Ganz offen gesagt
(Fast) ein Jahr Informationsfreiheit! - mit Maximilian Werner
- hochgeladen von Georg Renner
Vor knapp einem Jahr, am 1. September 2025, hat das Informationsfreiheitsgesetz das Amtsgeheimnis in Österreich abgelöst – Zeit für eine erste Bilanz. Maximilian Werner, Innenpolitik-Redakteur beim "Standard" und einer der fleißigsten Anwender des neuen Gesetzes, erzählt im Gespräch mit Georg Renner, was das IFG in der Praxis taugt.
Transkript
Maximilian Werner
Ich habe schon das Gefühl, dass ich heute auf Anfragen mehr Informationen bekomme als noch mit dem alten Auskunftspflichtgesetz. Wir kriegen heute zum Teil interne Aktenvermerke, wir kriegen zum Teil sogar E-Mail-Verläufe von Beamt*innen. Es kann schon passieren, dass man das mal kriegt. Also, ich glaube, das wäre im alten Regime vielleicht nicht gegangen.
Georg Renner
Hallo und herzlich willkommen bei einer neuen Folge "Ganz offen gesagt", dem Podcast für Politikinteressierte. Mein Name ist Georg Renner, ich bin freier Journalist und Host des täglichen Politik-Podcasts "Ist das wichtig?".
Und heute unterhalte ich mich mit Maximilian Werner, einem Kollegen aus der Innenpolitik-Redaktion des "Standard", über ein Jahr Informationsfreiheitsgesetz. Im September ist es ja genau ein Jahr her, dass Österreich einen Paradigmenwechsel erlebt hat, hin zu mehr Transparenz und einer offeneren Anfragekultur in unseren Behörden und staatlichen Institutionen.
Wie es damit genau funktioniert, welche Verbesserungsmöglichkeiten es gäbe im Informationsfreiheitsgesetz, und wie er die Entwicklungen in Deutschland sieht, wo die Informationsfreiheit wieder ein bisschen eingeschränkt wird, darüber habe ich mich mit Maximilian Werner unterhalten.
Hallo, grüß Gott und herzlich willkommen im "Missing Link"-Studio, Maximilian Werner.
Maximilian Werner
Hallo, danke fürs Miteinander.
Georg Renner
"Ganz offen gesagt" beginnt ja traditionell mit einer Transparenzpassage. Erste Frage: Woher kennen wir einander? Ich bin mir jetzt ehrlicherweise nicht mehr ganz sicher. Es war bei irgendeiner Wahl, dass wir einander, glaube ich, das erste Mal im Feld getroffen haben, wenn man so schön sagt.
Maximilian Werner
Das kann gut sein. Ich glaube, sonst einfach von Twitter, mittlerweile X.
Georg Renner
Oder Bluesky und parallel, genau.
Maximilian Werner
Wir sind in diesen Bubbles unterwegs.
Georg Renner
Genau. Zweite große Frage: Bist du für eine Partei tätig oder eine Vorfeldorganisation?
Maximilian Werner
Nein.
Georg Renner
Wunderbar. Dann haben wir das aus dem Weg.
Der Grund, warum wir uns heute hier versammelt haben, ist: In ein paar Wochen feiert das Informationsfreiheitsgesetz in Österreich – nach langem Kampf beschlossen und in Kraft getreten – erstes Jubiläum. Mit 1. September 2025 ist es in Kraft getreten.
Und du bist einer seiner fleißigsten Anwender. Ich habe zum Beispiel dank einer deiner Anfragen das Protokoll des Außenministeriums genau kennengelernt, bin ein großer Fan deiner Arbeit. Wie viele IFG-Anfragen hast denn du gestellt im letzten Jahr?
Maximilian Werner
Das kann ich gar nicht so genau sagen. Also, es gibt zwar irgendwo eine Liste, aber ich habe jetzt gar nicht durchgezählt. Ich habe eine Ordnerstruktur, wo ich diese Verfahren irgendwie einsortiere. Es dürften 20, 30 Verfahren gewesen sein, schätze ich einmal. Aber da muss man auch dazu sagen, ganz oft waren das dann Verfahren, die eh beantwortet wurden und wo ich dann nicht groß irgendwie weiterkämpfen musste. Also Mittelmäßig, würde ich vielleicht sagen, im Vergleich zu anderen.
Georg Renner
Verfahren ist ein gutes Stichwort, um nicht weiterkämpfen zu müssen. Das IFG sieht ja grundsätzlich vor, dass jeder Bürger, jede Bürgerin Anfragen stellen kann, auch formlos. Zumindest ist das die derzeitige Fassung. Da gibt es immer wieder Reformüberlegungen, vielleicht reden wir ein bisschen später noch darüber. Wie funktioniert denn das, wenn ich vom Staat etwas wissen will?
Maximilian Werner
Ich würde das ein bisschen zweiteilen, weil ich bin ja auch als Journalist tätig. Und wenn ich vom Staat etwas wissen will, dann ist immer noch mein allererster Weg, dass ich Presseanfragen schreibe. Das heißt, ich falle nicht direkt mit der Keule IFG irgendwie ins Ministerium ein, sondern schreibe halt, wie ich es über Jahre hinweg gelernt habe, den Pressesprecher*innen der Regierungsmitglieder zum Beispiel eine Nachricht, eine E-Mail und frage um irgendwelche Infos an.
Und in den allermeisten Fällen klappt das ja in gewissem Ausmaß. Also kriegt man dann schon irgendwelche Infos zurück. Und das IFG ist dann für mich sozusagen die zweite Stufe, die ich ziehe, wenn ich vom Pressesprecher, von der Pressesprecherin keine Auskunft bekommen habe oder wenn ich im Vorhinein davon ausgehe, dass das über den Pressesprecher, über die Pressesprecherin eh nichts wird.
Und dann kann man mit einem formlosen E-Mail eine Anfrage ans Ministerium schicken, und die müssen dann innerhalb von vier Wochen einmal grundsätzlich reagieren, entweder schon die Information erteilen, sagen, dass sie die Information nicht erteilen, oder sagen, dass sie noch ein bisschen mehr Zeit dafür brauchen. So, das läuft immer ganz grundsätzlich.
Georg Renner
Und wenn sie die Information nicht erteilen, dann müssen sie einen Bescheid ausstellen, wo sie das begründen, im Idealfall. Und damit kannst du dann in die Instanz, in der Regel zum Bundesverwaltungsgericht, gehen, oder?
Maximilian Werner
Genau. Es ist mir auch schon passiert, dass ich einen Bescheid bekommen habe. Also, nach der Verweigerung der Information beantrage ich einen Bescheid darüber. Dann haben sie zwei Monate dafür Zeit, diesen Bescheid zu schreiben.
