Die Dunkelkammer
Live. Der Fall Pilnacek: "Spuren im Schlamm"- mit Peter Pilz

Von Michael Nikbakhsh. Die 305. Ausgabe der Dunkelkammer behandelt wieder den Fall Christian Pilnacek, der mittlerweile 31. Teil unserer Serie. Am 24. März war ich wieder im Theater und zwar aus Anlass einer Buchpräsentation, hier gibt es einen Mitschnitt dieses Abends zum Nachhören. Peter Pilz hat ein zweites Buch zum Fall Pilnacek geschrieben - und wie schon das erste vor knapp mehr als einem Jahr wurde nun auch dieses in der Kulisse Wien vorgestellt, und abermals saß ich mit Peter Pilz auf der Bühne. Dieses zweite Pilnacek-Buch mit dem Untertitel „Spuren im Schlamm“, das gibt es wohl hauptsächlich deshalb, weil das erste Buch eingezogen werden könnte. So hat es jedenfalls ein Richter Ende 2025 in erster Instanz verfügt, nachdem eine Polizistin und drei Polizisten gegen den Verlag Zackmedia wegen übler Nachrede rechtlich vorgegangen waren. Der Richter sah die üble Nachrede als erwiesen an, er verfügte wie gesagt die Einziehung und verordnete zusätzlich Entschädigungszahlungen an die vier Antragsteller. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Worum geht es in diesem zweiten Buch? Schlamm spielt darin eine tragende Rolle, aber nicht nur. Peter Pilz hat vielmehr versucht, die teils verschlungenen Wege von Pilnaceks Datenträgern - Handy, Smartwatch, Laptop - nachzuzeichnen. Und dann wäre da noch die Rolle mehrerer Staatsanwaltschaften.


Michael Nikbakhsh
Herzlich willkommen zu einer weiteren Ausgabe der Dunkelkammer. Mein Name ist Michael Nikbakhsh und das ist Folge Nummer 305, zugleich ein weiterer Teil unserer Serie zum Fall Christian Pilnacek. Am 24. März war ich wieder im Theater, und zwar aus Anlass einer Buchpräsentation, und heute gibt es den Mitschnitt dieses Abends. Peter Pilz hat ein zweites Buch zum Fall Pilnacek geschrieben, und wie schon das erste vor knapp mehr als einem Jahr wurde nun auch dieses in der Kulisse Wien vorgestellt, und ich saß abermals mit Peter Pilz auf der Bühne.

Dieses zweite Pilnacek-Buch mit dem Untertitel "Spuren im Schlamm", das gibt es wohl hauptsächlich deshalb, weil das erste Buch eingezogen werden könnte. So hat es jedenfalls ein Richter Ende 2025 in erster Instanz verfügt. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Eine Polizistin und drei Polizistinnen hatten den Verlag Zack Media wegen übler Nachrede rechtlich belangt, und der Richter sah diese üble Nachrede als erwiesen an. Er verfügte, wie gesagt, die Einziehung und verordnete zusätzlich Entschädigungszahlungen an die Verantragsteller. Worum geht es in diesem zweiten Buch? Nun, Schlamm spielt darin eine tragende Rolle, aber nicht nur. Peter Pilz hat vielmehr auch versucht, die teils verschlungenen Wege von Pilnaceks Datenträgern nachzuzeichnen. Gemeint sind das Handy, die Smartwatch und der Laptop. Und dann wäre da noch die Rolle mehrerer Staatsanwaltschaften. Das und anderes, das gibt es jetzt.

Michael Nikbakhsh
Peter, wenn man den Fall Pilnacek versucht, in einem Satz zusammenzufassen, was käme dann dabei heraus?

Peter Pilz

Jetzt ist die Technik gefordert, und da bin ich möglicherweise der Falsche. Ich versuche es aber, weil ich habe diesen Satz mitgebracht. Geht es so oder so? *** (Diese Passage bitte im Originalton anhören)
Das ist alles. Das ist ein Geständnis, das ich von Andreas Hanger nicht erwartet hätte. Das Handy, nicht einmal unter Wahrheitspflicht, das Handy gehört in die Verlassenschaft, nicht zur Witwe. Das war genau der Punkt, der mich gewundert hat, wie ich zum ersten Mal in Rossatz war, mit der, warte, jetzt brauche ich noch was, mit der *** (Diese Passage bitte im Originalton anhören) gesprochen habe.

Wir dürfen das ja nicht sagen, das ist uns ja gerichtlich verboten. Das steht überall in den Akten, in den Gerichtsbeschlüssen bei der Staatsanwaltschaft, bei der Polizei. Der Armin Wolf sagt es in der ZIB2, der Andreas Hanger sagt es im ORF-Interview. Nur ich darf das nicht sagen. Das heißt, bitte um Verständnis, falls wir zu dem Thema kommen, drücke ich immer drauf und wir sind rechtlich vollkommen in Sicherheit.

Jetzt, was war der Punkt? Ich konnte im ersten Pilnacek-Buch, das wir hier gemeinsam präsentiert haben, die Frage gut begründen, nämlich die Frage, warum rechtskundige Beamte das so tun, als würden sie das nicht wissen, was alle Leute wissen, die jemals Angehörige verloren haben, nämlich was mit einer Verlassenschaft passiert. Ich nehme an, fast alle da Anwesenden werden das in irgendeiner Art und Weise schon mal erlebt haben. Das kommt in die Verlassenschaft, und es ist wurscht, ob das jetzt ein Auto, ein Schmuckstück oder ein Haus oder ein Handy ist oder ein Laptop. So, warum ist es nicht in die Verlassenschaft gekommen, und warum konnte das Handy verschwinden, obwohl im Betreff fahrlässige Tötung standen ist beim Akt der Staatsanwaltschaft Krems zur Todesursache? Und dieser Frage bin ich nachgegangen und bin nur zu dem Schluss gekommen, dass das so nicht stimmen kann, dass das so nicht gesetzeskonform ist. Aber wir konnten im ersten Buch noch nicht klären, wo das Ganze seinen Anfang genommen hat und was mit größter Wahrscheinlichkeit das Motiv für diese offensichtlich gesetzwidrige Aktion war. Das war der Stand, und da hat dann sehr viel begonnen.

Michael Nikbakhsh
Ehe wir jetzt über das zweite Pilnacek-Buch reden und dass es heute geht, lass uns doch noch über das erste reden. Dieses Buch, wir haben es gesagt, am 18. Februar hier präsentiert. Kurz danach, am 18. März, gab es dann einen ersten Strafantrag, gerichtet gegen den Verlag Zack Media, eingebracht vom Bundespolizeidirektor Michael Takàcs. Vor dem Landeskriegsverfahren in Wien ging es um den Vorwurf übler Nachrede. Den haben sich dann in weiterer Folge noch weitere Personen angeschlossen, zwei weitere Polizisten und eine Polizistin, also vier Personen, vier Antragsteller, die sich im Buch von dir verunglimpft fühlen. Und Ende des Vorjahres, am 18. Dezember, wurde dieses Verfahren dann in erster Instanz geschlossen. Der Richter gab den Antragstellern recht. Tatbestand der üblen Nachrede erfüllt. Das Buch muss eingezogen werden. Zusätzlich muss der Verlag Entschädigungen an die Beamten zahlen. Dieses Urteil ist nicht rechtskräftig, weil?

Peter Pilz
Nur weil wir Berufung eingelegt haben und in die zweite Instanz gehen. Und falls sich der Rechtsstaat nur ein Stück zurückgezogen hat und derzeit im Oberlandesgericht Wien aufhält, dann haben wir ja gewisse Chancen.

Michael Nikbakhsh
Jetzt hat der Erstrichter in seinem schriftlichen Urteil den Tatbestand übler Nachrede erfüllt gesehen. Er schreibt, du hättest beim Leser, also bei ihm, zum Beispiel den Eindruck hinterlassen, die vier Beamten, die da Strafantrag gestellt hatten, die hätten die angeblich vorsätzliche Tötung von Pilnacek verschleiern wollen, und das sei deshalb üble Nachrede, weil im Verfahren weder ein Beleg für Fremdverschulden noch ein Beleg für das Verwischen von Spuren gefunden werden konnte. Was sagst du da dazu?

Peter Pilz
Normalerweise gehe ich davon aus, dass ein Richter zumindest sein eigenes Verfahren aufmerksam verfolgt. Und im eigenen Verfahren war zum Beispiel als Zeuge der Gerichtssachverständige, der offizielle Gerichtssachverständige Christian Mazenauer, und ist unter anderem nach einem möglichen Suizid befragt worden. Und das Suizid ist ja die nachträgliche große Begründung, dass man das Handy und andere persönliche Gegenstände aus den Ermittlungen ausscheiden und der Witwe übergeben konnte. Der hat, wörtliches Zitat ist in dem Buch, wiederholt erklärt: "Nein, das ist nicht eindeutig feststellbar. Es gibt keinen klaren Befund Suizid." Der hat ja dann ein Ergänzungsgutachten gemacht, das wir auf ZackZack publiziert haben, in dem er bei zwei Verletzungen erklärt, es könnte sich um beschuhte Dritte handeln und bei anderen Verletzungen andere ähnliche Formulierungen. Das heißt, und wir werden dann sicherlich noch darauf zurückkommen, es hat ein sehr unklares Spurenbild gegeben.

Das, was mir sofort aufgefallen ist, ich sage nur ein Beispiel, und was dem Richter auch auffallen musste und was wir ja auch zum Teil im Verfahren besprochen haben, ist, da war, und deswegen heißt das Buch "Spuren im Schlamm", unter anderem deswegen heißt es "Spuren im Schlamm", da war sehr viel Schlamm auf der Hose, auf den Hosenbeinen. Und die ersteinschreitenden Kriminalbeamtinnen haben schriftlich festgehalten: "Na ja, das ist beim Sturz über die Böschung", und der Gerichtsmediziner hat das einfach übernommen.

Im Gegensatz zur Kriminalpolizei habe ich und das einige Jahre später versucht, draufzukommen: "Na, wie war es dort? Wo hat es Schlamm gegeben?" und habe das erst über KI versucht, überhaupt keine Chance, da versagt KI, diese Ketten über mehrere Tage zusammenzustellen. Und ich habe die ehemalige Zentralstelle für Meteorologie, die heißt jetzt ganz anders, offiziell gefragt, und die haben uns die genauen Wetterdaten geschickt, und die genauen Wetterdaten heißen: Wochen vorher und kurz danach praktisch kein Niederschlag. Es war staubtrocken. Es hat nirgends Schlamm gegeben. Nur an einer Stelle, an diesem schmalen, berühmten Uferstreifen, wo die Fußspuren sind. Und im Verfahren haben der Richter und ich, die Kontrollinspektorin aus Mautern, die Postenkommandantin, die eine der Klägerinnen ist oder war, gefragt: "Na, sind dort im Schlamm Sturzspuren?" Klare Antwort: "Nein, es gibt nirgends im Schlamm, es gab nirgends im Schlamm Sturzspuren." Und dort, wo er gestürzt sein soll, wo es übrigens auch überhaupt keine Spuren gibt, keine Kleidungsreste, keine Blutspuren, keine Schmutzspuren, gar nichts, da gab es mit Sicherheit keinen Schlamm.

Ein spurenkonsistentes Bild, und darum geht es bei solchen Fällen, muss in einen möglichen Tathergang einordnen können: Woher kommt das, woher kommt das, woher kommen die Verletzungen über den ganzen Körper? Woher kommen die Schlammspuren und einiges andere auch? Das haben wir im Gerichtsverfahren breit besprochen. Und ich kann das nicht beurteilen. Vielleicht hat das Verfahren zu lange dauert, und diese Befragungen waren eher am Anfang des Verfahrens. Jedenfalls im Urteil des Richters findet sich davon keine Spur. Also man könnte sagen, das Urteil des Erstrichters ist nicht spurenkonsistent.

Michael Nikbakhsh

Dann muss man aber der vollständigen Klarheit zusagen, dass der Richter sich ja mit dem Vorwurf der üblen Nachrede auseinanderzusetzen hatte und hier auch mit Formulierungen, die im ersten Buch getroffen wurden. Man könnte quasi als Beispiel geben, jetzt sei genannt, die türkise Polizeikette, mit der hast du dich angreifbar gemacht, auch der Datenputztrupp war ein Kritikpunkt. Ich schicke voraus, Sie werden das sehen, wenn Sie das Buch lesen. Diese Zuschreibungen fehlen im zweiten Buch völlig. Es ist viel analytischer und in der Hinsicht auch nüchterner. Hat Peter Pilz was dazugelernt?

Peter Pilz
Ich halte mich in der Hinsicht für überhaupt nicht lernfähig. Ich kann das ausschließen. Mir haben nur meine Anwälte gesagt, es ist notwendig, auch aus Existenzgründen von ZackZack ein möglichst klagssicheres Buch zu schreiben. Das haben wir natürlich ernst genommen, und die beiden Anwälte, die das sehr sorgfältig gelesen haben, bei jeder Zeile gesagt: "Kann man das nicht anders formulieren?" Und man kann es auch anders formulieren. Die Kette kommt nach wie vor drin vor, und über die werden wir heute auch noch intensiv reden. Den Datenputztrupp, ich habe da einen kleinen zweiten Auflageweg gesehen, ob sie haben sich so gekränkt, habe ich halt reingeschrieben: Datensuchtrupp.

