Bühneneingang
Kulturkampf neu gedacht: Das FPÖ-Radio "Austria First" und die Rechte der Musiker:innen - mit Thomas Höhne
Mit der Gründung des Radiosenders AUSTRIA FIRST hat die rechtspopulistische FPÖ ein neues Kapitel in der politischen Kommunikation aufgeschlagen. "Echte Nachrichten statt linker Meinungsmache, wie wir sie aus den Systemmedien kennen", so umreißt FPÖ-Chef Herbert Kickl das neue Angebot. Doch wer zwischen den Wortbeiträgen klassischen Blut-und-Boden-Rechtsrock erwartet, täuscht sich: In puncto Musik funktioniert der selbsternannte Patriotensender wie klassisches Pop-Formatradio und hat damit die Kulturszene am falschen Fuß erwischt. Erste Künstler:innen protestierten prompt gegen die Nutzung ihrer Musik. Der renommierte Medienrechtsexperte Thomas Höhne erklärt in einer aktuellen Spezialfolge, ob bzw. unter welchen Umständen sich Urheber gegen die Nutzung des eigenen Werks in so einem Kontext wehren können.
Fabian Burstein
Hallo und herzlich willkommen am Bühneneingang. Mein Name ist Fabian Burstein, ich bin Kulturmanager und Autor, und in diesem Podcast zeige ich euch den Kulturbetrieb von innen, so, wie er wirklich ist.
Mein heutiger Gast ist der emeritierte Rechtsanwalt Thomas Höhne. Als Mitbegründer der Kanzlei "Höhne, In der Mauer & Partner" ist er einer der profiliertesten österreichischen Experten rund um Medien, Information und Verbandsrecht. In dieser Funktion wirkt er häufig an der Seite bekannter Künstler:innen, denn sein Engagement gilt insbesondere auch dem Urheberrecht und seiner Durchsetzung im digitalen Zeitalter.
Anlassfall unseres Gesprächs ist die Neugründung des Radiosenders "Austria First", ein Kommunikationskanal der rechtspopulistischen FPÖ. Für viele Künstlerinnen, insbesondere aus dem Austropop-Kontext, stellt sich nun die Frage: Wie kann ich verhindern, dort gespielt zu werden? Kann ich überhaupt verhindern, dort gespielt zu werden? Und ist es demokratiepolitisch überhaupt sinnvoll, so etwas verhindern zu wollen?
Lieber Thomas, vielen Dank, dass du mit mir diesen Fragen nachgehst.
Thomas Höhne
Gern. Das sind in der Tat interessante Fragen. Fragen, die sich im Kontext des Urheberrechts immer wieder stellen. Die Hauptfrage ist: Wie weit gehen die Rechte des Urhebers? Und da zeigt sich, der Urheber produziert sein Werk, er verkauft sein Werk, das Werk wird kommerzialisiert, aber es ist vielleicht doch ein Unterschied zwischen einem ganz normalen Warenproduzenten und dem Urheber.
Der Unterschied zwischen dem ganz normalen Warenproduzenten: Sobald seine Ware im Supermarkt gelandet ist, kann er sich nicht mehr aussuchen, wer sie kauft und wer sie nicht kauft. Er kann vielleicht noch steuern, ob seine Ware in einem bestimmten Supermarkt landet oder nicht, aber auch da ist er schon sehr beschränkt, aber in Wirklichkeit will er verkaufen und die Ware ist draußen.
Den Urheber verbindet mit seinem Werk aber doch ein ideelles Band. Und dieses Band, das ist mehr als: Ich habe was produziert und damit ist es aus der Welt. Es bleibt also eine Verbindung zwischen Urheber und Werk bestehen, und die Frage ist: Wie weit geht diese Verbindung? Wir hatten ganz erst kürzlich die Diskussion um den dann, kaum war die Diskussion gestartet, leider bald verstorbenen Arnulf Rainer, der sich dagegen gewandt hat, dass die seine Kreuze, die er gezeichnet, gemalt hatte, in der Stephanskirche ausgestellt werden, mit einem entsprechenden Begleittext, der ihm gar nicht gepasst hat. Auch da stellte sich die Frage: Wie weit kann der Urheber beeinflussen, wo seine Werke ausgestellt werden? Jetzt gibt es eine Bestimmung im Urheberrechtsgesetz, die dem Urheber das Recht gibt, sich gegen Entstellung seines Werks zu wehren. Also selbst wenn er jemand anderem das Recht einräumt: Du darfst mein Werk verwenden, du darfst es aufführen, du darfst es senden, du darfst es auf die Bühne stellen, gibt es doch Grenzen. Das Werk darf nicht entstellt werden.