Dann ist es mir auch schon passiert, dass ich diesen Bescheid gelesen habe und mir gedacht habe, passt, das gewinne ich nicht. Da gibt mir kein Gericht der Welt recht. Und dann habe ich es liegen lassen, habe mir gedacht, passt, danke für den Versuch, ich erhebe keine Beschwerde.
Georg Renner
Was war das für ein Fall zum Beispiel?
Maximilian Werner
Ich wollte vom Bildungsministerium wissen, welche Schulen welche Matura-Notendurchschnitte hatten. Genau, das Verfahren führen ein paar mehr Menschen in dieser Republik.
Und da hat das Bildungsministerium mir ganz breit aufgeschlüsselt, wie viele Arbeitsschritte notwendig wären, um diese Noten, wie ich sie verlangt habe, irgendwie zu rechnen. Also, die mussten das in ein Statistikprogramm einpflegen, die mussten da Menschen irgendwie suchen, die das bedienen können, die mussten Qualitätssicherung machen und haben dann irgendwie gesagt, das würde uns 38 Wochenstunden kosten.
Und ich wusste, ich kann diese Angaben nicht bezweifeln, weil ich weiß nicht, wie das Bildungsministerium genau arbeitet. Und ich wusste, auch ein Gericht wird das vielleicht in einer möglichen Verhandlung ein bisschen klären können, aber grundsätzlich dem Ministerium schon eher glauben, wenn es diese Angaben macht.
Und weil es im IFG eine Ausnahme gibt für Informationen, die nicht sofort verfügbar sind, beziehungsweise die erst großflächig irgendwie erarbeitet werden müssen, wusste ich, das werde ich nicht gewinnen und habe dann gesagt, danke vielmals, das war es von meiner Seite.
Georg Renner
Wunderbar. Ich habe ähnliche Erfahrungen auch schon gemacht, damals noch nach dem alten Auskunftspflichtgesetz. Sinngemäß heißt es im IFG, glaube ich, die Ministerien beziehungsweise überhaupt öffentliche Institutionen müssen nur Informationen zur Verfügung stellen, die sie entweder schon haben oder mit vernachlässigbarem Aufwand schnell besorgen können.
Maximilian Werner
Genau, die anderen Aufgaben der Behörde dürfen nicht beeinträchtigt werden. Ich glaube, so steht es auch irgendwie drin. Und ich kann schon nachvollziehen, dass man sagt, wenn da eine Person eine Woche lang damit beschäftigt ist, nur das für mich auszurechnen, dass das dann vielleicht nicht ganz ideal wäre.
Georg Renner
Genau, wunderbar. Was war denn deine Lieblingsanfrage bisher, wo du sagst, okay, da habe ich irgendwie das spannendste Ergebnis journalistisch oder aus Bürgerinteresse bekommen?
Maximilian Werner
Also, was, glaube ich, was noch nicht abgeschlossen ist, aber was für mich persönlich ganz spannend ist, ist das Verfahren gegen den Bundeskanzler, das ich führe.
Und zwar wollte ich von ihm alle seine Kalendereinträge haben, die er seit seinem Amtsantritt ein halbes Jahr lang gesammelt hat. Das heißt, ich habe dem Bundeskanzleramt eine E-Mail geschrieben und habe gesagt, hey, ich hätte gern Einsicht in den Kalender von Kanzler Stocker.
Habe dann zu meiner großen Überraschung ein PDF zurückbekommen mit den Terminen des Bundeskanzlers an jedem ersten Mittwoch des Monats. Das haben die sich gedacht, dass man das irgendwie, also die wollten Kulanz, also ich glaube, die wollten sich wirklich bemühen, mir irgendeine Form von Information zu geben, haben aber gesagt, mehr geht nicht, weil Sicherheitsinteressen dagegen sprechen, weil Entscheidungen vorbereitet werden, die noch nicht bekannt sind.
Das heißt, das spricht auch dagegen, dass man das über einen Kalendereintrag sozusagen veröffentlicht.
Georg Renner
Und Vorbereitung einer Entscheidung ist, glaube ich, einer der Ausnahmegründe.
Maximilian Werner
Genau, das ist ein, über den läuft relativ viel, da können wir vielleicht noch drüber reden. Also, das ist sicher einer der Punkte, der sehr viel abdeckt, irgendwie.
Und ich habe dann gegen diesen Bescheid Beschwerde erhoben und habe mir gedacht, long shot, weiß nicht, ob das funktioniert, weil es ist schon auch ein bisschen frech, den ganzen Bundeskanzlerkalender zu wollen.
Aber es hat mich halt ehrlich interessiert, weil ich halt nachvollziehen wollte, wie der Bundeskanzler zu seinen Entscheidungen kommt, wen er einbindet, welche Parteien er trifft, welche Lobbyist*innen er trifft. Also, das war für mich wirklich eine Sache, die mich sehr interessiert hat, weil ich mir dachte, das kann wirklich Einblicke in die Regierungsarbeit geben.
Georg Renner
Ja, spannend.
Maximilian Werner
Wusste aber, beim Gericht könnte das ein Longshot werden. Es war kein Longshot. Der Richter hat entschieden und gesagt, mir steht der ganze Kanzlerkalender zu.
Hat dazu gesagt, das Kanzleramt darf einzelne Termine im Interesse der öffentlichen Sicherheit irgendwie schwärzen. Hat dazu gesagt, dass mir das Kanzleramt nichts sagen muss, wo diese Termine stattgefunden haben.
Er hat zum Beispiel dazu geschrieben, es ist für den Journalisten nicht von Belang, in welchem Restaurant Ratspräsident Costa mit dem Kanzler zu Mittag isst. Das habe ich verstanden.
Georg Renner
Aber ich würde zum Beispiel interessant finden, ob er als ÖVP-Chef Termine im Kanzleramt hat oder nicht. Aber okay.
Maximilian Werner
Genau, zum Beispiel. Aber ich bin prinzipiell davon ausgegangen, wenn sie im Kanzlerkalender stehen im Kanzleramt, dann werden die auch irgendwie vom Kanzleramt betreut, zumindest. Und das Bundeskanzleramt hat jetzt dagegen aber eine Revision erhoben. Das heißt, der Fall liegt beim Verwaltungsgerichtshof und der wird dann darüber entscheiden, ob diese Entscheidung korrekt war. Das heißt, dieses Verfahren läuft noch.
Georg Renner
Sehr, sehr spannend. Gibt es irgendein anderes Verfahren, wo du sagst, okay, da hätte ich eigentlich nicht damit gerechnet, dass ich die Informationen so schnell und vielleicht sogar ohne großen Aufwand und Widerspruch bekomme?
