz offen gesagt" – Österreichs bestem Gesprächspodcast für Politik-Interessierte.

„Ist das wichtig?" ist ein Podcast von mir, Georg Renner, in Kooperation mit Missing Link. Produziert hat uns Konstantin Kaltenegger. Die zusätzliche Audiostimme ist von Maria Renner. Logo und Design von Leli Pannholzer. Danke für Titel und Idee an Andreas Sator, Host des Podcasts „Erklär mir die Welt".

Danke fürs Zuhören. Bis zum nächsten Mal!

Autor:in:

Georg Renner

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