Die Dunkelkammer
Der Fall Egisto Ott. Das Konvolut und der Journalist
- hochgeladen von Felix Keiser
Die Staatsanwaltschaft Wien hat eine weitere Anklage gegen Egisto Ott eingebracht. Der ehemalige Verfassungsschützer und sein damaliger Vorgesetzter im BVT Martin Weiss sollen sich für die Urheberschaft am sogenannten „BVT-Konvolut“ 2017 vor Gericht verantworten. Es geht um den Vorwurf der Weitergabe geheimer Informationen an einen Journalisten - an mich.
Michael Nikbakhsh
Herzlich willkommen zur 352. Ausgabe der Dunkelkammer. Mein Name ist Michael Nikbakhsh, und heute geht es mal wieder um den früheren Verfassungsschützer Egisto Ott. Es geht um seinen ehemaligen Arbeitgeber, das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung, das BVT, das mittlerweile DSN heißt, und irgendwie geht es auch um mich selbst. Heute ist der 17. Juli 2026, und eigentlich wollte ich ein bisschen Urlaub machen, aber kürzlich hat mich Zack Zack, da konkret der Redakteur Thomas Heusel, liebe Grüße an Thomas Heusel, in einem Bericht quasi geoutet. Also habe ich die Folge jetzt kurzfristig eingeschoben, weil es gibt da doch einiges zu erzählen in der Sache.
Und in der Sache spielt Chefinspektor Egisto Ott eine zentrale Rolle. Der Name ist seit der Gründung der Dunkelkammer 2023 immer wieder mal Thema gewesen. Vor ein paar Wochen war er dann persönlich da. Ich verweise auf die Ausgabe Nummer 320 vom 8. Mai dieses Jahres. Zum Zeitpunkt dieses Interviews stand Egisto Ott unter Anklage der Staatsanwaltschaft Wien, und kurz darauf erging dann auch das Urteil des Schwurgerichts. Ott bekam in erster Instanz vier Jahre und einen Monat Haft, und zwar wegen Spionage für Jan Masaryk/ für Russland, wegen Amtsmissbrauchs, Bestechlichkeit, Veruntreuung und anderer Delikte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Für Ott gilt daher weiterhin die Unschuldsvermutung.
Während also dieses Verfahren in die Instanz geht, steht ein weiteres bevor. Vor wenigen Tagen hat die Staatsanwaltschaft Wien eine neue Anklage gegen Egisto Ott beim Landesgericht für Strafsachen in Wien eingebracht, richtigerweise einen sogenannten Strafantrag. Ein Strafantrag, das ist die verkürzte Form einer Anklageschrift, wenn man so will. Der Strafantrag kommt bei unter Anführungszeichen "leichteren" Fällen zum Tragen. Das sind Delikte, die vor einem Einzelrichter verhandelt werden und nicht vor Schöffen oder Geschworenen.
Es wird also alsbald jedenfalls ein weiteres Strafverfahren gegen Egisto Ott geben, und zwar nach § 310 Absatz 1 des Strafgesetzbuches. Früher hieß der § Verletzung des Amtsgeheimnisses, mittlerweile heißt er Verletzung einer Pflicht zur Geheimhaltung. Der Strafrahmen liegt hier bei bis zu drei Jahren Haft. Mitangeklagt als Beitragstäter ist Egisto Ott's früherer Vorgesetzter im BVT, Martin Weiß. Auch den hatten wir hier schon oft.
Dass Martin Weiß in diesem Verfahren angeklagt wird, das war nicht zwingend zu erwarten. Er entzieht sich seit Jahren der Strafverfolgung in Österreich, soll in Dubai leben und galt schon im Ott-Spionageprozess als der große Abwesende. Das gilt so natürlich auch für Jan Masaryk selbst, für den Martin Weiß als Sicherheitsberater und Informationsbeschaffer gearbeitet hat, womöglich immer noch arbeitet. Jetzt gibt es also erstmal eine Anklage gegen Martin Weiß. Mal schauen, ob er sich dem Prozess in Wien tatsächlich stellt. Wetten darauf würde ich nicht.