Michael Nikbakhsh
Ich glaube, Datensuchtrupp ist… wichtig ist aber, dass man festhält, dass es ja jetzt nicht nur um die Zuschreibungen an sich ging, sondern auch um den Kontext, der hergestellt wurde, nämlich zum Todesfall Pilnacek. Laut dem Richter, er hat dein erstes Buch so interpretiert, dass du der Polizistin und den Polizisten die Vertuschung der Todesumstände von Pilnacek vorgeworfen hast.

Peter Pilz
Ja, das ist schon. Vieles in diesem Verfahren hat sich gedreht um: Wer ist in der Lage und wer ist bereit, ein Buch zu lesen?
Der Bundespolizeidirektor, der ja der ranghöchste Kläger war, hat er erklärt, er hat das Buch nicht gelesen, er möchte nur, dass es verboten wird. Er hat seinen Anwalt für sich lesen lassen. So, das ist auch, das dürfte ÖVP-Linie sein, dass immer mehr ausgelagert wird. Jetzt schon das Lesen. Als Nächstes wird wahrscheinlich das Ermitteln ausgelagert.

Beim Richter tue ich mir wirklich schwerer, weil das Problem, das ich mit dem Richter hatte, war, dass er einerseits sehr großzügig bei der Ladung von Zeuginnen und Zeugen war, und zwar unüblich großzügig, und uns damit viele Möglichkeiten der Beweisführung gegeben hat. Andererseits die entscheidenden Zeugen nicht laden wollte, nämlich die Oberstaatsanwälte der WKStA, die erklärt hätten, und viel weiter gegangen wäre als ich im Buch, und erklärt hätten, dass die äußere Tatseite des Abendsmissbrauchs beim Chefinspektor und einigen anderen ihrer Meinung nach eindeutig erwiesen war. Diese Zeugen und Zeuginnen durften im Verfahren nicht aussagen. Ich halte das für einen schweren Verfahrensmangel.

Jetzt gibt es einmal dieses Urteil, aber dieses Urteil hatte, und da komme ich auf das, was du gesagt hast, der Richter dürfte einiges übernommen haben von dem, was in der Klage steht, und die Klage beginnt mit, alle Klagen beginnen mit einem Satz, wo ich jetzt wirklich überlege, weil ich prozessiere sehr, sehr, sehr ungenau, ob wir das nicht da nicht eine einstweilige Verfügung erwirken und eine Unterlassungsklage einbringen. Überall, wo drunter Takàcs und so weiter steht, ich habe dann gesagt, Sie haben es eh nicht selber geschrieben, aber Ihren Namen drunter, hoffentlich schon, steht einleitend: Die Antragsgegnerin, das sind wir, vertritt im inkriminierten Buch die These, dass Magister Christian Pilnacek im Oktober 2023 ermordet worden wäre, was von den Behörden verschleiert wurde. Eine Ermordung sei, so die Antragsgegnerin, also wir, angeblich sogar mit größter Wahrscheinlichkeit der Fall, zumal vieles auf ein Tötungsdelikt hinweise.

Und jetzt sage ich etwas in aller Vorsicht. Das, was hier steht, ist nicht nur aus dem Zusammenhang gerissen, sondern erstens erstunken und zweitens erlogen. Weil man nur die Seite 107 meines Buches lesen muss, wo drinsteht, was auf ein Tötungsdelikt hinweist, und dann der Schlüsselsatz: Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass es sich um Mord handelt. Ich hielt damals Mord oder auch Totschlag für weitgehend ausgeschlossen, habe mich bei den Todesursachen nicht so weit vorgewagt, weil es nicht mein Hauptthema war, und dann wird genau das Gegenteil erklärt.

Ich sage, erstens, der Pilz sagt, es war Mord, zweitens, die Polizei hätte einen Mord als ein Tötungsdelikt verschleiert, und drittens, das lassen wir uns nicht gefallen. Alles stimmt nicht. Alles habe ich dem Richter wörtlich aus dem Buch vorgelesen. Vielleicht muss ich vorlesen üben. Vielleicht konnte ich mich nicht verständlich machen, aber ich halte das Urteil auch in diesem Punkt für ein eklatantes Urteil, und wir haben ja da diese Schwäche im Medienstrafrecht, das § 33 im Mediengesetz, das ist eben Einziehung, und das haben wir alles behandelt, wo im Verfahren das so ist, dass der Richter sich selbst erklärt zur Gemeinschaft der Leserinnen und Leser und einfach als Einzelperson sagt: "Alle die Zehntausenden Leute, die das Buch gelesen haben, die haben das so verstanden." Weil ich immer denke, dass man das so versteht. Und das Grundprinzip der Medien und Presse und Meinungsfreiheit, dass man ein ausreichendes Tatsachensubstrat vorlegen muss und natürlich das Recht hat, bestimmte nachvollziehbare Schlüsse oder, wie es bei mir meistens der Fall war, Fragen aufgrund dieses Tatsachensubstrats zu stellen, das wird vollkommen ignoriert. Da leben wir derzeit in einer bereits anderen, ein bisschen ungarischen Medienwelt.

Michael Nikbakhsh
Jein. Also es ist ja doch so erfahrungsgemäß, ich sage das auch immer wieder jüngeren Kolleginnen und Kollegen: Veröffentlichen kannst du ja an sich, was du für richtig hältst, aber dann stehst du möglicherweise eines Tages vor einer Richterin und einem Richter, und der ist dann tatsächlich dein erst- und einziger Leser. Und wenn dieser Mensch zu der Schlussfolgerung kommt, du hättest einen überwiegenden Eindruck erweckt, dann wirst du das Verfahren wahrscheinlich verlieren.

Peter Pilz
Ja, wenn ich halt einen überwiegenden Richter erwische, dann kann ich auch einen überwiegenden Eindruck erwecken. Schau, das Problem ist nicht der Einzelrichter. Das sind keine Einzelfälle. Wir haben nicht ein Verfahren verloren, und wir sind nicht nur verfolgt worden wegen übler Nachrede, wegen § 33 Medienstrafgesetz, sondern wegen Hehlerei, wegen Beweismittelfälschung, wegen Beweismittelunterdrückung, wegen Diebstahl, wegen Datendiebstahl, jetzt wegen Beleidigung einer Behörde und, und, und, und, und.
Immer wenn ein Verfahren gegen uns zurückgelegt wird, ist am nächsten Tag schon der nächste blaue Brief im Briefkasten, und wir werden schon wieder geklagt und wieder und wieder und wieder. Das ist das, was man nicht nur in Brüssel als SLAPP bezeichnet. Als SLAPP-Klagen, als Strategic Lawsuit Against Public Participation, als der Versuch, durch die Masse der Klagen und die Kosten der Klagen Medien oder Bürgerinitiativen munter zu machen. Das passiert in unserem Fall, und deswegen wird die Gegenseite immer sagen: "Jeder dieser Fälle ist ein Einzelfall, und ich werde vorschlagen, schaut es euch das einmal alles gemeinsam an." Weil wer hat denn, wer ist denn mit Beweismittel wie umgegangen? Habe ich mit einem Bunsenbrenner das Handy vernichtet? Ich habe damals gar nicht gewusst, dass ein Bunsenbrenner und bestimmte Personen zu so etwas in der Lage sind.

Natürlich haben die Staatsanwaltschaften geprüft, ob gegen die Gerichtspräsidentin nach der Vernichtung dieses Beweismittels etwas zu tun ist. Kein Anfangsverdacht. Dann Takàcs, wir werden darauf zurückkommen, auf viele ganz konkrete Vorkommnisse geprüft worden, kein Anfangsverdacht. Da werden keine Verfahren eingeleitet, da können Handys verbrannt werden, Beweismittel vernichtet werden, Beweismittel verschwinden, kein Anfangsverdacht. Ich habe den Laptop nie gesehen. Das hat auch nie wer ernsthaft behaupten können. Und trotzdem war ich über ein Jahr Beschuldigter wegen Hehlerei dieses Laptops. Da muss es schon ganz spezielle Staatsanwälte geben, die sagen: "Man kann einen Laptop, den man nie gesehen hat, hehlen." Ich glaube, man überschätzt mich.

Michael Nikbakhsh
Es ist eine kuriose Situation eingetreten. Im März 2025 wird also der Antrag gestellt, gegen dich wegen übler Nachrede vorzugehen und das Buch einziehen zu lassen. Jetzt haben wir März 2026, korrigiere mich, das erste Buch ist immer noch erhältlich.

Peter Pilz

Naja, das ist ja klar, weil die Beschlagnahme, also die einstweilige Verfügung im Medienstrafrecht, ist ja nie verlangt worden, dann hätte das Buch möglicherweise sehr schnell beschlagnahmt werden können. Die Einziehung steht am Ende, die rechtskräftige Einziehung am Ende eines ganz normalen Strafverfahrens, und dazu gehört ein Urteil der zweiten Instanz. Damit rechne ich nicht vor dem Sommer, aber das hat die Gegenseite immer gewusst, und ich gehe davon aus, dass sie Gründe hatte, auf die Beschlagnahme zu verzichten.

Michael Nikbakhsh

Die da wären?

Peter Pilz

Ich glaube, das sollte man Takàcs und Co. unter Wahrheitspflicht fragen, und es wird sicher im Untersuchungsausschuss möglich sein.

Michael Nikbakhsh
Ein zweiter kurioser Aspekt ist, dass es das zweite Buch letztlich auch maßgeblich deshalb gibt, weil es das Medienverfahren gegeben hat, das da eben angestrengt wurde, weil vieles von dem, was da zur Sprache kam, eben auch eingearbeitet wurde in dieses Buch. Es lebt sehr von sehr vielen Zitaten, die in diesem Verfahren gefallen sind. Darauf werden wir jetzt auch noch kommen, aber ich möchte jetzt, weil wir es eingangs schon hatten, dieses zentrale Ding, und ich weiß bis heute nicht, ob ich es Beweismittel nennen soll. Ich habe es immer Beweismittel genannt, aber von Seiten der Behörden hat es geheißen, das Handy war nie ein Beweismittel. Also ich sage trotzdem, es war eins. Dieses Handy hat insofern einen bemerkenswerten Weg genommen, als es am Nachmittag des 20. Oktober 2023 zu den Gegenständen gehörte, die auf einer Veranda in Rossatz im Haus von Karin Wurm, das war die, was war sie?

Peter Pilz
Ich hoffe, ich bin jetzt schon geschwinder. Warte mal, wie geht denn das? Jetzt gehe ich noch das so, und dann muss ich da drücken, glaube ich: *** (Diese Passage bitte im Originalton anhören)

Michael Nikbakhsh
Genau, von Christian Pilnacek. Es wurde also auf der Veranda dieses Hauses von ihrer Mitbewohnerin Anna P. in einem Gefrierbeutel zusammen mit der Brieftasche, Ladegerät, Zulassungsschein, Autoschlüssel, ein paar Kleinigkeiten, nicht dem Laptop an die Polizei übergeben. Und es war lange ein Rätsel, wie es überhaupt dazu kam, dass dieses Handy auf diese Art den beziehungsweise die Besitzer wechselte. Du hast es vorher erwähnt, üblicherweise, wenn man einen Todesfall in der Familie hat, dann wandern die Wertgegenstände in die Verlassenschaft und werden nicht direkt den Angehörigen übergeben. Ich glaube, es gibt da Ausnahmen bei Gegenständen von geringem Wert, oder also ein Wohnungsschlüssel zum Beispiel, der könnte dann, der könnte schon einem Angehörigen übergeben werden. Beim Handy hat es auch geheißen, es sei ein Gegenstand ohne jeden Wert, weil es ein altes Handy war. So wurde das zumindest anfangs erklärt.

Peter Pilz
Ja, das ist dann im Innenministerium von den zuständigen Beamten untersucht worden, und die haben festgestellt, dass das nicht stimmt und dass das sehr wohl ein werthaltiger Gegenstand war, der in die Verlassenschaft gehört hätte. Schau, beim ersten Buch sind wir beim Nachschauen, was ist mit dem Handy passiert, so an eine Wand gestoßen. Wir konnten belegen: Erstens die Frauen fragen, was sollen wir mit den Gegenständen tun, und fragen die Polizisten. Also das ist nicht von den Polizisten ausgegangen. Zweitens die Polizisten geben, also der Chefinspektor und sein Stellvertreter die Antwort: "Das gehört der Witwe. Das ist der Witwe zu übergeben." Und sie sind bereit, wenn die zwar das nicht persönlich tun wollen, das für sie zu übernehmen. Eine Zeit lang ist versucht worden, von Seiten der Beamten des Innenministeriums das umzudrehen und so darzustellen, als wäre die Initiative der Weitergabe an die Witwe in Graz von den beiden Frauen ausgegangen. Das ist inzwischen erledigt. Also diese Rechtfertigung hat nicht gehalten. Dann haben wir herausgefunden, warum liest wer gleichzeitig die Tochter, die in der Erbfolge vor der Witwe kommt, und der Bruder sich gemeldet haben beim Landeskriminalamt St. Pölten, warum ist nicht mit denen geredet worden? Und da sieht man, dass vom Landespolizeidirektor aus über den Direktor des Landeskriminalamts vermittelt wird, der Rechtsanwalt von Frau List, der Rechtsanwalt Schender, an die ermittlungsleitenden Beamten der Mordkommission in St. Pölten, Chefinspektor Feller und seinen Stellvertreter. Das konnten wir alles rekonstruieren.

