Die Dunkelkammer
Hass im Netz #3 - mit Rechtsanwalt Robert Kerschbaumer

Hass im Netz, Teil 3. Nach dem Ehepaar Veronika und Sebastian Bohrn Mena und Falter-Chefredakteur Florian Klenk spricht Michael Nikbakhsh nun mit dem Lienzer Rechtsanwalt Robert Kerschbaumer. Kerschbaumer ist unter anderem der Medienanwalt der Bohrn Menas und von Egisto Ott, er geht für seine Mandantschaft rechtlich gegen Hass im Netz vor. Geht es nach Florian Klenk, dann geht er dabei zuweilen zu weit.

Michael Nikbakhsh
Herzlich willkommen zu einer weiteren Ausgabe der "Dunkelkammer". Mein Name ist Michael Nikbakhsh, und heute geht es ein weiteres Mal um Hass im Netz, also beleidigende und/oder verhetzende Kommentare und Postings, aber auch um die Likes dazu.
Am 23. Juni haben wir zwei Episoden zeitgleich veröffentlicht, einmal ein Gespräch mit dem Ehepaar Sebastian und Veronika Bohrn Mena, das war "Dunkelkammer 3:41", und gleich dazu "Dunkelkammer 3:42", das Gespräch mit Falter-Chefredakteur Florian Klenk. Die Bohrn Menas gehen rechtlich und durchaus robust gegen Hass im Netz vor. Florian Klenk wirft ihnen allerdings Geschäftemacherei und die versuchte Einschüchterung von Kritikern vor, während die Bohrn Menas Klenk umgekehrt eine persönlich motivierte Vendetta vorwerfen.
Es waren zwei lange Gespräche, und da wie dort fiel immer wieder ein Name: Robert Kerschbaumer, Rechtsanwalt mit Kanzlei in Lienz in Osttirol. Er ist unter anderem Medienanwalt der Bohrn Menas, und die loben Kerschbaumers Engagement für die "gute Sache".
Florian Klenk wiederum fühlt sich von Robert Kerschbaumer verfolgt. Er wirft Kerschbaumer vor, ihn mit Unterstellungen diskreditieren zu wollen, nennt ihn "SLAPP-Anwalt" und einen "Kostenschinder". Das hat er bei mir im Podcast übrigens gleich viermal hintereinander gesagt, um Kerschbaumer zu ärgern.
Ich habe mir gedacht, es wäre sinnvoll, nicht bloß über Robert Kerschbaumer zu reden, sondern mit ihm. Ja, und da sind wir nun. Ich bin mit Robert Kerschbaumer telefonisch verbunden. Hallo, Herr Kerschbaumer, danke für die Zeit.
Robert Kerschbaumer
Ja, hallo, Herr Nikbakhsh. Freut mich ebenfalls, dass ich in der Dunkelkammer sitze. Und wie ich schon gesagt habe: Es freut mich, es ärgert mich überhaupt nicht, weil ohne das Engagement von Florian Klenk und Anführungszeichen wäre ich gar nicht heute bei Ihnen.
Michael Nikbakhsh
Herr Kerschbaumer, Sie decken als Anwalt mehrere Tätigkeitsgebiete ab, unter anderem Familienrecht, Ehe- und Scheidungsrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht, Sportrecht, Urheberrecht und auch Medienrecht. Eine breitere Öffentlichkeit kennen Sie jetzt allerdings als Medienanwalt.
Sie vertreten unter anderem das Ehepaar Bohrn Mena, ich habe es schon gesagt, den früheren Verfassungsschützer Egisto Ott und unter anderem auch Christian Pilnacek's frühere Freundin Karin Wurm. Da geht es stets um medienrechtliche Angelegenheiten, die wiederum straf- und zivilrechtliche Elemente haben können.
Fangen wir vielleicht so an: Wie wurde Robert Kerschbaumer zu dem Medienanwalt, als der er heute wahrgenommen wird?
Robert Kerschbaumer
Der wurde zum Medienanwalt, wie die Jungfrau zum Kind gekommen ist. Das hat sich... Seit vier oder fünf Jahren mache ich im hauptsächlichen Schwerpunktsbereich Medienrecht, und begonnen hat das mit diesem relativ inzwischen schon bekannten Fall des Shitstorms gegen einen Polizisten, der bei der Corona-Demonstration in Innsbruck beschuldigt wurde. Er hat einen über 80-jährigen Mann niedergerissen, verhaftet und in der Freiheit beschränkt. Das Bild mit entsprechendem Amtsmissbrauchvorwurf wurde tausendfach auf Facebook geteilt. Das war zu einem Zeitpunkt im Februar 2021, an dem das Hass-im-Netz-Bekämpfungsgesetz gerade sechs Wochen in Kraft war. Und deshalb der Vergleich mit der Jungfrau und dem Kind: Es hat sich damals noch niemand ausgekennt, was kann man alles machen in diesem Bereich, wie funktioniert das digitale Recht, welche Schritte kann man setzen.
Und ich habe dann sukzessive für diesen Polizisten als Betroffener, als Opfer, die entsprechenden Verfahren geführt. Ich hatte das Glück, dass der Mandant damals gesagt hat, ich soll alles, was rechtlich irgendwie nur möglich ist, in die Wege leiten. Er will, dass jeder von diesen Berufsschädigungstätern sanktioniert wird. Ich soll alle gesetzlichen Möglichkeiten ausschöpfen. Das geht im Einklang mit dieser eingangs von Ihnen erwähnten robusten Vorgangsweise. Ich bin da ein Freund der schnellen Klage und des Anwendens von rechtlichen Sanktionen, weil es mich persönlich schon immer gestört hat, dass, ich sage immer der digitale Westen, dass jeder jeden in die Pfanne haut, jeder jedem den digitalen Stinkerfinger zeigt, Fotos herumschickt, jeden irgendwie verspottet, heruntermacht. In eigener Sache sind sie alle die Prinzessin auf der Herze. Also Persönlichkeitsschutz hat mich immer schon interessiert. Das konnte ich da aushalten.
Diese Tätigkeit im Zuge dieser Tätigkeit zu den Polizisten sind im Laufe der Jahre eine mittlere zweistellige Anzahl an OLG- und OGH-Entscheidungen ergangen, medienrechtlich, die Randbereiche des Medienrechts abdecken und heute noch die österreichische medienrechtliche Rechtsprechung prägen. Ich bin in dieser Polizistenzeit habe ich mich bemüht, was die Medien anbelangt, also solche Interviews wie wir jetzt führen, unter dem Radar zu bleiben und möglichst wenig mediale Präsenz zu haben. Ganz einfach aus zwei Gründen: Der Mandant wollte das eigentlich auch nicht. Er wollte keine Interviews geben. Er wollte nur, dass das rechtlich gehandhabt wird. Und zum Zweiten: Damals wurden Beiträge geteilt, also ein Foto vom Polizisten mit Vorwurf, der ist schuldig, der hat niedergeschlagen. Lasst dieses Bild um die Welt gehen. Das waren Teilungen. Und ich bin von meinem damaligen Rechtsverständnis davon ausgegangen, dass jede Teilung eine eigenständige Rechtsverletzung ist und habe jeden Teil natürlich entsprechend sanktioniert, auch mit strafrechtlichen Maßnahmen.
Und mir ist damals eine Welle der Empörung entgegengeschlagen, wie ich es mir erlauben kann, gegen jeden Teiler vorzugehen. Und das ist ja schon im Internet, und das ist jetzt schon zum 300. Mal geteilt worden, und jetzt klage ich noch die Nummer 301 vom Teiler. Also das alles, was ich jetzt an Wut und Empörung und Unverständnis in der Diskussion abkriege von den Likern, weil ich jetzt Liker auch klage, kenne ich alles. Das ist damals schon passiert bei den Teilungen. Es haben sogar einzelne Staatsanwaltschaften und Gerichte freigesprochen, mit der Begründung: Ja, das war schon im Internet, das ist ja nicht so schlimm. Und erst langsam hat sich dann die Judikatur entwickelt, dass zuerst das Oberlandesgericht Wien gesagt hat: Na so ist das nicht. Jede Teilung ist eine eigenständige Rechtsverletzung, weil sie die üble Nachrede oder die Rechtswidrigkeit einem neuen Personenkreis eröffnet.
Das heißt also, wenn ich schreibe: "Michael Nikbakhsh ist ein schlechter Mensch" und XY irgendeine Beschimpfung, und es wird gepostet in der Facebook-Gruppe "Wiener Sängerknabe", und exakt das gleiche Posting wird geteilt in der Gruppe "Vorarlberger Landjäger", dann ist das ein eigenes Publikum, ein eigener Rezipentenkreis, eine eigene Rufschädigung. Also Ihr Ruf wird weiter in anderen Rezipentenkreisen weiterverbreitet. Und bei vielen Teilungen funktioniert es nach dem Zwiebelschalen-System: Es spricht sich herum, es verbreitet sich weiter, und mit der Zeit sind alle sozialen Kreise von Ihnen verseucht. Also als Shitstorm-Opfer können Sie minimum drei, vier Monate nirgends mehr hingehen, es redet sich jeder auf die Sache an. Das hat also das Oberlandesgericht Wien zuerst judiziert, hat sich dem angeschlossen, als dann einige Monate später die Katharina Nehammer Opfer von einem ähnlichen Shitstorm wurde. Da ist es um Betrugsvorwürfe gegangen im Zusammenhang mit FFP2-Masken. Da hat das Oberlandesgericht Wien diese Rechtsprechung übernommen, dass also Teilen eine eigene Rechtsverletzung ist und eigenständige Haftungen begründet. Das ist also seit damals eine gegessene Geschichte.
Aber in dieser Zeit habe ich also heftige Kritiken, Beschwerden, also richtig wütende Reaktionen bekommen, weil ich es mir erlaube, gegen jeden Teiler vorzugehen. Also exakt das Gleiche, was jetzt mit den Likern passiert. Und dann als nächsten Schritt hat es dann eine OGH-Entscheidung gegeben, die auch bekannt ist im Zusammenhang mit Shitstorm, wo es also heißt: Auch ein minimalistischer Tatbeitrag ist genug, dass jeder Täter für alles haftet. Das war im konkreten Fall jemand bei dieser OGH-Entscheidung, der sich damit verantwortet... Nein, das war schon längst im Internet. Also meine Teilung war nur völlig unwesentlich. Und außerdem, ich war nur drei Tage online, und danach habe ich gelöscht: Ich hafte nicht. Das ist also für irrelevant erklärt worden, also der haftet. Und in dieser Zeit, wie schon erwähnt, habe ich mich bemüht, unter dem Radar zu bleiben, auch damit der Mandant jetzt nichts abkriegt von diesen Vorwürfen. Wie ich mir erlauben kann, gegen jeden Teiler vorzugehen.
In der Zwischenzeit, in dieser Zeit sind andere Mandanten dazugekommen, auch viele Beamte, weil Rufschädigung eines Beamten ist ein bisschen eigens geregelt. Da ist die Staatsanwaltschaft zuständig für die Strafverfolgung. Es ist also leicht, dass wir das Opfer... Es ist ein anderer Polizist dazugekommen, ebenfalls mit einem Shitstorm und Hunderten von Teilungen. Und andere Mandanten auch noch, mit der Zeit auch Frauen, die sehr häufig Opfer sexualisierter digitaler Gewalt werden. Also wenn Sie heute eine Frau sind und Sie begeben sich in den digitalen Raum, dann haben Sie eine sehr hohe... Oder eine Feministin, da ist es ganz extrem, haben Sie eine absolute Garantie, dass Ihre Sache, die Sie jetzt publizieren wollen, überhaupt nicht wahrgenommen wird. Da kommen Sprüche: "Dies ist zu hässlich, dass man Sie vergewaltigen will" und solche Sachen. Also Frauen kriegen da sehr viel ab. Aber ich bin da und habe mich auch bemüht, unter dem Radar zu bleiben, obwohl es immer wieder Interviews und Medienauftritte gegeben hat, die aber aktiv an mich herangetragen wurden.
Das Ganze hat sich dann geändert durch etwas, was der Herr Klenk, der Dr. Florian Klenk, gestern aufgetreten hat. Irgendwann einmal vor knapp einem Jahr wollte ein gewisser Pascal Schott mit mir sprechen, im Zusammenhang mit Hass im Netz. Pascal Ott damals. Er hat mir nichts gesagt, der Name. Und er ist in die Kanzlei gekommen und hat gesagt: "Ja, er sucht jemanden, der sich auskennt", und hat da lange geredet. Und dann irgendwann hat er die Katze aus dem Sack gelassen. Sein Vater hat da Probleme, und da wird halt viel geschrieben über den Vater und bla bla bla. Ich bin noch auf der Leitung gestanden, damit ich wusste, worum es geht. Und sein Vater ist der Egisto Ott, hat mir auch nichts gesagt, der Name.
Und dann habe ich mir gedacht, der wird wohl irgendwie irgendwo als Polizist bei einer Verkehrskontrolle, wie es den Polizisten geht, wenn sie Verkehrskontrollen machen, da werden Videos unverpixelt ins Internet gestellt, was auch verboten ist. Die werden in die WhatsApp-Gruppen gestellt mit irgendwelchen blöden Bemerkungen. Also an eine solche niederschwellige Aktion habe ich geglaubt. Dann hat er angefangen zu erzählen, ja, Vater und BVD. Und dann hat es erst angefangen, bei mir zu klingeln, weil das habe ich aus der Medienberichterstattung nur oberflächlich verfolgt, dass es da eine BVD-Geschichte gibt, dass es da Handys gibt, die ins Wasser gefallen sind, dass es da irgendwelche Spionagevorwürfe gibt. Ja, und dann irgendwie: Das ist sein Vater, und der wird halt medial geschädigt. Okay, habe ich danach gegoogelt und habe mir gedacht: Aha, das ist also der, wo ich selber geglaubt habe, der hat massig Dreck am Stecken und hat Österreich und Russland verkauft, so ungefähr.