Der neue Anklagevorwurf hat nicht unmittelbar mit Spionage zu tun. Vielmehr geht es da um die Weitergabe geheimer Informationen aus dem BVT an einen Journalisten. Und dieser Journalist, das bin ich. Ich habe schon gesagt, geoutet hat mich die Plattform Zack Zack am 17. Juli. Da stand unter anderem: Journalist Nikbakhsh bekam Konvolut als Erstes. Was es damit auf sich hat, das gibt es jetzt.
In dieser Geschichte geht es also maßgeblich um das sogenannte BVT-Konvolut aus dem Jahr 2017. Und es geht auch um eine reichlich ergebnislose Recherche, die ich damals mit Fabian Schmidt und Maria Sterkel vom Standard und Ulla Kramer-Schmidt vom ORF geführt habe. Ich war damals noch für die Profilzeitung tätig. Ich hatte ab dem Frühjahr 2017 nach und nach anonym Hinweise auf ein angebliches kriminelles ÖVP-Netzwerk im Innenministerium erhalten. Da ging es um durchaus massive Vorwürfe gegen leitende Beamtinnen und Beamte des Ministeriums und speziell auch des BVT.
Das sogenannte Konvolut, das war eine Sammlung anonymer Schreiben, hauptsächlich strafrechtliche Anzeigen, die ab dem Ostersonntag 2017 bis in den Spätsommer hinein Zug um Zug anonym verschickt wurden. Die Liste der Vorwürfe, die war lang. Da ging es unter anderem um Amtsmissbrauch, um Geheimnisverrat, um geschobene Auftragsvergaben, Bestechlichkeit, verschwundenes Geld, Nötigung, sexuelle Übergriffe, Saufgelage, Sexpartys auf Kosten der Steuerzahler. Was allerdings durchwegs fehlte, es waren Belege. Es waren viele Behauptungen, aber keinerlei Beweise.
Soweit es mich betrifft, fing die Sache mit vier anonymen E-Mails an, die am 16. April 2017 innerhalb weniger Minuten in meinem E-Mail-Postfach bei Profil landeten und angehängt waren, da jeweils Anzeigen an die Staatsanwaltschaft Wien. Später kamen dann in unregelmäßigen Abständen weiße Kuverts mit der Post, wiederum alles anonym. Drinnen waren abermals Kopien von noch mehr Anzeigen an mehrere Staatsanwaltschaften, unter anderem aber auch Schreiben an den Wiener Neustädter ÖVP-Bürgermeister Klaus Schneeberger und eines an den SPÖ-nahen Wiener Anwalt Gabriel Lanzke. Bis in den Spätsommer hinein kamen so insgesamt 39 Seiten zustande, die ich dann gescannt und zu einem PDF-Dokument zusammengefasst habe.
Die Staatsanwaltschaft Wien klagt davon allerdings nur einen Teil an. Also von den 39 Seiten, die ich jedenfalls bekommen habe, klagt sie 26 Seiten an. Da geht es um ein einzelnes 26-seitiges Dokument. Das ging im Juli 2017 per Post an die WKStA und an mehrere andere Staatsanwaltschaften, also die Staatsanwaltschaft Linz, Graz, Wien, Karneuburg, Krems und auch Bochum in Deutschland. Und ein Exemplar landete eben auch bei mir in der Post. Dieses 26-seitige Dossier, das war so etwas wie eine Zusammenfassung der Vorwürfe, die in den anderen Schriftstücken enthalten waren. Und laut der Staatsanwaltschaft Wien enthielten diese 26 Seiten geschützte Informationen über die Identitäten und Funktionen von mehreren Verfassungsschützern und dazu auch noch die Details zu einer geheimen nachrichtendienstlichen Operation rund um nordkoreanische Reisepässe aus österreichischer Produktion. Dazu komme ich noch.