Und die Rechtsprechung geht dann noch weiter und sagt: Es geht vielleicht gar nicht immer nur um die Entstellung, also um eine Bearbeitung des Werks, sodass man das Werk gar nicht mehr erkennt, sondern es geht auch um den Kontext, in dem das Werk gestellt wird. Das war etwas, wo sich der Arnulf Rainer beschwert hatte, und das ist etwas, was wir aus der Judikatur mittlerweile kennen. In Deutschland etwa hatte eine Band, die Höhner, ein Musikstück auf den Markt gebracht, das zufälligerweise der NPD, einer Partei, die als verfassungsfeindlich verboten ist in Deutschland, in ihrem Wahlkampf gut hineingepasst hat. Der Band hat das überhaupt nicht gepasst.
Tatsächlich waren sie erfolgreich. Das Gericht hat gesagt: Nein, die Band muss es sich nicht gefallen lassen, dass ihr Musikstück im Wahlkampf einer noch dazu verfassungsfeindlichen und verbotenen Partei eingesetzt wird. Gut, Helene Fischer hat ein ähnliches Urteil erwirkt, auch ihr Lied wurde, wie sie sagte, missbraucht, da ging es um "Atemlos", wieder eine Wahlkampfveranstaltung der NPD, auch da war sie erfolgreich, weil das Gericht gesagt hat: Der Durchschnittsbeobachter könnte aufgrund der Wiedergabe des Liedes bei der Veranstaltung annehmen, dass Helene Fischer im Wahlkampf der NPD zumindest duldend mitwirke oder auch nur deren politischen Überzeugungen nahe stehe, was eindeutig nicht der Fall war.
Jetzt gibt es auch eine österreichische Judikatur zu diesem Thema, und die sagt: Naja, es kommt einerseits auf den Gebrauchszweck des Werks an und auf den Kontext, in dem das Werk verwendet wird. Je mehr das Werk nicht nur dem künstlerisch-ästhetischen Genuss, sondern auch praktischen Zwecken dient, desto mehr tritt der Gebrauchszweck eines Werks in den Vordergrund. Und das heißt, es geht um eine Interessenabwägung. Wenn der Gebrauchszweck eines Werks im Vordergrund steht, dann muss sich der Urheber ein bisschen mehr gefallen lassen. Steht der künstlerisch-ästhetische Wert im Vordergrund, dann schlägt das Pendel wiederum mehr zugunsten des Künstlers aus.
Fabian Burstein
Das ist eine ganz interessante erste Einordnung. Das heißt, wir haben jetzt schon einmal ein bisschen diesen Bereich vermessen zwischen einer klassischen Wahlkampfveranstaltung, wo wir ja schon viele Konflikte kennen. Wir kennen Bruce Springsteen gegen Ronald Reagan, wir kennen Rolling Stones gegen Trump. Wir haben jetzt diese Fälle, die du genannt hast. So, und jetzt geht diese Vermessung, ich habe jetzt mitgenommen, in diesen Kontexten könnte man sagen, die Umgebung, das Rundherum ist so stark, dass man als Künstlerin, als Künstler sagen kann: Okay, das verfremdet, das war das Wort, was du, glaube ich, genutzt hast, das verfremdet mein Werk in seiner Intention. Da bin ich, da sage ich nein.
