Die Dunkelkammer
#276 Der Fall „Couleur-Kappen-Raub“ #2: Das sagt die Verteidigung

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Diese Episode ist eine Fortsetzung der Ausgabe Nummer #274, in welcher wir erstmals den Grazer Strafprozess gegen sieben Personen wegen des Vorwurfs des schweren Raubes thematisiert hatten. Auf unseren Bericht hin meldete sich die Wiener Rechtsanwältin Pia Kern, sie vertritt in diesem Verfahren vier der Angeklagten.

Aus Sicht der Verteidigerin ist der Tathergang nicht annähernd geklärt – sie kritisiert die Arbeit der Staatsanwaltschaft Graz und die bisherige mediale Berichterstattung zu den Geschehnissen vor Gericht.

Michael Nikbakhsh

Herzlich willkommen zu einer weiteren Ausgabe der Dunkelkammer. Mein Name ist Michael Nickbakhsh und heute geht es ein weiteres Mal um den sogenannten Couleur Kappenprozess in Graz. Darüber haben Maximilian Langer und ich in der Ausgabennummer 274 gesprochen. Sieben Personen müssen sich derzeit wegen des Verdachts des schweren Raubes bzw. der Beitragstäterschaft dazu vor Gericht verantworten. Zwei Protesttage. In Graz gab es ein Urteil noch nicht, das Verfahren wurde vertagt.

Auf unseren Bericht hin hat sich eine der Verteidigerinnen an uns gewandt. Das ist die Wiener Rechtsanwältin Pia Kern. Frau Kern vertritt vier der Angeklagten in diesem Prozess und sie war mit unserer Arbeit alles andere als happy. Sie hat uns ein Mail geschrieben und kritisiert, dass unsere Darstellung zu Anklage lastig gewesen sei, also zu einseitig im Sinne der Anklage. Und sie merkte auch an, dass wir bei der Besprechung der Verdachtslage bzw. Der bisherigen Verantwortung der Angeklagten Fehler gemacht hätten.

Ich habe Frau Kern daraufhin sofort in die Dunkelkammer eingeladen, um ihr erstens die Möglichkeit zu geben, die Sicht der Verteidigung ausführlich darzulegen und zweitens auch die Möglichkeit, uns öffentlich für allfällige Fehler oder Versäumnisse zu verhauen. Schauen wir mal, wie schmerzhaft das wird. Am Telefon begrüße ich jetzt die Anwältin Pia Kern. Hallo Frau Kern, vielen Dank für Ihre Zeit.

Pia Kern

Ja, guten Tag. Ich bin froh, dass ich jetzt hier sein kann und die Öffentlichkeit darüber aufklären, was tatsächlich in diesem Verfahren passiert ist und was auch tatsächlich in den zwei Prozesstagen vorgekommen ist. Vielleicht fange ich gleich einmal kurz damit an, wenn sich die Zuhörer auch wundern, wenn sie im Internet Berichte finden, die alle relativ gleich sind und relativ weniger aussagen, dann liegt das daran, dass zum einen Medien, wenn dann nur am ersten Prozesstag vor Ort waren, zumindest die Boulevardmedien und die klassischen Medien.

Und am zweiten Prozesstag, wo dann wirklich sehr viel passiert ist und vor allem die wichtige Einvernahme des Opfers war und einer Zeugin und auch ein Sachverständiger zu Wort gekommen ist, an dem Tag waren leider kaum mehr Medien vor Ort und deswegen gab es dann auch keine Berichterstattung mehr. Und ja, am ersten Tag, wo die Medien da waren, wurde hauptsächlich in den Medien, so wie ich das verfolgt habe, das wiedergegeben, was eben die Seite der Staatsanwaltschaft ist.

Michael Nikbakhsh

Ich muss dazu sagen, wir haben ja vorgehabt, die Urteilsverkündung live zu gewärtigen. Der Kollege Langer hätte dort hinfahren sollen. Okay, dann hat das nicht stattgefunden. Wir haben dann quasi aufgrund der Akten, die uns vorlagen und auch der Medienberichte, die wir gelesen haben, den Beitrag gemacht. Und ich muss jetzt ehrlicherweise auch sagen, die Berichterstattung dazu war anders, als Sie das dann in dem Mail mir schon mitgeteilt haben. Vorab, darüber werden wir jetzt noch sprechen, also was die Geschehnisse vor Gericht betrifft.

Aber bevor wir darüber sprechen und wir werden auch noch über die Geschehnisse rund um die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen sprechen, bevor wir das tun, wollte ich Sie ersuchen, dass wir nochmal den Anklagevorwurf besprechen. Also ich habe schon gesagt, es geht um schweren Raub bzw. Beitragstäterschaft dazu. Sie vertreten vier der Angeklagten und jetzt wollte ich Sie mal Wie bewerten Sie denn die Anklage an sich?

Pia Kern

Ja, vielleicht lese ich dazu einmal kurz die Anklageschrift in ihren wesentlichen Punkten vor. Und zwar legt die Staatsanwaltschaft den sieben Angeklagten zu Last, dass sie gemeinsam als Mittäter eine fremde, bewegliche Sache, nämlich eben die Mütze des Burschenschafters, weggenommen haben, und zwar das mit Bereicherungsabsicht. Und dazu sagen sie, dass es zum Zwecke der Wegnahme zumindest ein Stoß gegen den Oberkörper von dem Zweitangeklagten gab, während der Erstangeklagte zeitgleich quasi die Studentenmütze dem Opfer vom Kopf gerissen habe, wodurch diese dann eben durch diesen zumindest Stoß gegen den Oberkörper zu Sturz gekommen sei und sich dadurch eben die Verletzungen des Opfers ergeben hätten.

Also vorab einmal, die Verletzungen, die das Opfer erlitten hat, die sind tatsächlich eben so medizinisch auch protokolliert und diese Verletzungen, da ist aber eben schon der Knackpunkt bei diesem Fall kann sich keiner erklären und bis jetzt hat auch die Staatsanwaltschaft überhaupt nicht nachgeforscht, wie diese Verletzungen eigentlich zustande gekommen sind, sondern sie haben sich eben damit begnügt, was ich jetzt zitiert habe aus der Anklageschrift, dass es zumindest einen Stoß gegen den Oberkörper gab und dann daraufhin eben einen Sturz und dadurch sind die Verletzungen entstanden.

Und das würde grundsätzlich aus rechtlicher Sicht würde dieser zumindest Stoß reichen für diesen Gewaltvorwurf, den ich eben bei einer Anklage wegen Raub brauche, dass dann die weiteren, die schweren Verletzungen quasi fahrlässig entstanden sind, also als Folge dieses vorsätzlichen Stoßes, das reicht. Aber dieser zumindest Stoß, der muss sehr wohl vorsätzlich getätigt worden sein. Und das ist eben das, was nie von irgendeiner Seite wirklich konkret beleuchtet wurde.

Michael Nikbakhsh

Ich habe in der Anklageschrift allerdings nachgelesen, dass es für die Staatsanwaltschaft keinen Unterschied zu machen scheint, ob man in Kauf nehmen wollte, denn den Betroffenen zu verletzen oder nicht. Sie sehen das aber anders.