Im Sommer 2017 saßen also Fabian Schmidt, Maria Sterkel, Ulla Kramer-Schmidt und ich vor einem Berg voller unbelegter Vorwürfe gegen ranghohe Leute aus dem BMI, und wir fingen an zu recherchieren. Um es abzukürzen: Wir sind nie sehr weit gekommen. Einige der Vorwürfe und Sachverhalte im Konvolut, die waren schlicht frei erfunden, irgendwo zwischen Fiktion und Verleumdung. Andere hatten zwar einen wahren Kern, waren aber abermals mit Erfindungen aufgebauscht worden. Wir haben da damals wirklich monatelang gearbeitet dran, unzählige Anfragen geschrieben, Leute getroffen, und am Ende blieb von all dem gerade mal eine nennenswerte Geschichte übrig. Da ging es eben um nordkoreanische Reisepässe, die über das Innenministerium beziehungsweise das BVT an den südkoreanischen Geheimdienst übergeben wurden. Dieser Sachverhalt war im Konvolut beschrieben worden, allerdings stimmte da auch nicht alles. Dazu komme ich noch.
Kurzum: Fabian und ich haben es eh schon mal in der Dunkelkammer erwähnt. Aus unserer Sicht war dieses Konvolut mit den Möglichkeiten, die wir hatten zu recherchieren, ein Schaus. Es war ein Schaus im Sinne von heiße Luft. Als Bezugsquelle oder gar als Beweismittel war dieses Konvolut jedenfalls völlig unbrauchbar. Es war mehr eine fortgesetzte Irreführung. Umso schlimmer, dass just dieses Ding dann maßgeblichen Anteil daran hatte, dass die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft am 28. Februar 2018 zu einer Hausdurchsuchung im BVT ausrückte, die dann später als rechtswidrig erkannt wurde. Von dem umfangreichen Ermittlungsverfahren der WKStA blieb am Ende auch nichts übrig, erst recht keine strafrechtlichen Verurteilungen. Im BVT-Untersuchungsausschuss kam für mich dann doch recht deutlich hervor, dass sich die WKStA von der Führung des Innenministeriums um Innenminister Herbert Kickl instrumentalisieren hatte lassen, um einen politisch motivierten Schlag gegen das BVT zu führen. Ist jedenfalls kein Ruhmesblatt in der Geschichte der WKStA.
Zurück zu Egisto Ott und Martin Weiß. Die Staatsanwaltschaft Wien geht davon aus, dass beide Beamte sich im BVT gemobbt und zurückgesetzt fühlten, also aus Frust heraus begonnen hätten, empfundene Missstände im BVT aufzuschreiben und zu verschicken. Das wäre die emotionale Motivlage. Laut der Staatsanwaltschaft Wien gab es aber auch eine strategische Motivation. Ich zitiere mal aus dem Strafantrag: Im Zuge der zahlreichen Treffen und Chatkonversationen tauschten sich Chefinspektor Ott und Magister Weiß über die seit vielen Jahren akribisch gesammelten Informationen über verschiedene Vorgänge im und rund um das BVT aus. Gemeinsames Ziel der Anstrengungen von Chefinspektor Ott und Magister Weiß im Zusammenwirken mit anderen Personen war die Schaffung einer neuen Organisationsabteilung für den Verfassungsschutz im BMEIR. Klammer auf, gemeint ist das Außenministerium, Klammer zu. Verbunden mit diesem Ziel war die Notwendigkeit, den österreichischen Staatsschutz, so hieß das BVT, zu zerschlagen und eine Neuaufstellung des österreichischen Verfassungsschutzes beziehungsweise Nachrichtendienstes inklusive gewünschter Personalvorschläge zu bewirken. Zitat Ende.
Die Überlegung, einen kleinen neuen geheimen Geheimdienst im Außenministerium einzurichten, die hat spätestens nach der Regierungsbildung türkis-blauer Ende 2017 tatsächlich gegeben. Außenministerin war damals eine gewisse Karin Kneissl, die aus ihrer tiefen Russlandliebe ja nun wirklich kein Geheimnis macht. Aus diesem Dienst wurde Gottlob nichts.