Jetzt haben wir aber einen neuen Fall, und das ist tatsächlich ein sehr interessanter Fall. Wir haben eine Radiogründung namens "Austria First". Und ich möchte den Moment, einen Experten mir gegenüber zu haben, nicht verstreichen zu lassen, das wirklich ganz von Grund auf durchzudeklinieren. Ein Radiosender, was ist das? Kann sich jeder, der irgendwas rausschickt in den Äther, sagen: Ich bin ein Radio? Ist das ein geschützter Begriff? In welchem rechtlichen Rahmen bewegen wir uns da grob?
Thomas Höhne
Naja, das Besondere an diesem Radiosender ist, dass es nicht terrestrisch übertragen wird, also mit Antennen. Dann wäre nämlich das Privatradiogesetz einschlägig, und dann wäre eine Bestimmung des Privatradiogesetzes einschlägig, die es verbietet, dass politischen Parteien oder juristischen Personen, an denen politische Parteien maßgeblich beteiligt sind, Radio im Sinn des Privatradiogesetzes machen. Die würden keine Lizenz bekommen.
Fabian Burstein
Wahnsinnig spannend. Das heißt, erste Festlegung nur für unsere Hörer:innen: Ich kann kein terrestrisches Privatparteiradio machen, zumindest nicht mit so einer Lizenz.
Thomas Höhne
Ja, aber hier geht es ja nicht um ein Radiosender nach dem Privatradiogesetz, sondern ein ausschließlich via Internet übertragenes Radio. Ist also nicht das, was wir herkömmlich Radio nennen würden, aber ja, es ist ein One-To-Many-Medium, und das ist nicht vom Privatradiogesetz erfasst, das geht. Ich kann also via Internet meine Nachrichten ausstreuen, so viel ich will, ich kann genauso gut eine Laufbandsendung machen und ich kann ein Formatradio, und das wird es ja letztlich sein, ins Internet stellen. Das heißt, dass alle Bestimmungen des Privatradiogesetzes hier nicht greifen.
So, jetzt haben wir es mit etwas zu tun, ich habe ja gelesen, der Herr Kickl hat gesagt, der Wortanteil wird eher gering sein, aber was wir natürlich annehmen können, wenn es dort Wortanteil gibt, wird der im Interesse der politischen Partei FPÖ sein. Und so, und dann haben wir es also jetzt mit Musikstücken zu tun, deren Gebrauchszweck, um das Wort von vorher wieder zu verwenden, schon ziemlich im Vordergrund steht. Also Schlager werden produziert, damit sie gesendet werden, damit sie viele Leute hören. Die Produzenten, Urheber, Sängerinnen, wer auch immer, wollen damit auch Geld verdienen. Natürlich handelt es sich um Werke im Sinn des Urheberrechts, ja, natürlich haben die Interpreten ihre Rechte, aber es hat schon ein bisschen was auch in Richtung Warenproduktion zu tun.
So, und dann haben wir ein Radio, das jetzt nicht eine permanente Wahlkampfveranstaltung ist. Und vielleicht ahnen Sie schon, worauf ich hinaus will. Es ist ein Unterschied, ob ich ein Lied spiele im Wahlkampf, wenn die Proponenten einer politischen Partei einmarschieren in den Saal und quasi als Hymne wird ein bestimmtes Stück gespielt. Dann, warum spielt man ein bestimmtes Stück? Damit man von dem Glanz, den dieses Stück ausstrahlt, auch ein bisschen was abkriegt als Politiker. Und weil die Leute, die haben das Stück im Ohr, die kriegen eine positive Assoziation, und natürlich kommt es zu einer wechselseitigen Identifizierung. Und das will dann vielleicht der Urheber dieses Musikstücks nicht. Das ist die eine Sache. Die andere Sache ist, wenn ich ein Musikstück nach dem anderen, Laufbandmusik, klassisches Formatradio, abspiele, dann tritt dieser Identifikationsmoment sicherlich nicht in diesem Maße ein. Es wird also auf den Kontext ankommen.