Pia Kern

Naja, in Kauf nehmen, das generell bedeutet Vorsatz, Vorsatzdelikte brauchen im österreichischen Strafrecht heißt, dass ich zumindest einen bedingten Vorsatz brauche. Und das heißt nicht, dass ich einen konkreten Erfolg unbedingt herbeirufen will, sondern dass ich diesen Erfolg ernstlich für möglich halte und trotzdem in Kauf nehme. Aber das heißt natürlich, wenn man davon redet, einen Stoß zu tätigen, das kann ja nicht sein, was Sie einfach eine... Ein Stoß heißt eine absichtliche körperliche Handlung. Und diese absichtliche körperliche Handlung, die da reicht es nicht, wenn ich irgendwie ein unabsichtliches, versehentliches, ein versehentlicher Stoß ist eben kein vorsätzlicher Stoß. Und das in Kauf nehmen, was Sie in der Anklageschrift gelesen haben, das bezieht sich, denke ich, eher auf die schwere Körperverletzung, die dadurch entstanden ist. Aber Moment, ich lese jetzt mal kurz nach, wo das nämlich genau steht. Die Angeklagten hielten es für möglich, dass ihr Opfer durch die ausgeübte Gewalt schwer verletzt wird, wollten diesen Erfolg aber nicht herbeiführen. Und da spricht eben die Staatsanwaltschaft genau das an. Also die ausgeübte Gewalt, die wird von der Staatsanwaltschaft einfach vorausgesetzt. Die Verletzung, die dadurch entstanden ist, da setzt die Staatsanwaltschaft eben an, das müssen sie nicht gewollt haben, sogar wenn sie das nicht wollten. Sie haben es aber in Kauf genommen. Aber wir müssen eigentlich schon einsteigen bei dem Punkt der ausgeübten Gewalt. Verstehen Sie, was ich meine?

Michael Nikbakhsh

Machen Sie es mal an dem Punkt ein bisschen deutlicher. Ich wollte mich ohnehin schon eine Frage anschließen. Ich meine, das ist jetzt natürlich spekulativ, aber wäre das Opfer im Zuge dieser Kappenentwendung von sich aus ohne Fremdberührung gestürzt? Inwieweit würde das dann quasi den Anklagevorwurf verändern oder den Tatvorwurf? Und dann möchte ich gleich die Frage anschließend, was genau haben denn, oder wie genau haben sich denn die Angeklagten bisher verantwortet? Weil auch da haben Sie uns ja geschrieben, wir hätten das in der Form falsch dargestellt, Also werden wir vielleicht diese zwei Punkte aufgreifen.

Pia Kern

Ja, also dieser Sturz ist genau das, was auch die Angeklagten bis heute ein bisschen ratlos sitzen lässt und mittlerweile, Gott sei Dank, muss man sagen, auch das Gericht ernsthafte Zweifel hat bzw. Erstmalig darüber wirklich nachdenkt und versucht zu erforschen, wie dieser Sturz zustande gekommen ist, weil genau diese Frage, wäre dieser Sturz auch passiert, ohne dass es irgendeine Berührung gab, der ist eben entscheidend, um diese Annahme der Staatsanwaltschaft da machen zu können, dass nämlich auf jeden Fall oder wie Sie so sagen, zumindest ein Stoß gegen den Oberkörper stattgefunden hat.

Es ist nämlich so, dass der Erste und der Zweitangeklagte, das sind ja die unmittelbaren Täter in diesem Fall, das heißt, das sind diejenigen, die tatsächlich da diesen Akt getätigt haben mit der Wegnahme der Kappe. Also der Erstangeklagte hat mit seiner rechten Hand zur Kappe gegriffen und diese in einem Zug weggenommen und zwar nur zur Kappe gegriffen. Und das beteuert er, es gab zwischen ihm und dem Opfer keine sonstige Berührung und die Kappe, wie man sich das sehr gut vorstellen kann, die liegt lose auf dem Kopf oben. Also eine Kappe kann man einfach wegnehmen, ohne irgendeine körperlichen Gewalt oder dass man irgendeinen körperlichen Widerstand brechen muss.

Und der Vorwurf der Staatsanwaltschaft ist eben, dass der Zweitangeklagte, der sich da relativ in der Nähe direkt neben dem Erstangeklagten befunden hat, dass dieser gleichzeitig eben diese Gewaltanwendung am Opfer verübt hat, was halt aus mehreren Gründen sehr zweifelhaft ist. Also einerseits, wenn man eben vorhat, jemanden die Kappe wegzunehmen und man sich von hinten annähert, so wie es auch war in dem Fall, es gibt dazu übrigens ein Video auch, man kann leider sehr wenig erkennen und es ist sehr schlechte Qualität. Aber was man auf keinen Fall erkennen kann, ist, dass da irgendeine Gewalt angewendet wurde.

Es ist nur so, dass es so knappe zwei Sekunden gibt, wo man kurz nicht wirklich sieht, was passiert. Man sieht davor eben von der weiten Ferne diesen Griff zur Kappe, dann sieht man kurz nichts und dann sieht man eben die zwei Angeklagten weglaufen. Und für die Staatsanwaltschaft ist dieses zweisekündige nicht Sehen mehr oder weniger der Beweis dafür, dass da Gewalt angewendet wurde.

Aber noch einmal zurück eben zu dem Vorwurf und zu dieser Gewaltanwendung. Wenn man überlegt, sich eine Kappe von jemandem so schnell wie möglich in die Hand zu bekommen und damit wegzulaufen, wäre es nicht ganz sinnvoll, wenn man gleichzeitig auch noch das Opfer, so wie es hier beschrieben wird, von hinten gegen den Oberkörper stößt, weil das würde ja dann wiederum erschweren, dass ich die Kappe wegnehmen kann, wenn es das Opfer noch vorwirft. Aber auch diese ganzen Spekulationen brauchen wir eigentlich eh nicht wirklich anstellen, weil wir haben jetzt endlich ein Sachverständigengutachten bekommen, das uns dann näher Auskunft geben konnte, wie sich diese wirklich nämlich massiven Verletzungen des Opfers, wie die zumindest, was es für eine Gewalteinwirkung gebraucht haben muss, damit diese Verletzungen entstehen.

Michael Nikbakhsh

Ich darf ihr kurz unterbrechen, Ein Sachverständigengutachten haben Sie jetzt bekommen? Warum gab es das nicht schon im Ermittlungsverfahren?

Pia Kern

Und das ist genau das, was ich auch bereits in meinem Eingangsplädoyer kritisiert habe. Die Staatsanwaltschaft ist eigentlich die Aufgabe der Staatsanwaltschaft, in jede Richtung zu ermitteln. Das heißt, es geht nicht nur darum, dass man Personen anklagt und schaut, dass die verurteilt werden, sondern man will ja die Wahrheit herausfinden und will ja dementsprechend auch alle möglichen Szenarien auch wirklich überprüfen. Und das hat hier die Staatsanwaltschaft überhaupt nicht gemacht.

