Die Dunkelkammer
Die Nonnen von Goldenstein #2 "Die Wahrheit wird herauskommen"

- hochgeladen von Michael Nikbakhsh
Schwester Bernadette, Schwester Regina und Schwester Rita, die letzten drei Augustiner Chorfrauen vom Salzburger Kloster Goldenstein, liegen im Clinch mit der Erzdiözese Salzburg und dem Stift der Augustiner Chorherren in Reichersberg. Der Grund: Vor drei Jahren haben sie ihr Lebenswerk je zur Hälfte den Genannten vermacht. Im Gegenzug wurde ihnen versprochen, dass sie ihren Lebensabend im Kloster verbringen dürfen. Zumindest dachten sie das.
In Episode 213 erzählten die Ordensfrauen erstmals öffentlich, dass sie gegen ihren Willen ins Altersheim abgeschoben wurden, ihre Ersparnisse verschwunden sind, ihre Konten gesperrt wurden, die Schlösser zu ihren früheren Gemächern ausgetauscht wurden und sie nicht einmal ihre persönlichen Habseligkeiten holen durften. Die Staatsanwaltschaft ermittelte, doch wurde die Causa rasch zu den Akten gelegt.
Damit nicht genug. Nun drohen Erzdiözese Salzburg und Augustiner Chorherren mit einer Verleumdungsklage, sollten die betagten Nonnen keine Ruhe geben. Doch diese denken nicht daran. Darum geht es in dieser Episode. "Die Wahrheit wird herauskommen", sagt Schwester Bernadette.
Edith Meinhart
Ich Begrüße Sie zur 215. Folge der Dunkelkammer. Mein Name ist Edith Meinhart. Heute geht es einmal mehr um die dunklen Seiten der Macht in der Kirche. Ich war kürzlich in Salzburg, genauer in der Ortschaft Oberalm, wo sich die Seniorenresidenz Schloss Carlsberg befindet sich ein Altersheim, das Platz für rund 130 Menschen bietet und auf seiner Homepage mit dem Spruch Heimat ist dort, wo man sich wohlfühlt. Der Grund meines Besuchs waren drei Nonnen vom Orden der Augustiner Chorfrauen, Schwester Regina, Schwester Bernadette und Schwester Rita. Alle drei sind in ihren Ern und gegen ihren Willen in der besagten Seniorenresidenz. Ich bin dort angekommen, mit dem Lift in den zweiten Stock hinaufgefahren.
Im Zimmer 228 ist Schwester Regina einquartiert. Zu Hause wäre zu viel gesagt. Die drei Ordensfrauen und ich mussten in dem winzigen Raum eng zusammenrücken, um das Gespräch zu führen, dass sie in Episode 213 nachhören können. Es geht darin unter anderem um einen seltsamen Notariatsakt und darum, dass die Nonnen völlig unvermutet im Altersheim landeten, dass ihre finanziellen Reserven verschwunden sind, sie nicht einmal das ihnen zustehende Taschengeld erhalten, die Schlösser zu ihren früheren Räumlichkeiten ausgetauscht wurden. Es geht um staatsanwaltschaftliche Ermittlungen, die rasch eingestellt wurden, darum, wer für den unfreiwilligen Aufenthalt der Ordensfrauen in der Seniorenresidenz aufkommt und um das Schweigen sowohl seitens der Erzdiözese Salzburg, der Augustiner Chorherrn in Reichersberg, des Notars als auch der Heimleitung. Die Episode hat viele Reaktionen ausgelöst.
Lydia hat gepostet: „Unglaublich, was für ein Drama sich hier abspielt. Ist die Kirche schon so klamm, dass sie sich an den eigenen Dienerinnen bereichern muss? Oder ist hier Betrug Einzelner im Spiel? Aufklärung tut Not und Hilfe für die drei Ordensfrauen.“ Irene hat uns geschrieben, sie würde den Nonnen etwas spenden. Auch Michaela würde ihnen finanziell gerne unter die Arme greifen, damit die Ordensfrauen sich rechtlich beraten lassen können.