Zur Rollenverteilung: Egisto Ott wird in dem 47-seitigen Strafantrag als der Verfasser des Konvoluts bezeichnet, was er mehrfach bestritten hat. Martin Weiß wiederum wird als Ott's Zuträger, Zulieferer beschrieben. Weiß ist für die Behörden, wie gesagt, nicht greifbar, aber er hat bei einer Einvernahme vor einigen Jahren in Wien jede Beteiligung am Konvolut bestritten und damals vielmehr versucht, die Verantwortung einem ehemaligen Kabinettsmitarbeiter im Innenministerium zuzuschieben. Gegen den wurde auch ermittelt. Dieses Verfahren wurde dann allerdings eingestellt.
Und dann gab es auch eben noch den einen Empfänger des Konvoluts, und das wäre dann ich. Ich muss zugeben, ich war sehr überrascht, meinen Namen so prominent in dem Strafantrag zu lesen. Ich war ja nun wirklich nicht der einzige Mensch, der das Konvolut damals erhalten hat. Das ging an andere Journaux auch, an Politiker, an Staatsanwaltschaften sowieso. Tatsächlich sollen sich Ott und Weiß nun aber strafrechtlich ausschließlich dafür verantworten, das Konvolut mir geschickt zu haben.
Laut dem Strafantrag hätte Chefinspektor Egisto Ott, ich zitiere, zu einem noch konkret festzustellenden Zeitpunkt zwischen Mitte Juli 2017 und dem 9. August 2017 durch postalische Übermittlung eines 26-seitigen Konvoluts an den Journalisten Michael Nikbakhsh ihm ausschließlich kraft seines Amtes anvertraute oder zugänglich gewordene Tatsachen offenbart, obwohl er zu deren Geheimhaltung gesetzlich verpflichtet war. Zitat Ende. Laut dem Strafantrag soll Martin Weiß Egisto Ott mit den geheimen Informationen versorgt haben, mit denen Ott anschließend mich versorgt hätte.
An der Stelle möchte ich nicht zum ersten Mal betonen, dass ich damals keine Ahnung hatte, dass es beim BVT einen Egisto Ott gibt. Ich kannte den Mann nicht. Ich kannte auch keinen Martin Weiß. Egisto Ott habe ich erst Jahre später bei mir im Podcast kennengelernt und Martin Weiß kenne ich bis heute nicht. Und ich weiß auch bis heute nicht, wer mir das Konvolut damals geschickt hat. Wie gesagt, es war alles immer anonym. Als Egisto Ott in der Dunkelkammer war, habe ich ihn darauf angesprochen. Hören wir mal rein, was er darauf geantwortet hat.
Michael Nikbakhsh
Es gibt den Verdacht, dass Sie mit dem sogenannten Konvolut in Verbindung standen. Ja, der wird, ich stehe immer noch. Also ich habe noch keine Einstellung bekommen. Oder stehen Sie damit in Verbindung, frage ich Sie. Laut Staatsanwaltschaft schon. Was sagen Sie?
Egisto Ott
Nein, ich stehe mit dem nicht in Verbindung.
Michael Nikbakhsh
Ich habe das Konvolut das erste Mal zu Gesicht bekommen, wissenswollen, dass ich das bekommen habe. Genau am 28. Februar 2018, wie die Hausdurchsuchung war im BVT. Da war ich genau auf dem Tag bei meinem damaligen Anwalt, beim Dr. Stögeler, in der Mariahilferstraße, und bin am Abend dann in die Wohnung gekommen und dann war auch wieder sein Kuvert in meinem Briefkasten drinnen und da war ein Stick drinnen und den Stick habe ich dann überprüfen lassen zuerst und erst nachher noch geschaut und auf dem Stick war dann das Konvolut, aber nicht diese 39 Seiten, sondern nur 35 Seiten und wissens, was der Header war, also ich habe das auch, wir haben es ja ausgelesen, aber es war auf dem Stick, also der Header war nämlich, das ist gekommen von einem Drucker, da ist dann oben gestanden 8SD, glaube ich, also so wie ich nehme an, 8. Stock, @ und dann vgn.at. Das würde heißen, für mich 8. Stock, Verlagsgruppe News. Ja, das war mein Exemplar. Ja, und warum habe ich das? Das weiß ich nicht.