Also es wurde kein einziges Sachverständigengutachten bis jetzt eingeholt. Diese Videos, die wirklich wahnsinnig schlecht sind und die komischerweise von der Staatsanwaltschaft auch immer wieder die Videos der Tat genannt werden, die hätte man auch schon längst zumindest versuchen können, von einem Techniker irgendwie besser aufbereiten zu können. Aber auch das wurde nicht gemacht. Das wird tatsächlich auch erst jetzt gemacht. Also das hat das Gericht dann eben nach dem zweiten Verhandlungstag, hat dann auch den Auftrag erteilt an einen Techniker, dieses, vor allem das eine Video eben aufzubereiten.

Michael Nikbakhsh

Das stammt aus einer Überwachungskamera?

Pia Kern

Genau, es gibt ein Video von einer Überwachungskamera von einer Bank und da ist es so, dass man sieht quasi bei dem Video, das ist drinnen in der Bank, filmt zur Tür der Bank, zu einer Glasschiebetür, wie man es kennt, und dann dem Bereich davor, aber auch nicht da spielt sich das Geschehen ab, sondern auf der gegenüberliegenden Straßenseite.

Das heißt von der Kameraeinstellung ist es dann ganz oben links im Eck, sieht man dann auf der gegenüberliegenden Straßenseite, wie zwei Maxerln gehen und dahinter sich dann zwei andere Maxerln annähern und dann wird die Sicht aber leider auch sehr schlecht, weil da so ein Baustellenzaun dazwischen steht auch noch.
Also das ist quasi das Hauptvideo, was vorliegt und das wird jetzt endlich einmal auch aufgearbeitet vom Techniker, ob man dann nicht, wenn man wirklich hinzoomt, die Qualität verbessert, vielleicht doch mehr oder besser zumindest erkennen kann, was vermutlich der Ablauf war.

Michael Nikbakhsh

Zurück zum medizinischen Gutachten. Wer hat das beauftragt?

Pia Kern

Das Gutachten, das medizinische wurde schon vor der Verhandlung vom Privatbeteiligten Vertreter beantragt und der wollte das Gutachten in erster Linie dafür haben, dass damit bewiesen werden kann, dass diese massiven Verletzungen durch die Gewalteinwirkung der vermeintlichen Täter entstanden sind. Und natürlich wollte der Privatbeteiligtenvertreter damit auch gleich ermittelt haben, wie hoch die Schmerzen zu bemessen sind, also was auch für ein Schmerzengeld dem Opfer zusteht.

Und ich habe mich dann diesem Beweiseintrag angeschlossen und dann auch noch ergänzt, dass ich das Sachverständige eben auch anschauen muss, wie sich diese Verletzungen überhaupt erklären lassen und ob es nicht wahrscheinlicher ist, dass sich diese Verletzungen anders zugezogen haben. Und dann habe ich auch noch einige weitere Fragen gestellt, wie zum Beispiel auch, welche individuellen Eigenschaften des Opfers könnten auch dazu beigetragen haben, dass diese Verletzungen stehen.

Also zum Beispiel, das Opfer wurde niemals gefragt, ob es alkoholisiert war. Wir reden hier aber von einem Vorfall, der sich um 3 Uhr in der Früh bzw. in der Nacht ereignet hat nach dem Akademikerball und wenn man alkoholisiert ist, wenn man Ballschuhe, Lackschuhe anhat, so wie es das Opfer hatte, kann es natürlich auch von selber zu einem Sturz kommen. Beziehungsweise ist es so, dass die Angeklagten, also genauer gesagt der Zweitangeklagte, dem eben diese Gewaltanwendung vorgeworfen wird, der hat sich schon bei der Polizei und während der Untersuchungshaft so verantwortet, dass er eben beschrieben hat, dass der Erstangeklagte die Kappe vom Kopf gezogen hat und das Opfer dann eine Drehbewegung gemacht hat mit ausgestrecktem Arm, also dass der sich reflexartig nach hinten gedreht hat mit ausgestrecktem Arm und dann eben ziemlich rasch und ungebremst auf den Boden geknallt sei. Und diese Schilderung ist also von Anfang an im Akt, der wurde aber nie nachgegangen.

Michael Nikbakhsh

Ich habe das schon gefragt, inwieweit würde das jetzt den strafrechtlichen Vorwurf verändern, wenn OK, die Kappenwegnahme wurde ja zugestanden von Seiten der Angeklagten, der Rest aber die Gewaltanwendung eben nicht. Aber wenn das Opfer sich jetzt durch eine Drehbewegung selbst verletzen würde, wäre das ja trotzdem die Folge der Kappenentwendung. Was bedeutet das strafrechtlich?

Pia Kern

Strafrechtlich macht das einen immensen Unterschied. Und zwar, wir reden ja beim Raub, das muss man sowieso ein bisschen kritisch anschauen, wir reden beim Raub und bei einem schweren Raub wie hier, reden wir von einer Strafandrohung von 5 bis 15 Jahren. Also wir sind hier bei Delikten wie bei schwerer Vergewaltigung, bei Totschlag, bei schwerer Körperverletzung mit Todesfolge, bei Missbrauch Minderjähriger, also bei wirklich argen Gewaltdelikten. Und zum einen finde ich persönlich müsste man sich das generell anschauen bzw. finde ich das einfach zu hinterfragen, dass ein Delikt wie der Raub bei dieser Strafdrohung ist.

Aber was hier konkreter Punkt ist, dass ja nur diese Gewaltanwendung, die da eben vorgeworfen wird, diese Annahme von der Staatsanwaltschaft, dass es zumindest einen Stoß gegeben haben muss, nur diese führt eben dazu, dass dieses schwere Gewaltdelikt angesetzt werden kann, der Raub und nur diese hohe Strafdrohung hat ja diese Maßnahmen irgendwie rechtfertigen können. Das heißt die Untersuchungshaft, die Observation, die Interpolfahndung, wir hatten öffentliche Veröffentlichung von Lichtbildern österreichweit. Wir hatten eben Hausdurchsuchungen mit Kettensägen und Door-Raider.

Also wenn wir das Momentum aber weg haben, also wenn man nicht davon ausgeht, dass es zumindest einen Stoß gegeben hat, dann sind wir bei ganz anderen Delikten. Und die Delikte hat dann auch das Gericht nach der Erstattung des Gutachtens des Sachverständigens dann auch aufgezählt, nämlich wir sind dann bei einer Körperverletzung, wir sind dann bei einer dauernden Sachentziehung, zu dem werden wir dann später auch noch kommen, weil die Kappe wurde bereits am nächsten Tag vernichtet und zwar verbrannt und wurde eben nicht behalten oder als Trophäe verwendet, was auch relativ absurd ist, aber da können wir noch später drüber reden. Und wir sind da bei Delikten oder Diebstahl, da lassen sich solche Maßnahmen nicht rechtfertigen.