Wir haben ja gewusst, es hat zwei Telefonate gegeben zwischen Anna P., das ist also diese Sobotka-Sekretärin, die, ihr sparen wir das jetzt, Hanger, das Hangerwort, und gemeinsam mit Karin Wurm und Pilnacek in dem Haus in Rossatz gelebt hat. Erster Anruf in der Früh, Anna P. an Takàcs: "Wir suchen ihn, wir finden ihn nicht, wir wissen nicht, was los ist." Zweiter Anruf: "Wir haben ihn gefunden." Und das Medienverfahren von Richter Potmesil, das auf der Klage von Takàcs beruht, war eigentlich der Wendepunkt, der sachliche Wendepunkt in der gesamten Geschichte. Ist auch der Grund für den zweiten Band. In diesem Medienverfahren ist relativ früh, ich glaube am 2. Juni des Vorjahres, der Bundespolizeidirektor befragt worden, ob er und was er telefoniert hat. Und dann spricht er plötzlich von einem Telefonat, von dem wir nichts gewusst haben.

Ich zitiere: "Noch Takàcs, noch am selben Tag hat sie mich, ich glaube, am frühen Nachmittag angerufen, was sie mit den Schlüsseln, dem Handy und der Brieftasche machen soll. Und da habe ich ihr gesagt, dass es entweder den Angehörigen übergeben solle oder die Polizei ersuchen, dass die Polizei das übernehmen kann." Ich habe mir gedachtm ich höre nicht recht, wir haben auch nachgefragt, es ist bestätigt worden, ja, es hat zumindest ein drittes Telefonat gegeben, in dem der Bundespolizeidirektor, der nichts mit den Ermittlungen zu tun hatte, der kein Kriminalbeamter ist und keine kriminalpolizeiliche Ausbildung hat, der den Akt nicht kannte, Anna P. geraten hat, das Handy an Angehörige zu übergeben. Dann ist ewig die Zeugenausnahme von Anna P. verschoben worden bis auf den 18. Dezember, und am 18. Dezember war es im Medienverfahren, und das war für uns eine Art Durchbruch. Anna P. erklärte dort unter Wahrheitspflicht über Takàcs: "Soweit ich weiß, sagte er, dass die persönlichen Gegenstände der Witwe gehören, aber diesbezüglich werden sich die Polizisten noch bei uns melden." Da haben wir gedacht: "Hoppla." Das geht eindeutig weiter, und das ist möglicherweise der Missing Link. Wie kommen die Beamten des Landeskriminalamts dazu? Wer hat ihnen gesagt, das ist der Grazer Gerichtspräsidentin und Witwe zu übergeben?

Jetzt war ich mir nicht ganz sicher, ob das so halten wird, und Anna P. ist ja bekanntlich am 11. Februar 2026 im Untersuchungsausschuss genau dazu wieder befragt worden. Ich zitiere: "Ich habe auch am Todestag selbst ein paar Mal mit Michael Takàcs telefoniert. Dabei habe ich ihn auch gefragt, was man mit den Habseligkeiten von Magister Pilnacek zu machen hat, und er sagte, dass diese an die Angehörigen auszuhändigen sind." Auf Nachfrage ist sie dann konkreter geworden: "Er hat dann eben nur gemeint, ja, die gehören der Witwe, aber das wird eh die Polizei mit uns besprechen." Und da sind meine Ohren dann ganz groß geworden. Der Bundespolizeidirektor, der nichts mit den Ermittlungen zu tun hat, sagt Anna P.: "Ja, das wird eh die Polizei mit euch besprechen." Und zwei Stunden später bespricht die Polizei genau das mit ihnen.

Michael Nikbakhsh
Hat der Bundespolizeidirektor im Medienverfahren erklärt, warum er sich für das Handy dahingehend interessiert hat, dass er sich für die weitere Verwendung oder zur weiteren Verwendung ausgesprochen hat?

Peter Pilz
Das war seltsam, weil natürlich, ich war nicht der Einzige, der danach gefragt hat. Das muss man übrigens auch dazu sagen, der Rat Potmesil hat etwas getan, was in Verfahren, was er nicht musste. Er hat mir ein Fragerecht eingeräumt, und ich habe dieses Fragerecht genützt und einiges von dem, was wir herausgefunden haben, verdanken wird, das muss man auch anmerken, der Großzügigkeit dieses Richters. Nein, auch auf Nachfragen hat Takàcs nicht erklären können, warum er da überhaupt einen Rat gegeben hat, mit welcher Kenntnis des Verfahrens er diesen Rat geben konnte, wie er ausschließen konnte, dass es sich um ein Beweismittel handelt, weil wenn man das Verfahren nicht kennt, kann man nicht sagen, ich weiß, dass das kein Beweismittel ist.

Peter Pilz
Er hat diese Fragen eigentlich nicht wirklich beantwortet, und die entscheidende Frage ist bis heute noch nicht einmal wirklich gestellt worden, nämlich nachdem wir jetzt wissen, das war nicht die Initiative der Frauen, auch nicht die Initiative der lokalen Polizeibeamten, sondern der entscheidende Impuls scheint, ich formuliere es vorsichtig, scheint vom Bundespolizeidirektor gekommen zu sein. An anderen Stellen weist er darauf hin, dass er Rücksprache natürlich mit den oberen Etagen gehalten hat. Über ihm gibt es noch den Generaldirektor für öffentliche Sicherheit und den Bundesminister. Das ist in keinem Verfahren untersucht worden, auch nicht von der WKStA, obwohl Takàcs ein wesentlicher Grund war, das Amtsmissbrauchsverfahren überhaupt einzuleiten, niemals befragt worden, und das bleibt völlig dem Untersuchungsausschuss überlassen. Und da habe ich, glaube ich, begründete Hoffnungen, zu klären, war das eine Takàcs-Geschichte und eine Takàcs-Idee und ein Takàcs-Impuls oder war da was drüber? Ich halte es aus Kenntnis der handelnden Personen nicht für ausgeschlossen, ich formuliere das jetzt extrem vorsichtig, dass das auch mit übergeordneten Stellen geklärt worden ist.

Michael Nikbakhsh
Aber so vorsichtig, du das jetzt formuliert hast, was wäre jetzt die Motivation gewesen, dieses Handy nicht in den Ermittlungsverlauf einzubringen?

Peter Pilz

Da heißt die Schlüsselperson Katharina Nehammer. Es gibt diese berühmte Kanufahrt des Sobotka-Kabinetts, des Kabinetts des Innenministers, wo sie halt vorher einen Spaß gehabt haben, konsumiert haben, dann in zwei Kanus dabei bei Tuln in einer Donau gepaddelt sind und laut Schilderung von Beteiligten Katharina Nehammer gewackelt hat, das Kanu umgefallen, und dann sind etliche mit drei Diensthandys reingefallen, eines vom Kabinettschef Kloibmüller, eines von einem zweiten führenden Beamten und eines vom Kabinettsmitarbeiter Takàcs. Ich habe damals für die BMI-Chats, weil über Umwege sind dann diese die Daten des Kloibmüller Handys zu uns gekommen.

Michael Nikbakhsh

Über Umwege heißt, Egisto Ott?

Peter Pilz
Über Umwege heißt Redaktionsgeheimnis. Aber ich verstehe schon den Grund dieser Frage. Aber über Umwege heißt auch, weil das bei uns eine Regel ist, dass im Gegensatz zu anderen in der Branche nichts bezahlt wird und keine Gegenleistungen erbracht werden. Das ist mir sehr wichtig, auch an diesem Punkt. Und jetzt hat es zu diesem Zeitpunkt, also Frühjahr 2022, eine Reihe traumatisierender Handys und Datenträger gegeben. Das Handy von Thomas Schmid, das Diensthandy von Christian Pilnacek, das Diensthandy von Kabinettschef Kloibmüller. Und dann muss es noch ein viertes Handy geben, das auch mit dem Dienstwagen aus der Donauau in den Verfassungsschutz nach Wien transportiert wurde, um dort von einem Experten mit Reissäckchen getrocknet zu werden. Der Experte hatte dann allerdings eine Nähe zu einem anderen Beamten, und dann waren die drei Handys futsch. Eines dieser drei Handys war das Handy von Michael Takàcs. Und Michael Takàcs, nehme ich an, musste durchaus berechtigt Sorge haben, dass, wenn das Handy funktionsfähig gemacht werden kann, das Gleiche passiert wie mit dem Kloibmüller-Handy. Und hätten wir die Takàcs-Daten bekommen, hätten wir das auch ausgewertet, aber am Kloibmüller-Handy ist so viel von Takàcs drauf, so viel Belastetes, da steht etliches auch jetzt im Buch drin, das sollte schon reichen.

So, diese Handys haben eine ganze Partei traumatisiert. Die haben der ÖVP den Bundeskanzler Kurz gekostet. Die kosten jetzt möglicherweise den Klubobmann Wöginger. Aber das ist eine traumatische Geschichte, und du kannst dich erinnern, was dann alles von der ÖVP im Nationalrat probiert worden ist, um die Gesetze zu ändern, dass man nicht mehr Handys so leicht auswerten kann und dass da nicht mehr alles in den Akt reinkommt und dass es damit auch nicht Akteneinsicht von anderen gibt und, und, und. Das ist im Parlament aufgrund anderer Parteien, der SPÖ, der FPÖ, der Grünen, der NEOS, nicht gelungen, da ist die ÖVP allein geblieben.
Okay, plötzlich schlägt das Handy auf. Und plötzlich erfährt durch den Anruf einer Sobotka-Sekretärin der Bundespolizeidirektor, der selbst einmal einen Handyverlust erlitten hat, erfährt der Bundespolizeidirektor: "Achtung, toxisches Handy." Das kann man ruhig einmal feststellen. Jeder in der Situation, der erfahren hat, da ist ein Pilnacek-Handy unterwegs, hat gewusst, dass das möglicherweise ein durchaus interessanter Datenträger ist. Und jeder hat gewusst, dass sich Greenpeace oder die Mütter gegen Atomgefahren weniger vor dem Handy fürchten müssen als die Österreichische Volkspartei. Es hat eine Handyangstpartei damals gegeben, und es war die ÖVP. Und ich kann nur sagen, die Fakten, die Tatsachen. Bundespolizeidirektor bekommt die Nachricht: Erstens, Sektionschef Pilnacek ist tot. Zweitens, was machen wir mit dem Handy? Und er gibt einen Rat, der sachlich und rechtlich nicht nachvollziehbar ist. Also könnte es sein, dass in dem toxischen Wesen, in der Drohung, die eigentlich von diesem Handy ausgegangen ist, in potenziellen Gefahr, dass darin das Motiv zu finden ist.

Michael Nikbakhsh
Man muss da im Konjunktiv bleiben, weil ja, also du nicht, ich nicht, faktisch niemand weiß, was auf diesem Handy wirklich drauf war. Es hat ja in weiterer Folge auch jeder, der damit in Berührung kam, also ein Beamter des Landeskriminalamts Niederösterreich, der hat das Mobiltelefon durch den Gefrierbeutel hindurch inspiziert, also ohne den Gefrierbeutel zu öffnen. Ich frage mich bis heute, was er gemacht hätte, wenn das ein blickdichtes Sackerl gewesen wäre und hat es für ein insgesamt gebrauchtes, altes, wertloses Gerät befunden.

Peter Pilz
Der hat im Sackerl gewusst, dass in der Brieftasche ein Zettel mit PIN und PUK drin ist.

Michael Nikbakhsh
Ja, sagt aber, er hat das nicht als PIN und PUK wahrgenommen, weil er auch nicht die PINs, glaube ich, gar nicht gesehen hat. Er hat nur geschaut, ob Geld drinnen ist. Die Witwe hat das Handy dann schlussendlich bekommen. Sie hat die PIN-Codes gesehen, sagt aber, sie hat auch nicht reingeschaut. Also niemand hat reingeschaut. Das heißt, wir wissen jetzt natürlich nicht, was drin war. Wir haben einen kleinen Ausschnitt von Informationen bekommen, weil es eine Smartwatch gab, über die wir auch noch sprechen werden, die zumindest Teile der Kommunikation aufgezeichnet hat, aber nicht, korrigiere mich, das fehlt mir bis heute, keine Kommunikation über WhatsApp und/oder Signal. Das ist auf der Smartwatch nicht abgebildet gewesen.