Und ich muss sagen, also in den Medien als ziemlich widerwärtige Person dargestellt wird, der Egisto Ott, und über den nur wirklich Fotos mit Masse verbreitet werden, wo er extrem grantig und nicht so vorteilhaft aussieht. Ich habe ihn zwischen kennengelernt und schätzen gelernt, das ist ein ausgesprochen liebenswürdiger Mensch und schaut auch immer freundlicher drein als in medialen Fotos, muss ich auch dazu sagen. Okay. Und da habe ich ihm gesagt: Ja, okay, mache ich natürlich. Da ist es um die Verletzung der Unschuldsvermutung gegangen. Er hat mir dann auch gesagt, der Herr Schott, dass er Detektiv ist, weil ich ihm gesagt habe, ich schaffe es von der Kanzlei her sehr schwer, die ganzen Artikel, die über den mir damals bekannten, völlig unbekannten Egisto Ott zirkulieren. Ich schaffe das nicht, das alles durchzukämmen, das Internet, das zu sichern, die Screenshots zu machen, ist eine Heidenarbeit, die ganzen langen Kommentarfelder zu lesen, dann die ganzen Veröffentlichungen, die vor allem von Dr. Florian Klenk, von Anna Thalhammer im Profil, die Podcasts, die es da gibt. Das ist für mich zeitlich und organisatorisch von der Kanzlei unmöglich, das zu bewältigen.
Da hat er mir dann gesagt: Na okay, er ist eh Detektiv, ich brauche da gar nichts machen. Er gibt mir das Material, ich brauche es nur auswerten und dann beurteilen, ob Persönlichkeitsrechtsverletzungen sind, die geklagt werden können. Und zum damaligen Zeitpunkt war mir schon bekannt: Okay, okay, Bursche, also mit unter dem Radar bleiben wird es jetzt vorbei sein, weil dieser Egisto Ott ist ein relativ bekannter Fall. Und natürlich, wenn ich ein Medium bin, da schreibe ich auch darüber. Und ja, also da habe ich schon gewusst, da kommt etwas auf mich zu von der öffentlichen Präsenz. Wobei das momentan also wirklich eingetreten ist, was ich mir damals gedacht habe.
Im Zuge von dieser Bekanntheit, das ist also das Schicksal eines Anwaltes, je bekannter man ist, umso mehr melden sich die Leute, weil sie das Gefühl haben: Okay, der macht das einigermaßen gut. Im Zuge dieser Bekanntheit im Zusammenhang mit Egisto Ott, wobei es sich zufällig ergeben hat, dass da die Anna Dahlhammer, dann ebenfalls von mir, als Vertretung von Ott rechtlich belangt worden ist und ist auch eine bekannte Person, die Frau Dahlhammer, haben sich dann die Bonnenmenas gemeldet, hat sich dann die Karin Wurm, die letzte Lebensgefährtin vom Herrn Bilnadschek, vom verstorbenen Dr. Bilnadschek, gemeldet. Andere Mandanten und Mandantinnen, also jetzt nicht nur prominente Personen, auch viele Hausfrauen, die Dickpicks bekommen und sich keinen Helfer mehr wissen, Influencerinnen, die sehr häufig Opfer sexualisierter Gewalt werden, weil sie das Gefühl haben, da ist jemand, der engagiert sich und der setzt sich ein und der kann das und der macht das.
Wobei ich da relativieren muss: Das mache ich nicht oder kann ich nicht, weil ich jetzt da über, drüber super Anwalt bin. Das sind einfach eingespielte Routinen. Persönlichkeitsrecht, Persönlichkeitsschutz ist eine hochkomplexe Querschnittsmaterie, die sich quer durch alle Verfahrensanordnungen zieht. Man muss also genau die Judikatur kennen, die Judikatur im Blick behalten. Aber im Prinzip ist es eine schmale Rechtsmaterie. Wenn man die einmal in die eingearbeitet ist, geht das relativ flüssig. Das ist das Erste. Und das Zweite: Man muss auch die Kanzlei entsprechend strukturieren, digitalisieren, die Abläufe optimieren. Und zum Dritten: Es ist ein irrsinniger Aufwand an Beweissicherung. Es hat mich damals froh gemacht, dass sich der Herr Pascal Schott angeboten hat, das zu machen als Detektiv.
Und damit ist eigentlich Ihre Frage beantwortet zu der Bekanntheit. Das ergibt sich automatisch als Anwalt, wenn man da solche... Egisto Ott ist ja da einer der größten Spionageprozesse, die wir gehabt haben in Österreich. Der steht natürlich im Fokus und mit ihm natürlich auch der Medienanwalt hat die entsprechenden Sachen abgeklickt von ihm. Also andere Mandanten zum Beispiel, wo es auch Erfolge gibt oder relativ Entscheidungen gibt, die sind nicht so sehr im Scheinwerferlicht der Öffentlichkeit. Wir kommen dann noch zur Systematik hinter diesen Verfahren. Ich möchte aber zum besseren Verständnis vielleicht einmal erklären, welches Problem entstehen kann. Hass im Netz, das kann ja alles Mögliche sein: Beleidigungen, Gehässigkeiten, Bedrohungen, das Verhetzen, das Verspotten.
Michael Nikbakhsh
Erklären Sie uns einmal die Rechtslage, Herr Kerschbaumer, vielleicht anhand folgender Versuchsanordnung. Also jemand hört die Dunkelkammer und hat anschließend das dringende Bedürfnis, mich und das Medium öffentlich herabzuwürdigen und schreibt also irgendwo in ein Forum hinein, dass der Nikbakhsh und die Dunkelkammer die Mutter aller Lügenpressen seien. Zwei Möglichkeiten: Das macht da jemand unter seinem eigenen Namen oder unter einem Fake-Account. Ich glaube, das macht ja dann auch einen Unterschied. Aber ich würde jetzt mal sagen, so oder so ist das üble Nachrede und ich will mich dagegen wehren. Ich nehme den Robert Kerschbaumer als Anwalt. Was macht er als Erstes?
Robert Kerschbaumer
Ja, da haben Sie schon ins Westennest des Problems gestochen. Zuerst einmal haben wir ein Begriffsmissverständnis. Es ist eigentlich jetzt nicht Hass im Netz, wenn ich sage, der Herr Nikbakhsh ist die Lügenpresse oder die Mutter der Lügenpresse. Es wird nicht so harmlos über Sie verbreitet. Da muss ich Sie gleich beunruhigen, da stehen schon XY heftige Schimpfwörter auch dabei. Aber dieses Hass, richtiger Hass, ist ja was anderes. Und da sagen wir jetzt auch speziell auf die Profile von Florian Klenk, die Leute völlig zu Recht: Ja, was macht dieser Bonnenmena und dieser Kerschbaumer? Das ist ja kein Hass im Netz, den die bekämpfen. Und den Begriff Hass im Netz, den kennt der Gesetzgeber ja gar nicht. Das Hass-im-Netz-Bekämpfungsgesetz war ja auch nur eine politische Bomboniere, um das schön verpackt zu verkaufen, dieses Gesetz.
Rechtstechnisch heißt das ganz sperrig: Streitigkeiten wegen Verletzungen des Persönlichkeitsrechts in einem elektronischen Kommunikationsnetz, zivilrechtlich im § 92b JUD, oder strafrechtlich sagt man üble Nachrede oder Beleidigung, die im Wege einer Telekommunikation oder unter Verwendung eines Computersystems begangen wurden. Also es sind sperrige Begriffe, aber ich könnte jetzt nicht sagen, ich gehe jetzt vor für den Herrn Nikbakhsh wegen einer Streitigkeit wegen Verletzungen des Persönlichkeitsrechts in einem elektronischen Kommunikationsnetz. Das läuft über den Oberbegriff Hass im Netz. Aber die Leute haben völlig recht, wenn sie dann schreiben: Warum Hass im Netz? Lügenpresse stimmt nicht, da lügt der, sobald er den Mund aufmacht: Hass, Hass, Hass. Das ist kein Hass im Netz, was da vorgeht. Der missbraucht das Gesetz, der Herr Nikbakhsh.
Also solche Reaktionen kommen da, weil die Wertigkeiten nicht stimmen und die Rechtslage komplex ist. Okay, also jetzt zurück zu Ihrem Lüge-Presse-Problem, das Herr Nikbakhsh Ihr kleinstes Problem sein wird, weil garniert mit dem Lügenpressen-Vorwurf kommen natürlich, wie ich schon angedeutet habe, zig Beschimpfungen. Sie sind die neue Strohpuppe, die da hochgezogen wird auf irgendwelchen Social Media und wo jeder Freude hat, Steine auf Sie zu werfen und Sie anzuzünden. Das heißt, rechnen Sie mit Beschimpfungen und Anpöbelungen. Rechnen Sie mit Teilungen, mit Likes, die über den Algorithmus die Lügenpresse von Ihnen weiterverbreiten. Das geht also recht rasant und je bekannter Sie sind und auf mehr Accounts das unterwegs ist, umso heftiger wird es werden. Fragen Sie Frauen, fragen Sie dicke Frauen, die sind hässliche fette Kröten.
Warum kann man sich nicht so ins Internet wagen? Geht dahin, wird weiterverbreitet. Fragen Sie Models, das sind magersüchtige Steckchen, die niemand nur mit der Kohlenzange angreifen würde. Hat man es als Mann super, Sie können reinschauen, wie Sie wollen. Sie werden nur Lügenvorwürfe kriegen, Sie werden nur ganz normale Beschimpfungen bekommen, wie Sie dreinschauen: fröhlich, traurig, schwarze, blonde Haare, es ist eh egal. Sie können dick, dünn sein, als Mann ist man da sackrosank, dass ich hinter dem Grund dessen und ebenfalls sage. Okay, also meine erste Aufgabe ist es, deshalb finde ich es eine gute Frage, mit der Lügenpresse und mit der Mutter der Lügenpresse, die Sie ja bekanntlich sind laut diesem Poster, kann ich überhaupt nichts anfangen.
Da kann ich überhaupt nichts anfangen. Im Medien, also im Persönlichkeitsschutz, ist der Krux immer der sogenannte Bedeutungsinhalt oder wie man im Strafrecht sagt, das Signal. Ich muss sagen, Herr Nikbakhsh, warum? Das heißt, es gibt irgendeinen Anlassbeitrag, jemand, der denkt, er hat was gepostet über Sie. Dieser Anlassbeitrag ist in vielen Fällen verlinkt mit irgendeinem Zeitungsartikel über Ihre Tätigkeit. Dann ist drunter ein Kommentarfeld. In diesem Kommentarfeld wird eine bestimmte Stimmung aufgebaut gegen Sie.
Das geht in irgendeine bestimmte Richtung, von vornherein die Vermehrung oder irgendwie presserechtlich oder wie auch immer. Und irgendwo in diesem Kommentarfeld steht drinnen, der Herr Michael Nikbakhsh ist eigentlich der größte Lügner der Nation und betreibt die Mutter der Lügenpresse oder was auch immer. Die Aufgabe jedes Anwalts in dieser Situation ist es, den Kontext zu beurteilen. Wenn da zum Beispiel im Anlassbeitrag mit entsprechender Verlinkung zu einem anderen Artikel steht, Sie sind gerade im Dunkelkammer-Podcast auf irgendeinen Witzbetrüger eingefallen und haben den Wladimir Putin interviewt und brüsten sich jetzt, dass Sie den nächsten Journalistenpreis bekommen, weil Sie der erste europäische Journalist sind, dem es gelungen ist, Wladimir Putin heute in der Dunkelkammer. Der russische Präsident Wladimir Putin spricht mit Michael Nikbakhsh. Sensation in der Dunkelkammer. Wir bringen ein Interview.
Also wenn Sie das wirklich hingelegt haben, dann ist die Mutter der Lügenpresse, muss ich Ihnen sagen, nicht klagbar. Im gegebenen Kontext ist das für diesen Blödsinn, den Sie sich geleistet haben, für die Tatsache, dass Sie als bekannter Journalist eine sogenannte Public Figure, also eine öffentliche Figur sind und doch reinstechen müssen, ist das eine sogenannte zulässige rechtliche Wertung. Da kann ich gar nichts machen. Da müssen Sie sich sehr viel gefallen lassen, da müssen Sie sich Beschimpfungen gefallen lassen, da müssen Sie sich den Popel gefallen lassen. Da geht also sehr, sehr viel. Dann zum einen soll es keinen Kontext geben, muss ich Sie fragen, Herr Nikbakhsh, was war denn da? Haben Sie in letzter Zeit den Wladimir Putin interviewt in Ihrer Dunkelkammer?