Und es geht nämlich nicht darum, dass man sagt, die Verletzungen sind gar nicht entstanden, sondern es geht darum, dass beim Raub brauche ich die Gewaltanwendung zum Zwecke der Wegnahme. Also lediglich dieses, ich wende Gewalt an oder auch Drohung mit Gewalt, ich halte jemanden die Waffe an die Schläfe und her mit dem Geld oder ich schieße oder ich prügel jemanden, damit dieser zu Boden geht und ich ihm sein Geld und sein Handy aus der Tasche nehmen kann, sagen das nach der Rechtsprechung sogar auch schon geringere Gewaltanwendungen, wie zum Beispiel, wenn ich jemandem die Tasche wegreiße und die Tasche ist so eine Umhänge, Schultertasche, dann kann ich die ja nicht wie eben eine Kappe, die ich einfach vom Kopf ziehen kann, dann kann ich die nicht einfach ohne Gewaltanwendung gegen den Körper entreißen. Das heißt, das würde schon aus rechtlicher Sicht reichen für den Raubvorwurf, weil ich muss hier körperliche Gewalt anwenden, um die Tasche zu gelangen.

Michael Nikbakhsh

Aber heißt das jetzt, dass die Staatsanwaltschaft Graz hier den schwerstmöglichen Tatverdacht angenommen hat, um ein möglichst großes Arsenal an Ermittlungsmaßnahmen damit rechtfertigen zu können?

Pia Kern

Ja, nicht nur das, sondern es hat hier auch das LSE ermittelt. Also die Angeklagten wurden tatsächlich behandelt wie Terroristen.

Michael Nikbakhsh

Haben Sie dafür eine Erklärung?

Pia Kern

Ja, also wir reden hier von Kommunikationsüberwachung, von Peilern, von Untersuchungshaft, von Hausdurchsuchungen, wirklich überzogenen Hausdurchsuchungen mit eben nicht nur Doorräder, sondern auch Motorsägen, dann muss man auch sagen, dass schon auch vor dem Prozess und während dem Prozess, was auch mir als Anwältin wirklich komisch vorgekommen ist, war da nicht ein riesiges Polizeiaufgebot, sondern sichtlich auch da wieder das LSE anwesend.

Und die Staatsanwaltschaft hat auch bei ihrem Eingangsplädoyer erwähnt, dass sich die Maßnahmen, die gesetzt worden sind, damit rechtfertigen ließen, dass man ja nicht wissen konnte, ob nicht noch weitere Anschläge geplant sind.

Michael Nikbakhsh

Das wurde als Anschlag definiert?

Pia Kern

Ja anscheinend zumindest mündlich beim Eingangsplädoyer der Staatsanwaltschaft wurde das eben als Grund genannt. Und das ist halt das, was ich meine mit dem die Angeklagten wurden da wie Terroristen behandelt. Wenn man davon redet, man weiß nicht, ob noch weitere Anschläge geplant sind, dann ist man hier wirklich bei einem ganz anderen Film, als ich als Anwältin hier bin, wenn ich diesen Akt lese.

Michael Nikbakhsh

Nur um das abzuschließen. Ich möchte noch mal auf den medizinischen Gutachter zurückkommen. Also wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, hat nicht etwa die Staatsanwaltschaft Graz ein medizinisches Gutachten in Auftrag gegeben, sondern das Opfer bzw. die Verteidiger des Opfers. Warum hat die Staatsanwaltschaft Graz das nicht erhoben erstens? Und zweitens, was steht denn nun in diesem medizinischen Gutachten drin?

Pia Kern

Also korrekt ist es so, dass das Gericht hat das Gutachten beauftragt, aber auf Antrag des privatbeteiligten Vertreters und dann auf weiteren Antrag von mir, also von den Angeklagten. Warum die Staatsanwaltschaft Graz das nicht erhoben hat, kann ich natürlich nicht sagen. Ich kann nicht in deren Köpfe hineinschauen. Ich muss aber sagen, dass mir es auch im Zuge dieser zwei Prozesstage manchmal so vorkam, es würde die Staatsanwaltschaft gar nicht wirklich wissen wollen, was tatsächlich passiert ist. Die Staatsanwaltschaft hat sich auch gegen weitere Beweisanträge von mir ausgesprochen, wie zum Beispiel, Ich habe beantragt, den früheren Anwalt der meisten Angeklagten, also das war der Anwalt von fünf der sieben Angeklagten, den als Zeugen einzuvernehmen, weil auch die Staatsanwaltschaft eine Kommunikation mit dem Anwalt bzw. ist es eine indirekte Kommunikation gewesen, und zwar die Kommunikation vom Angeklagten mit einer dritten Person. Und diese dritte Person hat darüber berichtet, was der Anwalt empfohlen hat.

Diese Kommunikation hat es auch in die Anklageschrift geschafft. So hat der Richter einem Angeklagten in seiner Einvernahme dann auch vorgeworfen, naja, aber das, was Sie ja jetzt hier sagen, das klingt ja genauso, wie es Ihr Anwalt empfohlen hat, wieso hat dann überhaupt Ihr Anwalt einen Sachverhalt für Sie erfinden müssen?

Also das heißt, das Gericht und eben auch die Staatsanwaltschaft meint, dass der Anwalt der frühere, dass der derjenige war, der den Angeklagten quasi gesagt hat, ihr erzählt, dass das passiert ist, was halt ein wirklich schlimmer Vorwurf auch gegen den Anwalt ist, weil wir Anwälte sind nicht dafür da um Sachverhalte zu erfinden, sondern der Mandant kommt zu uns mit einem Sachverhalt und wir sagen, was dieser Sachverhalt rechtlich bedeutet. Und genau gegen diesen Vorwurf habe ich mich eben gewehrt, indem ich den früheren Anwalt als Zeugen beantragt habe, der nämlich bezeugen kann, dass schon beim Erstgespräch mit einem der Angeklagten ihm die Geschichte genauso zugetragen wurde, wie es alle Angeklagten jetzt auch ausgesagt haben. Und dieser Beweisantrag, wo man eigentlich sich denken müsste, ja, ist ja auch toll, ist toll für die Staatsanwaltschaft, toll für das Gericht, wenn sich ein früherer Anwalt entbinden lässt von seiner Verschwiegenheitspflicht, von seinem Mandanten und von seinem Aussageverweigerungsrecht keinen Gebrauch macht, um eben zur Aufklärung, um eben mitzuhelfen, den wahren Sachverhalt aufzuklären. Gegen diesen Beweisantrag von mir hat sich aber die Staatsanwaltschaft dagegen ausgesprochen und das Gericht ist sich zuerst einmal sehr lange beraten gegangen und hat dann aber Gott sei Dank meinem Beweisantrag zugestimmt.

Michael Nikbakhsh

Das heißt, der Anwalt wird jetzt als Zeuge geladen?

Pia Kern

Bei der nächsten Verhandlung, also am zweiten Tag, hätte er über Zoom einvernommen werden sollen. Daher ich dann aber schon gemerkt habe, dass es bei dieser Verhandlung nicht bleiben wird, habe ich angeregt, dass wir ihn dann auch bei dem nächsten Verhandlungstag einvernehmen, weil es immer besser ist, wenn Zeugen vor Ort aussagen können, als eben über Zoom oder sonstiges.

Und jetzt gerne zu dem Sachverständigengutachten zurück, habe ich einen großen Bogen gemacht, aber das ist ja eigentlich das Brisanteste, was da jetzt herausgekommen ist beim zweiten Prozesstag. Also der medizinische Sachverständige vom Gebiet der Unfallchirurgie, der hat gesagt, diese Verletzungen, die das Opfer hat, und zwar Serienrippenbrüche, die so wie ich das verstanden habe... Also ich sage gleich einmal vorab, es gibt kein schriftliches Gutachten, das war alles recht kurzfristig. Das Gutachten wurde nur mündlich erstattet vom Sachverständigen in der Verhandlung, deswegen kann ich leider nicht daraus zitieren oder die genauen medizinischen Fakten vorlesen. Aber ich kann eben die Quintessenz, die rausgekommen ist, über die kann ich berichten.