Wenn jetzt die Musik unterbrochen wird, wir bringen eine Meldung, und diese Meldung ist sehr parteipolitisch gefärbt, und dann wird ein Musikstück hineingespielt, das genau zu dieser Meldung passt, damit diese Meldung noch besondere Aufmerksamkeit bekommt, damit die quasi noch unterstrichen wird, dann sind wir schon nahe bei der Identifikation. Das könnte ein Moment sein, wo der Urheber, die Urheberin dieses Musikstücks sagt: Na, das will ich aber jetzt nicht, dass mein Musikstück verwendet wird, um die politische Parole, die da hinausposaunt wurde, noch zu unterstreichen und ihr noch zusätzlichen Glanz zu verleihen.
Das ist die eine Geschichte. Und die andere ist, das kann ja auch bei einer Wahlkampfveranstaltung sein, die dauert stundenlang, da wird um die Leute zu unterhalten dauernd irgendeine Musik gedudelt. Niemand wird auf die Idee kommen, dass das, was ich da ein Musikstück nach dem anderen höre, jetzt besonders identifiziert wird mit der politischen Partei. Also, es kommt schon sehr darauf an, und daher würde ich resümierend sagen: Schlechthin, nein zu sagen, mein Stück darf in diesem Radio nicht gespielt werden, wird wahrscheinlich nicht funktionieren.
Fabian Burstein
Aber das sind ja wirklich sehr spannende Abwägungen hier. Das heißt im Klartext, wir haben es jetzt in diesem Fall, der ja in Österreich so noch nicht da war, wir hatten es ja noch nicht, dass eine Partei gesagt hat: Ich rufe jetzt ein Radio aus, in dem Fall über das Internet. Ich habe jetzt eine komplizierte Abwägungsfrage, oder vielleicht auch mal kompliziert, mal weniger komplizierte Abwägungsfrage: Ist hier ein Kontext gegeben, der dem Lied eine neue Bedeutung gibt, oder ist es quasi nur ein Gebrauchsgegenstand, der eine Fläche im Formatradio ist?
Jetzt wissen wir ja, dass in so einem, selbst bei einem kleinen Wortteil, dass es ja nicht nur darum geht, was da gesagt wird, es geht ja auch um dieses berühmte Agenda-Setting. Also natürlich auch, welchen Ausschnitt der Realität ich zeige. Habe ich dich richtig verstanden? Würde jetzt zum Beispiel im Wortanteil entgegen der weltpolitischen Lage nur getrommelt werden, dass heute wieder so und so viele illegale Menschen, also nicht illegale Menschen, sondern Asylbewerber illegal über die Grenze gekommen sein, und ich tue dann nachher: Boah, was? R.E.M "It's the end of the world as ae know it". Dann habe ich einen Hebel, wo ich sagen kann: Moment, so möchte ich nicht haben, dass meine Musik, mein geistiges Werk, die Realität verfälscht und neue Akzente setzt.
Thomas Höhne
Ja, so wie du das jetzt sagst, wenn Daten, mag sein richtig oder gefaked über Migration und Wanderbewegungen, im direkten Kontext mit dem Satz "The end of the world as we know it" gesetzt wird, das könnte heikel sein. Wenn aber dann der Nachrichtenblock zu Ende ist und wir setzen unser Musikprogramm fort, naja, dann wird niemand auf die Idee kommen, dass das fortgesetzte Musikprogramm jetzt zu einer besonderen Erhöhung dessen führt, was man vorher gehört hat. Schon gar nicht wird jemand auf die Idee kommen, dass die Urheber der Musikstücke in einem nahen Verhältnis zu den Produzenten des Radios oder dieser Nachricht stünden. Es wird also schon sehr auf den Kontext ankommen. Das war ein gutes Beispiel, das du gebracht hast. Ich denke, es wird Ausnahme bleiben, aber da könnte man einhaken.
Fabian Burstein
Aber das heißt, das, was jetzt auch medial kolportiert wird, nämlich dass zum Beispiel Alphaville oder die Christina Stürmer gesagt haben: "Ich will das nicht", für die haben wir eine schlechte Nachricht?