Kleiner Einschub: Die Ordensfrauen haben im Laufe der Jahrzehnte zwar viel gespart, aber die Konten, auf denen das Geld liegt oder gelegen ist, so genau weiß man das nicht, wurden für sie gesperrt. Peter hat gepostet: „Diese Geschichte ist das Ärgste. Ich hoffe, die WKStA schaut sich das an.“ Hörerin Sera meinte: „Danke, dass ihr diese Story bringt. Die armen Schwestern Ich hoffe, sie erfahren bald Gerechtigkeit.“
Danach schaut es leider noch nicht aus. Inzwischen wurden die Ordensfrauen sogar mit einer Verleumdungsklage bedroht, dazu gleich mehr. Hörer Markus hat uns wissen lassen, dass er und seine Familie nach dieser Folge aus der Kirche ausgetreten sind. Und last but not least möchte ich Ihnen nicht vorenthalten, wie Hörerin Ban Margera sich die Causa zusammenreimt: „Herrgott, es geschehe dein Wille. Nur manchmal glaube ich, Du brauchst eine Brille.“
Zur Vorgeschichte: Die Nonnen haben jahrzehntelang im Kloster Goldenstein gelebt und gewirkt, wobei zu ihrem Wirken wesentlich gehörte, dass sie die private Mittelschule Schloss Goldenstein im Salzburger Elsbethen geführt haben. Bis vor drei Jahren, im August 2022 haben sie auf Druck aus dem Vatikan die Schule, das Kloster, den Garten und die gesamte, übrigens mehrere Millionen teure Liegenschaft vor den Toren der Stadt Salzburg je zur Hälfte der Erzdiözese Salzburg und dem Stift der Augustiner Chorherrn in Reichersberg vermacht. Ihr Lebenswerk abzugeben ist den drei Ordensfrauen nicht leichtgefallen, wie man sich denken kann. Schwester Bernadette, 88 Jahre alt, Schwester Rita, 86 und Schwester Regina, 82 sind die letzten 3 Chorfrauen des Klosters Goldenstein. Ordensnachwuchs ist seit längerem ausgeblieben, das bedeutet, der Schritt war schmerzlich, aber letztlich nötig.
Allerdings gingen die Ordensfrauen fix davon aus, dass sie ihren Lebensabend im Kloster verbringen werden, so wie es im notariell beglaubigten Übergabevertrag festgehalten wurde. Dass eine Formulierung etwas weiter unten dieses Versprechen aufhebt, haben die Nonnen nicht erkannt und hat ihnen auch niemand erklärt. Die Schwestern Rita, Bernadette und Regina haben sich jedenfalls darauf eingestellt, so wie Generationen von Augustinerchorfrauen vor ihnen das Ende ihrer Tage in ihren gewohnten Gemächern zu erleben, mit Blick auf ihren Klostergarten, umgeben von Kindern und Jugendlichen. In Folge 213 erzählen sie zum ersten Mal aus ihrer persönlichen Sicht, was stattdessen passiert ist. Ihre Schilderungen decken sich nicht mit bisherigen Darstellungen in der Öffentlichkeit, gelinde gesagt von der Seniorenresidenz Carlsberg. Zu ihrem ehemaligen Kloster fährt man über die Halleiner Landesstraße etwa siebeneinhalb Kilometer. Keine Weltreise also. Und doch liegen für die geistlichen Schwestern zwischen den beiden Orten Welten. Heimat ist, wo man sich wohlfühlt, um den erwähnten Werbespruch aufzugreifen. Für die Nonnen ist das ohne jeden Zweifel ihr altes Kloster in der Gemeinde Elsbethen. Unser Gespräch vor zwei Wochen endete damit, dass sie weiter hoffen und dafür kämpfen, nach Hause zu dürfen.
Schwester Bernadette
Da herinnen stirb sicher nicht. Da lege ich mich lieber in die Wiese hinaus.
Schwester Rita
Auf das hoffe ich halt, dass wir vielleicht wieder nach Goldenstein dürfen. Aber das steht beim lieben Gott.
Edith Meinhart
Schwester Regina, Sie wollen auch zurück?
Schwester Regina
Ja, natürlich, aber das ist, glaube ich, noch ein schwieriger Weg. Aber wir geben nicht auf. Die Hoffnung stirbt zuletzt.