Sagen Sie mal die Wahrheit, also ich muss Ihnen ein bisschen auf den Zahn fühlen, warum die Leute mit der Lügenpresse daherkommen, weil wo Rauch ist, ist meistens auch Feuer. Und dann erst kann ich mal beurteilen, ob das grundsätzlich verfolgbar ist oder nicht. Das ist also nicht so, wie die Leute glauben. Ich sehe da irgendeinen Trottel und sage: Ach, das klagen wir ein. Funktioniert nicht. Also immer der Kontext ist zu beobachten und ist halt für die Klägerseite, also für mich, für die Opfervertretung, relativ mühsam, weil gerade bei den Bohrn Mena, beim Egisto Ott ist es einfach, da gibt es dann die Unschuldsvermutung, aber die Bohrn Menas, die stehen im Mittelpunkt der Diskussion, die beteiligen sich an allen möglichen Debatten. Der Dr.
Sebastian Bohrn Mena hat sich selber oft grenzwertig geäußert in Sendungen mit Meral Gross. Der gibt mir irgendetwas zum Beurteilen. Und da muss ich immer nachfragen: Bitte, um was geht es da? Was war da? Was ist diskutiert worden mit dem Gerald Gross? Also ich kenne immer den Kontext. Ich kenne den Kontext nicht, den brauche ich.
Michael Nikbakhsh
Darf ich da unterbrechen? Darf ich da unterbrechen, Herr Kerschbaumer? Weil wir kommen dann ohnehin noch auf Florian Klenk zu sprechen. Aber das ist ja ein zentraler Vorwurf, den der Florian Klenk macht in diesem Kontext, nämlich, dass er sagt, gerade Sebastian Bohrn Mena schafft ja die Erregung, die er anschließend über Sie bekämpft, indem er sich öffentlich durchaus provokant äußert zu gewissen Themen. Gut, da greifen Sie jetzt etwas vor, das beantworte ich Ihnen gerne. Ich werde noch zu der Frage später kommen, was ich mache mit der Lügenpresse, Dunkelkammer, Nikbakhsh. Machen wir die Kammer hier, ja.
Robert Kerschbaumer
Was sollen wir zuerst machen?
Michael Nikbakhsh
Ja, also nur der Einwand, dass man die Erregung, die man bekämpft, am Beispiel Bohrn Mena, die Erregung, die man bekämpft, selbst herbeiführt.
Robert Kerschbaumer
Das beantworte ich gerne, weil es ein wichtiger Punkt ist. Der Herr Klenk hat da grundsätzlich recht. Er vermischt aber die zeitliche mit der sachlichen Achse. Ich kenne selber so Videos von Ö24, zum Beispiel vor vier oder fünf Jahren, hat es irgendein Streitgespräch Gerald Grosz, Dr. Bohrn Mena gegeben, haben die beiden hin und her gestritten.
Am Vortag hat es irgendeine Ankündigung gegeben, dass die Rechtsextreme da mit den Corona-Demonstrationen Ausschreitungen geben wollen. Dann hat der Gerald Gross, er wollte sie mit Flammenwerfern bekämpfen, mit Wasserwerfern bekämpfen oder wie auch immer, patsch, patsch, patsch, das ist hin und her gegangen und irgendwann ist ihm herausgerutscht, ja, Flammenwerfer gibt es auch noch. So, und dieses einzelne Wort Flammenwerfer hat dann zuerst der Gerald Grosz, dann das rechte Medium Express.at herausgepickt aus dem Kontext und gesagt: Ah, Dr. Bohrn Mena, der will mit Flammenwerfern unschuldige Demonstranten bekämpfen. Das ist hochgekocht worden, immer wieder seit damals, wird jetzt auch wieder aufgegriffen von Dr. Klenk. Und dazu möchte ich jetzt auf die zeitliche und sachliche Vermischung zurückkommen.
Im damaligen Kontext, also wenn er das sagt unter der Sendung, auch wenn es nur ein einzelner Halbsatz war, auch wenn er es nicht so gemeint hat, auch wenn es kontextfremd ist, unter diesem Video, unter dem Kommentarfeld, kann also jeder sehr heftige Sachen schreiben. Also er ist eine öffentliche Figur, er hat sich missverständlich grenzwertig geäußert, da geht also sehr viel. Nicht erlaubt ist es aber, wenn er jetzt zum Beispiel, das ist ein Beispiel, das der Herr Klenk selber bei der Puls4-Sendung am 19. Mai mit mir gebracht hat, er postet der Dr. Bohrn Mena ein Hochzeitsfoto von seiner Veronika, von der Frau, und sagt: Ich feiere da mit meiner Frau Hochzeit. Und wenn da jemand dazu schreibt, dieser Mann gehört ja geteert und gefedert und noch irgendetwas, dann kann er sich nicht damit rechtfertigen, dass er das nur deshalb geschrieben hat, weil der Dr. Bohrn Mena vor vier oder fünf Jahren in irgendeinem Kontext der Sendung irgendetwas mit Flammenwerfern gesagt hat. Das geht also nicht. Das ist zeitlich kontextfremd, das ist sachlich kontextfremd.
Genauso, wenn Sie jetzt den Wladimir Putin interviewt haben, vermeintlich in der Dunkelkammer, und das ist jetzt viele Jahre her, und ich treffe Sie im Supermarkt irgendwo in Wien oder in Wien in der U-Bahn, dann kann ich nicht zu Ihnen sagen: Ah, der Herr Nikbakhsh, Sie sind ja der Volltrottel, der zu blöd ist zum Interviewen.
Also ohne Kontext ohne Sinn. Es geht nicht. Das muss kontextgebunden sein. Und das kann man also nicht vermischen. Und man kann es auch nicht als Legitimation sehen, dass die Leute vogelfrei sind. Und also alle, die in der öffentlichen Szene stehen, haben dieses Problem.
Und ich telefoniere ja auch mit diesen Rufschädigern, die sich vergleichen wollen. Die sagen mir oft: Ja, ich habe das nur geschrieben, weil ich habe mich persönlich beleidigt gefühlt, weil der hat vor fünf Jahren beim Gerald Grosz gesagt, Flammenwerfer, und da habe ich mich betroffen gefühlt. Und da sage ich denen: Ja, schon, aber dann können Sie nicht in ganz einem anderen Kontext schreiben, er ist ein blöder Volltrottel oder so etwas. Das geht halt nicht. Das vermischen die Leute.
Und deshalb finde ich es jetzt nicht optimal, dass vom Herrn Klenk das wieder so verstanden oder wiedergegeben wird. Es geht alles, weil er vor fünf Jahren dieses oder jenes gesagt hat.
Michael Nikbakhsh
Ich komme zurück zu der Dunkelkammer, die Mutter aller Lügenpressen, weil das fühlt sich jetzt eher ... Ja, genau, das wissen wir alle, aber ich würde jetzt trotzdem wollen, dass da jemand, der das geschrieben hat, den Wahrheitsbeweis antritt. Also Sie sind jetzt anwaltlich tätig. Lassen Sie mich vielleicht den Gedanken so formulieren. Es gibt ja jetzt, wie ich gelernt habe, zwei Möglichkeiten, wie man auf so etwas reagieren kann, grundsätzlich. Ich versuche, den Verfasser direkt zu belangen oder aber, und das ist etwas, das Sie ja in jüngerer Vergangenheit immer wieder gezeigt haben, auch am Beispiel Florian Klenk, ich gehe direkt zum Betreiber der Seite, wenn das irgendwo in einem Forum gepostet wurde, und nehme den dort erst mal in die Pflicht und sage: Du bist verpflichtet, Veröffentlichungen zu machen. Und zwar sogenannte medienrechtliche Anträge. Was genau passiert da?
Robert Kerschbaumer
Gute Frage. Zivilklage gibt es auch noch. Also Sie können auch auf Unterlassung klagen und auf Widerruf, möchte ich nur dazu sagen. Aber gutes Beispiel. Wenn Sie jetzt zu mir kommen mit der Lügenpresse, und das stimmt nicht, dann werde ich Ihnen als Erstes sagen: Lieber Herr Nikbakhsh, ich habe überhaupt keine Zeit in der Kanzlei. Ich bin eingedeckt bis über die Ohren. Mir verjähren zehn Sachen. Ich kann diese Lügenpresse von Ihnen, ich kann den Rufschädiger erst in frühestens ein oder zwei Wochen ausforschen. Das ist Arbeit. Wir müssen ins Internet gehen, wir müssen schauen, wer das ist, wir müssen Abfragen machen. Das dauert. Ich habe keine Zeit.
Alternative zwei: Herr Nikbakhsh, ich gebe es dem Pascal Schott, der macht für mich die Detektivarbeit, der kümmert sich darum. Das ist ein externer Dienstleister, losgelöst vom normalen Kanzleibetrieb. Dann geht es schneller. Aber dann werden Sie irgendeinen Detektivhonorar zahlen müssen. Dann, wenn Sie mir sagen: Nein, nein, nein, alle reden mich an, Lügenpresse, ich kann nicht mehr in Wien auf die Straße gehen, das muss schneller gehen, das muss schneller gehen, das muss schneller gehen, dann muss ich Sie belehren, wenn es schneller gehen soll, dann brauchen wir diesen Täter nicht ausforschen.
Dann gibt es noch die zusätzliche Möglichkeit, die Sie jetzt gerade angesprochen haben: Wir gehen gegen den Seitenbetreiber vor. Wenn wir jetzt dann, damit wir bei diesem Themenkontext bleiben, wenn es in diesem Fall der Dr. Florian Klenk wäre, wo der steht, dann kann ich sagen: So, wir machen jetzt einen medienrechtlichen Antrag, rechtlich sagen wir nur selbstständiger medienrechtlicher Antrag, gegen den Medieninhaber Dr. Florian Klenk. Was da passiert, ist, dass die im Medienrecht gesetzlich vorgesehenen Reparaturmaßnahmen zur Wiederherstellung ihres guten Rufs richterlich angeordnet werden können, verschuldensunabhängig, gegen den Medieninhaber, in dem Fall nehmen wir den Dr. Klenk. Das heißt, ich leite ein medienrechtliches Verfahren ein, gegen den Dr. Klenk als Medieninhaber.
Sie erreichen dadurch sehr schnell eine gerichtliche Verfahrensanordnung, die der Florian Klenk veröffentlichen muss. Da steht auf seiner Seite, Instagram oder Facebook oder wo auch immer, Mitteilung gemäß Paragraf 37 Mediengesetz über Anordnung des Landesgerichtes für Strafsachen Wien, wurde über Antrag des privaten Anklägers Michael Nikbakhsh ein Verfahren eingeleitet. Es besteht der Verdacht der strafbaren Handlung der üblen Nachrede, weil am Facebook-Profil Florian Klenk geschrieben wurde, der Michael Nikbakhsh ist die Ausgebote der Lügenpresse in Österreich. Damit haben Sie erreicht, dass Sie nicht mehr durch die Stadt gehen müssen und überall angesprochen und gefragt werden: Stimmt das? Lügst du wirklich so viel?
Ich habe eigentlich immer schon gewusst, dass du lügst. Wehrst du dich nicht dagegen? Geht da nichts weiter? Wieso tust du nicht? Stimmt es vielleicht? Getauscht du dich nicht? Das ist die sogenannte Warn- und Präventivfunktion einer gerichtlichen Verfahrensanordnung. Die Leute sehen zeitnahe: Aha, der hat sich gewehrt, da ist etwas dahinter. Das ist eine Straftat, wenn man so etwas postet. Lieber halten wir den Mund und sagen nicht, dass der lügt. Da passiert etwas.
Dann später, wenn das richterlich geprüft wird, das Ganze, und das Gericht kommt im Hauptverfahren zur Auffassung: Okay, stimmt nicht, wahrheitsbeweis konnte nicht erbracht werden. Dann gibt es noch ein Urteil. Da steht dann im Namen der Republik am Facebook-Profil des Medieninhabers, in dem Fall Florian Klenk, durch die Mitteilung Michael Nakbaschis Lügenpresse, Ausgebote der Lügenpresse, wurde der objektive Tatbestand der üblen Nachrede erfüllt. Das sind die Instrumentarien, die Ihnen das Gesetz zur Verfügung stellt, um Ihren guten Ruf zu reparieren. Mehr gibt das Gesetz nicht her, mehr kann man nicht machen. Und genau das setze ich um. Und der Vorteil, wenn zum Beispiel nach wochenlanger Suche und auch nach Detektivrecherchen von Pascal Schott, dieser Lügenpressenmann, der das gepostet hat, nicht ausgeforscht werden kann, dann bleibt Ihnen sowieso nur die Alternative, gegen den Medieninhaber selber vorzugehen, wenn Sie wollen, dass das richterlich festgestellt wird, die Rufschädigung. Entschädigung bekommen Sie keine in dem Verfahren.
Michael Nikbakhsh
Dass ich das richtig verstehe. Ich kann natürlich, wenn das jemand unter Klarnamen schreibt, versuchen, gegen den Verfasser oder die Verfasserin vorzugehen. Aber wenn es anonym ist, ist es am Ende auch eine Kostenfrage, herauszufinden, wer das sein könnte. Es würde mir als Mandanten einfach Wege abkürzen, das auf diese Art zu machen. Frage dazu, weil das ist, jetzt übernehme ich einen Vorwurf, den der Florian Klenk auch formuliert hat, ist ja: Sie gehen ja nie gegen die Verfasser vor, sondern, und dazu kommen wir jetzt vielleicht gleich, gegen ihn selber als Betreiber einer Facebook-Seite. Wieso kriege es nur ich? Die Verfasser interessieren Herr Kerschbaumer und die Mandanten gar nicht. Was sagen Sie dazu?
