Die Dunkelkammer
Wenn sich Finanzbeamte und Finanzrichter vereinen

Dunkelkammer #353 ist zugleich die Premierenfolge unseres Tiroler Kollegen Michael Steger: Wie ein „privater“ Verein der Innsbrucker Finanz die Gewaltenteilung zwischen Finanzbeamten und unabhängigen Finanzrichtern ad absurdum führt.

Michael Steger
Herzlich willkommen zu einer weiteren Folge der Dunkelkammer. Mein Name ist Michael Steger, ich bin freier Journalist, und beginnend mit dieser Folge werde ich für die Dunkelkammer aus dem Bundesland Tirol berichten. Bisher habe ich für unterschiedliche Tiroler Medien gearbeitet und bin quasi ein Spätzünder und erst 2022 in den Journalismus eingestiegen.
Ja, und gleich zu Beginn meiner Karriere als Lokaljournalist habe ich am eigenen Leib erfahren, dass man sich mit investigativen Geschichten, zumindest in Tirol, nicht allzu viele Freunde macht. Ich glaube, ich muss niemandem erklären, dass Betroffene einer Recherche wenig Freude damit haben, wenn ihre, nennen wir es mal, berichtenswerte Taten der Öffentlichkeit zugänglich werden. Dass man aber innerhalb eines Mediums auf Gegenwehr stößt, das hätte ich mir in so manch einem Recherchefall auch nicht erwartet. Dass mir ein alkoholfreies Bierflascherl und ein nicht ganz nüchterner Innsbrucker Gemeinderat mal meinen Job bei den Regionalmedien kosten könnten, darauf hätte ich wahrscheinlich vor ein paar Jahren auch nicht gewettet.
Passiert ist mir das Ganze vor mittlerweile 3 Jahren. Der Innsbrucker Gemeinderat war zu dieser Zeit, anders als heute, eher bekannt für die verbalen Aussetzer so mancher Gemeinderäte als für seine politischen Beschlüsse. Ja, und in einer dieser Gemeinderatssitzungen ging es mit persönlichen Beleidigungen gewohnt untergriffig zu. Und als einer der Gemeinderäte einen Kollegen einer anderen Partei spätabends als "Vollkoffer" bezeichnete, habe auch ich mich als noch letzter anwesender Journalist dazu entschieden, meinen Live-Ticker zu beenden. "Besser wird's nicht mehr", so meine eigentlichen Abschlussworte.
Ja, und damit sollte ich auch recht behalten. Denn meine im Anschluss wieder aufgenommene Berichterstattung beschäftigte Politik und Medien auch über Tirol hinaus, noch Wochen später. Grund dafür war die Wortmeldung eines Innsbrucker Gemeinderats, der die Sitzung unterbrechen ließ. Er hielt es für skandalös, dass eine Kollegin mit Kleinkind im Arm während der Sitzung ein alkoholfreies Bier trank. Auch andere Politiker ließen die Mutter lautstark wissen, was sie von ihren Trinkgewohnheiten rund um das alkoholfreie Bier hielten.
In meiner Berichterstattung habe ich auch darauf hingewiesen, dass eine Vielzahl der Politiker und Politikerinnen in der Pause davor neben Abendessen auch Alkohol konsumierten. Dass an einem langen Tag in einem gesellschaftlichen Setting einmal etwas getrunken werde, sei nicht verwerflich, meinte einer der Gemeinderäte in einem Interview mit dem Standard "Tage später". In meinem Live-Ticker habe ich diese Form der Doppelmoral mit den Worten "Die Mehrheit des Gemeinderats ist zumindest nicht mehr nüchtern" aufgezeigt.
Während die Vorkommnisse unter dem Begriff "Baby-Bier-Skandal" in Tiroler Medien die Runde machten, war ich meinen Job los. Politiker mehrerer Fraktionen hatten sich schon am Morgen nach der Sitzung über meinen Ticker beschwert, einer drohte gar mit rechtlichen Konsequenzen. Unabhängig, ob es stimmt oder nicht, dass Politiker nicht mehr nüchtern sind, könne ich so etwas aber nicht veröffentlichen. Dies man mich am nächsten Tag von der Geschäftsführung der Regionalmedien wissen. Daher habe ich mal den Politikern mitgeteilt, dass man sich von mir trennen wird.
