Die Dunkelkammer
#274 Der Fall „Couleur-Kappen-Raub": Eine Anklage, eine Vertagung
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Seit dem 7. Jänner müssen sich sieben Personen im „Couleur-Kappen-Prozess“ wegen schweren Raubs vor dem Landesgericht Graz verantworten. Auf ein Urteil müssen die Angeklagten nach zwei Verhandlungstagen allerdings noch warten: Der vorgesehene dritte und damit letzte Prozesstag samt Urteilsverkündung wurde vom Gericht vertagt. Laut der Anklageschrift, sollen zwei der sieben Angeklagten einem Burschenschafter nach dessen Besuch beim Akademikerball in Graz seine Studentenmütze entwendet haben. Bei dem Vorfall stürzte das Opfer, zog sich eine Rippenserienfraktur zu und musste schließlich ins Krankenhaus eingeliefert werden. Ein Erst-Urteil soll voraussichtlich im Frühjahr ergehen.
Michael Nikbakhsh
Herzlich willkommen zu einer weiteren Ausgabe der Dunkelkammer. Mein Name ist Michael Nikbakhsh und heute ist der 9. Jänner 2026. Eigentlich wollten wir in dieser Ausgabe über ein Urteil sprechen, das am Landesgericht Graz erwartet war. Ein Urteil im sogenannten Couleur-Kappen-Raub-Prozess, zu dem wir gleich kommen werden. Wir, das ist in dem Fall auch mein Kollege Maximilian Langer, er macht derzeit im Traineeship der Wiener Zeitung mit, wo wir als Dunkelkammer auch dabei sind und Maximilian war eigens für die erwartete Urteilsverkündung nach Graz gereist, tja, aber jetzt gab es da kein Urteil, weil es am 9. Jänner keinen dritten Verhandlungstag gab, weil der Prozess am Tag davor vertagt wurde.
Zwei Prozesstage hat es gegeben, das erste Urteil wird sich aber ins Frühjahr verschieben. Warum, wieso und überhaupt, das berede ich jetzt mit Maximilian Langer. Hallo Maximilian.
Maximilian Langer
Grüß dich, Nik
Michael Nikbakhsh
Ich habe es ja schon angekündigt, wir werden deine und auch die Stimme von Katharina Pagitz demnächst öfter hören. Ihr werdet den Pilnacek Untersuchungsausschuss begleiten, aber darum soll es heute nicht gehen. Wir reden über die Strafsache in Graz, wo du jetzt ein bisschen umsonst dort warst, weil der Prozess kurzfristig vertagt wurde. Aber ganz so umsonst war es dann auch nicht. Du bist ja Grazer, also warst wenigstens kurz daheim.
Maximilian Langer
Kurz immerhin die Heimatstadt wieder mal besucht, meinem Vater nett was essen gegangen. Also beruflich hat sich jetzt nicht so ausgezahlt, aber privat immerhin ein bisschen.
Michael Nikbakhsh
Damit es jetzt journalistisch nicht völlig umsonst war. Du hast dich ja doch in der Vorbereitung intensiv eingelesen. Reden wir jetzt dennoch über den Fall, wenngleich es kein Urteil gibt. OK, Coleur-Kappen-Raub.
Vielleicht kurz zu den Eckdaten. Worum geht es da? Es geht um einen Strafprozess wegen des Vorwurfs des schweren Raubes. Angeklagt sind sieben Leute, fünf Männer, zwei Frauen, alle zwischen 23 und 29 Jahre alt, sechs aus Österreich, einer aus Deutschland und sie sind alle gerichtlich unbescholten.
Das Opfer ist ein Steirer in seinen 60ern, der laut der Anklage von zwei der sieben Angeklagten in der Nacht auf den 26. Jänner 2025 bei beraubt und. Dabei hart verletzt wurde. Also bei einem Sturz zog er sich eine Rippenserienfraktur zu und musste stationär im Krankenhaus aufgenommen werden.
Die Angeklagten sind nicht prominent. Das Opfer ist nicht prominent und bis hierhin reden wir von einer Anklage wegen einer unschönen Gewalttat, wie sie an Gerichten oft verhandelt werden. Und doch ist das kein alltägliches Verfahren. An den beiden bisherigen Verhandlungen am 7. Und am 8. Jänner war der große Schwurgerichtssaal in Graz gut gefüllt. Die Sicherheitsvorkehrungen waren streng und das hat damit zu tun, dass es in diesem Fall eine politische Tangente gibt.