Robert Kerschbaumer
Es ist umgekehrt, und die Frage ist: Jein. Wir sind im letzten Jahr nur bisher gegen die FPÖ vorgegangen, gegen einen Anwaltskollegen und jetzt gegen den Florian Klenk mit solchen Anträgen. Sonst in über 90 Prozent der Fälle verfolgen wir den Beleidiger selber, also den, der in einem Kommentar gepostet hat, weil wir wollen natürlich nicht, dass der ungestraft davonkommt, er soll seine Strafe bekommen. Bei der FPÖ war es so, dass in der Corona-Zeit seit 2021, also insgesamt über 50 wirklich deftige, richtige Hasskommentare erschienen sind. Jetzt nicht nur auf einzelnen Seiten. Das war verstreut auf den Facebook-Profilen Mario Kunasek, also der Landeshauptmann, Dominik Nepp, der ist in Wien der Landesparteiobmann, Maximilian Krauß, der ist Klubobmann der FPÖ in Wien, Leo Lugner, ebenfalls Abgeordneter zum Wiener Landtag, der Gernot Dahrmann in Klagenfurt, FPÖ-Sicherheitssprecher. Bei uns in Tirol der Patrick Haslwander, FPÖ-Generalsekretär. Und gegen diese Facebook-Profile haben wir solche medienrechtlichen Anträge eingebracht. Warum? Es war schon verjährt. Und wenn es verjährt ist oder der Täter unbekannt ist, gibt Ihnen das Gesetz nur noch die Möglichkeit, gegen den Seitenbetreiber vorzugehen.
Da muss ich aber auch sagen, da ist berichtet worden im Standard darüber, dass wir das machen. Die Prozesse haben wir alle gewonnen in erster Instanz, in zweiter Instanz inzwischen auch beim Oberlandesgericht Innsbruck gegen Patrick Haslwander. Das war Gegenstand der Berichtserstattung. Und ich stelle fest, es hat sich niemand darüber beschwert, dass wir gegen den Seiteninhaber vorgehen. Im Gegenteil, also die Kommentarstürme waren überaus positiv, dass endlich etwas passiert, dass man das machen kann. Also es ist überall begrüßt worden. Und jetzt plötzlich, weil wir in einzelnen Fällen gegen Herrn Klenk vorgehen, kippt die ganze Stimmung. Und es wird überall Rechtsmissbrauch und Schreinerei gerufen. Also das ist nicht etwas, was mir am Rande einfällt.
Okay, jetzt zurück zum Herrn Klenk. Da muss man das unterscheiden. Er hat berichtet auf seiner Seite, da habe ich persönlich einen Antrag gestellt, weil ich mich da als Anwalt angegriffen gefühlt habe. Ich habe zuerst den Rufschädiger nicht gefunden und wir haben keine Zeit gehabt, so muss ich sagen, den auszuforschen. Ich habe einen medienrechtlichen Antrag eingebracht, später haben wir ihn gefunden. Dann habe ich den medienrechtlichen Antrag umgestellt auf eine Privatanklage, wo er nur Medieninhaber ist. Das hat er irgendwie nicht gemerkt, der Herr Klenk, weil er berichtet immer noch so, als ob das ein Antrag gegen ihn selber war. Einen zweiten habe ich dann später auch noch eingebracht. Und bei den Born Menas sind solche Anträge eingebracht worden, auch mit Erfolg, weil er hat dann seine Kommentarfelder abgedreht, sodass eine Ruhe war mit diesen rufschädigen Neusongen, weil es einfach zu heftig hochgegangen ist mit den Stimmungskommentaren gegen die Born Minas.
Hintergrund war der, der Herr Klenk hat selber bestätigt im Podcast mit dem Florian Scheuba. Ich habe mit dem Herrn Klenk eine Puls4-Sendung gehabt, eine Live-Sendung am 19. Mai. Das ist leider ausgeartet zu einem Streitgespräch, also von der sachlichen Ebene weggekippt. Und was mir leid tut, weil ich es auch sachlich abwickeln wollte, sind aber vor laufender Kamera zwei Mandanten von mir aus meiner Perspektive angegriffen worden. Zuerst der Egisto Ott, danach der Dr. Bohrn Mena, weshalb ich mich natürlich in der Sendung zur Wehr gesetzt habe entsprechend. Und ich habe nach der Sendung gesagt: Herr Klenk, das tut mir leid. Ich wollte das sachlich handhaben, aber Sie werden bitte keinen Anwalt in Österreich finden, der vor laufender Kamera seine Mandanten attackieren lässt. Der hat seinen Beruf verfehlt. Da werden Sie immer auf Widerstand stoßen. Das habe ich machen müssen. Das sind meine Berufspflichten.
Herr Klenk, bitte, gehen wir auf einen Versöhnungsdrink und reden wir drüber. Nein, nein, nein, nein, nein. Das war völlig beleidigt. Hat mir dann auch ein WhatsApp geschrieben. Er will nichts mehr von mir hören im WhatsApp und ich soll aus seinem Leben verschwinden und war also emotional verstümmelt, verständlicherweise. Und hat seit damals bis zum heutigen Tag begonnen, über 100 Social-Media-Postings gegen meine Mandanten Bohrn Mena zu machen, teilweise auch gegen mich in letzter Zeit gegen Egisto Ott, was dazu geführt hat, dass seine Kommentarfelder richtig aufgeblüht sind zu einer negativen Stimmungsmache. Und da habe ich zum Mandanten gesagt: Wir haben jetzt nicht die Zeit, die auszuforschen, die das Ganze schreiben. Es soll jetzt schnell gehen. Die Leute sollen sehen, das geht nicht so. Und wir müssen den Florian Klenk ein bisschen bremsen und am schnellsten geht es halt mit den medienrechtlichen Anträgen, wenn wir uns den ganzen Aufwand sparen. Mit Erfolg, weil er hat dann kurzfristig die Kommentarfelder abgedreht und wir haben die Mandanten um unsere Ruhe gehabt vor solchen Meldungen.
Das war also eine strategische Vorgangsweise, zu der man das übersehen, die Leute, zu der man in solchen Situationen gezwungen ist als Opfervertreter, weil seit 2005 sind Sie ein Medieninhaber, wenn Sie ein Social-Media-Profil betreiben, was völlig unsinnig ist, weil Social Media, Instagram, Facebook ist alles erst danach gekommen. Der Gesetzgeber hat völlig verschlafen, was der Herr Klenk auch völlig zu Recht kritisiert, hier irgendeine Entschärfung vorzunehmen. Also die alte Katzenoma aus Hintertuffingen ist genauso ein Medieninhaber wie die Kronenzeitung und wird medienrechtlich exakt gleich mit allen Haftungen behandelt. Ist also wirklich ungleichwertig. Der Gesetzgeber hat da nichts getan. Aber es eröffnet natürlich für mich als Opfervertreter die entsprechenden Instrumentarien. In dem Fall ist es nicht die Katzenoma, in dem Fall ist es der Florian Klenk. Aber man kann gegen den Medieninhaber vorgehen und das haben wir gemacht. Das gilt nicht nur für Postings, sondern auch für Likes.
Michael Nikbakhsh
Aber bevor wir da jetzt dazu kommen, eine Frage, die sich mir aufdrängt. Wenn ich jetzt, was ich nicht möchte, ich möchte das dazu sagen, aber wir haben ja das Beispiel jetzt die Facebook, also wir haben jetzt den Lügenpressenkommentar Dunkelkammer auf die Facebook-Seite vom Florian Klenk verlagert. Soll sein. Wenn ich jetzt dem Florian Klenk eine reinwirken will, juristisch, kann es sein, dass ich mir selber meinen Fake-Account anlege, dort schreibe: Ja, die Dunkelkammer ist die Mutter aller Lügenpressen, tragt es endlich ab. Und dann gehe ich zum Robert Kerschbaumer und sage: Schau, da ist noch so ein Kommentar. Nur um dem Florian Klenk juristischen Ärger zu machen, ginge das? Ich möchte ausdrücklich betonen, dass ich das nicht vorhabe.
Robert Kerschbaumer
Okay. Das ginge, und damit mutieren Sie von der Mutter der Lügenpresse zum Betrüger und begehen eine Straftat. Es ist ein Prozessbetrug. Persönlichkeitsrechte sind verzichtbar. Und das hat ja der Florian Klenk schon vorexerziert, dass das funktioniert. Er hat über die Tagespresse Fake-Accounts erstellen lassen und hat Florian Klenk-Beleidigungen auf bekannten Facebook-Profilen gepostet. Die scheinen alle keinen Social-Media-Ding zu haben, weil es ist dort ruhig stehen geblieben. Aber der Sache nach wollte er nur etwas demonstrieren und hat der Sache nach rechtlich gesehen auf sein Persönlichkeitsrecht der Ehre verzichtet. Dasselbe passiert, wenn Sie zum Arzt gehen oder eine Operation haben. Da verzichten Sie rechtlich auf das Rechtsgut der Körperlichen Unversehrtheit. Und auch Persönlichkeitsrechte sind verzichtbar. Mit dieser Handlung hätten Sie konkludent auf Ihr Persönlichkeitsrecht verzichtet. Wenn Sie trotzdem zu mir kommen und Sie verschweigen mir das und ich mache vorsatzlos für Sie die Anträge, sind Sie ein Betrüger, begehen einen Prozessbetrug. Das ist also denkbar, theoretisch, dass so etwas macht und ist mir in meiner Tätigkeit als Medienanwalt nicht untergekommen. Und ich dürfte es auch gar nicht machen, wenn ich davon wüsste, als Anwalt.
Michael Nikbakhsh
Wenn ich den Kern der Berichterstattung von Florian Klenk im Falter zum Umgang mit Hass im Netz im allerweitesten Sinne zusammenfasse, dann ist das, soweit es Sie betrifft, der Vorwurf, Sie hätten aus einer Rechtslage, die deutlichen Verbesserungsbedarf hinterlassen hat, ein Geschäft gemacht. Also es steht der Vorwurf im Raum, Robert Kerschbaumer würde für seine Mandanten strukturiert, Sie haben den Namen Pascal Schott schon genannt, mithilfe von Pascal Schott ein Geschäft daraus machen, systematisch das Netz nach quasi Hassangriffsflächen zu durchsuchen und dann gegen alle vorzugehen, gegen die man eben vorgehen kann. Geschäft um des Geschäfts willen, nicht um Hass im Netz zu bekämpfen. Was sagen Sie dazu?
Robert Kerschbaumer
Da muss ich mal zwei Sachen sagen. Erstens mit der Frage kann ich nichts anfangen, die ist mir zu unpräzise. Geschäft mit was, mit welcher Vorgangsweise, was wird genau gemacht? Und zum Zweiten, der Kontext, den Sie angesprochen haben, also die letzten Wochen auf den Profilen von Florian Klenk, die vielen Behauptungen und Vorwürfe, was da gepostet worden ist, ist also relativ komplex in eine Frage zusammenzufassen. Geschäftsmodell an sich, das Wort, ist schon keine Beschreibung, keine Tatsachenbeschreibung, sondern das Wort suggeriert, dass irgendein lukratives Casino-Gelddruckmodell schnell verdientes Geld für nichts, das schwingt damit. Das schwingt damit. Und
in diesem Sinn wird es auch kommuniziert. Also alleine, dass Sie Geschäftsmodell sagen, und der macht ja ein Geschäftsmodell, dann wird da dem Publikum eigentlich unterschwellig suggeriert, das ist eine Gelddruckmaschine, da geht es um nichts, schnelles Geld für nichts, und da laufen die 500 und 200-Euro-Scheine durch die Druckmaschine. Und es geht mir ein bisschen mit diesen schlagwortigen Beschreibungen, es geht mir ein bisschen in Richtung Airbird One.
Der Airbird One, das ist auch kein Begriff, das ist kein reales Flugzeug. Der Airbird One, da ist auch eine provokante Kampagne, also der FPÖ in diesem Fall, mit der eigentlich unterschwellig Stimmungen transportiert werden sollen, um im konkreten Fall, da haben wir das Thema Massenabschiebung, Remigration, das soll salonfähig gemacht werden. Und was damit passiert, das werden eigentlich die niedrigen Instinkte von den Menschen angesprochen. Es ist ein Kampfvokabular. Also in den Köpfen der Leute tun sich Ladelücken aus, wo Asylwerber hineingestopft werden und endlich entsorgt werden. Das Ganze spielt sich in den Köpfen der Leute ab, ohne dass man was sagen muss. Man muss nur Airbird One sagen.
Und in diese Richtung geht dieser emotional aufgeladene Begriff Geschäftsmodell. Man weiß genau, so wenig wie beim Airbird One, was soll es eigentlich sein? Aber man braucht es nur sagen. Da meint es ein Hund. Neid gehört zu den Todsünden und beim Geld gehen die Emotionen hoch. Also man braucht nur diesen Begriff erwähnen und dann kochen die Kommentarfelder sehr heftig hoch.
Wobei ich eins sagen muss, das ist ja die Aufgabe von Journalismus und auch von Herrn Klenk, dass er Inhalte griffig, plakativ transportiert. Aber er verwendet solche Begriffe für meinen Geschmack, im Kontext von mir und von den Mandanten Bohrn Mena verwendet er es ein bisschen zu inflationär.