Ja, ich bin hingegen noch heute anderer Meinung und würde das genauso auch wieder berichten. Dass ein Journalist für das Aufzeigen von Missständen seinen Job verliert, wurde in Tirols Printmedien übrigens nicht thematisiert. Über den Hinweis eines Tiroler Kulturschaffenden wurde der Standard auf den Fall aufmerksam und hat ihn schlussendlich öffentlich gemacht.
Mit dem nötigen Abstand kann ich mittlerweile sagen, dass ich die Sache positiv betrachte. Denn seit mittlerweile 3 Jahren bin ich freier Journalist und damit auch das Problem losgeworden, dass ich mit meinen Recherchen einem Tiroler Zeitungsherausgeber auf die Füße steige. Und somit freue ich mich auch darüber, dass ich in Zukunft über die Dunkelkammer meine Recherchen mit euch teilen kann.
Und dass ich offenbar ein Händchen für Biergeschichten habe, das wird man auch in meiner ersten Folge, beziehungsweise der ersten Tiroler Folge der Dunkelkammer hören. Eins vorweg: Es gibt schon so einige spannende Themen für weitere Folgen aus Tirol, und dabei möchte ich mich auch gleich bei allen Personen bedanken, die sich seit Jahresbeginn mit Hinweisen gemeldet haben.
Und somit kommen wir nun tatsächlich zur Geschichte dieser Folge. Es geht um einen Verein, der bis vor Kurzem im Finanzamt Innsbruck ansässig war. Es geht im Speziellen um die fragwürdige Nähe von Finanzbeamten und unabhängigen Finanzrichtern, die Frage der Befangenheit und die Tatsache, dass man in Wien bis vor Kurzem offenbar keine Ahnung hatte, was im Innsbrucker Finanzamt vor sich geht. Ja, und selbst jetzt, wo das Finanzministerium Kenntnis hat, sieht es offenbar keinen ernstzunehmenden Handlungsbedarf.
Die Geschichte ins Rollen gebracht hat mit Max Strozzi, ein Journalist der Tiroler Tageszeitung. Dieser hat Ende des vergangenen Jahres bereits darüber berichtet, dass im Finanzamt Innsbruck die Vereinigung der Finanzakademiker und Finanzakademikerinnen Österreichs, Landesverband Tirol, seinen Vereinsaktivitäten nachgeht. In diesem Artikel ist zu lesen, dass sich der Verein als Vertretung der Akademiker*innen sieht, die im österreichischen Finanzressort beschäftigt sind. Ja, und wenn man den Artikel etwas weiterliest, dann ist auch schnell ersichtlich, dass zu diesen Akademiker*innen sowohl Finanzbeamte als auch zumindest ein Finanzrichter zählen. Dieses Nahe Verhältnis wird in der Berichterstattung gleich mehrfach hinterfragt. Dass sich die Zweigstelle des Bundesfinanzgerichts im selben Gebäude wie das Finanzamt befindet, wird in der Berichterstattung ebenso kritisch betrachtet. Grund genug, dass auch ich mir diesen Fall etwas näher angesehen habe.
Dazu habe ich den Vereinsobmann Marius Guglberger mit einem Fragenkatalog kontaktiert. Unter anderem wollte ich wissen, welchen genauen Zweck der Verein denn erfüllt. Die Antwort: "Man bitte um Verständnis, dass es sich um einen privaten Verein handelt und man deshalb keine Auskunft erteilen werde." Offizielle Angaben seien im Vereinsregister zu finden. Ein Blick auf die Website des Vereins zeigt, dass er sich, wie gesagt, als Interessensvertretung der im österreichischen Finanzressort beschäftigten Akademiker und Akademikerinnen versteht und in 7 Landesverbände unterteilt ist. Ja, und der Tiroler Landesverband hatte bis vor Kurzem seinen Sitz im Innsbrucker Finanzamt.