Ich wollte Sie gerade fragen, wieso mein Name in Ihrem Terminkalender stand. Bei einer HD wurde Ihr Terminkalender sichergestellt aus dem Jahr 2017 und da stand mein Name.
Egisto Ott
Wo ist der drin? Wo ist der drin gestanden?
Michael Nikbakhsh
An irgendeinem Tag war einfach eine Notiz, da haben offensichtlich Sie meinen Namen notiert. Die Ermittler gehen davon aus, dass das ein Hinweis darauf sei, dass Sie mich im Zusammenhang mit dem Konvolut kontaktieren wollten.
Egisto Ott
Nein, mit Sicherheit nicht, sondern ich habe... Also Sie haben das Konvolut nicht von mir bekommen. Ich weiß es nicht. Nein, es wurde nicht geschickt. Es war in einem Kuvert drinnen und es waren 35 Seiten, also ein Dokument, ein PDF-Dokument, 35 Seiten, habe ich heute noch. Das war das erste Mal, dass ich das gesehen habe. Das ist mir natürlich... Aber nur, weil ich mir Ihren Namen irgendwo aufgeschrieben habe. Ich habe Ihre Berichte immer sehr geschätzt, das Ganze, nicht nur von Ihnen, auch vom Kollegen Melichar, wirklich geschätzt, das Ganze, und auch Ihre Arbeit, die Sie geleistet haben bei Profil, habe ich geschätzt. Und wie Sie ausgeschieden sind, habe ich mein Abo gekündigt.
Michael Nikbakhsh
Ich fasse zusammen: Laut Egisto Ott hat nicht er mir das Konvolut 2017 geschickt, vielmehr hat er mein gescanntes Exemplar bekommen und da auch erstmals gesehen, und zwar erst im Jahr 2018. Fürs Protokoll: Ich habe, wie gesagt, einen Scan angefertigt, habe den aber niemals an Egisto Ott geschickt, im Zuge der Recherchen aber einigen Leuten vorgelegt, übrigens auch der Pressestelle des Innenministeriums damals. Die Staatsanwaltschaft Wien hat in jahrelangen Ermittlungen keinen klaren Beweis für die Konvolutsurheberschaft von Ott und Weiß gefunden, aber sie bringt einige Indizien vor, jetzt mal abgesehen von der negativen Einstellung, die beide gegenüber dem BVT und seiner damaligen Führung hatten.
Bei einer Hausdurchsuchung bei Egisto Ott wurde unter anderem ein Filofax-Kalender sichergestellt mit drei nicht mehr vollständigen Zehnerpackungen Briefmarken drin. Das waren zwei Motivserien der österreichischen Post, und Briefmarken dieser Serien fanden sich auch auf den Kuverts, mit denen die anonymen Schreiben verschickt wurden. Im Kalender selbst fand die AG Pharma des Bundeskriminalamts einen weiteren Hinweis. Die AG Pharma, das ist übrigens jene Polizeieinheit, von der Egisto Ott bei mir im Podcast unter Berufung auf Martin Weiß behauptet hat, sie habe Martin Weiß in einer Einvernahme Drogen verabreicht, damit der belastende Aussagen über Egisto Ott macht. Wer es nicht gehört hat: Dunkelkammer 320, da waren schon einige sehr spezielle Momente dabei. Es gibt den Podcast auch als Video nachzuschauen auf der Plattform Join.