Maximilian Werner
Ich habe vor kurzem eine Geschichte darüber gemacht, welche Bewerber*innen für die ORF-Generaldirektion die Regierungsspitze getroffen haben. Das heißt, ich habe im Bundeskanzleramt, im.
Georg Renner
Außenministerium?
Maximilian Werner
Im Außenministerium von Beate Meinl-Reisinger und im Wohnministerium von Vizekanzler Andreas Babler angefragt.
Georg Renner
Du vermeidest gerade das Wort Vizekanzleramt.
Maximilian Werner
Richtig, so wie es auch keine Staatssekretariate gibt.
Georg Renner
Völlig zu Recht, ja.
Maximilian Werner
Habe angefragt, welche Termine sie denn mit den Bewerber*innen hatten. Und der Bundeskanzler hat mir das nicht gesagt, weil er gesagt hat, der ORF fällt nicht in seinen Tätigkeitsbereich und damit ist das auch keine amtliche Information. Dagegen werde ich jetzt vor Gericht ziehen und sagen, wenn Termine vielleicht im Kanzleramt stattgefunden haben, glaube ich, dass das in den Wirkungsbereich des Kanzleramts fällt.
Der Vizekanzler Andreas Babler hat mir gesagt, dass er keine Termine mit Bewerber*innen hatte. Hat gesagt, er hat Ingrid Thurnher getroffen, um Änderungen im ORF-Gesetz zu besprechen.
Georg Renner
Er ist ja auch Medienminister, insofern naheliegend.
Maximilian Werner
Genau. Ich finde das naheliegend, dass man mit der Generaldirektorin darüber redet, was auf sie zukommt im neuen Budgetgesetz, im Budgetbegleitgesetz. Und die Außenministerin hat mir wirklich sehr offen geantwortet, hat gesagt, ja, es haben sich Bewerber*innen bei ihr per Messenger gemeldet und ihr ihren Lebenslauf geschickt.
Lisa Totzauer, die ORF-Channel-Managerin, habe sich bei ihr gemeldet und gesagt, dass eine interne Lösung für die ORF-Generaldirektion aus ihrer Sicht wichtig sei. Also, das war für uns eine spannende Information, weil wir dadurch nachzeichnen konnten. Offensichtlich haben sich Bewerber*innen schon etwas davon erwartet, vielleicht, wenn sie sich an hochrangige Regierungspolitiker*innen wenden.
Georg Renner
Ist natürlich fürs Bundeskanzleramt präjudiziell ein bisschen schlecht, wenn da zwei andere Ministerien sehr offen antworten und man selber sagt, das ist ein Geheimnis. Aber sehr, sehr gespannt, wie das ausgeht. Bist du da noch im Verfahren, oder?
Maximilian Werner
Genau, also beim Bundeskanzleramt habe ich den Bescheid beantragt. Jetzt haben die zwei Monate dafür Zeit, diesen Bescheid zu schreiben. Und dann bringe ich das zum Bundesverwaltungsgericht. Ich gehe davon aus, dass bis Ende des Jahres vielleicht eine Entscheidung da ist.
Georg Renner
Wunderbar. Als das IFG in Kraft getreten ist, beziehungsweise schon davor, als es beschlossen worden ist, unter der damaligen türkis-grünen Koalition mit Stimmen der SPÖ und der NEOS, hat es immer geheißen, das ist jetzt der große Paradigmenwechsel. Jetzt wird die Verwaltung transparent, das Amtsgeheimnis wird abgeschafft und jetzt kommt endlich Licht in die Amtsstuben. Ist das der Fall? Ist das so eingetreten?
Maximilian Werner
Ich glaube, das muss man dreiteilig sehen, würde ich sagen. Also, ich glaube, der Staat wird allein schon darauf transparenter, dass mehr Menschen wissen, dass es dieses IFG gibt.
Also zum Beispiel fragdenstaat.at, diese Plattform, wo man Anfragen relativ einfach stellen kann, hat, glaube ich, einen Boom erlebt, einfach weil sehr viele Medien darüber berichtet haben.
Es gibt jetzt dieses neue Transparenzgesetz, man kann vom Staat Sachen wissen. Also Auskunftspflichtgesetz gab es, glaube ich, seit den 80er Jahren. Das war immer da, man hat es aber nicht so ganz propagiert.
Georg Renner
Präsent gehabt.
Maximilian Werner
Genau. Dann hat, glaube ich, das IFG gewirkt in die Verwaltung hinein. Also, ich habe schon das Gefühl, dass ich heute auf Anfragen mehr Informationen bekomme als noch mit dem alten Auskunftspflichtgesetz. Wir kriegen heute zum Teil interne Aktenvermerke, wir kriegen zum Teil sogar E-Mail-Verläufe von Beamt*innen. Das kann schon passieren, dass man das mal kriegt. Also, ich glaube, das wäre im alten Regime vielleicht nicht gegangen.
Und dann muss man aber schon auch dazu sagen, dass vielleicht für Journalist*innen explizit die Auswirkungen nicht brutal rasend waren. Mein größter Erfolg bisher war, glaube ich, dass ich im Sommer 2022 die fachlichen Begründungen für die Covid-Verordnungen vom damaligen Gesundheitsministerium rausgeklagt habe. Und das ist auch auf Basis des Auskunftspflichtgesetzes passiert. Das heißt, man konnte damals schon auch Dokumente als Journalist rausbekommen.
Georg Renner
Da gab es, glaube ich, so eine EGMR-Rechtsprechung, also Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, dass wir als Public Watchdogs irgendwie ein bisschen weitergehende Auskunftsansprüche haben.
Maximilian Werner
Genau, das hat 2016 begonnen mit der Rechtsprechung. Die wurde dann irgendwann vom Österreichischen Verfassungsgerichtshof und dann auch vom Verwaltungsgerichtshof oder umgekehrt, ich bin mir gar nicht sicher, welche Reihenfolge das war, übernommen. Wo man einfach grundsätzlich sagt, wenn Menschen als Public Watchdogs gelten, das können NGOs sein, das können irgendwelche Blogger*innen sein, das sind aber auch eben speziell Journalist*innen, und die Information verfügbar ist und die dazu beitragen, dass es eine öffentliche Debatte irgendwie gestaltet zu einem öffentlich wirksamen Thema, dann steht auch aus der Menschenrechtskonvention ein Recht auf Zugang zu Informationen zu.
Weil früher wurde zum Beispiel so interpretiert das Auskunftspflichtgesetz, dass man keine einzelnen Dokumente bekommen kann, sondern nur einfache Auskünfte. Über diesen Hebel vom Menschenrechtsgerichtshof konnten wir dann eben diese Dokumente einsehen vom Gesundheitsministerium zu den Covid-Verordnungen. Also, wir konnten dann nachzeichnen, auf Basis welcher Studien der Gesundheitsminister Lockdowns verordnet hat. Das würde ich sagen, das war mein größter Erfolg bisher mit diesen Gesetzen.