Peter Pilz
Das ist eine der Fragen, weil, und da gibt es wieder neue Unterlagen, neue Akten, wo ich nur einen Teil berücksichtigen konnte. Es hat immer wieder das Ansinnen gegeben, etwa des IT-Experten der Justiz, David H., der auch im Untersuchungsausschuss ausgesagt hat, diese Smartwatch werkseitig bei Samsung auslesen zu lassen. Das ist internationaler Standard. Die kennen das. Das sind, wenn die was nicht rausholen können, dann kann das wahrscheinlich niemand. Was hat die Staatsanwaltschaft gemacht? Sie ist dem Rat gefolgt und hat sich an Samsung Wien gewandt und ersucht, diese Auswertung vorzunehmen, hat aber möglicherweise nicht bedacht, dass Samsung Wien eine reine Vertriebsorganisation ist und die nichts anderes tun als Handys verkaufen. Samsung Wien hat ihnen wahrheitsgemäß mitgeteilt, dass das mit dem Handy verkaufen nichts zu tun hat, auch mit dem Uhren verkaufen. Damit war die Sache erledigt, und ich erspare mir jetzt den ganzen Rest über Eisenstadt und so weiter.

Es ist, und das ist einer der zentralen Verfahrensmängel, nie versucht, an die Smartwatch werkseitig auszuwerten. Aber es sind noch ganz andere Sachen mit der Smartwatch passiert. Eine Geschichte, der ich im Buch nachgehe, ist: Es gibt einen Tatortbericht der Tatortbeamten, also Einsatzbereich 07. des Landeskriminalamts St. Pölten, wo genau beschrieben wird, was mit der Leiche sichergestellt ist. Weil das Erste, was passiert in solchen Situationen, wenn ein Verfahren eröffnet wird, ist eine Sicherstellung des Leichnams, und zur Sicherstellung des Leichnams gehören alle Gegenstände, Kleidungsstücke, Ehering, alles. Das ist von der Sicherstellung umfasst.

Die Sicherstellung ist gegangen vom 20. Oktober bis 26. Oktober, dem Tag der Obduktion. Dann ist die Sicherstellung aufgehoben worden. Ich habe mir den Bericht durchgelesen, und ich sehe, dass die Beamten alles minutiös beschreiben, jedes Kleidungsstück, alles, auch den Ehering. Aber es kommt keine Smartwatch vor. Dann habe ich im Medienverfahren den ersten Tatortbeamten, einen Revierinspektor aus Weißenkirchen, befragt. Da habe ich ihm gesagt: "Sagen Sie mal, Sie haben doch als Erster sich den Leichnam von Pilnacek angesehen. Wo war die Smartwatch?" Sagt er: "Ja, ich habe ihm die Smartwatch abgenommen und in ein Sackerl getan."
Ich habe gesagt: "Ja." Und was ist mit dem Sackerl passiert? Ja, das weiß ich nicht. Das hat er wirklich nicht gewusst, und ich glaube auch, dass man dem Revierinspektor da überhaupt nichts vorwerfen kann. Aber wir wissen jetzt nur: Erstens war die Smartwatch in einem Sackerl. Sie war also nicht sichergestellt, weil sie nicht mehr am Leichnam war. Und bei der im Tatortbericht „EB 07 St. Pölten“ kommt es nicht vor. Wo war die Smartwatch? Und was war mit den Verbindungsversuchen und Synchronisierungsversuchen, nachdem die Smartwatch schon im Sackerl war? Etwa vier Stunden Kontakt, wahrscheinlich über eine Wearable-App mit einem anderen Gerät, alles vom IT-Experten der Justiz ausgewertet. Ich bin dem Ganzen nachgegangen, weil das wussten wir ja beim ersten Buch nicht. Was ist da eigentlich los? Ich habe mir extra so eine „Samsung Galaxy Watch 3“ gekauft, ein ganz seltsames Gerät.

Jetzt hat es jedes Mal, wenn mich wer angerufen hat, hat es an der Hand zum Dudeln angefangen, und da musst du dich dran gewöhnen, aber du weißt, was aufs Handy kommt, ist da drauf. Nachrichten, alles Mögliche, Bewegungsdaten, Gesundheitsdaten und, und, und. Dann stellt die Staatsanwaltschaft fest, jetzt nach langem: Das letzte SMS stammt von 22:44 Uhr, von diesem Bekannten, dieses letzte: "Ich kann nicht mehr" und so weiter. Das ist ja weit und breit erörtert worden. Um 01:07 Uhr hat Pilnacek offensichtlich das Haus in Rossatz verlassen, weil zum ersten Mal ein Synchronisierungsversuch der Smartwatch mit dem Handy fehlschlägt und von da weg die Smartwatch dauernd über „Bluetooth Low Energy“ versucht, Geräte zu finden, mit denen sie sich verbinden kann. Wir haben jetzt 71 Minuten, 23:44 Uhr bis zu diesem Zeitpunkt, wo sie keine Daten finden.

Und die Smartwatch ist inzwischen vom Bundeskriminalamt, erinnere an Thomas Schmid-Handy, an Novomatic-Handys und so weiter, mit demselben Erfolg, wie die damaligen Datenträger ausgewertet wurden, nämlich: "Wir haben alles probiert, aber nichts gefunden." Und diese 71 Minuten fehlen einfach. Nichts da. Da dürfte es ein Telefonat gegeben haben. Da hat es jede Menge Nachrichten gegeben, die Pilnacek geschrieben hat.

Michael Nikbakhsh

Wie gesagt, es gibt keine Hinweise auf synchronisierte, gespeicherte Kommunikation über Signal oder WhatsApp. Das war auf der Uhr offenbar nicht drauf. Oder jedenfalls wurde es nicht ausgelöst.

Peter Pilz
Ich habe das selbst IT-Experten gegeben, die Daten, die wir hatten. Wir können das nicht endgültig beurteilen. Wir können nur Folgendes sagen: Erstens, die Feststellung des Bundeskriminalamts und dann später des Landeskriminalamts Niederösterreich, auf der Smartwatch gibt es keine Bewegungs- und Gesundheitsdaten, ist nachweislich falsch. Im Inhaltsverzeichnis, das im Akt ist, finden sich die Health-Daten, die Bewegungsdaten, alles Mögliche, die Subdatenbanken, alles drauf. Die waren auch befüllt. Sie waren nur zum Teil mit alter Software nicht gut auslesbar. Aber das wird der Chefinspektor Fellner noch erklären müssen, und das werden sicherlich einige Beamte noch erklären müssen, wie sie zu dem vollkommen falschen Schluss kommen: keine Bewegungsdaten, keine Gesundheitsdaten. Kommunikationsdaten, SMS dürften aufgezeichnet worden sein, hat es ja offensichtlich auch gegeben. Die 22:44 Uhr Nachricht war ein SMS. Wir können nicht beantworten, ob es weitere SMS gegeben hat, und ein IT-Experte hat mir anhand der Daten, die uns zur Verfügung gestanden sind, sagt: "Ja, es gibt auch eine Datenbank für verschlüsselte Nachrichten, für WhatsApp und für Signal." Das ist aber für mich nur ein Hinweis, der überhaupt nicht geklärt ist.

Warum wird das nicht ordentlich untersucht? Warum wird da nicht nachgeschaut? Nach wie vor, das ist ja das Faszinierende an diesem Fall, könnte man unglaublich viel klären. Erinnert euch an die Geschichte, wo plötzlich der Direktor des Landeskriminalamts mit Jahren Verspätung stolz öffentlich erklärt: "Ja, ja, das Schwimmbewegungen hat es angegeben. Schwimmbewegungen."

Michael Nikbakhsh
Na gut, er war ja im Wasser, nicht?

Peter Pilz
Ja, Schwimmbewegungen. Und so geht es dahin. Und das ist bei diesen Ermittlungen, mir war bei diesen ganzen Ermittlungen wurscht, worum es gerade gegangen ist, nie klar, was das stärkere Motiv war, etwas wissen zu wollen oder etwas nicht wissen zu wollen. Und das ist eine Frage wieder, nicht für mich jetzt als Journalisten, sondern für den Untersuchungsausschuss.

Michael Nikbakhsh
Wir sind am Ende des ersten Teils. Ich möchte noch eine Frage anbringen und Ihnen ein Rätsel mit in die Pause geben, meine sehr verehrten Damen und Herren. Also nach allem, was der IT-Techniker der Justiz erhoben hat und zuletzt auch unter Wahrheitspflicht im parlamentarischen Pilnacek-Untersuchungsausschuss gesagt hat, ergibt es ungefähr folgendes Bild: Nach dem Verlassen des Hauses, knappe halbe Stunde danach, gegen halb zwei Uhr, sei die Uhr ins Wasser gelangt, unter der Annahme, dass sie am Handgelenk von Christian Pilnacek war, und dann hat die Uhr aber noch bis knapp und bis gegen vier Uhr Vitaldaten aufgezeichnet.

Peter Pilz
04:03 Uhr.

Michael Nikbakhsh
04:03 Uhr. Okay, was man schlussfolgern könnte, also dass Christian Pilnacek in der Zeit noch gelebt hätte. Und dann gegen vier passiert noch eine aktive Bewegung am Display, wo nicht ganz klar ist, durch Drücken, Wischen oder jedenfalls, also laut dem IT-Techniker wurde quasi aufs Display zugegriffen, und danach ist es aus.

Peter Pilz
Dann werden keine Vitaldaten mehr aufgezeichnet.

Michael Nikbakhsh
Ergibt das irgendeinen Sinn?

Peter Pilz
Es ist möglicherweise ein Hinweis, doch kein Beweis, ein Hinweis auf einen möglichen Todeszeitpunkt, Zeitpunkt vier Uhr drei und ein paar Sekunden. Die Erklärungen vorher über im Wasser könnten, ich formuliere es vorsichtig, auch mit einer Auswertungsschwäche und mit Auswertungsfehlern zu tun haben. Das ist für mich eine sehr große offene Frage. Das Entscheidende, was wir wissen, ist aber was anderes: die ständigen Verbindungsversuche mit Bluetooth-fähigen Geräten, von denen es offensichtlich mehrere, manchmal gehäuft, manchmal in größeren Zeitabständen, ich habe das im Buch alles detailliert beschrieben, gibt. Und jetzt wissen wir nicht, wo sich Christian Pilnacek in diesen Stunden verlassen des Hauses um etwa ein Uhr nachts und möglicher Tod, sagen wir mal um 04:03 Uhr oder auch später, wo er sich befunden hat, aber gleich runtergegangen ist zum Ufer oder sich im verbauten Gebiet, wo es natürlich wesentlich mehr Bluetooth-fähige Geräte gegeben hat. Es hat einmal eine Vermutung des IT-Experten gegeben, er könnte einen Hinweis auf ein Auto geben. Das ist vollkommen unklar. Und solange man keine Bewegungsdaten ausgewertet hat, und das wäre ja nach wie vor möglich, wird man keine Antwort auf diese Fragen finden. Und deswegen frage ich mich nach wie vor: Warum geben Sie vor, etwas zu suchen, was Sie nicht mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln herausfinden wollen? Ich verstehe es nicht. Das sind keine Ermittlungen auf dem heute technischen und kriminalpolizeilich möglichen Stand. Das ist, vorsichtig gesagt, etwas anderes. Vorsichtig gesagt.

Michael Nikbakhsh

Vorsichtig gesagt, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir machen 20 Minuten Pause. Dankeschön.

Michael Nikbakhsh
Willkommen zurück. Der Titel des zweiten Buches, der Untertitel ist "Spuren im Schlamm". Reden wir über die Spuren im Schlamm. Wir haben es im ersten Teil kurz gestreift, aber vielleicht vorneweg noch zur Todesursache Christian Pilnacek. Es gibt ja keinen gutachterlichen Zweifel daran, dass Christian Pilnacek ertrunken ist, aber es gibt jetzt wenig Gewissheit, was dem Ertrinken vorausgegangen ist. Es gibt Annäherungen und Annahmen. Zuletzt gab es ein Gutachten aus Innsbruck, einer Gerichtsmedizinerin, die den Auftrag hatte für die Staatsanwaltschaft Eisenstadt, alle Gutachten die vorliegen, das Gutachten des Gerichtsmediziners Matzenauer, die Gutachten, die du einholen hast, lassen übereinanderzulegen und dann eine Art Obergutachten zu machen. Und die Gutachterin kam dann zur Schlussfolgerung: suizidales Ertrinken. Wobei sie es eingeschränkt hat. Sie hat gesagt, am ehesten kommt suizidales Ertrinken infrage. Dem wiederum steht ein, du hast es im ersten Teil gesagt, ein Ergänzungsgutachten des Gerichtsmediziners Matzenauer gegenüber, der nun sagt, also am Ertrinken hält er natürlich fest, aber der nun sagt, es finden sich Verletzungen, die sich mit wörtlich beschuhten Fußtritten auch erklären ließen.