Es gibt ein Geschäftsmodell, der Anwalt, der in letzter Zeit nur unter Anführungszeichen geschrieben wird, also Anwalt Robert Kerschbaumer, macht SLAPP-Klagen, er geht gegen Mindestpensionisten vor, dann der Pascal Schott, der für mich Dienstleistungen erbringt, der schnüffelt und sichert Likes und Smileys. Es ist alles in der Richtung Airbird One und entsprechend sind ja die Kommentare auf seinen Profilen, weil die Leute natürlich emotional hochgeschaukelt werden. Also in letzter Zeit habe ich über mich gelesen, auch in Zusammenhang mit Geschäftsmodell. Mit den Klagen schreibt jemand über mich beim Florian Klenk. Früher hat man solchen Leuten, also gemeint mich, Robert Kerschbaumer, früher hat man solchen Leuten einen Pflock durchs Herz gejagt, sie danach entmandt und verbrannt. Wo sind die guten alten Zeiten? Also muss man sich bitte auf der Zunge zergehen lassen.
Früher hat man solchen Leuten, gemeint Robert Kerschbaumer, einen Pflock durchs Herz gejagt, sie danach entmandt und verbrannt. Wo sind die guten alten Zeiten? Also ist schon etwas, was das anstellt mit den Leuten. Und wenn Sie mich jetzt fragen, was ist mit dem Geschäftsmodell, dann fragen Sie mich, was der Airbird One ist und dann fragen Sie mich, was ist das Geschäftsmodell von Florian Klenk. Das ist eine Frage, die zu diffus ist, die Sie mir präzisieren müssen, weil wir hier von einem emotional aufgeschaukelten Begriff reden, der auch an sich hat, genau gleich, wie ich es bei den Influencern gesagt habe, du bist eine schiere, fette oder dünne, je nachdem hässliche Hexe, die man ja nicht einmal mit der Kohlenzange vergewaltigen will. Darüber kann man nicht diskutieren, das sind Emotionen. Und die Emotionen haben mit einem sachlichen Kontext nichts zu tun.
Michael Nikbakhsh
Versuchen wir es mal ein bisschen zu präzisieren. Ich stelle schon fest, wenn er mit mir redet, werde ich wohl mit Pascal Schott auch noch darüber sprechen müssen. Aber von der Systematik her nehme ich jetzt mit, Robert Kerschbaumer ist nicht der Mann, der das Internet durchsucht, sondern das ist ausgelagert an Pascal Schott.
Robert Kerschbaumer
Nein, nein, nein, nein, nein, nein. Moment, Moment, Moment. Sowohl als auch. Sowohl als auch. Und da komme ich wieder zu Ihrer Frage zurück.
Nehmen wir wieder Ihr doch nicht Wladimir-Putin-Interview, also das haben Sie nicht geführt, Gott sei Dank, Gratulation. Die Hitler-Tage-Bücher haben Sie auch nicht stolz wiederentdeckt. Also die Lügenpresse, die Sie da betreiben, die steht also wirklich ohne Substrat im Raum und ist verfolgbar. Und jetzt haben Sie das Pech, dass die tausendmal geteilt wird. Und zwar auf allen namhaften deutschsprachigen Profilen. Also alle Medien von der Schweiz und Deutschland und Österreich haben Sie eine Teilung pitschen, dass Sie der Meister der Lügenpresse sind. In den Kommentarfeldern von irgendwelchen Leuten.
Da können Sie gar nicht anders als Opfer, wenn es jetzt 500 Teilungen sind, dass Sie diese Teilungen recherchieren im Internet, dass Sie denen nachgehen, dass Sie die sichern. Die Teilungen werden noch einmal geteilt. Bei jeder Teilung ist ein Kommentarfeld. Da steht noch einmal drin, was Sie für ein XY sind und Beschimpfungen. Das ist Arbeit, das ist Zeitaufwand. Und was dazu kommt, trotz dieser seit 2005 bestehenden Rechtslage, dass das ein Social-Media-Profil ein Medium ist, wissen die Leute nicht, dass sie impressumpflichtig sind. Also nach Paragraf 24 Mediengesetz müsste jeder auf seinem Facebook-Profil, wenn jemand schreibt, Michael Nixbausch Lügenpresse, müssten Sie, so wie es der Gesetzgeber will, bräuchten Sie nur hineinklicken und da steht dann Impressum, Max Mustermann, Schöne Allee Nummer 1, dann wissen Sie, wer es ist. Das macht aber niemand.
Das heißt jetzt, alle entziehen sich der gesetzlichen Verpflichtung des Impressums, agieren im Dunkeln, sie wissen nicht, wer es ist und verschweren und verkomplizieren den Ausforschungsaufwand durchs Opfer erheblich. Diese 500 Lügenpressenteilungen von Ihnen, die können Sie gar nicht einklagen. Ich muss in der Kanzlei sagen, okay, 100 kann ich machen, dann sind meine Leute ausgereckt. Die nächsten 100, die sich anschlimm finden, die gebe ich dem Pascal Schott, der zahlt ihnen noch etwas. Also das, was eigentlich kein Problem sein sollte, wird dem Opfer in Form einer Kostenbelastung aufgebürdet.
Das müssen die Leute erst suchen, mit OSINT-Recherchen, mit Herumgoogeln, mit Grundbuchsabfragen, wenn sie die Liegenschaft haben. Da geht alles Geld, Zeit und Personalkosten hinaus. Also bis sie einmal dazu kommen, die 500 Lügenpressen abzuarbeiten, vergehen Monate, bis es einmal so weit ist, dass man klagen kann, weil die Leute alle kein Impressum haben. Und dann ist das Witzige, wenn man von ihnen die Detektivkosten haben will, obwohl sie gegen Paragraf 24 Mediengesetz, also Schutzgesetz im Sinne von 1311 ABGB, obwohl sie verstoßen haben, Detektivkosten, Abzocke, Abzocke, zahlen wir nicht. Also es ist wirklich absurd. Die Leute entziehen sich der Rechtsverfolgung, verursachen irrsinnige Kosten und Vorlaufaufwand und wenn man es zurückhaben will, das Geld, gibt großes Geschäft und Abzocke, Abzocke, Abzocke. Also das ist einmal das Vorlaufproblem, was sie einmal grundsätzlich haben.
Und dann noch einmal zur Frage, also sie sind gezwungen, das strukturiert abzuarbeiten. Dann die nächste Struktur, Beleidigungen. Also wenn jemand nur schreibt, ich habe immer schon gewusst, dieser Michael Nickbakhsh ist der größte XY. Haben Sie das Problem von Paragraf 32 Mediengesetz, das verjährt in einem Jahr. Das muss also in der Beweissicherung priorisiert werden, dass man das in diesem Jahr klagt, weil da vergeht die Zeit sehr schnell. Die üble Nachrede seit dem Hass- und Netzbekämpfungsgesetz verjährt in drei Jahren, da haben Sie länger Zeit, das wäre die Lügenpresse an sich. Und das Problem ist eben, dass das strukturiert aufbereitet werden muss, dass man da keine Fristen versäumt. Also es geht gar nicht anders, als das mit Struktur zu machen.
Dann müssen Sie das unterteilen, wen finden wir, was sind Fake-Profile, wen finden wir nicht, wen können wir vergessen, wer ist zahlungsunfähig. Also bevor Sie überhaupt zur ersten Klage kommen, entstehen zigtausende an Personalkosten und an Abfragegebühren. Das ist also ein strukturelles Problem, das bei mir mit der Masse von zehntausenden an Beleidigungen von den Born Menas in die letzten Jahre zurückreicht. Ich schaffe das nicht ohne externe Dienstleistungen. In dem Fall macht es, Gott sei Dank, der Pascal Schott und er macht es gut, weil er Detektiv gelernt hat. Sie schaffen es nicht. Sie schaffen es nicht. Es geht nicht. Es ist nicht zu schaffbar, eben wegen diesen dauernden Verstößen gegen die Impressumpflicht.
Michael Nikbakhsh
Ich möchte da zwei Klammern machen. Die eine ist der Umgang mit Likes und die andere ist, weil Sie es jetzt schon angesprochen haben, Stichwort Grundbuchauszüge. Also die Bohrn Menas haben ja bei mir im Podcast gesagt, sie gehen nicht gegen arme Leute vor. Und um festzustellen, ob die Geld haben oder nicht, Klammer auf, in zumindest einem Fall ist man dann offenbar doch gegen einen armen Menschen vorgegangen. Aber lassen wir das jetzt mal dahingestellt. Mir ging es um die Feststellung der Vermögensverhältnisse. Da wurde eben gesagt, ja, der Herr Kerschbaumer schaut dann ins Grundbuch, ob die Geld haben oder nicht, die Leute.
Jetzt vielleicht nur zur Orientierung. Also das Grundbuch in Österreich ist öffentlich, wie auch das Firmenbuch. Es gibt allerdings einen wesentlichen Unterschied zwischen mir als Öffentlichkeit und Ihnen als Anwalt. Das sogenannte Personenverzeichnis des Grundbuchs, das ist nicht öffentlich. Das kann nur ein eingeschränkter Personenkreis abfragen, unter anderem Rechtsanwälte. Speziell, wenn es um Fragen des Erbrechts geht.
Systematisch durchsuchen dürfen Sie das Grundbuch nach Namen, aber auch nicht, oder? Tun Sie das?
Robert Kerschbaumer
Da möchte ich zwei Dinge trennen. Also Grundbuchsabfragen macht jeder Rechtsanwalt vor einer Klageführung. Also besonders bei Eigentumsstreitigkeiten oder Streitigkeiten aus einem dienlichen Recht müssen Sie Grundbuchsabfrage machen, weil daraus ergibt sich die sogenannte Aktiv- und Passivlegitimation, rechtlich gesehen. Also das ist Pflicht bei solchen Sachen.
Im Zuge der OSINT-Recherchen gegen Rufschädiger, wenn wir Zweifel haben an der Eindringlichkeit, ob der Zahlungsfähig ist oder nicht, dann machen wir, wie Sie richtig sagen, jeder machen kann. Und in der Anwaltskanzlei oder Notariatskanzlei gibt es Programme. Machen wir eine Grundbuchsabfrage, damit wir sehen können, ist da eventuell ein Grundbuch, zahlt es sich überhaupt aus, gegen den vorzugehen, weil das Problem, was besteht, ungefähr 60 Prozent von dem Publikum, was da irgendwelche Lügenpresse oder Michael Nickbausch Piperbo schreibt, ist zahlungsunfähig. Die haben nichts. Das sind Mindestpensionisten, das sind Arbeitslosenbezieher, Notstandshilfebezieher, Terrensgeldbezieher. Also die klagen Sie, schmeißen Gerichtsgebühren hinaus beim Fenster.
Gerichtsgebühren deshalb, weil der Hass- und Netzbekämpfungsgesetzgeber da nichts gemacht hat. Sie müssen für Medien, Privatanklagen, Zivilklagen genauso Gerichtsgebühren zahlen wie für jede andere Klage. Sie sind also nicht befreit, Sie müssen es zahlen. Und das Schlimmste, was Ihnen passieren kann, ist, Sie klagen einen Mindestpensionisten. Grundbuch hat er auch keins. Das heißt, die Gerichtsgebühren sind beim Fenster hinausgeschmissen, die bekommen Sie nie mehr zurück, weil er zahlungsunfähig ist.
Die Substitutionskosten für außerhalbige Anwälte, weil die Leute sitzen ja vom Feldkirch-Eisenstadt-Ried im Innenkreis, die sitzen überall, sie brauchen außerhalbige Anwälte. Sie pfeffern, wenn es blöd geht, pro Rufschädiger 1000 Euro beim Fenster hinaus und bekommen die nicht mehr. Das summiert sich natürlich. Also der Worst Case ist eigentlich ein Mindestpensionist, weil er hat nichts. Mindestpensionist, das ist genau das Klientel, das Sie nicht klagen wollen.
Wenn aber die öffentliche Grundbuchsabfrage, die jeder machen kann in Österreich und jeder Anwalt unter Bann machen kann, ergibt, dass der ein Grundbuch hat und weiß, okay, das ist eindringlich, da bekommt man zumindest die Gerichtsgebühren irgendwann zurück. Das ist also eine Vorsichtsmaßnahme, eine Opferschutzmaßnahme, die verhindern soll, dass man da ins Leere rennt, klagt, Kosten ausgibt und nichts mehr zurückbekommt.
Der zweite Teil von Ihrer Frage haben Sie völlig richtig gesagt. Als Anwalt und Notar hat man auch die Möglichkeit, ein Personenverzeichnis abzufragen. Das heißt, ich kann von jedem, den ich finde, Max Mustermann, kann ich hergehen, auch wenn ich die Adresse nicht habe und mit Geburtsdatum und Personenverzeichnis eine Grundbuchsabfrage zu machen. Da hat aber der Gesetzgeber einen Riegel vorgeschoben. Das ist also nur erlaubt, wenn man einen rechtskräftigen gerichtlichen Leistungsbefehl hat.
Das heißt also für mich, ich kann diesen Max Mustermann klagen, darf im Vorfeld nur eine Adressenabfrage machen. Und wenn ich den Prozess gewonnen habe, der Max Mustermann muss 500 Euro zahlen im Namen der Republik. Erst dann, mit diesem rechtskräftigen gerichtlichen Titel, sagt man, oder Leistungsbefehl, bin ich berechtigt, auch mit dem Namen von Max Mustermann eine Abfrage zu machen, ob der vielleicht irgendein anderes Liegenschaftsvermögen hat. Vorher nicht.