Das IFG hätte daran nichts geändert, weil das ging damals schon. Was es geändert hätte, ist, dass die Fristen sehr viel kürzer sind. Und das ist, glaube ich, für uns persönlich der allerwichtigste Teil, weil jetzt eben Bescheide innerhalb von zwei Monaten ausgestellt werden müssen, weil Gerichte innerhalb von zwei Monaten zu entscheiden haben.
Das ganze Verfahren dauert einfach schnell und der Gesetzgeber hat auch den Gerichten mitgegeben, bitte entscheidet das auch schnell. Und das verändert schon etwas, weil es ist nicht nur einmal vorgekommen, dass ich Geschichten irgendwie recherchiert habe, in IFG in Frage gestellt habe und dann vielleicht zwei Jahre später eine Auskunft bekommen habe, wo es dann völlig wurscht war. Und das wird durch das IFG vor allem für uns sehr viel einfacher.
Georg Renner
Wie ist denn deine Erfahrung mit Behörden? Ich meine, Bundesministerien, okay, die haben die große Infrastruktur, dass sie sagen, okay, wir haben einen IFG-Beauftragten, haben Jurist*innen im Haus, die schon mal mit solchen Anfragen konfrontiert waren. Ein paar Stufen weiter unten mit nachgeordneten Unternehmen, ausgelagerten Unternehmen des Bundes, die jetzt auch großteils IFG-pflichtig sind, mit Ländern, mit Gemeinden. Hast du da schon Erfahrungen, wo es nicht ganz Top-Level-Expertise gibt vielleicht?
Maximilian Werner
Also, ich habe Erfahrungen gemacht mit Vorarlberg, weil ich mich einfach als Vorarlberger dafür interessiere.
Georg Renner
Gehört auch zu Österreich, muss man dazu sagen.
Maximilian Werner
Überraschenderweise. Und habe viel Erfahrungen gemacht mit der Vorarlberger Landesverwaltung. Wir matchen uns da ein bisschen über verschiedene Verfahren hin und her.
Bei Gemeinden habe ich das Gefühl, dass sie sehr, sehr bemüht sind, so viele Infos wie möglich rauszugeben. Also, die haben auch gar kein großes Interesse daran, da große Bescheide zu schreiben und dann das irgendwie zum Gericht zu bringen und die Akten vorzulegen, was auch immer. Also, das ist eben das, was ich meinte mit dem Wandel in die Verwaltung hinein.
Ich habe vor circa zwei Jahren eine Recherche darüber gemacht, wie hoch die Bezüge der Vorarlberger Bürgermeister*innen sind. Kleiner Exkurs: Die Vorarlberger Bürgermeister*innen erhalten nicht geregelte Bezüge, sondern jede Gemeinde.
Georg Renner
Wie das in zivilisierten Bundesländern der Fall ist, muss man dazu sagen.
Maximilian Werner
Genau. Sondern jede Gemeindevertretung legt selber fest, wie hoch der Bezug ist. Und ein Faktor, den sie einfließen lassen können, ist die Anzahl der touristischen Nächtigungen in der Gemeinde.
Das heißt, es war für Außenstehende in sehr vielen Gemeinden sehr, sehr schwierig durchzublicken, was der Bürgermeister, die Bürgermeisterin eigentlich verdient. Und da habe ich damals über Monate hinweg versucht, das rauszufinden und bin, glaube ich, bei 90 von 96 Gemeinden erfolgreich gewesen.
Fünf habe ich überhaupt nie bekommen, weil wir überhaupt nichts gegeben haben. Und ich glaube, dass so Sachen jetzt heute einfacher wären, weil die Verwaltung weiß, weil die Gemeinden wissen, hey, das kann man zu Gericht bringen, das gewinnt man dann wahrscheinlich auch als Beschwerdeführer. Ich glaube, so was würde wahrscheinlich heute nicht mehr passieren, außer bei sehr querulantischen Bürgermeister*innen vielleicht.
Georg Renner
Wir sind jetzt gerade in einer, finde ich, sehr, sehr spannenden Phase, wo wir herausfinden, was mit diesem neuen IFG eigentlich geht, weil jetzt gerade die ersten Anfragen bei den Höchstgerichten landen, beziehungsweise auch nach und nach entschieden werden.
Zufällig gerade die Woche, in der wir das hier aufnehmen, ist zum Beispiel vom Kollegen Moser, ein querulantischer Vorarlberger, eine Anfrage entschieden worden beim VfGH, wo ich mir ehrlich gesagt ein bisschen an den Kopf gegriffen habe, mit welchen Argumenten die Landeshypo, die Vorarlberger Landesbank, da eine Auskunftspflicht verweigern wollte.
Ist das eine Erfahrung, die du öfter machst, dass man sagt, okay, aus nicht-juristischer Sicht würde ich sagen, fadenscheinigen Argumenten versuchen sich da vor allem ausgelagerte Unternehmen ein bisschen dieser IFG-Pflicht zu entziehen?
Maximilian Werner
Ich habe mit den ausgelagerten Unternehmen noch nicht so viel Erfahrung gemacht. Ich habe ein Verfahren gegen den Tiergarten Schönbrunn am Laufen. Die haben sich, glaube ich, ernsthaft damit auseinandergesetzt und sind dann zum Schluss gekommen, es geht nicht, was auch okay ist, können sie ja. Sonst habe ich mit diesen ausgelagerten Gesellschaften noch nicht so viel Erfahrung gemacht.
Was ich aber sagen kann, ist, dass ich schon das Gefühl habe, dass wir aktuell in einem Stadium sind, wo wir uns ein bisschen gegeneinander ausmessen, was geht und was nicht geht, wo wir auch zum Teil von den Gerichten Klärungen erwarten, sowohl wir als auch Behördenseite.
Also, ich würde sagen, dass auch wir zum Teil Anfragen stellen, wie zum Beispiel das Kanzleramtsverfahren mit dem Kalender, wo ich nicht davon ausgegangen bin, dass ich das gewinnen kann. Ich glaube, dass Behörden zum Teil Verweigerungsgründe anführen, wo sie nicht davon ausgehen, dass sie das gewinnen können, aber sie probieren es einfach mal aus.
Georg Renner
Gibt es ein Problem, wenn du das jetzt sagst, dass du nicht davon ausgehst, dass du das gewinnen kannst? Kann man das nicht irgendwie als Zeugenaussage nehmen und sagen, okay, der macht das mutwillig?