Edith Meinhart
Wenige Tage nach meinem Besuch in Salzburg erhielten Schwester Regina, Schwester Bernadette und Schwester Rita Post. Heftige Post. In jedem der drei zugestellten Kuverts fand sich ein einseitiges, gleichlautendes Schreiben, verfasst von Schwester Beate Brand, ihres Zeichens Präsidentin der Föderation der Augustiner-Chorfrauen im deutschen Essen. Sie schreibt: „Mit größtem Entsetzen und in höchstem Maß. Missbilligend verfolgte ich ihr von Rechtsanwalt Brutzek unterstütztes Vorgehen gegen die Erzdiözese Salzburg und ihren gesetzlich vorstehenden Apostolischen Administrator, Herrn Propst Markus Grasl.“ Zur Erklärung: Eine ehemalige Goldensteinschülerin hat sich darum gekümmert, dass die Ordensfrauen juristischen Beistand erhalten. Die Rechtsanwaltskanzlei Brutzek brachte im März 2025 bei der Polizeiinspektion Elsbethen und der Staatsanwaltschaft Salzburg eine Sachverhaltsdarstellung ein, die es in sich hat. Es geht um den Verdacht strafbarer Handlungen nach dem 133 folgende des Strafgesetzbuches, im Wesentlichen um Veruntreuung und Unterschlagung.
Auf insgesamt zehn Seiten legen die Rechtsanwälte dar, was den Nonnen vermeintlich, aber eben nicht wirklich zugesichert wurde, nämlich dass sie so wie bisher im Kloster leben können. Außerdem, dass weder der angeblich den Ordensfrauen zur Seite gestellte Apostolische Kommissar noch der Notar sie darauf aufmerksam gemacht haben, dass das Versprechen rechtlich substanzlos ist und dass sie stattdessen gegen ihren Willen ins Altersheim gebracht wurden und seither weder ihre persönlichen Dokumente und Erinnerungen noch Bekleidung, Wäsche, Ordensschriften oder religiösen Gegenstände aus ihren Klostergemächern holen durften und dass dort die Schlösser ausgetauscht wurden und noch einiges mehr. Zurück zum Schreiben von Schwester Beate. Hier heißt es: „Durch haltlose Anschuldigungen haben Sie sowohl der Erzdiözese Salzburg wie auch Ihrem oberen Herrn Markus Grasl, dem Sie durch Ihre Ordensprofess zu Gehorsam verpflichtet sind und ohne dessen Einverständnis Sie nicht rechtskräftig handeln dürfen, großes Unrecht zugefügt. Das macht mich in höchstem Maße fassungslos. Es war davon auszugehen, dass das Ermittlungsverfahren zugunsten der Erzdiözese Salzburg und Herrn Probst Markus Grasl eingestellt würde. Leider hat es viele tiefe Wunden gerissen.“ Zitat Ende.
An dieser Stelle erneut ein Einschub. Tatsächlich wurden die Ermittlungen ziemlich schnell ad acta gelegt.
Bereits am 12. Mai 2025 befand ein Richter am Landesgericht Salzburg, dem die Causa vorgelegt worden war, dass eine feststehende Gewissheit nicht bestehender Strafbarkeit hinsichtlich der den Beschuldigten durch die Staatsanwaltschaft zur Last gelegten Straftaten vorliege. Die Staatsanwaltschaft hätte weiter ermitteln können, darauf hat sie verzichtet. Zurück zu Schwester Beate. Sie stellt den Ordensfrauen in Salzburg nun die juristische Rute ins Fenster. Aufgrund der der Staatsanwaltschaft vorgelegten falschen Anschuldigungen durch Herrn Rechtsanwalt Brutzek haben nun die Erzdiözese auf Salzburg und Herr Probst Markus das Recht, sie nach 297 Strafgesetzbuch anzuzeigen. Schwester Beate stellt also eine Verleumdungsklage in Aussicht und damit die Botschaft richtig ankommt, erläutert sie die Gesetzesstelle.
Auch dieser Paragraph behandelt den Tatbestand der Verleumdung. Er besagt, dass jemand, der eine andere Person wissentlich falsch verdächtigt, um diese der Gefahr einer behördlichen Verfolgung auszusetzen, mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr bestraft werden kann. Na Bum. Schwester Beate fährt fort: „Der Tatbestand der Verleumdung ist offensichtlich, dass sich Ihre Anschuldigungen gegen die Konstitutionen der Föderation der Augustiner Chorfrauen, der Congregatio BMV gerichtet haben, nach denen zu Leben Sie sich in Ihrer Ordensprofess freiwillig verpflichtet haben. Ich lege Ihnen nahe, diese Konstitutionen noch einmal gründlich zu studieren und sollten Sie bzw. andere sie unterstützende Personen weiterhin gegen die Erzdiözese Salzburg agieren, wird die Verleumdungsklage gegen sie erhoben. Ich gehe davon aus, dass auch Herr Probst Markus Grasl in diesem Sinne handeln wird. Sollte die ganze Angelegenheit nun ihr definitives Ende gefunden haben, wird auch gegen sie nichts weiter unternommen. Mit freundlichem Gruß, Schwester Beate.“
Wie haben die Augustiner Chorfrauen aus Salzburg diesen nicht wirklich freundlichen Gruß aus Essen aufgenommen? Ich habe Schwester Bernadette angerufen und gefragt, ob sie sich vor einer Verleumdungsklage fürchte. Ihre Antwort:
Schwester Bernadette
Nein. Nein, ich habe keine Angst. Ich bin innerlich so ruhig.