Also, im Kalender von Egisto Ott fand die AG Pharma, nicht Pharma, sondern AG Pharma, wie das Gerücht, ich zitiere wieder: Am 1. Jänner 2017 waren die E-Mail-Adressen der WKStA und des Journalisten Michael Nikbakhsh vermerkt. Exakt an diese beiden E-Mail-Adressen wurden am 16. April 2017 die ersten anonymen Schreiben mit Sachverhalten des BVT betreffend übermittelt. Zitat Ende. Überhaupt haben die Ermittler keinen Aufwand gescheut. Die verfügbaren Schreiben, Kuverts und Briefmarken wurden forensisch auf DNA und Fingerabdrücke untersucht. Das ohne Ergebnis. Die Kuverts konnten einer bestimmten Produktionscharge zugeordnet werden, das hat aber auch nichts gebracht. Ein Drucker von Egisto Ott wurde ausgewertet, brachte aber auch nichts Brauchbares.
Dazu hat das Bundeskriminalamt eine sogenannte Tatschriftanalyse erstellt, laut der der Verfasser des Konvoluts eine hohe Planungsintelligenz aufweist, über eine langjährige dienstliche Erfahrung im BMI verfügt und ein Detailwissen hat, das nur hochrangigen Führungskräften zugänglich ist. Die Landespolizeidirektion Tirol wiederum, die hat einen linguistischen Textvergleich gemacht und das Konvolut mit Texten aus E-Mails verglichen, die bei Ott sichergestellt wurden. Und die Staatsanwaltschaft Wien hat ihrerseits auch noch ein Sprachgutachten bei einer Sachverständigen der Uni Graz eingeholt. Und das Resümee der Staatsanwaltschaft Wien laut dem Strafantrag, ich zitiere wieder: Mit Blick auf die jeweilige Rolle beim Verfassen und Versenden des BVT-Konvoluts ist aus der Tatschriftenanalyse und dem Sprachgutachten zu schließen, dass Chefinspektor Ott als Verfasser fungierte und das Konvolut auch verschickte, während Magister Weiß als Zulieferer von Informationen diente. Zitat Ende.
Aus journalistischer, inhaltlicher Perspektive war das Konvolut, ich habe es erwähnt, ein Schas. Das heißt aber nicht, dass da nicht doch sensible Informationen drin gewesen wären. Laut der Staatsanwaltschaft Wien haben Ott und Weiß an zwei Stellen strafbare Handlungen gesetzt. Einerseits hätten sie mir gegenüber im Konvolut die geschützten Namen und Funktionen von acht Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des BMI preisgegeben, wodurch nationale Sicherheitsinteressen und Persönlichkeitsrechte verletzt wurden. Und andererseits hätten sie eben auch Details aus einer nachrichtendienstlichen Operation verraten.
Und jetzt komme ich zu den bereits genannten nordkoreanischen Reisepässen. Das ist die eine Geschichte im Konvolut, die tatsächlich Substrat hatte, wenngleich auch da nicht alles gestimmt hat. Also, laut dem Konvolut hätte eine Gruppe von eingeschworenen BVTlern im Frühjahr 2016 auf Wunsch des südkoreanischen Geheimdienstes, NIS, heimlich die, Zitat, "illegale Druckerei von biometrischen nordkoreanischen Reisepässen" in Wien organisiert. Tatsächlich hatte ein österreichisches Unternehmen im Mai 2015 vom Regime in Pyongyang den Auftrag erhalten, 190.000 biometrische Reisepass-Rohlinge herzustellen. Das Unternehmen war, es ist, die österreichische Staatsdruckerei, die zwar Staatsdruckerei heißt, aber schon lange privatisiert ist.
Und laut dem Konvolut soll ein BVT-Referatsleiter dann dafür gesorgt haben, dass die Staatsdruckerei Dutzende blanko Reisepässe der Nordkoreaner heimlich nachdruckt. Die seien dann den Südkoreanern in mehreren kleinen Kisten à 50 Stück übergeben worden und zur Belohnung hätte es dann für drei BVTler bezahlte Urlaube in Südkorea gegeben. Wir haben das, wie gesagt, recherchiert und dabei kam Folgendes heraus: Die Staatsdruckerei, die hatte, wie gesagt, 2015 tatsächlich den Auftrag aus Pyongyang erhalten, 190.000 biometrische Reisepass-Rohlinge herzustellen. Das waren sogenannte Diplomatenpässe, Dienstpässe und Pässe für öffentliche Angelegenheiten.