Thomas Höhne
Das wird so schlechthin nicht gehen. Die Frage war ja zuerst, die aufgeworfen wurde: Moment, das Radio hat überhaupt keinen Vertrag mit der AKM. Also AKM ist die Urheberrechtliche Verwertungsgesellschaft. AKM steht für Autoren, Komponisten, Musikverleger. Und jeder Autor, jeder Komponist, jeder Musikverleger, der Geld verdienen will, ist natürlich Mitglied bei der AKM, und zwar mit seinem gesamten Werkbestand.
Und wenn ich nun Musik spielen will und gehe zur AKM und sage: "Ich will einen Vertrag mit euch", dann muss die AKM diesen Vertrag abschließen. Die AKM könnte also nicht sagen: "Mit euch, FPÖ-Radio, schließe ich keinen Vertrag ab." Die haben einen Kontrahierungszwang, die müssen, weil sie Monopolist sind.
Fabian Burstein
Interessant, das heißt auch eine wichtige Information: Die Vertretung jeder Veranstalter, jede Veranstalterin kennt das ja. Wenn ich weiß, es wird ein Konzert gespielt, dann melde ich die Veranstaltung an, manchmal vergisst man, dann muss man nachmelden, dann weiß man auch, dass das Konsequenzen hat. Ja, aber es ist jedenfalls klar, ich werde mich in irgendeiner Art und Weise vertraglich an die AKM binden. Aber was du gerade sagst, das war mir auch nicht bewusst, die AKM kann nicht sagen: "So, und pass auf, mit dir schließe ich jetzt keinen Vertrag."
Thomas Höhne
Nein, das kann ich nicht, weil sie eben, das trifft alle Monopolisten. Es können ja auch nicht die Wiener Linien sagen: "Moment, dich nehmen wir heute nicht mit der U-Bahn mit." Die können sagen: "Du bist schwerst betrunken, das steht in unseren allgemeinen Beförderungsbedingungen, dass das nicht geht." Aber sonst können sie sich nicht herauspicken. Nicht einmal der einzige Wirt in einer Ortschaft kann zu einem sagen: "Du kriegst heute bei mir kein Bier."
Also Monopolisten unterliegen grundsätzlich einem Kontrahierungszwang, also dem Zwang, mit Interessenten Verträge abschließen zu müssen. Und in dieser Situation ist auch die AKM. Das heißt, sobald ich als Sängerin, als Autorin Mitglied der AKM bin, mit meinem Werkbestand, kann die Werk dann, und jemand hat einen Vertrag mit der AKM, ist mein Werk in diesem Vertrag enthalten. Und das Radio liefert dann eine Playlist bei der AKM ab, und je öfter die Leute gespielt werden, desto mehr kriegen sie Tantiemen.
Fabian Burstein
Das heißt, wir dürfen davon ausgehen, dass das Radio "Austria First" irgendeine Form von AKM-Vereinbarung geschlossen hat?
Thomas Höhne
Mittlerweile sicherlich ja. Am Anfang gab es da noch Gerüchte, die haben sowas gar nicht. Dann wäre natürlich jedes Musikstück, das dort gespielt worden wäre, widerrechtlich gespielt worden, und jeder Urheber hätte das Recht gehabt, dagegen mit Unterlassungsklage vorzugehen. Also das Risiko sind die natürlich nicht eingegangen, das ist ganz klar.
Fabian Burstein
Jetzt habe ich eine weitere Detailfrage, wo ich wahnsinnig gespannt bin, was du da dazu sagen kannst. Gibt es, wenn ich jetzt ein Künstler bin und mein Werk lizenziere via AKM, gibt es so eine Art Opt-out-Liste, also dass ich sagen kann, ich habe eine eine Blacklist, wo ich sage, an diese Leute dürfen keine Lizenzen vergeben?
Thomas Höhne
Nein, weil das wiederum mit dem Kontrahierungszwang der AKM kollidieren würde. Und was auch verständlich ist, das wäre ein unermesslicher Verwaltungsaufwand, das ist nicht zu schaffen. Also entweder ich bin drin oder ich bin nicht drin. Ich kann der AKM nicht eine Blacklist geben und sagen: "Aber der und der und der und der darf das nicht lizenzieren, das geht nicht."