Maximilian Werner
Mutwillig war es nicht. Ich hatte ein ehrliches Interesse an diesem Kanzlerkalender und offensichtlich hat ein Richter mir da auch irgendwie Recht gegeben. Ich habe nur von meiner, ich denke mir nur aus meiner Erfahrung, dass das vielleicht nicht so einfach ist, aber ich kämpfe trotzdem darum und habe ein ehrliches Interesse daran. Ich nehme auch für mich in Anspruch, ich stelle keine einzelne Anfrage, wo ich nicht ehrlich was rausfinden möchte.
Georg Renner
Wunderbar.
Maximilian Werner
Weil ich finde, das ist ein Tool, das Respekt verdient, sage ich mal so, wenn man das so sagen kann.
Georg Renner
Und die Verwaltung als Ganzes, vor der wir beide, glaube ich, einen großen Respekt haben.
Maximilian Werner
Also, ich habe auch im Zuge des IFGs tolle Gespräche mit Menschen in der Verwaltung geführt, die mir erklärt haben, warum sie was wie entschieden haben, die mir versucht haben, ihre Gedankengänge zu erläutern, die mir gesagt haben, hey, das könnte vielleicht gehen, das geht aus unserer Sicht nicht. Also, wir tasten uns da wirklich aneinander an. Und ich glaube wirklich, dass viele Menschen in der Verwaltung großes Interesse daran haben, dass das irgendwie funktioniert. Aber weil du gefragt hast nach einer fadenscheinigen Begründung, ich habe zum Beispiel Vorgeschichte. Der Bund hat die Messenger-Überwachung beschlossen im Nationalrat und weil mit dieser Messenger-Überwachung eine neue Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts eingeführt wurde, hatten die Landesregierungen ein Vetorecht. Das steht so in der Verfassung, dass die Landesregierungen da mitreden dürfen. Und die FPÖ hat sich auf Bundesebene extrem gegen die Messenger-Überwachung ausgesprochen und hat, glaube ich, extrem dagegen gepoltert, hat gesagt, das geht nicht.
In der Vorarlberger Landesregierung sitzen ÖVP und FPÖ-Landesrät*innen. Und ich wollte wissen, wie war das Abstimmungsverhalten in der Landesregierung beim Tagesordnungspunkt "Stimmen wir der Messenger-Überwachung zu oder nicht?" Ich wollte wissen, setzen FPÖ-Landespolitiker*innen in Vorarlberg die Vorgabe beziehungsweise die politische Linie ihrer Bundespartei um und stimmen dort gegen die Messenger-Überwachung? Die Landesregierung hat mir diese Auskunft nicht gegeben, weil sie gesagt hat, dass es die Vorbereitung zukünftiger Entscheidungen beeinflussen könnte, wenn jetzt öffentlich wird, wie sie abgestimmt haben, weil dann immer davon ausgegangen werden muss, dass öffentlich wird, wie abgestimmt wird.
Georg Renner
Okay, ja.
Maximilian Werner
Ich habe das zum Landesverwaltungsgericht, genau, ich habe das zum Landesverwaltungsgericht.
Georg Renner
Eigentlich ein bisschen abenteuerlich, aber okay, man kann ja mal argumentieren.
Maximilian Werner
Ich habe das zum Landesverwaltungsgericht gebracht, weil eben aktuell nicht ganz klar ist, ob dieser Geheimhaltungstatbestand der Vorbereitung einer Entscheidung auch gilt, wenn die Entscheidung, also nur gilt, wenn die Entscheidung schon abgeschlossen ist oder auch gilt für zukünftige Entscheidungen, um die zu schützen. Es ist nicht ganz klar, da gibt es ein bisschen widersprüchliche Judikatur und habe das zum Landesverwaltungsgericht gebracht.
Das Landesverwaltungsgericht hat der Landesregierung Recht gegeben, hat gesagt, das akzeptieren wir. Wir bringen das jetzt zum Verfassungsgerichtshof, das heißt, das wird jetzt der Verfassungsgerichtshof oder Verwaltungsgerichtshof klären, ob das stimmt. Aber auch das ist so ein Antasten aneinander, würde ich sagen. Und die Landesregierung versucht da halt Sachen.
Ich fand es halt ein bisschen abenteuerlich, weil zum Beispiel in Wien wird bekannt gegeben, wie das Abstimmungsverhalten der Landesregierung ist. Ich habe das Gefühl, die Wiener Stadtregierung arbeitet relativ geordnet und kann das irgendwie verkraften. Und auch in Vorarlberg zum Beispiel hat dann zwei Wochen später eine Landesrätin in einer parlamentarischen Anfrage-Beantwortung reingeschrieben, wie das Abstimmungsverhalten zu einem anderen Tagesordnungspunkt war. Also ganz konsequent dürfte das nicht durchgezogen werden.
Georg Renner
Das Letztere verstehe ich, weil ich würde ja einwenden, wäre ich die Vorarlberger Landesregierung, die Wiener, die haben ja eine Proporzregierung gewählt, dementsprechend ist das was völlig anderes.
Maximilian Werner
Ich glaube, Kärnten macht es auch, glaube ich.
Georg Renner
Okay. Aber das kannst du nicht vergleichen, weil das ist sicher eine völlig andere Verfassung und ganz, ganz anders zu bewerten.
Maximilian Werner
Würde ich mir nie anlassen.
Georg Renner
Es ist super spannend. Deine Erfahrung mit den Gerichten. Du bist bei mehreren auch Landesverwaltungsgerichten ja schon mit IFG-Anfragen anhängig gewesen. Wie gut kennen sich denn die mit diesem neuen Gesetz aus? Beziehungsweise gibt es da spezialisierte Richterinnen und Richter? Ich habe einmal beim Bundesverwaltungsgericht die Erfahrung gemacht, dass der Richter top eingelesen war, aber wie ist da deine Erfahrung?
Maximilian Werner
Ich habe das Gefühl, die kennen sich alle gut aus, wie es notwendig ist. Ich hatte keine schlechten Erfahrungen. Ich habe auch in allen meinen Entscheidungen bisher, glaube ich, eine durchargumentierte Interessensabwägung bekommen, außer, glaube ich, in einem Fall.
Also beim Landesverwaltungsgericht Wien wollte ich mal durchklagen, dass ich Einsicht in die Lebensmittel- und Hygienekontrollberichte eines Restaurants bekomme, worüber medial berichtet wurde, dass es eben so schlechte Hygienestandards gibt. Und diese Hygienekontrollberichte habe ich bekommen, habe ich nicht bekommen und wollte ich bekommen. Das habe ich verloren mit einer Begründung, die ich nicht ganz verstanden habe, aber habe es dann auch nicht weiter verfolgt. Das passiert auch manchmal.