Und zwar, dass diese Verletzungen dieser Serien, diese Serienrippenbrüche, man sieht, dass die quasi in der Mitte stärker gebrochen sind als seitlich oder oben und unten. Und dadurch kann der Sachverständige darauf schließen, dass diese Gewalteinwirkung von einem konvexen Gegenstand kommen muss. Und dazu hat er gesagt, das ist nicht möglich, dass die von einer Hand ausgehen, sondern eben eher von einem Gegenstand, zum Beispiel auf dem Boden, wo er draufgefallen sein könnte. Oder er hat auch gesagt, theoretisch wäre es möglich, dass diese Gewalteinwirkung von einem Fuß stammt.

Und dazu hat er aber gesagt, die Gewalteinwirkung musste auf das Körperzentrum wirken. Er hat uns das dann angezeigt am Körper und zwischen die Schulterblätter gezeigt, dass da oben diese Gewalteinwirkung eben, dass da der Aufprall stattfinden musste. Und dann hat er eben gesagt, Hand würde nicht reichen, es bräuchte quasi zumindest einen Fuß als diesen konvexen Gegenstand.

Dann wissen wir auch, dass das Opfer 1,93 Meter groß ist, dann wissen wir, dass der Erste und der Zweitangeklagte nicht so groß sind, nämlich der Erstangeklagte ist 1,78, der Zweitangeklagte 1,82. Also dass der da mit dem Fuß dort hinaufkommt, schon einmal ist schon ein bisschen eine physische Herausforderung.

Aber noch viel mehr hat dann der Sachverständige gesagt, diese massive Gewalt, die auch dieser Tritt gebraucht hätte, die kann er sich auch deswegen nicht erklären, weil dann hätte es eine massive Bewegung nach vorne geben müssen. Also er sagt, bei der Gewalteinwirkung, die es braucht, wenn er da von hinten so einen Tritt bekommen hätte, hätte es das Opfer eigentlich nach vor auf den Oberkörper mehr oder weniger wirklich schmeißen, schleudern sollen.

Und der Sachverständige hat das Opfer bei seiner Einvernahme deswegen explizit noch mal gefragt, ob es nicht sein kann, dass er auf den Oberkörper gestürzt ist. Und das Opfer, das sich an sehr wenig erinnern konnte, hat aber gemeint, da ist er sich sehr sicher, dass das nicht der Fall war, weil er war weder dreckig auf seinem Gewand am Oberkörper, er hatte auch keine Aufschürfungen, auch im Gesicht hat er nichts, er trägt auch eine Brille, die hat auch keinen Schaden erlitten.

Und auch die Frau, die einzige Zeugin, die anwesend war, beschreibt, dass das Opfer plötzlich so eine 90 Grad Drehung gemacht hat und eben vor ihr auf dem Rücken zu liegen gekommen ist. Und deswegen geht sich auch für den Sachverständigen das halt überhaupt nicht aus, diese Annahme, die da von der Staatsanwaltschaft getroffen wurde, dass da auf jeden Fall ein Stoß stattfinden hat müssen, ist jetzt bei den Erkenntnissen, die wir jetzt haben, nicht mehr so logisch, wie es die Staatsanwaltschaft davor gesehen hat.

Michael Nikbakhsh 

Also ich denke, wenn ich Ihnen da zuhöre, das hätte man aber alles schon im Zuge des Ermittlungsverfahrens klären können.

Pia Kern

Ja, nicht nur können, in meinen Augen hätte man das machen müssen. Also normalerweise ermittelt man zuerst und dann kommt die Anklage. Und mittlerweile muss ich aber sagen, bin ich einfach nur froh, dass es überhaupt passiert, weil bis zu dieser Erstattung dieses Gutachtens hat auch das Gericht jetzt keinen Anschein gemacht, dass sie da irgendwie noch mehr Beweise brauchen. Erst mit dieser Gutachtenserstattung, wo eben klar wurde, dass diese Verletzungen wirklich sehr unerklärlich sind, erst damit sind Zweifel aufgekommen bei Gericht und wurde eben gesagt, na gut, wir brauchen weitere Beweise, wir sollten mal das Video technisch aufarbeiten lassen. Und der medizinische Sachverständige hat nämlich selber, der hat nämlich angeregt und hat gesagt, man sollte ein gerichtsmedizinisches Gutachten einholen, der nämlich besser auch dazu Auskunft geben könnte, wie diese Verletzungen entstehen konnten.

Und vielleicht dazu noch einmal die Aussagen des Opfers, die wir bis jetzt den Zuhörern noch nicht geschildert haben. Das Opfer hat in der polizeilichen Einvernahme schon ausgesagt, dass er sich eigentlich so gut wie an gar nichts erinnern kann. Er hat damals beschrieben, dass er eben am Weg nach Hause war vom Akademikerball mit seiner Frau und plötzlich einen Brenner gespürt habe und dann zu Boden gekommen ist. Dieses plötzlich einen Brenner verspürt haben und dann zu Boden kommen, das hat er in der Verhandlung dann so erklärt und hat gemeint, ja, er hat sich das auch wieder durchgelesen und denkt, dass er das wahrscheinlich damit sagen wollte, mit Brenner, dass er einen stechenden Schmerz erlitten hat und er kann sich nicht wirklich an etwas erinnern.

Er hat auch nicht mitbekommen, dass ihm die Kappe vom Kopf genommen wurde. Er kann sich dann nur erinnern, dass er auch am Boden gelegen sei. Und weil er hat dieses Bild so vor Augen, wie dann eben Leute und unter anderem auch seine Frau über ihm stehen und er eben von unten hinaufschaut und eben fragt, was passiert ist. Und das heißt, diese Aussagen vom Opfer, die waren von Anfang an auch sehr dünn oder halt nicht wirklich sehr zur Aufklärung beitragend.

Und dann gab es ja noch die einzige Augenzeugin, und zwar die Frau vom Opfer, die hat beschrieben, jetzt in der Zeugeneinvernahme vor Gericht, dass eben ihr Mann plötzlich so eine 90-Grad-Drehung gemacht hätte und dann eben auf dem Rücken zum Liegen gekommen sei. Und eben diese 90-Grad-Drehung, das ist auch das, was eben jetzt mal der gerichtsmedizinische Sachverständiger ausarbeiten muss, wie es überhaupt zu so einer 90-Grad-Drehung kommen kann, ob das überhaupt passt zu einer angeblichen angeblichen Stoß oder Tritt von hinten oder ob das vielleicht nicht eher darauf hinweist, dass er eben gestolpert oder ausgerutscht ist.

Man muss auch sagen, es hatte in dieser Nacht Minusgrade, das Opfer hatte Lackschuhe an und vor allem aber die Angeklagten beteuern seit Beginn an, dass sie das Opfer nicht berührt haben und dem muss man nachgehen.