Edith Meinhart
Schwester Beate erklärte, die Präsidentin ihres Ordens könne ihr nichts befehlen. Sie habe bloß beratende Stellung. Vermutlich habe sie gar nicht aus eigenem Antrieb, sondern im Auftrag von Markus Grasl gehandelt.
Schwester Bernadette
Obwohl sie wissen müsste, dass nicht ihre Aufgabe ist. Sie kann nur sagen: Pass auf, macht es nicht, oder was weiß ich. Aber mehr kann sie nicht tun. Dürfte sie nicht tun. Sie hat aber mehr gemacht.
Edith Meinhart
Sie ist nicht ihre Vorgesetzte.
Schwester Bernadette
Vorgesetzte? Nein, sie ist nur die Präsidentin. Also Rom hat verlangt, dass die ganzen Orden sich zusammentun, und dadurch ist es, ich Glaube, in den er Jahren oder Ende 60 gekommen von Rom, dass alle eine Föderation gemacht wird, und von dieser Föderation ist sie die Präsidentin.
Edith Meinhart
Markus Grasl ist Propst der Augustiner-Chorherren in Reichersberg und seit dem Übergabevertrag im August 2022 nicht nur einer. Der neuen Herren im Schloss Goldenstein, sondern auch der Ordensobere der Betagten Augustin auf Chorfrauen. Doch selbst vor ihm fürchtet sich Schwester Bernadette offenbar nicht.
Schwester Bernadette
Die Wahrheit wird herauskommen. Fertig. Der kann mich bestrafen, was er will. Es rührt mich nicht. Und wie ich ihm gesagt Die Wahrheit kann man immer sagen, ist er zusammengezuckt und er wird mich vom Orden hinausschmeißen. Das kann er nicht. Ich habe meine ewigen Gelübde und sie bleiben.
Edith Meinhart
Ich habe an Schwester Beate in Essen ein Mail mit ein paar Fragen geschrieben. Zum einen habe ich nachgehakt, ob sie sich selbst als Vorgesetzte verstehe oder ihr Brief an die Salzburger Nonnen kollegial zu verstehen sei. Zum anderen wollte ich wissen, ob sie bezüglich der angedrohten Verleumdungsklage mit der Erzdiözese und oder Propst Markus Grasl in Kontakt gewesen sei. Immerhin scheine sie eingeweiht zu sein, dass von dieser Seite eine Verleumdungsklage erwogen wird. Außerdem habe ich sie gefragt, was aus ihrer Schwester Beates Sicht gegen eine Rückkehr der Ordensfrauen nach Goldenstein spreche und ob es Usus sei, dass Nonnen gegen ihren Willen in ein Altersheim gebracht werden. Schwester Beate hatte sich während der nunmehr eingestellten staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zur Frage des Privateigentums geäußert, sinngemäß dahingehend, dass Ordensfrauen nicht besitzen können, weil sie ein Armutsgelübde abgelegt haben. Ich habe sie in meinem Mail deshalb auch gefragt, wie weit dieses gehe, ob das heiße, dass Propst Markus Grasl alles an sich nehmen dürfe, ob es dafür ein korrektes Prozedere gebe und ob das von jemandem überprüft werde.
Zu guter Letzt habe ich zu erkunden versucht, ob Schwester Beate Kenntnis über den Verbleib des Vermögens auf Bankkonten habe, zu denen die Salzburger Ordensfrauen von einem Tag auf den anderen keinen Zugriff mehr hatten. Die Präsidentin der Föderation der Augustiner-Chorfrauen antwortete mit einem Zweizeiler, der am Ende alles unbeantwortet ließ. „Sehr geehrte Frau Meinhart, die Klärung der Situation der drei Schwestern wird an den rechtlich zuständigen Stellen durch die Gesetzeslage geregelt.“
Auch bei der Erzdiözese Salzburg und dem Stift der Augustiner-Chorherren in Reichersberg habe. Ich um Auskunft gebeten, unter anderem darüber, ob es zutrifft, dass Verleumdungsklagen gegen die Nonnen erwogen werden. Der Sprecher der Erzdiözese ließ wissen, dass alle genannten Anschuldigungen nicht stimmen und die Schwestern dem Ordensrecht sowie Weisungen des zuständigen Dikasteriums in Rom unterliegen.