Grundsätzlich habe ich das Gefühl, dass sich die Richter*innen sehr bemühen, dass sie versuchen, sorgfältige Abwägungen vorzunehmen. Eben zum Beispiel im Kanzleramtsverfahren hat der Richter gesagt, das kannst du kriegen, das kannst du nicht kriegen, hat das durchdifferenziert. Ich habe schon das Gefühl, dass das eigentlich läuft.
Und ich hatte auch bisher in all meinen Verfahren, dass diese Zwei-Monats-Frist eingehalten wurde. Manchmal verliert man, manchmal gewinnt man. Ich nehme das relativ sportlich, habe ich das Gefühl.
Georg Renner
Super. Weil ich davon ausgehe, dass diese Folge auch einige Kolleginnen und Kollegen hören werden, die sich überlegen, mal dieses IFG auszuprobieren. Wie viel Aufwand ist es denn für dich in der täglichen Arbeit, so ein Verfahren durchzufechten?
Maximilian Werner
Also, die Anfrage zu stellen, ist ein Fünf-Minuten-Aufwand mit einem kurzen E-Mail. Den Bescheid zu kriegen, habe ich gar keinen Aufwand. Dann lese ich mir den Bescheid durch. Ich kann aufgrund der Erfahrung, die ich damit habe, innerhalb weniger Stunden einschätzen, ob das ein Verfahren ist, das ich beitragen möchte oder nicht. Das kriege ich relativ schnell beim Lesen irgendwie raus.
Und ich habe mittlerweile auch eine sehr durchelaborierte Vorlage für Bescheidbeschwerden, wo ich mir zu verschiedenen Argumentationssträngen verschiedene Argumentationen irgendwie zusammenstellen kann und ergänze sie dann halt um die Umstände im jeweiligen Einzelfall. Das heißt, auch diese Bescheidbeschwerden sind bei mir, wenn es sein muss, in einem Tag geschrieben und relativ okay.
Ich würde einfach raten, oder wer sich dafür interessiert, das soll einfach mal probieren. Eben viele Behörden sind sehr auskunftswillig, lassen das mal, erteilen auch Informationen. Das heißt, es ist nicht gesetzt, dass man da automatisch dann gleich 100 Stunden irgendwie dran sitzt, würde ich sagen.
Georg Renner
Super. Schwierig wird es dann, wenn man zu den Höchstgerichten, also Verwaltungs- oder Verfassungsgerichtshof, gehen will oder gehen muss, weil dort ist Anwaltspflicht, wenn ich das richtig im Kopf habe. Das heißt, da muss man Geld in die Hand nehmen, letzten Endes, damit das funktioniert, oder?
Maximilian Werner
Genau. Anwaltspflicht herrscht. Der Verfassungsgerichtshof hat jetzt entschieden, dass nur grundsätzliche Fragen vom Verfassungsgerichtshof geklärt werden und so die Feinprüfung, ob die Abwägung zwischen den verschiedenen Interessen richtig war, vom Verwaltungsgerichtshof geklärt wird. Aber auch dort herrscht Anwaltspflicht. Ich habe jetzt bei uns im Haus ein Verfahren über den Standard zum Verfassungsgerichtshof getragen. Das ist eben das Landesregierungsverfahren mit dem Abstimmungsverhalten. Das ist noch nicht entschieden. Und zwei Fälle hat ein Anwalt pro bono übernommen.
Georg Renner
Super. Ich bin sehr gespannt, wie das weitergehen wird, aber das ist halt das Hindernis für viele Kolleginnen und Kollegen, wo sie sagen, okay, mein Arbeitgeber übernimmt das vielleicht nicht oder hat nicht die Ressourcen.
Maximilian Werner
Genau. Bei mir war es halt der Anwalt Florian Prischl, der gesagt hat, mich interessiert das selber. Mit dem war ich immer wieder im, sag mal, fachlichen Austausch über Entscheidungen.
Das war die Entscheidung über den Tiergarten Schönbrunn. Da gab es eine Rechtsfrage, die zu klären war, und zwar, wie genau berechnet sich die Frist, in der man den Antrag einbringen muss.
Da haben wir darüber gesprochen und er hat gesagt, ich mache das für dich als Pro-bono-Anwalt und das war sehr nett und ich habe mich sehr darüber gefreut.
Georg Renner
Super. Werbeeinschaltung für ihn. Worum ist es gegangen in der Anfrage an den Tiergarten? Nur weil ich jetzt gerade diesen Antilopenfall im Kopf habe, darum geht es aber vermutlich nicht.
Maximilian Werner
Darum geht es nicht. Der Tiergarten Schönbrunn leiht sich Pandas aus und zwar von einer chinesischen Organisation, ich weiß nicht genau, wie man die bezeichnet, jedenfalls gibt es einen Vertrag, in dem auch festgelegt ist, wie hoch die Miete ist, die der Tiergarten an die chinesische Seite zahlen muss. Und mich interessiert sehr dieser Vertrag, weil es gab zum Beispiel Medienberichte, dass der Berliner Tiergarten 100.000 Euro im Jahr zahlt für die Pandas, die sie da irgendwie ausleihen. Und mich würde einfach sehr interessieren, wie sehr unterstützt eine halbstaatliche Stelle in Österreich eine mutmaßlich halbstaatliche Stelle in China? Vor allem, weil zum Beispiel auch in der österreichischen Sicherheitsstrategie China als Teilfeind, ich weiß den genauen Wortlaut nicht, aber nicht unbedingt.
Georg Renner
Keine befreundete Nation.
Maximilian Werner
Genau. Nicht unbedingt so dargestellt wird und deshalb hat mich das einfach interessiert, wie eine teilstaatliche Stelle in Österreich mit den chinesischen Pandas, was die da vereinbart haben. Der Tiergarten hat gesagt, dass er mir die Information nicht geben kann, weil es eine Geheimhaltungsklausel im Vertrag gibt. Ich habe das zum Bundesverwaltungsgericht getragen und das Bundesverwaltungsgericht hat gesagt, dass ich meinen Antrag zu spät eingebracht hätte. Das ist jetzt sehr technisch, ganz kurz.
Georg Renner
Ja, wunderbar, ich liebe es sehr technisch.
Maximilian Werner
Im Gesetz steht drin, dass Anträge auf Entscheidung einer Streitigkeit gegen ausgelagerte Organisationen binnen vier Wochen nach Ablauf der Frist zur Informationserteilung zu stellen sind.
Das Bundesverwaltungsgericht hat das so interpretiert, dass entweder mit Ablauf der Frist diese vier Wochen Antragsfrist beginnen oder aber in dem Moment, in dem mir der Tiergarten sagt, dass sie die Information verweigern. Weil das Bundesverwaltungsgericht sagt, sonst hätte ich ja länger als vier Wochen Zeit, um einen Antrag zu schreiben.