Die Angeklagten werden allesamt der linken Szene zugerechnet und das Opfer ist ein Burschenschafter für die FPÖ, auch politisch aktiv in der Steiermark und das Raubgut, das war auch mehr eine politische Trophäe denn eine Beute im materiellen Sinn. Das Opfer trug an dem Abend die sogenannte Couleur-Kappe seiner Burschenschaft, auch Studentenmütze genannt, und die wurde ihm vom Kopf gerissen und eben geraubt, wobei er verletzt wurde.
Maximilian, was ist in dieser Nacht vom 25. auf den 26. Jänner 2026 laut der Anklage passiert?
Maximilian Langer
Wir springen zurück zum 25. Jänner, es läuft gerade der 70. Akademikerball in Graz. Vor der Tür findet eine Gegendemonstration statt, circa 1500 Personen sind dort gekommen und sieben davon müssen sich eben seit Mittwoch am Landesgericht Graz für Strafsachen verantworten.
Michael Nikbakhsh
Also die haben da mitdemonstriert, ehe da viel später dann etwas passiert ist, nämlich was?
Maximilian Langer
Dieser 60 jährige Obersteirer ist gegen kurz vor halb drei mit seiner Frau am Weg ins Hotel gewesen und auf dem Weg vom Grazer Congress ist er dann eben von hinten attackiert worden. Laut Anklageschrift, es war ein Tritt oder ein Schubser, das weiß man nicht so genau und es wurde ihm eben seine Couleursmütze geklaut.
Michael Nikbakhsh
Vor Gericht werden politische Daten nicht verhandelt, sondern auf Grundlage des Strafgesetzbuches. Angeklagt ist schwerer Raub. Also zwei der Angeklagten haben schweren Raub Paragraf 143 Absatz 2 des Strafgesetzbuches. Das ist keine Bagatelle. Wenn man jemandem was wegnimmt und diesen jemand dabei schwer verletzt, dann kann das 5 bis 15 Jahre Haft auslösen. Das ist also nicht nix.
Und da geht es jetzt auch überhaupt nicht darum, wie kostbar das Raubgut war. Aber in dem Fall geht es tatsächlich um eine Couleurskappe, die glaube ich in der Anklageschrift mit einem Wert von 100 Euro angesetzt wird.
Maximilian Langer
Genau, 100 Euro sei der Wert von dieser Kappe. Man findet sie auch nicht mehr auf. Also es hat Hausdurchsuchungen gegeben, man findet diese Kappe nicht mehr. Es war auch so, die Tat sei laut Anklageschrift zumindest geplant gewesen. Also die sieben Angeklagten haben sich in Graz am Jakominiplatz in einem Café getroffen, das dürfte so gegen Mitternacht gewesen sein, und hätten eben diese Tat besprochen.
Michael Nikbakhsh
Also verstehe ich das richtig. Sie sind also bei der Demo vom Akademikerball und dann verläuft sich das und die treffen sich in einem Kaffeehaus, die nunmehr Angeklagten in einer Gruppe und und es entsteht mehr oder weniger spontan die Idee, was genau zu machen, tatsächlich eine Kappe zu erbeuten.
Maximilian Langer
Ja genau. Also sie wollen schon diese Couleursmütze haben, brechen dann auch kurz vor 3 soll es gewesen sein, brechen dann auch auf Richtung Congress, einfach mal um zu schauen, unter Anführungszeichen. Genau. Und entdecken dann eben diesen 60 jährigen Obersteirer mit seiner Frau dort entlang spazieren und überfallen den von hinten. Und ob sie ihn jetzt verletzen wollten oder nicht, das sei vollkommen dahingestellt.
Michael Nikbakhsh
Genau, die Staatsanwaltschaft Graz merkt das in der Anklage auch an. Es spielt nebenbei auch keine Rolle, ob sie wollten oder nicht. Die Inkaufnahme, dass der dabei verletzt werden könnte, reicht schon für dieses Delikt. Laut der Anklage. Ich glaube, die Staatsanwaltschaft Graz unterstellt auch gar nicht, dass sie tatsächlich Gewalt anwenden wollten.
Maximilian Langer
Nein, tun sie nicht.
Michael Nikbakhsh
Wenn ich das richtig verstanden habe, im bisherigen Prozessverlauf habe ich nachgelesen, soll einer der Angeklagten diese ganze Aktion eigentlich als einen einzigen Jux dargestellt haben. Sprich, nichts davon war je ernst gemeint. Es hat sich dann einfach nur auf gewisse Art verselbstständigt.
Maximilian Langer
Ja genau, also sie sind dort in diesem Café am Jakominiplatz zusammengesessen und einer der Angeklagten hat eben als Witz gesagt, sie wollen diese Couleurskappe klauen. Naja, aus Spaß wurde Ernst und die Couleursmütze ist dann mehr oder weniger entwendet worden.