Und muss man auch dazu sagen, das Ganze ist leider nicht gratis. Also ich kann da nicht jetzt zum Spaß 1000 Grundbuchsabfragen machen. Das kostet plus minus 10 Euro Gebühr pro Abfrage. Also wenn ich 1000 mache, sind schon 10.000 beim Fenster hinausgeschmissen, was ich möglicherweise gar nicht zurückbekomme. Muss man also dosiert einsetzen. Aber es ist ein standardmäßiges Rechercheinstrumentarium von einem Rechtsanwalt. Das ist also jetzt nichts Außergewöhnliches.
Michael Nikbakhsh
Ich habe jetzt aus Interesse einfach nachgeschaut, wie das eigentlich zum Beispiel bei Anwälten geregelt ist. Ob Sie diese Anfragen begründen müssen. Korrigieren Sie mich. Ich bin auf ein Infoblatt des Bundesamts für Eich- und Vermessungswesen gestoßen, ein sogenanntes Bestellformular, Eigentümerabfrage aus der Grundstücksdatenbank. Da muss man allerdings nur angeben, dass man berechtigt ist, abzufragen und als was man anfragt, also als Notar oder Rechtsanwalt. Aber den tatsächlichen Grund der Anfrage muss man da gar nicht angeben.
Robert Kerschbaumer
Nein, nein, nein, müssen Sie auch nicht. Sie können jetzt aufs Gericht gehen und sagen, ich möchte Einsicht ins Grundbuch vom Robert Kerschbaumer der Lumittenstraße 8. Und das Gericht sagt im Moment, bekommen Sie gleich und Sie können hineinschauen. Das ist also nicht so wie im Kraftfahrrecht, wo Sie irgendein bestimmtes rechtliches Interesse der Behörde glaubhaft machen, um irgendeine Kfz-Kennzeichen zu bekommen. Da müssen Sie sagen, ja, ich will gegen eine Klage einbringen, weil er bei mir geparkt hat. Da brauchen Sie irgendein berechtigtes Interesse. Aber Grundbuch und Firmenbuch, wo ich auch hineinschaue, ins Insolvenzregister, das sind sogenannte öffentliche Register. Öffentlich deshalb, die dienen ja dazu, dass Sie sich Kenntnis geben können, wie sind da die Verhältnisse. Insolvenzregister kostet übrigens auch, wenn man es abfragt. Also ist alles nicht gratis.
Michael Nikbakhsh
Klammer zu, an dieser Stelle kommen wir zu den Likes. Auch mit Likes kann man sich angreifbar machen, also Likes auf beleidigende, verhetzende Postings. Da ist die Rechtslage allerdings mittlerweile etwas verwirrend. Es gibt widerstreitende Entscheidungen des Oberlandesgerichts Wien, wenn ich es richtig überblicke. Aber bevor wir jetzt ganz konkret zu den rechtlichen Fragen kommen, möchte ich noch einen Aspekt einbringen. Das ist auch aus den Recherchen von Florian Klenk hervorgegangen. Da geht es um den Fall Gisela K. Der war ausführlich Teil der zwei Podcasts, die bereits erschienen sind.
Gisela K., eine ältere Dame, die ein Like auf einen herablassenden Bohrn-Mena-Kommentar gesetzt hat. Ich glaube, das sind die dümmsten Menschen der Welt oder er ist der dümmste Mensch der Welt, whatsoever. Diese Frau hat einen Brief bekommen, ich glaube jetzt von Sebastian Bohrn Mena, aber geschrieben von Robert Kerschbaumer, wenn ich es richtig überblicke, oder war es gleich von Ihnen, wo etwas vorgeschlagen wurde, das wiederum Kritik von Florian Klenk hervorgerufen hat. Vielleicht, dass wir das kurz ausführen. Da wurde vorgeschlagen, wir verzichten auf rechtliche Schritte, wenn Sie ein paar tausend Euro bezahlen, widrigenfalls Sie abgesehen von den rechtlichen Schritten auch den öffentlichen Pranger fürchten müssen. Florian Klenk hat daraufhin gesagt, das übertreibt jetzt aber in jeder Hinsicht, weil für einen, wie er es genannt hat, vertappsten Daumen hoch, gleich den öffentlichen Pranger zu bekommen, das steht in keinerlei Relation. Was sagen Sie dazu?
Robert Kerschbaumer
Die Frage hat sich jetzt gedreht, wenn Sie gesprochen haben. Also mit den Likes, auf die möchte ich noch zurückkommen, hat das Ganze an sich nichts zu tun. Ich spreche jetzt einmal zur Gisela K.
Der öffentliche Pranger ist das, was ich vorher angesprochen habe, das einzige gesetzlich vorgesehene Instrumentarium zur Wiedereinstellung des guten Rufs. Das heißt, bei dieser Privatanklage gegen die Gisela K. oder aus welchem Grund immer, haben Sie zur Reparatur Ihres guten Rufs nur die Möglichkeit, bei Gericht zu beantragen. Erstens ist Gericht soll eine Mitteilung anordnen am Facebook-Profil Gerald Grosz, wonach ein Strafverfahren gegen die Frau Gisela K. eingeleitet wurde wegen dieses Likes. Zweitens sollte sie verurteilt werden, muss der Gerald Grosz veröffentlichen auf seinem Facebook-Profil im Namen der Republik. Die ist verurteilt worden. In diesem Fall konkret hat sie geschrieben, die Veronika Bohrn Mena ist die dümmste Frau auf dem Planeten, obwohl die mit den Diskussionen Gerald Grosz und Dr. Sebastian Bohrn Mena nämlich genau gar nichts zu tun hat.
Das sind die gesetzlich vorgesehenen Reparaturmaßnahmen. Die sind geregelt in den Paragrafen 34 und 37 im Nebengesetz. Die habe ich nicht erfunden. Das ist das Einzige, was ich machen kann. Wenn das jemand als öffentliche Anprangerung oder wie immer empfindet, dann bitte nicht bei mir als Rechtsanwalt beschweren. Bitte ein ÖPP-Ticket online kaufen, ab nach Wien zum Parlament und dort protestieren und sagen, bitte schafft die Paragrafen 34 und 37 im Nebengesetz ab. Als Anwalt kann ich zur Wiederherstellung des guten Rufs meiner Mandanten nur das machen, was das Gesetz hergibt. Das sind eben die Verfahrensanordnungen, also 34 und 37 im Nebengesetz. Das ist das Erste.
Das Zweite, wenn Sie einen KMH über der zulässigen Geschwindigkeit sind, ist der Führerschein weg und Sie gehen zu Fuß. Sie können nicht zur Polizei gehen und sagen, ich war nicht 20 km/h drüber, sondern nur 1 km/h. Die Straße war frei, kein Verkehr, Sauerei. Warum ist der Führerschein so lange weg? Nichts. Sie haben ein Gesetz verstoßen und Sie tragen die Konsequenzen. Genauso ist es im Persönlichkeitsschutz. Ob die geliked, geteilt, selber veröffentlicht hat, ist egal. Wenn das rechtlich als Rufschädigung zu beurteilen sind, sind Sie im Gesetz drinnen und gegen Sie werden die Verfahrensanordnungen getroffen, in dem Fall Urteilsveröffentlichung beim Gerald Grosz und Verfahrensanordnungen.
Und das ist im Brief an die Gisela K. deshalb drinnen gestanden, wegen der Vorgeschichte von dieser Köchin, die über Privatanklage vom Herrn Egisto Ott wegen eines Likes der Beschimpfung Arsch verurteilt worden ist. Dort also bei Einleitung des Verfahrens ist Gericht eine Mitteilung nach Paragraf 37 im Nebengesetz angeordnet, Facebook-Profil von oe24.at, wo das veröffentlicht war, und nach dem Verfahren die Urteilsveröffentlichung ebenfalls am Facebook-Profil von oe24.at. Die war also mit Namen, weil sie gesetzlich so vorgesehen, mit Namen, mit Straftat, zweimal ausgestellt auf oe24 mit einer gewaltigen Reichweite. Und nach Paragraf 39 im Nebengesetz hätte der Medieninhaber die Möglichkeit, sich zusätzlich noch die Verfahrenskosten von der verurteilten Person zu holen. Da ist schon heftige Kritik gekommen, weil diese Köchin so hohe Verfahrenskosten zahlen musste, also 20.000 Euro. Meine hat sie noch nicht gezahlt. Da kommen noch einmal 10.000 Euro dazu. Dann ist sie auf über 30.000 Euro. Plus die öffentliche Ausstellung.
Dann habe ich seit diesem Fall meine Vergleichseinladungen entsprechend umgestaltet, damit sich niemand danach beschweren kann und habe in diesem konkreten Fall von der Frau Gisela K. noch ausdrücklich auf die gesetzlichen Folgen hingewiesen, nämlich, sehr gute Frau Gisela, sollte das weitergehen, das Verfahren, dann werden Sie damit rechnen müssen, dass am Facebook-Profil Gerald Gross mit einer Reichweite von über 300.000 Follower ihr voller Name mit Benennung der Straftat und des Verdachts der strafbaren Handlung veröffentlicht wird und dann später noch einmal mit dem Urteil. Und genau das ist dann passiert. Das Gericht hat dann in der Folge die von mir beantragte Verfahrensordnung nach Paragraf 37 im Nebengesetz erlassen, hat der Gerald Gross nicht veröffentlichen müssen, weil wir dann letzten Endes die Privatanklage zurückgezogen haben. Aber das sind gesetzlich vorgesehene Instrumentarien und es bleibt nichts anderes, was man machen kann als Anwalt. Das ist genauso, wenn ich Ihnen ins Auto hineinfahre, dann Stoßstangenreparatur, Politur, Lackur, Lackverbesserung, das ist so vorgesehen und die Folgen hat der Betroffene zu tragen.
Michael Nikbakhsh
Okay, aber warum haben Sie die Privatanklage gegen Gisela K. zurückgezogen? Das sind mehrere Umstände zusammengekommen. Das war die Mandantin, die Veronika Bohrn Mena.
Robert Kerschbaumer
Da war die Sache, die war gerade im Stress von familiärer Stress, möchte ich einmal allgemein sagen, um jetzt von der Selbstöffnung wegzukommen. Dann waren da die vom Florian Klenk eh schon kolportierten Verbalattacken gegen sie und dann ist gleichzeitig sind diese von Ihnen schon angesprochenen Like-Entscheidungen gekommen von OGH und von den Oberlandesgerichten, wo sich die Judikatur etwas aufgeweicht hat. Und dann habe ich die Anweisung bekommen, okay, lieber zurückziehen.
Motivation von der Mandantschaft, genauer müssen Sie die Veronika fragen, wenn Sie mir sagen, ich soll die Lügenpresseklage zurückziehen, dann mache ich das natürlich. Ist, ab wann ein Like jetzt rechtlich problematisch sein kann und wann nicht, Stichwort widerstreitende Entscheidungen des Oberlandesgerichts Wien. Also ich, was ich mitgenommen habe, das gilt wohl auch für Kommentare und Postings, es kommt auf den Kontext an. Ein Like ist nicht gleich ein Like, aber wann ist denn jetzt ein Like ein Problem?
Grundsätzlich ist ein Like immer noch ein Problem, wenn erstens, wie es der Herr Klenk schon publiziert hat, wenn sie was Terroristisches, Nationalsozialistisches Liken, also Hitler-Sachen, Aufruf zu Terrorismus und solche Sachen, ist völlig klar, da wollen sie nicht scrollen, da wollen sie nicht irgendwelche Antipathiem zum Ausdruck bringen, da wollen sie Terrorismus, Kopf abschneiden, nationalsozialistische Tendenzen unterstützen. Da ist es nach wie vor ein massives Problem. Da werden sie gerade bei Wiederbetätigung vor dem geschworenen Gericht sitzen.
Immer noch ein Problem ist es und wird von mir natürlich auch eingeklagt bei sogenannten monothematischen Beleidigungen, wenn also jemand schreibt, Michael Nikbakhsh, XY, nur ganz eine grobe Beschimpfung. Da gibt es also keinen Deutungsspielraum, was meint der da jenige? Will der nur sagen, der Herr Nikbash ist ein unsympathischer Typ, wenn er ein grobes Schimpfwort steht, dann identifiziert er sich damit.
Die Bohrn Menas waren in diesem Fall und die bisherigen Like-Entscheidungen waren nur zu den Bohrn Menas eigentlich, was den Normalbürger anbelangt, ein Ausnahmebeispiel, ein Ausnahmefall. Da sind mehrere Dinge zusammengekommen. Erstens ist der Dr. Born Mena, also alle Entscheidungen betreffen ihn, ist eine öffentliche Figur. Er ist also bekannt und muss sich schon aus diesem Kontext sehr, sehr viel Gefallen lassen. Zweitens waren das irgendwie im weitesten Sinn politische Kommentare, politische Diskussionen mit Ausnahme von der OGH-Entscheidung. Da ist um eine von den Gerichten gewertete Selbstdarstellung von ihm gegangen. Und drittens hat das Kommentarfeld eine bestimmte Richtung gehabt. Das war also nicht gezielt diffamierend, sondern politisch diskutierend. War es jetzt nicht unbedingt abwertend. Und in diesem Gesamtkontext haben die Gerichte gesagt, na gut, da kann jetzt das Like selber, muss jetzt nicht unbedingt die Bekräftigung von einer Beleidigung sein, sondern das ist im Gesamtkontext zu betrachten. Das ist also nur als Antipathiem-Bezeichnung zu sehen.
Das heißt also konkret, Sie selber als öffentliche Figur werden ein Problem haben, wenn die Lügenpresse geliked wird. Wenn geliked wird, Sie sind eine XY-Beschimpfung, werden Sie kein Problem haben, das können Sie weiterhin klagen. Das ist ungefähr die Faustregel.