Wir haben es in dieser Folge also mit einem Verein zu tun, der privat organisiert ist, bis vor Kurzem aber Räumlichkeiten im Innsbrucker Finanzamt für seine Vereinstätigkeiten nutzte. Daher habe ich beim Vereinsobmann auch nachgefragt, ob für die Nutzung der Räumlichkeiten eine Nutzungsgebühr bezahlt wurde und wenn ja, an wen. Wie bereits erwähnt, habe ich mit dem Verweis, dass es ein privater Verein ist, keine Auskunft erhalten.
Im Zuge meiner Recherche wurde mir auch ein Foto zugespielt. Auf den ersten Blick ist auf diesem Foto kaum etwas Auffälliges zu sehen. Man sieht einen Tisch, um den 7 Männer versammelt sitzen, ein paar leere Bier und einzelne Schnapsgläser. Ganz außen prostet eine Person mit einem Bierkrug in Richtung Kamera, und einer der Männer hat einem anderen offenbar für das Foto den Arm über die Schultern gelegt. Man kann den Bildinhalt zusammenfassend so beschreiben, dass er weder ein Saufgelage noch einen klassisch spätabendlichen Bürotermin zeigt. Vielmehr könnte man sagen, es handelt sich um ein Foto, wie es bei jedem beliebigen Vereinsabend aufgenommen werden kann. Und das ist es in diesem Fall auch, denn die Herren sind Mitglieder des Tiroler Landesverbands des besagten Vereins. Ja, und eine der Personen auf dem Foto ist ein Finanzrichter.
Ich habe im Zuge der Recherchen die Wayback-Maschine angeworfen und mir frühere Versionen der Website angesehen und bin dabei auf ein weiteres Foto gestoßen. Das Foto und die Bildinfo zeigen, dass der Finanzrichter bis vor einiger Zeit auch Mitglied des Vorstands des Vereins war.
Jetzt werden sich manche Hörerinnen und Hörer fragen: Was soll das Problem sein, dass sich Finanzbeamte und Finanzrichter in einem privaten Verein versammeln? Ja, und bevor ich mich für diese Podcastfolge mit der Innsbrucker Finanz beschäftigt habe, wäre mir das wahrscheinlich auch nicht gleich in den Sinn gekommen. Daher ein kurzer Einblick in die Zuständigkeiten. Zu den Aufgaben von Finanzbeamten zählt es nämlich, Steuerpflichtige zu überprüfen. Das gilt für alle vom Einzelunternehmer bis zu den Großbetrieben. So weit, so normal.
Die Finanz auf der einen Seite und Steuerpflichtige auf der anderen sind sich aber nicht immer einig darüber, was versteuert werden muss und was nicht. Das heißt, das Finanzamt stellt nach Prüfung zuerst einen Steuerbescheid aus, und wenn der oder die Steuerpflichtige damit nicht einverstanden ist, gibt es die Möglichkeit, den Bescheid zu beanspruchen. Und da kommt das Bundesfinanzgericht zum Zug. Es hat die Aufgabe, unabhängig zu überprüfen und zu entscheiden.
Neben dem Sitz in Wien hat das Bundesfinanzgericht Außenstellen in den meisten, aber nicht allen Bundesländern. Und ja, die Innsbrucker Außenstelle hat, so wie alle Bundesländeraußenstellen, ihren Sitz im jeweiligen Finanzamt. Kommt es nun in einer dieser Außenstellen zu einem Beschwerdeverfahren, so wird dieses nach einer festen Geschäftsverteilung einem Finanzrichter, einer Finanzrichterin oder in manchen Fällen einem Richtersenat zur Entscheidung zugewiesen. Ein Steuerpflichtiger kann sich im Rahmen eines Verfahrens durch einen Anwalt oder einen Steuerprüfer vertreten lassen, muss das aber nicht tun.