Weil Nordkorea ein ständiges Embargo-Thema hat, musste die Staatsdruckerei beim Wirtschaftsministerium um eine Exportgenehmigung ansuchen. Das Wirtschaftsministerium, das wandte sich dann wiederum an das Außenministerium und an das Innenministerium, auch das BVT, wurde gefragt. Am Ende wurde der Exportauftrag genehmigt, die Staatsdruckerei durfte drucken und liefern, was auch geschehen ist. Tatsächlich hat dieser Auftrag damals auch das Interesse der Südkoreaner geweckt.
2016 wandte sich die südkoreanische Botschaft in Wien an das Innenministerium mit dem Ersuchen, nordkoreanische Passmuster zu beschaffen. Und das Innenministerium, das kam dem Wunsch nach. Ich zitiere jetzt aus der damaligen Stellungnahme des BMI, die uns übermittelt wurde: "Die südkoreanischen Sicherheitsbehörden haben ersucht, Musterexemplare biometrischer Sicherheitspässe zur Verfügung zu stellen. Dabei handelt es sich um Passexemplare ohne Personendaten und ohne Passnummer, demnach ohne Ausweis- oder Urkundencharakter. Diese Musterexemplare dienen im Rahmen der üblichen Polizeikooperation Schulungs- und Anschauungszwecken, um Fälschungssicherheit zu prüfen und Fälschungsmerkmale erkennen zu können." Zitat Ende.
Das BVT bekam tatsächlich nach unseren Recherchen 30 Stück der nordkoreanischen Passmuster, wovon die Südkoreaner dann nach offizieller Darstellung drei Stück ausgehändigt bekamen, 27 verblieben im BVT. Die im Konvolut genannten mehreren Kisten à 50 Stück waren eine dieser für das Konvolut so typischen Übertreibungen, und wir haben dann auch keinen Hinweis auf die behaupteten Belohnungsurlaube der drei Beamten in Südkorea gefunden. Die Nordkoreaner, die fanden das übrigens gar nicht lustig. Im Nachgang zu unserer damaligen Berichterstattung haben sie Protestnoten an das Innen- und an das Außenministerium geschickt, in welchen sie sich über die Weitergabe der Passmuster an die Südkoreaner beschwerten. Man forderte damals von der österreichischen Seite gründliche Ermittlungen und angemessene Maßnahmen.
Nun gut, die Passgeschichte an sich, die hatte keine strafrechtlichen Konsequenzen. Die Information darüber jetzt möglicherweise schon. Jedenfalls wird die Passgeschichte auch im Strafverfahren Ott-Weiß eine Rolle spielen. Der frühere Generaldirektor der Staatsdruckerei ist als Zeuge geladen, wie auch eine Reihe aktiver und ehemaliger Leute aus dem Innenministerium, dem BVT und drei Journalisten: Maria Sterkel, Fabian Schmidt und ich.
Wie schon gesagt, in diesem Verfahren wird es nicht um Spionage für Russland gehen. Und doch steht über diesem Verfahren auch die Frage, inwieweit dieses Konvolut russischen Interessen dienen sollte oder den speziellen Interessen eines gewissen Jan Masaryk, je nachdem. Das ist der eine Aspekt, den wir anlässlich unserer damaligen Recherchen tatsächlich nicht auf der Rechnung hatten. Mal schauen, wo uns das jetzt noch hinführt.
So, Schluss für heute. Vielen Dank fürs Zuhören. Weiterhin schönen Sommer.
Das war die heutige Ausgabe der Dunkelkammer. Wenn ihr unser Medium mit einem Abo oder einer Spende unterstützen wollt, die Links dazu gibt es auf www.dunkelkammer.at. Hinweise und Feedback bitte an redaktion@dunkelkammer.at. Vielen Dank fürs Zuhören.
Autor:in:Livio Koppe |
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