Michael Nikbakhsh
Ich möchte nochmal zu Florian Klenk kommen, wobei wir sind ja immer noch dort. Stichwort versuchte Einschüchterung. Der SLAPP-Anwalt Robert Kerschbaumer. Ich zitiere jetzt aus dem jüngsten Artikel. Da steht basically drin, ich recherchiere über das Geschäftsmodell dieses Anwalts und seiner Mandanten und störe es. Klammer auf und genau deshalb versuche ich es mir jetzt in Bedrängnis zu bringen. Was sagen Sie dazu?
Robert Kerschbaumer
Nein, das ist der Geisterfahrer-Effekt. Da ist also der Florian Klenk derjenige, der auf der Autobahn fährt. Da kommen ihm laufend andere Autos entgegen und irgendwann greift er zum Telefon und sagt, Polizeischweinerei, du bist die ganzen Geisterfahrer herunterfischen von der Autobahn und merkt nicht, dass er selber falsch abgebogen ist. Aus meiner Perspektive ist er nach der Sendung Puls 4, wo er den von mir angebotenen Versöhnungsdrink verweigert hat. Angebot steht übrigens immer noch auf Florian Klenk. Ich zahle immer zum Versöhnungsdrink und reden uns aus. Steht immer noch. Muss ich ganz neutral sagen. Da ist er falsch abgebogen und macht Stimmung.
Und er hat erst zu recherchieren begonnen und angekündigt, er wird recherchieren, nachdem aufgrund seiner Veröffentlichungen die ersten medienrechtlichen Anträge gegen ihn als Medieninhaber gekommen sind. Zuerst vom Dr. Born Mena, dann von mir. Er hat dann freiwillig die Kommentarfelder abgedreht, damit nicht noch mehr kommt. Und dann erst, zeitlich danach, hat er gesagt, so, und jetzt werde ich das auch aus dem Grund gehen und das werde ich recherchieren. Und das sind jetzt sechs Wochen und seit sechs Wochen ist das ein Evergreen. Auf seinem Facebook-Profil gibt es nur noch Kerschbaumer und Born Mena. Egisto Ott auch in letzter Zeit.
Also ich kann nicht laufend provokante, provokative Anlassbeiträge veröffentlichen, wo die Kommentarfelder hochkochen. Also nochmal dieses Beispiel, dass man mir eigentlich einen Pflock ins Herz hineintreiben sollte, mich entmannen und verbrennen sollte und sich dann wundern, als Geisterfahrer, da kommt mir jetzt ein medienrechtlicher Antrag entgegen. Stoppt den Kerschbaumer. Stoppt den SLAPP-Anwalt. Du bist vielleicht Pflocken, entmannen oder verbrennen oder was haben wir denn? Da ist einiges durcheinander.
Wobei eines, ich muss zu seinen Gunsten sagen, es ist für niemanden angenehm, wenn er eine Klage bekommt. Das kennt man als Anwalt, da ist jeder auf der Palme, da ist jeder auf 180 und jeder projiziert seine gesamten Emotionen, die er hat, in den Anwalt hinein und ist da sehr schnell mit emotionalen Bewertungen an der Hand. Ich erinnere an die Frau Anna Thalhammer vom Profil, als die vom Egisto Ott in meiner Vertretung die ersten gerichtlichen Eingaben bekommen hat, ist das auch sofort zum SLAPP hochstilisiert worden. SLAPP, wie wir alle wissen, ist ein anderer Begriff, aber ist natürlich eine zulässige Wertung und ich verstehe den Herrn Klenk, dass es ihm nicht passt, dass er genervt und gestresst ist, wenn ihm dauernd ein vermeintlicher Geisterfahrer in Form einer Klage und in Form eines medienrechtlichen Antrags entgegenkommt oder dann bitte Blinker hinein, abbiegen und auf die richtige Fahrspur, dann wird er keine Anträge mehr bekommen. Die Lösung ist eigentlich ganz einfach.
Aber ich verstehe, dass er das emotional bewertet. Das tut jeder. Das ist jetzt nicht der Florian Klenk, das tut der Max Mustermann. Und das Erste, wenn die Leute zum Anwalt kommen mit einer Klage, dass sie mal kräftig schimpfen über den Gegenvertreter, der die Klage eingebracht hat, das kennt man als Anwalt. Später, wenn der Prozess dann verloren ist, dann kippt das Blatt, dann ist niemand der Gegenvertreter, der böse Mann, dann wird über die Richter geschimpft, die sind da jetzt also gekauft, kennen sich nicht aus, sind zu blöd, das zu beurteilen und, und, und. Und da muss ich sagen, diese Tendenz, die also jeder hat und die verständliche als Betroffener, stelle ich da auch ein bisschen beim Florian Klenk, obwohl er ein Profi ist, fest.
Er hat da gerade gestern oder vorgestern mit dem Florian Scheuba einen Podcast gemacht über dieses Thema. Und da ist zum Beispiel thematisiert worden, die Richterinnen von der ersten Instanz, also eine Richterin, die das Like-Urteil gemacht hat beim Egisto Ott und die Senatsvorsitzende vom 18. Medienstrafsenat vom Oberlandesgericht Wien, die das bestätigt hat und die zusätzlich verfügt hat, die Urteilsveröffentlichung auf OE24. Da hat der Florian Klenk schon an den Falter geschrieben, also die Senatsvorsitzende vom 18. Senat, die ist ja eher konservativ mit dem Florian Schäuber, ist da auch gesprochen worden im Podcast. Naja, das ist höflich formuliert, die gehören zu den konservativen Stimmen des Medienrechts.
Ich glaube, alle beide haben schon in eigener Sache etwas zu tun gehabt mit diesen Richterinnen. Und da muss ich sagen, das ist unfair gegenüber der Richterschaft. Die können sich nicht wehren, außer beim Pressesprecher und agieren wirklich neutral und sachlich. Ich habe zum Beispiel, nur als Beispiel, die Klage vom Egisto Ott gegen die Anna Dahlhammer. Dazu muss man vielleicht, Herr Kerschbaumer, dass wir da ein bisschen Klarheit schaffen. Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, dann handelt es sich hier um drei Buchstaben, JUB. Und das war eine Bejahung eines Posts, der eigentlich von Christoph Grozew gekommen war auf Social Media, wo Grozew, der Enthüllungsjournalist, sich gewundert hat darüber, dass einer, der wegen Russlandspionage angeklagt ist, zugleich den roten Teppich bei Kinofilmen bekommt, weil Egisto Ott in einem Film aufgetreten ist. Das hat Anna Dahlhammer mit einem JUB geteilt oder jedenfalls ein JUB gesetzt und daraufhin hat Egisto Ott rechtliche Schritte ergriffen. Ich will das jetzt nicht werten, Florian Klenk hat gesagt, das ist alles maßlos übertrieben. Passiert ist es jedenfalls.
Ja, genau. Also genau das ist der Fall, über den ich spreche. Und dieses JUB von der Anna Thalhammer, da habe ich mir gedacht, okay, den Egisto Ott kennt jeder in Lienz, die Anna Thalhammer kennt jeder in Lienz, das Profil kennt jeder in Lienz. Da kriege ich eine Zuständigkeit vom Bezirksgericht Lienz zusammen. Das will ich in Lienz prozessiert haben, weil es für mich bequemer ist. Und habe die entsprechende Klage von der gegen die Anna Dahlhammer zuerst vor der Haustüre eingebracht bei unserer Zivilrichterin da in Lienz, 5C. Und die hat sie mir zurückgeschmissen. Sie ist unzuständig, sie macht das nicht. Ich habe mir das durchgelesen, habe festgestellt, die Frau Rath hat recht. Das gehört hier nicht nach Lienz, nach 5C. Das gehört nach Villach. Habe es dorthin weiterüberwiesen und dann ist der Prozess noch annehmlich in Villach.
Aber was ich jetzt damit sagen will, es ist völlig egal, ob ich der Kerschbaumer bin. Es ist völlig egal, ob ich jetzt die Klage gegen die Anna Thalhammer oder bei uns in Lienz bei unserer Zivilrichterin 5C einbringe. Es ist bei der Klage, bei der Leitklage Egisto Ott völlig egal, wer der Egisto Ott ist, ob ich der Kerschbaumer bin, wenn ich die bei der Richterin beim Straflandesgericht Wien oder später dann bei der Vorsitzenden vom 18. Medienstrafsenat einbringe. Die schauen sich das, die Gerichte, unabhängig, weisungsfrei, ungebunden an und entscheiden nach dem Gesetz. Wenn dann gesagt wird, von der Anna Dahlhammer, der Richter in Villach hat das durchgewunken, der hat das nicht geprüft, falsch, im Paragraf 549 ZBO hat das Gericht die Schlüssigkeit zu prüfen. Wenn da jetzt mehrmals von Florian Klenk gesagt wird, nein, es sind konservative Richterinnen, da wird suggeriert, die entscheiden eigentlich gar nicht nach dem Gesetz, sondern nach ihrem Gefühl und Laune.
Das sind also, es sind Mutmaßungen, man kann sie diskutieren, aber es geht für mich in die falsche Richtung. Es ist Stimmungsmache. In dem Fall gegen Justiz, zwar jetzt nicht so heftig, aber es ist Stimmungsmache, es ist Transport von Emotionen. Und ich sage es noch einmal, er soll das machen als Journalist. Es ist die Aufgabe von dir zu formulieren, was mir in den letzten Wochen auffällt. Der Florian Klenk ist also ein begnadeter Schreiberling. Also im Falter war ich unter Anführungszeichen gezwungen, seine Artikel über Egisto Ott zu lesen, ob er da möglicherweise gegen die Unschuldsvermutung verletzt hat, weil seine Schreibartikel im Falter hat er nicht, ich habe nichts gefunden. Aber er schreibt so gut, so packend wie ein Roman, also man kann wirklich jetzt nicht aufhören zu lesen. Er versteht es also komplexe Sachverhalte griffig zu verpacken, da ist er einfach begnadet.
Und für mich ist er, und da ist er mir ähnlich, weil ich auch extreme Tendenzen habe. Auf der einen Seite hat er extreme Persönlichkeitstendenzen, so sehe ich es ein bisschen. Ein bisschen ein Mr. Hyde ist in ihm vergraben. Und es ist mir schon im WhatsApp aufgefallen, er kann mit kurzen Halbsätzen sehr verletzend sein, wo man sich denkt, das ist eigentlich schon heftig. Und diese verletzliche Giftpfeilkomponente, die er auch kann, die er vielleicht gar nicht absichtlich macht, die kommt in letzter Zeit gerade zum Nachteil von den Bohrn Menas, ein bisschen auch zu mir. Die kommt auf seinen Social-Media-Profilen ziemlich stark heraus und ich glaube, er verkauft sich unter seinem Wert. Er verkauft sich unter seinem Wert, weil die Außenwirkung ist, glaube ich, nicht so gut, aber ich verstehe, jeder ärgert sich in eigener Sache, ich ärgere mich in eigener Sache auch. Da wird man emotional und da geht man donnert.
Und ich muss noch einmal sagen, mir tut die ganze Situation mit ihm jetzt sehr, sehr leid, weil wie er selber schon mehrfach gesagt hat, wir haben da im ganzen letzten Jahr einen sehr konstruktiven Austausch gehabt. Auf WhatsApp haben wir immer wieder telefoniert. Ich habe viel von ihm gelernt, weil er breiter gebildet ist als ich, mir viele Bücher empfohlen hat, immer interessante Perspektiven geliefert hat, der Sache nach mit dem Like als minimalistische Interaktion auch richtig gelegen ist vom Instinkt. Also die Gerichte gehen jetzt in diese Richtung in Bezug auf den Gesamtkontext. Er ist ein hochintelligenter Mensch, aber eben für mich ein bisschen an der Grenze zwischen Genie und Wahnsinn. Ein bisschen an der Grenze zwischen Genie und Wahnsinn.
Und ich sehe es aber immer noch relativ. Er hat mich vor einiger Zeit einmal eingeladen zu einem Falter-Podcast in Linz. Und da habe ich ihn persönlich kennengelernt. Und ich muss sagen, wer mich persönlich kennt, er ist ganz anders als mit den Giftspitzen-Postings und Meldungen, die ich gerade angesprochen habe. Also es ist wirklich ein ausgesprochener Lieber Kerl, ein Kumpeltyp. Und da habe ich das Gefühl gehabt, mit dem kann er eigentlich gut, das ist ein lässiger Typ. Und dann zum Zweiten, ich habe da die Ehre gehabt, einen Teil von seinem Falter-Team kennenzulernen. Auch die beiden preisgekrönten Journalisten, die die ganzen SOS-Kinder auf Sachen aufgebracht haben. Es sind hochsympathische Kerle, total lieb, nicht arrogant und nichts.
Und die ganzen Falter-Leute, die ich dort kennengelernt habe, also eine mit so einer angenehmen Radiomoderatorenstimme, hat alles für mich gemanagt und gemacht. Also ich habe mich super, super pudelsau wohlgefühlt mit den Leuten oben und habe mir gedacht, der hat ein tolles Team, der Florian Klenk, da arbeiten alle zusammen, alle sind lieb. Auch diese schwarzhaarige Moderatorin vom Podcast und mit denen will ich mich eigentlich öfter treffen und mit dem Florian Klenk kann ich auch gut. Also mir tut es da auch leid für den Falter, dass da vielleicht indirekt Porzellan zerschlagen wurde, dass ich jetzt als SLAPP-Anwalt unter Anführungszeichen, dass da also so viele unnötige Nebengeräusche sein können.