Peter Pilz
Das ist eine besondere Art des suizidalen Ertrinkens, das beschuhte Fußtritt-suizidale Ertrinken. Na schau, ich hatte ein anderes Problem zu lösen bei der Arbeit am ersten und dann teilweise auch am zweiten Buch als die Gerichtsmediziner und Gerichtsmedizinerinnen. Die sollten ja klären: Todesursache und Todesart. Todesursache, du hast das schon gesagt, bis auf bestimmte Einwände des Berliner Gerichtsmediziners Michael Tsokos waren alle der Meinung, die Todesursache ist Ertrinken. Todesart ist die entscheidende Frage. Im gesamten Kremser Ermittlungsakt findet sich keine Feststellung zur Todesart. Das Wort Suizid und das Wort Selbstmord kommen im gesamten Ermittlungsakt, im polizeilichen und im staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsakt nicht vor. Erst nachdem wir mit den Recherchen begonnen haben und Fragen nach dem Handy und der Übergabe des Handys gestellt haben, hat man plötzlich erklärt, es war alles so einfach und so klar, weil es sich eindeutig um einen Suizid gehandelt hat.

Da ist der Chefinspektor Fellner befragt worden, und er hat diesen berühmten Satz von sich gegeben: "Es war zu 99,9 Prozent Suizid", und das ist am 20. Oktober 2023, also am selben Tag, festgestanden. Und das ist für mich jetzt der nächste wirklich heikle Punkt. Erstens, es gibt etwas, was alle Gutachter und Gutachterinnen eint zur Todesart. Niemand sagt, es war mit Sicherheit Suizid. Am weitesten geht noch Doberenz, dieses Gutachten kenne ich noch nicht, da kenne ich nur Pressemitteilungen drüber, und deswegen kann ich es noch nicht beurteilen.

Michael Nikbakhsh
Das Gutachten Doberenz ist das Innsbrucker Gutachten, das Obergutachten.

Peter Pilz
Das ist das von dir genannte letzte Eisenstädter von Eisenstadt Beauftragte. Kann ich nichts dazu sagen. Mazenau, der offizielle Gerichtsgutachter, hat ganz dezidiert gesagt, dass er aus guten Gründen nicht Suizid reingeschrieben hat, weil die Todesart nicht eindeutig feststellen konnte. Longato aus Innsbruck, Privatgutachter für uns, neigte zu Todesart Unfall, hat aber auch angemerkt: alles andere ist eindeutig, auch andere Todesarten möglich. Und Tsokos, eher aus Berlin, eher in Richtung mögliches Tötungsdelikt, aber auch nicht eindeutig. Alle hatten unterschiedliche Aktenkenntnis. Longato, Tsokos hatten keinen Einblick, und zwar möglicherweise war die Verweigerung gesetzwidrig, aber auf das könnte man auch kommen, keinen Einblick in die Obduktionsfotos, dafür aber Einblick in einen langen Kremser Ermittlungsakt. Mazenauer und Doberenz hatten Einblick, Obduktionsfotos.
Für mich war entscheidend: Suizid konnte weder mit Sicherheit noch mit großer Wahrscheinlichkeit festgestellt werden. Das stimmt einfach nicht. Das ist eine unhaltbare Schutzbehauptung für alles, was rund um die Datenträger geschehen ist. Nicht mehr.

Michael Nikbakhsh
An diesem Punkt muss man es auch enden lassen, weil man darüber hinaus ehrlicherweise keine Interpretation liefern kann, was es sonst gewesen sein könnte. Es wäre hochspekulativ.

Peter Pilz

Es ist auch nicht unsere Aufgabe als Journalisten, Todesarten zu klären. Für sowas haben wir Staatsanwältinnen, Kriminalpolizei und Gerichtsmediziner. Wenn die dazu nicht in der Lage sind, aus welchen Gründen auch immer, dann sollen sich zum Beispiel Abgeordnete ein mögliches Behördenversagen anschauen. Für mich war immer eine einzige Frage, was es bei den kriminalpolizeilichen Ermittlungen passiert. Es war wie die Lucona-Geschichte. Das war mein erster Untersuchungsausschuss. Mich hat nie interessiert, diese ganzen Mordvorwürfe und so weiter, die ja später an Substanz gewonnen haben. Mich hat interessiert bei meinem ersten Untersuchungsausschuss, was ist da in den Behörden und in den Ministerien passiert, weil davon verstehe ich was und das kann ich auch untersuchen. Alles andere ist für mich ein Bereich, in den ich mich ungern reinbewege. Mit der ganzen Suizidgeschichte habe ich mich nur deshalb beschäftigt, weil das eine mögliche Schutzbehauptung für das Entfernen des Handys war.

Michael Nikbakhsh
Ich glaube, man kann festhalten, es gibt 2026 keine Gewissheit, wie Christian Pilnacek gestorben ist oder sagen wir, was dem Tod von Christian Pilnacek genau vorangegangen wäre.

Peter Pilz
Es gibt auch nicht einmal die Gewissheit, dass man das wirklich wissen wollte. Das geht ja ein Stück weiter. Das große Angebot war ja immer, wir holen der Wolfgang Schaden, Unfallchirurg, sitzt ja da im Publikum, den kenne ich sehr lange. Ich habe ihn damals gefragt: "Du, sagen wir mal, wie klärt man das?" Und er hat gesagt: "Du musst unbedingt Gerichtsmediziner fragen. Schau, ob du international renommierte Leute findest." Haben wir gefunden: Longato, Tsokos. Und mit diesem Privatgutachten ohne Obduktionsfotos, und das ist ein Mangel, aber kein Grund, an der Qualität dieser Gutachten zu zweifeln, ist das Angebot gekommen an die Staatsanwaltschaft: "Die stehen euch zur Verfügung, zeigt es einer die Fotos, dann werden die das noch besser begründen können oder auch ihre Ansicht ändern." Ist ja auch möglich. Verweigert worden. Dann geht, und da wird es spannend, weil da kommen wir bereits wieder in einen Bereich möglicher Gesetzesbrüche. Dann bekommt Karin Wurm, jetzt muss ich wieder das suchen, das ist wirklich eine blöde Geschichte, aber ich muss da vorsichtig sein. Aufgrund ihrer Stellung als: *** (Diese Passage bitte im Originalton anhören).
Akteneinsicht über ihren Anwalt Volker Sackmann. Und diese Akteneinsicht ist nicht beschränkbar. Sie hat also vollständige elektronische Akteneinsicht erhalten und bis zu dem Moment, wo ein Gericht festgestellt hat: "Karin Wurm bekommt Akteneinsicht", hat es für die Witwe Caroline List vollständige elektronische Akteneinsicht, also auch Obduktionsfotos, gegeben.

Kaum hatte Karin Wurm Akteneinsicht, sind die Obduktionsfotos auf sensibel gestellt worden. Dann haben wir was anderes probiert oder dann hat Rechtsanwalt Sackmann was anderes probiert. Ich habe Professor Tsokos in Berlin gefragt, ob er bereit wäre, als Mitarbeiter von Rechtsanwalt Sackmann einfach nach Krems mitzugehen, Staatsanwaltschaft, und sich dort die Fotos anzuschauen. Rechtsanwalt hat den Antrag gestellt und darauf ist die Begleitung durch den Gerichtsmediziner untersagt worden mit der Begründung: "Der Berliner Gerichtsmediziner Professor Tsokos habe keine Parteienstellung." Also muss ein Mitarbeiter einer Rechtsanwaltskanzlei eine Parteienstellung haben oder, und auch das steht nicht in der Strafprozessordnung, du darfst nur dann als Mitarbeiter eines Rechtsanwalts mitgehen, wenn du dich bei der Gerichtsmedizin nicht auskennst. Das ist doch offensichtlich unsinnig und es ist gesetzwidrig. Es war die gesetzwidrige Verweigerung oder Einschränkung der Akteneinsicht. Und das ist das Seltsame für mich.

Das geht von der Smartwatch bis zu den Obduktionsfotos und den Gutachten. Die haben immer die Möglichkeit, zusätzliche Expertise zu kriegen. So machen wir nicht. Und dann sind sie einen Schritt weitergegangen und da wird es wirklich ärgerlich. Sie wollten Longato, den Innsbrucker Gerichtsmediziner, nicht die Obduktionsfotos prüfen lassen, aber sie wollten sein Gutachten haben. Er hat sie zu Recht darauf verwiesen, dass es Eigentum der Auftraggeber ist. Bitte Staatsanwaltschaft, fragt es den Rechtsanwalt Sackmann. Statt den Rechtsanwalt Sackmann zu fragen, hat die Staatsanwaltschaft Krems eine Sicherheitsanordnung erlassen und hat angeregt, die Streichung oder, sagen wir mal, die Listung von Dr. Longato als gerichtsmedizinischen Sachverständigen zu überprüfen. So wird da gearbeitet. Jetzt ist es ja nicht so, dass wir in Österreich einen erdrückenden Gerichtsmediziner-Überfluss haben. Dauernd wird im Fernsehen, in den Zeitungen berichtet: "Eklatanter Mangel an Gerichtsmedizinern, kein Nachwuchs, wir wissen nicht." Und dann sagt er: "Oh, da will ich das genauer anschauen." Der rückt das Gutachten nicht sofort raus und die Obduktionsfotos, die er sich gerne anschauen, streichen wir.

Michael Nikbakhsh
Ist passiert oder war nur ein Vorhaben?

Peter Pilz
Es ist nichts passiert, aber ich hoffe, dass das noch Folgen haben wird. Weil eine Staatsanwaltschaft, die derartig wild um sich schlägt und Leute, die zur Aufklärung beitragen wollen in ihren Sachgebieten, nicht nur behindert, sondern ihnen dann wirklich ernsthafte berufliche Schwierigkeiten möglicherweise macht, das ist aufklärungsbedürftig und das sollte im Justizministerium und wird sicherlich im Parlament geklärt werden.

Michael Nikbakhsh

Reden wir über die Spuren im Schlamm, den Untertitel des Buches. Wir haben es eingangs kurz gestreift. Also, es gibt Spuren im Schlamm, die dort gesichert wurden von Seiten der Polizei. Ganz konkret eine Schuhspur, die vom Ufer zum Wasser führt, eine Spur und eine leere Zigarettenpackung. Das war quasi das Einzige, was da an Land gesichtet und gesichert wurde. Sonst gibt es nichts. Das ist deshalb interessant oder von Relevanz, und das kommt auch bei dem Buch vor, weil auf der Kleidung und am Körper von Christian Pilnacek Schlammspuren gefunden wurden. Also, ich zitiere da jetzt aus dem unter anderem aus dem gerichtsmedizinischen Gutachten von Mazenauer, der sagt: "Vorderseitig an den Unterschenkeln der Hose schlammartige Anträgungen, der Pullover und das Hemd stellenweise erdartig und von Graswerk angetragen." Es wurde dann, glaube ich, auch im Sprunggelenk wurde auch noch was gefunden und auf den Fußsohlen.

Wo wäre der Gartsch hergekommen? Du hast es eingangs erwähnt, es gab also am Ufer, abgesehen von diesen Schuhspuren, keinen einzigen gesicherten Hinweis auf ein Sturzgeschehen, wie es ja mehrfach geheißen hat, das auch die Verletzungen erklären soll oder könnte. Konnte ausgeschlossen werden, dass der Gage zum Beispiel irgendwie im Wasser an die Kleidung gekommen wäre, indem er quasi am Untergrund hängen geblieben wäre? Konnte ausgeschlossen werden, dass der Schlamm im Zuge der Bergung an den Leichnam geraten ist? Wie ist da der Stand?

Peter Pilz
Es konnte nicht ausgeschlossen werden, weil es nicht untersucht worden ist. Das ist einer der großen Mängel der kriminalpolizeilichen Tatortarbeit. Wir haben kein klares Spurenbild und keine klaren Untersuchungsergebnisse der gegenüberliegenden Uferseite. Aufgrund der Bilder gehen wir davon aus, dass das eine Schotterbank ist. Wir haben die Behauptung, Christian Pilnacek habe Suizid begangen in mehr als zwei Meter tiefem Wasser.

Peter Pilz
Aufgrund von Unterlagen der Via Donau GmbH aus dem Altam, sehr detaillierten Unterlagen unter Wetterbedingungen, müssen wir davon ausgehen, dass das Wasser an dem Weg von Pilnacek bis in der Nähe der anderen Uferseite, wo er dann getrieben ist, dass das Wasser dort am 20. Oktober 2023 maximal 1,70 Meter tief war, wahrscheinlich eher 1,60 Meter. Pilnacek war 1,90 Meter groß. Über sowas, das muss man durchaus ernst nehmen, Suizidierungen, das habe ich auch mit Gerichtsmedizinern besprochen, Suizidierungen eines 1,90 Meter großen Mannes, und da sind sich alle Gutachter einig, der voll handlungs- und bewegungsfähig war, der nicht durch Alkohol oder Ähnliches massiv eingeschränkt war. Im 1,60 Meter bis 1,70 Meter tiefen Wasser ist ein sehr unwahrscheinlicher und sehr schwieriger Vorgang, weil man sich im letzten Moment vielleicht den Reflex gibt und so weiter. Ich kann das nicht detailliert schildern, aber das wird als wenig plausibel dargestellt. Entscheidend ist aber, 150 Meter weiter ist die Donau. Wo du diesen entscheidenden Punkt, wenn du ernsthaft Suizid planst, nämlich dieser Punkt, wo reflexartig sich der ganze Körper gegen das Ertrinken streut, raus, Luft holen, in der Donau ganz was anderes ist. Du kommst dort gleich in die starke Strömung, und das haben mir einige aus der Gegend geschildert. Das passiert dort immer wieder, und dort kommt es zu erfolgreichen Handlungen dieser Art.