Jedenfalls stehen sich in diesem Verfahren die Steuerbehörde und Beschwerdeführer, also die steuerpflichtige Person, die den Steuerbescheid beansprucht hat, gegenüber. Die Aufgabe des Gerichts wiederum ist es, die vorgebrachten Tatsachen und Beweisanträge zu überprüfen. Am Ende entscheiden die Richter mittels Beschluss oder Erkenntnis, unabhängig. Dabei kann das Gericht auf der einen Seite die Beschwerde zurückweisen, es kann aber auch den Steuerbescheid abändern. Jeder Anschein einer Befangenheit eines Richters in einem solchen Verfahren würde ein Problem darstellen.
Und das führt uns zurück zum Verein. Dieser setzt sich, wie gesagt, seit Jahren aus Finanzbeamten und jedenfalls einem Finanzrichter zusammen. Wer sich mittlerweile fragt, warum ich mehrfach erwähnt habe, dass der Verein vor Kurzem seinen Sitz zumindest am Papier geändert hat: Das liegt an einem Erlass des Finanzministeriums. Dieses hat auf die Berichterstattung des Journalisten der Tiroler Tageszeitung über den Verein reagiert. Es hat ihm untersagt, die Räumlichkeiten im Innsbrucker Finanzamt zu nutzen, aus Compliance-Gründen.
Ja, und da habe ich mich natürlich schon gefragt, was das Finanzministerium überhaupt zu diesen Vorgängen im Innsbrucker Finanzamt sagt, also seit wann es beispielsweise Kenntnis von dem Verein hat. Und da die Weisung vom Finanzministerium kam, habe ich meine Anfrage auch an den Finanzminister gerichtet. Und zu meiner Verwunderung hat sich dabei herausgestellt, dass das Bundesministerium tatsächlich erst durch die Recherchen des Journalisten der Tiroler Tageszeitung auffällig wurde, also im November 2025. Daraufhin habe man die Compliance-Regeln hinsichtlich der Ansprechpartner von Vereinen im Umfeld der Finanzverwaltung evaluiert.
Auf Basis dieser Evaluierung wurde der Verein aufgefordert, die Zustelladresse zu ändern und eine erforderliche Änderung im Vereinsregister umzusetzen. Wie wir mittlerweile wissen, ist das auch passiert. Es dürfe laut der Antwort des Bundesministeriums auch nicht der Eindruck entstehen, dass ein solcher Verein dem Finanzministerium zuzurechnen ist. Derartige Vereine seien nämlich rein privat eingerichtete und verwaltete Vereinigungen, die in keinem organisatorischen oder hierarchischen Verhältnis zum BMF stehen.
Ja, und dann wollte ich natürlich wissen, ob der Finanzminister ein Befangenheitsproblem darin sieht, dass Richter des Bundesfinanzgerichts und Finanzbeamte ihren gemeinsamen Vereinsaktivitäten nachgehen. Antwort: Keine. Und weil der entsprechende Verein ja in allen Bundesländern tätig ist, habe ich vorsichtshalber auch gleich nachgefragt, ob das Finanzministerium Kenntnis von ähnlichen Strukturen in anderen Bundesländern hat.
Dazu meinte das Ministerium in der Anfragebeantwortung, dass man keine Kenntnis habe, es seien aber alle Dienststellen in Kenntnis gesetzt worden, dass die Zustelladressen von finanznahen Vereinen nicht mit Räumlichkeiten des Finanzministeriums ident sein dürfen. Zusammengefasst kann man also sagen: Das Finanzministerium, das sowohl die Finanzbehörde als auch das Bundesfinanzgericht in seinem Ressort vereint, sieht kein Problem darin, dass Finanzbeamte und Richter des Bundesfinanzgerichts in finanznahen Vereinen verkehren, solange ihre Zustelladresse nicht im Finanzamt angesiedelt ist.
Und wie sieht das das Präsidium des Bundesfinanzgerichts? Auch dem habe ich einen ganz ähnlichen Fragenkatalog geschickt. Und dabei stellte sich heraus, dass auch das Bundesfinanzgericht erst über die Recherchen durch den Redakteur Max Strozzi von der Tiroler Tageszeitung Kenntnis von der Sache erhalten hat. Ich wollte wissen, ob das Bundesfinanzgericht ein Befangenheitsproblem sieht, was die Vereinsabende und Aufgabengebiete betrifft. Und auch in diesem Fall blieb die Frage unbeantwortet.