Der Tiergarten hat drei Tage, bevor die Frist abgelaufen ist, mir gesagt, wir erteilen die Information nicht.
Georg Renner
Eindeutig keine Behörde, weil die antworten grundsätzlich am letzten Tag.
Maximilian Werner
Genau, total. Und hat dann gesagt, und ich habe dann den Antrag eben auf den letzten Drücker gestellt, wie ich halt so bin, und bin halt davor nicht dazugekommen. Und das Bundesverwaltungsgericht hat gesagt.
Georg Renner
Zu spät, drei Tage zu spät, weil die haben drei Tage vorher geantwortet und damit läuft ab. Vier Wochen minus drei Tage vor Ende der Ablaufzeit.
Maximilian Werner
Genau, ich war drei Tage zu spät, es war zurückgewiesen. Und das hat eben, das konnte ich eben dank meinem Anwalt zum Verwaltungsgerichtshof bringen.
Und der hat jetzt unsere Rechtsansicht bestätigt und hat gesagt, aufgrund des klaren Wortlauts im Gesetz, hat sogar noch das ABGB zitiert, in dem drin steht, dass Gesetze anhand des Wortlauts auszulegen sind, hat er ihm das gesagt, dass es so auszulegen ist, wie wir das gedacht haben und dass eben mit Ablauf der Frist diese Antragsfrist beginnt.
Und deswegen wurde das jetzt zurück zum Bundesverwaltungsgericht gebracht und das wird jetzt darüber entscheiden, ob ich inhaltlich Recht bekomme.
Georg Renner
Super spannend. Ich bin sehr, sehr gespannt, wie es mit den Pandas weitergeht.
Maximilian Werner
Ich auch.
Georg Renner
Panda-Diplomacy und Panda-Informationsfreiheit. Wenn wir ein bisschen über Österreichs Grenzen hinaus schauen, zum Beispiel zu unseren lieben deutschen Nachbarn.
Maximilian Werner
Hallo.
Georg Renner
Die dortige Bundesregierung aus CDU und SPD arbeitet ja gerade daran, das deutsche Informationsfreiheitsgesetz ein bisschen einzuschränken, oder sogar signifikant einzuschränken. Also es gibt da einen Reformvorschlag, der offenbar in der dortigen Koalition schon akkordiert ist, dass man nur mehr mit berechtigtem Interesse IFG-Anfragen stellt und ein paar andere Einschränkungen soll es auch geben.
Wie ist denn dein Eindruck? In Österreich wird ja immer wieder auch diskutiert, naja, okay, diese Anfrage per E-Mail oder zumindest per Formular auf fragdenstaat.at, das passt manchen Behörden nicht, das einzuschränken. Gibt es da Ambitionen, das wieder ein bisschen rückzubauen?
Maximilian Werner
Also das mit dem E-Mail ist tatsächlich ein Punkt, weil die Behörde kann einschränken, welche Anfragen sie per E-Mail bekommen möchte und kann sagen, statt E-Mail stelle ich ein Formular bereit. Das ist für Plattformen wie fragdenstaat.at eine Katastrophe, weil sie damit nicht mehr ganz einfach E-Mails an die Behörden schicken können. Das wird jetzt meines Wissens gerade ausgefochten, ob das rechtens ist oder nicht.
Was man aber grundsätzlich sagen muss, da helfen in Österreich schon auch die Länder mit und da sind sie dafür gut, weil mit dem Beschluss des Informationsfreiheitsgesetzes hat man auch festgeschrieben, dass jede Änderung des Informationsfreiheitsgesetzes die Zustimmung aller neun Länder braucht. Das heißt, wenn jetzt zum Beispiel eine Koalition aus ÖVP und FPÖ sagen würde, wir schränken das Informationsfreiheitsgesetz ein, könnte eine SPÖ-geführte Koalition in Wien sagen, nein, machen wir nicht.
Georg Renner
Die ja die größten Fans des Informationsfreiheits, aber andere Geschichte.
Maximilian Werner
Genau, aber theoretisch gibt es eine kleine Form von.
Georg Renner
Theoretisch gibt es ein Checks-and-Balances-System mit den Ländern.
Maximilian Werner
Genau. Und zusätzlich hat man nicht nur das Informationsfreiheitsgesetz erlassen, sondern den berühmten, halbberühmten Artikel 22a Bundesverfassungsgesetz geschrieben, der jedem Menschen in Österreich das Grundrecht darauf gibt, eine Information zu bekommen.
Und der Verfassungsgerichtshof hat jetzt auch gesagt, dass die einfach gesetzlichen Bestimmungen im IFG sehr eng an diesem Grundrecht auf Information zu messen sind. Das heißt, wenn jetzt zum Beispiel eine Regierung ins IFG schreiben wollen würde, dass dann nur noch Journalist*innen anfragen können oder nur noch Staatsbürger*innen oder auf welche Ideen man auch immer kommen kann, dann wäre das höchstwahrscheinlich verfassungswidrig und würde vom VfGH wieder aufgehoben werden, weil es eben in Österreich dieses Grundrecht auf Information gibt und das könnte man nur mit einer Zweidrittelmehrheit irgendwie wieder abschaffen.
Das heißt, gegen solche Sachen sind wir, glaube ich, halbwegs gut abgesichert, würde ich sagen.
Georg Renner
Super spannend. Wenn du jetzt zurückschaust auf diese Erfahrung, elf Monate mit dem Informationsfreiheitsgesetz, hat es sich insgesamt bewährt oder würdest du sagen, jetzt aus deiner praktischen Erfahrung damit, okay, du hättest gern ein, zwei Änderungen, wo man das Ganze effizienter, entbürokratisierter, besser machen könnte?
Maximilian Werner
Also ich glaube zum Beispiel, dass dieser Geheimhaltungstatbestand zur Vorbereitung einer Entscheidung sicher präzisiert werden könnte, weil eben nicht klar ist, gilt das auch für potenziell zukünftige Entscheidungen, ab wann ist das genau vorbei? Haben Kollegialorgane wirklich ein Recht darauf, dass keine Protokolle von ihren Sitzungen irgendwie rauskommen, weil es dann heißen würde, sie reden dann nicht mehr so offen?
Es hat zum Beispiel auch die Wiener Bezirkswahlbehörde für den fünften Bezirk, hat in einem Verfahren von mir argumentiert, man könne mir keine Wahlakten geben, weil dann könnte ja die Wahlbehörde anders entscheiden, obwohl eine Wahlbehörde eigentlich auf Punkt und Beistrich nur das Gesetz vollzieht und einfach auch keinen großen Spielraum hat.