Aber die Beispiele, die wir vorher hatten, Wahlkampfverwendung, die werden schon AKM oder in Deutschland GEMA bezahlt haben. Aber da wurde diese allgemeine Vertragsebene gesprengt, eben durch die entstellende Verwendung in einem konkreten Kontext. Das ging über die klassische Rechtseinräumung hinaus, weil das ist das, was ich ganz am Anfang gesagt habe. Selbst wenn ich jemandem das Recht einräume, mein Werk auf welche Weise zu verwerten, darf er das nicht in entstellender Weise tun, was eben auch heißt, er darf es nicht, er darf es nicht in einen Kontext setzen, der sich mit dem Werk überhaupt nicht verträgt und den Inhalt des Werks geradezu in sein Gegenteil verkehrt.
Fabian Burstein
Ich verstehe. Hast du in deiner wirklich ja jahrzehntelangen Rechtspraxis jemals den Fall gehabt, dass eine Künstlerin, ein Künstler gegen ein Radio geklagt hätte?
Thomas Höhne
Nein, gegen ein, nein, das nicht, nein.
Fabian Burstein
Also das heißt, es ist davon auszugehen, dass wir da auch gar nicht so viele, so viele Erfahrungen aus Gerichtsverfahren hätten, wo man sagen könnte, okay, auf die wird dann zurückgegriffen, wenn sich zum Beispiel eine Gruppe von Menschen entscheidet, dagegen zu klagen oder gespielt zu werden.
Thomas Höhne
Ja, aber es wird sich die Judikatur nicht jetzt an Begriff Radio festklammern, sondern an den Leitlinien, die die Judikatur und auch die juristische Literatur entwickelt haben zu dem Thema, wie ist es, wenn man ein Werk in einem bestimmten Kontext verwertet, der sich mit dem Werk oder der Persönlichkeit des Urhebers des Werks nicht verträgt. Und da gibt es schon Leitlinien, und das wird man sich anschauen.
Fabian Burstein
Aber Thomas, eine Frage: Du, der ja auch immer wieder nicht nur mit der bestehenden Judikatur gearbeitet hat, sondern auch immer wieder in die Zukunft gedacht hat, wie kann man Judikatur weiterentwickeln? Ist das nicht so ein Thema, wo man sagen muss, okay, das spricht für eine Reform der Verwertungsgesellschaften oder für ein Aufbrechen dieser Monopolstellung, dass ich vielleicht an solchen Fällen lerne, okay, wir brauchen da wieder mehr Spielräume, weil sich die wiederum die Spielräume der Parteien beispielsweise erweitert haben durch das Internet?
Thomas Höhne
Ich glaube nicht. Ich glaube, es ist im Interesse generell der Werkschaffenden, dass es sowas wie urheberrechtliche Verwertungsgesellschaften gibt. Es gibt ja auch die Literar Mechana beispielsweise im Bereich der Literatur. Und wo sich der einzelne Urheber entscheiden muss, ich bin drin oder ich bin nicht drin. Wenn es zu kompliziert wird, ist das, glaube ich, nicht zum Nutzen derer, die daran verdienen sollen.
Und dieser Monopolcharakter und der damit verbundene Kontrahierungszwang der AKM hindert ja nicht, dass ich im Einzelfall sage, okay, du hast zwar die Lizenz von der AKM, aber die Art und Weise, wie du diese Lizenz jetzt benutzt, die verstößt gegen meine Urheberpersönlichkeitsrechte, und da reklamiere ich mich wieder raus. Das wird im Einzelfall, Lizenzierung hin oder her funktionieren, wenn es ausreichend begründet ist.
Fabian Burstein
Du hast ja schon beschrieben, in den Wahlkampfkontexten hat das ja schon funktioniert, und zwar genau auch ausdifferenziert, also sprich die Hintergrundmusik über der Theke, wo die Würstel verkauft worden sind, das war chancenlos, aber da, wo der politische oder der politische Akteur eingezogen ist mit wehenden Flaggen, und es da war klar, das geht schlicht und einfach.
Thomas Höhne
Ja, also selbst wenn es NPD-Würsteln waren, die Begleitmusik, da kommt es zu keiner Identifikation.