Michael Nikbakhsh

Also wenn ich das jetzt zusammenfassen darf, so wie ich das verstanden habe, also es steht jetzt außer Streit, dass eine Kappe entwendet wurde, aber es bleibt vollkommen unklar, was im Zuge der Kappenentwendung rund um das Opfer noch passiert ist, nämlich wie er, also das scheint ja gesichert zu sein, die Schwerkraft hat auf ihn eingewirkt und er kam zu Sturz auf die eine oder andere Art.

Aber das ist ganz entscheidend für den weiteren Verlauf. Die Anklage in der Form, wie sie da liegt. Sie haben es ausgeführt, ob hier jetzt Gewalt im Spiel war oder eben gar keine.

Pia Kern

Genau, also Gewalt, da reden wir eben davon, also Gewalt im Spiel war. Entscheidend ist auch, wenn Gewalt im Spiel war, wann war diese Gewalt? Weil es macht auch einen großen Unterschied, eben ob ich Gewalt anwende, um jemandem etwas wegzunehmen, oder ob zum Beispiel eben nur eine fahrlässige Körperverletzung, also keine vorsätzliche Gewaltanwendung, oder ob eine Gewaltanwendung zum Beispiel auch aus anderen Gründen oder zeitlich nach der Wegnahme der Kappe stattgefunden hat.

Da sind wir strafrechtlich macht das wirklich einen Riesenunterschied und da komme ich auch gern wieder auf die Maßnahmen zurück, die da gesetzt worden sind. Wenn wir jetzt eben dort sind, wo meiner Meinung nach und auch der Meinung des früheren Anwalts nach, wir von Anfang an hätten sein müssen, und zwar bei einer Ermittlung wegen dieser Wegnahme der Kappe und eventuell einer fahrlässigen Körperverletzung, dann würde das natürlich niemals rechtfertigen, dass man die sieben Angeklagten in Untersuchungshaft steckt und zwar teilweise bis zu 6 Wochen.

Michael Nikbakhsh

Also es waren tatsächlich alle in Haft, trifft das zu?

Pia Kern

Es waren tatsächlich alle der sieben Angeklagten in Untersuchungshaft. Und davon eben längstens, Das längste war sechs Wochen. Man muss sich das wirklich vorstellen, die Angeklagten wurden da in der Früh um 5, 6 Uhr in der Früh aus ihren Wohnungen geholt und in Untersuchungshaft gesteckt. Die wussten teilweise natürlich überhaupt nicht, wie ihnen geschieht und was los ist.

Und ja, ich kann da gerne auch dazu dann kurz auch noch mal Auszüge aus einem Gedächtnisprotokoll einer der Angeklagten vorlesen, der kurz beschreibt, wie diese Hausdurchsuchung stattgefunden hat, weil das wollte ich schon auch noch einmal ansprechen, weil ihr habt in eurer Folge beim Podcast angesprochen, dass die Tür mit einem Doorrader und nicht mit einer Motorsäge aufgebrochen worden sei. Und auch wenn es stimmt, dass ein Door-Raider im Einsatz war, es war trotzdem auch eine Motorsäge im Einsatz.

Und dazu gibt es auch Bilder, wo man nämlich auch sieht, die die Beschädigungen, die auch diese Motorsäge im Türstock hinterlassen hat. Und man muss sich das wirklich mal vorstellen, die Situation, dass man da in der Früh rausgeläutet wird und mit einer Kettensäge die Tür aufgebrochen wird. Wir reden hier nicht vom Erst oder Zweitangeklagten, die die unmittelbaren Täter sein sollen, sondern wir reden hier von einer der sieben anderen Angeklagten, den nach der Anklageschrift vorgeworfen wird, dass er irgendwelche Aufpasserdienste geleistet hätte, während die zwei unmittelbaren Täter quasi diesen Raub begangen hätten.

Und alle sieben sind nämlich deswegen wegen dem Delikt des schweren Raubes angeklagt. Und da möchte ich auch noch einmal ganz kurz einhaken, weil ich habe ja auch schon gesagt, es gibt ja Videos, die im Akt vorliegen und bei den Videos kann man auch sehen, weil da sind Zeitstempel oben und wir haben drei verschiedene Perspektiven. Also einmal eben von der Bank das Video, was ich schon beschrieben habe, dann gibt es noch einmal von einer Bank eine andere Sichtweise und dann gibt es noch einmal so ein Video von so einer Hauseinfahrt-Ausfahrt auf eine Straße hin. Bei den anderen zwei Videos sieht man diese Tat, die angebliche sieht man nicht, aber man sieht Angeklagte, wie sie sich dort bewegen und das sieht man auch von den Zeitstempeln her, dass denen vorgeworfen wird, dass sie Aufpasserdienste geleistet hätten, dass die schon weit weg vom Tatort waren. Wie sich eben dieser Vorfall, dieser Wegnahme der Kappe ereignet hat, weil sie diese.

Michael Nikbakhsh

Motorsäge jetzt erwähnt haben, geht aus dem Akt hervor, warum die Polizei nicht einfach angeklopft hat?

Pia Kern

Sie haben eh angeklopft und ich glaube, ich würde jetzt hier einfach gerne mal vorlesen das Gedächtnisprotokoll von eben einem Betroffenen, bei dem es um ca. fünf uhr in der Früh geläutet hat: Circa fünf uhr in der Früh läutet es. Ich gehe davon aus, dass es ein Postbote ist. Ich stehe auf, ziehe mir am Weg zur Tür die Hose an. Ca. zeitgleich mit einem zweiten läuten betätige ich den Lichtschalter im Hauptraum. Es ist sehr hell. Ich nehme den Hörer der Gegensprechanlage und sage dreimal laut Hallo, keine Rückmeldung. Ich betätige den Türöffner. Dieser ist bis in meine Wohnung zu hören. Ich bin dabei zur Türklinke zu greifen, höre plötzlich ein surrendes Geräusch. Ca. 15 cm von meiner linken Schulter entfernt dringt eine Motorsäge durch die Tür ein. Keine Vorwarnung, ich gerate in Panik. Ich habe Angst. Ich kam mir vor wie in einem Horrorfilm. Nach kurzer Zeit wird ein Teil aus der Tür herausgerissen. Ich sehe Lichter, höre unverständliche Rufe, einer davon klingt wie, auf dem Boden. Das wirkt sinnvoll. Ich leiste dem Folge und ich gehe davon aus, dass ich jetzt gerade ausgeraubt werde. Ich habe Angst.

Die Tür wird komplett rausgerissen, fremde Maskierte stürmen meine Wohnung. Der Erste, oder zumindest in meiner Wahrnehmung, der Erste stürzt sich auf mich, zieht meinen linken Arm hinter meinen Rücken hoch und verdreht diesen, was wehtut. Gleichzeitig kniet er auf meinem Nacken. Dies führt zu starker Atemnot. Ich werde angeschrien mit Fragen, kann jedoch nicht antworten. Ich schreie, dass ich nicht atmen kann. Meine Sicht wird schwarz. Ich gehe davon aus, jetzt zu sterben.