Michael Nikbakhsh
Die Angeklagten, die Hauptangeklagten waren vermummt, wenn ich das richtig überblicke, weiß man, wie man schlussendlich auf diese sieben Personen gekommen ist.
Maximilian Langer
Ja genau, die zwei Hauptangeklagten waren vermummt. Und jetzt ist natürlich interessant, wie konnte man zu 7 Personen, wie kommt man zu 7 Personen, die sich dann verantworten müssen? Das war Anfang März, also knapp einen Monat nach dem Vorfall. Da wurde ein Mann aus Österreich und eine Frau verhaftet. Entscheidende Hinweise waren eben die Überwachungskameras. Die haben die Ermittler dann auch zu drei weiteren Verdächtigen geführt, alle aus Graz, zwei davon deutsche Staatsbürger mit Wohnsitz eben in Graz, wurden dann per europäischem Haftbefehl gesucht und weil eben der Fahndungsdruck im Endeffekt so hoch war, haben sich die dann gestellt und so kam es oder kommt es im Endeffekt zu den sieben Angeklagten.
Michael Nikbakhsh
Reden wir über die politische Seite dieser Geschichte. Ich habe es eingangs schon geschildert, also die Angeklagten sind der linken Szene zuzurechnen, das Opfer ist ein Burschenschafter, aber darüber hinaus wurde offenbar zum Prozessauftakt, auch seitens der Verteidigung, wurden politische Motive, die auf diesem ganzen Verfahren lasten, eingebracht. Ich zitiere da jetzt eine der Verteidigerinnen aus der Kleinen Zeitung, die wird zitiert zur Eröffnung mit den Worten, beim Ermittlungsverfahren schien die politische Gesinnung sehr wohl eine Rolle zu spielen. Die Ermittlungen und Maßnahmen waren nicht verhältnismäßig. Mit Kettensägen wurden Wohnungstüren aufgebrochen, es gab internationale Haftbefehle. Was genau ist da vorgefallen?
Maximilian Langer
Ja, vielleicht noch einmal einen Schritt zurück. Die Polizei hat in den Ermittlungen einige Handlungen gesetzt. Also es hat, wie schon erwähnt, zwei internationale Haftbefehle gegeben. Gegen die Hauptangeklagten, eben den Deutschen und den Österreicher, wurde U-Haft verhängt und es kam zu insgesamt 7 Hausdurchsuchungen.
Michael Nikbakhsh
OK, also soweit bisher dokumentierbar, hat die Polizei einiges an Aktivität gesetzt, um die Hintergründe aufzuklären. Das eigentliche politische Motiv kann ich da noch nicht erkennen, aber schauen wir mal, Wir haben noch ein bisschen Zeit in dieser Causa, wir werden sicher auch nochmal berichten, Aber jetzt abgesehen von den unterstellten politischen Motiven in der Vorbereitung, wir haben darüber geredet, du hast sie studiert, gab es eine Beschwerde einer Betroffenen im Zusammenhang mit einer Hausdurchsuchung, eine sogenannte Massnahmenbeschwerde. Was ist da gewesen?
Maximilian Langer
Genau, diese Massnahmenbeschwerde hat im Zuge einer Hausdurchsuchung stattgefunden. Die Beschwerdeführerin, man muss auch vielleicht dazu sagen, das wurde schon ausjudiziert, also das ist fertig. Die Beschwerdeführerin hatte auch gar nichts damit zu tun mit den sieben Angeklagten, sie war lediglich eine Mitbewohnerin von zwei davon. Wohnt eben in einer WG.
Abgespielt hat sich das eben am 14. März, also einige Tage nach den ersten Verhaftungen und durchgeführt wurde sie fürs Protokoll von der Landespolizeidirektion Steiermark bzw. genauer gesagt von der Cobra und dem Landesamt für Staatsschutz und Extremismusbekämpfung. Also gegen 5 Uhr in der Früh ist die Polizei bzw. Cobra in diese WG mit einem sogenannten Door-Raider eingedrungen. Nik, weißt du, was ein Door ist?
Michael Nikbakhsh
Naja, ich habe es mir angeschaut, also. Das ist vielleicht nicht ganz einfach zu erklären, es ist keine Kettensäge, aber es ist ein ziemlich wuchtiges Gerät, mit dem man Türen aus der Verankerung werfen kann. So würde ich es jetzt sehr unfachmännisch ausdrücken. Ist ein schweres Polizeigerät, das hat nicht jeder daheim.
Maximilian Langer
Ja, auf jeden Fall bringt meine Tür damit auf, aber ja, was wollten die überhaupt dort? Naja, in der WG wohnen wie gesagt, zwei der sieben Angeklagten und zwei weitere Personen. Die Beamten wollten da schlicht Dokumente bzw. Daten und Datenträger finden, stürmen dann eben aber auch in ein Zimmer der Mitbewohnerin der Angeklagten.