Und jetzt, wenn man alle Spuren am Körper, an der Kleidung, am Ufer, sonstige Spuren und auf Datenträgern versucht, gemeinsam in einen Ablauf zu bringen, dann muss man ein paar Fragen klären, nämlich erstens Selbstertrinken eines 1,90 Meter großen, handlungsfähigen Mannes im 1,60 Meter bis 1,70 Meter tiefen Wasser. Zweitens keine Kampfspuren und keine Sturzspuren im Schlamm. Drittens keine Erklärung, wo kommt der Schlamm her? Ich bin das anhand aller Protokolle, aller Fotos durchgegangen. Sie haben ihn auf der anderen Seite im Wasser gezogen bis zu der Schotterbank, die beide Uferseiten miteinander verbunden hat. Das Wasser war dort an einer Stelle, an der einzigen Stelle, wo es noch durchgeronnen ist, wenige Zentimeter hoch. Dort ist er am Schotterufer auf diese Bahre gelegt worden und rauf transportiert worden. Nirgends dort gibt es Hinweise auf Schlamm. Ich kann bei den Untersuchungen nicht weitergehen, aber das wäre Aufgabe der Kriminalpolizei gewesen, dieser einfachen doppelten Frage nachzugehen. Schlamm und wie ertränkt man sich im 1 Meter? Ich habe das protokolliert aus dem Medienverfahren, wie der Chefinspektor erklärt hat, es gibt sogar Leute, die sich in der Badewanne suizidieren, und es gibt auch in Pfützen und alles Mögliche.

Ja, aber nicht voll handlungsfähige Personen. Ich möchte da jetzt gar nicht ins Detail gehen. Und der nächste Punkt, der dazukommt, sind diese zahlreichen Verletzungen. Longato weist darauf hin, dass ein direkter Absturz unmöglich scheint. Er hat uns noch ein Ergänzungsgutachten für dieses Buch gemacht, weil ein direkter Absturz über diesem Rohr auf diesen Betonuntergrund zu Frakturen geführt hätte. Da ist er sehr eindeutig. Ja, aber rundherum gibt es keine Spuren. Es ist nichts da.

Michael Nikbakhsh
Also zur Präzisierung, das hat übrigens auch der Direktor des Landeskriminalamts in einem Interview so gesagt. Also wäre Christian Pilnacek über dieses notorische Abflussrohr gestürzt auf die steinerne Ufereinfassung, dann hätte er sich anders verletzt dabei. Das heißt, es bliebe als Alternative nur, dass er seitlich am Rohr über die Böschung hinuntergerutscht, gestolpert wäre, aber dann hätte es dort eben Spuren geben müssen. Konnte eigentlich gesichert festgestellt werden, dass die Beamten diese Böschung auch ordentlich inspiziert haben? Also hätten sie die Spuren, wenn dort welche gewesen wären, auch gefunden, weil es.

Peter Pilz
Das ist unklar geblieben. Ich glaube, dass die Spuren direkt im Schlamm brauchbar dokumentiert sind. Wir haben im Medienverfahren festgestellt, dass einige Bilder erstaunlich unscharf sind und nicht eindeutig den Schuhen von Pilnacek zugeordnet werden können. Da hat es eine längere Diskussion mit den Beamten gegeben, warum da keine besseren Fotos gemacht worden sind. Ich halte das für nebensächlich. Aber es, schau, ich kann und will das im Nachhinein nicht beurteilen. Ich kann nur sagen, da passt so vieles nicht zusammen, dass das an und für sich zu einer Wiederaufnahme des Verfahrens führen müsste, um einen letzten großen Klärungsversuch mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln zu übernehmen.

Es gibt in Deutschland, ich habe mir das angeschaut, wie das deutsche Kriminalpolizisten machen. Die arbeiten längst mit 3D-Verfahren und rekonstruieren Sturzvorgänge. Ein Mordfall auf einer ostdeutschen Brücke konnte genau mit diesen 3D-Verfahren nach vielen Jahren mit großer Verspätung geklärt werden. Das ist möglich. Kriminalpolizisten anderer Länder verfügen über die Ausbildung und über die Fähigkeiten und auch über den Willen, mit den modernsten Verfahren das zu rekonstruieren. Der Fall Pilnacek ist ein Fast-Cold-Case, den man jederzeit mit ganz anderen Methoden untersuchen könnte. Man hat keine Garantie, dass man den Fall dann klärt. Aber man kann zum Schluss sagen, wir haben alles versucht. Und diesen Satz, wir haben alles versucht, dürfte weder die Staatsanwaltschaft Krems noch das Landeskriminalamt St. Pölten in den Mund nehmen. Der mit Sicherheit nicht alles versucht. Vielleicht in einer etwas anderen Hinsicht, aber nicht in der.

Michael Nikbakhsh
Jetzt muss ich die Spaßbremse spielen an der Stelle. Es sind natürlich im ersten Pilnacek-Buch da und dort Fehlinterpretationen, Fehler passiert, ganz konkret jetzt rund um die Spuren. Darüber haben wir am 18. Februar 2025 noch gelacht, aber ganz offensichtlich zu Unrecht. Da ging es um die ominösen LKW-Spuren, die quasi die Fußspuren verwischt haben sollen. Es hat sich herausgestellt, es gab tatsächlich LKWs, die dort unterwegs waren, die dort gearbeitet haben, Fahrer der Via Donau, inklusive eines Baggerfahrers, der das Gelände dort umgelöffelt hat, wie er es ausgedrückt hat. Aber die Stelle, an welcher LKW-Spuren von dir vermutet wurden, da waren keine LKW-Spuren. Das war Wasser, das sich zurückgezogen hat.

Peter Pilz

Ich habe mich ausführlich im Buch dafür bedankt, dass das Landeskriminalamt Niederösterreich einen, halt nur ein, aber einen Fehler gefunden hat und uns dadurch ermöglicht hat, diesen Fehler zu korrigieren. Die Korrektur dieses Fehlers hat dazu geführt, dass wir das Bild richtig interpretieren konnten, und damit sind wir erst auf das ganze Problem der Schlammspuren gestoßen, weil das das entscheidende Bild, aber das wussten wir damals nicht, für die Schlammspuren waren. Unser Problem war halt, wir haben immer wieder Fragen ans Landeskriminalamt, an die Staatsanwaltschaft, auch an den Bundespolizeidirektor geschickt, haben nie Antworten bekommen. Und dann, also die Kultur dort, die polizeiliche Kultur ist, wir beantworten keine Fragen, wir stellen uns keinen Auseinandersetzungen, wir lesen die Sachen nicht, sondern wir versuchen, das, was uns dann nicht passt, was wir vielleicht möglicherweise im Vorfeld korrigieren oder beantworten hätten können, entweder schluckt es, was wir sagen, oder wir gehen vor Gericht und verbieten das. Das ist eine seltsame Kultur.

Ich nehme das einfach so zur Kenntnis, aber das kann auch nicht der Schluss sein. Jetzt, das kann auch kein Untersuchungsausschuss leisten, weil auch ein Untersuchungsausschuss nicht diese Aufgabe bewältigen kann, einen spurenkonsistenten Ablauf zu rekonstruieren. Das geht nur mit der Wiederaufnahme der Ermittlungen, und zwar durch eine Staatsanwaltschaft, die sich nicht im Machtbereich der Oberstaatsanwaltschaft Wien befindet.

Michael Nikbakhsh
Zu der kommen wir jetzt dann gleich. Ich möchte das jetzt nochmal zusammenfassen. Also, wir wissen aufgrund all der Dinge, die bisher ans Licht gekommen sind, nach wie vor einiges nicht. Wir wissen nicht, wo Christian Pilnacek gerutscht, gestolpert, gestürzt wäre. Konsequenterweise wissen wir auch nicht, in welchem Zusammenhang die Verletzungen, die festgestellt wurden zu diesen Stürzen, stehen können. Wir wissen nicht genau, wie er ins Wasser gekommen ist, und wir wissen auch nicht, wann er ungefähr gestorben wäre. Es gibt Annäherungen und Annahmen, aber Wissen tun wir es nicht.

Peter Pilz
Ja, so ist es. Und es ist auch, ich sage das zum letzten Mal, es ist nicht unsere Aufgabe, das festzustellen. Wir können die Kriminalpolizei nicht ersetzen, wir können sie nur kontrollieren. Und dabei bleibt es.

Michael Nikbakhsh
Apropos Polizei, du hast morgen einen Einvernahmetermin, habe ich vorhin gehört. Warum, wozu genau wirst du einvernommen?

Peter Pilz
Morgen bin ich vorgeladen im Landesamt für Verfassungsschutz in Wien als Beschuldigter wegen Beleidigung einer Behörde.

Michael Nikbakhsh
Welche Behörde?

Peter Pilz
Ich habe die Staatsanwaltschaft Krems als „Schlafanwaltschaft“ bezeichnet. Habe hinzugefügt, dass ich das deswegen tue, weil ich im Vorbeigehen Schnarchgeräusche gehört habe. Ich hätte natürlich dazuschreiben müssen, Witz, und dann einen Witz, ich hätte die Witze durchnummerieren müssen. Ich weiß nicht, ob es mich geschützt hätte. Schau, das Ganze ist so zustande gekommen, das ist dem Tagebuch der Staatsanwaltschaft Krems zu entnehmen. Die Staatsanwaltschaft Krems und die dortige Staatsanwältin war sehr ungehalten, wie ihr das Verfahren entzogen worden ist. Lassen wir die ganzen Gründe weg. Irgendwann hat es sogar der Oberstaatsanwaltschaft gereicht, und die hat gesagt, bitte weg, weg aus Krems mit dem Ganzen, wir geben es jetzt nach Eisenstadt. Eisenstadt ist in Augen der Oberstaatsanwaltschaft Wien vielleicht die verlässlichste Staatsanwaltschaft Österreichs.

Das ist jetzt nicht in meinem Wirkungsbereich, sondern woanders durchaus ein Gütesiegel. In dieser Kommunikation mit der Kremser Staatsanwältin hat der Vertreter der Oberstaatsanwaltschaft gesagt, ja, der will sich jetzt nicht alles gefallen lassen, wir schauen uns das eh an wegen Beleidigung einer Behörde. Und so ist es dann auch gekommen. Dann hat es praktisch diese Freigabe gegeben, und dann, das ist ja ein Privatanklageverfahren, das ist ein Verfahren, wo Ermächtigung erteilt werden muss zur Verfolgung. Jetzt hat das Ganze die Staatsanwaltschaft Wien gekriegt, es ist rumgeschoben worden nach Zeilach, Eisenstadt, Krems, St. Pölten, ist dann in Wien gelandet.

Dann war ich Beschuldigter. Und dann hat sich die Staatsanwaltschaft Wien an Krems gewendet, erteilt sie uns die Ermächtigung, und die Leiterin der Staatsanwaltschaft und die Staatsanwältin haben die Ermächtigung erteilt. Dann hat sich die Staatsanwaltschaft Wien an den Präsidenten des Landesgerichts für Strafsachen und an einen Einzelrichter gewandt und gesagt, bitte um die Ermächtigung, und die haben gesagt, nein, wir erteilen keine Ermächtigung. Dann hat die Staatsanwaltschaft Wien die Oberstaatsanwaltschaft, die ja angeregt hat, mich zu verfolgen, gefragt, ob sie die Ermächtigung erteilt. Da hat die Oberstaatsanwaltschaft Wien gesagt, nein, wir erteilen auch keine Ermächtigung.

Jetzt habe ich mir gedacht, das passt doch nicht zusammen. Und da hat man wirklich überlegt, weil das hat sich nicht gleich erschlossen. Warum, sagt die Oberstaatsanwaltschaft, holzen euch jetzt endlich wegen Beleidigung einer Behörde? Und erteilt dann keine Ermächtigung. Eine mögliche Antwort liegt darin, dass die Oberstaatsanwaltschaft Wien dann Partei gewesen wäre und das Verfahren möglicherweise in den Wirkungsbereich einer anderen Oberstaatsanwaltschaft verlegt werden hätte müssen und damit Wien die Kontrolle verloren hätte. Und in Graz, Linz oder Salzburg schaut die Welt möglicherweise ein bisschen anders aus als im Bereich der Oberstaatsanwaltschaft Wien. Das ist eine Möglichkeit.

Michael Nikbakhsh
Dieses Verfahren wird es möglicherweise geben, wird nicht dein erstes sein. Du verbringst ja viel Zeit in Gerichtssälen neuerdings. Was haben wir noch? Also, es gibt ja noch Ermittlungen gegen dich wegen.

Peter Pilz
Die Hehlerei ist inzwischen eingestellt.

Michael Nikbakhsh
Das musst du vielleicht erklären, warum Hehlerei.

Peter Pilz
Schau, die Gerichtspräsidentin List hat in einer wirklich sehr seltsamen Anzeige den damaligen Kronenzeitungsjournalisten Erich Vogel, Karin Wurm und mich beschuldigt. Ich glaube, Datendiebstahl, ich glaube, Einbruch war auch dabei. Jedenfalls Hehlerei war ziemlich das schwerwiegendste Delikt. Es waren fünf oder sechs Delikte.