Der Druck auf meinem Nacken lässt nach. Mir werden Handfesseln angelegt. Mir wird mitgeteilt, dass ich verhaftet bin. Ich realisiere, dass es sich um die Polizei oder ähnliches handelt. Ein weiterer Soldat steht vor meinem Kopf und zielt mit der Waffe Auf mich, ca. 30 cm von meinem Gesicht. Ich werde gefragt, ob ich brav sei und mich benehmen werde. Die Soldaten stellen mich nach Sicherung der Wohnung auf. Ich werde durchsucht. Einer zückt ein Handy, filmt mich und fragt und sind wir verletzt? Ich erwidere, dass ich das zum jetzigen Zeitpunkt nicht einschätzen kann.

Michael Nikbakhsh

Es gibt ja die Möglichkeit, es ist nicht viel, aber immerhin Massnahmenbeschwerden gegen Maßnahmen der Exekutive zu setzen. Vorneweg vielleicht die Soldaten, die da gemeint sind, sind wahrscheinlich Mitglieder einer polizeilichen Spezialeinheit, also Cobra wahrscheinlich, oder ist das erste. Okay, Es gab, wir haben darüber auch in der vorangegangenen Podcast Episode berichtet, eine Massnahmenbeschwerde einer Betroffenen rund um eine Hausdurchsuchung. Ist dieser Fall auch Gegenstand einer solchen Massnahmenbeschwerde geworden?

Pia Kern

Die Massnahmenbeschwerde, über die berichtet wurde, war nicht von diesen, sondern war eben von einer anderen, von einer Mitbewohnerin eines anderen Angeklagten. Man muss sagen, dass der Angeklagte, von dem ich hier das Gedächtnisprotokoll vorgelesen hab, seitdem psychisch nachvollziehbarerweise sehr angeschlagen ist und wirklich sehr, sehr an diese Hausdurchsuchung, wenn man das noch so nennen will, zu kiefeln hat. Also er hat sich seitdem dann auch nicht mehr in diese Wohnung zurückgetraut. Er hat dann fast ein halbes Jahr bei Freunden übernachtet und hat sich dann eine neue Wohnung gesucht. Das Einzige, was er noch von dieser alten Wohnung dann bekommen hat, war eine Rechnung von 3500 Euro von der Hausverwaltung, weil eben die Schäden da im Türstock so massiv waren.

Michael Nikbakhsh

Das zahlt man dann selbst natürlich. Wir haben in unserer Podcast Episode über die Beute gesprochen, da war unsere Haltung dazu also der materielle Wert kann es bei 100 Euro nicht gewesen sein. Wenn, dann wäre das eine politische Trophäe gewesen. Jetzt haben sie aber gesagt, die wurde verbrannt. Also so wirklich viel Trophäe wäre es dann nicht gewesen, es sei denn, man quasi nimmt das Verbrennen auch noch als rituellen Akt dazu aber war es das?

Pia Kern

Nein, nein, das war es nicht. Das war kein ritueller Akt, das Verbrennen, sondern man wollte diese Kappe einfach vernichten. Und man muss dazu sagen, wenn man die Angeklagten fragt, was war geplant mit der Kappe zu machen, dann sagen die natürlich, es war gar nichts geplant, weil zum einen war ja nicht einmal geplant, so wie das die Staatsanwaltschaft darstellt, hat man sich eben nicht die Köpfe zusammengesteckt und gesagt, so wir gehen jetzt dahin und werden jetzt gemeinsam diese Kappe wegnehmen.

Es war eher etwas, was sich spontan in der Situation ergeben hat und vor allem ja eben nur der Erst und der Zweitangeklagte daran beteiligt waren. Und wenn man aber die Angeklagten fragt, okay, was wäre, wenn ihr so eine Kappe in die Hand bekommen würdet, was würdet ihr damit machen? Dann sagt jeder von den Angeklagten, sie würden es vernichten, weil es genau nämlich etwas ist, dieses Symbol, die Kappe steht für etwas, was sie eben nicht haben wollen.

Und es ist, finde ich, auch relativ absurd, wie von der Staatsanwaltschaft angenommen, dass die Angeklagten so etwas als Trophäe behalten würden. Ich weiß nicht, wie man sich das wirklich vorstellen will, ob die das dann einrahmen oder ob die das irgendwie auf ein Altar legen, aber es ist natürlich überhaupt nicht so. Und ich find, meine Kollegin Julia Kolder, die nämlich andere der Angeklagten auch vertritt, hat das ziemlich passend mit einem Beispiel einmal angeführt und zwar, wenn man zum Beispiel auf der Straße geht und ein Pickerl von einem Hakenkreuz, dann würde man ja auch nicht, wenn man eben nicht will, dass solche Symbole in der Öffentlichkeit sind, dann nimmt man das Pickerl ja nicht runter und behält sich das dann als Trophäe oder hängt sich das irgendwo auf, sondern man nimmt das Pickerl runter und vernichtet es oder man übermalt es, überklebt es oder sonst irgendwas. Man will auf jeden Fall dieses Symbol vernichten.

Michael Nikbakhsh

Okay, aber ich meine jetzt aus Sicht des Opfers ist das ja einerlei, was mit der Kappe geschehen werde. Tatsache ist, sie wurde ihm geklaut. Inwieweit macht das jetzt einen Unterschied auf Seiten der Angeklagten oder auf Seiten der Vorwürfe der Staatsanwaltschaft?

Pia Kern

Ja, also fürs Opfer verstehe ich schon, dass das in dem Sinn keinen Unterschied macht, aber es macht rechtlich tatsächlich da auch schon wieder einen relativ großen Unterschied. Und zwar geht es da um diese Frage von der Bereicherungsabsicht, weil es wird ja, wie ich eingangs vorgelesen habe, in der Anklageschrift vorgeworfen, dass die Angeklagten diese Wegnahme eben mit Bereicherungsabsicht getätigt hätten.

Und ein Delikt wie den Raub, aber auch eben wie den davon abgeleiteten den Diebstahl oder ein Raub oder ein Diebstahl kann nur jemand begehen, der eine fremde, bewegliche Sache wegnimmt, die wirtschaftlichen Wert hat und weil man sich daran auch bereichern will. Das heißt, wenn man sie, wenn man diese Sache dann verkaufen will, verwerten will oder eben behalten will.

Und das ist eben die Argumentation der Staatsanwaltschaft, dass sie sagen, ja, man wollte diese Kappe als Trophäe behalten und darin steckt diese Bereicherungsabsicht, die ich benötige. Wenn ich diese Bereicherungsabsicht nämlich nicht habe, dann bin ich nicht beim Raub, dann bin ich dann noch, wenn die Gewalt wegfällt, nicht bei einem Diebstahl, dann bin ich bei einer dauernden Sachentziehung.

Und zwar, das ist eben diese Wegnahme einer Sache zu dem Zweck, dass eben der Eigentümer nicht mehr über diese Sache verfügen kann, dass der diese Sache nicht mehr haben kann. Und das ist dieses Delikt, wo ich von Anfang an aus anwaltlicher Sicht, wie ich den Akt gelesen habe, bzw. wie die Mandanten auf mich zugekommen sind und mir die Ereignisse geschildert haben, das ist das Delikt, wo ich von Anfang an war.