Dafür habe ich aber eine Antwort auf die Frage erhalten, ob an den Richter und früheren Vereinsobmann eine Weisung ergangen ist. Eine solche Weisung könne nicht erteilt werden, da es sich um einen privaten Verein handelt, so die Antwort des Bundesfinanzgerichts. Ob das Ministerium in der Sache bereits mit dem Bundesfinanzgericht in Kontakt getreten ist, wollte man mir wiederum nicht mitteilen. Und auch die Frage, ob man Kenntnis darüber habe, wie viele Finanzrichter dem Verein tatsächlich angehören, blieb unbeantwortet. Genauso wie die Frage, ob Schritte gesetzt wurden, um der möglichen Befangenheit durch derartige Vereinstrukturen entgegenzuwirken.
Das BFG wies aber darauf hin, dass jeder Richter und jede Richterin im Einzelfall selbst zu entscheiden habe, ob ein Befangenheitsproblem vorliegt oder nicht. Laut § 268 Absatz 1 der Bundesabgabenordnung steht es Steuerpflichtigen aber zu, Mitglieder des Richtersenats abzulehnen. Dafür müssen Befangenheitsgründe vorliegen, die wiederum in § 76 der Bundesabgabenordnung aufgelistet sind. Die Klärung der Befangenheit obliegt in einem Revisionsverfahren jedenfalls dem Verwaltungsgerichtshof, so die schriftliche Beantwortung.
Der Zweifel bleibt, denn wie unabhängig kann ein Finanzrichter auf einen Bescheid blicken, wenn er sich in einem privaten Verein mit Mitarbeitern der Steuerbehörde organisiert? Zur Erinnerung: Schon der äußere Anschein der Befangenheit reicht aus, um die Unvoreingenommenheit in Zweifel zu ziehen.
So, und zum Abschluss der Geschichte möchte ich den Blick noch über das Bundesland Tirol hinausrichten. Wir erinnern uns, das Finanzministerium hat in der Anfragebeantwortung angegeben, dass es offenbar keine Kenntnis von ähnlichen Fällen in anderen Bundesländern hat.
Bis zu Beginn des Jahres hatten aber auch die anderen 6 Landesverbände der Vereinigung der Finanzakademiker ihre Adresse entweder beim jeweiligen Finanzamt oder sogar bei der Außenstelle des Bundesfinanzgerichts. Das ist mittlerweile nicht mehr der Fall, so mein Rechercheergebnis.
Ja, und auch in anderen Landesverbänden des Vereins waren in der Vergangenheit Personen im Vorstand, die heute als Bundesfinanzrichter in ihren Landeszweigstellen tätig sind. Auch dort wurden also offenbar Personen vereint, die nicht zusammengehören. Die Frage, ob diese Richter auch heute noch dem Verein angehören, ist eine Recherche, die ich zu einem späteren Zeitpunkt nachliefern werde.
Ja, und damit sind wir tatsächlich schon am Ende der ersten Tiroler Folge der Dunkelkammer. Sorge darüber, dass die Themen ausgehen, muss man sich keine machen, denn hier in Tirol gilt: Wo die Berge hoch sind, gibt es neben Licht auch viel Schatten.
In diesem Sinne: Vielen Dank, dass ihr bei dieser meiner ersten Folge der Dunkelkammer dabei wart. Wie eingangs erwähnt, freue ich mich über Feedback und Hinweise und dass ihr auch bei meiner nächsten Folge wieder mit dabei seid.
Das war die heutige Ausgabe der Dunkelkammer. Wenn ihr unser Medium mit einem Abo oder einer Spende unterstützen wollt, die Links dazu gibt es auf www.dunkelkammer.at. Hinweise und Feedback bitte an redaktion@dunkelkammer.at. Vielen Dank fürs Zuhören.

Autor:in:

Livio Koppe

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