Michael Nikbakhsh

Hier geht es um den Weg des Laptops, des privaten Laptops. Vielleicht eine Klammer hier, der private Laptop gehörte eben nicht zu den Gegenständen, die am 20. Oktober 2023 am Nachmittag der Polizei ausgehändigt wurden. Der blieb im Haus in Rossatz und trat dann eine, na ja, relativ abwechslungsreiche Reise an, ging über mehrere Stationen eher schlussendlich bei der Kreutner Kommission und dann bei der WKStA landete. Du und ich, wir hatten Zugang zu den Daten online, aber das Gerät, also ich hatte es nie in der Hand.

Peter Pilz

Nein, natürlich, wir hatten es beide nicht in der Hand.

Michael Nikbakhsh
Aber warum würde ich dann gegen dich wegen Hehlerei reiben? Weil du so getan hast, als hättest du ihn gehabt, oder?

Peter Pilz
Nein, ich habe extra in dem ZackZack-Artikel geschrieben, wir haben eine Kopie der Festplatte, aber wir haben nicht den Laptop. Das haben wir von Anfang an geschrieben, das war in jeder Hinsicht sehr wichtiger Hinweis. Wir haben genau beschrieben, welche Daten wir haben, damit wir auch beschreiben können, wie verlässlich das ist, weil ich konnte bei der ZackZack-Recherche nicht einmal sagen, wir haben die vollständigen Daten des Laptops, weil ich das ja nicht überprüfen konnte. Ich konnte nur sagen, wir haben Daten, von denen behauptet wird, dass sie vom Laptop stammen. Punkt. Und das war auch schon alles und mehr ist auch nicht geworden. Die Wanderung des Laptops ist bekannt. Die habe ich im ersten Buch beschrieben, die wird noch wesentlich genauer im neuen Buch beschrieben, das spare ich mir jetzt. Wesentlich war, dass die Staatsanwaltschaft wieder keinen Anfangsverdacht geprüft hat. Sie hätte nur prüfen müssen, na, wer von denen hat jemals Zugriff zum Laptop gehabt?

Die WKStA hat sich das dann angeschaut, die nicht dieses Verfahren geführt hat, in anderen Zusammenhängen. Und dann ist die fallführende Staatsanwaltschaft Krems und später St. Pölten informiert worden, dass die WKStA herausgefunden hat, dass sie den Laptop nicht einmal aus der Ferne gesehen hat. Wie bei vielen anderen Verfahren, die ich schon erlebt habe, und das waren zum Teil auch sehr persönliche Verfahren, ist nie ein Anfangsverdacht geprüft worden. Bin ich nie als Beschuldigter einvernommen worden. Das zieht sich jetzt schon über sieben, acht Jahre, und zwar bei auch persönlich sehr belastenden Verfahren. Nie Anfangsverdachtsprüfung, nie Beschuldigteneinvernahme und ein ganz bestimmtes Einwirken und ganz bestimmte Vorgänge in Oberstaatsanwaltschaft und Justizministerium. Das ist auffällig.

Bei den einen wird jeder Anfangsverdacht geprüft und das Fenster so weit aufgemacht, dass der Anfangsverdacht wegfliegen kann. Bei den anderen wird kein Anfangsverdacht geprüft, es wäre ein klares Beschuldigteeintrag. Dann gibt es eine Erklärung der Staatsanwaltschaft oder der Oberstaatsanwaltschaft, was ist Beschuldigte, sind Verdächtigte, ist das und das. Bevor es zur Beschuldigteneinvernahme kommt, wird dann ein Jahr später. Und so komme ich regelmäßig dazu, dass ich immer im Schnitt ein Jahr wegen irgendwas Beschuldigter bin. Ich bin es ja schon gewöhnt. Aber was sind es für Behörden, die derartig Prinzipien des Rechtsstaats missachten? Und was ist los in einem Rechtsstaat? Ich meine da jetzt niemanden konkreten, ich sage es nur so ganz allgemein. In dem Staat Tätern, Aufdecker verfolgt werden. Das ist für mich der entscheidende Punkt.

Und wenn mir irgendwer noch mit Einzelfällen kommt im Wirkungsbereich der Oberstaatsanwaltschaft Wien, dann sage ich diesen Herrschaften, der einzige Einzelfall, den es gibt, heißt Oberstaatsanwaltschaft Wien. Und dieser Einzelfall gehört einmal genau untersucht. Und da kommt eine mögliche künftige Auskunftsperson des Untersuchungsausschusses ins Spiel, nämlich der damalige Vorsitzende der Pilnacek-Untersuchungskommission, der Justizministerin, weil diese Untersuchungskommission ja sehr viele dieser Einzelfälle untersucht hat, aus einsichtigen Gründen sehr entscheidende Passagen geschwärzt hat. Ich glaube, die mussten das damals schwärzen, aber die liegt im Untersuchungsausschuss jetzt ungeschwärzt vor. Alles Einzelfälle im Bereich der Oberstaatsanwaltschaft Wien. Das ist die Einzelfall-Oberstaatsanwaltschaft. Und ich möchte, dass der Einzelfall-Oberstaatsanwaltschaft Wien und leitender Oberstaatsanwalt Johann Fuchs und stellvertretender leitender Oberstaatsanwaltschaft Michael Klackl und so weiter, dass das alles einmal genau untersucht wird. Und die kontrollieren ja den Flaschenhals zur WKStA. Das ist die Oberstaatsanwaltschaft, die Dienstaufsicht und Fachaufsicht zur WKStA hat und die das erstaunlichste Dokument erzwungen hat, das ich im gesamten Pilnacek-Akt gefunden habe oder in den Akten, nämlich im Tagebuch der WKStA, wo die WKStA erklärt, kurz vor der Einstellung des Amtsmissbrauchsverfahrens gegen den Chefinspektor und seinen Stellvertreter in St. Pölten.

Michael Nikbakhsh

Da vielleicht ein Punkt, also die WKStA hat gegen den Chefinspektor ermittelt wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs in Zusammenhang mit dem Umgang mit dem Mobiltelefon.

Peter Pilz
Genau.

Michael Nikbakhsh
Das Verfahren wurde eingestellt. Wir haben dann eine Aussendung gelesen der WKStA, wo drin stand, also dem Chefinspektor konnte kein strafrechtlich relevantes Verhalten nachgewiesen werden, daher Verfahrenseinstellung. Causa Finita, was ist da jetzt so besonders dran?

Peter Pilz
Die WKStA hat eine lange, ich glaube, 30-seitige mindestens Begründung für die Verfahrenseinstellung geliefert. Beim Delikt des Amtsmissbrauchs wie bei Verwandtendelikten gibt es immer eine äußere und eine innere Tatseite. Die innere Tatseite behandelt, warum man das gemacht hat, die Motive, alles Mögliche. Die äußere sind objektiv bestimmte Tatbestände erfüllt oder was angestellt, auch wenn er es nicht gewollen hat. Die WKStA hat in ihre Begründung reingeschrieben, die innere Tatseite konnte nicht klar festgestellt werden. Sie haben also die Frage nach der inneren Tatseite verneint und haben aber gesagt, die äußere Tatseite ist für sie, gilt für sie im Grunde als erwiesen. Dann haben sie eine Weisung gekriegt, eine vielseitige Weisung wörtlich der Oberstaatsanwaltschaft, wie die Begründung Wort für Wort zu ändern ist. Und dann haben sie was Tolles gemacht.

Damit sie der ganzen Nachwelt das überliefern und sich absichern, haben sie ein Dokument angelegt, wo im Korrekturmodus rot durchgestrichen und dann gelb dazugeschrieben alles gezeigt wird, was die Oberstaatsanwaltschaft da verändert hat. Und das schaut dann so aus. Da ist durchgestrichen worden, einfach.

Chefinspektor, Magister und so weiter wussten, dass sie, als sie die persönlichen Gegenstände, insbesondere das Mobiltelefon, aber auch die Autoschlüssel samt Zulassungsschein und den Wohnungsschlüssel an Magister Rüdiger Schender ausfolgten, es war der List-Anwalt, ohne Rechtsgrundlage handelten und damit wissentlich ihre Befugnisse missbrauchten. Alles im Korrekturmodus durchgestrichen.

Dann geht es weiter: Chefinspektor und so weiter folgten die ihnen freiwillig übergebenen persönlichen Gegenstände des verstorbenen Magister Christian Pilnacek ohne gesetzliche Grundlage an Magister Rüdiger Schender aus. Durch die Ausfolgung handelten die Kriminalbeamten entgegen ihren Pflichten, ohne eine gesetzliche Grundlage in einem offenen Ermittlungsverfahren. Alles durchgestrichen.

Und dann geht es weiter: Sämtliche von Chefinspektor und so weiter beziehungsweise dem Landeskriminalamt Niederösterreich vorgebrachten Rechtsgrundlagen für das polizeiliche Vorgehen im Zusammenhang mit der Entgegennahme beziehungsweise Ausfolgung der persönlichen Gegenstände waren im gegenständlichen Fall nicht anwendbar. Alles durchgestrichen.

Weiter: Von einem wissentlichen Befugnismissbrauch von Chefinspektor und so weiter durch die Sicherstellung und rechtsgrundlose Ausfolgung potenziell beweisrelevanter (Mobiltelefon) jedoch jedenfalls nicht geringwertiger Gegenstände an Magister Rüdiger Schender war daher auszugehen, dies auch deshalb, weil eine Rücksprache vor Ausführung mit der fallführenden Staatsanwaltschaft nicht erfolgte. Und das geht dann wirklich über 30, 40 Seiten so weiter und dann kommt immer der Text der Oberstaatsanwaltschaft, war nicht das so und ist nicht das so und geht so und haben es nicht gewusst und jedenfalls kein Befugnismissbrauch. Das ist ein ganz außergewöhnliches Dokument. Die WKStA kommt zum Schluss, wissentlicher Befugnismissbrauch.

Michael Nikbakhsh
Also reicht jetzt nicht für eine strafrechtliche Verfolgung, aber Befugnismissbrauch haben wir dennoch festgestellt.

Peter Pilz

Ist dann auf jeden Fall ein Grund, sich das dienstrechtlich und auch in, also in mehrerer Hinsicht anzusehen. Und das wird komplett umgeschrieben, und zwar nicht einfach versucht, die WKStA zu überzeugen, sondern das ist eine Weisung. Seine schriftliche Weisung, eine Begründung auf den Kopf zu stellen und aus einer sehr heiklen und zum Teil belastenden Begründung einer Einstellung einen Persilschein zu machen. Das ist Persilscheinproduktion durch Weisung. Und das ist ein Vorwurf, den sich die Oberstaatsanwaltschaft Wien gefallen lassen muss. Und das ist für mich einer der wichtigsten Punkte, der aufzuklären ist, weil eines ist auffällig bei der Oberstaatsanwaltschaft.

Mein Buch kommt raus, kurz darauf, das habe ich alles eh drin geschrieben, Erklärung der Oberstaatsanwaltschaft Wien, wegen so einem Buch und so weiter, den ganzen Aufregungen und so weiter. Es ist alles in Ordnung, super Arbeit, Staatsanwaltschaft Krems. Kurze Zeit später kommen sie darauf, das da halten sie nicht. Der öffentliche Druck wird immer stärker, im Parlament beginnen die Diskussionen, es werden immer mehr Fragen gestellt, plötzlich Weisung, Prüfung, Wiederaufnahme des Verfahrens, aber im Hintergrund schon so organisiert, keine Obduktionsfotos an die unpassenden Gutachter und so weiter. Alles schon in der Richtung, keine wirklich weitgehenden Versuche der Smartwatch-Auswertung, alles, was wir schon besprochen haben.

Dann kommt es nach Eisenstadt und in Eisenstadt ist auch noch einiges passiert. Und dann geht die Oberstaatsanwaltschaft Wien her und das entnimmt man den Tagebüchern und was vollkommen üblich ist, normal Staatsanwaltschaft ermittelt oder prüft und berichtet in bestimmten Abständen an die Oberstaatsanwaltschaft und die genehmigt die Vorhaben oder genehmigt sie nicht. Da sehen wir in den Tagebüchern, die Oberstaatsanwaltschaft Wien begleitet die Staatsanwältin in Eisenstadt Schritt für Schritt. Da geht es um, na, na, ein bisschen weiter da, jetzt geht es da rüber und so läuft plötzlich ein Verfahren. Und plötzlich hat die Oberstaatsanwaltschaft Wien die Zügel viel, viel kürzer gemacht und jetzt arbeiten sie sich hin. Und wenn wir keine ganz große Überraschung erleben, wird es am Ende wieder nichts sein.

Und für mich ist das wirklich Erstaunliche. Das, was hier passiert, hat die Kreutnerkommission und haben wir in früheren Untersuchungsausschüssen als das System Pilnacek beschrieben. Das war immer unsere Kritik. Wir haben gesagt, das ist das System Pilnacek. Und jetzt stellen wir fest, dass das System Pilnacek möglicherweise seinen Schöpfer und Namensgeber überlebt hat. Und das sollte man sich einmal genau anschauen, warum das ist.