Und jetzt, vielleicht wird es ein bisschen heftig Achtung, anhalten. Einen Satz aus dieser Massnahmenbeschwerde will ich jetzt nämlich vorlesen. Dort steht Zitat, Im Gegenstandsfall wurde die Beschwerdeführerin einer Personendurchsuchung unterzogen, obwohl die Beschwerdeführerin zum einen nicht die Zielperson der Hausdurchsuchung war. Bei Eintreffen der Cobra-Beamten war die Beschwerdeführerin lediglich mit einer Unterhose bekleidet und damit, zumindest oberflächlich betrachtet sichtbar unbewaffnet. Zitat Ende.
So, die Dame wurde offenbar durchsucht. Aus der Massnahmenbeschwerde geht dann eben auch noch heraus, dass die Cobra-Beamten nicht sicher sein konnten, dass die unbeteiligte Mitbewohnerin keine Waffe, also in der Maßnahmenbeschwerde steht, Rasierklinge bei sich trug. Zur Erinnerung, Sie war mit einer Unterhose bekleidet. Naja, der Massnahmenbeschwerde wurde dann, wie eingangs schon gesagt, stattgegeben.
Das Gericht argumentiert, dass die Mitbewohnerin von der Hausdurchsuchung nichts wissen konnte. Klar, das steht jetzt nicht in der Zeitung und es spiegelt jetzt auch nicht wirklich eine Lebenssituation wider. Wer geht mit einer Unterhose beziehungsweise mit einer Rasierklinge in der Unterhose schlafen?
Michael Nikbakhsh
Also das war zumindest eine Annahme, die getroffen wurde von Seiten der Behörden. Aber das wurde dann, glaube ich, vom Landesverwaltungsgericht in in der Steiermark oder wo wurde das verhandelt? Weißt du es?
Maximilian Langer
In Graz.
Michael Nikbakhsh
In Graz, wurde dann zugunsten der Beschwerdeführerin entschieden. Gut, kann sie sich hinten nach jetzt auch nichts kaufen, aber es ist zumindest ein Indiz dafür, dass da und dort in diesem Fall oder zumindest in diesem einen Fall die Amtsgewalt sehr weit ausgelegt wurde.
Wie geht das jetzt weiter? Also eigentlich, ich habe es ja eingangs gesagt, war ja vorgesehen, dass du vom Urteil, vom erstinstanzlichen Urteil aus Graz berichtest.
Das hat es deshalb nicht geben können, weil es den dritten Verhandlungstag nicht gab, weil der nach dem zweiten vertagt wurde der Prozess wissen wir warum?
Maximilian Langer
Ja genau, zum letzten Verhandlungstag ist es jetzt nicht gekommen. Gestern am 8. Jänner wurde eben das Opfer befragt und nach der Befragung hat man eben gesagt, man will noch weitere Gutachten einholen. Also der ganze Prozess ist jetzt verschoben. Laut Landesgericht bis April, aber weiß nicht, wie treffsicher diese Aussage jetzt ist. Es dauert auf jeden Fall noch etwas, bis wir da genaueres wissen und bis wir da ein Urteil berichten können.
Michael Nikbakhsh
Genau das haben wir vor. Also ich habe es wohl schon gesagt, selbstverständlich gilt für alle Angeklagten die Unschuldsvermutung bis zu einer allfälligen rechtskräftigen Verurteilung. Haben sich die eigentlich bisher geständig verantwortet. Sie geben ja der Raub wird ja eigentlich zugegeben, oder?
Maximilian Langer
Genau, der Raub wird zugegeben. Was sie eben, und das haben wir eh schon kurz beredet, was sie eben nicht zugeben ist, dass sie das wollten, dass sie den Mann verletzen wollten. Das spielt aber wie gesagt überhaupt keine Rolle.
Michael Nikbakhsh
Das spielt vermutlich am Ende in dem Fall tatsächlich keine Rolle. Okay, wir werden uns den Prozess weiter anschauen. Blicken mit Spannung ist jetzt übertrieben, wenn es erst im April passiert, aber die Spannung wird bis dahin wieder steigen auf ein dann nahendes Urteil. Lieber Maximilian Langer, danke, es war deine Premiere. Wie ist es für dich gelaufen?
Maximilian Langer
Ja, eingangs schon etwas nervös, aber schon ganz gut, glaube ich.
Michael Nikbakhsh
Alles gut, wir schaffen das. In diesem Sinne, vielen Dank fürs Zuhören.
Autor:in:Maximilian Langer |