Er hat zum Beispiel geschrieben, also meine Schriftsätze, nicht einmal ein Wiener Vorstadt-Anwalt würde solche Schriftsätze einbringen. Ja, der Kerschbaumer, also ich, der hat irgendwie das Jus-Studium irgendwie auf einer russischen Privatakademie gemacht. Es ist schon so grotesk, dass es schon wieder lustig ist. Ich weiß nicht, ich weiß nicht. Also ich glaube nach wie vor, wenn wir damals auf den von mir angebotenen Versöhnungsdrink gegangen wären, oder Herr Klenk, wenn Sie sich jetzt überwinden und wir gehen jetzt auf einen Versöhnungsdrink, dass dann die Wogen geglättet werden. Aber er ist in einer schwierigen Phase.
Er macht aus seiner Sicht nur seinen Job und fühlt sich von mir nicht super gespuckt. Ist ja klar, dass es für ihn lästig ist. Ich mache aus meiner Sicht auch nur meinen Job und sage, okay, das ist rechtswidrig, das wird eingeklagt. Jeder glaubt, er macht nur seine Arbeit und er fühlt sich da massiv gestört, was ich verstehe. Ich bin da in der besseren Position, weil ich die Dynamiken kenne als Anwalt. Aber er, natürlich ist klar, dass der emotional betroffen und hochkantig ist, wenn er da alle paar Tage irgendeine Klage bekommt zur Anwältin muss und dass er da verstehen will. Vollkommen, aber er ist ganz überhitzt. Das überhitzt und mir tut es auch leid, dass meine Mandanten, die Bohrn Menas, das jetzt abbekommen. Es ist eine ungute Situation.
Michael Nikbakhsh
Wenn Sie sagen, er schwankt zwischen Genie und Wahnsinn, während Sie das gesagt haben, habe ich mir überlegt, ob das rechtlich angreifbar ist und ob ich dann möglicherweise in der Dunkelkammer, das hat ein Podcast wahrscheinlich so auch noch nie gemacht, einen medienrechtlichen Antrag zur Verlesung bringen müsste. Schauen wir mal, ob es so weit kommt.
Robert Kerschbaumer
Nein, dann haben Sie zwei Rechtfertigungsgründe. Erstens einmal öffentliches Interesse von der Thematik. Zweitens ist es nebenbei nur eine Wertung, mit der ich selber auch geschützt bin. Und drittens ist es wahrheitsgemäße Wiedergabe der Äußerungen eines Dritten, also von mir, wo ein öffentliches Interesse steht.
Michael Nikbakhshs
Und es ist also überhitzt, überhitzt das Ganze. Also da sehen Sie, ich so präventiv grenze ich mich jetzt natürlich davon ab, aber...
Robert Kerschbaumer
Also Sie grenzen sich davon ab, dass der Florian Klenk ein Genie ist, dass er gut schreibt, dass er ein guter Journalist ist.
Michael Nikbakhsh
Nein, ich habe mich vom Wahnsinn, vom Wahnsinn hätte ich mich jetzt abgegrenzt, aber das nur am Rande.
Robert Kerschbaumer
Ja, das ist wieder eine Fleißaufgabe, weil Sie picken jetzt den Wahnsinn aus dem Kontext. Da habe ich jetzt länger darüber gesprochen und das ist genau das Problem, was ich habe. Ich muss ja immer den Kontext beachten. Und wenn ich das beschreibe und sage, es ist eine Grenze zwischen Genie und Wahnsinn, dann gibt es jetzt nicht die Rosinenpicker-Theorie. Sie können nicht das Genie liegen lassen und den Wahnsinn herausgreifen. Und das ist ja das Problem, was ich beim Klagen habe.
Ich muss mir jetzt schauen in den Kommentarfeld, was ist der Kontext, wie ist die Tonlage, was ist der Anlassbeitrag, wie war damals die öffentliche Stimmung, wie war das Vorwissen des Medienpublikums, sagt man, was haben die Leute gewusst, worüber geht es da. Das ist also nicht so einfach, dass man sagt, super, die Lügenpresse, super, der Wahnsinnige Klenk, das klage ich ein. So leicht ist es nicht. Was mir jetzt allerdings schon auffällt, Herr Kerschbaumer, ist, wenn man Ihnen zuhört, Sie geben sich sehr konziliant, Sie streuen dem Florian Klenk Rosen. Nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein. Rosen mit Stacheln. Rosen mit Stacheln. Rosen, also er soll sich schon ein bisschen stupfen auch. Rosen mit Stacheln. Keine roten Rosen.
Aber ich will das verschneiden mit einer Passage aus einem jüngsten Artikel. Ich zitiere das jetzt. Robert Kerschbaumer und seine Mandantschaft scheuen nun seit einigen Wochen keine Mühen, mich mit Unterstellungen zu diskreditieren und sogar als Gewalttäter darzustellen. Im Namen der Born Menas behauptete der Anwalt vor Gericht sogar, ich hätte durch eine Signalnachricht vorsätzlich das Leben und die Gesundheit von Veronika Born Mena und ihres Neugeborenen verletzt. Das Bezirksgericht Gmünd, wie es Zahlungsbefehle, 1.000 Euro Schmerzensgeld, als völlig unbegründet zurück. Also Robert Kerschbaumer kann auch anders. Der Robert Kerschbaumer kann gut. Mit dem sollen die Leute rechnen.
Und da werden wieder Kraut und Rüben vermischt. Das ist diese berühmte Signalnachricht an die Veronika Bohrn Mena, die gerade in den Geburtsvorbereitungen war. Die hat er also unter Anführungszeichen traktiert. Er will jetzt eine Cover-Story bringen über diese Gisela K. Und die wird da bedrängt, diese arme alte Oma. Und er braucht Auskunft, er braucht eine Stellungnahme. Das ist jetzt die nächste Cover-Story. Die Veronika Born Mena sagt, bitte warten, ich kriege gerade ein Kind. Nein, es ist die nächste Cover-Story. Er will Auskunft, Auskunft, Auskunft. Nächsten Dienstag ist ein Falter. Und dann hin und her.
Dann hat sie irgendwann geschrieben, bitte lass mich in Ruhe, Geburt. Und dann ist diese berühmte Textmessage, diese Nachricht gekommen. Wenn du während der Geburt keinen Ärger willst, solltest du halt nicht vom Wochenbett solche Drohungen an alte Frauen versenden, die reagieren dann halt. Also habe ich dann eingeklagt, vorerst nur nach Paragraf 16 ECG, also als erhebliche Ehrenverletzung. Habe dann im Laufe des Verfahrens von der Veronika Bohrn Mena erfahren, wie das eigentlich eingeschlagen hat. Nicht nur bei ihr, sondern auch überhaupt. Das hat natürlich auch Auswirkungen auf das Kind, auf das Ungeborene. Und habe dann später gesagt, wenn das so ist, stütze ich den Klagsanspruch zusätzlich auch auf § 1325 ABGB. Das ist kein Vorwurf einer Straftat, das ist die zusätzliche Begründung eines zivilrechtlichen Anspruchs.
Gerichtliche Entscheidung erwarten wir. Da wird es ein Urteil geben im Namen der Republik. Und gegen dieses Urteil hat jeder von beiden Parteien Berufungsmöglichkeiten, wenn irgendetwas nicht passt. Und sollte das Urteil für die Veronika ausfallen, dann bitte, Herr Klenk, lassen Sie die arme Richterin in Ruhe. Die macht nur die Arbeit und die agiert nur nach dem Gesetz. Und sollte das Urteil gegen die Veronika ausfallen, werden wir kein böses Wort gegen die unabhängige Justiz sagen. Das sollte auch Selbstverständlichkeit sein.
Michael Nikbakhsh
Ich möchte abschließend noch das Wort, das Sie so gern hören, Geschäftsmodell. Ich möchte es noch einmal in den Topf werfen. Und dann höre ich auch schon auf, den Falter zu zitieren für heute. Der Florian hat nachrecherchiert, also es ist offenbar die KKR-Besitzsicherung GmbH an der Prozessfinanzierung beteiligt, jedenfalls der Bohrn Menas. Zumindest lese ich das im Falter. KKR bietet auch Parkplatzmanagement-Services an und da das Besitzstörungsklagen-Management.
So wer jetzt diese Geschichte betrifft, hat sich ja Folgendes gezeigt. Da sind legale Möglichkeiten entstanden aufgrund einer unzulänglichen Rechtslage. Das kann man jetzt moralisch bewerten, wie man will. Aber es ist legal gewesen, gegen die Benützung von vermeintlich freien Parkflächen vorzugehen. Das wurde jetzt gesetzlich verbessert.
Mit der Hass-im-Netz-Geschichte beziehungsweise den Klagen dagegen ist es ja ein bisschen ähnlich. Da ist die Rechtslage doch auch stark verbesserungswürdig, auch wenn es jetzt den einen oder anderen Umsatz, die eine oder andere Umsatzmöglichkeit beschränken würde.
Robert Kerschbaumer
Ich selber, wie bei der ersten Fragestellung, Sie haben jetzt immer noch nicht konkretisiert, was wie Geschäftsmodell sein soll. Verbesserungswürdig ist es für mich als Opferseite aus. Wie kommen Sie bitte dazu, für jede Privatanklage 353 Euro zu finanzieren an die Republik Österreich? Für auswärtige Anwälte in ganz Österreich noch einmal 600 Euro. Wie kommen Sie dazu, wenn nur 150 Prozesse laufen, 1.000 Euro mal 100, 10.000, das sind 100.000 Euro schon draußen und Sie prozessieren erst. Da soll der Gesetzgeber ansetzen. Das gilt auch für den Medieninhaber.
Sollte der Florian Klenk, der Patrick Hasselwandter in Innsbruck, der ähnlich wie der Florian Klenk nur als Medieninhaber, was nicht anders gegangen ist, weil die Kommentare schon verjährt waren bei ihm, als Medieninhaber belangt worden ist und rechtskräftig vom Oberlandesgericht Innsbruck als Seitenbetreiber verurteilt worden ist, der hat an die Republik Österreich 353 Euro Gerichtsgebühren gezahlt für die Eingabegebühren und dann noch einmal 500 Euro Pauschalkostenbeitrag fürs Verfahren. Das ist für die Republik Österreich 853 Euro. So.
Und wenn jetzt bei jedem medienrechtlichen Verfahren, auch gegen den Florian Klenk, die Republik Österreich 853 Euro kassiert für Schall und Rauch, dann fragen Sie bitte zuerst die Frau Justizministerin, warum sie ein solches Geschäftsmodell betreibt, zum Nachteil der unschuldigen Medieninhaber Patrick Hasselwandter und Florian Klenk.
Michael Nikbakhsh
Sie haben mir jetzt ein Lächeln entlockt. Ich weiß nicht, ob man es gehört hat, aber ich musste lachen, als Sie gesagt haben, die Republik eh, aber die Republik betreibt ein Geschäftsmodell, aber der Robert Kerschbaumer nicht.
Robert Kerschbaumer
Ich kriege nichts für eine Gerichtsgebühr. Das zahlt der Florian Klenk an die Frau Justizministerin, die sagt, danke, Herr Klenk, Sie können nichts dafür. Sie sind wie die Jungfrau zum Kind gekommen, aber ich knöpfe Ihnen jetzt die 853 Euro. Der Patrick Hasselwandter hat gezahlt und der Nächste, wo die Kasse hinausklingeln wird, Richtung Justizministerium, ist der Florian Klenk. Das ist ja absurd. Das ist ja verschuldensunabhängig.
Michael Nikbakhsh
Ich will hoffen, Herr Kerschbaumer, dass bei Ihnen dann doch ein bisschen was hängen bleibt und nicht alles umersotzt war.
Robert Kerschbaumer
Ja, ich habe es ausgerechnet. Wenn wenig Schriftsatzaufwand ist, bleiben bei mir knapp 1.000 Euro netto übrig. Das ist also schon Liebhaberei. Und zwar deshalb, weil ich ja in Wien einen Substitut schicken muss. Und weil, wie der Herr Klenk schon richtig gesagt hat, die nur 11.000 Bemessungsgrundlage ist, die B4, also die Bemessungsansätze relativ niedrig sind. Und verglichen mit dem ganzen Vorlaufaufwand, Beweissicherung, dass man sich es anschaut, dass man es bewertet, die Zeit, die hineingebuttert wird, steht es also in keinem Verhältnis.
Robert Kerschbaumer
Aber ich mache es, weil natürlich ich Interesse habe, dass da im Namen der Republik er veröffentlichen muss, das, was über Dr. Bohrn Mena, Sebastian, gepostet wurde, erfüllte den Straftatbestand der Beleidigung. Das soll er veröffentlichen, damit die Öffentlichkeit weiß, es ist zwar lustig zu posten, aber es hat möglicherweise Konsequenzen. Und damit er künftig selber aufpasst als Medieninhaber und merkt, dass er falsch abgebogen ist.
Michael Nikbakhsh
Herr Kerschbaumer, ich muss mich jetzt ein weiteres Mal abgrenzen und mit dieser Abgrenzung möchte ich mich für Ihre Zeit bedanken. Kann gut sein, dass wir einander in nicht allzu ferner Zukunft nochmal hören. Danke.
Robert Kerschbaumer
Ja, bitte, bitte, jederzeit gern. Danke für die Einladung.

Autor:in:

Livio Koppe

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