Fabian Burstein
Nach jetzt der wirklich juristischen Einordnung möchte ich noch kurz mit dir als Homopolitikus sprechen, der ja auch in vielen Kunst- und Kulturkausen auch einfach mit von der Partie war, auch öffentlichen Druck ausgehalten hat, auch in die politische Diskussion dadurch reingewirkt hat. Ganz ehrlich, diese Distanzierung jetzt von so einem Radio, wie empfindest du das?
Ist das für dich absolut eine gerechtfertigte Distanzierung, oder ist das für dich ein, wie soll ich sagen, elitäres Gehabe? Weil zu den Konzerten muss man ja ehrlich sagen, kommen ja potenziell auch die Hörerinnen und Hörer, die auch so ein Radio hören. Also ist das nicht insgesamt eine bigotte Debatte?
Thomas Höhne
Nein, finde ich überhaupt nicht, finde ich überhaupt nicht. Denn ein Konzert von einem neutralen Konzertveranstalter veranstaltet, ist per se einmal eine neutrale Angelegenheit. Ich muss den Leuten nicht in den Kopf schauen, was sie sich denken, was sie miteinander reden oder wen sie wählen.
Dieses Radio ist keine neutrale Veranstaltung. Es ist explizit eine parteipolitische Veranstaltung mit einem explizit parteipolitischen Ziel, weil man ja angeblich beim öffentlichen Rundfunk ja nicht die Wahrheit hört, angeblich. Das ist ein Unterschied zu einer ganz neutralen Konzertveranstaltung. Und daher verstehe ich die Sicht von Künstlern und Künstlerinnen sehr wohl, die sagen, damit will ich aber nichts zu tun haben. Und ich finde es okay, dass sie sagen, okay, selbst wenn ich die Kröte schlucken muss, dass die mein Musikstück spielen, ich möchte klarstellen, meines ist das, was dort verbreitet wird, nicht. Ich habe mit denen nichts zu tun. Das finde ich okay.
Fabian Burstein
Das heißt, dieser Vorwurf, der sicher kommen wird in dieser Debatte, dass sich da sozusagen eine Echokammer moralisch über etwas erhebt, den würdest du nicht sehen oder entkräftet sehen und würdest sagen, das ist genau das Spannungsfeld. Ich muss es aushalten im Notfall, aber es ist gut, dass ich sagen kann, damit zu tun haben will ich im Kern eigentlich gar nichts?
Thomas Höhne
Ja, für mich hat das überhaupt nichts mit Moral und mit moralischer Erhebung zu tun. Es geht nicht darum, glaube ich, dass diese Künstlerinnen sich besser fühlen als irgendjemand anderer. Die sagen, dort werden Inhalte vertreten, die nicht meine sind. Ich sehe das anders. Das ist nicht meins. Es ist nicht meine Position. Und damit will ich nichts zu tun haben. Das hat nichts mit besser oder schlechter oder mit moralischer, nichts damit zu tun, dass man sich moralisch erheben würde. So habe ich das nicht verstanden.
Fabian Burstein
Abschließend eine ganz pragmatisch reale Frage. Dein Telefon klingelt. Du hast einen jungen Musiker, eine junge Musikerin an der Muschel, die sagt, ich habe erfahren, mein Song ist in der Heavy Rotation bei Austria First. Was soll ich tun? Was wirst du raten?
Thomas Höhne
Ich würde sagen, dann müssen wir uns jetzt ganz genau den Kontext anschauen. Wenn das Lied halt einfach immer wieder kommt, so wie andere Lieder auch immer wieder kommen im Rahmen der Laufbandmusik dort, werden wir wahrscheinlich wenig Chancen haben. Wenn es in einem ganz konkreten Kontext, so wie da dein Beispiel war, mit dieser Nachricht gesetzt wird, dann können wir uns was überlegen.
Fabian Burstein
Lieber Thomas, vielen Dank, dass du dir quasi overnight Zeit genommen hast für diese erste Einschätzung. War sehr spannend. Danke dir.
Thomas Höhne
Sehr gern.
Autor:in:Fabian Burstein |