Michael Nikbakhsh

Das hieße, ich fasse es nochmal zusammen. Aus Ihrer Sicht wäre eine Tat, die es gab, nicht sauber ausermittelt worden, was letztlich auch dazu führt, dass die Anklage in dem Punkt in die falsche Richtung gelaufen ist bisher.

Pia Kern

Ja, also wie schon gesagt, die ganze Anklage und auch die ganzen Ermittlungen stützen sich auf die Annahme, dass es eine Gewaltanwendung hat geben müssen. Und diese Annahme wurde aber nie wirklich ermittelt und es gibt dafür auch keine Beweise und die werden erst jetzt eingeholt.

Das muss ich schon sagen. Das ist natürlich für die Angeklagten ist das halt auch der reinste Wahnsinn, nicht nur, dass sie dieses Ermittlungsverfahren, dieses völlig Überzogene über sich ergehen haben lassen müssen, sondern jetzt auch, nachdem endlich der Prozess stattfindet, können noch immer nicht abschließen mit dieser Sache, sondern müssen jetzt noch weiter warten, weil jetzt erst Beweise eingeholt werden.

Michael Nikbakhsh

Es wurde vertagt unter anderem wird jetzt, nehme ich an, auf das ausformulierte medizinische Gutachten gewartet und die verbesserte Auswertung der Videos aus den Überwachungskameras?

Pia Kern

Ja, genau. Und aber auch noch die Einholung eines gerichtsmedizinischen Gutachtens. Das Gutachten, was wir jetzt vorliegen haben, bzw. was erstattet wurde mündlich, ist das eines Unfallchirurgen und der hat auch angeregt, dass man noch ein gerichtsmedizinisches Gutachten einholt, eben genau zu diesen Fragen, wie diese Verletzungsentstehung passiert sein konnte, wie ein Sturz plausibel ist und ob eben eine Gewaltanwendung irgendwie plausibel ist oder eben nicht.

Michael Nikbakhsh

Gut, ich werde die Frage, warum die Staatsanwaltschaft Graz diese Erkundungen nicht vor Anklageerhebung von sich aus durchgeführt hat, an die Staatsanwaltschaft Graz richten. Mal schauen, was die dazu sagen, wenn sie was sagen.

Pia Kern

Ja.

Michael Nikbakhsh

Das bedeutet für das weitere Verfahren jetzt was? Es wird wohl mehr als nur noch einen Verhandlungstag geben.

Pia Kern

Naja, geplant ist nicht mehr als ein Verhandlungstag. Wir haben jetzt aber auch noch keinen fixen Termin, weil natürlich jetzt wird einmal abgewartet auf wirkliche Beweise, also auf das Vorliegen von schriftlichen Gutachten. Und wenn die einmal vorliegen, wird es vermutlich auch nicht mehr viel brauchen in der Verhandlung. Alle Angeklagten wurden schon einvernommen, alle Zeugen wurden schon einvernommen, bis auf den früheren Anwalt, den ich beantragt habe. Der wird in der nächsten Verhandlung noch einvernommen, Aber ansonsten sollte es sonst nicht mehr sehr viel dann zu klären geben. Natürlich ist das vorbehaltlich des schriftlichen Gutachtens, aber mehr wird man sowieso erst wissen, wenn dieses erstattet wurde.

Michael Nikbakhsh

Ohne jetzt ins Spekulieren kommen zu wollen. Aber Sie selbst haben ja quasi die juristische Ebene dahingehend auch komplettiert, dass Sie gesagt haben, wenn überhaupt, würde das allenfalls in Richtung einer Fahrlässigkeit und Körperverletzung gehen. Was würde das denn bedeuten, wenn aufgrund der Gutachten, die dann vorliegen, man draufkommt, okay, es gibt keinen eindeutigen Beleg für eine massive Gewaltanwirkung oder überhaupt eine Gewalteinwirkung gleich welcher Art. Hieße, dass das dann zwingend mit Freisprüchen enden müsste oder gäbe es dann quasi was Vermindertes, weil doch die Körperverletzung müsste man die Anklage neu einbringen. Wie wäre das dann? Also wer weiß, dass was war, aber nicht das?

Pia Kern

Ja, es ist so, dass das Gericht, was es nämlich auch muss wegen des sogenannten Überraschungsverbotes, hat dann schon in der letzten Verhandlung angekündigt, dass ja auch andere Delikte zur Anwendung kommen könnten. Und das ist eben genau das, was ich eh schon eingangs gesagt habe. Da wurden dann eben die Delikte genannt wie Körperverletzung, dauernde Sachentziehung, Diebstahl.

Das heißt also, weil Sie gefragt haben wegen einem Freispruch aller Angeklagten, haben natürlich auf einen Freispruch plädiert im Sinne der Anklage, also das, was angeklagt ist, dass das eben nicht verurteilt werden darf. Aber was ja auch zugegeben wurde vom Erstangeklagten, ist eben die Wegnahme der Kappe, die steht außer Streit und die dauernde Sachentziehung ist damit gegeben, also zumindest für den Erstangeklagten.

Und was die Körperverletzung angeht, ist natürlich die erste Frage, ob diese Verletzungen durch eine fremde Gewalteinwirkung entstanden sind bzw. ob der Sturz durch eine fremde Gewalteinwendung entstanden ist. Und dann ist ja noch eine andere Frage, ob man dann, wenn die Verletzungen auch sonst irgendwie zurechenbar sind, den einer der Angeklagten, dann muss man ja auch hinterfragen, ob es eben eine vorsätzliche Körperverletzung oder nur eine fahrlässige Körperverletzung oder vielleicht gar nicht zurechenbar ist.

Michael Nikbakhsh

Frau Kern, ich hätte zur Stunde keine weiteren Fragen. Ich kann Ihnen aber zusichern, dass wir den Fall jetzt bis zu seinem Ende umso intensiver und penibler beobachten werden, auch um das wettzumachen, dass wir in der ersten Ausgabe, wo wir dazu berichtet waren, zu sehr an der Oberfläche geblieben sind. Von mir aus wär's das. Vielen Dank für Ihre Zeit.

Pia Kern

Ja, ich möchte noch kurz anmerken wenn man sich die Berichterstattung ansieht über diesen Fall, wenn man einmal googelt nach diesem Fall, was man einfach zuhauf liest, ist, dass geschrieben wird von einer brutalen Attacke davon, dass linke Antifaschisten haben jemanden krankenhausreif geprügelt und es werden da eben die ganze Zeit wirklich Gewalttaten vorgeworfen, auch von den Medien.

Und ich möchte auch noch mal appellieren einfach auch an alle Zuhörer, zum einen glaubt nicht alles, was ihr in den Medien liest und zum anderen möchte ich gerne auch an die Journalisten appellieren, dass man vielleicht, wenn man auch über Fälle berichten will und auch wenn man eben gerne im Detail darüber berichten will, dann sollte man sich vielleicht auch ein bisschen mit dem Akteninhalt befassen oder zumindest in der Verhandlung wirklich zuhören und aufpassen und dann darüber wahrheitsgetreu berichten.

Michael Nikbakhsh

Das lasse ich in der Form unwidersprochen stehen. Vielen Dank.

Pia Kern

Danke sehr.

Autor:in:

Michael Nikbakhsh

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