Michael Nikbakhsh

Wir kommen langsam zum Schluss. Ich muss auf die Zeit schauen. Wie gesagt, du sollst ja noch Gelegenheit bekommen, deine Bücher zu signieren. Also für Peter Pilz gilt heute ausdrücklich auch die Unschuldsvermutung, oder? Kann man sagen, mit Blick auf deine Morgenreise?

Peter Pilz

Und wenn wir wenig Zeit haben, lasse ich den Vornamen weg.

Michael Nikbakhsh

Im Schlusswort deines Buchs zitierst du deinen Anwalt Johannes Zink mit dem Satz: "Schau, Peter, wir machen den Text, den Text des Buches, klag sich aber bei der Gegenseite heißt das auch, dass wir, egal wie vorsichtig du formulierst, sicher geklagt werden."

Peter Pilz
Gelegenheit macht Klagen. Wenn das Gefühl entsteht, dass bestimmte Klagen, die früher bei Straflandesgerichten sehr geringe Chancen gehabt hätten. Ich habe einmal ein Verfahren gehabt, da habe ich erklärt, da war ein ganz junger Abgeordneter, gesagt, Jörg Haider ist der geistige Ziehvater und Pate des rechtsextremen Terrorismus. Das habe ich gewonnen, weil das Gericht gesagt hat, erstens, da ist ein Tatsachensubstrat da, die Verbindung der FPÖ zu rechtsextremen und zum Teil gewalttätigen Kreisen und zweitens, das war ein gewisses, sie haben das bezeichnet als Wertungsexzess, Wertungsexzesse sind möglich und tolerierbar in einer bestimmten Form der Auseinandersetzung, wie es halt eine offene Gesellschaft aushalten muss. Von dieser sehr europäischen Rechtsprechung sind wir inzwischen meilenweit entfernt.

Das Zweite, was dazu kommt, ist, es ist natürlich ein Unterschied, ob man hier einer Phalanx wirtschaftlich starker Medien gegenübersteht, die alle über das berichten, recherchieren oder ob es ein „Pimpelmedium“ gibt wie ZackZack, wo jeder weiß, wie viel Geld ist da netto, weil ich im Aktienhandel bis heute nicht übermäßig erfolgreich war. Ich bin ein wirtschaftlicher Versager. Das wissen Sie alle. Und deswegen hat als Erster der René Benko angefangen, SLAPP-Klagen gegen uns, zwei Millionen und dann ist der Martin Hogg und und und gleich Millionenklagen. Und jetzt sind es nicht Millionenklagen, sondern Klagserien. Wir kriegen fast jede Woche was. Natürlich kostet das viel Zeit, es kostet viel Geld, du verlierst auch Verfahren und dann verlierst du immer öfter Verfahren, wo du dann nachher denkst, gemeinsam mit deinem Anwalt, das kann man ja nicht verlieren. Das gibt es doch gar nicht. Wir konnten einen Wahrheitsbeweis nach dem anderen erbringen. Was ist denn da los eigentlich? Und dann lernen sie, boah, immer zu so einem Einzelfall. Es ist kein Einzelfall, dass es wöchentliche Einzelfälle gibt und dass das immer ein und dasselbe Medium trifft.

Wegen dem Wort, ich bin vorsichtig, ich mache heute keinen Fehler. Ah, nein, das ist das Falsche. Nein, ich wollte jetzt das andere. Bitte das andere als gesagt betrachten. Wegen dem anderen Begriff werden die ganzen genannten Personen von Hanger bis zu Journalisten des ORF und so selbstverständlich nicht geklagt, nur wir. Und ganz andere Geschichten auch. Das heißt, die Anwälte, die ja zum Teil schon Martin Hoh, nein, nicht Martin Hoh, René Benko gegen uns vertreten haben, das sind ja Leute, die was von Strategie verstehen und die was von Einsatz der Mittel verstehen. Und manchmal sitzen wir halt in der Redaktion und mit den Gesellschafterinnen und Gesellschaftern zusammen und sagen, na ja, halten wir das durch. Und es gibt Situationen, wo wir das nicht wissen.

Und letzten Juni war es halt so weit bei einer sehr schwierigen Klagsituation, dass wir einen Spendenaufruf gemacht haben und uns dann nach einer Woche gewundert und gefreut haben, dass mehr als 100.000 Euro da waren. Da haben wir schon gemerkt, dass wir von den Leuten, die unsere Arbeit schätzen, auch wirklich und zwar verlässliche und großzügige Unterstützung kriegen. Aber auf der anderen Seite, so wie auf der ganzen Welt, da ist das ganz große Geld. Und wenn ganz überraschend in ein, zwei Jahren ein Tech-Milliardär erklärt, dass eigentlich Sebastian Kurz wieder Bundeskanzler werden muss und er hat zufällig ein bisschen Geld eingesteckt, dann gehört das ja alles zusammen. Und wenn auf der anderen Seite nicht nur dieser Republik immer mehr rechtsextreme Medien entstehen, Kanäle, alles Mögliche, hinter denen unglaublich viel Geld steckt und wir um jeden Hunderter raffen müssen, dann wissen die Anwälte der Gegenseite genau, wo wir zu treffen sind. Ich weiß, wo die Gegenseite zu treffen ist, bei dem, was sie getan haben. Und die wissen, wo wir zu treffen sind, nämlich wie viel Geld wir haben. Und es ist ein Wettlauf, ob uns zuerst das Geld ausgeht oder wir so viele Nachweise über das, was auf der Gegenseite getan worden ist, geführt haben, dass wir vielleicht doch rechtsstaatliche Verfahren und möglicherweise Verurteilungen erzwingen.

Und jetzt sage ich noch was, weil der Professor Meier da in der ersten Reihe sitzt. Die ganze Wöginger-Geschichte, und das weiß der August Wöginger, den ich lange aus dem Parlament kenne, dass die ganze Wöginger-Geschichte jetzt weitergeht, hat sehr viel damit zu tun, dass eine Initiative zweier Universitätsprofessoren, nämlich Professor Werthner und Professor Bayer, gemeinsam mit dem Opfer Christa Schaff, der Finanzbeamtin, über eine Kampagne macht es Beschwerden, macht es Anregungen bei der Generalprokuratur in Bezug auf diese wirklich schäbige Diversion. Das war erfolgreich und das haben wir über ZackZack massiv unterstützt und da sind Hunderte Anregungen dorthin und die haben sofort dem OGH berichtet und sofort dem Justizministerium und die haben plötzlich erkannt, das wird nicht so gehen mit der Diversion. Und plötzlich hat die WKStA die Anregung bekommen, ich habe es zwar der Diversion zugestimmt, aber was sagt sie jetzt, ihr legt ein Rechtsmittel ein. So ist es passiert. Und das merkt man sich in der ÖVP schon, dass es da einen ständigen Unruheherd gibt, der nicht viel Geld hat, aber für das wenige Geld relativ viel zusammenbringt. Eigentlich sollte man jetzt gleich da überall durchgehen und vielleicht ein bisschen abkassieren. Wenn jeder da jetzt ein Tausender am Tisch liegt, sind wir in einer völlig neuen wirtschaftlichen Situation.

Michael Nikbakhsh
Fürs Protokoll, Peter, in dem Fall gibt es aber, also wir sitzen gemeinsam auf der Bühne und reden über dein Buch, aber in dem Fall gab es kein Wir. Also wenn du Geld eintreiben möchtest, das wärst dann schon du. Also ihr hört jetzt nichts davon.

Peter Pilz
Du willst nichts?

Michael Nikbakhsh

Nein.

Peter Pilz

Okay.

Michael Nikbakhsh
Ich bin im Aktienhandel erfolgreich.

Peter Pilz
Der war wirklich gut.

Michael Nikbakhsh
Aber du hast, wenn du dich schon als untermittelmäßiger Aktienhändler bezeichnest, als Kaufmann hast du natürlich schon Ambitionen. Klarerweise kam auch der Vorwurf, na gut, aber der Peter Pilz will ja mit dem Buch auch ein Geld verdienen und je höher die Verschwörungserzählung hängt, umso mehr Umsatz erhofft er sich. Und jetzt ist ein zweites Buch da. Also es gab schon kommerzielle Aspekte auch hinter deinem Tun.

Peter Pilz
Ja, schau. Es wäre auch unglaubwürdig, wenn wir, damit wir keine wirtschaftlichen Interessen verfolgen, das Buch verschenken oder den Leuten ein Geld geben, dass uns das Buch abnehmen. Das ist ja nicht sehr naheliegend. Wir verkaufen das wie ein Buch. Wenn davon was für ZackZack übrig bleibt, sind wir sehr, sehr froh darüber, weil ein sehr großer Teil des Geldes, das wir verdienen, da reinfließt. Und wenn du jetzt mich so scharf anschaust, ich habe auch ein bisschen was gekriegt. 40.000 bis jetzt. Nicht mehr.

Michael Nikbakhsh

Für ein österreichisches Sachbuch ist das ja gar nicht so schlecht.

Peter Pilz
Es ist gut, aber ich rede das immer wieder mit unserer Geschäftsführung und wir schauen uns immer wieder unsere Zahlen an und stellen immer wieder fest, Honorare werden sinnvollerweise dann ausbezahlt, wenn wir uns in einer etwas sichereren Situation befinden.

Das ist auch der Grund, warum es dieses Unternehmen ZackZack mit mir als Herausgeber seit ungefähr sieben Jahren gibt und ich für meine Tätigkeit als Herausgeber, Investigativjournalist und Rechercheur noch keinen Cent Honorar oder Gehalt erhalten habe, weil ich finanziell nicht am Hungertuch nage und es nicht notwendig habe, ein Einkommen aus einem finanziell nicht starken Unternehmen zu beziehen. Das kann ich mir leisten und das leiste ich mir gern. Das ist nichts Außerordentliches, das tun Zehntausende Leute in Bürgerinitiativen und im Prinzip ist ZackZack so etwas wie eine mediale Bürgerinitiative und nichts anderes von der ganzen Grundhaltung her. So schaut es finanziell aus und wir werden niemals mit dem, was wir tun, reich werden. Weil wir würden reich werden, wenn eine unserer nächsten Recherchen wieder der ganze Raiffeisen-Komplex ist. Aber es ist ja alternativlos.

Zeig mir die Medien, die sich die Raiffeisen-Geschäfte in Osteuropa und Russland halt ohne Scheuklappen und bis ins letzte Detail überhaupt noch anschauen können. Schau dir an, welche Medien, speziell welche traditionellen Medien, schränken wir es ruhig einmal ein, welche traditionellen Medien die ukrainischen Vorwürfe, die es schon seit 15 Jahren gibt, über bestimmte Geldwäschekonstruktionen verfolgen. Schau dir einmal an, wer den Spuren des 'Ndrangheta Geldes in Österreich wirklich nachgeht. Schau dir einmal an. Den ganzen Bereich Geldwäsche, der gewaltig ist, nach wie vor. Und um diese Sachen geht es.

Und wir werden immer größere Schwierigkeiten kriegen, ganz bestimmte Sachen zu recherchieren, weil diese Tabuzonen immer größer werden und weil sie lernen, dass das Klagen billig, schnell und hart ist.

Michael Nikbakhsh
Ja, wir sind am Schluss. Danke, Peter. Meine sehr verehrten Damen und Herren, kaufen Sie Peters Buch, weil sonst muss ich Ihnen in einem Jahr ein Privatismus über Aktienhandel geben, das man gerne ersparen möchte.

Peter Pilz

Ich tätet dann Dunkelkammer-Aktien erwerben. Das ist eine sichere Anlage. Ich bedanke mich auch herzlich. Ich habe heute extra nicht alle Ehrengästinnen und Ehrengäste begrüßt. Erstens, weil alle Ehrengäste sind. Zweitens, weil ein paar sind, die jetzt einiges für sich haben, speziell etliche Abgeordnete aus dem laufenden Untersuchungsausschuss. Und das sage ich zum Schluss ganz ernst.
Ich war, glaube ich, in zehn Untersuchungsausschüssen. Einige davon waren besonders wichtig und prägend. Andere haben versucht, ihre Arbeit möglichst gut zu machen. Ich halte diesen Untersuchungsausschuss für einen besonders wichtigen und chancenreichen Ausschuss. Finde es auch gut, was bis jetzt schon alles dort getan ist und weiß ganz genau, dass die Aufklärungsarbeit jetzt für mich ist mit dem Buch jetzt vieles abgeschlossen. Wir werden das noch begleiten, noch einiges recherchieren, aber die Hauptarbeit liegt jetzt im Parlament und das finde ich sehr, sehr gut, weil das Parlament im Gegensatz zu Teilen der österreichischen Strafjustiz und der kompletten Polizeiführung ein Ort ist, auf dessen politische Intrigität ich mich nach wie vor verlasse. Und deswegen wünsche ich allen schlicht und einfach alles Gute dabei, weil das auch für uns alles Gute ist. Und jetzt bedanke ich mich für die Aufmerksamkeit und signiere Hunderte Bücher.

Autor:in:

Felix Keiser

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