Das heißt, dieser Geheimhaltungstatbestand der Vorbereitung einer Entscheidung ist.
Georg Renner
Hinterfragenswert.
Maximilian Werner
Ich kann das schon nachvollziehen, dass man nicht möchte, dass es alles sofort irgendwie nach außen bringt, auch wenn das irgendwelche Vorentwürfe sind oder so, bevor die Entscheidung gefällt wurde, weil dann macht es die Diskussion ein bisschen hinfällig.
Aber im Nachhinein nachzeichnen zu können, wie genau ein Gesetz zustande gekommen ist, zum Beispiel, oder im Nachhinein nachzeichnen zu können, mit welchen Lobbyist*innen sich Regierungsmitglieder davor getroffen haben, das erachte ich schon für sinnvoll und nicht so schwerwiegend, dass man das irgendwie ausschließen wollen würde.
Was glaube ich gut gelungen ist, sind die Fristen. Ich glaube, das ist relativ okay, dass man theoretisch, wenn es schnell geht, innerhalb von vier, fünf Monaten zu einer gerichtlichen Entscheidung kommen kann. Das erscheint mir okay.
Georg Renner
Ich würde tendenziell eh schon zum Schluss kommen. Würdest du sagen, okay, wenn ein Bürger, eine Bürgerin jetzt etwas wissen will vom Staat, ist das ein gut geeignetes Gesetz für ihn, für sie oder bräuchte es da jetzt nicht für Journalist*innen, sondern für einfache Bürgerinnen und Bürger, die sagen, okay, meine Gemeinde will das entscheiden oder hat das entschieden, ich möchte an mein Recht kommen, ist das gut gemacht, dieses Gesetz?
Maximilian Werner
Ich finde das, glaube ich, okay gemacht. Ich habe immer noch das Gefühl, dass man mit einfachen Presseanfragen oder einfachen Anfragen ans Bürger*innenservice vielleicht manchmal sogar schneller drankommen könnte, weil die einfach nicht gleich irgendwie aufgeschreckt sind, Achtung, IFG-Anfrage. Aber wenn es natürlich darum geht, irgendwelche Gutachten zu kriegen oder irgendwelche Studien über Baugründe oder irgendwelche Kindergartenplatzverteilungskriterien, dann kann ich nachvollziehen, dass man das über das IFG löst. Und ich glaube, dass das IFG solche Sachen auch relativ gut offenlegt.
Natürlich gibt es immer Verbesserungsbedarf und ich glaube auch, dass das vor allem ein Vollzugsthema ein bisschen ist, wie genau sich die Behörde darauf einlässt. Aber prinzipiell würde ich sagen, hat es sich halbwegs bewährt. Und ich glaube, dass es vor allem ein Thema sein wird, wie genau die Behörden eben das Gesetz vollziehen.
Im Gesetz steht drin, dass man die Information tunlichst zu erteilen hat, spätestens aber nach vier Wochen. Und wenn dann Behörden für einfachste Auskünfte exakt vier Wochen brauchen oder wenn der Kanzler exakt vier Wochen braucht, um mir zu sagen, dass er für den ORF nicht zuständig ist, dann habe ich schon das Gefühl, dass man da noch ein bisschen mehr in den Behörden darauf hin trimmen könnte. Hey, vielleicht können sie auch schon Sachen nach zwei Wochen irgendwie rausgeben oder sagen, wenn sie es nicht rausgeben. Das würde das alles noch ein bisschen verschnellern.
Georg Renner
Vor allem jetzt, wo wir wissen, dass das den Fristenlauf sowieso nicht verändert, könnten sie es ruhig früher beantworten.
Maximilian Werner
Das betrifft ja nur die ausgegliederten Gesellschaften, also keine Behörden.
Georg Renner
Ah, okay, gut, gut, gut.
Maximilian Werner
Genau, also für die Bescheide gilt weiter ab Bescheidzustellung vier Wochen Beschwerdefrist.
Georg Renner
Aber was ich sagen wollte, das ist ja langjährige Tradition, seit ich mich erinnern kann, wenn zum Beispiel parlamentarische Anfragen, auch solche, wo nur drinsteht, das ist nicht Sache der Bundesverwaltung, kommen verlässlich immer am allerletzten Tag im Parlament an. Das ist, glaube ich, einfach so eingelebt in der Verwaltungstradition in Österreich, dass man einfach nicht vorher antwortet, bevor man es natürlich. Da gibt es aber, glaube ich, rechtlich keine Handhabe dagegen. Das "tunlichst" ist nicht irgendwie einzuklagen, fürchte ich.
Maximilian Werner
Nee. Also ich bin kein Strafrechtler und so weiter, aber ich glaube, wenn eine Behörde oder ein Behördenmitarbeiter in jede Anfrage, die aus einem Satz besteht, immer nach acht Wochen beantwortet, dann könnte das wahrscheinlich irgendwas Strafrechtliches bedeuten und man könnte sich weiters an die Volksanwaltschaft wenden. Aber dafür kenne ich mich zu wenig aus.
Georg Renner
Ja, gut. Ist aber eine schöne Anregung. Liebe Behörden, bitte antwortet so schnell wie möglich. Wir haben auch nur eine beschränkte Zeit, irgendwie, mit diesen Anfragen zu arbeiten.
Maximilian Werner
Und dafür stellen wir nur Anfragen, die wir auch wirklich wissen wollen.
Georg Renner
So machen wir das. Lieber Max, vielen, vielen Dank für deine Arbeit. Ich finde es total spannend, das zu beobachten, wie das IFG sich in der Praxis bewährt und freue mich auf viele, viele weitere Erkenntnisse über unsere Bundesverwaltung und Landesverwaltung und andere behördliche Instanzen. Vielen Dank für deine Zeit und alles Gute.
Maximilian Werner
Danke dir vielmals.
Georg Renner
Und das war es mit der heutigen Folge "Ganz offen gesagt". Vielen Dank fürs Zuhören.
Wenn ihr das Thema Informationsfreiheit spannend findet, dann verlinke ich euch unten in den Show Notes auch noch mein schon etwas länger her liegendes Gespräch mit Markus Hametner, genannt Finn, dem Vorsitzenden des Forums Informationsfreiheit, der sich ganz, ganz intensiv für dieses neue Informationsfreiheitsgesetz eingesetzt hat.
Und damit sage ich vielen Dank fürs Zuhören. "Ganz offen gesagt" macht jetzt einige Wochen Sommerpause und kommt im September wieder. Georg Renner bedankt sich für eure Aufmerksamkeit. Bis zum nächsten Mal. Adieu.
Autor:in:Georg Renner |