Zur Erklärung: In meinen Anfragen an die Erzdiözese und an das Stift ging es auch um die Ersparnisse der Schwestern, die ausgetauschten Schlösser, den Übergabevertrag, die unfreiwillige Verbringung der Nonnen ins Altersheim und einiges mehr. Die Replik der Erzdiözese hat sich auf alle Punkte bezogen. Zur Verleumdungsklage im Speziellen gab es keine Antwort, und der Stift der Augustiner Chorherren zog es vor, gar nicht zu reagieren. Die angedrohte Verleumdungsklage steht also unwidersprochen im Raum. Noch ein Wort zu den Kuverts, in denen sie schriftlich übermittelt Die Briefumschläge waren ungeöffnet. In der Vergangenheit haben Schwestern des Öfteren aufgemachte Post erhalten und darüber haben sie sich mehrfach bei der Heimleitung beschwert und schließlich erfahren, dass sie selbst mit ihren Unterschriften zugestimmt hätten, dass ihre Briefe geöffnet werden. Tatsächlich bekommt Schwester Bernadette diese Erklärung irgendwann auch zu Gesicht und darauf findet sich zu ihrem Erstaunen ihre Signatur neben jener vom Propst Markus Grasl. Auch dazu habe ich Schwester Bernadette am Telefon gefragt.
Schwester Bernadette
Es ist so, Ich bin am 3. Dezember 23 hergekommen mit Nachthemd, ohne zu wissen, dass ich da bleiben muss. Und am 4. Dezember ist diese Unterschrift gegeben worden. Aber ich glaube, das ist allgemein, wenn da jemand herkommt, dass die von der Verwaltung die Kuverte geöffnet werden dürfen, wenn es von der Behörde ist oder Gericht oder weil ja manche einen gerichtlichen Vertreter haben oder sonst irgendwas. Bei mir wurde immer geöffnet von der BVA, von der Krankenkassenversicherung und auch irgendwas.
Edith Meinhart
Aber nicht die persönliche Post.
Schwester Bernadette
Nein, die direkt persönliche nicht, aber alle anderen schon. Und ich hab mich so geärgert.
Edith Meinhart
Mittlerweile haben alle drei Schwestern die Zustimmung schriftlich widerrufen.
Schwester Bernadette
Und wenn von der Behörde etwas kommt, werden wir das der Verwaltung überbringen. Aber wir sind Menschen und haben Menschenrechte. Das habe ich damals.
Edith Meinhart
Haben Sie gewusst, dass Sie diese Bevollmächtigung, dass Ihre Post geöffnet wird, unterschrieben haben?
Schwester Bernadette
Ja, aber ich hatte natürlich keine Ahnung, welche Folgen das hat. Man hat mir den Zettel hingeben, der Probst selber hat auch unterschrieben. Was mich noch ärgert ist, er ist einmal gekommen, gegen Abend ist er gekommen, hat mir das Schreiben gegeben, dass er berechtigt ist, über unsere Konten zu verfügen und da war noch eitel Wonne und ich habe wohl durchgelesen, aber natürlich nicht verstanden, welche Folgen das haben wird und hab dann unterschrieben und dann hat er einen tiefen Seufzer gemacht. Jetzt hat er mir meine Rechte genommen und er hat sie, als er die Macht über unser Geld hat, ob da was aus Da hat er sich uns - er hat achtmal versprochen, dass er kommt, ist nie gekommen. Ja, warum? Weil dann hätten wir gesprochen und so weiter.
Edith Meinhart
Ich habe auch an die Heimleitung geschrieben und gefragt, wer die Öffnung der Post veranlasst hat, wer sie konkret aufmacht, ob jemand über die Inhalte der geöffneten Schreiben in Kenntnis gesetzt wird und wenn ja, wer und von wem? Die Antwort: keine. Auch von der Erzdiözese Salzburg und den Augustiner Chorherren gab es zur Frage der Post keine Stellungnahme.
Das war es für heute. Vielen Dank fürs Zuhören. Ich freue mich aufs nächste Mal.
Autor:in:Edith Meinhart |